Date post: | 03-Mar-2023 |
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. .4 ^ ISSN 0376-9461
Amtsblatt c 127 22. Jahrgang
der Europäischen Gemeinschaften
£Ä*r spraye Mitteilungen und Bekanntmachungen
Inhalt I Mitteilungen
Europäisches Parlament
Sitzungsperiode 1979-1980
Protokoll der Sitzung vom Montag, 23. April 1979 1
Arbeitsplan . — 12
Jugendpolitik in der Gemeinschaft (die mündliche Anfrage mit Aussprache der Herren Schreiber, Kavanagh, Albers, Hoffmann, Holst und Seefeld an die Kommission: Jugendpolitik in der Gemeinschaft ist in die Aussprache miteinbezogen) 16
Zweites Europäisches Sozialbudget (1976—1980) (Aussprache) 16
Protokoll der Sitzung vom Dienstag, 24. April 1979 17
Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushaksplans Nr. 1 für 1979 (Aussprache) 18
Verordnung über Zinszuschüsse für Strukturdarlehen (Aussprache) 18
Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Entscheidung über die Aufstellung eines „Zweiten gemeinsamen Programms zur Förderung des Austausche junger Arbeitskräfte innerhalb der Gemeinschaft" 19
Entschließung zu dem Zweiten Europäischen Sozialbudget (1976—1980) 20
Verordnung über Zinszuschüsse für Strukturdarlehen (Fortsetzung der Aussprache) 21
Entscheidung zur Ermächtigung der Kommission, Anleihen aufzunehmen (Aussprache) 21
Verordnung zur Änderung des Statuts der Beamten der Gemeinschaften (Aussprache) 22
Verwaltungsausgaben des Europäischen Parlaments im Haushaltsjahr 1978 (Aussprache) 22
Mündliche Anfrage mit Aussprache der Herren Bangemann, Cifarelli, Damseaux, Johnston und Jung an die Kommission: Reserve für die nicht quotengebundene Sektion des Regionalfonds 22
Entscheidung über Kohle und Koks für die Eisen- und Stahlindustrie (Aussprache) 22
Beteiligung der Gemeinschaft an der Weltraumforschung (Aussprache) 22
Tätigkeit des Euratom-Kontrollorgans (Aussprache) 23
Unfall von Three Mile Island (Aussprache) 23
Preis: 6,80 DM (Fortsetzung umseitig)
Inhalt (Fortsetzung) Protokoll der Sitzung vom Mittwoch, 25. April 1979 24
Mündliche Anfragen mit Aussprache von den Herren Zagari, Power, Jahn, Brown, Baas, Scott-Hopkins, Leonarda, Haase, Frau Walz und Herrn Ripamonti an die Kommission, den Rat und die Außenminister, die im Rahmen der politischen Zusammenarbeit zusammentreten: Stand der Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika 25
Mündliche Anfrage mit Aussprache von Frau Krouwel-Vlam, den Herren W. Müller, Ajello, Bregegere, Didier und Brown an den Rat: Gemeinschaftsaktion zugunsten der Verbraucher 25
Maßnahmen in der Eisen- und Stahlindustrie (Aussprache) 25
Fragestunde
Anfragen an den Rat 26
Anfragen an die Außenminister, die im Rahmen der politischen Zusammenarbeit zusammentreten 27
Maßnahmen in der Eisen- und Stahlindustrie (Fortsetzung der Aussprache) 28
Entschließung zu dem vom Rat aufgestellten Entwurf'des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1979 29
Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung über Zinszuschüsse für Strukturdarlehen 30
Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Entscheidung betreffend die Durchführung des Beschlusses 78/870/EWG vom 16. Oktober 1978 zur Ermächtigung der Kommission, Anleihen zur Investitionsförderung in der Gemeinschaft aufzunehmen 32
Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften und zur Errichtung eines Verwaltungsgerichts der Europäischen Gemeinschaften 33
Entschließung zu den Verwaltungsausgaben des Europäischen Parlaments für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1978 (Haushaltsjahr 1978) 38
Stellungnahme zum Entwurf der Kommission für eine Entscheidung über Kohle und Koks * für die Eisen- und Stahlindustrie der Gemeinschaft 39
Entschließung zu der Beteiligung der Gemeinschaft an der Weltraumforschung 42
Entschließung zu der Tätigkeit des Euratom-Kontrollorgans unter besonderer Berücksichtigung der Kompetenzverteilung auf die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Internationale Atomenergie-Organisation bei der Kontrolle spaltbaren Materials in der EAG 44
Entschließung zu dem Unfall im Kernkraftwerk Three Mile Island 45
Maßnahmen in der Eisen- und Stahlindustrie (Fortsetzung der Aussprache) 45
Verhaltenskodex für Unternehmen der Gemeinschaft mit Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen oder Vertretungen in Südafrika (Aussprache) 45
Friedensvertrag zwischen Ägypten und Israel (Aussprache) 46
Protokoll der Sitzung vom Donnerstag, 26. April 1979 47
Fünfte UNCTAD (die mündliche Anfrage ohne Aussprache vom Ausschuß für Entwicklung und Zusammenarbeit an die Kommission zur V. UNCTAD ist in die Aussprache miteinbezogen) , . . 47
Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Aussprache) 47
Herstellung, Verteilung und Verwendung von Arzneimitteln (Aussprache) 4g
Fragestünde
Anfragen an die Kommission 48
Beitritt der Gemeinschaft zur Europäischen Menschenrechtskonvention (Aussprache) 51
Inhalt (Fortsetzung) Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung über eine Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen zur Umstrukturierung und Umstellung der Industrie 52
Entschließung über Form, Status, Zusammenhang und Anwendung des Verhaltenskodex für Unternehmen der Gemeinschaft, die Tochtergesellschaften, Filialen oder Vertretungen in Südafrika unterhalten 56
Entschließung zu der Unterzeichnung des Friedensvertrags zwischen Ägypten und Israel und einem Gemeinschaftsbeitrag zu einer umfassenden Friedensregelung 59
Entschließung zur Vorbereitung der Fünften Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (Manila — Mai 1979) 60
Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte 61
Entschließung zur Herstellung, Verteilung und Verwendung von Arzneimitteln 66
Beitritt der Gemeinschaft zur Europäischen Menschenrechtskonvention (Fortsetzung der Aussprache) 67
Ausweisung von Herrn von Hassel aus Malta (Aussprache) 67
Einführung eines gemeinschaftlichen Systems zur Information über Unfälle (Aussprache) 67
Organbanken (Aussprache) 67
Verordnungen über Nahrungsmittelhilfe (Aussprache) 68
Protokoll der Sitzung vom Freitag, 27. April 1979 69
Verfahren ohne Bericht:
— Vorschlag für eine Richtlinie zur Ergänzung des Anhangs der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen
— Vorschlag für eine Verordnung zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Weine mit Ursprungsbezeichnung der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Algerien (1979/1980)
— Vorschlag für eine Richtlinie zur zweiten Änderung des Anhangs der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen 69
Entschließung zum Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Menschenrechtskonvention 69
Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Entscheidung zur Einführung eines gemeinschaftlichen Systems zur Information über Unfälle infolge der Verwendung bestimmter Erzeugnisse, ausgenommen berufliche Tätigkeiten und Straßenverkehr 71
Entschließung zu den Organbanken ..., 71
Stellungnahme zu den Vorschlägen betreffend die Verordnungen über die Nahrungsmittelhilfe für 1979 73
Besuch der Delegation des Europäischen Parlaments in Japan im Oktober 1978 (Aussprache) .- 75
Richtlinien über bestimmte Materialien und über das Meßwesen (Aussprache) 75
Richtlinie über den Straßengüter-Werkverkehr (Aussprache) 75
Petition zu den Kursverlusten (Aussprache) 75
Petition betreffend einfachere Gemeinschaftsverordnungen (Aussprache) 76
Verordnung über die Fischerei zwischen Kanada und der EWG (Aussprache) 76
Forstpolitik in der Gemeinschaft (Aussprache) 76
Verordnung über den Obst- und Gemüsesektor (Aussprache) 76
Fischereibeziehungen zwischen der EWG und Norwegen (Aussprache) 76
(Fortsetzung umseitig)
Inhalt (Fortsetzung) Humanitäre Hilfe für die ugandische Bevölkerung (Aussprache) 77
Arbeitsunfälle (Aussprache) 7-,
Erdbeben in Jugoslawien (Aussprache) 77
Beschluß über die Tilgung der afrikanischen Schweinepest in Malta (ohne Aussprache) . . . 77
Beschluß über die Ausmerzung der afrikanischen Schweinepest in Spanien (ohne Aussprache) _ -
Beschluß über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche in Südosteuropa (ohne Aus-Spr3.Cn C) , „ t ^ mmmm
Verordnung über die Bekämpfung der klassischen"Schweinepest (ohne Aussprache) 78
Entschließung zu den Ergebnissen des Besuchs der Delegation des Europäischen Parlaments in Japan im Oktober 1978 70
Stellungnahme zu den Vorschlägen für
I. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sicherheitsvorschriften für Baustellenturmdrehkrane
II. eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 74/150/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern
III. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Betatigungsraum, Zugänge zum Fahrersitz (Ein- und Ausstieg) sowie Türen und Fenster von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern
IV. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Geräuschemission von Rasenmähern
V. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über gewisse Arten einfacher Druckbehälter
VI. eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 71/316/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend gemeinsame Vorschriften über Meßgeräte sowie Meß- und Prüfverfahren
VII. eine neue Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitglicdstaaten über die Einheiten im Meßwesen und zur Aufhebung der Richtlinie 71/354/EWG',... 80
Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Richtlinie über den Straßengüter-Werkverkehr zwischen Mitgliedstaaten «9
Entschließung zur Petition Nr. 24/77 von Herrn Rene Thoma und 11 anderen Unterzeichnern zu den Kursverlusten zu Lasten von bestimmten Renten- und Pensionsempfängern ßT
Entschließung zur Petition Nr. 4/78 von Herrn Antonio Grassani betreffend einfachere Gemeinschaftsverordnungen, die bei jeder Änderung in vollem Wortlaut neu zu schreiben s m d 83
Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung über den Abschluß eines Fischereiabkommens zwischen der Regierung Kanadas und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ^ 04
Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung zur Ergänzung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 1035/72 über eine gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse «r
Entschließung zu den Fischereibeziehungen EWG — Norwegen 85
Entschließung zu der Notwendigkeit, der ugandischen Bevölkerung dringend humanitäre Hilfe zu leisten «g
Entschließung zu den Arbeitsunfällen g7
Entschließung zur Gemeinschaftshilfe an die jugoslawischen Erdbebenopfer 87
Stellungnahme zu dem Vorschlag für einen Beschluß über einen finanziellen Beitrag der Gemeinschaft zur Tilgung der afrikanischen Schweinepest in Malta 88
Stellungnahme zu dem Vorschlag für einen Beschluß über einen finanziellen Beitrag der Gemeinschaft an Spanien zur Ausmerzung der afrikanischen Schweinepest . 88
Stellungnahme zu dem Vorschlag für einen Beschluß über einen finanziellen Beitrag zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche in Südosteuropa 89
Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest 90
21:5.79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/1
(Mitteilungen)
EUROPÄISCHES PARLAMENT
SITZUNGSPERIODE 1979—1980
Tagung vom 23. bis 27. April 1979
Europagebäude — Straßburg
PROTOKOLL DER SITZUNG VOM MONTAG, 23. APRIL 1979
VORSITZ: HERR COLOMBO Nachruf
Präsident
Die Sitzung wird um 17.10 Uhr eröffnet.
Wiederaufnahme der Sitzungsperiode
Der Präsident erklärt die am 16. März 1979 unterbrochene Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments für wiederaufgenommen.
Ehrendes Gedenken an Jean Monnet
Der Präsident ehrt im Namen des Parlaments Jean Monnet, einen der geistigen Väter des europäischen Aufbauwerks, der am -16. März 1979 verstorben ist.
Das Parlament legt eine Schweigeminute ein.
Der Präsident gedenkt im Namen des Parlaments Herrn Brosnan, der diesem seit 1977 angehörte und am 18. April 1979 verstorben ist.
Das Parlament legt eine Schweigeminute ein.
Zusammensetzung der Ausschüsse
Auf Antrag der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP) bestätigt das Parlament die Ernennung von Herrn Fosset zum Mitglied des Politischen Ausschusses und des Ausschusses für Regionalpolitik, Raumordnung und Verkehr.
Auf Antrag der Europäischen Konservativen Fraktion bestätigt das Parlament die Ernennung von Lord Bethell zum Mitglied des Politischen Ausschusses anstelle von Lord Reay.
Nr. C 127/2 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5,79
Petitionen
Der Präsident teilt mit, daß er von Fräulein Eva Haschek eine Petition gemäß Artikel 48 der Geschäftsordnung zu der uneinheitlichen Auslegung der Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 durch die Mitgliedstaaten erhalten hat.
Diese Petition wurde unter Nr. 1/79 in das in Artikel 48 Ziffer 2 der Geschäftsordnung vorgesehene Register eingetragen und gemäß Ziffer 3 des gleichen Artikels an den Ausschuß für Geschäftsordnung und Petitionen zur Prüfung überwiesen.
Der Präsident teilt dem Parlament ferner mit, daß der Ausschuß für Geschäftsordnung und Petitionen in seiner Sitzung vom 1. März 1979 die Petitionen Nrn. 15/77, 20/77, 21/77, 1/78, 10/78, 16/78, 21/78, 23/78, 24/78, 25/78, 26/78, 27/78, 28/78 und 29/78 geprüft hat.
Die Petition Nr. 15/77 wurde auf der Grundlage der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz der Kommission übermittelt.
Die Petition Nr. 20/77 wurde einfach abgelegt.
Die Petition Nr. 21/77 wurde auf der Grundlage der Stellungnahme des Rechtsausschusses einfach abgelegt.
Die Petition Nr. 1/78 wurde der Kommission übermittelt.
Die Petition Nr. 10/78 wurde einfach abgelegt.
Die Petition Nr. 16/78 wurde auf der Grundlage der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz der Kommission übermittelt.
Die Petition Nr. 21/78 wurde an den Politischen Ausschuß und an den Ausschuß für Regionalpolitik, Raumordnung und Verkehr zur Stellungnahme überwiesen.
Die Petition Nr. 27/78 wurde an den Politischen Ausschuß zur Prüfung überwiesen.
Die Petition Nr. 28/78 wurde einfach abgelegt.
Die Petition Nr. 29/78 wurde an den Ausschuß für Regionalpolitik, Raumordnung und Verkehr zur Stellungnahme überwiesen.
Der Präsident teilt dem Parlament mit, daß der Ausschuß für Geschäftsordnung und Petitionen in seiner Sitzung vom 20. und 21. März . 1979 die Petitionen Nrn. 16/77, 17/77, 18/77, 12/78, 13/78, 14/78, 15/78 und 22/78 geprüft hat.
Die Petition Nr. 16/77 wurde mit der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz der Kommission übermittelt.
Die Petition Nr. 17/77 wurde der Kommission übermittelt.
Die Petition Nr. 18/77 wurde der Kommission übermittelt.
Die Petition Nr. 12/78 wurde einfach abgelegt.
Die Petition Nr. 13/78 wurde entsprechend dem Antrag des Ausschusses für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bildung der Kommission übermittelt.
Die Petition Nr. 14/78 wurde der Kommission übermittelt.
Die Petition Nr. 15/78 wurde einfach abgelegt.
Die Petition Nr. 22/78 wurde für unzulässig erklärt und deshalb einfach abgelegt.
Vorlage von Dokumenten
Der Präsident teilt mit, daß er folgende Dokumente erhalten hat:
Die Petition Nr. 23/78 wurde an den Politischen Ausschuß zur Prüfung überwiesen.
Die Petition Nr. 24/78 wurde an den Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz zur Stellungnahme überwiesen.
Die Petition Nr. 25/78 wurde an den Rechtsausschuß zur Stellungnahme überwiesen.
Die Petition Nr. 26/78 wurde an den Politischen Ausschuß zur Prüfung überwiesen.
a) vom Rat Ersuchen um Stellungnahme zu
— dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit (Dok. 10/79).
Dieses Dokument wurde an den Rechtsausschuß als federführenden und an den Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz als mitberatenden Ausschuß überwiesen;
21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/3
— dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für ein zweites Fünf Jahresprogramm (1980—1984) für die Behandlung (Bewirtschaftung) und Lagerung radioaktiver Abfälle (Dok. 11/79).
Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Energie und Forschung sowie den Haushaltsausschuß als mitberatende Ausschüsse überwiesen;
— dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für einen Beschluß zur Festlegung eines Forschungs- und Entwicklungsprogramms für die Europäische
N Atomgemeinschaft auf dem Gebiet des Plutoniumkreislaufs und seiner Sicherheit (1980—1984) (Dok. 12/79).
Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Energie und Forschung als federführenden und an den Haushaltsausschuß als mitberatenden Ausschuß überwiesen;
— dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische, physikalische und biologische Agenzien bei der Arbeit (Dok. 13/79).
Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz überwiesen;
— dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für frische Tafeltrauben der Tarifstellen ex 08.04 A La) und b) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (Dok. 14/79).
Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Außenwirtschaftsbeziehungen als federführenden und an den Landwirtschaftsausschuß als mitberatenden Ausschuß überwiesen;
— dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine neue Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Einheiten im Meßwesen und zur Aufhebung der Richtlinie 71/354/EWG (Dok. 15/79).
Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Wirtschaft und Währung überwiesen;
— dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an dqn Rat für eine
Richtlinie zur Ergänzung des Anhangs der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Dok. 16/79).
Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz überwiesen;
— dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1111/77 zur Einführung gemeinsamer Vorschriften für Isoglukose (Dok. 17/79).
Dieses Dokument wurde an den Landwirtschaftsausschuß als federführenden und an den Haushaltsausschuß als mitberatenden Ausschuß überwiesen;
— dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Entscheidung betreffend die Durchführung des Beschlusses 78/870/EWG vom 16. Oktober 1978 zur Ermächtigung der Kommission, Anleihen zur Investitionsförderung in der Gemeinschaft aufzunehmen (Dok. 20/79).
Dieses Dokument wurde an den Haushaltsausschuß als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Wirtschaft und Währung sowie den Ausschuß für Regionalpolitik, Raumordnung und Verkehr als mitberatende Ausschüsse überwiesen;
— dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Entscheidung über die Aufstellung eines „Zweiten gemeinsamen Programms zur Förderung des Austauschs junger Arbeitskräfte innerhalb der Gemeinschaft" (Dok. 21/79).
Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bildung als federführenden und an den Haushaltsausschuß als mitberatenden Ausschuß überwiesen;
— dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung über Sondermaßnahmen im Rohtabaksektor für die Sorten Perustitza und Erzego-vina (Dok. 22/79).
Dieses Dokument wurde an den Landwirtschaftsausschuß als federführenden und an den Haushaltsausschuß als mitberatenden Ausschuß überwiesen;
— den Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für
Amtsblatt der Europäischen
I. eine Verordnung zur Aufteilung bestimmter Fangquoten für die in den Gewässern der Färöer Inseln fischenden Fischereifahrzeuge auf die Mitgliedstaaten
II. eine Verordnung zur Aufteilung bestimmter Fangquoten für die in der ausschließlichen Wirtschaftszone Norwegens fischenden Fischereifahrzeuge auf die Mitgliedstaaten
III. eine Verordnung zur Aufteilung bestimmter Fangquoten für die in den Gewässern von Schweden fischenden Fischereifahrzeuge auf die Mitgliedstaaten
IV. eine Verordnung zur Festlegung von Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände für die auf den Färöern registrierten Schiffe für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1979
V. eine Verordnung zur Festlegung bestimmter Maßnahmen für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1979 zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände gegenüber Schiffen, die die Flagge Spaniens führen
(Dok. 26/79).
Dieses Dokument wurde an- den Landwirtschaftsausschuß überwiesen;
— dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über ein neues Mehrjahresprogramm der Gemeinsamen Forschungsstelle 1980—1983 (Dok. 27/79).
Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Energie und Forschung als federführenden Ausschuß und an den Haushaltsaussch'üß sowie den Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz als mitberatende Ausschüsse überwiesen;
— den Vorsehlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat betreffend die Verordnungen über die Nahrungsmittelhilfe für 1979 (Dok. 28/79).
Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Entwicklung und Zusammenarbeit als federführenden Ausschuß und an den Landwirtschaftsausschuß sowie den Haushaltsausschuß als mitberatende Ausschüsse überwiesen;
— dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung über die bei Unregelmäßigkeiten im Bereich der mit Beschluß vom 21. April 1970 vorgesehenen eigenen Mittel zu treffenden Maßnahmen sowie die Einrichtung eines ein
Gemeinschaften 21. 5. 79
schlägigen Informations- und Kontrollsystems der Kommission (Dok. 38/79).
Dieses Dokument wurde an den Haushaltsausschuß überwiesen;
— dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen (Dok. 39/79).
Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Außenwirtschaftsbeziehungen als federführenden und an den Ausschuß für Wirtschaft und Währung als mitberatenden Ausschuß überwiesen;
— dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Weine mit Ursprungsbezeichnung der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Algerien (1979/80) (Dok. 41/79).
Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Außenwirtschaftsbeziehungen als federführenden Ausschuß und an den Landwirtschaftsausschuß sowie den Ausschuß für Entwicklung und Zusammenarbeit als mitberatende Ausschüsse überwiesen;
— dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung über die Investitionsbeihilfen auf der Ebene der Verarbeitung und Vermarktung von Milcherzeugnissen (Dok. 46/79).
Dieses Dokument wurde an den Landwirtschaftsausschuß überwiesen;
— den Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat zur Agrar-strukturpolitik (Dok. 47/79).
Dieses Dokument wurde an den Landwirtschaftsausschuß als federführenden und an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Regionalpolitik, Raumordnung und Verkehr als mitberatende Ausschüsse überwiesen;
— den Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für
I. eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1418/76 über die gemeinsame Marktorganisation für Reis
II. eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2727/75 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide
(Dok. 48/79).
21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/5.
Dieses Dokument wurde an den Landwirtschaftsausschuß als federführenden und an den Haushaltsausschuß als mitberatenden Ausschuß überwiesen;
— dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur zweiten Änderung des Anhangs der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inver-
, kehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Dok. 49/79).
Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz als federführenden und an den Ausschuß für Wirtschaft und Währung als mitberatenden Ausschuß überwiesen;
— dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen gegen hypothetische Gefahren beim Umgang mit neukombinierter DNS (Dok. 55/79).
Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz überwiesen;
— dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur Verlängerung einiger Ausnahmeregelungen in bezug auf Brucellose, Tuberkulose und Schweinepest für Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich (Dok. 68/79).
Dieses Dokument wurde an den Landwirtschaftsausschuß überwiesen;
— dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für einen Beschluß zur Festlegung eines Fünfjahresfor-schungs- und Ausbildungsprogramms (1980— 1984) der Europäischen Atomgemeinschaft auf dem Gebiet Biologie — Gesundheitsschutz (Strahlenschutzprogramm) — (Dok. 88/79).
Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Energie und Forschung sowie den Haushaltsausschuß als mitberatende Ausschüsse überwiesen;
— dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2511/69 über Sondermaßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermark
tung von Zitrusfrüchten der Gemeinschaft (Dok. 93/79).
Dieses Dokument wurde an den Landwirtschaftsausschuß als federführenden und an den Haushaltsausschuß als mitberatenden Ausschuß überwiesen;
— dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung v zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 471/76 hinsichtlich der Dauer der Aussetzung der Anwendung der Preisbedingung, der die Einfuhr frischer Zitronen mit Ursprung in einigen Ländern des Mittelmeerraums in die Gemeinschaft unterliegt (Dok, 94/79).
Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Außenwirtschaftsbeziehungen als federführenden Ausschuß und an den Landwirtschaftsausschuß sowie den Haushaltsausschuß als mitberatende Ausschüsse überwiesen;
— dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für einen Beschluß zur Festlegung eines zweiten mehrjährigen Forschungs- und Entwicklungsprogramms der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für den Textil- und Bekleidungssektor (indirekte Aktion) (Dok. 110/79).
Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Energie und Forschung als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Wirtschaft und Währung sowie den Haushaltsausschuß als mitberatende Ausschüsse überwiesen;
b) von den Ausschüssen die folgenden Berichte:
— von Herrn Brown im Namen des Ausschusses für Energie und Forschung einen Bericht über die Notwendigkeit von Gemeinschaftsaktionen im Zusammenhang mit der Nutzung von Wellen, Gezeiten und Wind zur Stromerzeugung (Dok. 19/79);
— von Herrn Brown im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 173/78) für eine Einzelrichtlinie über die Gesamtzulässig-keitsgrenze für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung mit Lebensmitteln in Berührung kommen (Dok. 23/79);
— von Frau Krouwel-Vlam im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz einen Bericht über die Organbanken (Dok. 24/79);
Nr. C 127/6 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79
— von Herrn Wawrzik im Namen des Ausschusses für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bildung einen Bericht über das Zweite Europäische Sozialbudget (1976—1980) — (Dok. 25/79);
— von Sir Derek Walker-Smith im Namen des Rechtsausschusses einen Bericht über die Einsetzung eines Ombudsmanns für die Europäische Gemeinschaft durch das Europäische Parlament (Dok. 29/79);
— von Herrn Nyborg im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschäften an den Rat (Dok. 520/78) für eine Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Baubedarfsartikel (Dok. 30/79);
— von Herrn Albers im Namen des Ausschusses für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bildung einen Bericht über die aus der Dreierkonferenz vom 9. November 1978 zu ziehenden Schlußfolgerungen (Dok. 31/79);
von Herrn Ney im Namen des Landwirtschaftsausschusses einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 632/78) für einen Beschluß über einen finanziellen Beitrag zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche in Südosteuropa (Dok. 32/79);
— von Herrn Ney im Namen des Landwirtschäftsausschusses einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 577/78) für eine Verordnung über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest (Dok. 33/79);
— von Herrn Ney im Namen des Landwirtschaftsausschusses einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. ,623/78) für einen Beschluß über einen finanziellen Beitrag der Gemeinschaft an Spanien zur Ausmerzung der afrikanischen Schweinepest (Dok. 34/79);
— von Herrn Lemp im Namen des Land Wirtschaftsausschusses einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 680/78) für eine Verordnung über den Abschluß eines Fischereiabkommens zwischen der Regierung Kanadas und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Dok. 35/79);
— von Lord Kennet im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 8/78) für eine Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über irreführende und unlautere Werbung (Dok. 36/79);
— von Herrn Cointat im Namen des Haushaltsausschusses einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 276/78) für eine Verordnung zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften und zur Errichtung eines Verwaltungsgerichts der Europäischen Gemeinschaften {Dok. 37/79);
— von Frau Cassanmagnago Cerretti im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 391/78) für eine Entscheidung zur Einführung eines gemeinschaftlichen Systems zur Information über Unfälle infolge der Verwendung bestimmter Erzeugnisse, ausgenommen berufliche Tätigkeiten und Straßenverkehr (Dok. 40/79);
— von Herrn Pintat im Namen des Politischen Ausschusses einen Bericht über die Perspektiven der Erweiterung der Gemeinschaft, Zweiter Teil: Sektorale Aspekte (Dok. 42/79);
— von Herrn Sandri im Namen des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 43/78) für eine Verordnung über die Errichtung einer europäischen Agentur für Zusammenarbeit (EAZ) (Dok. 44/79);
— von Herrn Spinelli im Namen des Haushaltsausschusses einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 20/79) für eine Entscheidung betreffend die Durchführung des Beschlusses 78/870/EWG vom 16. Oktober 1978 zur Ermächtigung der Kommission, Anleihen zur Investitionsförderung in der Gemeinschaft aufzunehmen (Dok. 45/79);
— von Herrn Jung im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Raumordnung und Verkehr einen Bericht über den Vorschlag für Komis-sion der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 628/78) für eine Richtlinie über den
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Straßengüter-Werkverkehr zwischen Mitglied-Staaten (Dok. 50/79);
— von Herrn Jung im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Raumordnung und Verkehr einen Bericht über die Beziehungen der EG mit den COMECON-Ländern auf dem Gebiet der Seeschiffahrt (Dok. 51/79);
— von Herrn Nyborg im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung einen Bericht über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für
I. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sicherheitsvorschriften für Baustellen-Turmdrehkrane (Dok. 548/78)
II. eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 74/150/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (Dok. 550/78)
III. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Betätigungsraum, Zugänge zum Fahrersitz (Ein- und Ausstieg) sowie Türen und Fenster von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (Dok. 549/78)
IV. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Geräuschemission von Rasenmähern (Dok. 562/78)
V. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über gewisse Arten einfacher Druckbehälter (Dok. 563/78)
VI. eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 71/316/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend gemeinsame Vorschriften über Meßgeräte sowie über Meß- und Prüfverfahren (Dok. 617/78)
VII. eine neue Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Einheiten im Meßwesen und zur Aufhebung der Richtlinie 71/354/EWG (Dok. 15/79)
(Dok. 53/79);
— von Herrn Flämig im Namen des Ausschusses für Energie und Forschung einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 27/79) über ein neues Mehrjahresprogramm
der Gemeinsamen Forschungsstelle (1980— 1983) — ( D o k . 54/79);
— von Herrn Ibrügger im Namen des Ausschusses für Energie und Forschung einen Bericht über den Entwurf der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Dok. 576/78) für eine Entscheidung über Kohle und Koks für die Eisen- und Stahlindustrie der Gemeinschaft (Dok. 69/79);
— von Herrn Lagorce im Namen des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit einen Bericht über Forrn, Status, Zusammenhang und Anwendung des Verhaltenskodex für Unternehmen der Gemeinschaft, die Tochtergesellschaften, Filialen oder Vertretungen in Südafrika unterhalten (Dok. 70/79);
— von Herrn Calewaert im Namen des Rechtsausschusses einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 351/76) für eine Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Dok. 71/79);
— von Herrn Liogier im Namen des Landwirtschaftsausschusses einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 635/78) für eine Verordnung zur Ergänzung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 1035/72 über eine gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse (Dok. 72/79);
— von Herrn Albertini im Namen des Landwirtschaftsausschusses einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 645/78) für einen Beschluß über einen finanziellen Beitrag der Gemeinschaft zur Tilgung der afrikanischen Schweinepest in Malta (Dok. 73/79);
— von Herrn Flämig im Namen des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit einen Bericht über die Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat betreffend die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern im Energiebereich (Dok. 74/79);
— von Herrn Sandri im Namen des Ausschusses für Außenwirtschaftsbeziehungen einen Bericht über die Verlängerung des Handelsabkommens mit Uruguay (Dok. 75/79);
— von Herrn Baas im Namen des Ausschusses für Außenwirtschaftsbeziehungen einen Bericht zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EWG und der ASEAN (Dok. 77/79);
Nr. C 127/8 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5,79
— von Lord Bethell im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 619/78) für eine Richtlinie zur Abänderung der Richtlinien, mit denen die geänderten Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen festgelegt wurden (Dok. 78/79);
— von Herrn Hansen im Namen des Landwirtschaftsausschusses einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 639/78) für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 974/71 betreffend die Berechnung der Währungsausgleichsbeträge für Wein (Dok. 79/79);
— von Herrn Scelba im Namen des Politischen Ausschusses einen Bericht über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Menschenrechtskonvention (Dok. 80/79);
— von Herrn Blumenfeld im Namen des Politischen Ausschusses einen Bericht über die Unterzeichnung eines Friedensvertrags zwischen Ägypten und Israel und einen Gemeinschaftsbeitrag zu einer umfassenden Friedensregelung (Dok. 82/79);
— von Herrn Lamberts im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 624/78): für eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Nährkaseine und Nährkaseinate (Dok. 83/79);
— von Herrn Notenboom im Namen des Haus-haltsausschusses einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 633/78) für eine Verordnung über Zinszuschüsse für Strukturdarlehen (Dok. 84/79;
— von Herrn Bregegere im Namen des Landwirtschaftsausschusses einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 22/79) für eine Verordnung über Sondermaßnahmen im Rohtabaksektor für die Sorten Perustitza und Herzegowina (Dok. 85/79);
— von Herrn Lamberts im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz einen Bericht über den Vor
schlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 638/78) für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 71/118/EWG zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Geflügelfleisch in bezug auf ihre Kühlbestimmungen (Dok. 86/79);
— von Herrn Pisoni im Namen des Landwirtschaftsausschusses einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 646/78) für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 816/70 zur Festlegung ergänzender Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für Wein sowie der Verordnung (EWG) Nr. 817/70 zur Festlegung besonderer Vorschriften für Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete (Dok. 87/79);
— von Herrn Noe im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok 681/78) für einen Beschluß zur Festlegung einer konzertierten Aktion der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über Auswirkungen der thermischen Behandlung und des Vertriebs auf Qualität und Nährwert von Lebensmitteln (Dok. 89/79);
— von Herrn Bertrand im Namen des Ausschusses für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bildung einen Bericht über die bisher erzielten Ergebnisse sowie die künftigen Tätigkeiten des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsausbildung, Berlin (Dok. 90/79);
— von Frau Cassanmagnago Cerretti im Namen des Ausschusses für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bildung einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 21/79) für eine Entscheidung über die Aufstellung eines „Zweiten gemeinsamen Programms zur Förderung des Austauschs junger Arbeitskräfte in der Gemeinschaft" (Dok. 91/79);
— von Herrn Albertini im Namen des Landwirtschaftsausschusses einen Bericht über die Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 542/78) über die Forstpolitik in der Gemeinschaft (Dok. 92/79);
— von Herrn Flämig im Namen des Ausschusses für Energie und Forschung einen Bericht zur Energielage der Gemeinschaft (Dok. 96/79);
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— von Frau Dunwoody im Namen des Ausschusses für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bildung einen Bericht über gleiches Entgelt für Männer und Frauen in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft (Dok. 98/79);
— von Herrn Bayerl im Namen des Rechtsausschusses einen Bericht über den Schutz der Rechte des Einzelnen angesichts der fortschreitenden technischen Entwicklung auf dem Gebiet der Datenverarbeitung (Dok. 100/79);
— von Herrn Kavanagh im Namen des Ausschusses für Energie und Forschung einen Bericht über die Koordinierung der Tätigkeiten der Fischereischutzboote in der Seefischerei auf Gemeinschaftsebene (DoL 101/79);
— von Herrn Cointat im Namen des Haushaltsausschusses einen Zwischenbericht über den Entwurf eines Berichtes über die Verwaltungsausgaben des Europäischen Parlaments für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1978 (Haushaltsjahr 1978) — (Dok. 102/79);
— von Herrn Nyborg im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung einen Bericht über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für
I. eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 222/77 über das gemeinschaftliche Versandverfahren (Dok. 551/78)
II. eine Verordnung zur Festlegung der Voraussetzungen, unter denen eine Person eine Zollanmeldung abgeben kann (Dok. 609/78)
(Dok. 103/79);
— von Herrn Hughes im Namen des Landwirtschaftsausschusses einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 510/78) für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 64/432/EWG hinsichtlich der enzootischen Leukose der Rinder (Dok. 105/79);
— von Herrn Nyborg im Namen des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit einen Bericht über die Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über die Entwicklungsarbeit und die Einhaltung gewisser internationaler Normen auf dem Gebiet der Arbeitsbedingungen (Dok. 111/79);
c) die folgenden mündlichen Anfragen:
— mündliche Anfragen von Sir Geoffrey de Frei-tas, den Herren Steuer, Ellis, Seefeld, Dewulf,
Inchauspe, Bordu, L'Estrange, Dondelinger, Kavanagh, Ryan, Sir Derek Walker-Smith, Sir Geoffrey de Freitas, den Herren Spicer, Power, Fitch, Seefeld, Fellermaier, W. Müller, Frau Krouwel-Vlam, den Herren Radoux, De Clercq, Dewulf, Nolan, Power, Lord Bethell, den Herren Brown, Pisoni, Noe, Dalyell, Sir Geoffrey de Freitas, den Herren Yeats, van Aerssen, Lord St. Oswald, den Herren Lagorce, Dondelinger, McDonald, Bettiza, Osborn, Kavanagh, Nyborg, Christensen, Ryan und Frau Dunwoody gemäß Artikel 47a der Geschäftsordnung für die Fragestunde am 25. und 26. April 1979 (Dok. 52/79);
— mündliche Anfrage mit Aussprache von den Herren Zagari, Power, Jahn, Brown, Baas, Scott-Hopkins, Leonardi, Haase, Frau Walz und Herrn Ripamonti an die Kommission zum Stand der Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika (Dok. 56/79);
— mündliche Anfrage mit Aussprache von den Herren Zagari, Power, Jahn, Brown, Baas, Scott-Hopkins, Leonardi, Haase, Frau Walz und Herrn Ripamonti an den Rat zum Stand der Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika (Dok. 57/79);
— mündliche Anfrage mit Aussprache von den Herren Zagari, Power, Jahn, Brown, Baas, Scott-Hopkins, Leonardi, Haase, Frau Walz und Herrn Ripamonti an die Außenminister, die im Rahmen der politischen Zusammenarbeit zusammentreten, zum Stand der Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika (Dok. 58/79);
— mündliche Anfrage mit Aussprache der Herren Bangemann, Cifarelli, Damseaux, Johnston und Jung an die Kommission zur Reserve für die nicht quotengebundene Sektion des Regionalfonds (Dok. 59/79);
— mündliche Anfrage mit Aussprache der Herren Schreiber, Kavanagh, Albers, Hoffmann, Holst und Seefeld an die Kommission zur Jugendpolitik in der Gemeinschaft (Dok. 60/79);
— mündliche Anfrage mit Aussprache von Frau Krouwel-Vlam, den Herren Willi Müller, Ajello, Bregegere, Didier und Brown an den Rat zur Gemeinschaftsaktion zugunsten der Verbraucher (Dok. 61/79);
— mündliche Anfrage mit Aussprache von Herrn Klepsch im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP) an die
Nr. C 127/10 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21 .5 .79
Kommission zur Umstrukturierung des Industriesektors (Dok. 62/79);
• mündliche Anfrage mit Aussprache von Herrn Klepsch im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP) an den Rat zur Umstrukturierung des Industriesektors (Dok. 63/7.9);
mündliche Anfrage mit Aussprache von Herrn Pintat im Namen der Liberalen und Demokratischen Fraktion an die Kommission zur Bilanz der von der Kommission seit zwei Jahren in der Eisen- und Stahlindustrie angewandten Maßnahmen und künftige Aussichten (Dok. 64/79);
mündliche Anfrage ohne Aussprache im Namen des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit an die Kommission zu der V. Konferenz der Vereinten Nationen über Handel und Entwicklung (UNCTAD) (Manila — Mai 1979) (Dok. 65/79);
mündliche Anfrage mit Aussprache im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung an die Kommission zur Versorgung der Gemeinschaft mit Rohstoffen (Dok. 112/79);
e) vom Rat:
den Entwurf für einen Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplan Nr. 1 der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1979 (Dok. 67/79).
