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Amtsblatt c 127 - EUR-Lex

Date post: 03-Mar-2023
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. .4 ^ ISSN 0376-9461 Amtsblatt c 127 22. Jahrgang der Europäischen Gemeinschaften £Ä*r spraye Mitteilungen und Bekanntmachungen Inhalt I Mitteilungen Europäisches Parlament Sitzungsperiode 1979-1980 Protokoll der Sitzung vom Montag, 23. April 1979 1 Arbeitsplan . 12 Jugendpolitik in der Gemeinschaft (die mündliche Anfrage mit Aussprache der Herren Schreiber, Kavanagh, Albers, Hoffmann, Holst und Seefeld an die Kommission: Jugend- politik in der Gemeinschaft ist in die Aussprache miteinbezogen) 16 Zweites Europäisches Sozialbudget (1976—1980) (Aussprache) 16 Protokoll der Sitzung vom Dienstag, 24. April 1979 17 Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushaksplans Nr. 1 für 1979 (Aussprache) 18 Verordnung über Zinszuschüsse für Strukturdarlehen (Aussprache) 18 Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Entscheidung über die Aufstellung eines „Zwei- ten gemeinsamen Programms zur Förderung des Austausche junger Arbeitskräfte innerhalb der Gemeinschaft" 19 Entschließung zu dem Zweiten Europäischen Sozialbudget (1976—1980) 20 Verordnung über Zinszuschüsse für Strukturdarlehen (Fortsetzung der Aussprache) 21 Entscheidung zur Ermächtigung der Kommission, Anleihen aufzunehmen (Aussprache) 21 Verordnung zur Änderung des Statuts der Beamten der Gemeinschaften (Aussprache) 22 Verwaltungsausgaben des Europäischen Parlaments im Haushaltsjahr 1978 (Aussprache) 22 Mündliche Anfrage mit Aussprache der Herren Bangemann, Cifarelli, Damseaux, Johnston und Jung an die Kommission: Reserve für die nicht quotengebundene Sektion des Regio- nalfonds 22 Entscheidung über Kohle und Koks für die Eisen- und Stahlindustrie (Aussprache) 22 Beteiligung der Gemeinschaft an der Weltraumforschung (Aussprache) 22 Tätigkeit des Euratom-Kontrollorgans (Aussprache) 23 Unfall von Three Mile Island (Aussprache) 23 Preis: 6,80 DM (Fortsetzung umseitig)
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. .4 ^ ISSN 0376-9461

Amtsblatt c 127 22. Jahrgang

der Europäischen Gemeinschaften

£Ä*r spraye Mitteilungen und Bekanntmachungen

Inhalt I Mitteilungen

Europäisches Parlament

Sitzungsperiode 1979-1980

Protokoll der Sitzung vom Montag, 23. April 1979 1

Arbeitsplan . — 12

Jugendpolitik in der Gemeinschaft (die mündliche Anfrage mit Aussprache der Herren Schreiber, Kavanagh, Albers, Hoffmann, Holst und Seefeld an die Kommission: Jugend­politik in der Gemeinschaft ist in die Aussprache miteinbezogen) 16

Zweites Europäisches Sozialbudget (1976—1980) (Aussprache) 16

Protokoll der Sitzung vom Dienstag, 24. April 1979 17

Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushaksplans Nr. 1 für 1979 (Aussprache) 18

Verordnung über Zinszuschüsse für Strukturdarlehen (Aussprache) 18

Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Entscheidung über die Aufstellung eines „Zwei­ten gemeinsamen Programms zur Förderung des Austausche junger Arbeitskräfte innerhalb der Gemeinschaft" 19

Entschließung zu dem Zweiten Europäischen Sozialbudget (1976—1980) 20

Verordnung über Zinszuschüsse für Strukturdarlehen (Fortsetzung der Aussprache) 21

Entscheidung zur Ermächtigung der Kommission, Anleihen aufzunehmen (Aussprache) 21

Verordnung zur Änderung des Statuts der Beamten der Gemeinschaften (Aussprache) 22

Verwaltungsausgaben des Europäischen Parlaments im Haushaltsjahr 1978 (Aussprache) 22

Mündliche Anfrage mit Aussprache der Herren Bangemann, Cifarelli, Damseaux, Johnston und Jung an die Kommission: Reserve für die nicht quotengebundene Sektion des Regio­nalfonds 22

Entscheidung über Kohle und Koks für die Eisen- und Stahlindustrie (Aussprache) 22

Beteiligung der Gemeinschaft an der Weltraumforschung (Aussprache) 22

Tätigkeit des Euratom-Kontrollorgans (Aussprache) 23

Unfall von Three Mile Island (Aussprache) 23

Preis: 6,80 DM (Fortsetzung umseitig)

Inhalt (Fortsetzung) Protokoll der Sitzung vom Mittwoch, 25. April 1979 24

Mündliche Anfragen mit Aussprache von den Herren Zagari, Power, Jahn, Brown, Baas, Scott-Hopkins, Leonarda, Haase, Frau Walz und Herrn Ripamonti an die Kommission, den Rat und die Außenminister, die im Rahmen der politischen Zusammenarbeit zusam­mentreten: Stand der Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika 25

Mündliche Anfrage mit Aussprache von Frau Krouwel-Vlam, den Herren W. Müller, Ajello, Bregegere, Didier und Brown an den Rat: Gemeinschaftsaktion zugunsten der Verbraucher 25

Maßnahmen in der Eisen- und Stahlindustrie (Aussprache) 25

Fragestunde

Anfragen an den Rat 26

Anfragen an die Außenminister, die im Rahmen der politischen Zusammenarbeit zusam­mentreten 27

Maßnahmen in der Eisen- und Stahlindustrie (Fortsetzung der Aussprache) 28

Entschließung zu dem vom Rat aufgestellten Entwurf'des Berichtigungs- und Nachtrags­haushaltsplans Nr. 1 der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1979 29

Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung über Zinszuschüsse für Struktur­darlehen 30

Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Entscheidung betreffend die Durchführung des Beschlusses 78/870/EWG vom 16. Oktober 1978 zur Ermächtigung der Kommission, Anleihen zur Investitionsförderung in der Gemeinschaft aufzunehmen 32

Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften und zur Errichtung eines Verwaltungsgerichts der Europäischen Gemeinschaften 33

Entschließung zu den Verwaltungsausgaben des Europäischen Parlaments für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1978 (Haushaltsjahr 1978) 38

Stellungnahme zum Entwurf der Kommission für eine Entscheidung über Kohle und Koks * für die Eisen- und Stahlindustrie der Gemeinschaft 39

Entschließung zu der Beteiligung der Gemeinschaft an der Weltraumforschung 42

Entschließung zu der Tätigkeit des Euratom-Kontrollorgans unter besonderer Berück­sichtigung der Kompetenzverteilung auf die Kommission der Europäischen Gemeinschaf­ten, die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Internationale Atomenergie-Organisation bei der Kontrolle spaltbaren Materials in der EAG 44

Entschließung zu dem Unfall im Kernkraftwerk Three Mile Island 45

Maßnahmen in der Eisen- und Stahlindustrie (Fortsetzung der Aussprache) 45

Verhaltenskodex für Unternehmen der Gemeinschaft mit Tochtergesellschaften, Zweig­niederlassungen oder Vertretungen in Südafrika (Aussprache) 45

Friedensvertrag zwischen Ägypten und Israel (Aussprache) 46

Protokoll der Sitzung vom Donnerstag, 26. April 1979 47

Fünfte UNCTAD (die mündliche Anfrage ohne Aussprache vom Ausschuß für Entwick­lung und Zusammenarbeit an die Kommission zur V. UNCTAD ist in die Aussprache miteinbezogen) , . . 47

Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Aussprache) 47

Herstellung, Verteilung und Verwendung von Arzneimitteln (Aussprache) 4g

Fragestünde

Anfragen an die Kommission 48

Beitritt der Gemeinschaft zur Europäischen Menschenrechtskonvention (Aussprache) 51

Inhalt (Fortsetzung) Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung über eine Beteiligung der Gemein­schaft an Maßnahmen zur Umstrukturierung und Umstellung der Industrie 52

Entschließung über Form, Status, Zusammenhang und Anwendung des Verhaltenskodex für Unternehmen der Gemeinschaft, die Tochtergesellschaften, Filialen oder Vertretungen in Südafrika unterhalten 56

Entschließung zu der Unterzeichnung des Friedensvertrags zwischen Ägypten und Israel und einem Gemeinschaftsbeitrag zu einer umfassenden Friedensregelung 59

Entschließung zur Vorbereitung der Fünften Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (Manila — Mai 1979) 60

Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte 61

Entschließung zur Herstellung, Verteilung und Verwendung von Arzneimitteln 66

Beitritt der Gemeinschaft zur Europäischen Menschenrechtskonvention (Fortsetzung der Aussprache) 67

Ausweisung von Herrn von Hassel aus Malta (Aussprache) 67

Einführung eines gemeinschaftlichen Systems zur Information über Unfälle (Aussprache) 67

Organbanken (Aussprache) 67

Verordnungen über Nahrungsmittelhilfe (Aussprache) 68

Protokoll der Sitzung vom Freitag, 27. April 1979 69

Verfahren ohne Bericht:

— Vorschlag für eine Richtlinie zur Ergänzung des Anhangs der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen

— Vorschlag für eine Verordnung zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemein­schaftszollkontingenten für bestimmte Weine mit Ursprungsbezeichnung der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Algerien (1979/1980)

— Vorschlag für eine Richtlinie zur zweiten Änderung des Anhangs der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitglied­staaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen 69

Entschließung zum Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Menschen­rechtskonvention 69

Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Entscheidung zur Einführung eines gemein­schaftlichen Systems zur Information über Unfälle infolge der Verwendung bestimmter Erzeugnisse, ausgenommen berufliche Tätigkeiten und Straßenverkehr 71

Entschließung zu den Organbanken ..., 71

Stellungnahme zu den Vorschlägen betreffend die Verordnungen über die Nahrungsmittel­hilfe für 1979 73

Besuch der Delegation des Europäischen Parlaments in Japan im Oktober 1978 (Aus­sprache) .- 75

Richtlinien über bestimmte Materialien und über das Meßwesen (Aussprache) 75

Richtlinie über den Straßengüter-Werkverkehr (Aussprache) 75

Petition zu den Kursverlusten (Aussprache) 75

Petition betreffend einfachere Gemeinschaftsverordnungen (Aussprache) 76

Verordnung über die Fischerei zwischen Kanada und der EWG (Aussprache) 76

Forstpolitik in der Gemeinschaft (Aussprache) 76

Verordnung über den Obst- und Gemüsesektor (Aussprache) 76

Fischereibeziehungen zwischen der EWG und Norwegen (Aussprache) 76

(Fortsetzung umseitig)

Inhalt (Fortsetzung) Humanitäre Hilfe für die ugandische Bevölkerung (Aussprache) 77

Arbeitsunfälle (Aussprache) 7-,

Erdbeben in Jugoslawien (Aussprache) 77

Beschluß über die Tilgung der afrikanischen Schweinepest in Malta (ohne Aussprache) . . . 77

Beschluß über die Ausmerzung der afrikanischen Schweinepest in Spanien (ohne Aus­sprache) _ -

Beschluß über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche in Südosteuropa (ohne Aus-Spr3.Cn C) , „ t ^ mmmm

Verordnung über die Bekämpfung der klassischen"Schweinepest (ohne Aussprache) 78

Entschließung zu den Ergebnissen des Besuchs der Delegation des Europäischen Parla­ments in Japan im Oktober 1978 70

Stellungnahme zu den Vorschlägen für

I. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sicherheitsvorschriften für Baustellenturmdrehkrane

II. eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 74/150/EWG zur Angleichung der Rechts­vorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis von land- und forstwirt­schaftlichen Zugmaschinen auf Rädern

III. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Betatigungsraum, Zugänge zum Fahrersitz (Ein- und Ausstieg) sowie Türen und Fenster von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern

IV. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Geräuschemission von Rasenmähern

V. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über gewisse Arten einfacher Druckbehälter

VI. eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 71/316/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend gemeinsame Vorschriften über Meßgeräte sowie Meß- und Prüfverfahren

VII. eine neue Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitglicdstaaten über die Einheiten im Meßwesen und zur Aufhebung der Richtlinie 71/354/EWG',... 80

Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Richtlinie über den Straßengüter-Werkverkehr zwischen Mitgliedstaaten «9

Entschließung zur Petition Nr. 24/77 von Herrn Rene Thoma und 11 anderen Unter­zeichnern zu den Kursverlusten zu Lasten von bestimmten Renten- und Pensions­empfängern ßT

Entschließung zur Petition Nr. 4/78 von Herrn Antonio Grassani betreffend einfachere Gemeinschaftsverordnungen, die bei jeder Änderung in vollem Wortlaut neu zu schreiben s m d 83

Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung über den Abschluß eines Fischerei­abkommens zwischen der Regierung Kanadas und der Europäischen Wirtschaftsgemein­schaft ^ 04

Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung zur Ergänzung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 1035/72 über eine gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse «r

Entschließung zu den Fischereibeziehungen EWG — Norwegen 85

Entschließung zu der Notwendigkeit, der ugandischen Bevölkerung dringend humanitäre Hilfe zu leisten «g

Entschließung zu den Arbeitsunfällen g7

Entschließung zur Gemeinschaftshilfe an die jugoslawischen Erdbebenopfer 87

Stellungnahme zu dem Vorschlag für einen Beschluß über einen finanziellen Beitrag der Gemeinschaft zur Tilgung der afrikanischen Schweinepest in Malta 88

Stellungnahme zu dem Vorschlag für einen Beschluß über einen finanziellen Beitrag der Gemeinschaft an Spanien zur Ausmerzung der afrikanischen Schweinepest . 88

Stellungnahme zu dem Vorschlag für einen Beschluß über einen finanziellen Beitrag zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche in Südosteuropa 89

Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen der Gemein­schaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest 90

21:5.79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/1

(Mitteilungen)

EUROPÄISCHES PARLAMENT

SITZUNGSPERIODE 1979—1980

Tagung vom 23. bis 27. April 1979

Europagebäude — Straßburg

PROTOKOLL DER SITZUNG VOM MONTAG, 23. APRIL 1979

VORSITZ: HERR COLOMBO Nachruf

Präsident

Die Sitzung wird um 17.10 Uhr eröffnet.

Wiederaufnahme der Sitzungsperiode

Der Präsident erklärt die am 16. März 1979 unterbro­chene Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments für wiederaufgenommen.

Ehrendes Gedenken an Jean Monnet

Der Präsident ehrt im Namen des Parlaments Jean Monnet, einen der geistigen Väter des europäischen Aufbauwerks, der am -16. März 1979 verstorben ist.

Das Parlament legt eine Schweigeminute ein.

Der Präsident gedenkt im Namen des Parlaments Herrn Brosnan, der diesem seit 1977 angehörte und am 18. April 1979 verstorben ist.

Das Parlament legt eine Schweigeminute ein.

Zusammensetzung der Ausschüsse

Auf Antrag der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP) bestätigt das Parlament die Ernen­nung von Herrn Fosset zum Mitglied des Politischen Ausschusses und des Ausschusses für Regionalpolitik, Raumordnung und Verkehr.

Auf Antrag der Europäischen Konservativen Fraktion bestätigt das Parlament die Ernennung von Lord Bethell zum Mitglied des Politischen Ausschusses an­stelle von Lord Reay.

Nr. C 127/2 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5,79

Petitionen

Der Präsident teilt mit, daß er von Fräulein Eva Haschek eine Petition gemäß Artikel 48 der Ge­schäftsordnung zu der uneinheitlichen Auslegung der Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 durch die Mitgliedstaaten erhalten hat.

Diese Petition wurde unter Nr. 1/79 in das in Artikel 48 Ziffer 2 der Geschäftsordnung vorgesehene Regi­ster eingetragen und gemäß Ziffer 3 des gleichen Arti­kels an den Ausschuß für Geschäftsordnung und Peti­tionen zur Prüfung überwiesen.

Der Präsident teilt dem Parlament ferner mit, daß der Ausschuß für Geschäftsordnung und Petitionen in sei­ner Sitzung vom 1. März 1979 die Petitionen Nrn. 15/77, 20/77, 21/77, 1/78, 10/78, 16/78, 21/78, 23/78, 24/78, 25/78, 26/78, 27/78, 28/78 und 29/78 geprüft hat.

Die Petition Nr. 15/77 wurde auf der Grundlage der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz der Kommis­sion übermittelt.

Die Petition Nr. 20/77 wurde einfach abgelegt.

Die Petition Nr. 21/77 wurde auf der Grundlage der Stellungnahme des Rechtsausschusses einfach abge­legt.

Die Petition Nr. 1/78 wurde der Kommission übermit­telt.

Die Petition Nr. 10/78 wurde einfach abgelegt.

Die Petition Nr. 16/78 wurde auf der Grundlage der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz der Kommis­sion übermittelt.

Die Petition Nr. 21/78 wurde an den Politischen Aus­schuß und an den Ausschuß für Regionalpolitik, Raumordnung und Verkehr zur Stellungnahme über­wiesen.

Die Petition Nr. 27/78 wurde an den Politischen Aus­schuß zur Prüfung überwiesen.

Die Petition Nr. 28/78 wurde einfach abgelegt.

Die Petition Nr. 29/78 wurde an den Ausschuß für Regionalpolitik, Raumordnung und Verkehr zur Stel­lungnahme überwiesen.

Der Präsident teilt dem Parlament mit, daß der Aus­schuß für Geschäftsordnung und Petitionen in seiner Sitzung vom 20. und 21. März . 1979 die Petitionen Nrn. 16/77, 17/77, 18/77, 12/78, 13/78, 14/78, 15/78 und 22/78 geprüft hat.

Die Petition Nr. 16/77 wurde mit der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz der Kommission übermittelt.

Die Petition Nr. 17/77 wurde der Kommission über­mittelt.

Die Petition Nr. 18/77 wurde der Kommission über­mittelt.

Die Petition Nr. 12/78 wurde einfach abgelegt.

Die Petition Nr. 13/78 wurde entsprechend dem An­trag des Ausschusses für soziale Angelegenheiten, Be­schäftigung und Bildung der Kommission übermittelt.

Die Petition Nr. 14/78 wurde der Kommission über­mittelt.

Die Petition Nr. 15/78 wurde einfach abgelegt.

