Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

Post on 19-Jun-2015

8,722 views 1 download

Tags:

description

Vortrag für die Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet e.V. am 9. November 2013

transcript

1 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

Dr. Michael BeurskensLL.M. (Gew. RS Düsseldorf),LL.M. (University of Chicago),Attorney at Law (New York)

Grafiken © Microsoft und Lizenzgeber unter Microsoft Clipart Lizenz

2 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

„600 Worte oder

10%“

Warum muss Urheberrecht so schwer sein?

Jeder Fall ist anders Interessenabwägung erforderlich

Grundlagen

3 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Internet als Copy & Paste Gesellschaft?

Grundlagen

4 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Worum geht es eigentlich im Urheberrecht?

Respekt vor den Urhebern

Vergütung der Kreativwirtschaft

Grundlagen

5 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Welche kulturelle Bedeutung hat das Urheberrecht?

Dan O’Neill, Air Pirates Funnies Issue 1 (1971)

„Nobody

fucks with

the mouse“

Grundlagen

6 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Welche „Hintergedanken“ können auch hinter Urheberrechtsschutz stehen?

Authentizität

Bewahrung von

Individualität

Sanktionierung von

Faulheit

Verantwortung

Grundlagen

7 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Warum hat die Europäische Union Bedeutung im Urheberrecht?

• HandelshemmnisBinnenmarkt

• 6 % des BSP (>1,800 Milliarden €)

• 4 % der Arbeitnehmer (~6 Millionen Menschen!)

Wirtschaftliche Bedeutung:

Grundlagen

8 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Wieso ist das Urheberrecht von heute so kompliziert?

Druckerschutz (Verlage)Großbritannien 1709:

Urheberrechte (konkurrierende Konzepte: Persönlichkeitsrecht/Utilitarismus)

Frankreich/USA 1790:

Literatururheberrecht des norddeutschen Bundes

Deutschland 1870:

LUrhG /KUrhG: Weitreichendes Verbot („Geistiges Eigentum“) aber: hohe Anforderung an Werke

Deutschland 1901/1907:

UrhG – Privatkopie gegen PauschalabgabenDeutschland 1965:

Schrittweise Angleichung; niedrige Anforderung, Abwägung in SchrankenEU (seit 1993):

Grundlagen

9 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was ist überhaupt geschützt? (Erhobene Daten? Charts? Powerpoint?)

Nur:Schöpferische Tätigkeit, § 2 UrhG

Nicht: Tatsachen / reine Daten (Zahlen)

Aber: Datensammlungen („Datenbanken“, § 87a UrhG), „Lichtbilder“, „Laufbilder“

Urheberrecht

10 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was hat es mit der „Schöpfungshöhe“ auf sich?

Hohe Anforderungen, nur herausragende Werke geschützt

Früher:

Auch „kleine Münze“ (nicht völlig trivial)Jedenfalls bei nicht Gebrauchswerken (Verpackung o.ä.)

Heute:

Höhere

Schöpfungshöhe

weitergehender

Schutz

Geringe Eigenart:

Ähnliche Darstellung

möglich

Hohe Eigenart:

Ähnliche Darstellung

verboten

Urheberrecht

11 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Spielt es eine Rolle, ob der Rechtsinhaber im Ausland sitzt oder wo meine Website ist?

Jeder Staat bestimmt sein eigenes Recht

Rechtsangleichung (Völkerrechtliche

Verträge)

Internationales Privatrecht

Urheberrechtsgesetz Copyright Act

Urheberrecht

12 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Wie weit reichen die Befugnisse des Urhebers bzw. Rechtinhabers?

Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung

„Öffentliche“ Wiedergabe, insb. Zugänglichmachung

Nicht: Reine Kenntnisnahme, „private“ Wiedergabe

Urheberrecht

13 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was ist denn die „Öffentlichkeit“ (§ 15 III UrhG)?

oder zu einem Dritten verbunden

durch persönliche Nähebeziehungen zueinander

Mehrzahl von Personen (min. 2), es sei denn

Urheberrecht

14 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was bedeutet „Zugänglichmachung“?

Abrufbar von

Orten nach Wahl Zeiten nach Wahl

Urheberrecht

15 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was sind „Bearbeitungen“?