Dieses Dokument wurde an den Haushaltsausschuß überwiesen;
f) die folgenden Entschließungsanträge:
— von Herrn Hamilton einen Entschließungsantrag gemäß Artikel 25 der Geschäftsordnung zu einem einzigen Sitz für Gemeinschaftsexekutiven und Parlament (Dok. 4/79).
Dieses Dokument wurde an den Politischen Ausschuß überwiesen;
— von Frau Walz und Herrn Flämig einen Entschließungsantrag zu dem Unfall im Kernkraftwerk Three Mile Island (Dok. 81/79);
g) vom Gemischten Parlamentarischen Ausschuß EWG—Türkei eine am 10. April 1979 in Ankara angenommene Empfehlung (Dok. 97/79).
d) von der Kommission:
— am 22. März 1979
— ein Ersuchen um Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Mittelübertragung von Kapitel zu Kapitel im Einzelplan III — Kommission — des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1979 (Dok. 18/79),
Dieses Dokument wurde an den Haushaltsausschuß überwiesen.
Der Präsident weist darauf hin, daß er gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung den Rat im Namen des Parlaments konsultiert hat, da es sich um Ausgaben handelt, die sich nicht zwingend aus den Verträgen ergeben;
— am IQ. April 1979
— ein Ersuchen um Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Mittelübertragung von Kapitel zu Kapitel im Einzelplan III — Kommission — des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1979 (Dok. 66/79).
Dieses Dokument wurde an den Haushaltsausschuß überwiesen;
Übermittlung von Abkommenstexten durch den Rat
Der Präsident teilt mit, daß er vom Rat beglaubigte Abschrift der folgenden Dokumente erhalten hat:
— Abkommen in Form eines Briefwechsels betreffend Artikel 9 des Protokolls Nr. 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel über die Einfuhr haltbar gemachter Fruchtsalate mit Ursprung in Israel in die Gemeinschaft (1979);
— Gemeinsame Absichtserklärung zur Durchführung einer europäischen Forschungsaktion betreffend küstennahe benthonische Ökosysteme (Cost-Ak-tion 47);
— Akte über die Notifizierung der Genehmigung des Finanzprotokolls zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei durch die Gemeinschaft.
Befassung von Ausschüssen
Der Präsident teilt mit, daß gemäß Artikel 38 Ziffer 3 der Geschäftsordnung der Ausschuß für Wirtschaft und Währung auf dessen Antrag hin als mitberatender Ausschuß für die Frage der mittel- und langfristigen Perspektiven der Regionalpolitik im Rahmen der
21 .5 .79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/11
Wirtschafts- und Währungsunion bestimmt wurde; dem Ausschuß für Regionalpolitik, Raumordnung und Verkehr ist die Genehmigung zur Ausarbeitung eines Berichtes über diese Frage erteilt worden.
Der Präsident teilt ferner mit, daß gemäß Artikel 38 Ziffer 3 der Geschäftsordnung der Ausschuß für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bildung auf dessen Antrag hin als mitberatender Ausschuß für die Frage der Zusammenarbeit bei der Entwicklungsarbeit und der Einhaltung gewisser internationaler Normen auf dem Gebiet der Arbeitsbedingungen bestimmt wurde; dem Ausschuß für Entwicklung und Zusammenarbeit ist die Genehmigung zur Ausarbeitung eines Berichtes über diese Frage erteilt worden.
Mitteilung des Präsidenten über den Entschließungsantrag Dok. 626/78
Der Präsident teilt mit, daß der Vorsitzende des Ausschusses für Außenwirtschaftsbeziehungen angekündigt hat, daß sich sein Ausschuß nicht mehr für die Ausarbeitung eines Berichtes über den Entschließungsantrag zu den Beziehungen zwischen der Volksrepublik China und der Europäischen Gemeinschaft (Dok. 626/78), der an ihn in der Sitzung vom 16. Februar 1979 überwiesen wurde, verantwortlich fühlt, da eine praktisch gleichlautende Entschließung (Dok. 6/79) in der Sitzung vom 15. März 1979 angenommen wurde.
Der Ausschuß für Außenwirtschaftsbeziehungen bleibt jedoch gemäß Ziffer 9 dieser Entschließung mit der Ausarbeitung eines Jahresberichts über dieses Thema beauftragt.
Beratung im Dringlichkeitsverfahren
Der Präsident teilt mit, daß er gemäß Artikel 14 der Geschäftsordnung folgende Dokumente erhalten hat:
— von den Herren Fellermaier und Pisani im Namen der Sozialistischen Fraktion einen Entschließungsantrag mit Antrag auf Beratung im Dringlichkeitsv e r f a h r e n z u r Überprüfung der gemeinsamen Agrarpolitik (Dok. 43/79);
— von Herrn Hughes im Namen des Landwirtschaftsausschusses einen Entschließungsantrag mit Antrag auf Beratung im Dringlichkeitsverfahren zu der dringend notwendigen Einführung von Aus-merzungsmaßnahmen zur Bekämpfung von Nervenkrankheiten bei Schweinen (Dok. 76/79);
— von Herrn Fellermaier im Namen der Sozialistischen Fraktion einen Entschließungsantrag mit Antrag auf Beratung im Dringlichkeitsverfahren zur
Stärkung der parlamentarischen Demokratie auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft (Dok. 95/79);
— von den Herren Klepsch, Bersani, Deschamps und Vergeer im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (EVP-Fraktion) einen Entschließungsantrag mit Antrag auf Beratung im Dringlichkeitsverfahren zu der Notwendigkeit, der ugandischen Bevölkerung dringend humanitäre Hilfe zu liefern (Dok. 108/79);
— von Herrn Ansquer im Namen der Fraktion der Europäischen Demokraten für den Fortschritt einen Entschließungsantrag mit Antrag auf Beratung im Dringlichkeitsverfahren zur Grundstoffversorgung der Gemeinschaft (Dok. 109/79);
— von Herrn Pintat im Namen der Liberalen und Demokratischen Fraktion einen Entschließungsantrag mit Antrag auf Beratung im Dringlichkeitsverfahren zum Abschluß der Genfer Verhandlungen über die Tokio-Runde (Dok. 114/79);
— einen Antrag auf Beratung im Dringlichkeitsverfahren der mündlichen Anfrage mit Aussprache des Ausschusses für Wirtschaft und Währung an die Kommission zur Versorgung der Gemeinschaft mit Rohstoffen (Dok. 112/79).
Der Präsident weist darauf hin, daß die Begründungen zu diesen Anträgen auf Beratung im Dringlichkeitsverfahren in den betreffenden Dokumenten enthalten sind.
Er teilt mit, daß gemäß Artikel 14 Ziffer 1 zweiter Absatz der Geschäftsordnung die Abstimmung über diese Anträge zu Beginn der morgigen Sitzung erfolgt.
Er weist ferner darauf hin, daß sich die mündliche Anfrage des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und der Entschließungsantrag der Fraktion der Europäischen Demokraten für den Fortschritt auf denselben Gegenstand beziehen.
Begrüßung
Der Präsident heißt im Namen des Parlaments die Delegation des australischen Parlaments unter Führung von Herrn Edwards, die auf der Ehrentribüne Platz genommen hat, herzlich willkommen.
Vorläufiger Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags des Parlaments
Der Präsident teilt mit, daß das Präsidium in seiner Sitzung vom 5. April 1979 auf der Grundlage eines vom Generalsekretär ausgearbeiteten Berichtes den
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vorläufigen Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags des Parlaments für das Haushaltsjahr 1980 aufgestellt hat.
Gemäß Artikel 50 Ziffer 3 der Geschäftsordnung wurde dieser Vorentwurf dem zuständigen Ausschuß, d. h. dem Haushaltsausschuß, übermittelt.
Arbeitsplan
Der Präsident weist darauf hin, daß das Erweiterte Präsidium am 4. April 1979 den Entwurf der Tagesordnung, der verteilt worden ist, festgelegt hat.
Es spricht Lord Bruce zu einer Verfahrensfrage betreffend den Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplan Nr. 1 für 1979.
Lord Reay bezieht sich auf ein Schreiben der Vorsitzenden des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit und beantragt, daß die mündliche Anfrage zu der V. Konferenz der Vereinten Nationen über Handel und Entwicklung (UNCTAD) (Dok. 65/79), die ohne Aussprache in die Tagesordnung der Sitzung am Donnerstag, 26. April, eingesetzt ist, in eine mündliche Anfrage mit Aussprache umgewandelt wird.
Es sprechen zu diesem gemäß Artikel 12 der Geschäftsordnung gestellten Antrag Herr Spenale, Lord Reay und Herr Klepsch.
Lord Reay zieht seinen Antrag zurück, der jedoch bei der nächsten Sitzung des Präsidiums vorgelegt wird.
Der Präsident teilt mit, daß die Europäische Konservative Fraktion beantragt, den in die Tagesordnung der Sitzung von Donnerstag, 26. April, eingesetzten Bericht Calewaert über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Dok. 71/79) auf die Mai-Tagung zu vertagen.
Es sprechen zu diesem gemäß Artikel 12 der Geschäftsordnung gestellten Antrag Lord Bessborough, Lord Ardwick, die Herren Klepsch, Bangemann, Klepsch, Lord Bessborough und Herr Bangemann, der beantragt, die Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen zu diesem Bericht auf morgen, 20:00 Uhr, festzusetzen, der, falls keine Änderungsanträge vorliegen auf der Tagesordnung verbleibt, jedoch automatisch auf die nächste Tagung vertagt wird, falls Änderungsanträge eingereicht werden, sowie Herr Broeksz.
Auf Vorschlag des Präsidenten beschließt das Parlament, daß dieser Bericht vorläufig auf der Tagesordnung verbleibt und daß das Präsidium, das am nächsten Mittwoch zusammentritt, die Frage prüft und dem Parlament einen Vorschlag macht; die Frist für
die Einreichung von Änderungsanträgen wird auf Dienstag, 20.00 Uhr, festgesetzt.
Der Präsident teilt ferner mit, daß der Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz beantragt, daß der Bericht von Herrn Brown über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung mit Lebensmitteln in Berührung kommen (Dok. 23/79), der in die Tagesordnung der Sitzung am Donnerstag, 26. April, eingesetzt wurde, auf die Mai-Tagung vertagt wird und vorschlägt, an die Stelle dieses Berichtes einen Bericht von Lord Kennet über die irreführende Werbung (Dok. 36/79) auf die Tagesordnung zu setzen.
Es sprechen zu diesem gemäß Artikel 12 der Geschäftsordnung gemachten Antrag und Vorschlag Herr Baas und Lord Kennet.
Das Parlament erklärt sich mit dem Antrag über die Vertagung des Berichtes von Herrn Brown einverstanden, lehnt jedoch den Vorschlag, den Bericht von Lord Kennet in die Tagesordnung einzusetzen, ab.
Der Präsident teilt ferner mit, daß der Politische Ausschuß die Einsetzung des Berichtes von Herrn Scelba über den Beitritt der Gemeinschaft zur Europäischen Konvention der Menschenrechte (Dok. 80/79) in die Tagesordnung dieser Tagung beantragt hat.
Es spricht Herr Klepsch zu diesem gemäß Artikel 12 der Geschäftsordnung gestellten Antrag.
Das Parlament erklärt sich mit diesem Antrag einverstanden und beschließt auf Vorschlag des Präsidenten, diesen Bericht in die Tagesordnung der Sitzung am Donnerstag, 26. April, nach dem Bericht von Herrn De Keersmaeker (Dok. 664/78) einzusetzen.
Der Präsident teilt mit, daß der Ausschuß für Entwicklung und Zusammenarbeit die Aufnahme eines Berichtes von Herrn Broeksz über Nahrungsmittelhilfe, den der Ausschuß in seiner morgigen Sitzung annehmen soll, in die Tagesordnung dieser Tagung beantragt.
Zu diesem Antrag gemäß Artikel 12 der Geschäftsordnung spricht Herr Klepsch.
Das Parlament stimmt diesem Antrag zu und beschließt auf Vorschlag des Präsidenten, diesen Bericht auf die Tagesordnung der Sitzung am Donnerstag, 26. April, im Anschluß an den Bericht von Frau Krouwel-Vlam (Dok. 24/79) zu setzen.
In bezug auf die Aussprache über den Haushaltsplan teilt der Präsident ferner mit, daß die Fraktion der Europäischen Demokraten für den Fortschritt beantragt, die Berichte von Herrn Cointat (Dok. 37/79 und 102/79), die auf der Tagesordnung der Sitzung am Dienstag, 24. April, stehen, zu verschieben und in
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derselben Sitzung im Anschluß an den Bericht von Herrn Spinelli (Dok. 45/79) zu behandeln.
Das Parlament stimmt diesem Antrag zu, der sich nur auf die Reihenfolge der Prüfung bezieht.
Das Parlament beschließt, die Tagesordnung seiner nächsten Sitzungen wie folgt festzulegen.
Heute bis 20.00 Uhr:
— Verfahren ohne Bericht;
— Mitteilung der Kommission über die Weiterbehandlung der Stellungnahmen und Vorschläge des Parlaments;
— gemeinsame Aussprache über einen Bericht von Frau Cassanmagnago Cerretti und eine mündliche Anfrage an die Kommission zur Jugendpoütik in der Gemeinschaft;
— Bericht von Herrn Wawrzik über das zweite europäische Sozialbudget.
Dienstag, 24. April 1979:
10.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr:
— Beschluß über die Dringlichkeit verschiedener Entschließungsanträge und einer mündlichen An-
. frage;
— gegebenenfalls Fortsetzung der Tagesordnung vom Vortag;
— Bericht von Herrn Bangemann über den Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 für 1979;
— Bericht von Herrn Notenboom über Zinszuschüsse für Strukturdarlehen;
— Bericht von Herrn Spinelli über Anleihen zur Investitionsförderung;
— Bericht von Herrn Cointat über das Statut der Beamten der Gemeinschaften;
— Zwischenbericht von Herrn Cointat über die Verwaltungsausgaben des Parlaments im Jahre 1978;
— mündliche Anfrage mit Aussprache an die Kommission zum Regionalfonds;
— Bericht von Herrn Ibrügger über Kohle und Koks für die Eisen- und Stahlindustrie;
— Bericht von Herrn Ripamonti über Weltraumforschung;
— Bericht von Herrn Mitchell über das Euratom-Kontrollsystem;
— Entschließungsantrag von Frau Walz zu dem Unfall von Harrisburg;
15.00 Uhr:
— Abstimmungen.
Mittwoch, 25. April 1979:
10.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr (gegebenenfalls 21.00 Uhr):
— mündliche Anfragen mit Aussprache an die Kommission, den Rat und die Außenminister zu den Beziehungen Gemeinschaft—USA;
— mündliche Anfrage mit Aussprache an den Rat zur Gemeinschaftsaktion zugunsten der Verbraucher;
— gemeinsame Aussprache über einen Bericht von Herrn Spinelli, zwei mündliche Anfragen, jeweils eine an die Kommission und den Rat, sowie eine mündliche Anfrage an die Kommission zu den Maßnahmen in der Eisen- und Stahlindustrie;
— gemeinsame Aussprache über einen Bericht von Herrn Lagorce und eine mündliche Anfrage an die Außenminister zum Verhaltenskodex für Unternehmen der Gemeinschaft mit Tochterunternehmen in Südafrika;
— Bericht von Herrn Blumenfeld über den Friedensvertrag zwischen Ägypten und Israel;
15.00 Uhr:
— Fragestunde (Anfragen an den Rat und die Außenminister),
16.30 Uhr:
— Abstimmung über den Entwurf des Berichtigungsund Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 sowie den Entschließungsantrag im Bericht von Herrn Bangemann;
— Abstimmung über die Entschließungsanträge, zu denen die Aussprache abgeschlossen ist.
Donnerstag, 26. April 1979:
10.00 Uhr, 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr und ab 21.00 Uhr:
— gegebenenfalls Fortsetzung der Tagesordnung vom Dienstag;
— mündliche Anfrage ohne Aussprache an die Kommission zur fünften UNCTAD;
— Bericht von Herrn Calewaert über die Haftung für fehlerhafte Produkte;
— Bericht von Herrn De Keersrriaeker über pharmazeutische Erzeugnisse;
— Bericht von Herrn Scelba über die europäische Menschenrechtskonvention;
Nr. C 127/14 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21.5.79
— Bericht von Herrn Johnston über die Ausweisung von Herrn von Hassel aus Malta;
— Bericht von Frau Cassanmagnago Cerretti über ein gemeinschaftliches System zur Information über Unfälle;
— der Bericht von Herrn Brown über Gegenstände aus Kunststoff wurde von der Tagesordnung abgesetzt;
— Bericht von Frau Krouwel-Vlam über Organbanken;
— Bericht von Herrn Broeksz über Nahrungsmittelhilfe;
15.00 Uhr:
— Fragestunde (ausnahmsweise 1 Vi Stunden für Anfragen an die Kommission);
16.30 Uhr:
— Abstimmungen.
Freitag, 27. April 1979:
9.00 Uhr:
— Verfahren ohne Bericht;
— Abstimmung über die Entschließungsanträge, zu denen die Aussprache abgeschlossen ist;
— gegebenenfalls Fortsetzung der Tagesordnung vom Vortag;
— Bericht von Herrn Baas über den Besuch der Delegation des Europäischen Parlaments in Japan 1978;
— Bericht von Herrn Nyborg über bestimmte Materialien und über das Meßwesen;
— Bericht von Herrn Jung über den Straßengüterverkehr;
— Bericht von Herrn Luster über die Kursverluste;
— Bericht von Herrn Luster über einfachere Gemeinschaftsverordnungen;
— Bericht von Herrn Lemp über die Fischerei zwischen Kanada und der EWG;
— Bericht von Herrn Albertini über die Forstpolitik in der Gemeinschaft;
— Bericht von Herrn Liogier über Obst und Gemüse;
— Bericht von Herrn Albertini über die Schweinepest in Malta (ohne Aussprache);
— Bericht von Herrn Ney über die Schweinepest in Spanien (ohne Aussprache);
— Bericht von Herrn Ney über die Maul- und Klauenseuche in Südosteuropa (ohne Aussprache);
— Bericht von Herrn Ney über die klassische Schweinepest (ohne Aussprache);
Schluß der Sitzung:
— Abstimmungen.
Begrenzung der Redezeit
Auf Vorschlag des Präsidenten gemäß Artikel 28 der Geschäftsordnung beschließt das Parlament, die Redezeit für die Berichte der Herren Ibrügger, Ripamonti und Mitchell und für den Entschließungsantrag von Frau Walz sowie für die Berichte des Haushaltsausschusses, die alle auf der Tagesordnung der Sitzung am Dienstag, 24. April, stehen, wie folgt aufzuteilen:
Berichte der Herren Ibrügger, Ripamonti und Mitchell sowie Entschließungsantrag von Frau Walz:
Berichterstatter: 40 Minuten (4 x 10),
Kommission: 20 Minuten,
Mitglieder: 180 Minuten, die wie folgt aufgeteilt werden:
— Sozialistische Fraktion: 55 Minuten,
— Christlich-Demokratische Fraktion (Fraktion der EVP): 45 Minuten,
— Liberale und Demokratische Fraktion: 22 Minuten,
— Europäische Konservative Fraktion: 18 Minuten,
— Fraktion der Kommunisten und Nahestehenden: 18 Minuten,
— Fraktion der Europäischen Demokraten für den Fortschritt: 17 Minuten,
— Fraktionslose: 5 Minuten.
Berichte des Haushaltsausschusses:
Berichterstatter: 60 Minuten, die wie folgt aufgeteilt werden:
die Herren
Bangemann: 15 Minuten,
Notenboom: 10 Minuten,
Notenboom: 10 Minuten,
Cointat; 10 Minuten,
Cointat: 10 Minuten,
Bangemann (mündliche Anfrage): 5 Minuten,
21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften N r . C 127/15
Kommission: 50 Minuten,
Rat: 10 Minuten,
Mitglieder: 120 Minuten^die wie folgt aufgeteilt werden:
— Sozialistische Fraktion: 30 Minuten,
— Christlich-Demokratische Fraktion (Fraktion der EVP): 23 Minuten,
— Liberale und Demokratische Fraktion: 17 Minuten,
— Europäische Konservative Fraktion: 15 Minuten,
— Fraktion der Kommunisten und Nahestehenden: 15 Minuten,
— Fraktion der Europäischen Demokraten für den Fortschritt: 15 Minuten,
— Fraktionslose: 5 Minuten.
Auf Vorschlag des Präsidenten beschließt das Parlament, die Redezeit für alle weiteren auf der Tagesordnung stehenden Berichte und Entschließungsanträge wie folgt zu begrenzen:
— 15 Minuten für den Berichterstatter und für je einen der im Namen der einzelnen Fraktionen sprechenden Redner;
— 10 Minuten für die übrigen Redner.
Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen zum Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushalts-plans Nr. 1 für das Haushaltsjahr 1979
Der Präsident weist darauf hin, daß er die Frist für die Einreichung von Änderungsvorschlägen und Abänderungsentwürfen sowie Anträgen auf globale Ablehnung zum Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 der Europäischen Gemeinschaften für 1979 auf Dienstag, 24. April, 18.00 Uhr, festgesetzt hat.
Verfahren ohne Bericht
Der Präsident teilt mit, daß die nachstehend aufgeführten Vorschläge der Kommission, auf die das Verfahren ohne Bericht Anwendung finden soll, gemäß Artikel 27a Ziffer 5 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung dieser Sitzung gesetzt werden:
— Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur ' Ergänzung des Anhangs der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für
Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Dok. 16/79).
Dieses Dokument war an den Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz überwiesen worden;
— Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Weine mit Ursprungsbezeichnung der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Algerien (1979/80) — (Dok. 41/79).
Dieses Dokument war an den Ausschuß für Außenwirtschaftsbeziehungen als federführenden Ausschuß und den Landwirtschaftsausschuß sowie an den Ausschuß für Entwicklung und Zusammenarbeit als mitberatende Ausschüsse überwiesen worden;
— Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur zweiten Änderung des Anhangs der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Dok. 49/79).
Dieses Dokument war an den Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz als federführenden Ausschuß und an <len Ausschuß für Wirtschaft und Währung als mitberatenden Ausschuß überwiesen worden.
Der Präsident weist darauf hin, daß er diese Vorschläge in der Sitzung am Freitag, 27. April 1979, gemäß Artikel 27a Ziffer 6 der Geschäftsordnung für vom Parlament gebilligt erklären wird, sofern nicht vor Eröffnung dieser Sitzung die Wortmeldung eines Mitglieds vorliegt oder Änderungsanträge dazu eingereicht werden.
Weiterbehandlung der Stellungnahme und Vorschläge des Parlaments durch die Kommission
Der Präsident weist darauf hin, daß gleichzeitig mit dem vom Generalsekretariat zu demselben Thema ausgearbeiteten Text die Mitteilung der Kommission über die Weiterbehandlung der vom Parlament in seinen Sitzungen vom 12. bis 16. März 1979 abgegebenen Stellungnahmen durch die Kommission verteilt worden ist (').
(') Siehe Anlage zum ausführlichen Sitzungsbericht der Sitzung vom 23. April 1979.
Nr. C 127/16 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79
Jugendpolitik in der Gemeinschaft (Aussprache)
Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aussprache über einen Bericht und eine mündliche Anfrage zur Jugendpolitik der Gemeinschaft.
Frau Cassanmagnago Cerretti erläutert ihren im Namen des Ausschusses für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bildung ausgearbeiteten Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 21/79) für eine Entscheidung über die Aufstellung eines „Zweiten gemeinsamen Programms zur Förderung des Austauschs junger Arbeitskräfte in der Gemeinschaft" (Dok. 91/79).
VORSITZ: HERR MEINTZ
Vizepräsident
Herr Schreiber erläutert die mündliche Anfrage mit Aussprache zur Jugendpolitik in der Gemeinschaft (Dok. 60/79), die er zusammen mit den Herren Kava-nagh, Albers, Hoffmann, Holst und Seefeld an die Kommission gerichtet hat; er spricht auch im Namen der Sozialistischen Fraktion.
Es sprechen Herr Caro im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), Frau Squarcialupi im Namen der Fraktion der Kommunisten und Nahestehenden und Herr Vredeling, Vizepräsident der Kommission.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag im Bericht von Frau Cassanmagnago Cerretti in der nächsten Abstimmungsstunde erfolgt.
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Beratung im Dringlichkeitsverfahren
Der Präsident teilt mit, daß er von Frau Squarcialupi, den Herren Granelli und Zagari, Frau Cassanmagnago Cerretti, den Herren Lezzi, Ligios, Pisoni, Pi-stillo, Vernaschi und Vitale einen Entschließungsantrag mit Antrag auf Beratung im Dringlichkeitsverfahren gemäß Artikel 14 der Geschäftsordnung zu den Arbeitsunfällen (Dok. 117/79) erhalten hat.
Er weist darauf hin, daß die Begründung für diesen Antrag auf Beratung im Dringlichkeitsverfahren in dem Dokument enthalten ist.
Er teilt mit, daß die Abstimmung zu diesem Antrag gemäß Artikel 14 Ziffer 1 zweiter Absatz der Geschäftsordnung zu Beginn der morgigen Sitzung erfolgt.
Zweites europäisches Sozialbudget (1976—1980) (Aussprache)
Herr Wawrzik erläutert seinen im Namen des Ausschusses für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bildung ausgearbeiteten Bericht über das zweite europäische Sozialbudget (1976—1980) (Dok. 25/79).
Es sprechen die Herren Vredeling, Vizepräsident der Kommission, Vandewiele und Vredeling.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag in der nächsten Abstimmungsstunde erfolgt.
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Tagesordnung der nächsten Sitzung
Der Präsident weist darauf hin, daß für die nächste Sitzung, morgen, Dienstag, 24. April 1979, die folgende Tagesordnung festgelegt wurde:
10.00 Uhr und 15.00 bis 20.00 Uhr:
— Beschluß über die Dringlichkeit von sieben Entschließungsanträgen und einer mündlichen Anfrage;
— Bericht von Herrn Bangemann über den Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 für 1979;
—> Bericht von Herrn Notenboom über Zinszuschüsse für Strukturdarlehen;
— Bericht von Herrn Cointat über das Statut der Beamten der Gemeinschaften;
— Zwichenbericht von Herrn Cointat über die Verwaltungsausgaben des Parlaments im Jahr 1978;
— mündliche Anfrage mit Aussprache an die Kommission zum Regionalfonds;
— Bericht von Herrn Ibrügger über Kohle und Koks für die Eisen- und Stahlindustrie;
— Bericht von Herrn Spinelli über Anleihen zur Investitionsförderung;
21 .5 .79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/17
— Bericht von Herrn Ripamonti über die Weltraumforschung;
— Bericht von Herrn Mitchell über das Kontrollsystem der Euratom;
VORSITZ: HERR COLOMBO
Präsident
Die Sitzung wird um 10.15 Uhr eröffnet.
Genehmigung des Protokolls
Das Protokoll der vorangegangenen Sitzung wird genehmigt.
Vorlage von Dokumenten
Der Präsident teilt mit, daß er von Herrn Bangemann im Namen des Haushaltsausschusses einen Bericht über den vom Rat aufgestellten Entwurf des Berichti-gungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1979 (Dok. 67/79) — (Dok. 119/79) erhalten hat.
Beschluß über die Dringlichkeit
Nach der Tagesordnung folgt der Beschluß über die Dringlichkeit mehrerer Entschließungsanträge und einer mündlichen Anfrage, deren Begründungen in den betreffenden Dokumenten enthalten sind.
— Entschließungsantrag zur Überprüfung der gemeinsamen Agrarpolitik (Dok. 43/79)
Herr Hoffmann zieht den Entschließungsantrag im Namen der Sozialistischen Fraktion zurück.
— Entschließungsantrag von Frau Walz zum Unfall von Harrisburg;
15.00 Uhr:
— Abstimmungen.
— Entschließungsantrag zu der dringend notwendigen Einführung von Ausmerzungsmaßnahmen zur Bekämpfung von Nervenkrankheiten hei Schweinen (Dok. 76/79)
Herr Hoffmann zieht den Antrag auf Beratung im Dringlichkeitsverfahren im Namen des Landwirtschaftsausschusses zurück und beantragt, daß dieser Entschließungsantrag auf die nächste Sitzungsperiode vertagt wird.
Das Parlament erklärt sich mit diesem Antrag einverstanden.
— Entschließungsantrag zur Stärkung der parlamentari-. sehen Demokratie auf der Ebene der Europäischen
n Gemeinschaft (Dok. 95/79) it
" Es sprechen die Herren Bayerl im Namen der Soziali-'" stischen Fraktion und Klepsch im Namen der Christ-9 lich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP).
Das Parlament lehnt den Antrag auf Beratung im Dringlichkeitsverfahren ab.
Der Entschließungsantrag wird gemäß Artikel 25 der e Geschäftsordnung an den zuständigen Ausschuß, d. h. d den Politischen Ausschuß, überwiesen.
— Entschließungsantrag zu der Notwendigkeit, der ugandischen Bevölkerung dringend humanitäre Hilfe zu leisten (Dok. 108/79)
Das Parlament beschließt die Dringlichkeit dieses Entschließungsantrags und auf Vorschlag seines Präsiden-
Die Sitzung wird um 19.20 Uhr geschlossen.
H. R. NORD Emilio COLOMBO
Generalsekretär Präsident
PROTOKOLL DER SITZUNG VOM DIENSTAG, 24. APRIL 1979
Nr. C 127/18 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5.79
ten seine Aufnahme in die Tagesordnung der Sitzung am Freitag, 27. April, im Anschluß an den Bericht von Herrn Liogier über Obst und Gemüse (Dok. 72/79).
— Mündliche Anfrage mit Aussprache zur Versorgung der Gemeinschaft mit Rohstoffen (Dok. 112/79)
Es sprechen die Herren Klepsch im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), Hoffmann im Namen der Sozialistischen Fraktion, Klepsch im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP); die Herren Hoffmann und Klepsch sprechen ferner zu dem Entschließungsantrag von Herrn Ansquer (Dok. 109/79).
Das Parlament lehnt den Antrag auf Beratung im Dringlichkeitsverfahren ab.
— Entschließungsantrag zur Grundstoffversorgung der Gemeinschaft (Dok. 109/79)
Das Parlament lehnt den Antrag auf Beratung im Dringlichkeitsverfahren ab.
Dieser Entschließungsantrag wird gemäß Artikel 25 der Geschäftsordnung an den Ausschuß für Wirtschaft und Währung als federführenden und an den Ausschuß für Energie und Forschung als mitberatenden Ausschuß überwiesen.
— Entschließungsantrag zum Abschluß der Genfer Verhandlungen über die Tokio-Runde (Dok. .1.14/79)
Das Parlament lehnt den Dringlichkeitsantrag ab.
Dieser Entschließungsantrag wird gemäß Artikel 25 der Geschäftsordnung an den zuständigen Ausschuß, d. h. den Ausschuß für Außenwirtschaftsbeziehungen, überwiesen.
— Entschließungsantrag zu den Arbeitsunfällen (Dok. 117/79)
Es sprechen Herr Klepsch im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP) und Frau Squarcialupi.
Da das Ergebnis der Abstimmung durch Handzeichen unklar ist, beschließt das Parlament aufgrund einer Abstimmung durch Aufstehen oder Sitzenbleiben die Dringlichkeit dieses Entschließungsantrags und auf Vorschlag des Präsidenten seine Aufnahme in die Tagesordnung der Sitzung am Freitag, 27. April, im Anschluß an den Bericht von Herrn Liogier über Obst und Gemüse (Dok. 72/79).
Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushalts-plans Nr. 1 für 1979 (Aussprache)
Herr Bangemann legt seinen im Namen des Haushaltsausschusses ausgearbeiteten Bericht über den vom Rat aufgestellten Entwurf des Berichtigungsund Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1979 (Dok. 67/79) — ( D o k . 119/79) vor.
Es spricht Herr Tugendhat, Mitglied der Kommission.
VORSITZ: HERR BERKHOUWER
Vizepräsident
Es sprechen die Herren Dankert im Namen der Sozialistischen Fraktion, Ripamonti im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), Bangemann im Namen der Liberalen und Demokratischen Fraktion, Lord Bessborough im Namen der Europäischen Konservativen Fraktion, die Herren Spi-nelli im Namen der Fraktion der Kommunisten und Nahestehenden, Notenboom, der auf zwei Fehler in Absatz 10 der Begründung hinweist, deren Korrektur Herr Bangemann verspricht, Herr Christensen, Lord Bruce und Herr Lange, Vorsitzender des Haushaltsausschusses.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 für 1979 und den Entschließungsantrag im Bericht von Herrn Bangemann am Mittwoch, 25. April, erfolgt.
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Verordnung über Zinszuschüsse für Strukturdarlehen (Aussprache)
Herr Notenboom legt seinen im Namen des Haushaltsausschusses ausgearbeiteten Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 633/78) für eine Verordnung über Zinszuschüsse für Strukturdarlehen (Dok. 84/79) vor.
Die Sitzung wird um 13.00 Uhr unterbrochen und um 15.10 Uhr wiederaufgenommen.
VORSITZ: HERR COLOMBO
Präsident
Beratung im Dringlichkeitsverfahren
Der Präsident teilt mit, daß er von Herrn Adams im Namen der Sozialistischen Fraktion einen Entschlie-
21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/19
ßungsantrag mit Antrag auf Beratung im Dringlich- diesen Antrag zu Beginn der morgigen Sitzung er-keitsverfahren gemäß Artikel 14 der Geschäftsord- folgt, nung zu einer Gemeinschaftshilfe an die jugoslawischen Erdbebenopfer (Dok. 120/79) erhalten hat.
