Eidgenössisches Departement des Innern EDIBundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Öffentliche Gesundheit
Masernelimination
die nationale Strategie 2011 - 2015
Nationale Strategie zur Masernelimination
Abt. Übertragbare Krankheiten, Dr. med. Daniel Koch1. November 2012
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Masernfälle und Durchimpfungsrate mit 2 Dosen im 2011 (Datenquelle: ECDC)
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Masernausbrüche in der Schweiz
1986–1999: Freiwillige Meldung 2000–2011: Obligatorische Meldung
Hinweis: Die beiden Meldesysteme sind sehr unterschiedlich.
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Durchimpfung in den Kantonen
.Maserndurchimpfung nach Kantonen mit 2 Dosen bei den zweijährigen Kindern (Daten 2008–2010)
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Eine Strategie mit grossen Zielen
1. In Zukunft soll das Durchimpfungsziel (≥ 95 %) bei jedem Jahrgang von Kindern bereits im Alter von zwei Jahren für zwei Dosen erreicht werden. Die dafür notwendigen Massnahmen sind nachhaltig verankert.
2.Bis 2015 sind die unter 50-Jährigen, die nicht gegen Masern immun sind, nachgeimpft, damit „Herdimmunität“ erzielt und Impflücken gefüllt sind. Dazu führen Bund und Kantone 2013–2015 eine nationale Kampagne durch.
3.Tritt künftig ein Masernfall auf, soll die Übertragung durch rasches Handeln schnellstmöglich unterbrochen. Die dafür notwendigen Massnahmen sind nachhaltig verankert.
Eine Schweiz ohne Masern ist möglich.
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Unsere Botschaften: Masern…
… sind eine hochansteckende Viruserkrankung,
… sind keine harmlose Kinderkrankheit,
… verursachten in der Schweiz in den letzten drei JahrenKosten von über 15 Mio. CHF,
… lassen sich mit der Impfung einfach verhüten.
Die Masernimpfung ist sicher und verursacht selten Komplikationen – sehr viel seltener als die Erkrankung an den Masern.
Bild: www.gesundheit-krankheiten.de
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Eine Strategie mit 6 Interventionsachsen
1. Politisches Engagement und Unterstützung aller involvierter Akteure**
2. Erreichung einer ≥95 % Durchimpfung mit zwei Dosen bei den zweijährigen Kindern*
3. Erleichterter Zugang und Anreize zur Nachholimpfung nach dem Alter von 2 Jahren**
4. Kommunikation und Promotion**
5. National einheitliche Ausbruchskontrolle*
6. Zielgerichtete Surveillance*
*Langfristige Verankerung, **Massnahmen während des Umsetzungsprojekts
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Gemeinsam gegen Masern: Achse 1
Politische Entscheide/ Unterstützung Akteure
�Tarifposition Impfleistungen: geplant per 2013
�Franchisenbefreiung:geplant per 2013
�Maserneliminationskomitee
�Verankerung in der Aus- und Weiterbildung der betroffenen Fachbereiche (Gesundheit, Erziehung): in Planung
Thematisierung
�Präsentation der Masern-eliminationsstrategie an Kongressen und Veranstaltungen: laufend
�Breite Information (an Ärzteschaft, Mütter- und Väter-beratung, …): ab 2013
�Komitee zur Masernelimination: Konstituieren dieses Jahr
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Das Maserneliminationskomitee: Achse 1
• Ad-hoc Komitee bestehend aus ca. zehn Personen
• Hauptaufgaben: politische und mediale Unterstützung der Umsetzung der Strategie, Vernetzung mit Stakeholdern, Optimierung der Massnahmen
• Zertifizierung der Masernelimination nach WHO-Vorgabe (kein Hauptanliegen)
• Komitee wird nächstens zusammengestellt
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Durchimpfung der Kinder bis 2 Jahren: Achse 2
� Information zu Masern und Masernimpfung an alle Eltern von Kleinkindern:ab 2013
� Systematisches Einladen zur Impfung durch Ärzteschaft zum richtigen Zeitpunkt (Mittel: Information der Ärzteschaft, Bereitstellen von Hilfsmitteln wie z.B. Viavac): ab 2013
� Betreuender Arzt/ betreuende Ärztin für Krippe: Diskussion mit KiTaS Ende Jahr, Zeitplan Umsetzung wird in Absprache mit KiTaS und weiteren Akteuren festgelegt
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Angebote zur Nachholimpfung: Achse 3
� Systematische Impfstatusüberprüfung und Angebot zur Nachholimpfung durch Ärzteschaft ab 2013
� Angebot der Nachholimpfung in Hochschulen
� Lokale Nachholimpfungen, schwerpunktmässig in den Jahren 2014 und 2015 (koordiniert mit der Kampagne)
� Franchisenbefreiung per 2013
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Die Informationskampagne: Achse 4
Einstellungs- und Verhaltensänderung dank wiederholter und nachhaltiger Verbreitung von klaren Botschaften.