§ 23 UrhG:

Änderungsrecht –

Zustimmung zu

Verwertung

§ 24 UrhG: Freie

Bearbeitung –

Verwertung

zustimmungsfrei

„Inspiriert von“

Verfilmung,

Übersetzung,

Illustration, etc.

Urheberrecht

16 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was gilt für Beiträge ohne Namensnennung (anonym/pseudonym)?

Name für Schutz irrelevant

Veränderte Frist (70 Jahre ab

Veröffentlichung statt 70 Jahre ab Tod)

Anmaßung der Urheberschaft verboten

Urheberrecht

17 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Gelten bei Online-Veröffentlichung besondere Regeln?

Aber: Indizierung durch Suchmaschinen u.ä. grds. erlaubt („schlichte Einwilligung“)

Worddatei, Email, Internetseite, Blogbeitrag, Blogkommentar, Tweet

Nein, Werke können auch nur elektronisch vorliegenUrheberrecht

18 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was gilt bei mehreren Autoren?

„Miturheber“

• Gemeinsame Erstellung verabredet (Co-Autoren eines einheitlichen Texts)

„Verbundene Werke“

• Separate Teile miteinander verbunden (Film+Musik+Text)

Problem: Wikis – zufällige Verbindung nicht separat verwertbarer Teile

Urheberrecht

19 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Kann ich eigene / fremde Beiträge in eigene Materialien einbinden?

Zitatrecht(§ 51 UrhG)

Umfang

Zweck

Abwägung

Urheberrecht

20 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Darf ich auf Beiträge verlinken, die anderswo abrufbar sind?

Keine Umgehung von Schutzmechanismen

Link urheberrechtlich irrelevant

Ja, auch in gebührenpflichtige AngeboteUrheberrecht

21 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Darf ich Beiträge auf eine Internetseite kopieren, die anderswo abrufbar sind?

Urheberrechtlich mehrfach relevant

Vervielfältigung

Öffentliche Zugänglichmachung

Verbreitung

Auch bei eigenen Werken nur mit Zustimmung von Verlag und Co-Autoren

Urheberrecht

22 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was gilt für Wikipedia-Bearbeitungen?

Urheberrechtlich geschützt

Bearbeitungen des Ursprungstextes (bei

Schöpfungshöhe)

Zitierfähig Lizenziert unter CC3.0 BY-SA

Urheberrecht

23 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was gilt für Kommentare in Blogs? Was gilt für Tweets in Twitter?

Eigene geistige Schöpfung

• Indiz: Nicht nur (aber auch) Länge

Keine Einräumung unbeschränkter Nutzungsrechte

• Lizenzierung kann vorgesehen werden (wer schreibt, stimmt zu)

Urheberrecht

24 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Darf ich Tweets und Kommentare in meine Materialien einbinden?

Ja

…als Zitat …im Rahmen der Lizenz (z.B. CC BY)

Urheberrecht

25 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Mit welchen Folgen muss ich bei Urheberrechtsverletzungen rechnen?

Urheberrecht

26 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Mit welchen Folgen muss ich bei Urheberrechtsverletzungen rechnen?

Strafbarkeit: Bis zu 3 Jahre bei bewussten Verstößen

Schadensersatz bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit

Unterlassung für die Zukunft + AbmahnkostenUrheberrecht

27 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was wollen wir eigentlich?

Frei für alle!

Keiner soll an

meiner Arbeit

verdienen!

Nur für kleinen

Kreis!

Nur von mir,

keine Kopien!Lizenzen

28 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was sagt das Gesetz dazu? § 31 UrhG – Einräumung von Nutzungsrechten

(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht

einräumen, das Werk auf einzelne oder alle

Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das

Nutzungsrecht kann als einfaches oder

ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich

oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.

[…]

Lizenzen

29 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Und was gilt, wenn man nichts sagt?§ 31 Abs. 5 UrhG

(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts

die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln

bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von

beiden Partnern zugrunde gelegten

Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es

sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage,

ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich

um ein einfaches oder ausschließliches

Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht

und Verbotsrecht reichen und welchen

Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.