Er weist darauf hin, daß die Begründung zu diesem Jugendpolitik in der Gemeinschaft (Abstimmung) Antrag auf Beratung im Dringlichkeitsverfahren in dem betreffenden Dokument enthalten ist. D a s p a r l a ment nimmt die im Bericht von Frau Cassan-Er teilt mit, daß gemäß Artikel 14 Ziffer 1 zweiter. magnago Cerretti (Dok. 91/79) enthaltene Entschlie-Absatz der Geschäftsordnung die Abstimmung über ßung an:
ENTSCHLIESSÜNG
mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Entscheidung über die Aufstellung eines „Zweiten gemeinsamen Programms zur Förderung des Austauschs junger Arbeitskräfte innerhalb der Gemein
schaft"
Das Europäische Parlament,
— in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat ('),
— vom Rat gemäß Artikel 50 des EWG-Vertrags konsultiert (Dok. 21/79),
— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bildung und der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (Dok. 91/79),
1. begrüßt den Vorschlag der Kommission für ein verbessertes und erweitertes Zweites Programm zur Förderung des Austauschs junger Arbeitskräfte innerhalb der Gemeinschaft;
2. schließt sich der Auffassung an, daß die „menschliche Dimension" der Gemeinschaft bisher ungenügend beachtet wurde und daß, nicht zuletzt im Hinblick auf die Direktwahl des Europäischen Parlaments, mit größtem Nachdruck auf eine Konkretisierung des Europäischen Gedankens, insbesondere bei der Jugend, hingearbeitet werden muß;
3. erinnert daran, daß das Europäische Parlament die Ausgestaltung dieser, in den Gründungsverträgen vorgesehenen Programme mehrfach gerügt hat und deren finanzielle Ausstattung im Rahmen der Haushaltsdebatten als unzureichend kritisiert hat;
4. hofft daher, daß die strukturellen Mängel des Ersten Programms von 1964 — kleine Teilnehmerzahlund unzureichende Vorbereitung der Austauschteilnehmer — behoben werden;
5. ist jedoch besorgt, daß die umfassendere Zielsetzung des Zweiten Programms mit dem auch im aktuellen Haushaltsplan gekürzten Mit telansatz— 650 000 ERE gegenüber 1 Million ERE — tatsächlich wirkungsvoll realisiert werden kann;
6. gibt zu bedenken, daß die wirtschaftlich und beruflich zum Teil beängstigende Situation der für dieses Programmin Frage kommenden Jugendlichen dazu führen könnte, daß diese einen Austäüschaufenthalt als Risiko für ihre weitere Zukunft ansehen, und somit die Gefahr besteht, daß wiederum nur der Kreis der ohnehin gut informierten „Berufseuropäer" gefördert wird;
7. würde es begrüßen, wenn das Programm erweitert würde, so daß auch junge Arbeiter aus den assoziierten und AKP-Staaten teilnehmen können;
8. ist der Auffassung, daß das Jugendforum bei der Realisierung des Programms mitberatend einbezogen werden sollte.
(') ABl. Nr. C 81 vom 28. 3. 1979, S. 16.
Nr. C 127/20 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79
Zweites europäisches Sozialbudget (1976—1980) (Abstimmung)
Das Parlament nimmt die im Bericht von Herrn Wawrzik (Dok. 25/79) enthaltene Entschließung an:
ENTSCHLIESSUNG
zu dem Zweiten Europäischen Sozialbudget (1976—1980)
Das Europäische Parlament,
— in Kenntnis des Zweiten Europäischen Sozialbudgets (1976—1980) (KOM (78) 318 endg.),
— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bildung (Dok.
1. begrüßt die Vorlage des Zweiten Europäischen Sozialbudgets und stellt mit Befriedigung fest, daß die i Bericht zum Ersten Europäischen Sozialbudget vom Ausschuß geforderten Veränderungen bei der Abfassung d Zweiten Sozialbudgets erfüllt worden sind;
im es
2. äußert seine Zufriedenheit darüber, daß über diese Forderungen hinaus sich das neue Sozialbudget nicht nur auf die Darstellung der Verhältnisse über einen vergangenen Zeitraum hinweg beschränkt, sondern eine Prognose der Entwicklung bis 1980 beinhaltet;
3. nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, daß das Erste Sozialbudget nicht nur fortgeschrieben wurde, sondern daß die Positionen im Bereich der Leistungen und der Einnahmen in detaillierter Form dargestellt worden sind;
4. hält es auch für die Zukunft für zweckmäßig, daß der Umfang der sozialen Leistungen im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage jedes einzelnen Mitgliedstaats beurteilt wird;
5. stellt fest, daß die Höhe der Ausgaben im Bereich der sozialen Sicherung keinen absoluten Faktor für die Beurteilung der sozialen Lage in den Ländern der Gemeinschaft darstellt;
6. fordert für die Zukunft die Berücksichtigung aller sozialen Leistungen im Sozialbudget. Dazu gehören u. a.
— Leistungen der Sozialhilfe,
— steuerliche Vergünstigungen,
— Vergünstigungen im Bereich Wohnen und Wohnungsbau,
— berufliche Bildung,
— Entwicklung der Leistungen für Kriegsopfer und körperlich und geistig Behinderte, unter besonderer Berücksichtigung der Lage der behinderten Kinder,
— Maßnahmen zur Vermögensbildung,
— Leistungen im Bereich der Familienpolitik;
7. hält es für wünschenswert, daß in zukünftigen Sozialbudgets alle, auch die hier nicht im einzelnen angesprochenen Bereiche der sozialen Sicherheit behandelt werden;
8. hält es für die Nutzung des Sozialbudgets für sinnvoll, die Anschaulichkeit durch Schaubilder, Diagramme, Statistiken — möglichst in Farbe gesetzt— zu verbessern;
9. hält die Erstellung des Sozialbudgets für einen Zeitraum von jeweils drei Jahren für angebracht und fordert für die Zwischenzeit eine jährliche Aktualisierung der Prognosen;
10. wünscht, daß den zukünftigen Sozialbudgets eine konzentrierte zusammenfassende Darstellung des Inhalts beigefügt wird;
21.5.79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/21
11. zieht aus dem vorliegenden Sozialbudget folgende politische Schlußfolgerungen, die bei der zukünftigen Arbeit zu berücksichtigen es dem Ausschuß für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bildung zur Aufgabe macht;
12. erwartet, daß Voraussetzungen für eine Politik individueller Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand einschließlich der Beteiligung am Produktivkapital — nicht notwendigerweise im gleichen Betrieb — geschaffen werden;
13. erachtet es als notwendig, im Bereich der Wohnungspolitik die Bildung von Wohneigentum zu erleichtern;
14. fordert den Abbau aller administrativen Hemmnisse beim Verkauf von Wohneigentum, um Freizügigkeit und Mobilität der Arbeitnehmer zu sichern;
15. wünscht eine Familienpolitik, die auch kinderreichen Familien ein ausreichendes Einkommen für die Ausbildung der Kinder sichert und eine Teilnahme am kulturellen Leben ermöglicht;
16. drängt darauf, daß das Sozialbudget Daten liefert, die die Ungleichbehandlung von Mann und Frau auf allen Gebieten der sozialen Sicherung erkennen läßt, um so die Gleichberechtigung durch Abbau der Mißstände zu erreichen;
17. vertritt nachdrücklich die Auffassung, daß die Entwicklung eines harmonisierten europäischen Rechts im Interesse der Kriegsopfer und Kriegerwitwen, der körperlich und geistig Behinderten, vor allem auch der behinderten Kinder, dringend geboten ist;
18. hält es für unverzichtbar, daß neben den Erkenntnissen, die das Sozialbudget, vor allem im Bereich der Alterssicherung, vermittelt, auch die Politik des Sozialfonds, des Regionalfonds und anderer Einrichtungen der Gemeinschaft durch Erreichung der Vollbeschäftigung auf das Ziel ausgerichtet wird, eine zur Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards ausreichende individuelle Alterssicherung zu schaffen;
19. hält es für dringend geboten, die Sozialhilfe so zu gestalten, daß der Weg zur Erlangung dieser Leistung von niemandem als Erniedrigung empfunden werden kann;
20. fordert darüber hinaus eine langfristige europäische Gesamtpolitik, die, u. a. durch Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze, möglichst viele Bürger in die Lage versetzt, ihren eigenen Lebensunterhalt zu verdienen;
21. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
\
reichten Änderungsantrag in der nächsten Abstint-mungsstunde erfolgt.
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Entscheidung zur Ermächtigung der Kommission, Anleihen aufzunehmen (Aussprache)
Herr Spinelli erläutert seinen im Namen des Haushaltsausschusses ausgearbeiteten Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 20/79) für eine Entscheidung betreffend die Durchführung des Beschlusses 78/870/EWG vom 16. Oktober 1978 zur Ermächtigung der Kommission, Anleihen zur Investitionsförderung in der Gemeinschaft aufzunehmen (Dok. 45/79).
Verordnung über Zinszuschüsse für Strukturdarlehen (Fortsetzung der Aussprache)
Es spricht Herr Ripamonti im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP).
VORSITZ: HERR HOLST
Vizepräsident
Es sprechen Herr Bangemann im Namen der Liberalen und Demokratischen Fraktion und Herr Ortoli, Vizepräsident der Kommission.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag mit dem dazu einge-
Nr. C 127/22 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21.5.79
Es sprechen die Herren Müller-Hermann, Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses fiir Wirtschaß und Währung, Ripamonti im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), Bangemann im Namen der Liberalen und Demokratischen Fraktion und Ortoli, Vizepräsident der Kommission.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag in der nächsten Abstimmungsstunde erfolgt.
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Verordnung zur Änderung des Statuts der Beamten der Gemeinschaften (Aussprache)
Nach der Tagesordnung folgt der von Herrn Cointat im Namen des Haushaltsausschusses ausgearbeitete Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 276/78) für eine Verordnung zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften und zur Errichtung eines Verwaltungsgerichts der Europäischen Gemeinschaften (Dok. 37/79).
Es sprechen die Herren de Gaay Fortman im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), Nielsen im Namen der Liberalen und Demokratischen Fraktion, Krieg im Namen der Fraktion der Europäischen Demokraten für den Fortschritt, Tugendhat, Mitglied der Kommission, der Berichterstatter und Herr de Gaay Fortman.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag in der nächsten Abstimmungsstunde erfolgt.
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Verwaltungsausgaben des Europäischen Parlaments im Haushaltsjahr 1978 (Aussprache)
Herr Cointat erläutert seinen im Namen des Haushaltsausschusses ausgearbeiteten Zwischenbericht über die Verwaltungsausgaben des Europäischen Parlaments für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1978 (Haushaltsjahr 1978) (Dok. 102/79).
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag in der nächsten Abstimmungsstunde erfolgt.
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Nicht quotengebundene Sektion des Regionalfonds
Nach der Tagesordnung folgt die mündliche Anfrage mit Aussprache der Herren Bangemann, Cifarelli, Damseaux, Johnston und Jung an die Kommission zur Reserve für die nicht quotengebundene Sektion des Regionalfonds (Dok. 59/79).
Herr Tugendhat, Mitglied der Kommission, beantwortet die Anfrage.
Es sprechen die Herren Jung, Mitverfasser der Anfrage, und Mascagni im Namen der Fraktion der Kommunisten und Nahestehenden.
VORSITZ: SIR GEOFFREY DE FREITAS
Vizepräsident
Der Präsident erklärt die Aussprache für geschlossen.
Entscheidung über Kohle und Koks für die Eisen- und Stahlindustrie (Aussprache)
Herr Ibrügger erläutert seinen im Namen des Ausschusses für Energie und Forschung ausgearbeiteten Bericht (Dok. 576/78) über den Entwurf der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Entscheidung über Kohle und Koks für die Eisen- und Stahlindustrie der Gemeinschaft (Dok. 69/79).
Es sprechen Lord Bessborough, Verfasser der Stellungnahme des Haushaltsausschusses, Herr Hoffmann im Namen der Sozialistischen Fraktion, Frau Walz, Vorsitzende des Ausschusses fiir Energie und Forschung, die Herren Veronesi im Namen der Fraktion der Kommunisten und Nahestehenden, H. W. Müller im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), Christensen, Brunner, Mitglied der Kommission.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag in der nächsten Abstimmungsstunde erfolgt.
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Beteiligung der Gemeinschaft an der Weltraumforschung (Aussprache)
Herr Ripamonti erläutert seinen im Namen des Ausschusses für Energie und Forschung ausgearbeiteten Bericht über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Weltraumforschung (Dok. 2/79).
21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/23
Es sprechen Herr Flämig im Namen der Sozialistischen Fraktion, Frau Walz im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), die Herren Normanton im Namen der Europäischen Konservativen Fraktion, Veronesi, Fraktion der Kommunisten und Nahestehenden, Brunner, Mitglied der Kommission.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag in der nächsten Abstimmungsstunde erfolgt.
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Tätigkeit des Euratom-Kontrollorgans (Aussprache)
In Vertretung des Berichterstatters erläutert Herr Flämig den von Herrn Mitchell im Namen des Ausschusses für Energie und Forschung ausgearbeiteten Bericht über die Tätigkeit des Euratom-Kontrollorgans unter besonderer Berücksichtigung der Kompetenzverteilung zwischen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, den Regierungen der Mitgliedstaaten und der Internationalen Atomenergie-Organisation hinsichtlich der Kontrolle spaltbaren Materials in der EAG (Dok. 3/79).
Es sprechen Frau Walz im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), die Herren Normanton im Namen der Europäischen Konservativen Fraktion und Veronesi, Fraktion der Kommunisten und Nahestehenden.
VORSITZ: HERR HOLST
Vizepräsident
Es sprechen Herr Krieg im Namen der Fraktion der Europäischen Demokraten für den Fortschritt, Frau Walz, die Herren Krieg, Flämig in Vertretung des Berichterstatters und Brunner, Mitglied der Kommission.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag mit den dazu eingereichten Änderungsanträgen in der nächsten Abstimmungsstunde erfolgt.
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Unfall von Three Mile Island (Aussprache)
Frau Walz erläutert den Entschließungsantrag zum Unfall im Kernkraftwerk von Three Mile Island (Dok. 81/79), den sie mit Herrn Flämig im Namen des Ausschusses für Energie und Forschung eingereicht hat.
Es sprechen die Herren Flämig im Namen der Sozialistischen Fraktion, Normanton im Namen der Europäischen Konservativen Fraktion, Veronesi, Noe, Inchauspe im Namen der Fraktion der Europäischen Demokraten für den Fortschritt und Natali, Vizepräsident der Kommission.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag in der nächsten Abstimmungsstunde erfolgt.
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Beratung im Dringlichkeitsverfahren
Der Präsident teilt mit, daß er von Herrn Corrie im Namen des Landwirtschaftsausschusses einen Entschließungsantrag mit Antrag auf Beratung im Dringlichkeitsverfahren gemäß Artikel 14 der Geschäftsordnung zu den Fischereibeziehungen zwischen der EWG und Norwegen (Dok. 122/79) erhalten hat.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Begründung für diesen Antrag auf Beratung im Dringlichkeitsverfahren in dem betreffenden Dokument enthalten ist.
Er teilt mit, daß gemäß Artikel 14 Ziffer 1 zweiter Absatz der Geschäftsordnung die Abstimmung über diese Anträge zu Beginn der morgigen Sitzung erfolgt.
Tagesordnung der nächsten Sitzung
Der Präsident weist darauf hin, daß für die nächste Sitzung, morgen, Mittwoch, 25. April 1979, folgende Tagesordnung festgesetzt wurde:
10.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr (gegebenenfalls bis 21.00 Uhr):
— Beschluß über die Dringlichkeit von zwei Entschließungsanträgen ;
— mündliche Anfragen mit Aussprache an die Kommission, an den Rat und an die Außenminister zu den Beziehungen Gemeinschaft—USA;
— mündliche Anfrage mit Aussprache an den Rat zur Gemeinschaftsaktion zugunsten der Verbraucher;
— gemeinsame Aussprache über einen Bericht von Herrn Spinelli, zwei mündliche Anfragen, jeweils eine an die Kommission und den Rat, sowie eine mündliche Anfrage an die Kommission zu den Maßnahmen in der Eisen- und Stahlindustrie;
— gemeinsame Aussprache über einen Bericht von Herrn Lagorce und eine mündliche Anfrage an
Nr. C 127/24 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79
die Außenminister zum Verhaltenskodex für Unternehmen der Gemeinschaft mit Tochterunternehmen in Südafrika;
— Bericht von Herrn Blumenfeld über den Friedensvertrag zwischen Ägypten und Israel;
15.00 Uhr:
— Fragestunde (Anfragen an den Rat und die Außenminister) ;
16.30 Uhr:
— Abstimmung über den Entwurf des Berichtigungsund Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 sowie den Entschließungsantrag im Bericht von Herrn Bangemann;
— Abstimmung über die Entschließungsanträge, zu denen die Aussprache abgeschlossen ist.
Die Sitzung wird um 20.00 Uhr geschlossen.
H. R. NORD
Generalsekretär
Cornelis BERKHOUWER
Vizepräsident
PROTOKOLL DER SITZUNG VOM MITTWOCH, 25. APRIL 1979
VORSITZ: HERR BERKHOUWER
Vizepräsident
Die Sitzung wird um 10.05 Uhr eröffnet.
Genehmigung des Protokolls
Das Protokoll der vorangegangenen Sitzung wird genehmigt.
Vorlage von Dokumenten
Der Präsident teilt mit, daß er folgende Dokumente erhalten hat:
a) vom Rat Ersuchen um Stellungnahme zu
— dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 77/99/EWG zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Fleischerzeugnissen (Dok. 118/79). .
y Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz überwiesen;
b) von den Ausschüssen die folgenden Berichte:
— von Herrn Jahn im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Ver
braucherschutz einen Bericht über die Krebsentstehung durch Umwelteinflüsse (Dok. 99/79);
• von Herrn Nyborg im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung einen Zwischenbericht über die Harmonisierung der Körperschaftsteuersysteme und der Regelungen der Quellensteuern auf Dividenden (Dok. 104/79);
von Herrn Noe im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Raumordnung und Verkehr einen Bericht über die Verbesserung der Abwicklung und Überwachung des Flugverkehrs (Dok. 106/79);
von Lord Castle im Namen des Ausschusses für Außenwirtschaftsbeziehungen einen Bericht über die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EWG und Neuseeland (Dok. 107/79);
von Herrn Corrie im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Raumordnung und Verkehr einen Bericht über die peripheren Küstenregionen der Europäischen Gemeinschaft (Dok. 113/79);
von Herrn Howell im Namen des Landwirtschaftsausschusses einen Bericht über die zur Verbesserung der Lage auf dem Milchsektor zu treffenden Maßnahmen (Dok. 115/79);
von Herrn Corrie im Namen des Landwirtschaftsausschusses einen Bericht über die im Rahmen der Entwicklung der Fischzucht in der Gemeinschaft zu treffenden Maßnahmen (Dok. 116/79);
21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/25
— von Herrn Broeksz im Namen des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit einen Bericht über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den. Rat (Dok. 28/79) betreffend die Verordnung über die Nahrungsmittelhilfe für 1979 (Dok. 121/79).
Entscheidung über die Dringlichkeit
Nach der Tagesordnung folgt die Entscheidung über die Dringlichkeit von zwei Entschließungsanträgen, deren Begründungen in den betreffenden Dokumenten enthalten sind.
— Entschließungsantrag zu einer Gemeinschaftshilfe an die jugoslawischen Erdhebenopfer (Dok. 120/79)
Das Parlament beschließt die Dringlichkeit dieses Entschließungsantrags und auf Vorschlag des Präsidenten, seine Eintragung in die Tagesordnung der Sitzung von Freitag, 27. April, nach dem Entschließungsantrag über die Arbeitsunfälle.
— Entschließungsantrag zu den Fischereibeziehungen EWG—Norwegen (Dok. 122/79)
Das Parlament beschließt die Dringlichkeit dieses Entschließungsantrags und auf Vorschlag des Präsidenten, seine Eintragung in die Tagesordnung der Sitzung von Freitag, 27. April, nach dem Bericht Liogier über Obst und Gemüse (Dok. 72/79).
Stand der Beziehungen Gemeinschaft—USA
Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aussprache über drei mündliche Anfragen zum Stand der Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und den USA.
Herr Jahn erläutert die mündlichen Anfragen mit Aussprache zum Stand der Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika, die er zusammen mit den Herren Zagari, Power, Brown, Baas, Scott-Hopkins, Leonardi, Haase, Frau Walz und Herrn Ripamonti an die Kommission (Dok. 56/79), an den Rat (Dok. 57/79 und an die Außenminister, die im Rahmen der politischen Zusammenarbeit zusammentreten (Dok. 58/79), gerichtet hat.
Herr Bernard-Reymond, amtierender Präsident des Rates und der Außenminister, beantwortet die an diese gerichteten Anfragen, Herr Haferkamp, Vizepräsident der Kommission, beantwortet die an letztere gerichtete Anfrage.
Es sprechen Frau Walz im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), Herr Baas im Namen der Liberalen und Demokratischen Fraktion, Lord Bessborough im Namen der Europäischen Konservativen Fraktion, die Herren Bernard-Reymond, Jahn und Haferkamp.
Der Präsident erklärt die Aussprache für geschlossen.
Begrüßung
Der Präsident heißt im Namen des Parlaments eine Delegation der Abgeordnetenkammer Neuseelands unter der Leitung von Herrn Schultz willkommen, die auf der Ehrentribüne Platz genommen hat.
Tagesordnung
Auf Vorschlag des Erweiterten Präsidiums beschließt das Parlament, die Tagesordnung der morgigen Sitzung, wie sie bei der Festsetzung der Tagesordnung für die Sitzungsperiode am 23. April festgelegt wurde, beizubehalten.
Gemeinschaftsaktion zugunsten der Verbraucher
Frau Krouwel-Vlam erläutert die mündliche Anfrage mit Aussprache zur Gemeinschaftsaktion zugunsten der Verbraucher (Dok. 61/79), die sie zusammen mit den Herren W. Müller, Ajello, Bregegere, Didier und Brown an den Rat gerichtet hat.
VORSITZ: HERR LÜCKER
Vizepräsident
Herr Bernard-Reymond, amtierender Präsident des Rates, beantwortet die Anfrage.
Es sprechen die Herren Schyns im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), Baas im Namen der Liberalen und Demokratischen Fraktion, Lord Bethell im Namen der Europäischen Konservativen Fraktion, Frau Squarcialupi im Namen der Fraktion der Kommunisten und Nahestehenden, die Herren Burke, Mitglied der Kommission, und Bernard-Reymond.
Der Präsident erklärt die Aussprache für geschlossen.
Maßnahmen in der Eisen- und Stahlindustrie (Aussprache)
Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aussprache über einen Bericht und drei mündliche Anfragen zu den Maßnahmen in der Eisen- und Stahlindustrie.
Nr. C 127/26 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5.79
Herr Spinelli legt seinen im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung ausgearbeiteten Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 456/78) für eine Verordnung über eine Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen zur Umstrukturierung und Umstellung der Industrie (Dok. 637/78) vor.
Herr Schwörer spricht im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP) zu diesem Bericht und erläutert auch die mündlichen Anfragen mit Aussprache zur Umstrukturierung des Industriesektors, die Herr Klepsch im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP) an die Kommission (Dok. 62/79) und den Rat (Dok. 63/79) gerichtet hat.
Herr Pintat erläutert die mündliche Anfrage mit Aussprache zur Bilanz der von der Kommission seit zwei Jahren in der Eisen- und Stahlindustrie angewandten Maßnahmen und künftigen Aussichten (Dok. 64/79), die er im Namen der Liberalen und Demokratischen Fraktion an die Kommission gerichtet hat.
Es sprechen die Herren Bernard-Reymond, amtierender Präsident des Rates, der unter anderem auf die Anfrage an den Rat antwortet, und Davignon, Mitglied der Kommission, der unter anderem die Anfragen an die Kommission beantwortet.
Es spricht Herr Pisanj im Namen der Sozialistischen Fraktion.
Die Sitzung wird um 13.20 Uhr unterbrochen und um 15.10 Uhr wiederaufgenommen.
VORSITZ: HERR COLOMBO
Präsident
Beratung im Dringlichkeitsverfahren
Der Präsident teilt mit, daß er von Herrn Deschamps im Namen des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit einen Entschließungsantrag mit Antrag auf Beratung im Dringlicheitsverfahren gemäß Artikel 14 der Geschäftsordnung zur Vorbereitung der Fünften Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (Manila — Mai 1979) — (Dok. 123/79) erhalten hat.
Er weist darauf hin, daß die Begründung für diesen Dringlichkeitsantrag in dem Dokument enthalten ist.
Er teilt mit, daß die Abstimmung über diesen Antrag gemäß Artikel 14 Ziffer 1 zweiter Absatz zu Beginn der morgigen Sitzung erfolgt.
Fragestunde
Das Parlament prüft eine Reihe von Anfragen an die Kommission, den Rat bzw. die Außenminister, die im Rahmen der politischen Zusammenarbeit zusammentreten (Dok 52/79).
Anfragen an den Rat
Nr. 1 von Sir Geoffrey de Freitas: Sprachunterricht in Schulen
Herr Bernard-Reymond, amtierender Präsident des Rates, beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Sir Geoffrey de Freitas und Lord Bethell.
Nr. 2 von Herrn Stetter: Gemeinsame EG-Politik im Bereich der Linienschiffahrt
Herr Bernard-Reymond beantwortet die Anfrage sowie eine Zusatzfrage von Herrn Stetter.
Die Anfrage Nr. 3 von Herrn Ellis zu den in den neun Mitgliedstaaten an die Abgeordneten bezahlten Bezüge wird schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend ist und keinen Stellvertreter benannt hat.
21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/27
Nr. 4 von Herrn Seefeld: Angleichung des Verkehrsstrafrechts in der Gemeinschaft
Herr Bernard-Reymond beantwortet die Anfrage sowie eine Zusatzfrage von Herrn Seefeld.
Nr. 5 von Herrn Dewulf: Durchführung der „Sonderaktion"
Herr Bernard-Reymond beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen der Herren Dewulf und Broeksz.
Die Anfragen Nr. 6 von Herrn Inchauspe zu den Auswirkungen des möglichen Beitritts Griechenlands, Spaniens und Portugals zur Gemeinschaft auf das Niveau der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise, Nr. 7 von Herrn Bordu zur De-facto-Erweite-rung der Befugnisse des Europäischen Parlaments und Nr. 8 von Herrn L'Estrange zum vierten Europäischen Entwicklungsfonds werden schriftlich beantwortet, da die Fragesteller nicht anwesend sind und keine Stellvertreter benannt haben.
Nr. 9 von Herrn Dondelinger: Sexuelle Verstümmelungen an Frauen in Schwarzafrika
Herr Bernard-Reymond beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Herrn Dondelinger, Frau Squarcialupi, den Herren Broeksz und Patijn.
— Die Anfrage Nr. 10 von Herrn Kavanagh zu den Plänen zum Schutz des Arbeitsplatzes wird schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend ist und keinen Stellvertreter benannt hat.
Nr. 11 von Herrn Ryan: Ölknappheit
Herr Bernard-Reymond beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen der Herren Ryan, Nolan, McDonald, Broeksz und Noe.
Anfragen an die Außenminister, die im Rahmen der politischen Zusammenarbeit zusammentreten
— Die Anfrage Nr. 12 von Sir Derek Walker-Smith zur Schlußakte der Helsinki-Konferenz und Familienzusammenführung wird auf Antrag des Fragestellers schriftlich beantwortet.
Nr. C 127/28 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79
Nr. 13 von Sir Geoffrey de Freitas: 5. Mai — Europa-Tag
Herr Bernard-Reymond, amtierender Präsident der Außenminister, beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Sir Geoffrey de Freitas und den Herren Dewulf, Spenale und Broeksz.
— Die Anfrage Nr. 14 von Herrn Spicer zur SWAPO und zu Namibia wird schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend ist und keinen Stellvertreter benannt hat.
Nr. 14a von Herrn Power: Achtung der Menschenrechte in der Europäischen Gemeinschaft
Es sprechen die Herren Bernard-Reymond, Power, Bernard-Reymond, Christensen und Bernard-Reymond.
Der Präsident erklärt den ersten Teil der Fragestunde für geschlossen.
Frau Dahlerup beantragt, daß über den Entschließungsantrag Ziffer für Ziffer abgestimmt wird.
Maßnahmen in der Eisen- und Stahlindustrie (Fortsetzung der Aussprache)
Es sprechen die Herren Veronesi, Fraktion der Kommunisten und Nahestehenden, Ansquer im Namen der Fraktion der Europäischen Demokraten für den Fortschritt und Schreiber, Verfasser der Stellungnahme des Haushaltsausschusses.
Da die Abstimmungsstunde beginnt, unterbricht das Parlament die Aussprache über die Maßnahmen in der Eisen- und Stahlindustrie.
Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 für 1979 (Abstimmung)
— Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1979 (Dok. 67/79)
Der Präsident teilt dem Parlament mit, daß der Landwirtschaftsausschuß die Abänderungsentwürfe Nrn. 1 bis 17 zurückgezogen hat. Er weist darauf hin, daß die beiden Abänderungsentwürfe Nrn. 18 und 19 des Ausschusses für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bildung bestehenbleiben.
Herr van der Gun, Vorsitzender des Ausschusses für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bildung, zieht diese beiden Abänderungsentwürfe zurück.
Das Parlament nimmt den Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 für 1979 an.
Gemäß den Paragraphen 7 der Artikel 78 des EGKS-Vertrags, 203 des EWG-Vertrags und 177 des EAG-Vertrags stellt der Präsident fest, daß der Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplan Nr. 1 endgültig festgestellt ist.
— Entschließungsantrag im Bericht von Herrn Bangemann (Dok. 119/79)
Der Präsident weist darauf hin, daß dieser Entschließungsantrag Gegenstand eines Korrigendums war.
Herr Spenale spricht zu dem von Frau Dahlerup eingereichten Antrag auf Abstimmung nach Ziffern.
Frau Dahlerup erhält ihren Antrag aufrecht.
Das Parlament nimmt die Präambel an.
Das Parlament nimmt die Ziffer 1 an.
Das Parlament nimmt die Ziffer 2 an.
Das Parlament nimmt die Ziffer 3 an.
Das Parlament nimmt die folgende Entschließung an:
21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/29
ENTSCHLIESSUNG
zu dem vom Rat aufgestellten Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1979
Das Europäische Parlament,
— in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1979 (KOM(79)16).
— in Kenntnis des vom Rat aufgestellten Entwurfs des Berichtigungs- und Nachtragshaushältsplans Nr. 1 der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1979 (Dokä 67/79),
— in Kenntnis des Berichtes des Haushaltsausschusses (Dok. 119/79) sowie der Stellungnahmen des Landwirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Regionalpolitik, Raumordnung und Verkehr,
— unter erneutem Hinweis auf seinen Standpunkt, daß ein Nachtragshaushaltsplan nur bei Vorliegen außergewöhnlicher, unvermeidbarer und unvorhergesehener Umstände aufgestellt werden darf,
1. ist der Ansicht, daß ein Nachtrags- und Berichtigungshaushaltsplan zur Finanzierung der Zinsvergütungen für die Darlehensoperationen im Zusammenhang mit dem EWS sowie zur Finanzierung der Ausgleichszahlungen an das Vereinigte Königreich erforderlich ist;
2. betrachtet die Mittel zur Finanzierung dieser beiden Maßnahmen als nichtobligatorische Ausgaben;
3. ist der Ansicht, daß mit der Nennung eines Betrages oder eines prozentualen Anteils in den Rechtsakten weder einer Entscheidung der Haushaltsbehörde über diese Mittel noch der Einstufung dieser Ausgaben vorgegriffen wird.
Verordnung über Zinszuschüsse für Strukturdarlehen (Abstimmung)
Vor der Abstimmung über den Entschließungsantrag im Bericht von Herrn Notenboom (Dok. 84/79) prüft das Parlament den Änderungsantrag Nr. 1 von Herrn Ripamonti, dem zufolge der Artikel 3 des Verordnungsvorschlags geändert werden soll.
Es spricht der Berichterstatter, der erklärt, er könne diesen Änderungsantrag annehmen., wenn dessen Verfasser bereit sei, den Passus: „. . . und von für die Entwicklung notwendigen Dienstleistungen . . . " zurückzuziehen.
Herr Ripamonti erklärt sich bereit, diesen Passus zurückzuziehen.
Es spricht Herr Yeats im Namen der Fraktion der Europäischen Demokraten für den Fortschritt.
Der Änderungsantrag Nr. 1 wird in der geänderten Fassung angenommen.
Das Parlament nimmt die folgende Entschließung an:
N r . C 127/30 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79
ENTSCHLIESSUNG
mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung über Zinszuschüsse für Strukturdarlehen
Das Europäische Parlament,
— in Kenntnis des Vorschlags der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat ('),
— vom Rat konsultiert (Dok. 633/78),
— in Kenntnis des Berichtes des Haushaltsausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (Dok. 84/79),
1. begrüßt den Grundsatz der Schaffung eines Systems bezuschußter Darlehen für die „weniger wohlhabenden" Mitgliedstaaten, die sich tatsächlich am Europäischen Währungssystem beteiligen;
2. erinnert daran, daß der gemeinschaftliche EntScheidungsprozeß voll auf den Europäischen Rat anwendbar ist und daß dessen „Entschließung" vom 4. und 5. Dezember demgemäß als eine Orientierung angesehen werden muß, auf deren Grundlage es Aufgabe der Institutionen ist, gemäß den von den Verträgen vorgesehenen Modalitäten frei zu beschließen;
3. äußert jedoch die folgenden Vorbehalte zu dem vorgeschlagenen Mechanismus:
a) die für die Vergütungen vorgesehenen Mittel müssen einen nichtobligatorischen Charakter haben und jährlich im Haushaltsplan festgelegt werden;
b) der auf dem Wege des Haushaltsplans vorgesehene Finanzausgleich der Mitgliedstaaten, die an dem Europäischen Währungssystem nicht teilnehmen, kann nur einen Ausnahmecharakter haben, muß vorübergehender Art sein und jedes Jahr im Rahmen des Haushaltsverfahrens erneut geprüft werden;
c) das Parlament muß bezüglich der Benennung der begünstigten Mitgliedstaaten angehört werden und eine offizielle Mitteilung betreffend das Übereinkommen zwischen der Kommission und der Europäischen Investitionsbank erhalten;
4. ersucht die Kommission die nachstehenden Änderungen gemäß Artikel 149 Absatz 2 des EWG-Vertrags in ihren Vorschlag zu übernehmen;
5. fordert erneut die Kommission auf, sich von der Kohärenz und der Koordinierung der allgemeinen Finanzpolitik der Gemeinschaften zu überzeugen und ihm einen Gesamtbericht über dieses Thema zu unterbreiten;
6. beauftragt den Haushaltsausschuß, die Ausführung der im Rahmen dieses neuen Mechanismus vorgenommenen Finanzoperationen zu verfolgen;
7. behält sich vor, das Konzertierungsverfahren einzuleiten, falls der Rat von dieser Stellungnahme abweichen sollte.
O ABl. Nr. C 65 vom 9. 3. 1979, S. 3.
21.5.79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/31
VON DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VORGESCHLAGENER TEXT (»; VOM EUROPÄISCHEN PARLAMENT GEÄNDERTER TEXT
Verordnung des Rates über Zinszuschüsse für Strukturdarlehen
Einleitung und erste Erwägung unverändert
in der Erwägung, daß der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 4. und 5. Dezember 1978 Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stärkung der weniger wohlhabenden Teilnehmerstaaten beschlossen hatte;
in der Erwägung, daß der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 4. und 5. Dezember 1978 bestimmte Leitlinien für Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stärkung der weniger wohlhabenden Teilnehmerstaaten festgelegt hat;
Erwägungen 3 bis 5 unverändert
in der Erwägung, daß der Europäische Rat die Organe der Gemeinschaft und die Europäische Investitionsbank aufgefordert hat, diesen Staaten auf fünf Jahre jährlich 1 Milliarde ERE als Darlehen zu besonderen Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Diese Darlehen sollen im Fall der Gemeinschaftsorgane im Rahmen des Ratsbeschlusses 78/870/EWG gewährt werden;
in der Erwägung, daß die Gemeinschaft sich für den gleichen Zeitraum von fünf Jahren an dieser Aktion mit 1 Milliarde ERE in Jahresraten von 200 Millionen ERE in Form von Zinszuschüssen für <liese Darlehen zum Jahressatz von 3 % beteiligen soll;
in der Erwägung, daß die Organe der Gemeinschaft und die Europäische Investitionsbank diesen Staaten auf fünf Jahre jährlich einen Richtbetrag von 1 Milliarde ERE als Darlehen zu besonderen Bedingungen zur Verfügung stellen sollten. Diese Darlehen sollen im Fall der Gemeinschaftsorgane im Rahmen des Ratsbeschlusses 78/870/EWG gewährt werden;
in der Erwägung, daß die Gemeinschaft sich für den gleichen Zeitraum von fünf Jahren an dieser Aktion mit einem Richtbetrag von 1 Milliarde ERE in Jahresraten, die auf je 200 Millionen ERE veranschlagt werden, in Form von Zinszuschüssen für diese Darlehen zum Jahressatz von 3 % beteiligen soll;
Erwägungen 8 und 9 und Artikel 1 unverändert
Artikel 2 Artikel 2
Der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission, welche Mitgliedstaaten die in Artikel 1 vorgesehenen Maßnahmen in Anspruch nehmen können.
Artikels
Der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission und nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments, welche der am wenigsten wohlhabenden Mitgliedstaaten der Gemeinschaft die in Artikel 1 vorgesehenen Maßnahmen in Anspruch nehmen können.
Artikel 3
Zinszuschüsse im Sinne dieser Verordnung können gewährt werden für Darlehen, die im wesentlichen der Finanzierung von Infrastrukturvorhaben oder -Programmen dienen, soweit sie mit den vorrangigen Zielen der Gemeinschaft insbesondere den Zielen der Regionalpolitik, in Einklang stehen, hierdurch keine vertragswidrige Verfälschung der Wettbewerbsbedingungen eintritt und die Investitionen zur Erhöhung der Bruttoanlageinvestitionen des Mitgliedstaats beitragen.