Die Petition Nr. 22/78 wurde für unzulässig erklärt und deshalb einfach abgelegt.

Vorlage von Dokumenten

Der Präsident teilt mit, daß er folgende Dokumente erhalten hat:

Die Petition Nr. 23/78 wurde an den Politischen Aus­schuß zur Prüfung überwiesen.

Die Petition Nr. 24/78 wurde an den Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucher­schutz zur Stellungnahme überwiesen.

Die Petition Nr. 25/78 wurde an den Rechtsausschuß zur Stellungnahme überwiesen.

Die Petition Nr. 26/78 wurde an den Politischen Aus­schuß zur Prüfung überwiesen.

a) vom Rat Ersuchen um Stellungnahme zu

— dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit (Dok. 10/79).

Dieses Dokument wurde an den Rechtsaus­schuß als federführenden und an den Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Ver­braucherschutz als mitberatenden Ausschuß überwiesen;

21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/3

— dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für ein zwei­tes Fünf Jahresprogramm (1980—1984) für die Behandlung (Bewirtschaftung) und Lagerung radioaktiver Abfälle (Dok. 11/79).

Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Ver­braucherschutz als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Energie und For­schung sowie den Haushaltsausschuß als mitbe­ratende Ausschüsse überwiesen;

— dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für einen Beschluß zur Festlegung eines Forschungs- und Entwicklungsprogramms für die Europäische

N Atomgemeinschaft auf dem Gebiet des Plutoniumkreislaufs und seiner Sicherheit (1980—1984) (Dok. 12/79).

Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Energie und Forschung als federführenden und an den Haushaltsausschuß als mitberatenden Ausschuß überwiesen;

— dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische, physikali­sche und biologische Agenzien bei der Arbeit (Dok. 13/79).

Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Ver­braucherschutz überwiesen;

— dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für eine Ver­ordnung über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontin­gents für frische Tafeltrauben der Tarifstellen ex 08.04 A La) und b) des Gemeinsamen Zoll­tarifs mit Ursprung in Zypern (Dok. 14/79).

Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Außenwirtschaftsbeziehungen als federführen­den und an den Landwirtschaftsausschuß als mitberatenden Ausschuß überwiesen;

— dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für eine neue Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvor­schriften der Mitgliedstaaten über die Einhei­ten im Meßwesen und zur Aufhebung der Richtlinie 71/354/EWG (Dok. 15/79).

Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Wirtschaft und Währung überwiesen;

— dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an dqn Rat für eine

Richtlinie zur Ergänzung des Anhangs der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mit­gliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehr­bringens und der Verwendung gewisser gefähr­licher Stoffe und Zubereitungen (Dok. 16/79).

Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Ver­braucherschutz überwiesen;

— dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für eine Ver­ordnung zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1111/77 zur Einführung gemeinsa­mer Vorschriften für Isoglukose (Dok. 17/79).

Dieses Dokument wurde an den Landwirt­schaftsausschuß als federführenden und an den Haushaltsausschuß als mitberatenden Ausschuß überwiesen;

— dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für eine Ent­scheidung betreffend die Durchführung des Be­schlusses 78/870/EWG vom 16. Oktober 1978 zur Ermächtigung der Kommission, Anleihen zur Investitionsförderung in der Gemeinschaft aufzunehmen (Dok. 20/79).

Dieses Dokument wurde an den Haushaltsaus­schuß als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Wirtschaft und Währung sowie den Ausschuß für Regionalpolitik, Raumord­nung und Verkehr als mitberatende Ausschüsse überwiesen;

— dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für eine Ent­scheidung über die Aufstellung eines „Zweiten gemeinsamen Programms zur Förderung des Austauschs junger Arbeitskräfte innerhalb der Gemeinschaft" (Dok. 21/79).

Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bil­dung als federführenden und an den Haushalts­ausschuß als mitberatenden Ausschuß überwie­sen;

— dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für eine Ver­ordnung über Sondermaßnahmen im Rohtabak­sektor für die Sorten Perustitza und Erzego-vina (Dok. 22/79).

Dieses Dokument wurde an den Landwirt­schaftsausschuß als federführenden und an den Haushaltsausschuß als mitberatenden Ausschuß überwiesen;

— den Vorschlägen der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für

Amtsblatt der Europäischen

I. eine Verordnung zur Aufteilung bestimm­ter Fangquoten für die in den Gewässern der Färöer Inseln fischenden Fischereifahr­zeuge auf die Mitgliedstaaten

II. eine Verordnung zur Aufteilung bestimm­ter Fangquoten für die in der ausschließli­chen Wirtschaftszone Norwegens fischen­den Fischereifahrzeuge auf die Mitglied­staaten

III. eine Verordnung zur Aufteilung bestimm­ter Fangquoten für die in den Gewässern von Schweden fischenden Fischereifahr­zeuge auf die Mitgliedstaaten

IV. eine Verordnung zur Festlegung von Maß­nahmen zur Erhaltung und Bewirtschaf­tung der Fischbestände für die auf den Färöern registrierten Schiffe für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1979

V. eine Verordnung zur Festlegung bestimm­ter Maßnahmen für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1979 zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände ge­genüber Schiffen, die die Flagge Spaniens führen

(Dok. 26/79).

Dieses Dokument wurde an- den Landwirt­schaftsausschuß überwiesen;

— dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat über ein neues Mehrjahresprogramm der Gemeinsamen Forschungsstelle 1980—1983 (Dok. 27/79).

Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Energie und Forschung als federführenden Aus­schuß und an den Haushaltsaussch'üß sowie den Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesund­heit und Verbraucherschutz als mitberatende Ausschüsse überwiesen;

— den Vorsehlägen der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat betreffend die Verordnungen über die Nahrungsmittel­hilfe für 1979 (Dok. 28/79).

Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Entwicklung und Zusammenarbeit als federfüh­renden Ausschuß und an den Landwirtschafts­ausschuß sowie den Haushaltsausschuß als mit­beratende Ausschüsse überwiesen;

— dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für eine Ver­ordnung über die bei Unregelmäßigkeiten im Bereich der mit Beschluß vom 21. April 1970 vorgesehenen eigenen Mittel zu treffenden Maßnahmen sowie die Einrichtung eines ein­

Gemeinschaften 21. 5. 79

schlägigen Informations- und Kontrollsystems der Kommission (Dok. 38/79).