Lizenzen

30 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Und gibt es das alles umsonst?§ 32 Angemessene Vergütung

(1) Der Urheber hat für die Einräumung von

Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur

Werknutzung Anspruch auf die vertraglich

vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der

Vergütung nicht bestimmt, gilt die

angemessene Vergütung als vereinbart. Soweit

die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist,

kann der Urheber von seinem Vertragspartner die

Einwilligung in die Änderung des Vertrages

verlangen, durch die dem Urheber die

angemessene Vergütung gewährt wird.

Lizenzen

31 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Gibt es also zwingend immer Geld?§ 32 Angemessene Vergütung

(3) Auf eine Vereinbarung, die zum Nachteil des

Urhebers von den Absätzen 1 und 2 abweicht,

kann der Vertragspartner sich nicht berufen. Die in

Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch

Anwendung, wenn sie durch anderweitige

Gestaltungen umgangen werden. Der Urheber

kann aber unentgeltlich ein einfaches

Nutzungsrecht für jedermann einräumen.

Lizenzen

32 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Wie funktioniert das in der Praxis?

§ 2  (1) Verlagsgesetz: „Der Verfasser hat sich

während der Dauer des Vertragsverhältnisses jeder

Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes zu

enthalten, die einem Dritten während der Dauer des

Urheberrechts untersagt ist.“

§ 9 Verlagsgesetz: „In dem Umfang, in welchem der

Verfasser […] verpflichtet ist, sich der Vervielfältigung

und Verbreitung zu enthalten und sie dem Verleger zu

gestatten, hat er […] dem Verleger das

ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und

Verbreitung (Verlagsrecht) zu verschaffen.“

Lizenzen

33 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Kann ich also frei entscheiden, wer meine Arbeit wie nutzt?

Verträge mit einzelnen

Personen frei gestaltbar

Problem: Vielzahl von Personen

Lizenzen

34 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Welche besonderen Anforderungen gelten für Massenverträge (AGB)?

Hinweis und Kenntnisnahme-

möglichkeit

Überraschende Klauseln

unwirksam

Verbot „unangemessener Benachteiligung“

Lizenzen

35 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Welche Bedeutung haben Lizenzen?

Grundsatz: Nur der Urheber darf (u.a.) vervielfältigen und öffentlich zugänglich machen

Ausnahme 1: Einwilligung (durch Einräumung einer Lizenz)

Aber: Nur soweit alle (!) Voraussetzungen exakt eingehalten werden.

Lizenzen

36 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Wie stelle ich richtige Lizenzangaben sicher, z.B. in Casim? (casim.hhu.de)

Lizenzen

37 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Kann man die Vergabe bestimmter Lizenzen von Autoren erzwingen?

Entscheidung des Urhebers

Das sind auch Schüler /

Studenten / etc.

Freiwillig (insb.: Vergütung) –

nicht erzwungen (alternativlose

Prüfungsleistung)

Rückrufrecht (§ 42 UrhG)

Lizenzen

38 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was bedeuten kommerzielle Lizenzen für den Nutzer?

2.236,03 Euro!

Lizenzen

39 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Muss ich wirklich über 2.000 € zahlen, um Auszüge aus Werken zu nutzen?

Die gute Nachricht:

Gesetzliche Schranken haben Vorrang!

Zitat Unterricht

Privatkopie

Kein „fair use“, sondern nur bestimmte Schranken!

Lizenzen

40 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was muss ich zu Schranken wissen?

• Öffentlichkeit hängt nicht von Zahl, sondern von persönlicher Verbindung ab

Größe der Gruppe egal

• Auch kostenlose Nutzung erfasstEntgelt egal

• Maßgeblich ist, wo verletzende Handlung erfolgt (Download oder Upload oder Abrufbarkeit in Deutschland)

Staatliche Grenzen egal

Lizenzen

41 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Welche Risiken gibt es, wenn ich mich auf die Schranken für öff. Zugänglichmachung (§ 52a UrhG) berufen?

• Gesamtvertrag PauschalvergütungSchulen:

• Gesamtvertrag gescheitert (BGH I ZR 84/11), aber Tendenz: Individualvergütung (Maske unter https://tom.vgwort.de/intranetanhochschulen)

Universität:

• OLG Stuttgart 4 U 171/11: Nur am Bildschirm, kein DownloadGenerell:

Lizenzen

42 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Warum braucht man Open Educational Ressources?