Zinszuschüsse im Sinne dieser Verordnung können gewährt werden für Darlehen, die im wesentlichen der Finanzierung von technischen, wirtschaftlichen und sozialen Infrastrukturvorhaben oder -programmen dienen, soweit sie mit den vorrangigen Zielen der Gemeinschaft, insbesondere den Zielen der Regionalpolitik, in Einklang stehen, hierdurch keine vertragswidrige Verfälschung der Wettbewerbsbedingungen eintritt und die Investitionen zur Erhöhung der Bruttoanlageinvestitionen sowie zur Schaffung produktiver Arbeitsplätze in dem Mitgliedstaat beitragen.
Artikel 4 bis 7 unverändert
(') Vollständiger Text siehe ABl. Nr. C 65 vom 9. 3. 1979, S. 3.
Nr. C 127/32 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21 .5 .79
VON DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VORGESCHLAGENER TEXT VOM EUROPAISCHEN PARLAMENT GEÄNDERTER TEXT
Artikel 8
Zinsvergünstigte Darlehen im Sinne dieser Verordnung werden gewährt bis zu 5 Milliarden ERE über einen Zeitraum von fünf Jahren in Jahresraten von 1 Milliarde ERE. Für den gleichen Zeitraum werden 1 Milliarde ERE in Jahresraten von 200 Millionen ERE als Zinszuschuß in den Haushalt eingetragen.
Artikel 8
Zinsvergünstigte Darlehen im Sinne dieser Verordnung werden auf bis zu 5 Milliarden ERE über einen Zeitraum von fünf Jahren in Jahresraten von 1 Milliarde ERE veranschlagt. Für den gleichen Zeitraum wird die Höhe der Zinszuschüsse, die in den Haushalt eingetragen werden, auf 1 Milliarde ERE in Jahresraten von 200 Millionen ERE veranschlagt.
A r t i k e l 9 und 10 u n v e r ä n d e r t
Artikeln
Die Kommission berichtet dem Rat und dem Europäischen Parlament über die Anwendung dieser Verordnung innerhalb von zwei Jahren nach deren Inkrafttreten; gegebenenfalls mit Änderungsvorschlägen.
Artikel 11
Die Kommission berichtet dem Rat und dem Europäischen Parlament über die Anwendung dieser Verordnung innerhalb von einem Jahr nach deren Inkrafttreten; gegebenenfalls mit Änderungsvorschlägen.
A r t i k e l 12 u n v e r ä n d e r t
Beschluß zur Ermächtigung der Kommission, Anleihen aufzunehmen (Abstimmung)
Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Spinelli (Dok. 45/79) an:
ENTSCHLIESSUNG
mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Entscheidung betreffend die Durchführung des Beschlusses 78/870/EWG vom 16. Oktober 1978 zur Ermächtigung der Kommission, Anleihen zur Investi
tionsförderung in der Gemeinschaft aufzunehmen
Das Europäische Parlament,
— in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(79) 129 endg.),
— vom Rat konsultiert (Dok. 20/79),
— in Anbetracht seiner eigenen Entschließung vom 12. April 1978 zu dem Beschluß zur Ermächtigung der Kommission, Anleihen zur Investitionsförderung in der Gemeinschaft aufzunehmen ('),
— unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 1979 betreffend die Änderung der Haushaltsordnung und vor allem das im Hinblick auf die Einbeziehung der Anleihen in den Haushaltsplan vorgesehene Konzertierungsverfahren^2),
— in Kenntnis des Berichtes des Haushaltsausschusses und <ler Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und des Ausschusses für Regionalpolitik, Raumordnung und Verkehr (Dok. 45/79).
O ABl. Nr. C 108 vom 8. 5. 1978, S. 32. O ABl. Nr. C 93 vom 9. 4. 1979, S. 30.
21. 5.79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. G 127/33
1. billigt den Vorschlag der Kommission, eine erste Anleihetranche von 500 Millionen ERE aufzulegen, mit denen Vorhaben gemäß den vom Rat festgelegten Leitlinien finanziert werden sollen;
2. erinnert daran, daß die Tragweite der haushaltsmäßigen Bewilligung der Anleihen und Darlehen bei der Konzertierung über die geänderte Haushaltsordnung, die am kommenden 30. April stattfinden soll, festgelegt werden muß;
3. beauftragt den Haushaltsausschuß, die Realisierung der im Rahmen dieser ersten Tranche durchgeführten finanziellen Maßnahmen mitzuverfolgen;
4. behält sich vor, gegebenenfalls das Konzertierungsverfahren einzuleiten, wenn der Rat von dieser Stellungnahme abweichen sollte.
Verordnung zur Änderung des Statuts der Beamten der Gemeinschaften (Abstimmung)
Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Cointat (Dok. 37/79) an:
ENTSCHLIESSUNG
mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften und zur Errichtung eines Verwaltungsgerichts der Europäischen Gemein
schaften
Das Europäische Parlament,
— in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat ('),
— vom Rat konsultieft (Dok. 276/78),
— in Kenntnis des Berichtes des Haushaltsausschusses und der Stellungnahme des Rechtsausschusses (Dok. 37/79),
— in dem Bewußtsein, daß der Gerichtshof durch den zunehmenden Umfang an Rechtssachen immer stärker belastet wird,
— in dem Bewußtsein, daß Verwaltungsklagen und Beschwerdeverfahren vereinfacht werden müssen,
— unter Kenntnisnahme weiterer von der Kommission seinem Haushaltsausschuß erteilter Informationen hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen,
— in dem Bewußtsein, daß Garantien hinsichtlich des Klagerechts gegeben sein müssen,
— in dem Bewußtsein, daß die volle Unabhängigkeit des Gerichts von entscheidender Bedeutung ist,
1. billigt vorbehaltlich nachstehender Änderungen den Vorschlag der Kommission zur Errichtung eines Verwaltungsgerichts der Europäischen Gemeinschaften als geeignetes Mittel zur Verringerung der dem Gerichtshof vorzulegenden reinen Verwaltungsrechtssachen;
2. ist der Auffassung, daß, soll die Unabhängigkeit des Gerichts gewährleistet sein, auf dessen Mitglieder die gleichen Ernennungsbedingungen wie für die Mitglieder des Gerichtshofes Anwendung finden sollten;
O ABl. Nr. C 225 vom 22. 9. 1978, S. 6.
Nr. C 127/34 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79
3. kann die Beschränkung des Klagerechts auf Rechtsfragen nicht akzeptieren und drängt darauf, daß in diesem Fall die allen Bürgern gemäß Artikel 173 des Vertrages zustehenden Rechte analog Anwendung finden;
4. besteht darauf, daß das Parlament zur Verfahrensordnung für das Gericht angehört wird, bevor der Rat einen Beschluß faßt;
5 beauftragt die Kommission, die nachstehenden Änderungen zu übernehmen, und wird das Konzertierungsverfahren einleiten, falls der Rat beabsichtigt, in wesentlichen Punkten von der Stellungnahme des Parlaments abzuweichen.
VON DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VORGESCHLAGENER TEXT {») VOM EUROPÄISCHEN PARLAMENT GEÄNDERTER TEXT
Verordnung des Rates zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften und zur Errichtung eines Verwaltungsgerichts der Europäischen Gemeinschaften
P r ä a m b e l u n d E r w ä g u n g e n u n v e r ä n d e r t
Artikel 1
Das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften wird wie folgt geändert:
Artikel 1
Das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften wird wie folgt geändert:
A b s ä t z e 1, 2 und 3 u n v e r ä n d e r t
A b s a t z 4 u n v e r ä n d e r t bis A r t i k e l 91
,Artikel 91a
(1) Für Klagen auf Aufhebung eines Urteils des Verwaltungsgerichts ist der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zuständig, sofern eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften, des derzeitigen Statuts oder der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten oder auch eine Verletzung eines sonstigen rechtserheblichen Rechtssatzes oder Rechtsgrundsatzes vorliegt.
(2) Um zulässig zu sein, muß die Klage nach Absatz 1 innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach der Zustellung des Urteils an den Kläger erhoben werden.
(3) Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Der Gerichtshof kann jedoch auf Antrag des Klägers die Aussetzung der Vollstreckung des angefochtenen Urteils oder der vorläufigen Maßnahmen anordnen, wenn diese Vollstreckung Folgen haben kann, die schwer wiedergutzumachen sind.
, Artikel 91a
(1) Für Klagen auf Aufhebung eines Urteils des Verwaltungsgerichts ist der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in Ausweitung der in Artikel 173 des EWG-Vertrags verankerten Grundsätze, von denen die Bestimmungen über die Errichtung des Gerichts keine Ausnahme bilden können, zuständig.
(2) u n v e r ä n d e r t
(3) u n v e r ä n d e r t
O Vollständiger Wortlaut siehe ABl. Nr. C 225 vom 22. 9. 1978, S. 6.
21. 5.79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/35
VON DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VORGESCHLAGENER TEXT
(4) Wird das Urteil vom Gerichtshof ganz oder teilweise aufgehoben, so kann dieser
— entweder die Rechtssache an das Verwaltungsgericht zurückverweisen, das dann sofort das Urteil des Gerichtshofes übernehmen muß;
— oder endgültig zur Sache entscheiden, wenn es sich um eine entscheidungsreife Rechtssache handelt; in diesem Fall hat der Gerichtshof in Streitsachen vermögensrechtlicher Art die Befugnis zu unbeschränkter Ermessensnachprüfung.
(5) Bei Klagen im Sinne dieses Artikels wird nach der Verfahrensordnung des Gerichtshofes untersucht und entschieden.
(5) Im Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften wird ein Anhang X mit folgendem Wortlaut angefügt:
VOM EUROPÄISCHEN PARLAMENT GEÄNDERTER TEXT
(4) unverändert
(5) unverändert
(5) Im Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften wird ein Anhang X mit folgendem Wortlaut angefügt:
„ANHANG X
ORGANISATION DES VERWALTUNGSGERICHTS DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN UND STATUT SEINER MITGLIEDER
KAPITEL I
Organisation des Verwaltungsgerichts
Abschnitt 1
Zusammensetzung des Verwaltungsgerichts
Artikel 1
(1) Das Verwaltungsgericht besteht aus:
— einem Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden, die vom Gerichtshof aus einem von den — wie nachstehend vorgesehen — ernannten Richtern vorgelegten, mindestens vier Namen umfassenden Namensverzeichnis ausgewählt werden; wird dieses Namensverzeichnis nicht binnen zwei Monaten nach Ernennung der Richter vorgelegt, werden der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende unmittelbar vom Gerichtshof ausgewählt und ernannt; dies gilt auch, wenn dieses Verzeichnis nicht innerhalb zweier Monate erstellt wird, nach dem der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende aus ihrem Amt ausgeschieden sind;
Artikel 1
(1) Das Verwaltungsgericht besteht aus:
— unverändert
• C 127/36 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79
VON DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VORGESCHLAGENER TEXT VOM EUROPÄISCHEN PARLAMENT GEÄNDERTER TEXT
einem Richter und einem stellvertretenden Richter, die vom Gerichtshof aus einem Verzeichnis mit mindestens vier Namen ausgewählt und ernannt werden, das von den Organen und gleichgestellten Institutionen im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 des Statuts mit Ausnahme des Gerichtshofes vorgelegt wurde;
einem Richter und einem stellvertretenden Richter, die vom Gerichtshof aus einem Verzeichnis mit mindestens sechs Namen im gegenseitigen Einvernehmen ausgewählt werden, das von den Personalvertretungen aller Organe und gleichgestellten Institutionen vorgelegt wurde.
(An dieser Stelle fehlt in der deutschen Fassung des Vorschlags der Kommission ein Absatz.)
einem Richter und einem stellvertretenden Richter, die vom Gerichtshof aus einem Verzeichnis mit mindestens vier Namen ausgewählt und ernannt werden, das von den Organen und gleichgestellten Institutionen im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 des Statuts mit Ausnahme des Gerichtshofes vorgelegt wurde; diese Personen dürfen nicht Beamte oder sonstige Bedienstete der Organe der Europäischen Gemeinschaften sein oder gewesen sein;
einem Richter und einem stellvertretenden Richter, die vom Gerichtshof aus einem Verzeichnis mit mindestens sechs Namen im gegenseitigen Einvernehmen ausgewählt werden, das von den Personalvertretungen aller Organe und gleichgestellten Institutionen vorgelegt wurde. Diese Personen dürfen nicht Beamte oder sonstige Bedienstete der Organe der Europäischen Gemeinschaften sein oder gewesen sein.
unverändert
Wird ein Richter oder ein stellvertretender Richter nicht nach dem vorstehend beschriebenen Verfahren ernannt, so nimmt der Gerichtshof die Ernennung vor. Der auf diese Weise ernannte Richter übt sein Amt so lange aus, bis ein Richter nach dem vorstehend beschriebenen Verfahren ernannt wird.
unverändert
(2) Der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Vorsitzenden, jeder stellvertretende Richter vertritt den aus dem gleichen Namensverzeichnis hervorgegangenen Richter, falls dieser vorübergehend oder endgültig verhindert ist, insbesondere wegen Entlassung auf Antrag, Entlassung von Amts wegen, Versetzung in den Ruhestand oder Tod. Bei endgültiger Verhinderung des Vorsitzenden oder eines Richters übt der stellvertretende Vorsitzende bzw. der stellvertretende Richter das Amt des Vollmitglieds so lange aus, bis nach den in Absatz 1 festgelegten Bestimmungen ein neuer Vorsitzender oder Richter ernannt wird.
(2) unverändert
Artikel 2
(1) Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind außerhalb der Beamten und Bediensteten der Gemeinschaften unter Persönlichkeiten auszuwählen, die jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten und Juristen von anerkannt hervorragender Befähigung sind, insbesondere im Bereich der Rechte und Pflichten des öffentlichen Dienstes.
Artikel 2
(1) Die Mitglieder sind außerhalb der Beamten und Bediensteten der Gemeinschaft unter Persönlichkeiten auszuwählen, die jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten und in ihrem Staat die für wichtige richterliche Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und Juristen von anerkannt hervorragender Befähigung sind, insbesondere im Bereich der Rechte und Pflichten des öffentlichen Dienstes.
21. 5. 79 Amtsbiatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/37
VON DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VORGESCHLAGENER TEXT VOM EUROPÄISCHEN PARLAMENT GEÄNDERTER TEXT
(2) Der nach Artikel 1 Absatz 1 Unterabsatz 2 zu ernennende Richter und der stellvertretende Richter werden unter den diensttuenden Beamten ausgewählt, die eine juristische Ausbildung und eine besondere Befähigung im Bereich der im Statut festgelegten Rechte und Pflichten haben.
(2) entfällt
A r t i k e l 3 , 4 , 5 u n d 6 u n v e r ä n d e r t
Artikel 7
Die Mitglieder des Verwaltungsgerichts üben ihre Tätigkeit in völliger Unabhängigkeit aus. Sie dürfen kei-
bindenden Auftrag annehmen. Sie unterstehen nen während der Dauer ihrer Tätigkeit nicht dem Dienstvorgesetzten, dem sie bei ihrem Stammorgan unterstellt waren. Es dürfen wegen der in Ausübung ihrer Tätigkeit geäußerten Meinungen und Stellungnahmen keine disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen sie ergriffen werden.
Das gleiche gilt für den stellvertretenden Vorsitzenden und die stellvertretenden Richter, wenn sie den Vorsitzenden oder einen der Richter tatsächlich vertreten.
Artikel 7
Die Mitglieder des Verwaltungsgerichts üben ihre Tätigkeit in völliger Unabhängigkeit aus. Sie dürfen keinen bindenden Auftrag annehmen.
Der Rest dieses Artikels entfällt
A r t i k e l 8, 9, 10 und 11 u n v e r ä n d e r t
Artikel 12 Artikel 12
(1) Die Richter werden für die Dauer ihrer Amtstätigkeit von ihrem Stammorgan gemäß Artikel 38 des Statuts im dienstlichen Interesse zum Gerichtshof abgeordnet.
(2) Die stellvertretenden Richter, die ein Vollmitglied, das verhindert ist, voraussichtlich mindestens drei Monate lang vertreten sollen, werden für die Dauer dieser Vertretung unter den in Absatz 1 vorgesehenen Bedingungen im dienstlichen Interesse abgeordnet.
Beträgt die Dauer der Vertretung weniger als drei Monate, so gewährt das Organ dem stellvertretenden Richter für die zur tatsächlichen Ausübung seiner Tätigkeit beim Verwaltungsgericht erforderliche Zeit Dienstbefreiung. In diesem Fall hat der stellvertretende Richter unter den in den Artikeln 11 bis 14 des Anhangs VII zum Statut festgelegten Bedingungen Anspruch auf Erstattung etwaiger Reise- und Aufenthaltskosten.
(1) entfällt
(2) entfällt
A r t i k e l 13 u n v e r ä n d e r t "
A r t i k e l 2 , 3 und 4 u n v e r ä n d e r t
Nr. G 127/38 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79
Verwaltungsausgaben des Parlaments im Haushaltsjahr 1978 (Abstimmung)
Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Cointat (Dok. 102/79) an:
ENTSCHLIESSUNG
zu den Verwaltungsausgaben des Europäischen Parlaments für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1978 (Haushaltsjahr 1978)
Das Europäische Parlament
— in Kenntnis des Zwischenberichts des Haushaltsausschusses (Dok. 102/79),
1. weist darauf hin,
a) daß sich die verfügbaren Mittel im Jahreshaushaltsplan auf 100 424 612 ERE beliefen,
b) daß sich die automatischen Mittelübertragungen von 1977 auf 1978 auf 6 382 946,76 ERE beliefen,
c) daß sich die vom Parlament genehmigten nichtautomatischen Mittelübertragungen von 1977 auf 1978 auf 1 267 250 ERE beliefen;
2. stellt fest, daß diese verfügbaren Mittel wie folgt verwendet wurden bzw. verfallen sind:
A — VERWENDUNG DER MITTEL
Mittelansätze speziell ßr 1978 (Jahreshaushalt)
a) Mittelbindungen: 93 001 844,08 ERE,
b) Zahlungen: 7-8 468 862,14 ERE,
c) noch zu leistende Zahlungen: 14 532 981,94 ERE;
Mittelübertragungen von 1977 auf 1978:
a) die aufgrund der automatischen Übertragungen erfolgten Zahlungen beliefen sich auf 5 575 300,42 RE;
b) die Zahlungen, die aufgrund der vom Parlament genehmigten nichtautomatischen Übertragungen von 1977 auf 1978 geleistet wurden, beliefen sich auf 45 356,56 ERE.
B — VERFALLENE MITTEL
3. stellt fest, daß gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung verfallen:
a) 7 422 767,92 ERE (7,39%) der Mittelansätze für 1978;
b) 807 646,34 ERE (12,65 %) der automatischen Mittelübertragungen von 1977 auf 1978;
c) 1 221 893,44 ERE (96,42 %) der vom Parlament genehmigten nichtautomatischen Übertragungen von 1977 auf 1978;
C — MITTELÜBERTRAGUNGEN
4. stellt fest, daß 14 532 981,94 ERE automatisch von 1978 auf 1979 zu übertragen und noch zu zahlen sind und daß nichtautomatische Übertragungen nicht vorgenommen zu werden brauchen;
21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/39
5. stellt seinen Beschluß über die Entlastung für das Haushaltsjahr 1978, die gemäß Artikel 50a Ziffern 2 und 3 der Geschäftsordnung zu erteilen ist, solange zurück, bis die Verwaltungsausgaben gemäß den Bestimmungen der Verträge vom Europäischen Rechnungshof geprüft worden sind;
6. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung, das beigefügte Belegdokument sowie den Bericht seines Haushaltsausschusses der Kommission zu übermitteln, so daß sie die Haushaltsrechnung und die Jahresübersicht über das Vermögen und die Schulden der Gemeinschaftsorgane erstellen kann.
Entscheidung über Kohle und Koks für die Eisen- und Stahlindustrie (Abstimmung)
Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Ibrügger (Dok. 69/79) an:
ENTSCHLIESSUNG
mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zum Entwurf der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Entscheidung über Kohle und Koks für die Eisen- und Stahlindu
strie der Gemeinschaft
Das Europäische Parlament
— in Kenntnis des Entwurfs für eine Entscheidung der Kommission (KOM(78)516 endg.),
— von der Kommission konsultiert (Dok. 576/78),
— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für Energie und Forschung und der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (Dok. 69/79),
— unter Berufung auf seine früheren, den energiepolitischen Sektor betreffenden Entschließungen, insbesondere
— zur Erneuerung des Beihilfesystems für Kokskohle und Koks für die Eisen- und Stahlindustrie der Gemein
schaft ('),
— zur Abänderung der Entscheidung 73/287/EGKS über Kokskohle und Koks für die Eisen- und Stahlindustrie der Gemeinschaft (2),
zu den zukünftigen Orientierungen der Kohlepolitik der Gemeinschaft im Rahmen des Gesamtkonzepts einer gemeinschaftlichen Energiepolitik (3),
— zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung über finanzielle Maßnahmen der Gemeinschaft zur Förderung des Kohleeinsatzes für die Stromerzeugung (4),
— zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung über finanzielle Maßnahmen der Gemeinschaft zur Finanzierung konjunktureller Haldenbestände an Steinkohle, Koks und Briketts (5),
— zu dem Zweiten Bericht der Kommission an den Rat über die Verwirklichung der Ziele der gemeinschaftlichen Energiepolitik für 1985 zusammen mit einem Entwurf einer Entschließung des Rates (4),
l) ABl. Nr. G 138 vom 31. 12. 1972, S. 7. ;2) ABl. Nr. C 6 vom 10. 1. 1977, S. 166. i3) ABl. Nr. C 159 vom 12. 7. 1976, S. 33. ;4) ABl. Nr. G 133 vom 6.-6. 1977, S. 18. ;5) ABl, Nr. C 241 vom 10. 10. 1977, S. 14. ;6) ABl. Nr. C 6 vom 9. 1. 1978, S. 12.
Nr. G 127/40 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21.5. 79
— zu der Mitteilung der Kommission über die Einführung eines gemeinschaftlichen Beihilfesystems zugunsten des innergemeinschaftlichen Austauschs von Kraftwerkskohle (»),
— zu dem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über finanzielle Maßnahmen der Gemeinschaft zugunsten des innergemeinschaftlichen Austauschs von Kraftwerkskohle(2),
— in Kenntnis der Entschließung des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl über die Kohlepolitik (3),
1. stellt erneut fest, daß für eine sichere Energieversorgung der Gemeinschaft eine bessere Ausnutzung der innergemeinschaftlichen Energiequellen erforderlich ist;
2. begrüßt die Initiative der Kommission, das Beihilfesystem (4) für Kohle und Koks für die Eisen- und Stahlindustrie der Gemeinschaft zu erneuern;
3. anerkennt, daß die schwierige Lage der Eisen- und Stahlindustrie berücksichtigt worden ist;
4. begrüßt die Flexibilität bei der Festsetzung der Förder- und Absatzbeihilfen;
5. befürwortet im Grundsatz das von der Kommission angestrebte Ziel, sowohl für Produzenten als auch Verbraucher langfristige Verträge zur Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe zu machen; regt jedoch zum wiederholten Male an, zu prüfen, ob nicht in Ausnahmefällen nach besonderer Genehmigung auch kurz- oder mittelfristige Lieferungen beihilfefähig sein sollten;
6. begrüßt die Erweiterung der Beihilfemöglichkeit auf die Lieferungen von Kohle und Koks zur Sinterung von Erzen;
7. kritisiert die Finanzierung verschiedener Maßnahmen auf dem Kohlesektor aus verschiedenen Quellen, insbesondere beim vorliegenden Entwurf, bei dem die Finanzierung fast völlig außerhalb des EGKS-Haushalts oder des Gesamthaushalts der Gemeinschaft erfolgt;
8. fordert daher nachdrücklich, diese Mittel zur parlamentarischen Kontrolle in die Haushalte der EG einzustellen;
9. ist sich der Problematik einer Finanzierung über den EGKS-Funktionshaushalt aufgrund der begrenzten Einnahmen bewußt und fordert daher nochmals die volle Zuteilung der von den Mitgliedstaaten vereinnahmten Zölle auf Kohle- und Stahlprodukte in den EGKS-Haushalt;
10. ist der Auffassung, daß die vorgesehene Maßnahme in den Bereich der Energiepolitik gehört und es sich auch aus praktischen Erwägungen (begrenzter EGKS-Haushalt) anbietet, die Maßnahme aus dem EWG-Haushalt zu finanzieren;
11. hält es in diesem Zusammenhang für einen Vorteil, daß dadurch diese Maßnahme im Rahmen des Haushaltsverfahrens jährlich revidiert werden könnte;
12. billigt aufgrund der andernfalls zu erwartenden Verzögerungen den Kommissionsvorschlag ausnahmsweise für eine Laufzeit von zwei Jahren, d.h. bis zum 31. Dezember 1980;
13. fordert die Kommission auf, rechtzeitig vor Ablauf der neuen Entscheidung und rechtzeitig für das Haushaltsverfahren zum Haushalt 1981 einen revidierten Vorschlag mit einer homogenen Finanzierung aus dem Gesamthaushalt der Europäischen Gemeinschaften vorzulegen;
14.. fordert die Kommission auf, gemäß den von ihr eingegangenen Selbstverpflichtungen gegenüber dem Parlament folgende Änderungen zu übernehmen:
(') ABl. Nr. C 182 vom 31. 7. 1978, S. 38. O ABl. Nr. C 67 vom 12. 3. 1979, S. 42. (') ABl. Nr. C 304 vom 20. 12. 1978, S. 7. (4) ABl. Nr. L 259 vom 15. 9. 1973, S. 36.
21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/41
VON DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VORGESCHLAGENER TEXT (») VOM EUROPÄISCHEN PARLAMENT GEÄNDERTER TEXT
Entscheidung der Kommission über Kohle und Koks für die Eisen- und Stahlindustrie der Gemeinschaft
A b s c h n i t t I bis A b s c h n i t t IV u n v e r ä n d e r t
A b s c h n i t t V A r t i k e l 10 u n v e r ä n d e r t
Artikel 11
(1) In dringenden Fällen kann die Kommission nach Anhörung des Beratenden Ausschusses und nach einstimmiger Zustimmung des Rates durch entsprechende Entscheidungen
— den Satz der Absatzbeihilfe,
— die Höchstgrenze für die Austauschmengen,
— die Regeln für die Finanzierung des Sonderfonds
und
— den in Artikel 8 Absatz 2 c) genannten Schlüssel
abändern.
Diese Abänderungen müssen der Entwicklung der langfristigen Versorgungsbedingungen und der Versorgungsströme in der Gemeinschaft Rechnung tragen.
Artikeln
(1) In dringenden Fällen kann die Kommission nach Anhörung des Beratenden Ausschusses und des Europäischen Parlaments und nach einstimmiger Zustimmung des Rates durch entsprechende Entscheidungen
— den Satz der Absatzbeihilfe,
— die Höchstgrenze für die Austauschmengen,
— die Regeln für die Finanzierung des Sonderfonds
und
— den in Artikel 8 Absatz 2 c) genannten Schlüssel
abändern.
Diese Abänderungen müssen der Entwicklung der langfristigen Versorgungsbedingungen und der Versorgungsströme in der Gemeinschaft Rechnung tragen.
A b s ä t z e 2 bis 4 u n v e r ä n d e r t
A r t i k e l 12 und 13 u n v e r ä n d e r t
Artikel 14
Diese Entscheidung tritt an die Stelle der Entscheidung 73/287/EGKS vom 25. Juli 1973, zuletzt geändert durch Entscheidung Nr. 1613/77/EGKS vom 15. Juli 1977 und setzt sie außer Kraft. Die Entscheidung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft und wird ab dem 1. Januar 1979 wirksam; sie tritt am 31. Dezember 1981 außer Kraft.
Diese Entscheidung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Artikel 14
Diese Entscheidung tritt an die Stelle der Entscheidung 73/287/EGKS vom 25. Juli 1973, zuletzt geändert durch Entscheidung Nr. 1613/77/EGKS vom 15. Juli 1977 und setzt sie außer Kraft. Die Entscheidung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft und wird ab dem 1. Januar 1979 wirksam; sie tritt am 31. Dezember 1980 außer Kraft.
Diese Entscheidung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
(') Vollständiger Text siehe Dök. 576/78.
Nr. C 127/42 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21 .5 .79
Beteiligung der Gemeinschaft an der Weltraumforschung (Abstimmung)
Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Ripamonti (Dok. 2/79) an:
ENTSCHLIESSUNG
zu der Beteiligung der Gemeinschaft an der Weltraumforschung
Das Europäische Parlament,
— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für Energie und Forschung (Dok. 2/79),
— unter Hinweis auf die Entschließung vom 14. Januar 1974 ('), in der der Rat die schrittweise Entwicklung einer Politik im Bereich der Wissenschaft und Technologie beschloß,
1. unterstreicht die Bedeutung der Vorteile, die die Gemeinschaft kurzfristig aus den Weltraumtätigkeiten insbesondere für die folgenden Sektoren ziehen kann:
— Fernmeldeverbindungen (Fernsprech- und Fernschreibverbindungen mit festen oder beweglichen Stationen, Informatiknetze, Fernsehübertragungen, Bildung); Kontrolle des Luft- und Seeverkehrs;
— Beobachtung der Erde (Meteorologie und Klimatologie, Erforschung der Erdressourcen insbesondere für die Landwirtschaft, Prospektion von Mineralien und Erdölvorkommen, Nutzung des Bodens, Fischbestände, Kontrolle der Umweltqualität;
— wissenschaftliche Forschung (astronomische Beobachtung des Universums, Weltraumphysik, Erforschung der Planeten);
sowie die Bedeutung der technologischen Ergebnisse der Weltraumprogramme für die Industrie;
2. betont schließlich die wachsende wirtschaftliche und politische Bedeutung des Weltraums sowie die Vorteile, die die Gemeinschaft — langfristig gesehen — aus den neuen weltraumtechnischen Anwendungen, die sich derzeit noch im Stadium der Erforschung befinden, insbesondere für folgende Sektoren ziehen könnte:
— Werkstoffkunde (Herstellung neuer Substanzen oder Verbesserung bekannter Substanzen in Metallurgie, Elektronik, Optik) und
— Biologie und medizinische Forschung;
3. ist der Meinung, daß Europa nicht von Drittländern abhängen darf, um seinen eigenen Bedarf zu decken, sondern daß die Gemeinschaft -— soweit wie möglich durch eine wirksame politische Initiative zur internationalen Zusammenarbeit — eine entscheidende Rolle in den wichtigsten Bereichen der Weltraumtätigkeit spielen und sich zu diesem Zweck mit den erforderlichen Mitteln ausstatten muß;
4. ist der Meinung, daß die Gemeinschaft über die notwendigen intellektuellen und technologischen (wie z. B. die Tätigkeiten der GFS in Ispra) sowie industriellen und finanziellen Mittel verfügt, um eine wichtige Rolle in der Weltraumforschung übernehmen zu können, und daß die Programme der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) einen der Sektoren darstellen, auf denen sich die europäische Zusammenarbeit als sehr wirksam erwiesen hat;
5. ist der Meinung, daß die Gemeinschaft nur dann hoffen kann, eine nützliche Rolle in der Weltraumforschung zu spielen, wenn sie eine Weltraumpolitik mit langfristigen Zielen umreißt, wenn sie die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stellt und die wirksame Beteiligung aller ihrer Mitgliedstaaten im Rahmen einer allgemeinen europäischen Politik gewährleistet, die den wissenschaftlichen, technologischen, industriellen und wirtschaftlichen Bereich mit einschließt;
6. fordert die Kommission auf, die Raumforschungstätigkeiten im Rahmen der Entwicklung einer globalen Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technologie zu prüfen und Beziehungen zur ESA herzustellen, die eine Koordinierung der Weltraumprogramme mit den Initiativen der Gemeinschaft ermöglichen;
O ABl. Nr. C 7 vom 29. 1. 1974, S. 6.
21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/43
7. empfiehlt deshalb der Kommission, zur Ausarbeitung eines organischen Programms der ESA beizutragen, das darauf ausgerichtet ist, den von den Mitgliedsländern der Gemeinschaft für das nächste Jahrzehnt vorgesehenen Erfordernissen gerecht zu werden, sowie ihre volle Unterstützung zu gewährleisten, damit dieses Programm unter dem Gesichtspunkt der größtmöglichen Effizienz durchgeführt wird;
8. ist der Meinung, daß die Gemeinschaft sowohl im Stadium der Ausarbeitung der Vorschläge für Forschungsprogramme als auch im Stadium der Verwirklichung der Dienstleistungen (Bildung, Meteorologie, Ressourcen, Fernmeldeverbindungen) die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern fördern muß, und zwa.r auch im Hinblick auf die Erschließung ihrer natürlichen Ressourcen;
9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und den Ausschußbericht dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Tätigkeit des Euratom-Kontrollorgans (Abstimmung)
Bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag im Bericht von Herrn Mitchell (Dok. 3/79) nimmt das Parlament zunächst die Präambel und die Ziffern 1 bis 3 an.
Zu Ziffer 4 hat Herr Ripamonti den Änderungsantrag Nr. 1 eingereicht, dem zufolge der Wortlaut dieser Ziffer durch einen neuen Text ersetzt werden soll.
Es spricht Herr Flämig, stellvertretender Berichterstatter.
Der Änderungsantrag Nr. 1 wird angenommen.
Zu Ziffer 5 haben die Herren Ansquer, Liogier, Power und Krieg im Namen der Fraktion der Europäischen Demokraten für den Fortschritt den Änderungsantrag Nr. 2 eingereicht, dem zufolge der Wortlaut dieser Ziffer durch einen neuen Text ersetzt werden soll.
Es spricht der stellvertretende Berichterstatter.
Der Änderungsantrag Nr. 2 wird abgelehnt.
Das Parlament nimmt die Ziffer 5 an.
Zu Ziffer 6 haben die Herren Ansquer, Liogier, Power und Krieg im Namen der Fraktion der Europäischen Demokraten für den Fortschritt den Änderungsantrag Nr. 3 eingereicht, demzufolge der Wortlaut dieser Ziffer durch einen neuen Text ersetzt werden soll.
Es spricht der stellvertretende Berichterstatter.
Das Parlament nimmt die Ziffer 6 an.
Zu Ziffer 7 haben die Herren Ansquer, Liogier, Power und Krieg im Namen der Fraktion der Europäischen Demokraten für den Fortschritt den Änderungsantrag Nr. 4 eingereicht, dem zufolge diese Ziffer gestrichen werden soll.
Es spricht der stellvertretende Berichterstatter.
Der Änderungsantrag Nr. 4 wird abgelehnt.
Das Parlament nimmt die Ziffer 7 an.
Zu Ziffer 8 haben die Herren Ansquer, Liogier, Power und Krieg im Namen der Fraktion der Europäischen Demokraten für den Fortschritt den Änderungsantrag Nr. 5 eingereicht, dem zufolge diese Ziffer gestrichen werden soll.
Es spricht der stellvertretende Berichterstatter.
Der Änderungsantrag Nr. 5 wird abgelehnt.
Das Parlament nimmt die Ziffer 8 und anschließend die Ziffern 9 bis 11 an.
Zu Ziffer 12 haben die Herren Ansquer, Liogier, Power und Krieg im Namen der Fraktion der Europäischen Demokraten für den Fortschritt den Änderungsantrag Nr. 6 eingereicht, dem zufolge diese Ziffer gestrichen werden soll.
Es spricht der stellvertretende Berichterstatter.
Der Änderungsantrag Nr. 6 wird abgelehnt.
Der Änderungsantrag Nr. 3 wird abgelehnt. Das Parlament nimmt die Ziffer 12 an.
Nr. C 127/44 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79
Gemäß dem Änderungsantrag Nr. 7, den die Herren Der Änderungsantrag Nr. 7 wird abgelehnt. Ansquer und Liogier im Namen der Fraktion der Europäischen Demokraten für den Fortschritt eingereicht haben, soll nach der Ziffer 12 eine neue Ziffer Das Parlament nimmt die Ziffer 13 an. eingefügt werden.