Dieses Dokument wurde an den Haushaltsaus­schuß überwiesen;

— dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für eine Ver­ordnung über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen (Dok. 39/79).

Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Außenwirtschaftsbeziehungen als federführen­den und an den Ausschuß für Wirtschaft und Währung als mitberatenden Ausschuß überwie­sen;

— dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für eine Ver­ordnung zur Eröffnung, Aufteilung und Ver­waltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Weine mit Ursprungsbezeich­nung der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsa­men Zolltarifs mit Ursprung in Algerien (1979/80) (Dok. 41/79).

Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Außenwirtschaftsbeziehungen als federführen­den Ausschuß und an den Landwirtschaftsaus­schuß sowie den Ausschuß für Entwicklung und Zusammenarbeit als mitberatende Aus­schüsse überwiesen;

— dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für eine Ver­ordnung über die Investitionsbeihilfen auf der Ebene der Verarbeitung und Vermarktung von Milcherzeugnissen (Dok. 46/79).

Dieses Dokument wurde an den Landwirt­schaftsausschuß überwiesen;

— den Vorschlägen der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat zur Agrar-strukturpolitik (Dok. 47/79).

Dieses Dokument wurde an den Landwirt­schaftsausschuß als federführenden und an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Regionalpolitik, Raumordnung und Verkehr als mitberatende Ausschüsse überwiesen;

— den Vorschlägen der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für

I. eine Verordnung zur Änderung der Verord­nung (EWG) Nr. 1418/76 über die gemein­same Marktorganisation für Reis

II. eine Verordnung zur Änderung der Verord­nung (EWG) Nr. 2727/75 über die gemein­same Marktorganisation für Getreide

(Dok. 48/79).

21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/5.

Dieses Dokument wurde an den Landwirt­schaftsausschuß als federführenden und an den Haushaltsausschuß als mitberatenden Ausschuß überwiesen;

— dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur zweiten Änderung des Anhangs der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inver-

, kehrbringens und der Verwendung gewisser ge­fährlicher Stoffe und Zubereitungen (Dok. 49/79).

Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Ver­braucherschutz als federführenden und an den Ausschuß für Wirtschaft und Währung als mit­beratenden Ausschuß überwiesen;

— dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur Festlegung von Sicherheitsmaß­nahmen gegen hypothetische Gefahren beim Umgang mit neukombinierter DNS (Dok. 55/79).

Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Ver­braucherschutz überwiesen;

— dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur Verlängerung einiger Ausnahme­regelungen in bezug auf Brucellose, Tuberku­lose und Schweinepest für Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich (Dok. 68/79).

Dieses Dokument wurde an den Landwirt­schaftsausschuß überwiesen;

— dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für einen Beschluß zur Festlegung eines Fünfjahresfor-schungs- und Ausbildungsprogramms (1980— 1984) der Europäischen Atomgemeinschaft auf dem Gebiet Biologie — Gesundheitsschutz (Strahlenschutzprogramm) — (Dok. 88/79).

Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Ver­braucherschutz als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Energie und For­schung sowie den Haushaltsausschuß als mitbe­ratende Ausschüsse überwiesen;

— dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für eine Ver­ordnung zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2511/69 über Sondermaßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermark­

tung von Zitrusfrüchten der Gemeinschaft (Dok. 93/79).

Dieses Dokument wurde an den Landwirt­schaftsausschuß als federführenden und an den Haushaltsausschuß als mitberatenden Ausschuß überwiesen;

— dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für eine Ver­ordnung v zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 471/76 hinsichtlich der Dauer der Aussetzung der Anwendung der Preisbedin­gung, der die Einfuhr frischer Zitronen mit Ur­sprung in einigen Ländern des Mittelmeer­raums in die Gemeinschaft unterliegt (Dok, 94/79).

Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Außenwirtschaftsbeziehungen als federführen­den Ausschuß und an den Landwirtschaftsaus­schuß sowie den Haushaltsausschuß als mitbe­ratende Ausschüsse überwiesen;

— dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für einen Beschluß zur Festlegung eines zweiten mehrjäh­rigen Forschungs- und Entwicklungspro­gramms der Europäischen Wirtschaftsgemein­schaft für den Textil- und Bekleidungssektor (indirekte Aktion) (Dok. 110/79).

Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Energie und Forschung als federführenden Aus­schuß und an den Ausschuß für Wirtschaft und Währung sowie den Haushaltsausschuß als mit­beratende Ausschüsse überwiesen;

b) von den Ausschüssen die folgenden Berichte:

— von Herrn Brown im Namen des Ausschusses für Energie und Forschung einen Bericht über die Notwendigkeit von Gemeinschaftsaktionen im Zusammenhang mit der Nutzung von Wel­len, Gezeiten und Wind zur Stromerzeugung (Dok. 19/79);

— von Herrn Brown im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Ver­braucherschutz einen Bericht über den Vor­schlag der Kommission der Europäischen Ge­meinschaften an den Rat (Dok. 173/78) für eine Einzelrichtlinie über die Gesamtzulässig-keitsgrenze für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung mit Lebensmitteln in Berührung kommen (Dok. 23/79);

— von Frau Krouwel-Vlam im Namen des Aus­schusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz einen Bericht über die Organbanken (Dok. 24/79);

Nr. C 127/6 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79

— von Herrn Wawrzik im Namen des Ausschus­ses für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bildung einen Bericht über das Zweite Europäische Sozialbudget (1976—1980) — (Dok. 25/79);

— von Sir Derek Walker-Smith im Namen des Rechtsausschusses einen Bericht über die Ein­setzung eines Ombudsmanns für die Europä­ische Gemeinschaft durch das Europäische Par­lament (Dok. 29/79);

— von Herrn Nyborg im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Euro­päischen Gemeinschäften an den Rat (Dok. 520/78) für eine Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Baubedarfsartikel (Dok. 30/79);

— von Herrn Albers im Namen des Ausschusses für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bildung einen Bericht über die aus der Dreierkonferenz vom 9. November 1978 zu zie­henden Schlußfolgerungen (Dok. 31/79);

von Herrn Ney im Namen des Landwirtschafts­ausschusses einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemein­schaften an den Rat (Dok. 632/78) für einen Beschluß über einen finanziellen Beitrag zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche in Südosteuropa (Dok. 32/79);