Open Access

Lizenzen

43 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Aber geht das überhaupt (1)?

Open Access

Lizenzen

44 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Aber geht das überhaupt (2)?

Open Access

Lizenzen

45 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Welche Gründe sprechen für Open Educational Ressources?

Vermeidung von Doppelaufwand

Entwicklungskosten teilen (Multimedia!)

Mehraugensystem (Qualitätssicherung) Generalangriff auf Verlage

Open Access

Lizenzen

46 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Welche Herausforderungen stellen sich bei Open Educational Ressources?

Indizierung (konkurrierende Repositories)

Qualitätskontrolle („Crowd“, zentrale Autorität)

(Mit-)Verantwortung: Wer sorgt für Qualität?

Rechtliche Zuordnung: Wer darf was?

Open Access

Lizenzen

47 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was sind „Open Source“ und „Open Access“?

Aber: „Große Freiheit“

Nicht: „Frei für alle“

Open Access

Lizenzen

48 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Welche Lizenzen für Open Access Publikationen gibt es? Gibt es Fallstricke?

• GNU Free Documentation License

• Creative-Commons-Lizenzen

• Public Domain / CC0 1.0

• Digital-Peer-Publishing-Lizenz

• M-DPPL

• F-DPPL

• Licence to publish / Deposit Lizenz

Für Wissenschaft

Open Access

Lizenzen

49 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Welche Lizenz(en) nutzt Wikipedia?

Open Access

Lizenzen

50 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

GNU Free Documentation License (1)

• Free Software Foundation

• Letzte Version: 1.3 (November 2008)

• Traditionelle Wikipedia-Lizenz

GNU FDL

Lizenzen

51 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

GNU Free Documentation License (2)

• Nur englisch

• DRM-Verbot

• Jeder Abdruck muss komplette Lizenz enthalten

• Änderungsverbot für „invariant sections“ (Widmungen u.ä.) möglich

• Kein „nicht-kommerzieller“ Vorbehalt möglich

• „Upgrade“ auf Creative Commons Share Alike für Wikis ohne Zustimmung des Autors

GNU FDL

Lizenzen

52 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was sind Creative Commons Lizenzen?

1.0 2.0

3.0 DEunported

Creative Commons

Lizenzen

53 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Wer oder was ist „Creative Commons“?

• US-Non-Profit Organiziation

• „Legal Code“ vs. „Human Readable“ vs. „Digital“ (http://wiki.creativecommons.org/CC_REL Erfassung durch Suchmaschine)

• Original in Englisch, Nationale Portierungen (derzeit über 50)

• Möglich für alle Inhalte (ungünstig für Software)Creative Commons

Lizenzen

54 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Wie verhält sich Creative Commons zu anderen Lizenzen?

Nicht ausschließlich

Parallel-Lizenzierung unter anderen Bedingungen

Problem: Grds. nicht rückholbar (Ausnahme: Gewandelte Überzeugung)

CC-BY-NC + kommerziell auf

Anfrage

§ 42 UrhG

Creative Commons

Lizenzen

55 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Wie wird ein Werk unter Creative Commons gestellt?

• Vermerk durch Urheber (nicht: Herausgaber!) im Text / am Anfang / am Ende

Neues Werk:

• Rückkaufen (Pauschale mit Verlag)Altes Werk:

• § 38 UrhG (gerade reformiert)Altes Werk:

• Rückrufrecht insb. bei vergriffenen Werken (§ 41 UrhG)

Altes Werk:

• 70 Jahre nach Tod (!) gemeinfrei, keine Lizenzierung möglich!

Ganz alte Werke:

Creative Commons

Lizenzen

56 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Wie nutze ich das in kollaborativen Textprojekten (Wikis, Lerneinheiten, etc.)?

Creative Commons

Lizenzen

57 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Namensnennung-keine Bearbeitung

Namensnennung-nicht kommerziell

Namensnennung-nicht kommerziell-keine Bearbeitung

Namensnennung-nicht kommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen

Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen

Namensnennung

Welche Creative Commons Lizenzen gibt es?