Es spricht der stellvertretende Berichterstatter. Das Parlament nimmt die folgende Entschließung an:
ENTSCHLIESSUNG
zu der Tätigkeit des Euratom-Kontrollorgans unter besonderer Berücksichtigung der Kompetenzverteilungauf die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Internationale Atomenergie-Organisation bei der Kontrolle spaltbaren Materials in der
EAG
Das Europäische Parlament,
— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für Energie und Forschung (Dok. 3/79),
1. ist strikt gegen die Verbreitung von Kernwaffen;
2. ist der Auffassung, daß die Verbreitung von Kernwaffen wohl eher aufgrund von Maßnahmen von Regierungen als durch terroristische Gruppen oder sonstige nichtstaatliche Organisationen erfolgen dürfte;
3. glaubt, daß es durch Vereinbarung entsprechender Garantien möglich ist, Kerntechnologie und -material an kernwaffenlose Staaten zu liefern, und daß die Weigerung, Kerntechnologie und -material zu liefern, die Verbreitung von Kernwaffen nicht verhindern wird;
4. meint, daß die Verbreitung von Kernwaffen durch intensive politische Maßnahmen verhindert werden kann, die darauf ausgerichtet sind, den Beitritt zum Atomsperrvertrag zu erweitern und dessen strenge Anwendung zu garantieren;
5. weist darauf hin, daß — wie die gegenwärtige Nuklearpolitik der Regierung der Vereinigten Staaten beweist — die Weigerung eines im Besitz von Kernwaffen befindlichen Staates, Ausrüstung, Material sowie wissenschaftliche und technische Information für die friedliche Nutzung der Kernenergie an kernwaffenlose Staaten zu liefern, die Partner des Atomsperrvertrags sind, ein Verstoß gegen Artikel 4 dieses Vertrages wäre;
6. bestätigt die Rolle, die das Euratom-Überwachungssystem und die Internationale Atomenergieorganisation bei der Aufdeckung etwaiger Abzweigungen von Kernmaterial spielen;
7. betont den supranationalen Charakter des Euratom-Überwachungssystems und erkennt die Fachkenntnisse an, die die Euratom bei der Nuklearinspektion und Materialbuchführung erworben hat;
8. hält es für wichtig, daß die Euratom-Überwachungsmaßnahmen einheitlich in sämtlichen Mitgliedstaaten auf alle für die friedliche Verwendung vorgesehenen Kernstoffe angewandt werden und daß Euratom weiterhin das volle Überwachungsrecht für alle zivilen Kernanlagen in der Gemeinschaft behält;
9. fordert die Kommission und den Rat auf, sicherzustellen, daß die etablierte politische Stellung der Euratom gegenüber der Internationalen Atomenergie-Organisation im Einklang mit dem Nichtverbreitungsvertrag erhalten bleibt;
10. ist der Auffassung, daß der Haushaltsplan der Euratom ausreichend dotiert sein muß, damit sie ihre technische Leistungsfähigkeit auf hohem Niveau beibehalten und das Personal bereitstellen kann, das sie benötigt, um ihre Verpflichtungen aus dem Euratom-Vertrag und dem Übereinkommen mit der Internationalen Atomenergie-Organisation erfüllen zu können;
11. erkennt das Erfordernis einer engen Zusammenarbeit zwischen der Euratom und der Internationalen Atomenergie-Organisation an und begrüßt die Ernennung eines ständigen Vertreters der Euratom in Wien;
21 .5 .79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/45
12. meint, daß die Gemeinschaft als solche Vertragspartei des internationalen Übereinkommens über den Objektschutz von Kernmaterial werden sollte;
13. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und den Ausschußbericht dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Unfall von Three Mile Island (Abstimmung)
Das Parlament nimmt die von Frau Walz und Herrn Flämig eingereichte Entschließung (Dok. 81/79) an:
ENTSCHLIESSUNG
zu dem Unfall im Kernkraftwerk Three Mile Island
Das Europäische Parlament,
— angesichts des wachsenden Anteils der Kernenergie an der Energieversorgung der Gemeinschaft,
— zutiefst beunruhigt über den Unfall, der sich kürzlich in dem Kernkraftwerk bei Harrisburg in Pennsylvania ereignet hat,
1. fordert die Kommission auf, unverzüglich einen Bericht über die Ursachen und Folgen des Unfalls im Kernkraftwerk Three Mile Island auszuarbeiten;
2. ersucht die Kommission, diesen Bericht zwecks Prüfung der etwaigen Konsequenzen, die sich aus diesem Unfall für das Kernenergieprogramm der Gemeinschaft ergeben, auf der nächsten Tagung des Europäischen Parlaments vorzulegen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Maßnahmen in der Eisen- und Stahlindustrie (Fortsetzung der Aussprache)
Es sprechen Herr van der Gun, Vorsitzender des Ausschusses fiir soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bildung, der zugleich im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP) spricht, und Lord Bruce. ,
VORSITZ: HERR SPENALE
Vizepräsident
Es sprechen die Herren Hoffmann, Christensen und Cheysson, Mitglied der Kommission.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag im Bericht von Herrn Spinelli mit den dazu eingereichten Änderungsanträgen in der nächsten Abstimmungsstunde erfolgt.
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Verhaltenskodex für Unternehmen der Gemeinschaft mit Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen oder Vertretungen in Südafrika (Aussprache)
Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aussprache über einen Bericht und eine mündliche Anfrage betreffend einen Verhaltenskodex für Unternehmen der Gemeinschaft mit Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen oder Vertretungen in Südafrika.
Nr. G 127/46 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79
Herr Lagorce erläutert seinen im Namen des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit ausgearbeiteten Bericht über Form, Status, Zusammenhang und Anwendung des Verhaltenskodex für Unternehmen der Gemeinschaft, die Tochtergesellschaften, Filialen oder Vertretungen in Südafrika unterhalten . (Dok. 70/79).
VORSITZ: HERR HOLST
Vizepräsident
Es spricht zu diesem Bericht Herr Patijn im Namen der Sozialistischen Fraktion, der auch die mündliche Anfrage mit Aussprache zur Einhaltung des Verhaltenskodex der Europäischen Gemeinschaft für Unternehmen mit Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen oder Vertretungen in Südafrika (Dok. 653/78) erläutert, die Herr Fellermaier im Namen der Sozialistischen Fraktion an die Außenminister, die im Rahmen der politischen Zusammenarbeit zusammentreten, gerichtet hat.
Es sprechen die Herren Bernard-Reymond, amtierender Präsident der Außenminister, die im Rahmen der politischen Zusammenarbeit zusammentreten, der die Anfrage beantwortet, und Cheysson, Mitglied der Kommission.
Es sprechen die Herren Vergeer im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), Jung im Namen der Liberalen und Demokratischen Fraktion und Lord Reay im Namen der Europäischen Konservativen Fraktion.
VORSITZ: HERR MEINTZ
Vizepräsident
Es sprechen die Herren Sandri im Namen der Fraktion der Kommunisten und Nahestehenden, De-schamps und Bernard-Reymond.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag im Bericht von Herrn Lagorce in der nächsten Abstimmungsstunde erfolgt.
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Friedensvertrag zwischen Ägypten und Israel (Aussprache)
Herr Blumenfeld erläutert seinen im Namen des Politischen Ausschusses ausgearbeiteten Bericht über die Unterzeichnung des Friedensvertrags zwischen Ägyp
ten und Israel und einen Gemeinschaftsbeitrag zu einer umfassenden Friedensregelung (Dok. 82/79).
Es sprechen die Herren Patijn im Namen der Sozialistischen Fraktion, Vergeer, im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), Berk-houwer im Namen der Liberalen und Demokratischen Fraktion, Lord Bethell im Namen der Europäischen Konservativen Fraktion und Herr Cheysson, Mitglied der Kommission.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag in der nächsten Abstimmungsstunde erfolgt.
Er erklärt die Ausssprache für geschlossen.
Tagesordnung der nächsten Sitzung
Der Präsident weist darauf hin, daß für die nächste Sitzung, morgen, Donnerstag, 26. April 1979, folgende Tagesordnung festgelegt wurde.
10.00 Uhr, 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr und ab 21.00 Uhr:
— Beschluß über die Dringlichkeit eines Entschließungsantrags;
— mündliche Anfrage ohne Aussprache an die Kommission zur fünften UNCTAD;
— Bericht von Herrn Calewaert über die Haftung für fehlerhafte Erzeugnisse;
— Bericht von Herrn De Keersmaeker über pharmazeutische Erzeugnisse;
— Bericht von Herrn Scelba über die Europäische Menschenrechtskonvention;
— Bericht von Herrn Johnston über die Ausweisung von Herrn von Hassel aus Malta;
— Bericht von Frau Cassanmagnago Cerretti über ein gemeinschaftliches System zur Information über Unfälle;
— Bericht von Frau Krouwel-Vlam über Organbanken;
— Bericht von Herrn Broeksz über Nahrungsmittelhilfe;
21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/47
15.00 Uhr:
— Fragestunde (ausnahmsweise 1 Vi Stunden für Anfragen an die Kommission);
16.30 Uhr:
— Abstimmungen.
Die Sitzung wird um 20.35 Uhr geschlossen.
H. R. NORD
Generalsekretär
Emilio COLOMBO
Präsident
PROTOKOLL DER SITZUNG VOM DONNERSTAG, 26. APRIL 1979
VORSITZ: HERR COLOMBO
Präsident
Die Sitzung wird um 10.05 Uhr eröffnet.
Genehmigung des Protokolls
Das Protokoll der vorangegangenen Sitzung wird genehmigt.
Beschluß über die Dringlichkeit
Nach der Tagesordnung folgt der Beschluß über die Dringlichkeit des Entschließungsantrags zur Vorbereitung der Fünften Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (Manila — Mai 1979) (Dok. 123/79).
Der Präsident weist darauf hin, daß die Begründung für diesen Antrag auf Beratung im Dringlichkeitsverfahren in dem Dokument enthalten ist.
Das Parlament beschließt die Dringlichkeit dieses Entschließungsantrags und auf Vorschlag des Präsidenten seine Aufnahme in die Tagesordnung dieser Sitzung nach der mündlichen Anfrage zu demselben Thema (Dok. 65/79).
Herr Deschamps erläutert
— die mündliche Anfrage ohne Aussprache des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit an die Kommission zur Fünften UNCTAD (Manila — Mai 1979) (Dok. 65/79) und
— den Entschließungsantrag zur Vorbereitung der Fünften Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (Manila — Mai 1979) (Dok. 123/79), den er im Namen des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit eingereicht hat.
Es spricht Herr Davignon, Mitglied der Kommission, der unter anderem die Anfrage beantwortet.
VORSITZ: SIR GEOFFREY DE FREITAS
Vizepräsident
Es spricht Herr Broeksz im Namen der Sozialistischen Fraktion.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag in der nächsten Abstimmungsstunde erfolgt.
Er erklärt die Aussprache über diesen Entschließungsantrag für geschlossen.
Fünfte UNCTAD
Auf Antrag von Herrn Deschamps werden die Anfrage und der Entschließungsantrag zur Fünften UNCTAD gemeinsam behandelt.
Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Aussprache)
Herr Calewaert erläutert seinen im Namen des Rechtsausschusses ausgearbeiteten Bericht über den
Nr. C 127/48 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79
Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 351/76) für eine Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Dok. 71/79).
Es sprechen die Herren Broeksz im Namen der Sozialistischen Fraktion, Riz im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), Granet im Namen der Liberalen und Demokratischen Fraktion, Scott-Hopkins im Namen der Europäischen Konservativen Fraktion, Masullo im Namen der Fraktion der Kommunisten und Nahestehenden, Rivierez im Namen der Fraktion der Europäischen Demokraten für den Fortschritt und Luster.
VORSITZ- HERR DESCHAMPS
Vizepräsident
Es sprechen die Herren Sieglerschmidt, de Gaay Fort-man, Davignon, Mitglied der Kommission, und der Berichterstatter.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag mit den dazu vorlie-
VORSITZ: HERR ADAMS
Vizepräsident
Fragestunde
Nach der Tagesordnung folgen die Fortsetzung und der Schluß der Fragestunde (Dok. 52/79).
Anfragen an die Kommission
— Die Anfrage Nr. 15 von Herrn Fitch zu den Kohlevorräten in der Gemeinschaft wird auf Antrag des Fragestellers auf die nächste Tagung vertagt. '
Nr. 16 von Herrn Seefeld: Angleichung des Verkehrsstrafrechts in der Gemeinschaft
Herr Burke, Mitglied der Kommission, beantwortet die Anfrage sowie eine Zusatzfrage von Herrn Seefeld.
genden Änderungsanträgen in der nächsten Abstimmungsstunde erfolgt.
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Herstellung, Verteilung und Verwendung von Arzneimitteln (Aussprache)
Herr De Keersmaeker erläutert seinen im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung ausgearbeiteten Bericht über die Herstellung, Verteilung und Verwendung von Arzneimitteln (Dok. 664/78).
Es sprechen Lord Ardwick im Namen der Sozialistischen Fraktion, die Herren von Bismarck im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), Davignon, Mitglied der Kommission, und der Berichterstatter.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag mit dem dazu vorliegenden Änderungsantrag in der nächsten Abstimmungsstunde erfolgt.
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Die Sitzung wird um 13.55 Uhr unterbrochen und um 15.10 Uhr wiederaufgenommen.
21.5.79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/49
— Die Anfragen Nr. 17 von Herrn Fellermaier zur Studiengruppe zur Untersuchung der Arbeit der Kommission und Nr. 18 von Herrn W. Müller zur Gesundheitsgefährdung durch Asbest werden schriftlich beantwortet, da die Fragesteller nicht anwesend sind und keine Stellvertreter benannt haben.
— Die Anfrage Nr. 19 von Frau Krouwel-Vlam zum Schutz der Gesundheit wird nicht behandelt, da dieses Thema bereits auf der Tagesordnung steht. Die Fragestellerin hatte jedoch das Recht, in der Aussprache über dieses Thema, die heute morgen stattfand, mit Vorrang zu sprechen.
— Die Anfragen Nr. 20 von Herrn Radoux zu den Beziehungen EWG—Türkei, Nr. 21 von Herrn De Glercq zur zollfreien Industriezone in Carso, Nr. 22 von Herrn De-wulf zur familiären Situation der Stipendiaten und Praktikanten der EWG aus den AKP-Staaten, Nr. 23 von Herrn Nolan zur Förderung der Arbeitsplatzbeschaffung, Nr. 24 von Herrn Power zum internationalen Jahr des Kindes, Nr. 25 von Lord Bethell zu den Flugpreisen in der Europäischen Gemeinschaft und Nr. 26 von Herrn Brown zu den krebsfördernden Substanzen im deutschen Bier werden schriftlich beantwortet, da die Fragesteller nicht anwesend sind und keine Stellvertreter benannt haben.
Nr. 27 von Herrn Pisoni: Gewährung von Beiträgen aus dem Europäischen Sozialfonds für 1978
Herr Vredeling, Vizepräsident der Kommission, beantwortet die Anfrage.
Es spricht Herr Fioret in Vertretung des Fragestellers.
Herr Vredeling beantwortet eine weitere Zusatzfrage von Herrn Patijn.
Nr. 28 von Herrn Noe: Anwendung der Richtlinie über Handelsvertreter auf Handelsvermittler, die ihre Tätigkeit im Bereich der Luftfahrtindustrie ausüben
Herr Burke, Mitglied der Kommission, beantwortet die Anfrage.
— Die Anfrage Nr. 29 von Herrn Dalyell zu den Pottwalen wird schriftlich beantwortet^ da der Fragesteller nicht anwesend ist und keinen Stellvertreter benannt hat.
— Die Anfrage Nr. 30 von Sir Geoffrey de Freitas zu der Bedeutung von Beziehungen der Gemeinschaft zu Indien wird auf Antrag des Fragestellers auf die nächste Tagung vertagt.
— Die Anfragen Nr. 31 von Herrn Yeats zur Eindämmung der durch neue Hafentechnologie verursachten Arbeitslosigkeit und Nr. 32 von Herrn van Aerssen zum Ankauf von subventionierter Butter durch die DDR werden schriftlich beantwortet, da die Fragesteller nicht anwesend sind und keine Stellvertreter benannt haben.
Nr. C 127/50 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79
Nr. 33 von Lord St. Oswald: Neues Mehrfaserabkommen
Herr Haferkamp, Vizepräsident der Kommission, beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Lord St. Oswald, Herrn Dewulf und Lord Bruce.
— Die Anfrage Nr. 34 von Herrn Lagorce zu den Nahrungsmittellieferungen an die Sahel-Länder wird schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend ist und keinen Stellvertreter benannt hat.
Nr. 35 von Herrn Dondelinger: Sexuelle Verstümmelungen an Frauen in Schwarzafrika
Herr Davignon, Mitglied der Kommission, beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen der Herren Scott-Hopkins, Dewulf, Patijn, von Frau Squarcialupi und von Herrn Seefeld.
Nr. 36 von Herrn McDonald: Einstellung von irischem Personal
Herr Tugendhat, Mitglied der Kommission, beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen der Herren L'Estrange, der den Fragesteller vertritt, und Jahn.
Nr. 37 von Herrn Bettiza: Sondermaßnahmen der Gemeinschaft zugunsten Neapels
Herr Vredeling, Vizepräsident der Kommission, beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Herrn Patijn, Lord Bruce und Herrn Jahn.
Die Anfragen Nr. 38 von Herrn Osborn zur Besteck- und Handwerkzeugindustrie und Nr. 39 von Herrn Kavanagh zur Gemeinschaftsbeihilfe zur Bekämpfung der Küstenerosion werden schriftlich beantwortet, da die Fragesteller nicht anwesend sind und keine Stellvertreter benannt haben.
Nr. 40 von Herrn Nyborg: Fischerei in grönländischen Gewässern
Herr Gundelach, Vizepräsident der Kommission, beantwortet die Anfrage sowie eine Zusatzfrage von Herrn Nyborg.
21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/51
Nr. 41 von Herrn Christensen: Topographische Darstellung von Natur- und Landschaftsverhältnissen durch die Kommission
Herr Burke, Mitglied der Kommisision, beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen der Herren Christensen und Nielsen.
— Die Anfrage Nr. 42 von Herrn Ryan zur Ölknappheit wird schriftlich beantwortet, da der Verfasser nicht anwesend ist und keinen Stellvertreter benannt hat.
Nr. 43 von Frau Dunwoody: Rückwirkende Änderung der Versorgungsbezüge von EWG-Beamten
Herr Tugendhat, Mitglied der Kommission, beantwortet die Anfrage sowie eine Zusatzfrage von Herrn Dewulf.
Der Präsident erklärt die Fragestunde für geschlossen.
Beitritt der Gemeinschaft zur Europäischen Menschenrechtskonvention (Aussprache)
In Vertretung des Berichterstatters legt Herr Klepsch den von Herrn Scelba im Namen des Politischen Ausschusses ausgearbeiteten Bericht über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Menschenrechtskonvention (Dok. 509/78) (Dok. 80/79) vor.
Die Sitzung wird um 16.25 Uhr wegen einer technischen Störung unterbrochen. Sie wird um 17.05 Uhr mit der Abstimmung wiederaufgenommen.
VORSITZ: HERR MEINTZ
Vizepräsident
Maßnahmen in der Eisen- und Stahlindustrie (Abstimmung)
Nach der Tagesordnung folgt die Abstimmung über den Entschließungsantrag im Bericht von Herrn Spi-nelli (Dok. 537/78).
Herr Schreiber zieht im Namen des Haushaltsausschusses die Änderungsanträge, die er in dessen Namen eingereicht hatte, zurück.
Es spricht Herr Aigner, der im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP) eine Erklärung zur Abstimmung abgibt.
Das Parlament nimmt die Präambel und die Ziffern 1 bis 9 an.
Zu Ziffer 10 haben die Herren Pisani und Spinelli den Änderungsantrag Nr. 6 eingereicht, dem zufolge diese Ziffer geändert werden soll.
Der Änderungsantrag Nr. 6 wird angenommen.
Das Parlament nimmt die so geänderte Ziffer 10 und anschließend die Ziffer 11 an.
Das Parlament nimmt die Ziffern 12 bis 16 an.
Nach der Ziffer 16 sollen entsprechend dem Änderungsantrag Nr. 1/rev. von Herrn Meintz sieben neue Ziffern eingefügt werden.
Es spricht der Berichterstatter.
Der Änderungsantrag Nr. 1/rev. wird angenommen.
Das Parlament nimmt die Ziffer 17 an..
Das Parlament nimmt die folgende Entschließung an:
Nr. C 127/52 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79
ENTSCHLIESSUNG
mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung über eine Beteiligung der Gemeinschaft an
Maßnahmen zur Umstrukturierung und Umstellung der Industrie
Das Europäische Parlament,
— in Anbetracht von Artikel 375 der Gesamthaushaltspläne der Gemeinschaften für die Haushaltsjahre 1978 und 1979, Einzelpläne III — „Kommission", die diese zur Beteiligung an Strukturmaßnahmen in bestimmten Sektoren ermächtigen,
— in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat ('),
— vom Rat gemäß Artikel 235 des EWG-Vertrags konsultiert (Dok. 456/78),
— in Kenntnis der beiden Vorschläge für Beschlüsse, die die Kommission dem Rat unterbreitet hat (KOM(78) 769 endg.),
— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bildung und des Haushaltsausschusses (Dok. 637/78),
1. weist darauf hin, daß die gegenwärtigen Umwandlungen in der internationalen Arbeitsteilung, die Änderungen des Preisniveaus von einigen Basisrohstoffen und der Nachfragestruktur in einigen Industriezweigen zur Erhöhung und zuweilen auch zur Bildung überschüssiger Produktionskapazitäten geführt haben, die nicht konjunkturbedingt sondern struktureller Art sind;
2. ist der Auffassung, daß diese Sektoren dringend einer Umstrukturierung bedürfen, die mit erhöhter Produktivität, aber in vielen Fällen auch mit einem Rückgang der Produktion und damit einem Verlust an Arbeitsplätzen einhergeht, um wieder ein Maß an Wettbewerbsfähigkeit zu erlangen, die sie erneut dem internationalen Konkurrenzkampf gewachsen sein läßt;
3. erinnert daran, daß Umstrukturierungen in Zeiten der wirtschaftlichen Expansion immer leichter durchzuführen sind, jedoch soziale Härten für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmer sowie wirtschaftliche Belastungen für jene Unternehmen bringen, deren Finanzlage um so schwieriger und deren Investitionskapazität um so geringer ist, je mehr sie unter überschüssiger Produktionskapazität zu leiden haben;
4. ist der Ansicht, daß zur Sicherung alternativer Arbeitsplätze für jene, die ihre derzeitige Beschäftigung aus den obengenannten Gründen verlieren, parallel zur Umstrukturic-tung Anstrengungen zur Umstellung auf andere Produktionen gemacht werden müssen;
5. weist darauf hin, daß auch die Investitionen für Umstellungen in Zeiten der wirtschaftlichen Expansion leichter durchführbar sind, wohingegen sie erschwert werden, wenn die Gefahr der Arbeitslosigkeit größer ist und die Aussichten auf eine neue, starke Nachfrage, die zu bedeutenden neuen Investitionen anspornt, ungewisser sind;
6. ist der Ansicht, daß die öffentlichen Hände jeder Industriegesellschaft, die von diesen Übeln heimgesucht wird, unter diesen Umständen eingreifen müssen, indem sie einerseits eine Wachstumspolitik betreiben und andererseits durch geeignete Maßnahmen die erforderlichen Umstrukturierungen und Umstellungen in den am schwersten betroffenen Industriezweigen erleichtern;
7. ist der Meinung, daß die Gemeinschaft eine aktive und globale Politik zur Förderung eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums betreiben muß — was die Voraussetzung für jedes wirtschaftspolitische Vorhaben auf Gemeinschaftsebene oder nationaler Ebene ist —, und daß man sich auf die Prüfung von Maßnahmen beschränken sollte, die geeignet sind, Umstrukturierungen und Umstellungen in der Industrie zu fördern;
O ABl. Nr. C 272 vom 16. 11. 1978, S. 3.
21. 5. 7.9. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/53
8. weist darauf hin, daß aufgrund
— des Ausmaßes der zwischen den Mitgliedsländern bestehenden wirtschaftlichen Verflechtungen,
— des bereits erzielten Grades an Übereinstimmung in ihrer Haltung gegenüber der übrigen Welt und
— der Verpflichtung der Gemeinschaft, weiterhin verstärkt auf die Integration und eine gemeinsame Außenwirtschaftspolitik hinzuarbeiten, die Umstrukturierungsbeihilfen der einzelnen Mitgliedstaaten miteinander vereinbar sein, konvergieren und darauf abzielen müssen, zunehmende Solidarität zwischen den einzelnen Ländern, den einzelnen Gebieten und sozialen Klassen zu schaffen; sollte jedoch die gewünschte Konvergenz, Kompatibilität und Solidarität nicht erreicht werden, so würden nach und nach Unvereinbarkeit und Unterschiede zunehmen, während die bereits bestehenden Ansätze von Solidarität allmählich wieder verschwinden würden;
9. ist der Auffassung,
— daß die Ausführung aller im EWG-Vertrag zur vollständigen Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes enthaltenen Vorschriften — Abschaffung der technischen Handelshemmnisse, Zugang zu öffentlichen Aufträgen, Harmonisierung der Rechts- und Steuervorschriften, Einhältung der Wettbewerbsregeln — eine zwar notwendige, jedoch zur Herstellung der Konvergenz und schrittweisen Integration der Volkswirtschaften nicht ausreichende Voraussetzung ist;
— daß sich die Kommission daher nicht darauf beschränken darf, die Hüterin dieser Vorschriften zu sein, sondern über die geeigneten Finanzmittel verfügen muß, um die einzelstaatlichen Umstrukturierungen und Umstellungen im Sinne einer stärkeren Konvergenz der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten ausrichten und beeinflussen zu können;
10. hält es für nützlich, obschon die Kommission gemäß Artikel 205 des EWG-Vertrags und in eigener Verantwortung befugt ist, von den im Haushaltsplan zugewiesenen Mitteln Gebrauch zu machen, der Gemeinschaft eine Verordnung an die Hand zu geben, die eine ständige Rechtsgrundlage für die Gewährung von Beihilfen bietet, bei denen man sich nicht darauf beschränken darf, Jahr für Jahr eine bestimmte Summe im Haushaltsplan zu veranschlagen;
11. betrachtet die Zinsvergütungen und die Investitionsprämien als ein angemessenes Mittel, vorausgesetzt, daß es so gehandhabt wird, daß es sich entscheidend auf die Vorhaben auswirkt, die gefördert werden sollen;
12. begrüßt in diesem Zusammenhang die in Artikel 3 Absatz 2 für den Satz des Zuschusses vorgesehene Flexibilität, ist jedoch der Ansicht, daß dieser Gedanke im Vorschlag der Verordnung nicht genügend ausgeführt wird; ist in der Tat der Auffassung, daß es, um den weitaus vorteilhafteren Bedingungen, die den Umstrukturierungsund Umstellungsmaßnahmen in Ländern mit niedrigem Zinssatz im Vergleich zu den Ländern mit hohem Zinssatz zugute kommen, Rechnung zu tragen, angebracht wäre, die Zinsvergütungen nicht in Punkten, sondern in Prozentsätzen der Zinssätze, zu denen das Darlehen gewährt wird, zu berechnen;
13. ist der Auffassung, daß der Beschlußfassung des Rates über die Industriezweige, für die finanzielle Beihilfen gewährt werden können (Artikel 1 Absatz 2), eine Stellungnahme des Europäischen Parlaments unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses vorauszugehen hat; bedauert in diesem Zusammenhang, daß das Europäische Parlament zu den beiden letzten von der Kommission dem Rat unterbreiteten Vorschlägen für Beschlüsse über die Festlegung der Sektoren Schiffbau, Textilindustrie und insbesondere Kunstfaserindustrie nicht um Stellungnahme ersucht worden ist;
14. ist der Auffassung, daß zwar die beratende Funktion des Ausschusses (Artikel 7) für die Gewährung von Zinsvergütungen und Prämien ausreichend klar definiert ist, sich dasselbe jedoch in bezug auf die Stellungnahme zu den Durchführungsmaßnahmen und Leitlinien nicht sagen läßt; tatsächlich räumt Artikel 8 Absatz 4 dem Beratenden Ausschuß das Recht ein, der Kommission ihre Kompetenzen zu nehmen und sie dem Rat zu übertragen, was jedoch nicht zulässig ist;
15. begrüßt es, daß die Kommission dem Rat und dem Parlament jedes Jahr einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung im vorangegangenen Jahr vorlegen muß; ist jedoch der Ansicht, daß dieser Bericht, wenn er den gewünschten Nutzen haben soll, auch eine Beschreibung und Vorausschau über Umfang und Art der von den Mitgliedstaaten durchgeführten Strukturmaßnahmen sowie eine Bewertung der nationalen Beihilfen enthalten muß, die aufgrund ihres Umfangs in den Genuß einer finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft kommen sollten; nur so wird das Europäische Parlament in der Lage sein, die Höhe der in Artikel 375 des Haushaltsplans zu veranschlagenden Mittel zu beurteilen;
Nr. C 127/54 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79
16. ist der Ansicht, daß es nach dem Beispiel amerikanischer und japanischer Erfahrungen notwendig erscheint, einem Institut für technologische Prognosen die Aufgabe zu übertragen, die Umstrukturierungsprobleme langfristig zu analysieren und zu erforschen; dies könnte z.B. das Institut der Europäischen Gemeinschaften für Wirtschaftsanalyse und Wirtschaftsforschung sein, das aufgrund der zögernden Haltung des Rates noch nicht gegründet wurde;
17. zweifelt nicht daran, daß es aus industriepolitischer Sicht von vorrangiger Bedeutung ist, der weitreichenden und langfristigen Strukturkrise entgegenzutreten, hält es jedoch angesichts des Ausmaßes der Krise für wichtig, die Bedeutung einer Sozialpolitik als Instrument bei der Bekämpfung der Krise hervorzuheben;
18. weist mit besonderem Nachdruck auf die Notwendigkeit hin, die sozialen und regionalen Auswirkungen der beabsichtigten industriellen Umstrukturierungsprojekte zu beachten und diese gleichrangig mit wirtschaftlichen Effizienzzielen in den Kriterienrahmen zur Mittelvergabe einzubeziehen;
19. gibt zu bedenken, daß eine regionale Entwicklungspolitik, die durch einseitige Investitionen in besonders gefährdeten Sektoren neue wirtschaftliche Aktivitäten fördert, das Risiko eines Transfers von Arbeitslosigkeit erhöhen, und somit das Ziel der Projekte weitgehend gefährden könnte;
20. drängt darauf, gleich zu Beginn schwieriger sektoraler Situationen die bestehenden rechtlichen und finanziellen Instrumente wirksam einzusetzen, um zu verhindern, daß die Situation sich weiterhin verschlechtert und sich damit Möglichkeiten bieten, einerseits stärkeren Unternehmen die Oligopolbildung zu erleichtern, andererseits wirtschaftliche und finanzielle Ungleichgewichte zwischen den Mitgliedstaaten zu vertiefen: beides Entwicklungen, die eine bisher zwar im Ansatz vorhandene, in der konkreten Umsetzung jedoch bisher kaum spürbare gemeinschaftliche Sozialpolitik zusätzlich erschweren werden;
21. hält es in diesem Zusammenhang für sinnvoll, einen wirksamen Koordinationsmechanismus über nationale und gemeinschaftliche Beihilfepolitiken zu schaffen, um zu verhindern, daß die geplanten Beihilfen wie bisher als willkommene Budgetergänzung für ohnehin geplante nationale Projekte dienen und somit nicht im Rahmen einer gemeinschaftlichen Strukturpolitik wirksam werden, die nicht nur den Unternehmen, sondern in erster Linie dem Arbeitnehmer in der Gemeinschaft von Nutzen sein muß;
22. ersucht die Kommission nachdrücklich, für die Gewerkschaften bei der Vergabe der vorgesehenen Beihilfen eine wirksame Rolle vorzusehen und bei den Maßnahmen zur Humanisierung der Arbeit auch andere Faktoren wie die Anpassung der Arbeitszeit und die Herabsetzung des Pensionsalters zu berücksichtigen;
23. fordert die Kommission der Europäischen Gemeinschaften auf, einen ersten Überblick darüber zu geben, ob und inwieweit ihre bereits vorgelegten Vorschläge für die Sektoren Schiffbau, Kunstfaser und Stahl erste Wirkungen gezeigt haben und welche zusätzlichen Sektoren ihrer Meinung nach im Rahmen des vorliegenden Vorschlags begünstigt werden müssen.
24. ersucht die Kommission, die nachstehenden Änderungen gemäß Artikel 149 Absatz 2 des EWG-Vertrags in ihren Vorschlag zu übernehmen und in der geänderten Form dem Rat vorzulegen.
VON DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VORGESCHLAGENER TEXT (*) VOM EUROPÄISCHEN PARLAMENT GEÄNDERTER TEXT
Verordnung über eine Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen zur Umstrukturierung und Umstellung der Industrie (')
P r ä a m b e l und E r w ä g u n g e n u n v e r ä n d e r t
Artikel 1 Artikel 1
A b s a t z 1 u n v e r ä n d e r t
(') Vollständiger Wortlaut siehe ABl. Nr. C 272 vom 16. 11 1978, S. 3.
21. 5.79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ^ r . C 127/55
VON DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VORGESCHLAGENER TEXT VOM EUROPÄISCHEN PARLAMENT GEÄNDERTER TEXT
(2) Der Rat beschließt auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit üBer die Industriezweige, für die Beihilfen gewährt werden können.
(2) Der Rat beschließt auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments mit qualifizierter Mehrheit über die Industriezweige, für die Beihilfen gewährt werden können.
A b s a t z 3 u n d 4 u n v e r ä n d e r t
A r t i k e l 2 u n v e r ä n d e r t
Artikel 3 Artikel 3
A b s a t z 1 u n v e r ä n d e r t
(2) Die Zinszuschüsse betreffen einen Teil der Darlehen, der 50 % des Betrages der beihilfefähigen Investitionen nicht übersteigen darf, und sofern es sich um Umstellungsmaßnahmen handelt, ist dieser Anteil auf 25 000 ERE je neu geschaffenen Arbeitsplatz begrenzt. Der Satz des Zuschusses beträgt 3 Punkte während einer Dauer von fünf Jahren, ohne daß dieser 40 % des Zinssatzes des Darlehens, auf das sich der Zuschuß bezieht, überschreitet. Dieser Satz kann jedoch auf 5 Punkte während derselben Dauer von fünf Jahren erhöht werden, und zwar insbesondere im Fall von Umstellungsinvestitionen:
a) in den am meisten benachteiligten Gebieten sowie in Gebieten oder Zonen, die besonders von Umstrukturierungsmaßnahmen betroffen sind,
b) von Klein- und Mittelbetrieben.
Bei einem Zuschuß-Satz von 5 Punkten darf der Betrag desselben lh des Zinssatzes der Darlehen, auf die sich der Zuschuß bezieht, nicht überschreiten.
(2) Die Zinszuschüsse betreffen einen Teil der Darlehen, der 50 % des Betrages der beihilfefähigen Investitionen nicht übersteigen darf, und sofern es sich um Umstellungsmaßnahmen handelt, ist dieser Anteil auf 25 000 ERE je neu geschaffenen Arbeitsplatz begrenzt. Der Satz des Zuschusses beträgt während einer Dauer von fünf Jahren 40 % des Zinssatzes des Darlehens, für das ein Zinszuschuß gewährt wird. Dieser Satz kann jedoch auf 2/i des Zinssatzes des Darlehens während desselben Zeitraums von fünf Jahren erhöht werden, und zwar insbesondere im Fall von Umstellungsinvestitionen:
a) u n v e r ä n d e r t
b) u n v e r ä n d e r t
u n v e r ä n d e r t
A b s ä t z e 3 u n d 4 u n v e r ä n d e r t
Artikel 8
A r t i k e l 4 bis 7 u n v e r ä n d e r t
A b s a t z 1 bis 3 u n v e r ä n d e r t
Artikel 8
(4) Handelt es sich um Durchführungsmaßnahmen zu dieser Verordnung oder zu den in Artikel 3 Absatz 4 genannten Leitlinien, so hört die Kommission den Ausschuß an. Ihre Beschlüsse sind sofort anwendbar. Entsprechen diese Beschlüsse nicht der Stellungnahme des Ausschusses, so teilt die Kommission sie unverzüglich dem Rat mit. In diesem Fall verschiebt die Kommission die Anwendung der von ihr gefaßten Beschlüsse zum Zeitpunkt dieser Mitteilung an um höchstens zwei Monate. Der Rat, der mit qualifizierter Mehrheit beschließt, kann innerhalb dieser Frist eine andere Entscheidung treffen.
(4) Handelt es sich um Durchführungsmaßnahmen zu dieser Verordnung oder zu den in Artikel 3 Absatz 4 genannten Leitlinien, so hört die Kommission den Ausschuß an. Ihre Beschlüsse sind sofort anwendbar. Entsprechen diese Beschlüsse nicht der Stellungnahne des Ausschusses, überprüft sie die Kommission unter Berücksichtigung der Argumente, von denen sich der Ausschuß leiten ließ. Die Kommission kann den Entwurf zurückziehen oder ändern oder daran festhalten; sie entscheidet entsprechend.