— von Herrn Ney im Namen des Landwirtschäfts­ausschusses einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemein­schaften an den Rat (Dok. 577/78) für eine Verordnung über Maßnahmen der Gemein­schaft zur Bekämpfung der klassischen Schwei­nepest (Dok. 33/79);

— von Herrn Ney im Namen des Landwirtschafts­ausschusses einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemein­schaften an den Rat (Dok. ,623/78) für einen Beschluß über einen finanziellen Beitrag der Gemeinschaft an Spanien zur Ausmerzung der afrikanischen Schweinepest (Dok. 34/79);

— von Herrn Lemp im Namen des Land Wirt­schaftsausschusses einen Bericht über den Vor­schlag der Kommission der Europäischen Ge­meinschaften an den Rat (Dok. 680/78) für eine Verordnung über den Abschluß eines Fischereiabkommens zwischen der Regierung Kanadas und der Europäischen Wirtschaftsge­meinschaft (Dok. 35/79);

— von Lord Kennet im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Ver­braucherschutz einen Bericht über den Vor­schlag der Kommission der Europäischen Ge­meinschaften an den Rat (Dok. 8/78) für eine Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über irreführende und unlautere Werbung (Dok. 36/79);

— von Herrn Cointat im Namen des Haushalts­ausschusses einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemein­schaften an den Rat (Dok. 276/78) für eine Verordnung zur Änderung des Statuts der Be­amten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Beschäftigungsbedingungen für die sonsti­gen Bediensteten der Gemeinschaften und zur Errichtung eines Verwaltungsgerichts der Euro­päischen Gemeinschaften {Dok. 37/79);

— von Frau Cassanmagnago Cerretti im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksge­sundheit und Verbraucherschutz einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Euro­päischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 391/78) für eine Entscheidung zur Einführung eines gemeinschaftlichen Systems zur Informa­tion über Unfälle infolge der Verwendung be­stimmter Erzeugnisse, ausgenommen berufliche Tätigkeiten und Straßenverkehr (Dok. 40/79);

— von Herrn Pintat im Namen des Politischen Ausschusses einen Bericht über die Perspekti­ven der Erweiterung der Gemeinschaft, Zwei­ter Teil: Sektorale Aspekte (Dok. 42/79);

— von Herrn Sandri im Namen des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit einen Be­richt über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 43/78) für eine Verordnung über die Er­richtung einer europäischen Agentur für Zu­sammenarbeit (EAZ) (Dok. 44/79);

— von Herrn Spinelli im Namen des Haushalts­ausschusses einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemein­schaften an den Rat (Dok. 20/79) für eine Ent­scheidung betreffend die Durchführung des Be­schlusses 78/870/EWG vom 16. Oktober 1978 zur Ermächtigung der Kommission, Anleihen zur Investitionsförderung in der Gemeinschaft aufzunehmen (Dok. 45/79);

— von Herrn Jung im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Raumordnung und Verkehr einen Bericht über den Vorschlag für Komis-sion der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 628/78) für eine Richtlinie über den

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Straßengüter-Werkverkehr zwischen Mitglied-Staaten (Dok. 50/79);

— von Herrn Jung im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Raumordnung und Verkehr einen Bericht über die Beziehungen der EG mit den COMECON-Ländern auf dem Gebiet der Seeschiffahrt (Dok. 51/79);

— von Herrn Nyborg im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung einen Bericht über die Vorschläge der Kommission der Euro­päischen Gemeinschaften an den Rat für

I. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sicherheitsvorschriften für Baustel­len-Turmdrehkrane (Dok. 548/78)

II. eine Richtlinie zur Änderung der Richtli­nie 74/150/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (Dok. 550/78)

III. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Betätigungsraum, Zugänge zum Fah­rersitz (Ein- und Ausstieg) sowie Türen und Fenster von land- und forstwirtschaft­lichen Zugmaschinen auf Rädern (Dok. 549/78)

IV. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Geräuschemission von Rasenmä­hern (Dok. 562/78)

V. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über gewisse Arten einfacher Druckbehäl­ter (Dok. 563/78)

VI. eine Richtlinie zur Änderung der Richtli­nie 71/316/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten be­treffend gemeinsame Vorschriften über Meßgeräte sowie über Meß- und Prüfver­fahren (Dok. 617/78)

VII. eine neue Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Einheiten im Meßwesen und zur Aufhebung der Richtlinie 71/354/EWG (Dok. 15/79)

(Dok. 53/79);

— von Herrn Flämig im Namen des Ausschusses für Energie und Forschung einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 27/79) über ein neues Mehrjahresprogramm

der Gemeinsamen Forschungsstelle (1980— 1983) — ( D o k . 54/79);

— von Herrn Ibrügger im Namen des Ausschus­ses für Energie und Forschung einen Bericht über den Entwurf der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften (Dok. 576/78) für eine Entscheidung über Kohle und Koks für die Eisen- und Stahlindustrie der Gemeinschaft (Dok. 69/79);

— von Herrn Lagorce im Namen des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit einen Be­richt über Forrn, Status, Zusammenhang und Anwendung des Verhaltenskodex für Unterneh­men der Gemeinschaft, die Tochtergesellschaf­ten, Filialen oder Vertretungen in Südafrika un­terhalten (Dok. 70/79);

— von Herrn Calewaert im Namen des Rechtsaus­schusses einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 351/76) für eine Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungs­vorschriften der Mitgliedstaaten über die Haf­tung für fehlerhafte Produkte (Dok. 71/79);

— von Herrn Liogier im Namen des Landwirt­schaftsausschusses einen Bericht über den Vor­schlag der Kommission der Europäischen Ge­meinschaften an den Rat (Dok. 635/78) für eine Verordnung zur Ergänzung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 1035/72 über eine gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse (Dok. 72/79);

— von Herrn Albertini im Namen des Landwirt­schaftsausschusses einen Bericht über den Vor­schlag der Kommission der Europäischen Ge­meinschaften an den Rat (Dok. 645/78) für einen Beschluß über einen finanziellen Beitrag der Gemeinschaft zur Tilgung der afrikani­schen Schweinepest in Malta (Dok. 73/79);