Creative Commons

Lizenzen

58 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Modularer Aufbau der Creative Commons Lizenzen

Creative Commons

Lizenzen

59 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was bedeutet „Namensnennung“?

Namensnennung — Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm

festgelegten Weise nennen.

Bei jeder Nutzung oder Verbreitung müssen Sie anderen alle Lizenzbedingungen

mitteilen, die für diesen Inhalt gelten.

Creative Commons

Lizenzen

60 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Warum ist die Namensnennung (und Lizenznennung) so wichtig?

(1) Urheberpersönlichkeitsrecht

(2) Nichteinhaltung der Lizenz Rechtsverletzung

Creative Commons

Lizenzen

61 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Welche Angaben muss ich also wo machen? (1)

• Zwingend: Name des Autors, Lizenz (CC-BY 3.0 unported o.ä.), Link zur Lizenz

• Zusätzlich wenn von Autor des Originals angegeben: Titel, Internetadresse („Foto von Michael Beurskens, http://beurskens-online.de“)

• Bei eigenen Änderungen: Hinweis, dass das Werk bearbeitet wurde

• Wo: Unterhalb des Bildes/Videos, Anfang oder Ende der Seite, auf jeder Seite erreichbarer, deutlich erkennbarer Link auf Übersichtsseite

• Auf Papier: auch Anfang oder Ende des Textes (wenn verbundenes Gesamtdokument)

Creative Commons

Lizenzen

62 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Welche Angaben muss ich also wo machen? (2)

• Beispiel: Christian Müller, Lizenz: Creative Commons by 3.0 de (verlinkt)

• Beispiel: Christian Müller, Lizenz: Creative Commons by 3.0 de, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/ (bei Ausdrucken, weil dort der Link nicht funktioniert)

• Beispiel: Christian Müller, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/

• Alternative (unpraktisch): Kopie des kompletten CC-Textes (http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/legalcode)

Creative Commons

Lizenzen

63 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Moment mal – „Namensnennung“ bei Wikipedia? (1)

Creative Commons

Lizenzen

64 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Moment mal – „Namensnennung“ bei Wikipedia? (2)

Namensnennung: Die Namensnennung ist ein

wichtiger Bestandteil dieser Lizenzen. Wir betrachten

dies als Anerkennung der Arbeit von Autoren wie

Ihnen selbst. Wenn Sie Texte beitragen, stimmen Sie

zu, in einer der folgenden Weisen genannt zu werden:

• Durch einen Hyperlink auf den Artikel (sofern

möglich) oder die Angabe der URL des Artikels, zu

dem Sie beigetragen haben (da jeder Artikel über

eine Versionsgeschichte verfügt, in der sämtliche

Autoren und Bearbeiter aufgeführt sind);

http://wikimediafoundation.org/wiki/Nutzungsbedingungen

Creative Commons

Lizenzen

65 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Moment mal – „Namensnennung“ bei Wikipedia? (3)

• Durch Hyperlink (sofern möglich) oder URL auf eine andere, stabile Online-Kopie, die frei zugänglich ist, die Lizenz erfüllt und die die Namensnennung der Autoren auf eine Weise gewährleistet, die gleichwertig zu der auf den Projekt-Webseiten ist; oder

• Durch eine Liste aller Autoren (bitte beachten Sie allerdings, dass jede Liste von Autoren gefiltert werden kann, um sie um sehr kleine oder irrelevante Beiträge zu bereinigen).

http://wikimediafoundation.org/wiki/Nutzungsbedingungen

Creative Commons

Lizenzen

66 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was bedeutet „keine Bearbeitung“?

Sie dürfen diesen Inhalt nicht bearbeiten, abwandeln oder in anderer Weise

verändern.

Creative Commons

Lizenzen

67 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Wo beginnt die Bearbeitung (und endet die Vervielfältigung)?

• VervielfältigungVerkleinerung („Thumbnail“):

• VervielfältigungKompression (JPEG):

• BearbeitungFarbänderung

(Farbe Schwarz/Weiß):

• Bearbeitung (aber uU nicht von Lizenz abhängige freie Bearbeitung)

Karikatur:

Creative Commons

Lizenzen

68 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was bedeutet „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“?