A r t i k e l 2 bis 12 u n v e r ä n d e r t
Nr. C 127/56 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21 .5 .79
Verhaltenskodex für Unternehmen der Gemeimschaft mit Tochterunternehmen in Südafrika (Abstimmung)
Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Lagorce (Dok. 70/79) an:
ENTSCHLIESSUNG
über Form, Status, Zusammenhang und Anwendung des Verhaltenskodex für Unternehmen der Ge meinschaft, die Tochtergesellschaften, Filialen oder Vertretungen in Südafrika unterhalten
Das Europäische Parlament,
— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit und der Stellungnahme des Politischen Ausschusses (Dok. 70/79),
— zutiefst besorgt über die Rassenpolitik und Mißachtung der fundamentalen Bürger- und Menschenrechte durch die südafrikanische Regierung,
— angesichts der durch diese Politik verursachten bedrohlichen und labilen Lage im südlichen Afrika und der damit verbundenen Gefahr für den Weltfrieden,
1. verurteilt aus politischen, humanitären und moralischen Gründen aufs schärfste die Apartheidspolitik in der Republik Südafrika, eine besondere Form der Verletzung der Menschenrechte, da sie in der Verfassung des Landes ausdrücklich verankert ist und allein die Hautfarbe das Schicksal des Menschen bestimmt, und zwar jetzt wie auch in Zukunft;
2. begrüßt, daß sowohl die Gemeinschaft als auch die Mitgliedstaaten wiederholt und eindeutig die Rassenpolitik der Republik Südafrika verurteilt und zusammen mit allen zivilisierten Ländern die Einrichtung der „Home-lands" abgelehnt haben, da die Errichtung der Bantustans lediglich der Zementierung der Apartheidspolitik dient, stellt jedoch fest, daß die scharfe Verurteilung durch die zuständigen internationalen Gremien nicht immer zu den entsprechenden Konsequenzen in den Beziehungen zu diesem Land geführt hat;
3. ist der Ansicht, daß der am 20. September 1977 im Rahmen der politischen Zusammenarbeit angenommene Verhaltenskodex zwar rechtlich nicht verbindlich ist und seine Anwendung auf freiwilliger Basis beruht, jedoch einen Glaubwürdigkeitstest für den politischen Willen der Neun darstellt und ein wesentliches Element bei der Aufstellung eines Gesamtkonzepts für die Bekämpfung der Apartheid sein muß, die auf dem lebenswichtigen Arbeitssektor zu beginnen hat; ,
4. bedauert allerdings, daß einige Passagen des Verhaltenskodex ungenau, oberflächlich und vor allem in psychologischer Hinsicht unglücklich formuliert sind, da der gegen die Apartheidspolitik gerichtete Text selbst in mancher Beziehung unvollständig ist, da er nur von schwarzafrikanischen Arbeitnehmern spricht, aber völlig unberücksichtigt läßt, daß der afrikanischen Gesellschaft auch Asiaten und Mischlinge angehören, die ebenfalls von der Apartheidspolitik betroffen sind;
5. fordert daher die verantwortlichen Stellen auf, die in Abschnitt III, 2 der Begründung (Inhalt des Kodex) erwähnten Mängel so rasch wie möglich zu beseitigen und den Text entsprechend zu vervollständigen oder abzuändern, und zwar vor allem in Kapitel 1 c), e), 2 b), 3, 4 b) und 5 b);
6. ist der Ansicht, daß mehrere Bestimmungen des derzeitigen Verhaltenskodex— vor allem in bezug auf die Festsetzung von Mindestlöhnen und die systematische Überwachung der Anwendung des Kodex — geändert werden müssen und daß die Regierungen der Neun in diesem Zusammenhang gemeinsam Druck ausüben und sogar rechtliche und finanzielle Sanktionen gegen jene EWG-Unternehmen verhängen sollten, deren Tochtergesellschaften, Filialen oder Vertretungen sich weigern, an der Verwirklichung des Kodex mitzuarbeiten;
7. bedauert, daß der Kodex nicht in enger Kooperation mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, die für die Durchführung und Anwendung des Kodex zuständig sind, ausgearbeitet wurde und beklagt überdies, daß diese Organisationen erst relativ spät über die Ziele dieser Politik unterrichtet wurden;
21. 5.79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/57
8. ersucht die im Rahmen der politischen Zusammenarbeit tagenden Außenminister der Neun, umgehend zu prüfen, welche Verbesserungen an dem Kodex vorzunehmen sind, und die Kommission und den Wirtschafts- und Sozialausschuß sowie die Vertreter der Sozialpartner eng an dieser Prüfung und der künftigen Anwendung des Kodex zu beteiligen;
9. fordert den Rat im übrigen auf, eine allgemeine Aufklärungsaktion und Werbekampagne zu starten, um der Bevölkerung der Europäischen Gemeinschaft Sinn und Zweck des Kodex verständlich zu machen; hält es ferner für notwendig, daß die Regierungen der Mitgliedstaaten die Massenmedien genau über Anwendung und Auswirkung des Verhaltenskodex informieren;
10 findet es unlogisch, daß die Verabschiedung des Kodex zwar durch einen gemeinschaftlichen Beschluß erfolgt, seine Beachtung und Kontrolle aber den Mitgliedstaaten überlassen bleibt, fordert daher die neun Regierungen der Mitgliedstaaten auf, sich so schnell wie möglich auf eine gemeinsame Formel zur Anwendung des Kodex zu einigen, um von vornherein etwaige Benachteiligungen oder Wettbewerbsverzerrungen für bestimmte Unternehmen auszuschließen;
11. fordert daher die im Rahmen der politischen Zusammenarbeit tagenden Außenminister, den Rat oder die Kommission auf, dem Parlament umgehend mitzuteilen, welche Maßnahmen von den Regierungen bereits geplant oder eingeleitet wurden, die die gleichmäßige Anwendung des Kodex auf Gemeinschaftsebene sicherstellen;
12. bittet seine Mitglieder, in ihren nationalen Parlamenten genau zu verfolgen, welche Schritte von ihren jeweiligen Regierungen zur Anwendung des Verhaltenskodex bereits beschlossen wurden und gegebenenfalls entsprechende Initiativen zu ergreifen;
13. bedauert, daß die EG-Außenminister bei der Verabschiedung des Kodex nicht gleichzeitig ein gemeinsames Modell für die Erstellung der Unternehmensberichte angenommen haben, unabdingbare Voraussetzung für die gleichmäßige Anwendung des Kodex, und fordert sie daher auf, dieses Versäumnis umgehend nachzuholen;
14. unterstreicht die Bedeutung von Artikel 7 des Verhaltenskodex als Kontrollinstrument und fordert die im Rahmen der politischen Zusammenarbeit tagenden Außenminister auf:
— dem Parlament jährlich über die Anwendung des Verhaltenskodex durch die EG-Firmen, die ihren rechtlichen oder tatsächlichen Sitz in der Gemeinschaft haben und Niederlassungen in Südafrika unterhalten, Bericht zu erstatten und
— auch die von den EG-Unternehmen verfaßten Berichte dem Parlament vorzulegen;
15. erinnert in diesem Zusammenhang an die in der Vergangenheit von verschiedenen amtierenden Ratspräsidenten sowohl dem Parlament als auch dem Paritätischen Ausschuß im Rahmen der AKP/EWG-Konvention gegebenen Versprechen, das Parlament über die Einhaltung des Kodex zu unterrichten;
16. vertritt die Auffassung, daß die systematische Auswertung der Berichte zentral organisiert werden muß, und wünscht, daß der Kommission diese Aufgabe übertragen wird; hält im übrigen die Schaffung eines Ad-hoc-Gremi-ums des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit für erforderlich, um die einzelnen Berichte der betroffenen Firmen einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen;
17. spricht sich dafür aus, die gesamte Problematik des Verhaltenskodex von der Ebene der politischen Zusammenarbeit auf den Rat zu übertragen, da nur durch ein Zusammenspiel zwischen Kommission, Rat und dem Parlament eine transparente Politik zustande kommen kann und Aussicht besteht, daß der Kodex gerecht angewandt und von den EG-Unternehmen respektiert wird;
18. ist der Ansicht, daß zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein allgemeiner Wirtschaftsboykott der EWG gegen Südafrika nicht realistisch wäre und wahrscheinlich den gegenteiligen Effekt erzielen würde; wünscht jedoch sehr, daß die Gemeinschaft ein Programm für konkrete politische Initiativen und Maßnahmen prüft, das in erster Linie der UNO vorgelegt und von allen Ländern der internationalen Gemeinschaft schrittweise übernommen werden sollte, um das Regime in Pretoria zu veranlassen, de facto und de jure auf Rassendiskriminierung ständig zu verzichten;
19. fordert allerdings intensive Beratungen darüber, welche Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene ergriffen werden können, um die EG-Firmen zur Einhaltung der Regeln des Verhaltenskodex zu zwingen; für den Fall, daß
Nr. C 127/58 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21 .5 .79
die Anwendung des Kodex in seiner jetzigen Form wirkungslos bleibt, sollte auch geprüft werden, wie die EG ihre wirtschaftliche Macht einsetzen kann, um Südafrika zu einer Änderung seiner Apartheidspolitik zu zwingen;
20. glaubt, daß durch die Annahme des Verhaltenskodex auch andere Schlußfolgerungen gezogen werden müssen, insbesondere die Aufkündigung noch bestehender Kulturabkommen zwischen EG-Ländern und Südafrika, da sich die Begriffe Kultur und Apartheid widersprechen;
21. hält es für sehr wichtig, daß die dem Verhaltenskodex zugrunde liegenden Prinzipien auch von den anderen Wirtschaftsnationen außerhalb der Europäischen Gemeinschaft angewandt werden, und begrüßt daher, daß die Gemeinschaft innerhalb der OECD bereits entsprechende Schritte eingeleitet hat;
22. unterstützt die von den verschiedenen Institutionen im Rahmen des Lome-Abkommens, insbesondere vom Paritätischen Ausschuß, geforderten Maßnahmen zur Beseitigung der Apartheidspolitik und begrüßt in diesem Zusammenhang die besondere finanzielle Hilfe der Gemeinschaft an diejenigen AKP-Staaten, die von der südafrikanischen Rassenpolitik besonders hart betroffen sind, weil diese Initiative durchaus einen deutlichen politischen Akzent erhielt;
23. wünscht im Geiste der Partnerschaft des Abkommens von Lome, daß auf europäischer Seite die Entschließungen und Erklärungen in die Tat umgesetzt werden, die auf den jüngsten Tagungen der Beratenden Versammlung und ihres Paritätischen Ausschusses gemeinsam mit unsern AKP-Partnerländern angenommen worden sind;
24. wünscht, daß im Rahmen der Neuaushandlung der AKP/EWG-Konvention die Sonderhilfsmaßnahmen für diese Länder beträchtlich erhöht werden, insbesondere durch Erweiterung der Möglichkeiten, die Artikel 59 des Lome-Abkommens bereits vorsieht, oder durch Schaffung eines weiteren Sonderaktionsprogramms;
25. betont erneut, daß die Einhaltung des Waffenembargos, die Überwachung der friedlichen Nutzung der Kernenergie sowie die Einstellung der Finanzierung der südafrikanischen Industrie durch europäische Banken und die Verweigerung von Kreditgarantien und Ausfuhrlizenzen wirksame Maßnahmen im Kampf gegen die Apartheid bilden;
26. fordert die Gemeinschaft auf, endlich eine durchdachte und kohärente Afrikapolitik zu entwickeln und dabei dem südafrikanischen Problem einen besonderen Stellenwert einzuräumen, da eine dramatische Zuspitzung in diesem Teil der Welt nicht nur ernste Konsequenzen für den afrikanischen Kontinent selbst, sondern auch für alle politischen, wirtschaftlichen und strategischen Beziehungen Europas mit Afrika und der übrigen Welt hätte;
27. begrüßt die eindeutigen Aussagen der Gemeinschaft gegen das Apartheidssystem, unterstreicht aber gleichzeitig, daß diese Aussagen allein kein Ersatz für eine Afrikapolitik sein können; es geht nicht an, daß die Gemeinschaft durch die Verabschiedung des Verhaltenskodex ihre Verantwortung für die Abschaffung der Apartheid einfach der Wirtschaft zuschiebt und damit ihre Unfähigkeit zugibt, selbst eine globale Lösung für diese heikle Frage zu entwickeln;
28. fordert daher die Gemeinschaft auf, endlich eine „Realpolitik" zu betreiben, d. h. parallel zur Verurteilung der Apartheidspolitik ein Konzept zu entwickeln, das eindeutig das Existenzrecht aller Volksgruppen regelt und garantiert, weil dies die unabdingbare Voraussetzung für eine friedliche Beilegung des Rassenkonflikts ist;
29. ist davon überzeugt, daß die EWG institutionell nicht darauf eingerichtet ist, zur Lösung akuter Krisen in Afrika oder anderswo in der Welt wirksame Beiträge zu leisten, und fordert daher alle Verantwortlichen in der Gemeinschaft auf, sich endlich auf die Verantwortung Europas für die Sicherung des Friedens in der Welt zu besinnen und eine substantielle und handlungsfähige Politik einzuleiten, die zu einem weltweiten Gleichgewicht beiträgt, das nicht ausschließlich auf dem Verhältnis zwischen den Supermächten beruht, und den Ländern der Dritten Welt mehr als bisher das Recht einräumt, ihre Entwicklung und ihre Souveränität nach eigenem Gutdünken zu gestalten und die Form ihrer Zusammenarbeit im internationalen Bereich, frei von jeder vorherigen Verpflichtung zur Bindung an diesen oder jenen Block, selbst zu wählen;
30. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den im Rahmen der politischen Zusammenarbeit tagenden Außenministern zu übermitteln.
21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/59
Friedensvertrag zwischen Ägypten und Israel (Abstimmung)
Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Blumenfeld (Dok. 82/79) an:
ENTSCHLIESSUNG
zu der Unterzeichnung des Friedensvertrags zwischen Ägypten und Israel und einem Gemeinschafts-beitrag zu einer umfassenden Friedensregelung
Das Europäische Parlament,
— in Kenntnis seiner Entschließung zu dem historischen Treffen zwischen Anwar-el-Sadat und Menahem Begin (l),
— in Kenntnis seiner Entschließung zu den Ergebnissen der Konferenz von Gamp David (2),
— in Kenntnis der Erklärung, die die neun Außenminister, die im Rahmen der politischen Zusammenarbeit zusammentreten, zur Unterzeichnung des Friedensvertrags am 26. März 1979 abgegeben haben,
— in Kenntnis des Berichtes des Politischen Ausschusses (Dok. 82/79),
1. begrüßt wärmstens die Unterzeichnung eines Friedensvertrags zwischen Ägypten und Israel nach dreißigjähriger Feindschaft und wünscht ebenso wie die Unterzeichner, daß dieses Ereignis als erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden friedlichen Lösung des Nahostkonflikts angesehen werden sollte;
2. beglückwünscht Präsident Carter zu seiner Beharrlichkeit und seinem Einsatz sowie Präsident Sadat und Premierminister Begin zu ihrem mutigen Bemühen um die Schaffung der Grundlagen für einen gerechten und dauerhaften Frieden in diesem Gebiet;
3. schließt sich der von den Außenministern der Mitgliedstaaten, die im Rahmen der politischen Zusammenarbeit zusammentreten, am 26. März 1979 in Paris abgegebenen Erklärung an;
4. empfiehlt dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten dringend, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um im Rahmen der Gemeinschaft und der europäischen politischen Zusammenarbeit die bestehenden Verbindungen zwischen der Gemeinschaft und Ägypten und Israel zu intensivieren und jenen Staaten dieses Gebiets engere Zusammenarbeit anzubieten, die bereit sind, sich gemeinsam für eine umfassende Friedensregelung einzusetzen;
5. ersucht die Kommission als Beitrag zur Entwicklung dieses Gebiets konkrete Vorschläge zur Intensivierung der Zusammenarbeit im industriellen Bereich zwischen der Gemeinschaft und Israel und der Gemeinschaft und Ägypten vorzulegen, die Anregungen für bestimmte Vorhaben enthalten, die Leistungsfähigkeit der Industrie beider Länder erhöhen und zur Diversifizierung ihrer Wirtschaft beitragen sollen;
6. unterstreicht den Wunsch des Europäischen Parlaments, einen wirksamen Beitrag zu den Bemühungen der Gemeinschaft um eine umfassende Friedensregelung zu leisten;
7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Außenministern der Mitgliedstaaten, die im Rahmen der politischen Zusammenarbeit zusammentreten, den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, Israels, Ägyptens und allen Mitgliedstaaten, der Knesset und der Volksversammlung von Ägypten zu übermitteln.
(') ABl. Nr. C 6 vom 9. 1. 1978, S. 47. O ABl. Nr. C 261 vom 6. 4. 1978, S. 32.
Nr. C 127/60 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21.5 . 79
Fünfte UNCTAD (Abstimmung)
Das Parlament nimmt die von Herrn Deschamps eingereichte Entschließung (Dok. 123/79) an:
ENTSCHLIESSUNG
zur Vorbereitung der Fünften Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (Manila —Mai 1979)
Das Europäische Parlament,
. 1. betont die Notwendigkeit einer gerechteren und humaneren Weltwirtschaftsordnung und weist mit Nachdruck auf die Rolle hin, die die Industrienationen, insbesondere die Staaten der Europäischen Gemeinschaft, dabei spielen;
2. hält ein gemeinsames Vorgehen im Rahmen der internationalen Wirtschaftsorganisationen für unerläßlich und fordert, daß die Gemeinschaft auf dieser Grundläge an sämtlichen noch stattfindenden Verhandlungen über die einzelnen Grundstoffe und den Gemeinsamen Fonds teilnimmt;
3. stellt in diesem Zusammenhang fest, daß die Gemeinschaft jedesmal, wenn sie klar und unmißverständlich mit einer Stimme spricht, in den Verhandlungen eine bedeutende vermittelnde und impulsgebende Kraft darstellt; betont daher die Notwendigkeit, die Rolle der Gemeinschaft in diesem Sinne zu stärken und das Verhandlungsmandat der Kommission weit genug zu fassen;
4. begrüßt die Fortschritte, die im März 1979 in Genf von der UNCTAD hinsichtlich der Errichtung eines Gemeinsamen Fonds im Rahmen des integrierten Grundstoffprogramms erzielt worden sind;
5. fordert, daß die Mitgliedstaaten einen positiven Beitrag zur Finanzierung beider „Flügel" des Gemeinsamen Fonds liefern und daß insbesondere der Beitrag der Mitgliedstaaten zur Finanzierung dieses Fonds aus Haushaltsmitteln bestritten wird;
6. appelliert an alle Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, den ärmsten Entwicklungsländern einen Großteil ihrer öffentlichen Schulden zu erlassen, und ersucht sie, einen etwaigen Beitrag der Gemeinschaft in diesem Bereich ins Auge zu fassen, indem sie die Schulden der ärmsten Entwicklungsländer gegenüber der Gemeinschaft für bestimmte Darlehen zurückzahlen, und einen diesbezüglichen Posten im Haushaltsplan zu schaffen;
7. appelliert an alle Mitgliedstaaten, kurzfristig den Nettobetrag für die Entwicklungshilfe auf 0,7 % ihres Bruttosozialprodukts zu erhöhen;
8. dringt darauf, daß die Gemeinschaft in bezug auf die auf der Konferenz zur Sprache kommenden Probleme der Verarbeitung und Vermarktung eine positive Haltung einnimmt;
9. ist der Ansicht, daß die Gemeinschaft sich zu einer offenen Haltung in der Frage des Protektionismus bekennen muß und daß bei schwerwiegenden Marktstörungen die Schutzbestimmungen nur vorübergehend und ohne Diskriminierung angewendet werden können und Gegenstand von Beratungen sein müssen;
10. bedauert, daß keine Einigung über den Kodex für den Technologietransfer zustande gekommen ist, und hofft, daß die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten vor allem hinsichtlich der Rechtsnatur des Kodex bald eine flexiblere Haltung einnehmen werden können;
11. empfiehlt eine intensivere Zusammenarbeit mit den ärmsten Entwicklungsländern und ersucht die Europäische Gemeinschaft dringend, ihre Kooperationspolitik stärker dem Entwicklungsstand der Länder der „Gruppe der 77" anzupassen;
12. wünscht, daß die konzipierende Funktion der UNCTAD gestärkt wird, ohne ihre Verdienste als Verhandlungsorgan verkennen zu wollen;
21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/61
13. stellt erneut die Notwendigkeit einer besseren internationalen Arbeitsteilung fest und betont in diesem Zusammenhang, daß die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten beträchtliche Anstrengungen zur Information der Wählerschaft unternehmen müßten;
14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften sowie zur Information dem Generalsekretär der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung zu übermitteln.
Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Abstimmung)
Bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag im Bericht von Herrn Calewaert (Dok. 71/79) nimmt das Parlament zunächst die beiden ersten Gedankenstriche der Präambel an.
Zum dritten Gedankenstrich der Präambel hat Herr Scott-Hopkins im Namen der Europäischen Konservativen Fraktion den Änderungsantrag Nr. 1 eingereicht, dem zufolge dieser Gedankenstrich gestrichen werden soll.
Der Änderungsantrag Nr. 1 wird abgelehnt.
Das Parlament nimmt den dritten und anschließend den vierten Gedankenstrich der Präambel an.
Zu Ziffer 1 hat Herr Scott-Hopkins im Namen der Europäischen Konservativen Fraktion den Änderungsantrag Nr. 2 eingereicht, dem zufolge diese Ziffer durch einen neuen Wortlaut ersetzt werden soll.
Der Änderungsantrag Nr. 2 wird abgelehnt.
Das Parlament nimmt die Ziffer 1 und anschließend die Ziffern 2 und 3 an.
Das Parlament nimmt die folgende Entschließung an:
ENTSCHLIESSUNG
mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungs
vorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte
Das Europäische Parlament
— in Kenntnis des Vorschlags der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (*),
— vom Rat gemäß Artikel 100 des EWG-Vertrags konsultiert (Dok. 351/76),
— unter Hinweis darauf, daß Artikel 100 des EWG-Vertrags die geeignete Rechtsgrundlage für den Richtlinienvorschlag ist,
— in Kenntnis des Berichtes des Rechtsausschusses und der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz (Dok. 71/79),
O ABl. Nr==C 241 vom 14. 10. 1976, S. 9.
Nr. C 127/62 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21.5.79
1. begrüßt diesen Richtlinienvorschlag als unerläßliche Voraussetzung für die Verwirklichung des ungehinderten Wettbewerbs und des freien Warenverkehrs sowie als wesentlichen Bestandteil einer gemeinschaftlichen Verbraucherschutzpolitik ;
2. fordert die Kommission, auf, nach Ablauf von fünf Jahren nach Inkrafttreten der entsprechenden einzelstaatlichen Vorschriften gemäß Artikel 13 dieser Richtlinie dem Parlament und dem Rat darüber Bericht zu erstatten, ob es zweckmäßig erscheint, die Haftung des Herstellers ganz oder teilweise, allgemein oder nur für bestimmte Schäden auf einen Garantiefonds zu übertragen, um insbesondere die Verbraucher und die Hersteller vor Entwicklungsschäden zu schützen;
3. ersucht die Kommission, die nachstehenden Änderungen gemäß Artikel 149 Absatz 2 des EWG-Vertrags in ihren Vorschlag zu übernehmen.
VON DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VORGESCHLAGENER TEXT (») VOM EUROPÄISCHEN PARLAMENT GEÄNDERTER TEXT
Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschrifteti der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte
P r ä a m b e l und E r w ä g u n g e n 1 bis 5 u n v e r ä n d e r t
Die Haftung kann für diejenigen Produkte nicht ausge- Zu streichen schlossen werden, die zu dem Zeitpunkt, in dem sie der Hersteller in Verkehr brachte, nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht als fehlerhaft angesehen werden konnten (sogenannte Entwicklungsschäden). Der Verbraucher wäre dem Risiko, daß die Fehlerhaftigkeit eines Produkts erst während des Gebrauchs erkannt wird, schutzlos ausgeliefert.
Erwägung 7 und folgende unverändert
Artikel 1 Artikel 1
Der Hersteller einer beweglichen Sache haftet für den Der Hersteller einer beweglichen Sache haftet auch Schaden, der durch einen Fehler dieser Sache verur- wenn diese in ein Bauwerk eingebaut ist, für den Scha-sacht worden ist, ungeachtet dessen, ob er den Fehler den, der durch einen Fehler dieser Sache verursacht kannte oder hätte kennen können. worden ist, ungeachtet dessen, ob er den Fehler
kannte oder hätte kennen können.
Der Hersteller haftet auch dann, wenn die Sache nach Der Hersteller haftet nicht, wenn er den Beweis er-dem Stand von Wissenschaft und Technik in dem Zeit- bringt, daß die Sache nach dem Stand von Wissen-punkt, in dem er sie in Verkehr brachte, nicht als fehler- .schaft und Technik in dem Zeitpunkt in dem sie in haft angesehen werden konnte. Verkehr gebracht wurde, nicht als fehlerhaft angese
hen werden kann.
Artikel la
In dem in Artikel 1 vorgesehenen Fall haftet der Hersteller nicht, wenn er, sobald er von dem Fehler Kennt-
(') Vollständiger Text siehe ABl. Nr. C 241 vom 14. 10. 1976, S. 9.
21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/63
VON DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VORGESCHLAGENER TEXT VOM EUROPAISCHEN PARLAMENT GEÄNDERTER TEXT
nis erhalten hat oder hätte erhalten müssen, rechtzeitig und angemessen für die Unterrichtung der Öffentlichkeit gesorgt und ferner alle Maßnahmen getroffen hat, die angesichts der Umstände des Falles zur Beseitigung der schädlichen Folgen des Fehlers in vernünftiger Weise beitragen können.
Der Hersteller hat den Nachweis zu führen, daß er den im vorstehenden Absatz genannten Verpflichtungen nachgekommen ist.
Artikel 2 Artikel 2
„Hersteller" ist der Hersteller des Endprodukts, der Hersteller von Grundstoffen oder eines Teilprodukts sowie jede Person, die sich als Hersteller ausgibt, indem sie ihren Namen, ihr Warenzeichen oder ein anderes Erkennungszeichen auf der Sache anbringt.
u n v e r ä n d e r t
Absatz 2
Kann der Hersteller der Sache nicht festgestellt werden, so wird jeder Lieferant als deren Hersteller behandelt, es sei denn, daß er dem Geschädigten alsbald die Identität des Herstellers oder derjenigen Person bekanntgibt, die ihm die Sache geliefert hat.
Der Hersteller eines landwirtschaftlichen, handwerklichen oder künstlerischen Produkts ist von der Haftung im Sinne dieser Richtlinie für Schäden, die durch dessen Fehler verursacht worden sind, befreit, wenn dieses Produkt offensichtlich nicht die Merkmale einer industriellen Fertigung aufweist.
u n v e r ä n d e r t
Wer eine Sache zum Wiederverkauf oder zu einem ähnlichen Zweck in die Europäische Gemeinschaft einführt, wird als deren Hersteller behandelt.
u n v e r ä n d e r t
Artikel 3 Artikel 3
Haften mehrere für denselben Schaden, so haften sie gesamtschuldnerisch.
Haften mehrere für denselben Schaden, so haften sie gesamtschuldnerisch, unbeschadet des Rechts jedes einzelnen, sich gegenüber Dritten schadlos zu halten.
Artikel 4 Artikel 4
Eine Sache ist fehlerhaft, wenn sie für Personen oder Sachen nicht die Sicherheit bietet, die man zu erwarten berechtigt ist.
Eine Sache ist fehlerhaft, wenn sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch für Personen oder Sachen nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich ihrer Darbietung und des Zeitpunkts, in welchem sie in Verkehr gebracht worden ist, zu erwarten berechtigt ist.
Nr. C 127/64 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79
VON DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VORGESCHLAGENER TEXT
Artikel 5
Der Hersteller haftet nicht, wenn er beweist, daß er die Sache nicht in Verkehr gebracht hat oder daß sie nicht fehlerhaft war, als er sie in Verkehr brachte.
Artikel 6
Der Begriff „Schaden" im Sinne des Artikels 1 umfaßt
a) den Tod und Körperschäden;
b) die Beschädigung oder Zerstörung einer anderen als der fehlerhaften Sache selbst, wenn diese Sache
i) von der Art ist, wie sie gewöhnlich für privaten Gebrauch oder Verbrauch erworben wird, und
ii) von dem Geschädigten nicht für. die Zwecke seines Handels, Gewerbes oder Berufs erworben oder verwendet worden ist.
Artikel 7
Die aufgrund dieser Richtlinie vorgesehene Haftung des Herstellers für die Gesamtheit der Körperschäden, die durch denselben Fehler gleicher Produkte verursacht worden ist, ist auf 25 Millionen Europäische Rechnungseinheiten (ERE) begrenzt.
Die aufgrund dieser Richtlinie vorgesehene Haftung des Herstellers, für Sachschäden ist auf
— 15 000 ERE für die Beschädigung von beweglichen Sachen und
— 50 000 ERE für die Beschädigung von unbeweglichen Sachen
VOM EUROPÄISCHEN PARLAMENT GEÄNDERTER TEXT
Artikel 5
Der Hersteller haftet nicht, wenn er beweist, daß er unter Berücksichtigung aller Umstände die Sache nicht in Verkehr gebracht hat oder daß sie nicht fehlerhaft war, als er sie in Verkehr brachte.
Absatz 2
Nach den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten kann der Hersteller gegenüber dem Geschädigten dessen mitwirkendes Verschulden sowie das mitwirkende Verschulden derjenigen Personen geltend machen, für die der Geschädigte kraft nationalen Rechts haftet.
Artikel 6
Der Begriff „Schaden" im Sinne des Artikels 1 umfaßt
a) u n v e r ä n d e r t
b) die Beschädigung oder Zerstörung einer anderen als der fehlerhaften Sache selbst, wenn diese Sache
i) von der Art ist, wie sie gewöhnlich für privaten Gebrauch oder Verbrauch erworben wird, und
ii) von dem Geschädigten nicht ausschließlich für die Zwecke seines Handels, Gewerbes oder Berufs erworben oder verwendet worden ist.
Absatz 2
Die Gewährung von Schmerzensgeld und der Ersatz immateriellen Schadens richtet sich nach den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten.
Artikel 7
Die aufgrund dieser Richtlinie vorgesehene Haftung des Herstellers für die Gesamtheit der Körperschäden, die durch denselben Fehler gleicher Produkte verursacht worden ist, kann auf einen Höchstbetrag begrenzt werden, den der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit bestimmt. Für das erste Mal wird dieser Höchstbetrag auf 25 Millionen Europäische Rechnungseinheiten (ERE) festgesetzt.
u n v e r ä n d e r t
je Person begrenzt.
21.5.79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr.C 127/65
VON DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VORGESCHLAGENER TEXT
Unter Europäischer Rechnungseinheit (ERE) ist diejenige zu verstehen, die durch die Entscheidung der Kommission Nr. 3289/75/EGKS vom 18. Dezember 1975 festgelegt ist.
Der Gegenwert in nationaler Währung wird bestimmt durch Anwendung des Umwechselungskurses desjenigen Tages, der dem Tag vorausgeht, an welchem die Höhe der Schadensersatzleistung endgültig festgelegt wird.
VOM EUROPÄISCHEN PARLAMENT GEÄNDERTER TEXT
Unter Europäischer Rechnungseinheit (ERE) ist diejenige zu verstehen, die durch Artikel 10 der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 festgelegt ist.
unverändert
Auf Vorschlag der Kommission überprüft der Rat alle drei Jahre die in diesem Artikel in Europäischen Rechnungseinheiten bestimmten Beträge und paßt sie gegebenenfalls der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung in der Gemeinschaft an.
Nach Vorlage eines Berichtes der Kommission überprüft der Rat alle drei Jahre die in diesem Artikel bestimmten Beträge. Gegebenenfalls revidiert oder streicht er auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit den in Absatz 1 vorgesehenen Höchstbetrag oder revidiert die in Absatz 2 vorgesehenen Höchstbeträge entsprechend der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung in der Gemeinschaft.
Artikel 8 unverändert
Artikel 9
Die Haftung des Herstellers erlischt mit dem Ablauf von 10 Jahren nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem die fehlerhafte Sache durch den Hersteller in Verkehr gebracht worden ist, es sei denn, der Geschädigte hat in der Zwischenzeit ein gerichtliches Verfahren gegen den Hersteller eingeleitet.
Artikel 9
Die Haftung des Herstellers erlischt mit dem Ablauf von 10 Jahren nach dem Tag, an dem die fehlerhafte Sache durch den Hersteller in Verkehr gebracht worden ist, es sei denn, der Geschädigte hat in der Zwischenzeit ein gerichtliches Verfahren gegen den Hersteller eingeleitet.
Artikel 10 bis 15 unverändert
Herstellung, Verteilung und Verwendung von Arzneimitteln (Abstimmung)
Bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag im Bericht von Herrn De Keersmae-ker (Dok. 664/78) nimmt das Parlament zunächst die Präambel an.
Zu Ziffer 1 hat Lord Ardwick im Namen der Sozialistischen Fraktion den Änderungsantrag Nr. 1 eingereicht, dem zufolge diese Ziffer ergänzt werden soll.
Es spricht der Berichterstatter.
Da das Ergebnis der Abstimmung durch Handzeichen unklar war, wird durch Aufstehen oder Sitzenbleiben abgestimmt; der Änderungsantrag Nr. 1 wird abgelehnt.
Das Parlament nimmt die Ziffer 1 und anschließend die Ziffern 2 bis 15 an.
Das Parlament nimmt die folgende Entschließung an:
Nr. C 127/66 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79
ENTSCHLIESSUNG
zur Herstellung, Verteilung und Verwendung von Arzneimitteln
Das Europäische Parlament,
— in Kenntnis des Entschließungsantrags der Sozialistischen Fraktion (Dok.' 18/78),
— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (Dok. 664/78),
1. stellt fest, daß eine erhebliche Konzentration des Angebots in bestimmten Arzneimittelbereichen für die Struktur der therapeutischen Gruppen charakteristisch ist und daß bei einer solchen Struktur Verstöße gegen die Wettbewerbsregeln, u. a. durch die Preisgestaltung, nicht auszuschließen sind;
2. betont, daß diese Struktur eine große Wachsamkeit der Kommission in bezug auf die Beachtung der Wettbewerbsbestimmungen des Vertrages verlangt;
3. begrüßt in diesem Zusammenhang die erfolgreichen Bemühungen der Kommission, für die Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften des Vertrages zu sorgen; weist jedoch darauf hin, daß die Kommission ständig erwägen muß, wie sie beim Ausfindigmachen etwaiger Wettbewerbsverzerrungen, die u. a. durch die Art der Festsetzung der Verrechnungspreise bedingt sind, noch wirksamer und schneller vorgehen kann;
4. ist sich der Grenzen der Artikel 85 und 86 des EWG-Vertrags und der Auslegung dieser Artikel bei der Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrungen bewußt;
5. legt dem Rat nahe', den Vorschlag der Kommission über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen möglichst rasch zu verabschieden, worauf das Parlament schon wiederholt gedrungen hat;
6. ist der Ansicht, daß angesichts der geringen Preiselastizität, die Mißbräuche bei der Preisbildung durchaus möglich erscheinen läßt, und angesichts der schweren Belastung der Systeme der sozialen Sicherheit eine Überwachung der Arzneimittelpreise auf nationaler wie auch auf gemeinschaftlicher Ebene positiv sein kann;
7. hebt jedoch hervor, daß die von den Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen zur Preisüberwachung mit dem Vertrag vereinbar sein müssen und daß der innergemeinschaftliche Handel dadurch nicht beeinträchtigt werden darf;
8. fordert die Kommission auf, eine eingehende Untersuchung über die Vereinbarkeit der einzelnen nationalen Systeme für die Preisüberwachung bei pharmazeutischen Erzeugnissen mit dem Vertrag durchzuführen und dem Parlament darüber zu berichten; erinnert die Kommission an ihre Aufgabe, auf die Anwendung der Bestimmungen des Vertrages zu achten und dementsprechend im Fall der Unvereinbarkeit bestimmter nationaler Preisüberwachungssysteme mit dem Vertrag sofort einzugreifen;
9. ist der Meinung, daß die Kommission bei den Arzneimittelbereichen mit einem starken Konzentrationsgrad die Preisunterschiede genau im Auge behalten sollte und daß sie bei den erheblichen Preisunterschieden — gemäß dem Ziel, das sie sich im Vierten Bericht über die Wettbewerbspolitik gesetzt hat — prüfen und untersuchen sollte, ob diese nicht teilweise auf Verstöße gegen die Wettbewerbsbestimmungen zurückzuführen sind;
10. ist der Auffassung, daß zur Einsichtnahme in die Preissituation in der Gemeinschaft die Mitwirkung der nationalen Behörden unbedingt notwendig ist; bedauert, daß diese Mitarbeit häufig zu wünschen übrig läßt;
11. ersucht die Kommission, zu prüfen, wie mit den nationalen Preisinstanzen ein Dialog zustande gebracht werden kann, und diesbezüglich einen Vorschlag auszuarbeiten;
12. weist darauf hin, daß die jetzt verabschiedeten Richtlinien zur Beseitigung der innergemeinschaftlichen Handelshemmnisse bei pharmazeutischen Erzeugnissen, in denen Genehmigungen für das Inverkehrbringen auf nationaler Ebene gebilligt werden, zwar einen wichtigen Schritt in Richtung auf die Verwirklichung des freien 1 landels-verkehrs mit pharmazeutischen Erzeugnissen bedeuten, jedoch nicht alle Hemmnisse bei diesem Verkehr abbauen;
21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/67
13. ersucht daher die Kommision, so rasch wie möglich einen neuen Vorschlag vorzulegen, der die gegenseitige Anerkennung der nationalen Genehmigungen durch die Mitgliedstaaten oder die Einführung einer gemeinschaftlichen Genehmigung für das Inverkehrbringen von pharmazeutischen Produkten zum Gegenstand hat, so daß der freie Handelsverkehr mit pharmazeutischen Erzeugnissen vollständig verwirklicht werden kann;
14. ersucht die Kommission, so rasch wie möglich einen geänderten Vorschlag über die Werbung und Information in der Arzneimittelindustrie vorzulegen, um insbesondere dem Arzneimittelmißbrauch entgegenzutreten;
15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und den Ausschußbericht dem Rat und der Kommission der Europäischen Gemeinschaft sowie zur Information den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
Beitritt der Gemeinschaft zur Europäischen Menschenrechtskonvention (Fortsetzung der Aussprache)
Änderungsanträgen morgen zu Beginn der Sitzung erfolgt.