— von Herrn Flämig im Namen des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit einen Be­richt über die Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat be­treffend die Zusammenarbeit mit den Entwick­lungsländern im Energiebereich (Dok. 74/79);

— von Herrn Sandri im Namen des Ausschusses für Außenwirtschaftsbeziehungen einen Bericht über die Verlängerung des Handelsabkommens mit Uruguay (Dok. 75/79);

— von Herrn Baas im Namen des Ausschusses für Außenwirtschaftsbeziehungen einen Bericht zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwi­schen der EWG und der ASEAN (Dok. 77/79);

Nr. C 127/8 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5,79

— von Lord Bethell im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Ver­braucherschutz einen Bericht über den Vor­schlag der Kommission der Europäischen Ge­meinschaften an den Rat (Dok. 619/78) für eine Richtlinie zur Abänderung der Richtli­nien, mit denen die geänderten Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ioni­sierender Strahlungen festgelegt wurden (Dok. 78/79);

— von Herrn Hansen im Namen des Landwirt­schaftsausschusses einen Bericht über den Vor­schlag der Kommission der Europäischen Ge­meinschaften an den Rat (Dok. 639/78) für eine Verordnung zur Änderung der Verord­nung (EWG) Nr. 974/71 betreffend die Berech­nung der Währungsausgleichsbeträge für Wein (Dok. 79/79);

— von Herrn Scelba im Namen des Politischen Ausschusses einen Bericht über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Menschenrechtskonvention (Dok. 80/79);

— von Herrn Blumenfeld im Namen des Politi­schen Ausschusses einen Bericht über die Unter­zeichnung eines Friedensvertrags zwischen Ägypten und Israel und einen Gemeinschafts­beitrag zu einer umfassenden Friedensregelung (Dok. 82/79);

— von Herrn Lamberts im Namen des Ausschus­ses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz einen Bericht über den Vor­schlag der Kommission der Europäischen Ge­meinschaften an den Rat (Dok. 624/78): für eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvor­schriften der Mitgliedstaaten für Nährkaseine und Nährkaseinate (Dok. 83/79);

— von Herrn Notenboom im Namen des Haus-haltsausschusses einen Bericht über den Vor­schlag der Kommission der Europäischen Ge­meinschaften an den Rat (Dok. 633/78) für eine Verordnung über Zinszuschüsse für Struk­turdarlehen (Dok. 84/79;

— von Herrn Bregegere im Namen des Landwirt­schaftsausschusses einen Bericht über den Vor­schlag der Kommission der Europäischen Ge­meinschaften an den Rat (Dok. 22/79) für eine Verordnung über Sondermaßnahmen im Roh­tabaksektor für die Sorten Perustitza und Her­zegowina (Dok. 85/79);

— von Herrn Lamberts im Namen des Ausschus­ses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz einen Bericht über den Vor­

schlag der Kommission der Europäischen Ge­meinschaften an den Rat (Dok. 638/78) für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 71/118/EWG zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handels­verkehr mit frischem Geflügelfleisch in bezug auf ihre Kühlbestimmungen (Dok. 86/79);

— von Herrn Pisoni im Namen des Landwirt­schaftsausschusses einen Bericht über den Vor­schlag der Kommission der Europäischen Ge­meinschaften an den Rat (Dok. 646/78) für eine Verordnung zur Änderung der Verord­nung (EWG) Nr. 816/70 zur Festlegung ergän­zender Vorschriften für die gemeinsame Markt­organisation für Wein sowie der Verordnung (EWG) Nr. 817/70 zur Festlegung besonderer Vorschriften für Qualitätsweine bestimmter An­baugebiete (Dok. 87/79);

— von Herrn Noe im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Ver­braucherschutz einen Bericht über den Vor­schlag der Kommission der Europäischen Ge­meinschaften an den Rat (Dok 681/78) für einen Beschluß zur Festlegung einer konzertier­ten Aktion der Europäischen Wirtschaftsge­meinschaft über Auswirkungen der thermi­schen Behandlung und des Vertriebs auf Quali­tät und Nährwert von Lebensmitteln (Dok. 89/79);

— von Herrn Bertrand im Namen des Ausschus­ses für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bildung einen Bericht über die bisher er­zielten Ergebnisse sowie die künftigen Tätigkei­ten des Europäischen Zentrums für die Förde­rung der Berufsausbildung, Berlin (Dok. 90/79);

— von Frau Cassanmagnago Cerretti im Namen des Ausschusses für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bildung einen Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 21/79) für eine Entscheidung über die Aufstel­lung eines „Zweiten gemeinsamen Programms zur Förderung des Austauschs junger Arbeits­kräfte in der Gemeinschaft" (Dok. 91/79);

— von Herrn Albertini im Namen des Landwirt­schaftsausschusses einen Bericht über die Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 542/78) über die Forstpolitik in der Gemeinschaft (Dok. 92/79);

— von Herrn Flämig im Namen des Ausschusses für Energie und Forschung einen Bericht zur Energielage der Gemeinschaft (Dok. 96/79);

21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/9

— von Frau Dunwoody im Namen des Ausschus­ses für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bildung einen Bericht über gleiches Ent­gelt für Männer und Frauen in den Mitglied­staaten der Gemeinschaft (Dok. 98/79);

— von Herrn Bayerl im Namen des Rechtsaus­schusses einen Bericht über den Schutz der Rechte des Einzelnen angesichts der fortschrei­tenden technischen Entwicklung auf dem Ge­biet der Datenverarbeitung (Dok. 100/79);

— von Herrn Kavanagh im Namen des Ausschus­ses für Energie und Forschung einen Bericht über die Koordinierung der Tätigkeiten der Fischereischutzboote in der Seefischerei auf Ge­meinschaftsebene (DoL 101/79);

— von Herrn Cointat im Namen des Haushalts­ausschusses einen Zwischenbericht über den Entwurf eines Berichtes über die Verwaltungs­ausgaben des Europäischen Parlaments für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1978 (Haushaltsjahr 1978) — (Dok. 102/79);

— von Herrn Nyborg im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung einen Bericht über die Vorschläge der Kommission der Euro­päischen Gemeinschaften an den Rat für