Wenn Sie das lizenzierte Werk bzw. den lizenzierten Inhalt bearbeiten oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für

eigenes Schaffen verwenden, dürfen Sie die daraufhin neu entstandenen Werke bzw. Inhalte nur unter Verwendung von

Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder vergleichbar sind.

Virale Lizenz (infiziert andere

Werke)

Creative Commons

Lizenzen

69 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was muss ich bei „keine Bearbeitung“ und „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ beachten?

Vervielfältigung

Bearbeitung

Ohnehin nur CC-BYGrds. Neulizenzierung

möglich

Creative Commons

Lizenzen

70 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Welche Missverständnisse bei CC-BY-SA sollte man vermeiden?

Man darf bearbeiten (neue Werke erstellen)

Man hat Rechte am eigenen Werk, die aber

unmittelbar wieder durch CC-BY-SA begrenzt werden.

Man darf Geld für eigene und fremde Leistung

verlangen (Wikipedia als Buch!)

Man muss die Werke unter CC-BY-SA lizenzieren,

aber nicht unbedingt auch im Repository oder

überhaupt online bereitstellen.

Creative Commons

Lizenzen

72 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was bedeutet „nicht kommerziell“?

Creative Commons

Lizenzen

Sie dürfen diesen Inhalt nicht für kommerzielle Zwecke nutzen.

73 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was ist „kommerziell“?

Privat (mit-)finanzierte Schule?

Einnahmen bei Schulaufführung /

Schulfest?

Seitenfinanzierung durch Werbebanner?

Ersparnis eigener Arbeitsleistung für gleiches

Gehalt?

Creative Commons

Lizenzen

Diskussion: http://wiki.creativecommons.org/Defining_Noncommercial

Keine Besserung mit CC 4.0

74 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was bedeutet „CC-0“?

Creative Commons

Lizenzen

Die Person, die ein Werk/einen Inhalt mit dieser Deed verknüpft hat, hat dieses Werk/diesen Inhalt in die Gemeinfreiheit - auch genannt Public Domain - entlassen, indem sie weltweit auf alle

urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte verzichtet hat, soweit das gesetzlich möglich ist.

Kein Verzicht, aber weitgehendste

Lizenz

75 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Kann man auf CC-Lizenzvermerke immer vertrauen?

Man kann nur Rechte einräumen, die man selbst hat

Wer Rechte einräumt, muss Berechtigter sein

Eingebettete Inhalte

Fremdlizenzierte Inhalte (Wer zuerst kommt…)

Creative Commons

Lizenzen

76 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Müssen alle Inhalte in einem CC-Werk ihrerseits unter einer CC-Lizenz stehen?

(Bilder, Töne, Videos etc.) in der Wikipedia stehen unter einer freien Lizenz. Das kann, muss aber nicht die CC-by-sa 3.0 sein…

Die Nutzungsbedingungen für jedes Bild sind im Einzelnen auf der jeweiligen Bildbeschreibungsseite zu finden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:FAQ_Rechtliches

Creative Commons

Lizenzen

77 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Wie verhält sich Creative Commons zur VG Wort?

CC-BY 3 e i. - Unverzichtbare gesetzliche

Vergütungsansprüche: 

Soweit unverzichtbare Vergütungsansprüche im

Gegenzug für gesetzliche Lizenzen vorgesehen oder

Pauschalabgabensysteme (zum Beispiel für

Leermedien) vorhanden sind, behält sich der

Lizenzgeber das ausschließliche Recht vor, die

entsprechende Vergütung einzuziehen für jede

Ausübung eines Rechts aus dieser Lizenz durch Sie.

Creative Commons

Lizenzen

78 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Fazit: Was sollte ich mir merken?

• Technische Schranken schwierig und umgehbar

• Rechtliche Schranken lassen sich frei ausgestalten

• Standardisierte Bedingungen: Creative Commons

• „Non-Commercial“ ist risikoreich für Nutzer

• CC0 für „Frei für alle“ auch ohne Namen

• Praktische Umsetzung schwierigFazit

79 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Wo erfahre ich mehr? (1)

http://zfilearn.hhu.de

Fazit

80 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Wo erfahre ich mehr? (2)

beurskens@hhu.de

Fazit