In Vertretung des Berichterstatters setzt Herr Blumenfeld die Erläuterung des Berichtes von Herrn Scelba (Dok. 80/79) fort.
Es sprechen die Herren Sieglerschmidt im Namen der Sozialistischen Fraktion sowie als Stellvertreter des Verfassers der Stellungnahme des Rechtsausschusses, Luster im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), Scott-Hopkins im Namen der Europäischen Konservativen Fraktion, Ma-sullo im Namen der Fraktion der Kommunisten und Nahestehenden, Christensen und Davignon, Mitglied der Kommission.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung zu dem Entschließungsantrag mit dem vorliegenden Änderungsantrag morgen zu Beginn der Sitzung erfolgt.
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Einführung eines gemeinschaftlichen Systems zur Information über Unfälle (Aussprache)
In Vertretung des Berichterstatters erläutert Herr Schyns den von Frau Cassanmagnago Cerretti im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz ausgearbeiteten Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 381/78) für eine Entscheidung zur Einführung eines gemeinschaftlichen Systems zur Information über Unfälle infolge der Verwendung bestimmter Erzeugnisse, ausgenommen berufliche Tätigkeiten und Straßenverkehr (Dok. 40/79).
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Ausweisung von Herrn von Hassel aus Malta (Aussprache)
Nach der Tagesordnung folgt der von Herrn Johnston im Namen des Politischen Ausschusses ausgearbeitete Bericht über die Ausweisung von Herrn von Hassel aus Malta (Dok. 584/78).
Es sprechen Lord Ardwick im Namen der Sozialistischen Fraktion, die Herren Aigner im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), Scott-Hopkins im Namen der Europäischen Konservativen Fraktion, Pistillo im Namen der Fraktion der Kommunisten und Nahestehenden und Broeksz.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag mit den vorliegenden
VORSITZ: HERR SCOTT-HOPKINS
Vizepräsident
Es sprechen die Herren Nielsen im Namen der Liberalen und Demokratischen Fraktion und Davignon, Mitglied der Kommission.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag morgen zu Beginn der Sitzung stattfindet.
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Organbanken (Aussprache)
In Vertretung der Berichterstatterin legt Herr Jahn den von Frau Krouwel-Vlam im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Ver-
Nr. C 127/68 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79
braucherschutz ausgearbeiteten Bericht über die Organbanken (Dok. 24/79) vor.
Es spricht Herr Davignon, Mitglied der Kommission.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag morgen zu Beginn der Sitzung erfolgt.
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Verordnungen über Nahrungsmittelhilfe (Aussprache)
Herr Broeksz legt seinen im Namen des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit ausgearbeiteten Bericht über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 28/79) betreffend die Verordnungen über die Nahrungsmittelhilfe für 1979 (Dok. 121/79) vor.
Es spricht Herr Davignon, Mitglied der Kommission.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag und den dazu eingereichten Änderungsantrag morgen zu Beginn der Sitzung erfolgt.
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Tagesordnung der nächsten Sitzung
Der Präsident weist darauf hin, daß für die nächste Sitzung, morgen, Freitag, 27. April 1979, folgende Tagesordnung festgelegt wurde:
9.00 Uhr:
— Verfahren ohne Bericht;
— Abstimmung über die Entschließungsanträge, zu denen die Aussprache abgeschlossen ist;
Die Sitzung wird um
H. R. NORD
Generalsekretär
— Bericht von Herrn Baas über den Besuch der Delegation des Europäischen Parlaments in Japan 1978;
— Bericht von Herrn Nyborg über bestimmte Materialien und über das Meßwesen;
— Bericht von Herrn Jung über den Straßengüterverkehr;
— Bericht von Herrn Luster über die Kursverluste;
— Bericht von Herrn Luster über einfachere Gemeinschaftsverordnungen ;
— Bericht von Herrn Lemp über die Fischerei zwischen Kanada und der EWG;
— Bericht von Herrn Albertini über die Forstpolitik in der Gemeinschaft;
— Bericht von Herrn Liogier über Obst und Gemüse;
— Entschließungsantrag zur Fischerei;
— Entschließungsantrag zur humanitären Hilfe für die ugandische Bevölkerung;
— Entschließungsantrag zu den Arbeitsunfällen;
— Entschließungsantrag zum Erdbeben in Jugoslawien;
— Bericht von Herrn Albertini über die Schweinepest in Malta (ohne Aussprache);
— Bericht von Herrn Ney über die Schweinepest in Spanien (ohne Aussprache);
— Bericht von Herrn Ney über die Maul- und Klauenseuche in Südosteuropa (ohne Aussprache);
— Bericht von Herrn Ney über die klassische Schweinepest (ohne Aussprache);
Schluß der Sitzung:
— Abstimmung.
19.55 Uhr geschlossen.
Carlo MEINTZ
Vizepräsident
21..5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. G 127/69
PROTOKOLL DER SITZUNG VOM FREITAG, 27. APRIL 1979
VORSITZ: HERR MEINTZ
Vizepräsident
Die Sitzung wird um 9.00 Uhr eröffnet.
Genehmigung des Protokolls
Das Protokoll der vorangegangenen Sitzung wird genehmigt.
meinschaftszollkontingenten für bestimmte Weine mit Ursprungsbezeichnung der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Algerien (1979/1980) (Dok. 41/79);
Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur zweiten Änderung des Anhangs der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Dok. 49/79).
Verfahren ohne Bericht
Da keine Wortmeldung und kein Änderungsantrag zu den in der Sitzung von Montag, 23. April 1979, angekündigten Vorschlägen vorliegt, erklärt der Präsident gemäß dem in Artikel 27a der Geschäftsordnung vorgesehenen Verfahren ohne Bericht diese für gebilligt, und zwar:
— Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur Ergänzung des Anhangs der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Dok. 16/79);
— Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Ge
Beitritt der Gemeinschaft zur Europäischen Menschenrechtskonvention (Abstimmung)
Bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag im Bericht von Herrn Scelba (Dok. 80/79) nimmt das Parlament zunächst die Präambel und die Ziffer 1 an.
Zu Ziffer 2 hat Herr Scott-Hopkins den Änderungsantrag Nr. 1 eingereicht, dem zufolge diese Ziffer durch einen neuen Wortlaut ersetzt werden soll.
Es spricht Herr Santer in Vertretung des Berichterstatters.
Der Änderungsantrag Nr. 1 wird angenommen.
Das Parlament nimmt die Ziffern 3 bis 5 an.
Das Parlament nimmt die folgende Entschließung an:
ENTSCHLIESSUNG
zum Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Menschenrechtskonvention
Das Europäische Parlament,
— aufgrund seiner Entschließung vom 13. April 1978 über den Stand der Rechtspolitik der Europäischen Gemeinschaft (*),
— aufgrund der Fortschritte, die bei der von ihm einberufenen „Table ronde" vom 26. bis 28. Oktober 1978 in Florenz erzielt wurden,
— angesichts der Notwendigkeit, im Vorfeld der allgemeinen und unmittelbaren Wahlen zum Europäischen Parlament dem Gemeinschaftsbürger zu verdeutlichen, daß und in welcher Weise seine Rechte in der Gemeinschaft gestärkt werden sollen,
0) ABl. Nr. C 108 vom 8. 5. 1978, S. 42.
Nr. C 127/70 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21.5.79
— in Kenntnis seiner am 16. November 1977 angenommenen Entschließung, in der es sich dafür aussprach, die genannte Konvention zum Gemeinschaftsrecht zu erklären ('),
— in Kenntnis des Entschließungsantrags zum Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Menschenrechtskonvention, eingereicht von den Herren Bayerl, Calewaert, Pisani, Dondelinger, Albertini, Sieglerschmidt, Holst und Lord Ardwick im Namen der Sozialistischen Fraktion und von Herrn Bangemann im Namen der Liberalen und Demokratischen Fraktion (509/78),
— in Kenntnis des Berichtes des Politischen Ausschusses (Dok. 80/79) und der Stellungnahme des Rechtsausschusses,
1. spricht sich für den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft als solcher zur Europäischen Menschenrechtskonvention aus;
2. plant die Errichtung eines Sachverständigenausschusses zur Ausarbeitung einer Europäischen Charta der Bürgerrechte;
3. fordert Rat und Kommission auf, in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament
a) unverzüglich den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Menschenrechtskonvention vorzubereiten,
b) das Petitionsrecht der Bürger in den Gemeinschaftsverträgen zu verankern,
c) die Individualbeschwerde beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vertraglich zu sichern;
4. beauftragt seine zuständigen Ausschüsse, so rasch wie möglich einen Bericht über diese Aufgaben vorzulegen;
5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln;
(') ABl. Nr. C 299 vom 12. 12. 1979, S. 26.
Ausweisung von Herrn von Hassel aus Malta (Abstimmung)
Bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag im Bericht von Herrn Johnston (Dok. 584/78) nimmt das Parlament zunächst den ersten Gedankenstrich der Präambel an.
Zum zweiten Gedankenstrich der Präambel haben die Herren Radoux, Seefeld und Cunningham im Namen der Sozialistischen Fraktion den Änderungsantrag Nr. 1 eingereicht, dem zufolge dieser Gedankenstrich geändert werden soll.
Der Änderungsantrag Nr. 1 wird angenommen.
Das Parlament nimmt den so geänderten zweiten Gedankenstrich und anschließend den dritten Gedankenstrich der Präambel an.
Zu Ziffer 1 haben die Herren Radoux, Seefeld und Cunningham im Namen der Sozialistischen Fraktion den Änderungsantrag Nr. 2 eingereicht, dem zufolge diese Ziffer durch vier neue Ziffern ersetzt werden soll.
Der Änderungsantrag Nr. 2 wird angenommen.
Zu Ziffer 2 haben die Herren Radoux, Seefeld und Cunningham im Namen der Sozialistischen Fraktion den Änderungsantrag Nr. 3 eingereicht, dem zufolge diese Ziffer geändert werden soll.
Der Änderungsantrag Nr. 3 wird angenommen.
Das Parlament nimmt die so geänderte Ziffer 2 und anschließend die Ziffer 3 an.
Da das Ergebnis der Abstimmung durch Handzeichen unklar war, wird durch Aufstehen oder Sitzenbleiben abgestimmt; das Parlament lehnt den Entschließungsantrag ab.
Entscheidung zur Einführung eines gemeinschaftlichen Systems zur Information über Unfälle (Abstimmung)
Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Frau Cassanmagnago Cerretti (Dok. 40/79) an:
21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/71
ENTSCHLIESSUNG
mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Entscheidung zur Einführung eines gemeinschaftlichen Systems zur Information über Unfälle infolge der Verwendung bestimmter Erzeugnisse, ausgenom
men berufliche Tätigkeiten und Straßenverkehr
Das Europäische Parlament,
— in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (*),
— vom Rat gemäß Artikel 235 des EWG-Vertrags konsultiert (Dok. 391/78),
— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz und der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (Dok. 40/79),
1. billigt den Vorschlag der Kommission;
2. fordert die Kommission auf, mit den Vorbereitungen für Richtlinien zur Reduzierung der Zahl von Unfällen infolge der Verwendung bestimmter Erzeugnisse zu beginnen;
3. fordert die Kommission auf, die bei ihr eingegangenen Informationen über Unfälle an die Verbraucherorganisationen in der Gemeinschaft weiterzugeben.
(') ABl. Nr. C 252 vom 24. 10. 1978, S. 2.
Organbanken (Abstimmung)
Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Frau Krouwel-Vlam (Dok. 24/79) an:
ENTSCHLIESSUNGEN
zu den Organbanken
Das Europäische Parlament,
— in der Erwägung, daß die Europäische Gemeinschaft auch im Sektor Gesundheitsfürsorge und Medizin und insbesondere im Bereich der Informationsverbreitung und des Informationsaustauschs einen wesentlichen Beitrag zur Rettung einer größeren Zahl von Menschenleben leisten muß,
— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz (Dok. 24/79),
1. stellt fest, daß in der Europäischen Gemeinschaft infolge eines Mangels an Spendern und Organbanken und infolge fehlender Koordinierung zwischen den bereits bestehenden Organbanken die Nachfrage nach Organtransplantationen noch zu langsam gedeckt werden kann;
2. begrüßt den Umstand, daß die Kommission im Rahmen ihrer Aktionen für eine gemeinschaftliche Politik auf dem Gebiet der Datenverarbeitung^1) bereits eine detaillierte Untersuchung über die Schaffung einer Datenbank zur Organ- und Blutangleichung hat durchführen lassen;
O KOM(78) 761 endg.
Nr. C 127/72 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21.5.79
3. erinnert jedoch daran, daß das zweckmäßige Funktionieren von Organbanken weitgehend von ihrer Kapazität und Infrastruktur, ihrer zeitlichen und räumlichen Zugänglichkeit und natürlich auch von einem rechtzeitigen Erkennen der Bereitschaft von Spendern zur eventuellen Organabtretung abhängig ist;
4. stellt fest, daß in der Gemeinschaft eventuelle Organabtretungen verschieden geregelt sind oder geregelt werden bzw. noch nicht geregelt sind;
5. weist darauf hin, daß nur die Widerspruchslösung den Nöten der Empfänger optimal gerecht wird;
6. befürwortet entschieden die Widerspruchslösung, sofern sie nach Inkrafttreten in einem bestimmten Mitgliedstaat jederzeit eine optimale persönliche Willensäußerung garantiert;
7. ist sich jedoch darüber im klaren, daß die Hindernisse aufgrund moralischer Einwände, die sich hei der Vorstellung einer Widerspruchslösung insbesondere in solchen Mitgliedstaaten ergeben, in denen die gesetzliche Regelung der Transplantationsprobleme zum ersten Mal zur Diskussion steht, nur allmählich und damit nur auf längere Sicht beseitig werden können;
8. vertritt deshalb die Auffassung, daß die Einführung von gesetzlichen Transplantationsbestimmungen, auch wenn sie nur die Form von Optionen annehmen, von sorgfältig vorbereiteten und auf Gemeinschaftsebene koordinierten Informationskampagnen begleitet werden muß;
9. befürwortet in diesem Zusammenhang die allgemeine Einführung eines Gesundheitspasses zur Eintragung von Willenserklärungen;
10. empfiehlt, daß die Mitgliedstaaten den Universitätskliniken und Großstadtkrankenhäusern unbedingt die Möglichkeit bieten, ihrer Verantwortung in dieser Frage nachzukommen;
11. fordert deshalb die Kommission auf, gleichzeitig mit der Ausarbeitung der Empfehlung im Rahmen der genannten Untersuchung im Sinne eines Verbundes und einer verbesserten Zugänglichkeit der vorhandenen und geplanten Organbanken auch einen optionellen Richtlinienvorschlag für Transplantationsregelungen und die sie flankierenden Durchführungsbestimmungen vorzulegen;
12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und den Ausschußbericht dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
Verordnungen über die Nahrungsmittelhilfe (Abstimmung)
Bei der Abstimmung über den- Entschließungsantrag im Bericht von Herrn Broeksz (Dok. 121/79) nimmt das Parlament zunächst die Präambel und die Ziffern 1 bis 19 an.
Nach Ziffer 19 hat Herr Croze im Namen des Haushaltsausschusses den Änderungsantrag Nr. 1 eingereicht, dem zufolge vier neue Ziffern hinzugefügt werden sollen.
Es spricht der Berichterstatter.
Der Änderungsantrag Nr. 1 wird angenommen.
Das Parlament nimmt die folgende Entschließung an:
21. 5.79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/73
ENTSCHLIESSUNG
mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat betreffend die Verordnungen über die Nahrungsmittelhilfe für
1979
Das Europäische Parlament,
— in Kenntnis der Vorschläge der Kommission an den Rat (KOM(79) 107 endg.),
— vom Rat konsultiert (Dok. 28/79),
— unter Beachtung seiner Entschließung vom 20. Januar 1978 zu den von der Kommission vorgelegten Nahrungsmittelprogrammen für 1978 ('),
— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Landwirtschaftsausschusses (Dok. 121/79),
1. begrüßt, daß die Kommission wie schon 1978 die drei Programme der gemeinschaftlichen Nahrungsmittelhilfe (Getreide, Magermilchpulver, Butteroil) in einer einzigen Mitteilung zusammenfaßt;
2. erachtet die vom Rat im Haushalt 1979 eingesetzten Mittel für die Lieferung von 720 500 Tonnen Getreide angesichts des weltweit angestiegenen Bedarfs für völlig unzureichend;
3. unterstützt daher den Vorschlag der Kommission, wegen des Scheiterns des Internationalen Getreideabkommens das Nahrungsmittelhilfeprogramm in Form von Getreide auf 1 135 000 Tonnen zu erhöhen, und fordert den Rat dementsprechend auf, die hierfür notwendigen Finanzmittel in einem Nachtragshaushalt für 1979 zu bewilligen;
4. bedauert den Abbruch der Verhandlungen über ein neues Nahrungsmittelhilfeübereinkommen in Genf; wünscht nähere Auskünfte über die Schwierigkeiten und Gegensätze, die zum Scheitern führten, und fordert die Kommission auf, alle notwendigen Schritte einzuleiten, damit die Genfer Verhandlungen so bald wie möglich wiederaufgenommen und zu einem positiven Abschluß geführt werden können;
5. ist erstaunt, daß die Kommissionsvorschläge lediglich die Lieferung von 150 000 Tonnen Milchpulver vorsehen; erinnert an seine wiederholten Aufrufe, das Magermilchpulverprogramm auf 200 000 Tonnen zu erhöhen, wie auch an die entsprechenden Aussagen von Rat und Kommission;
6. fordert daher die Kommission auf, in ihren Vorschlägen die Lieferung von 200 000 Tonnen einzuplanen, und wünscht, daß der Rat die entsprechenden finanziellen Mittel für 1979 zur Verfügung stellt;
7. hält eine Erhöhung der Magermilchpulverlieferungen für wichtig, weil Milchpulver einen sehr hohen Nährwert hat, in den Entwicklungsländern dringend benötigt wird und die Gemeinschaft praktisch der einzige Lieferant für dieses Produkt in der Welt ist;
8. richtet die Aufmerksamkeit auf mögliche Gesundheitsschäden, die durch unsachgemäße Verwendung von Milchpulver in den Entwicklungsländern auftreten können, und bittet die Kommission daher, mit den zuständigen Stellen die entsprechenden Kontakte aufzunehmen und gegebenenfalls die erforderliche technische Apparatur zur Verfügung zu stellen; ist der Meinung, daß Magermilchpulver nicht geliefert werden soll, wenn seine sachgemäße Verwendung in den Entwicklungsländern nicht sichergestellt ist;
9. unterstützt den Vorschlag der Kommission, das Butteroilprogramm von 45 000 Tonnen auf 55 000 Tonnen zu erhöhen, vor allem, um die Durchführung verschiedener Milchindustrieprojekte, z. B. Flood II in Indien, nicht zu gefährden, und fordert den Rat daher auf, die entsprechenden Finanzmittel in einem Nachtragshaushalt bereitzustellen;
0) ABl. Nr. C 36 vom 13. 2. 1978, S. 54.
Nr. C 127/74 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79
10! erklärt sich mit den Verteilungskriterien der Kommission einverstanden, weil die Hilfe zu rund 90 % auf die ärmsten Länder konzentriert wird, wünscht aber, daß diese Kriterien so flexibel wie möglich angewandt werden, weil der Bedarf bei weitem die zur Verfügung stehenden Mengen übersteigt;
11. hält eine Finanzierung der Transporte bis zu den Empfängerländem für wichtig, fordert darüber hinaus aber an Ort und Stelle die Errichtung von Vermarktungs- und Verteilungsrichtlinien, die sicherstellen, daß die gelieferten Nahrungsmittel auch tatsächlich die bedürftigsten Bevölkerungsschichten erreichen; ist der Ansicht, daß keine Lieferungen erfolgen sollen, wenn nicht vorher sichergestellt ist, daß die ärmsten Bevölkerungsschichten in den Genuß der Nahrungsmittelhilfe kommen;
12. erachtet die bisherige Kontrolle über die Verwendung der finanziellen Mittel für die Nahrungsmittelhilfe, insbesondere die Transportkosten, als unzureichend, und fordert daher die Kommission auf, die Transparenz und das Kontrollverfahren zu verbessern; hofft im übrigen, daß mit Annahme der neuen Verfahren zur Verwaltung der Nahrungsmittelhilfe eine Verbesserung eintreten wird;
13. weist im übrigen auf die Stellungnahme des Rechnungshofes zu den Vorschlägen über die Verwaltung der Nahrungsmittelhilfe hin, wonach die bislang mit internationalen Organisationen getroffenen Abkommen eine zufriedenstellende Kontrolle der Verwendung der Gemeinschaftshilfen nicht zulassen; fordert daher in Übereinstimmung mit dem Rechnungshof, die Kommission aufgrund einer Gemeinschaftsregelung zu verpflichten, in künftigen Abkommen mit internationalen Organisationen eine Klausel aufzunehmen, der zufolge die Dienststellen der Gemeinschaft zu einer umfassenden Kontrolle der Durchführung der Hilfsabkommen gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung der EG befugt sind;
14. wiederholt mit Nachdruck, daß Nahrungsmittelhilfe nur dann wirksam sein kann, wenn ihre Grundprinzipien und Kontrolle im Rahmen einer langfristigen Entwicklungsstrategie und -politik erstellt werden;
15. fordert den Rat erneut auf, im Rahmen der gemeinschaftlichen Nahrungsmittelhilfe endlich zu mehrjährigen Zusagen überzugehen, um mit Hilfe von Nahrungshilfe Entwicklungsprogramme zu ermöglichen; weist darauf hin, daß die haushaltstechnische Lösung darin besteht, Verpflichtungsermächtigungen in die entsprechende Haushaltslinie einzusetzen und die Zahlungsermächtigungen auf mehrere Haushaltsjahre zu verteilen;
16. unterstützt, daß die Nahrungsmittelhilfe völlig unabhängig von der Agrarpolitik, insbesondere den landwirtschaftlichen Überschüssen, konzipiert werden muß;
17. weist darauf hin, daß Nahrungsmittelhilfe nur eine Übergangslösung darstellt, nur akzessorischen Charakter haben und zur landwirtschaftlichen Entwicklung der Empfängerländer beitragen sollte;
18. fordert daher die Gemeinschaft auf, das gesamte ihr zur Verfügung stehende Instrumentarium gezielt zur Förderung des Agrarsektors einzusetzen, wobei den Bedürfnissen der Kleinbauern besondere Aufmerksamkeit zuteil werden sollte;
19. richtet die Aufmerksamkeit von Rat und Kommission auf die für Juli 1979 von der FAO einberufene Weltkonferenz über Agrarreformen und ländliche Gebiete und bittet beide Organe, rechtzeitig entsprechende Gemeinschaftsvorschläge auszuarbeiten;
20. fordert den Rat auf, sich bald zum Vorschlag der Kommission über die Vereinfachung der Verwaltungsmechanismen der Nahrungsmittelhilfe zu äußern, damit das Konzertierungsverfahren zwischen dem Parlament und dem Rat hierüber vor dem 30. April 1979 eingeleitet werden kann;
21. nimmt zur Kenntnis, daß die Mengen und die Mittel der Nahrungsmittelhilfe für 1979 durch die Haushaltsbehörde bereits bei der Feststellung des Jahreshaushaltsplans festgelegt wurden;
22. bekräftigt erneut den nichtobligatorischen Charakter der Ausgaben für die Nahrungsmittelhilfe und ersucht die Kommission, ihren Standpunkt zu dieser Gliederung zu überdenken;
23. ist über den steigenden prozentualen Anteil (mehr als 70 %) der mit den Kosten der Erzeugnisse selbst zusammenhängenden Belastungen (Kosten der Erstattung, des Transports und des doppelten Wechselkurses) verwundert und ersucht die Kommission, diese Entwicklung zu überwachen.
21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/75
Besuch der Delegation des Europäischen Parlaments in Japan im Oktober 1978 (Aussprache)
Herr Baas erläutert seinen im Namen des Ausschusses für Außenwirtschaftsbeziehungen ausgearbeiteten Bericht über die Ergebnisse des Besuchs der Delegation des Europäischen Parlaments in Japan im Oktober 1978 (Dok. 666/78).
Es sprechen die Herren Pistillo im Namen der Fraktion der Kommunisten und Nahestehenden, Tugendhat, Mitglied der Kommission und der Berichterstatter.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag am Schluß der Sitzung erfolgt.
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Richtlinien über bestimmte Materialien und über das Meßwesen (Aussprache)
Herr Nyborg erläutert seinen im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung ausgearbeiteten Bericht über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für
I. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sicherheitsvorschriften für Baustellenturmdrehkrane (Dok. 548/78)
II. eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 74/150/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (Dok. 550/78)
III. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Betätigungsraum, Zugänge zum Fahrersitz (Ein- und Ausstieg) sowie Türen und Fenster von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (Dok. 549/78)
IV. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Geräuschemission von Rasenmähern (Dok. 562/78)
V. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über gewisse Arten einfacher Druckbehälter (Dok. 563/78)
VI. eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 71/316/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend gemeinsame Vorschriften über Meßgeräte sowie Meß-
' und Prüfverfahren (Dok. 617/78)
VII. eine neue Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Einheiten im Meßwesen und zur Aufhebung der Richtlinie 71/354/EWG (Dok. 15/79)
(Dok. 53/79).
Es sprechen Lord Ardwick und Herr Tugendhat, Mitglied der Kommission.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag am Schluß der Sitzung erfolgt.
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Richtlinie über den Straßengüter-Werkverkehr (Aussprache)
Nach der Tagesordnung folgt der von Herrn Jung im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Raumordnung und Verkehr ausgearbeitete Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 628/78) für eine Richtlinie über den Straßengüter-Werkverkehr zwischen Mitgliedstaaten (Dok. 50/79).
Der Präsident teilt mit, daß der Berichterstatter auf die mündliche Erläuterung seines Berichtes verzichtet.
Es sprechen die Herren Nyborg im Namen der Fraktion der Europäischen Demokraten für den Fortschritt und Tugendhat, Mitglied der Kommission.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag zum Schluß der Sitzung erfolgt.
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Petition zu den Kursverlusten (Aussprache)
Nach der Tagesordnung folgt der von Herrn Luster im Namen des Ausschusses für Geschäftsordnung und Petitionen ausgearbeitete Berieht über die Petition Nr. 24/77 zu den Kursverlusten zu Lasten von bestimmten Renten- und Pensionsempfängern (Dok. 674/78), die von Herrn Rene Thoma und 11 weiteren Unterzeichnern eingereicht wurde.
Der Präsident teilt mit, daß der Berichterstatter auf eine mündliche Erläuterung seines Berichtes verzichtet.
Es spricht Herr Tugendhat, Mitglied der Kommission.
Nr. C 127/76 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21.5.79
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag am Schluß der Sitzung erfolgt.
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Petition betreffend einfachere Gemeinschaftsverordnungen (Aussprache)
Nach der Tagesordnung folgt der von Herrn Luster im Namen des Ausschusses für Geschäftsordnung und Petitionen ausgearbeitete Bericht über die Petition Nr. 4/78 betreffend einfachere Gemeinschaftsverordnungen, die bei jeder Änderung in vollem Wortlaut neu zu schreiben sind (Dok. 673/78), die von Herrn Antonio Grassani eingereicht wurde.
Der Präsident teilt mit, daß der Berichterstatter auf eine mündliche Erläuterung seines Berichtes verzichtet.
Es sprechen Herr Tugendhat, Mitglied der Kommission, Lord Bruce und Herr Tugendhat.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag am Schluß der Sitzung erfolgt.
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Verordnung über die Fischerei zwischen Kanada und der EWG (Aussprache)
Nach der Tagesordnung folgt der von Herrn Lemp im Namen des Landwirtschaftsausschusses ausgearbeitete Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 680/78) für eine Verordnung über den Abschluß eines Fischereiabkommens zwischen der Regierung Kanadas und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Dok. 35/79).
Der Präsident teilt mit, daß der Berichterstatter auf eine Erläuterung seines Berichts verzichtet.
Es sprechen die Herren Nyborg im Namen der Fraktion der Europäischen Demokraten für den Fortschritt und Tugendhat, Mitglied der Kommission,
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag am Schluß der Sitzung erfolgt.
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Forstpolitik in der Gemeinschaft (Aussprache)
Nach der Tagesordnung folgt der von Herrn Alber-tini im Namen des Landwirtschaftsausschusses ausgearbeitete Bericht über die Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 542/78) über die Forstpolitik in der Gemeinschaft (Dok. 92/79).
Es sprechen der Berichterstatter und Frau Squarcia-lupi, Verfasserin der Stellungnahme des Ausschusses fiir Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz.
Es spricht Herr Scott-Hopkins, der die Rücküberweisung des Berichtes an den Ausschuß beantragt.
Es sprechen zu diesem Antrag Lord Bruce und Herr Nielsen.
Das Parlament stimmt dem Antrag von Herrn Scott-Hopkins zu.
Der Bericht wird an den Ausschuß zurücküberwiesen.
Verordnung über den Obst- und Gemüsesektor (Aussprache)
Nach der Tagesordnung folgt der Bericht von Herrn Liogier im Namen des Landwirtschaftsausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 635/78) für eine Verordnung zur Ergänzung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 1035/72 über eine gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse (Dok. 72/79).
Der Präsident teilt mit, daß der Berichterstatter auf die mündliche Erläuterung seines Berichtes verzichtet.
Es spricht Herr Tugendhat, Mitglied der Kommission.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag am Schluß der Sitzung erfolgt.
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Fischereibeziehungen zwischen der EWG und Norwegen (Aussprache)
Herr Nielsen erläutert den von Herrn Corrie im Namen des Landwirtschaftsausschusses ausgearbeiteten Entschließungsantrag zu den Fischereibeziehungen zwischen der EWG und Norwegen (Dok. 122/79).
21- 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/77
Es sprechen die Herren Caro im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP) und Tugendhat, Mitglied der Kommission.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag mit dem dazu vorliegenden Änderungsantrag am Schluß der Sitzung erfolgt.
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Humanitäre Hilfe für die ugandische Bevölkerung (Aussprache)
Herr Caro erläutert den Entschließungsantrag zu der Notwendigkeit, der ugandischen Bevölkerung dringend humanitäre Hilfe zu leisten (Dok. 108/79 rev.) den die Herren Klepsch, Bersani, Deschamps und Vergeer im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP) eingereicht haben.
Es spricht Herr Tugendhat, Mitglied der Kommission.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag am Schluß der Sitzung erfolgt.
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Arbeitsunfälle (Aussprache)
Frau Squarciälupi erläutert den Entschließungsantrag zu den Arbeitsunfällen (Dok. 117/79), den sie gemeinsam mit den Herren Granelli, Zagari, Frau Cassan-magnago Cerretti, den Herren Lezzi, Ligios, Pisoni, Pistillo, Vernaschi und Vitale eingereicht hat.
Es spricht Herr Tugendhat, Mitglied der Kommission.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag am Schluß der Sitzung erfolgt. ^
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Erdbeben in Jugoslawien (Aussprache)
Nach der Tagesordnung folgt der von Herrn Adams im Namen der Sozialistischen Fraktion eingereichte Entschließungsantrag zu einer Gemeinschaftshilfe an die jugoslawischen Erdbebenopfer (Dok. 120/79).
Der Präsident teilt mit, daß Herr Adams auf eine mündliche Erläuterung seines Entschließungsantrags verzichtet.
Es spricht Herr Tugendhat, Mitglied der Kommission.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag am Schluß der Sitzung erfolgt.
Er erklärt die Aussprache für geschlossen.
Beschluß über die Tilgung der afrikanischen Schweinepest in Malta (ohne Aussprache)
Nach der Tagesordnung folgt der von Herrn Alber-tini im Namen des Landwirtschaftsausschusses ausgearbeitete Bericht ohne Aussprache über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 645/78) für einen Beschluß über einen finanziellen Beitrag der Gemeinschaft zur Tilgung der afrikanischen Schweinepest in Malta (Dok. 73/79).
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag am Schluß der Sitzung erfolgt.
Beschluß über die Ausmerzung der afrikanischen Schweinepest in Spanien (ohne Aussprache)
Nach der Tagesordnung folgt der von Herrn Ney im Namen des Landwirtschaftsausschusses ausgearbeitete Bericht ohne Aussprache über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 623/78) für einen Beschluß über einen finanziellen Beitrag der Gemeinschaft an Spanien zur Ausmerzung der afrikanischen Schweinepest (Dok. 34/79).
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag am Schluß der Sitzung erfolgt.
Beschluß über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche in Südosteuropa (ohne Aussprache)
Nach der Tagesordnung folgt der von Herrn Ney im Namen des Landwirtschaftsausschusses ausgearbeitete Bericht ohne Aussprache über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 632/78) für einen Beschluß über einen finanziellen Beitrag zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche in Südosteuropa (Dok. 32/79).
Nr. C 127/78 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag am Schluß der Sitzung erfolgt.
Verordnung über die Bekämpfung der klassischen Schweinepest (ohne Aussprache)
Nach der Tagesordnung folgt der von Herrn Ney im Namen des Landwirtschaftsausschusses ausgearbeitete und ohne Aussprache vorgesehene Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Dok. 577/78) für eine Verordnung über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest (Dok. 33/79).
ENTSCHLIESSUNG
zu den Ergebnissen des Besuchs der Delegation des Europäischen Parlaments in Japan im Oktober 1978
Das Europäische Parlament,
— unter Hinweis auf seine Entschließungen zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Japan ('), zum Handel der Gemeinschaft mit Japan (2), zu den multilateralen Verhandlungen im Rahmen des GATT (3), über die Dumping-Praktiken und die Bedrohung Europas durch den unkontrollierten Wettbewerb (4) und zum Ausmaß der Wirtschaftstätigkeit in den neun Mitgliedstaaten (5),
— in Kenntnis der Ergebnisse des Besuchs von Präsident Golombo in Tokio im Juli 1978 und der Gespräche zwischen Delegationen des Europäischen Parlaments und des japanischen Parlaments, die im Juli und Oktober 1978 in Luxemburg bzw. Tokio stattfanden,
— unter erneuter Bestätigung der Annahme aller in den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften enthaltenen Grundsätze durch das Parlament,
— im Bewußtsein der internen und internationalen Verantwortung und Verpflichtungen der Gemeinschaft,
— unter Anerkennung des einzigartigen Status der Gemeinschaft als größtes Import- und Exportgebiet der Welt und der sich daraus ergebenden Auswirkungen jeder Änderung der Handelspolitik der Gemeinschaft auf dem Welthandel,
— unter Beachtung von Artikel 110 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, in dem die Mitgliedstaaten es als ihr Ziel bezeichnen, im gemeinsamen Interesse zur harmonischen Entwicklung des Welthandels, zur schrittweisen Beseitigung der Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr und zum Abbau der Zollschranken beizutragen,
— unter Hinweis darauf, daß die EG gegenüber Japan ein großes, seit 1970 ständig wachsendes Handelsdefizit zu verzeichnen hat,
O ABl. Nr. C 83 vom 4.4. 1977, S. 24. O ABl. Nr. C 6 vom 10. 1. 1977, S. 69. (3) ABl. Nr. C 163 vom 10. 7. 1978, S. 28. (4) ABl. Nr. C 108 vom 8. 5. 1978, S. 21. O ABl. Nr. C 239 vom 9. 10. 1978, S. 55.