Geplanter Start:
Herbst 2013
Kampagnen-Gremien:
SteuergruppeArbeitsgruppe
Komitee
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Ausbrüche kontrollieren: Achse 5
Massnahmen
�Vorbereitung der Ausbruchskontrolle durch Schulen und Kitas (Datenschutz-abklärungen laufen) ab 2013
�Massnahmen bei Masern(verdachts)fällen: oUmgebungsabklärungen
oNachimpfung innert 72h
oAusschluss (21 Tage)
Instrumentarien
�Richtlinien und Empfehlungen zur Ausbruchskontrolle, Publikation Ende 2012
�Instrumentarien zur Ausbruchskontrolle, in Erarbeitung
�Vorlage Informationsschreiben Masern für Schuleinschreibung steht ab nächstes Jahr zur Verfügung
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Masern überwachen: Achse 6
Bestehendes System
• Obligatorische Meldung für Ärzteschaft und Labors innert 24 Stunden
• Erfassung und Publikation der kantonalen Durchimpfungsraten
• Erfassen unerwünschter Wirkungen der Impfungen (Meldung der Ärzteschaft an Heilmittelinstitut Swissmedic)
Zusätzliche Massnahmen
• Regelmässige Erinnerung an Meldepflicht
• Masernstudie (Baseline (2012) und Endline (2016))
• Regelmässige Kommunikation zur Masernepidemiologie und Durchimpfung
• Konsequente Laborbestätigung und genetische Analyse
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Die Kantone machen mit
� Zusage der Mehrheit der Kantone zur Co-Finanzierung der Kampagne
� Fortsetzung und Intensivierung der kantonalen Aktivitäten wieo Zielgruppenspezifische Information der Bevölkerung, insbesondere der Eltern
kleiner Kinder, der Ärzteschaft, der Lehrpersonen sowie von Fachpersonen der Kinderbetreuung,
o Förderung der innerkantonale Zusammenarbeit im Bereich Masern (z.B. Kt. AG mit Mütter-und Väterberatung, Pflegefachfrauen und Hebammen),
o Schreiben an die Eltern von zweijährigen Kindern (z.B. Kt. SH),
o Impfstatusüberprüfung und Nachholimpfungen durch schulärztlichen Dienst,
o Impfstatusüberprüfung in Kitas (z.B. BL, vgl. SR DRS vom 16.10.12),
o Angebote zur Impfbüchlein-Kontrolle (z.B. Kt. OW im Rahmen der Impfwochen 2012),
o AusbruchskontrollenQuelle: Antwortschreiben der Kantone auf die Anfrage des
BAG zur CO-Finanzierung der Kampagne vom Juli 201215
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Der Beitrag der Schulärztinnen und Schulärzte
� Aktive Unterstützung der Maserneliminationsstrategie (kommunikativ und praktisch)
� Systematische Überprüfung des Impfstatus der Kinder im Rahmen schulärztlicher Untersuchungen
� Unterstützung der Schulen bei der Vorbereitung der Ausbruchskontrolle (Erfragen des Masern-Immunstatus bei Schuleinschreibung)
� Unterstützung des Kantonsarzts/ der Kantonsärztin beim Auftreten eines Masern(verdacht)falls
� Vorschlag: Erfragen des Impfstatus der Eltern und Geschwister in Impfberatungsgesprächen
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Wichtige Etappen Ende 2012 sowie 2013
� Publikation der Richtlinien &Empfehlungen zur Ausbruchs-bekämpfung Ende 2012
� Ausführlicher Bulletinartikel zu Masern 1. Quartal 2013
� Konstituieren Maserneliminations-Komitee Ende 2012
� Etablieren der Vorbereitung der Ausbruchskontrolle durch Schulen: 2012/ 2013
� Einführung Tarifposition per 2013 in Zusammenarbeit mit SantéSuisse und FMH
� Franchisenbefreiung per 2013
� Ärzteschaft Viavac kostenlos zur Verfügung stellen voraussichtlich per 2013
� Erstmaliger Versand Elternbrief: 2013
� Kampagnenstart im Herbst 2013
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Exkurs: Impfobligatorium
• Die Maserneliminationsstrategie verzichtet auf ein Impfobligatorium.
• Ein Impfobligatorium ist kein Impfzwang: In der Schweiz kann niemand gegen seinen Willen geimpft werden.
• In den USA und vielen anderen Ländern ist die Masernimpfung obligatorisch, um Krippe oder Schule besuchen zu können.
Den Zugang zur Masern-Impfung möglichst einfach machen!
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit, Ihre Fragen und Ihre Anregungen!
Daniel Koch
Projektleiter Umsetzung Maserneliminationsstrategie, Leiter Abteilung Übertragbare Krankheiten BAG
�: [email protected], �: 031 322 71 12