Der Präsident teilt mit, daß er von den Herren Ryan und L'Estrange den Änderungsantrag Nr. 1 erhalten hat, dem zufolge eine neue Ziffer zu dem Entschließungsantrag hinzugefügt werden soll.
Herr Nielsen begründet den Änderungsantrag.
Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag mit dem dazu eingereichten Änderungsantrag am Schluß der Sitzung erfolgt.
Besuch der Delegation des Europäischen Parlaments in Japan im Oktober 1978 (Abstimmung)
Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Baas (Dok. 666/78) an:
21.5.79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/79
— in Anbetracht der durch dieses Defizit verursachten Spannungen in den Handelsbeziehungen zwischen der EG und Japan,
— in der Befürchtung, daß die Hauptgründe für dieses Defizit im kommenden Jahr weiterbestehen werden,
— unter Hinweis darauf, daß sich die Schwierigkeiten auf bestimmte Wirtschaftsbereiche der EG konzentrieren,
— in der Erkenntnis, daß die Möglichkeiten der Gemeinschaft zur Anwendung korrigierender Maßnahmen durch ihre internationalen Verpflichtungen und insbesondere diejenigen, die aus dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) erwachsen, begrenzt sind,
— in dem Bewußtsein, daß jede unbedachte Verteidigungsmaßnahme eines so großen Wirtschaftsblocks wie der Gemeinschaft nur allzu leicht eine weltweite Eskalation protektionistischer Maßnahmen in Gang setzen könnte, die sich für die Interessen der Gemeinschaft als außerordentlich schädlich erweisen könnte,
— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für Außenwirtschaftsbeziehungen (Dok. 666/78);
Zu den bilateralen Beziehungen zwischen der EG und Japan
1. begrüßt die Wirtschaftsmaßnahmen, die Japan bisher ergriffen hat, um seinen Überschuß in der gesamten Handelsbilanz zu reduzieren, stellt jedoch fest, daß diese die Exportchancen der EG in Japan nicht wesentlich verbessert haben;
2. begrüßt erfreut die Aufforderung der Regierung Fukuda zu einer Festigung der Beziehungen Japans zu Europa und hofft, daß Ministerpräsident Ohira den Beziehungen seines Landes zu Europa ebensoviel Bedeutung beimißt und sie intensivieren wird;
3. erwartet eine größere Kooperations- und Kompromißbereitschaft in den bevorstehenden Gesprächen zwischen der EG und Japan über das Handelsdefizit sowie mehr Entgegenkommen in bezug auf die Öffnung des japanischen Marktes;
4. ist der Ansicht, daß den Exporteuren von den zuständigen japanischen Behörden weitere Informationen über das japanische Wirtschaftssystem einschließlich der Beschäftigungspraktiken, des Sozialversicherungssystems, der Struktur der japanischen Groß- und Einzelhandelsmärkte, der Handelsbedingungen sowie der Investitionsmöglichkeiten zugeleitet werden sollten;
5. hofft, daß die bisher angeknüpften Kontakte zu einem besseren gegenseitigen Verständnis beitragen und damit höhere japanische Investitionen in Europa, zum Beispiel in Joint ventures oder Industrieunternehmen, fördern werden;
6. vertritt die Meinung, daß die Abhängigkeit Japans von Energielieferungen aus dem Ausland Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit zwischen der EG und Japan in diesem Bereich und insbesondere bei der Kernenergie bietet;
7. stellt fest, daß sich durch die Änderung der japanischen Eßgewohnheiten und die dadurch verursachte wachsende Abhängigkeit von Nahrungsmitteln aus dem Ausland spezifische Möglichkeiten für die Exporteure von Agrarerzeugnissen der Gemeinschaft ergeben könnten;
8. ist der Ansicht, daß die Hilfsmaßnahmen beider Seiten für die Dritte Welt koordiniert werden müßten;
9. fordert eine sorgfältige Untersuchung der Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit zwischen EG und Japan bei Hilfsmaßnahmen für die Dritte Welt, beispielsweise bei der Stabilisierung der Rohstoffpreise für die Entwicklungsländer;
10. erwartet nach der Einsetzung einer gemeinsamen Saehverständigengruppe EG/Japan für Agrarhandelsfra-gen baldige Ergebnisse;
11. hofft, daß sich die zunehmende technologische und technische Zusammenarbeit zwischen Japan und China auf internationaler Ebene und insbesondere auf die Beziehungen zwischen der EG und Japan positiv auswirken wird;
Nr. C 127/80 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21.5.79
Zu den multilateralen Verhandlungen im Rahmen des GA TT
12. ist sich der entscheidenden Bedeutung eines erfolgreichen Abschlusses der multilateralen Verhandlungen im Rahmen des GATT für die Weltwirtschaft bewußt;
13. hofft, daß das japanische Angebot bezüglich der Zollsenkungen und des Abbaus nichttarifärer Handelshemmnisse ausreichen wird, um einen solchen erfolgreichen Abschluß zu ermöglichen;
14. unterstreicht die Notwendigkeit einer Änderung der in Artikel XIX des GATT verankerten Schutzklausel, um die Anwendung selektiver Schutzmaßnahmen zu ermöglichen;
15. erwartet, daß im Fall einer Einigung über eine selektive Schutzklausel die Bedingungen, unter denen diese Klausel anwendbar ist, eindeutig festgelegt werden;
Zu den interparlamentarischen Beziehungen
16. nimmt die Gründung der Parlamentarischen Freundschaftsliga Japan/Europäische Gemeinschaft im japanischen Parlament erfreut zur Kenntnis;
17. fühlt sich durch die bisherigen positiven Ergebnisse der interparlamentarischen Treffen von Delegationen des Europäischen Parlaments und des japanischen Parlaments ermutigt und sieht einem regelmäßigen informellen Meinungsaustausch über einzelne Themen von beiderseitigem Interesse in geeigneter Form erwartungsvoll entgegen;
18. empfiehlt nachdrücklich die Durchführung eines auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit beruhenden Besuchsprogramms für Japaner und Europäer in ähnlicher Form wie das Besucherprogramm der EG für Nord- und Südamerikaner;
19. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und den Ausschußbericht dem Rat und der Kommission sowie dem japanischen Parlament zu übermitteln.
Richtlinie über bestimmte Materialien und über das Meßwesen (Abstimmung)
Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Nyborg (Dok. 53/79) an:
ENTSCHLIESSUNG
mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu den Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für
I. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sicherheitsvorschriften für Baus teilen turmdrehkrane
II. eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 74/150/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern
III. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Betätigungsraum, Zugänge zum Fahrersitz (Ein- und Ausstieg) sowie Türen und Fenster von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern
IV. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Geräuschemission von Rasenmähern
21. 5.79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr.-C 127/81
V. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über gewisse Arten einfacher Druckbehälter
VI. eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 71/316/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend gemeinsame Vorschriften über Meßgeräte sowie Meß-und Prüfverfahren
VII. eine neue Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Einheiten im Meßwesen und zur Aufhebung der Richtlinie 71/354/EWG
Das Europäische Parlament,
— in Kenntnis der Vorschläge der Kommission an den Rat f ) ,
— vom Rat gemäß Artikel 100 des EWG-Vertrags konsultiert (Dok. 548/78, 550/78, 549/78, 562/78 563/78 617/78 und 15/79), '
— unter Hinweis auf seine Aussprachen vom 12. Dezember 1974 (2) und 13. Mai 1976 (J) über ein zügigeres Verfahren zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse,
— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und der Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz sowie des Ausschusses für Regionalpolitik, Raumordnung und Verkehr (Dok. 53/79),
1. weist nochmals auf die Langsamkeit und die Unzweckmäßigkeit des derzeit üblichen Verfahrens zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse hin, das sich auf Artikel 100 des EWG-Vertrags stützt;
2. betont die wesentliche Bedeutung der Beseitigung technischer Handelshemmnisse für die Verwirklichung eines gemeinschaftlichen Marktes und hält es daher für dringend notwendig, das Beschlußfassungsverfahren zu vereinfachen; verweist in diesem Zusammenhang auf seinen mehrfach vorgebrachten Vorschlag zur Verfahrensvereinfachung (4);
3. weist darauf hin, daß die Kommission zugesagt hat, einen Vorschlag zur generellen Vereinfachung des Verfahrens zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse vorzulegen, und zwar gleichzeitig mit einem Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie für einen einzelnen Sektor;
4. stellt fest, daß zwar der Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie für Baubedarfsartikel vorliegt, doch kein Vorschlag für eine generelle Vereinfachung des Beschlußfassungsverfahrens zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse;
5. ersucht die Kommission, so rasch wie möglich
a) dem direkt gewählten Parlament ein Dokument über die allgemeinen Grundsätze und die Ziele der Beseitigung der technischen' Handelshemmnisse im allgemeinen Rahmen der Verwirklichung des Binnenmarktes vorzulegen,
b) den in Aussicht gestellten Vorschlag zur Vereinfachung des Beschlußfassungsverfahrens zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse vorzulegen;
6. ist der Auffassung, daß bei den Vorschlägen in Dok. 548/78 und Dok. 563/78 wegen der damit verbundenen Sicherheitsfragen einer vollständigen Harmonisierung der Vorzug vor einer wahlfreien Harmonisierung gegeben werden sollte;
(') ABl. Nr. C 25 vom 29. 1. 1979, S. 9; ABl. Nr. C 306 vom 22. 12. 1978, S. 7; ABl. Nr. C 25 vom 29. 1. 1979, S. 30; ABl. Nr. C 86 vom 2. 4. 1979, S. 9; ABl. Nr. C 37 vom 10. 2. 1979, S. 2; ABl. Nr. C 42 vom 15. 2. 1979, S. 9; ABl. Nr. C 81 vom 28. 3. 1979, S. 6.
O ABl. Nr. C 5 vom 8. 1. 1975, S. 41. O ABl. Nr. C 125 vom 8. 6. 1976, S. 43. (4) ABl. Nr. C 5 vom 8. 1. 1975, S. 41.
Nr. G l 27/82 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21 .5 .79
7. ersucht die Kommission, in den Richtlinienvorschlag über gewisse Arten einfacher Druckbehälter (Dok. 563/78) die Möglichkeiten des Verfahrens auf der Grundlage der „Herstellererklärung" aufzunehmen;
8. fordert die Kommission auf, kraft ihrer Befugnisse bezüglich dieser Richtlinie den Richtlinienvorschlag betreffend Meßgeräte (Dok. 617/78) in eigener Verantwortung anzunehmen;
9 fordert die Kommission ferner auf, einmal jährlich ein Programm vorzulegen, aus dem hervorgeht, welche Richtlinienvorschläge zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse sie in den nächsten zwölf Monaten vorzulegen gedenkt;
10 fordert den Rat auf, die Annahme der zahlreichen Richtlinienvorschläge zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse zu beschleunigen, die ihm in einigen Fällen schon seit Jahren vorliegen und die in einigen Fällen die Voraussetzung für die Annahme des in dieser Entschließung behandelten Richthnienvorschlags (Dok. 548/78) sind;
11. billigt vorbehaltlich dieser Bemerkungen die Vorschläge der Kommission.
Richtlinie über den Straßengüter-Werkverkehr (Abstimmung)
Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Jung (Dok. 50/79) an:
ENTSCHLIESSUNG
mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie über den Straßengüter-Werkverkehr zwischen
Mitgliedstaaten
Das Europäische Parlament,
— in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat ('),
— vom Rat gemäß Artikel 75 des EWG-Vertrags konsultiert (Dok. 628/78),
— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für Regionalpolitik, Raumordnung und Verkehr (Dok. 50/79),
1. äußert seine Befriedigung darüber, daß die Kommission jetzt vorschlägt, den grenzüberschreitenden Straßengüter-Werkverkehr innerhalb der Gemeinschaft völlig zu liberalisieren;
2. hält es für entschieden notwendig, Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, daß gewerbliche
Beförderungsleistungen als Werkverkehr verschleiert werden;
3. stimmt den vorgeschlagenen Kontrollmöglichkeiten und der Ahndung etwaiger Zuwiderhandlungen zu;
4 hält jedoch ein möglichst einheitliches Vorgehen bei der Ahndung von Verstößen für wünschenswert und spornt daher die Kommission an, demnächst eine diesbezügliche Empfehlung auszuarbeiten;
5. billigt den Vorschlag der Kommission.
(') ABl. Nr. C 41 vom 14.-2. 1979, S. 10.
21- 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/83
Petition zu den Kursverlusten (Abstimmung)
Das Parlament nimmt die im Bericht von Herrn Luster (Dok. 674/78) enthaltene Entschließung an:
ENTSCHLIESSUNG
zur Petition Nr. 24/77 von Herrn Rene Thoma und 11 anderen Unterzeichnern zu den Kursverlusten zu Lasten von bestimmten Renten- und Pensionsempfängern
Das Europäische Parlament,
— in Kenntnis der Petition Nr. 24/77,
— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für Geschäftsordnung und Petitionen und der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (Dok. 674/78).
1. verweist auf seine Entschließung vom 9. Oktober 1969 über die sozialen Auswirkungen der Abwertungen und Aufwertungen für die Arbeitnehmer, insbesondere die Grenzgänger, Wanderarbeitnehmer und Empfänger von Sozialleistungen (');
2. hofft, daß eine befriedigende Lösung dieses Problems zügiger vorangetrieben wird, nachdem auf den Tagungen des Europäischen Rates vom 7. und 8. April 1978 in Kopenhagen und vom 6. und 7. Juli 1978 in Bremen eine größere Währungsstabilität befürwortet worden ist;
3. fordert inzwischen die Kommission auf, der Regierung des Großherzogtums Luxemburg die Annahme von Maßnahmen zu empfehlen, die denen des belgischen königlichen Erlasses vom 9. Mai 1972 vergleichbar sind, dem zufolge französischen Rentenempfängern mit Wohnsitz in Belgien ein Ausgleichsbetrag zu zahlen ist.
4. regt an, in Erwägung zu ziehen, auch die Mittel des Sozialfonds zur Lösung des Problems mit einzubezie-hen;
5. fordert seinen Präsidenten auf, die Petition Nr. 24/77 mit der vorliegenden Entschließung und dem diesbezüglichen Bericht dem Rat und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu übermitteln.
(») ABl. Nr. C 139 vom 28. 10. 1969, S. 35.
Petition betreffend einfachere Gemeinschaftsverordnungen '(Abstimmung)
Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Luster (Dok. 673/78) an:
ENTSCHLIESSUNG
zur Petition Nr. 4/78 von Herrn Antonio Grassani betreffend einfachere Gemeinschaftsverordnungen, die bei jeder Änderung in vollem Wortlaut neu zu schreiben sind
Das Europäische Parlament,
— in Kenntnis der Petition Nr. 4/78,
Nr. C 127/84 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21 .5 .79
— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für Geschäftsordnung und Petitionen und der Stellungnahme des Rechtsausschusses (Dok. 673/78).
1. ist der Ansicht, daß in der Petition Nr. 4/78 ein grundlegendes Erfordernis der gesetzgeberischen Tätigkeit
hervorgehoben wird;
2. empfiehlt der Kommission als dem für die Vorschläge für die gemeinschaftliche Gesetzgebung zuständigen Organ, diesem Erfordernis Rechnung zu tragen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, die Petition Nr. 4/78 zusammen mit dieser Entschließung und dem Ausschußbericht der Kommission zu übermitteln:
Verordnung über die Fischerei zwischen Kanada und der EWG (Abstimmung)
Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Lemp (Dok. 35/79) an:
ENTSCHLIESSUNG
mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung über den Abschluß eines Fischereiabkom
mens zwischen der Regierung Kanadas und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Das Europäische Parlament,
— in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat ('),
— vom Rat gemäß Artikel 43 des EWG-Vertrags konsultiert (Dok. 680/78),
— in Kenntnis des Berichtes des Landwirtschaftsausschusses (Dok. 35/79),
1. billigt den Vorschlag über den Abschluß eines Fischereiabkommens mit Kanada;
2. dringt darauf, daß der Rat rasch zu einer Einigung kommt, damit die Basis für Verhandlungen über den Abschluß von Fischeiabkommen mit anderen Drittländern zustande kommt.
O ABl. Nr. C 274 vom 18. 11. 1978, S. 5.
Verordnung über den Obst- und Gemüsesektor (Abstimmung)
Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Liogier (Dok. 72/79) an:
21.5 . 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
ENTSCHLIESSUNG
mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung zur Ergänzung von Anhang I der Verord
nung (EWG) Nr. 1035/72 über eine gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse
Das Europäische Parlament,
— in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat ('),
— vom Rat gemäß Artikel 43 des EWG-Vertrags konsultiert (Dok. 635/78),
— in Kenntnis des Berichtes des Landwirtschaftsausschusses (Dok; 72/79),
billigt den Vorschlag der Kommission.
O ABl. Nr. C 52 vom 27. 2. 1979, S. 6.
Fischereibeziehungen EWG—Norwegen (Abstimmung)
Bei der Abstimmung über den von Herrn Corrie eingereichten Entschließungsantrag (Dok. 122/79) nimmt das Parlament zunächst die Präambel und die Ziffer 1 an.
Zu Ziffer 2 hat Herr Nielsen den Änderungsantrag Nr. 1 eingereicht, dem zufolge diese Ziffer geändert werden soll.
Es spricht Herr Nielsen.
Der Änderungsantrag Nr. 1 wird angenommen.
Das Parlament nimmt die folgende Entschließung an:
ENTSCHLIESSUNG
zu den Fischereibeziehungen EWG-—Norwegen
Das Europäische Parlament,
— in der Erwägung, daß sich die Gemeinschaft und Norwegen über die den Fischern aus der Gemeinschaft in norwegischen Gewässern zuzuteilenden Fangquoten geeinigt haben,
— in der Erwägung, daß das wirtschaftliche Überleben einiger Fischereihäfen in der Gemeinschaft in großem Umfang vom Tiefseefischfäng abhängig ist,
— in der Erwägung, daß sich die Einführung der 200-Meilen-Fischereizonen durch Drittländer auf diese Häfen besonders stark ausgewirkt hat, so daß die Fischereihäfen und angeschlossene Industrien eventuell und mit verheerenden Folgen für die Wirtschaft der betroffenen Gebiete geschlossen werden müssen,
Nr. C 127/85
Nr. C 127/86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79
1. ist besorgt und verwundert darüber, daß die norwegische Regierung kurz nach Inkrafttreten eines Abkommens, in dem Fangquoten für Fischer aus der Gemeinschaft in norwegischen Gewässern nördlich des 62. Breitengrades vorgesehen sind, drei Viertel dieser Gewässer schließen ließ, als Schiffe aus der Gemeinschaft unter erheblichem Kostenaufwand dort eingetroffen waren, und somit die Ausschöpfung der gemeinsam festgesetzten Fangquoten verhinderte;
2. ersucht die Kommission und den Rat, die Fischereiverhandlungen aufzunehmen, damit die geschlossenen Abkommen von allen uneingeschränkt angewendet werden.
3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Humanitäre Hilfe für die ugandische Bevölkerung (Abstimmung)
Das Parlament nimmt die von Herrn Klepsch und anderen eingereichte Entschließung (Dok. 108/79/rev.) an:
ENTSCHLIESSUNG
zu der Notwendigkeit, der ugandischen Bevölkerung dringend humanitäre Hilfe zu leisten
Das Europäische Parlament,
— zutiefst besorgt über die Leiden, die im wesentlichen der Zivilbevölkerung im Rahmen der gewaltsamen Auseinandersetzungen in Uganda zugefügt werden;
eingedenk der Bindungen, die zwischen Uganda und der Europäischen Gemeinschaft durch das Lome-Abkommen bestehen, sowie aufgrund der von Solidarität gekennzeichneten Beziehungen zwischen den Völkern Europas und dem ugandischen Volk, dessen lange Tradition seiner sozialen und kulturellen Entwicklung es würdigt;
1. ersucht die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten, alles in ihrer Kraft Stehende zu tun, um der ugandischen Bevölkerung so rasch wie möglich dringende humanitäre Hilfe zu leisten;
2. fordert diese europäischen verantwortlichen Stellen ferner auf, ihre Maßnahmen mit denjenigen des Internationalen Roten Kreuzes, des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für Flüchtlingsfragen und der betroffenen Nachbarländer zu koordinieren, damit das Schicksal der zahlreichen Opfer der jüngsten Kämpfe wirksam gelindert wird;
3. wünscht, sobald ein echter Frieden garantiert ist, daß die Gemeinschaft im Rahmen ihrer Politik für Zusammenarbeit denjenigen Vorhaben den Vorrang gibt, die dem Wiederaufbau Ugandas und dem Wiederaufschwung seiner Wirtschaft dienen;
4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mit
gliedstaaten zu übermitteln.
Arbeitsunfälle (Abstimmung)
Das Parlament nimmt die von Frau Squarcialupi und anderen eingereichte Entschließung (Dok. 117/79) an:
21. 5.79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/87
ENTSCHLIESSUNG
zu den Arbeitsunfällen
Das Europäische Parlament,
in ehrendem Gedenken an die acht Arbeiter, darunter sieben italienische Emigranten, die durch eine Explosion in einem Walzwerk in Velbert (Bundesrepublik Deutschland) getötet wurden und die zu den Tausenden von Arbeitern hinzukommen, die ihr Leben durch Arbeitsunfälle verlieren,
1. hebt hervor, daß wieder einmal die Emigranten mehr als alle andern die Risiken und die Nachlässigkeiten, die den Arbeitgebern maximale Gewinne garantieren, mit ihrem Leben und mit Verletzungen und Krankheit bezahlen müssen;
2. fordert, daß der Anwendung des vom Ministerrat bereits gebilligten Aktionsprogramms für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, in dem ein besserer Schutz der Wanderarbeitnehmer vor allem in der Anfangsphase ihrer Eingliederung in den Arbeitsprozeß als vorrangig bezeichnet wird, höchste Dringlichkeit eingeräumt wird, da die Wanderarbeitnehmer am häufigsten von Unfällen betroffen werden, wie dies die von der zuständigen Behörde in der Bundesrepublik Deutschland gelieferten Angaben beweisen;
3. beauftragt seinen Präsidenten diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Erdbeben in Jugoslawien (Abstimmung)
Das Parlament nimmt die von Herrn Adams eingereichte Entschließung (Dok. 120/79) an:
ENTSCHLIESSUNG
zur Gemeinschaftshilfe an die jugoslawischen Erdbebenopfer
Das Europäische Parlament,
— im Hinblick auf das jüngste Erdbeben in Jugoslawien, das bedauerlicherweise zahlreiche Menschenleben kostete und schwere Schäden verursachte,
— im Hinblick auf den Ansatz im Haushaltsplan 1979 der Europäischen Gemeinschaften über Gemeinschaftshilfe für die Bevölkerung der Entwicklungsländer und Drittländer, die von Katastrophen betroffen sind (Artikel 950),
— im Hinblick auf die engen Beziehungen zwischen Jugoslawien und der Europäischen Gemeinschaft,
1. fordert die Kommission auf, ernsthaft zu erwägen, die Mittel des Artikels 950 als Hilfe für xiie Opfer dieses Erdbebens zur Verfügung zu stellen;
2. ersucht die Kommission, die laufenden Gespräche mit Jugoslawien über Handelsvereinbarungen zu beschleunigen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Nr. C 127/88 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79
Beschluß über die Tilgung der afrikanischen Schweinepest in Malta (Abstimmung)
Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Albertini (Dok. 73/79) an:
ENTSCHLIESSUNG
mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für einen Beschluß über einen finanziellen Beitrag der Gemein
schaft zur Tilgung der afrikanischen Schweinepest in Malta
Das Europäische Parlament,
— in Kenntnis des Vorschlags der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (KOM(79) 35 endg.),
— vom Rat gemäß Artikel 43 des EWG-Vertrags konsultiert (Dok. 645/78),
— in Kenntnis des Berichtes des Landwirtschaftsausschusses und der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (Dok. 73/79),
1. billigt den Vorschlag der Kommission, dem zufolge die Gemeinschaft 50 % der Kosten für die Tilgung der afrikanischen Schweinepest in Malta finanzieren soll;
2. betont, daß die Gewährung dieser Hilfe von der Vorlage und der Genehmigung eines einschlägigen Planes der maltesischen Behörden abhängig zu machen ist, und daß ein Verfahren zur Information und Kontrolle über die tiergesundheitliche Lage eingeführt werden sollte, um sicherzustellen, daß das Programm zur Ausmerzung der afrikanischen Schweinepest erfolgreich durchgeführt wird.
Beschluß über die Ausmerzung der afrikanischen Schweinepest in Spanien (Abstimmung)
Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Ney (Dok. 34/79) an:
ENTSCHLIESSUNG
mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für einen Beschluß über einen finanziellen Beitrag der Gemein
schaft an Spanien zur Ausmerzung der afrikanischen Schweinepest
Das Europäische Parlament,
— in Kenntnis des Vorschlags der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (!)>
— vom Rat gemäß Artikel 43 des EG-Vertrags konsultiert (Dok. 623/78),
— in Kenntnis des Berichtes des Landwirtschaftsausschusses und der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (Dok. 34/79),
1. billigt den Vorschlag;
0) ABl. Nr. C 44 vom 17. 2. 1979, S. 6.
21. 5.79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften N r C 127/89
2. weist darauf hin, daß in Anbetracht des künftigen Beitritts Spaniens und Portugals zur Gemeinschaft jetzt schon die Bedingungen für einen möglichst freien Handelsverkehr, im vorliegenden Fall für Schweinefleisch, geschaffen werden müssen;
3. hält es für wichtig, daß die finanzielle Beihilfe der Gemeinschaft mit einem ständigen Informationsaustausch mit den spanischen Behörden Hand in Hand geht und daß, wenn nötig, von Seiten der Gemeinschaft regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden, damit Spanien in die Lage versetzt wird, die afrikanische Schweinepest innerhalb der gesetzten Frist auszumerzen;
4. weist darauf hin, daß in Erwartung einer Ausdehnung der Tilgungsaktion auf Portugal Maßnahmen getroffen werden müssen, um zu verhüten, daß die Seuche über die spanisch-portugiesische Grenze importiert wird.
Beschluß über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche in Südosteuropa (Abstimmung)
Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Ney (Dok. 32/79) an:
ENTSCHLIESSUNG
mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für einen Beschluß über einen finanziellen Beitrag zur Bekämp
fung der Maul- und Klauenseuche in Südosteuropa
Das Europäische Parlament,
— in Kenntnis des Vorschlags der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (KOM(79) 27 endg.),
— vom Rat gemäß Artikel 43 des EWG-Vertrags konsultiert (Dok. 632/78),
— in Kenntnis des Berichtes des Landwirtschaftsausschusses und der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (Dok. 32/79),
1. erinnert daran, daß die Gemeinschaft schon wiederholt durch ihre finanzielle Beteiligung an den Maßnahmen der FAO zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche in den Ländern Südosteuropas, die über keine ausreichenden Mittel zur Eindämmung der dort grassierenden Viehseuchen verfügen, beigetragen hat;
2. erinnert ferner daran, daß es für die Erhaltung von Pufferzonen an den südöstlichen Grenzen der Gemeinschaft eintritt, um die Gesundheit der gegen exotische Maul- und Klauenseucheviren nicht immunisierten Tierbestände der Gemeinschaft nicht zu gefährden;
3. hält es jedoch für unabdingbar, daß die Verwendung der Mittel, die der FAO zur Verfügung gestellt werden, sorgfältiger überwacht wird, damit diese Mittel tatsächlich zur Finanzierung von Maßnahmen verwendet werden, deren Ziel der Schutz der Tierbestände der Gemeinschaft ist;
4. billigt den vorliegenden Vorschlag, jedoch nur unter der Voraussetzung, daß sich die Kommission verpflichtet, die Verwendung der für den Kauf der Impfstoffe bestimmten Mittel sorgfältig zu überwachen, und daß sie darüber effektiv vor Rat und Parlament Rechnung ablegt.
Nr. C 127/90 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79
Verordnung über die Bekämpfung der klassischen Schweinepest (Abstimmung)
Bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag im Bericht von Herrn Ney (Dok. 33/79) nimmt das Parlament zunächst die Präambel und die Ziffer 1 an.
Nach der Ziffer 1 soll entsprechend dem Änderungsantrag Nr. 1 von den Herrn Ryan und L'Estrange eine neue Ziffer eingefügt werden.
Der Änderungsantrag Nr. 1 wird angenommen.
Das Parlament nimmt die folgende Entschließung an:
ENTSCHLIESSUNG
mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung über Maßnahmen der Gemeinschaft zur
Bekämpfung der klassischen Schweinepest
Das Europäische Parlament,
— in Kenntnis des Vorschlags der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat ('),
— vom Rat gemäß Artikel 43 des EWG-Vertrags konsultiert (Dok. 577/78),
— in Kenntnis des Berichtes des Landwirtschaftsausschusses (Dok. 33/79),
1. billigt den Vorschlag der Kommission;
2. unterstreicht die Bedeutung einer Verlängerung der gegenwärtig und zuletzt durch die Richtlinie 79/111 /EWG dem Vereinigten Königreich, Dänemark und Irland gewährten Ausnahmeregelungen, bis sich die Maßnahmen der Gemeinschaft in der Praxis bewährt haben.
O ABl. Nr. C 23 vom 26. 1. 1979,5. 2.
Zeitplan und Tagesordnung der nächsten Sitzung
Auf Vorschlag des Erweiterten Präsidiums beschließt das Parlament, seine nächste Tagung in der Woche vom 7. bis 11. Mai 1979 in Luxemburg abzuhalten.
Auf Vorschlag des Erweiterten Präsidiums beschließt das Parlament ferner, die Tagesordnung für seine Sitzungen wie folgt festzulegen:
Montag, 7. Mai 1979:
17.00 Uhr: (')
— Verfahren ohne Bericht;
(') Die angegebenen Uhrzeiten .entsprechen der luxemburgischen Sommerzeit.
— Mitteilung der Kommission über die Weiterbehandlung der Stellungnahmen und Vorschläge des Europäischen Parlaments;
— Zwischenbericht von Herrn Nyborg über Körperschaftssteuer;
— Bericht von Herrn Noe über die Flugüberwachung;
— Bericht von Lord Kennet über irreführende Werbung.
Dienstag, 8. Mai 1979:
10.00 Uhr und 15.00 Uhr:
— Bericht von Herrn Bayerl über die Rechte des Einzelnen gegenüber der Datenverarbeitung;
21 .5 .79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/91
— Bericht von Herrn Nyborg über die Baubedarfsartikel;
— Bericht von Heren Nyborg über das gemeinschaftliche Versandverfahren;
— mündliche Anfrage mit Aussprache an die Kommission zur Versorgung der Gemeinschaft mit Rohstoffen;
— Bericht von Frau Dunwoody über gleiches Entgelt für Männer und Frauen;
— Bericht von Herrn Albers über die Dreierkonferenz vom November 1978;
— Bericht von Herrn Bertrand über das Europäische Zentrum in Berlin;
— mündliche Anfrage ohne Aussprache an die Kommission zur Diskriminierung eingewanderter Frauen in Frankreich;
— gegebenenfalls Bericht von Herrn Ripamonti über den Entwurf des Nachtragshaushaltsplans Nr. 2 für 1979;
— Bericht von Herrn Ripamonti über den Entwurf des Haushaltsvoranschlags des Parlaments für 1980;
— Bericht von Herrn Shaw über die Haushaltsordnung;
15.00 Uhr:
— Fragestunde (Anfragen an die Kommission);
15.45 Uhr:
— Abstimmung.
Mittwoch, 9. Mai 1979:
10.00 Uhr und 15.00 Uhr:
— Mündliche Anfragen mit Aussprache an den Rat und die Kommission zur Beschäftigungspolitik;
— mündliche Anfrage mit Ausspräche an den Rat zum Rheinwasserabkommen;
— Bericht von Herrn Pintat über die Erweiterung der Gemeinschaft;
— Bericht von Herrn Zagari über die Menschenrechte in Äthiopien;
— Bericht von Herrn Flämig über die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern im Energiebereich;
— Bericht von Herrn Flämig über das Mehrjahresprogramm der GFS 1980-1983;
— Bericht von Herrn Brown über die Stromerzeugung;
— Bericht von Herrn Flämig über die Energielage in der Gemeinschaft;
15.00 Uhr:
— Fragestunde (Anfragen an den Rat und die Außenminister);
16.30 Uhr:
— Abstimmung.
Donnerstag, 10. Mai 1979:
10.00 Uhr und 15.00 Uhr (gegebenenfalls ab 21.00 Uhr):
— Bericht von Herrn Caillavet über das Seminar des Landwirtschaftsausschusses in Echternach;
— Bericht von Herrn Pisoni über den Weinmarkt;
— Bericht von Herrn Hansen über die Berechnung der WAB für Wein;
— Bericht von Herrn Tolman über Isoglukose;
— gemeinsame Aussprache über einen Bericht von Herrn Howell und einen Bericht von Herrn Nielsen über den Milchsektor;
— gemeinsame Aussprache über einen Bericht von Herrn Lemp zur Fischerei und einen Bericht von
.Herrn Corrie zur Aquakultur;
— gemeinsame Aussprache über einen Bericht von Herrn Hughes zur Rinderleukose und einen Entschließungsantrag von Herrn Hughes zu Nervenkrankheiten bei Schweinen;
— Bericht von Herrn Bregegere über die Tabaksorten Perustitza und Erzegovina;
— Bericht von Herrn Brugger über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport;
— Bericht von Herrn Ligios über Südfrüchte in der Gemeinschaft;
— Bericht von Herrn Hansen über die Finanzierung auf dem Ölsektor;
— Bericht von Herrn Früh über Hopfen;
— gegebenenfalls Bericht von Herrn Albertini über die Forstpolitik in der Gemeinschaft;
Bericht von Herrn Kavanagh über die Fischerei;
— Bericht von Herrn Sandri über die Einrichtung einer europäischen Agentur für Zusammenarbeit;
— Bericht von Herrn Nyborg über die Arbeitsbedingungen;
— Bericht über den Beitritt von Santa Lucia zum Abkommen von Lome (ohne Aussprache);
Nr. C 127/92 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5.79
15.00 Uhr:
— Fragestunde (Anfragen an die Kommission);
15.45 Uhr:
— gegebenenfalls Abstimmung über den Nachtragshaushaltsplan Nr. 2 und den Entschließungsantrag im Bericht von Herrn Ripamonti;
— Abstimmung über den Entwurf des Haushaltsvoranschlags des Parlaments für 1980 und den Ent-schließungsantrag im Bericht von Herrn Ripamonti;
— Abstimmung über die Entschließungsanträge, zu denen die Aussprache abgeschlossen ist.
Freitag, 11. Mai 1979:
9.00 Uhr:
— Verfahren ohne Bericht;
— Abstimmung über die Entschließungsanträge, zu denen die Aussprache abgeschlossen ist;
— Bericht von Herrn Walker-Smith über die Einsetzung eines Ombudsman für die Gemeinschaft;
— gegebenenfalls Bericht von Herrn Schmidt über den Schutz Assoziierter und Dritter in Aktiengesellschaften;
— gegebenenfalls Bericht von Herrn Shaw über die Kontrolle der Buchungsunterlagen von Kapitalgesellschaften;
— Bericht von Lord Castle über die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen EWG/Neuseeland;
— Bericht von Herrn Sandri über die Verlängerung des Handelsabkommens mit Uruguay;
— Bericht von Herrn Baas über die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen EWG/ASEAN;
— Bericht von Herrn Kaspereit über Tafeltrauben aus Zypern;
Die Sitzung wird
H. R. NORD
Generalsekretär
— Bericht von Herrn Corrie über die Küstenregionen der Gemeinschaft;
— Bericht von Herrn Schyns über den Straßentransport von Reisenden und Waren;
— Bericht von Herrn "Fuchs über die Binnenschifffahrt;
— Bericht von Herrn Jung über die Beziehungen EWG—COMEGON in der Seeschiffahrt;
— Bericht von Herrn Brown über Gegenstände aus Kunststoff;
— Bericht von Herrn Lamberts über Nährkaseine und Nährkaseinate;
— Bericht von Lord Bethell über ionisierende Strahlungen;
— Bericht von Herrn Jahn über krebserregende Stoffe in der Umwelt;
— Bericht von Herrn Noe über Qualität und Nährwert von Lebensmitteln (ohne Aussprache);
— Bericht von Herrn Lamberts über den Handelsverkehr mit Geflügelfleisch (ohne Aussprache).
Schluß der Sitzung:
— Abstimmung.
Genehmigung des Protokolls
Gemäß Artikel 17 Ziffer 2 der Geschäftsordnung genehmigt das Parlament das Protokoll der heutigen Sitzung.
Unterbrechung der Sitzungsperiode
Der Präsident erklärt die Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments für unterbrochen.
11.20 Uhr geschlossen.
Carlo MEINTZ
Vizepräsident