I. eine Verordnung zur Änderung der Verord­nung (EWG) Nr. 222/77 über das gemein­schaftliche Versandverfahren (Dok. 551/78)

II. eine Verordnung zur Festlegung der Vor­aussetzungen, unter denen eine Person eine Zollanmeldung abgeben kann (Dok. 609/78)

(Dok. 103/79);

— von Herrn Hughes im Namen des Landwirt­schaftsausschusses einen Bericht über den Vor­schlag der Kommission der Europäischen Ge­meinschaften an den Rat (Dok. 510/78) für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 64/432/EWG hinsichtlich der enzootischen Leukose der Rinder (Dok. 105/79);

— von Herrn Nyborg im Namen des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit einen Be­richt über die Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über die Entwicklungsarbeit und die Einhaltung ge­wisser internationaler Normen auf dem Gebiet der Arbeitsbedingungen (Dok. 111/79);

c) die folgenden mündlichen Anfragen:

— mündliche Anfragen von Sir Geoffrey de Frei-tas, den Herren Steuer, Ellis, Seefeld, Dewulf,

Inchauspe, Bordu, L'Estrange, Dondelinger, Kavanagh, Ryan, Sir Derek Walker-Smith, Sir Geoffrey de Freitas, den Herren Spicer, Power, Fitch, Seefeld, Fellermaier, W. Müller, Frau Krouwel-Vlam, den Herren Radoux, De Clercq, Dewulf, Nolan, Power, Lord Bethell, den Herren Brown, Pisoni, Noe, Dalyell, Sir Geoffrey de Freitas, den Herren Yeats, van Aerssen, Lord St. Oswald, den Herren Lagorce, Dondelinger, McDonald, Bettiza, Osborn, Kavanagh, Nyborg, Christensen, Ryan und Frau Dunwoody gemäß Artikel 47a der Geschäftsordnung für die Fragestunde am 25. und 26. April 1979 (Dok. 52/79);

— mündliche Anfrage mit Aussprache von den Herren Zagari, Power, Jahn, Brown, Baas, Scott-Hopkins, Leonardi, Haase, Frau Walz und Herrn Ripamonti an die Kommission zum Stand der Beziehungen zwischen der Gemein­schaft und den Vereinigten Staaten von Ame­rika (Dok. 56/79);

— mündliche Anfrage mit Aussprache von den Herren Zagari, Power, Jahn, Brown, Baas, Scott-Hopkins, Leonardi, Haase, Frau Walz und Herrn Ripamonti an den Rat zum Stand der Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika (Dok. 57/79);

— mündliche Anfrage mit Aussprache von den Herren Zagari, Power, Jahn, Brown, Baas, Scott-Hopkins, Leonardi, Haase, Frau Walz und Herrn Ripamonti an die Außenminister, die im Rahmen der politischen Zusammenar­beit zusammentreten, zum Stand der Beziehun­gen zwischen der Gemeinschaft und den Ver­einigten Staaten von Amerika (Dok. 58/79);

— mündliche Anfrage mit Aussprache der Herren Bangemann, Cifarelli, Damseaux, Johnston und Jung an die Kommission zur Reserve für die nicht quotengebundene Sektion des Regio­nalfonds (Dok. 59/79);

— mündliche Anfrage mit Aussprache der Herren Schreiber, Kavanagh, Albers, Hoffmann, Holst und Seefeld an die Kommission zur Jugendpoli­tik in der Gemeinschaft (Dok. 60/79);

— mündliche Anfrage mit Aussprache von Frau Krouwel-Vlam, den Herren Willi Müller, Ajello, Bregegere, Didier und Brown an den Rat zur Gemeinschaftsaktion zugunsten der Verbraucher (Dok. 61/79);

— mündliche Anfrage mit Aussprache von Herrn Klepsch im Namen der Christlich-Demokrati­schen Fraktion (Fraktion der EVP) an die

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Kommission zur Umstrukturierung des Indu­striesektors (Dok. 62/79);

• mündliche Anfrage mit Aussprache von Herrn Klepsch im Namen der Christlich-Demokrati­schen Fraktion (Fraktion der EVP) an den Rat zur Umstrukturierung des Industriesektors (Dok. 63/7.9);

mündliche Anfrage mit Aussprache von Herrn Pintat im Namen der Liberalen und Demokrati­schen Fraktion an die Kommission zur Bilanz der von der Kommission seit zwei Jahren in der Eisen- und Stahlindustrie angewandten Maßnahmen und künftige Aussichten (Dok. 64/79);

mündliche Anfrage ohne Aussprache im Na­men des Ausschusses für Entwicklung und Zu­sammenarbeit an die Kommission zu der V. Konferenz der Vereinten Nationen über Handel und Entwicklung (UNCTAD) (Manila — Mai 1979) (Dok. 65/79);

mündliche Anfrage mit Aussprache im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung an die Kommission zur Versorgung der Ge­meinschaft mit Rohstoffen (Dok. 112/79);

e) vom Rat:

den Entwurf für einen Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplan Nr. 1 der Europä­ischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1979 (Dok. 67/79).

Dieses Dokument wurde an den Haushaltsaus­schuß überwiesen;

f) die folgenden Entschließungsanträge:

— von Herrn Hamilton einen Entschließungsan­trag gemäß Artikel 25 der Geschäftsordnung zu einem einzigen Sitz für Gemeinschaftsexe­kutiven und Parlament (Dok. 4/79).

Dieses Dokument wurde an den Politischen Ausschuß überwiesen;

— von Frau Walz und Herrn Flämig einen Ent­schließungsantrag zu dem Unfall im Kernkraft­werk Three Mile Island (Dok. 81/79);

g) vom Gemischten Parlamentarischen Ausschuß EWG—Türkei eine am 10. April 1979 in Ankara angenommene Empfehlung (Dok. 97/79).

d) von der Kommission:

— am 22. März 1979

— ein Ersuchen um Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Mittelübertragung von Kapitel zu Kapitel im Einzelplan III — Kommission — des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1979 (Dok. 18/79),

Dieses Dokument wurde an den Haushalts­ausschuß überwiesen.

Der Präsident weist darauf hin, daß er ge­mäß den Bestimmungen der Haushaltsord­nung den Rat im Namen des Parlaments konsultiert hat, da es sich um Ausgaben handelt, die sich nicht zwingend aus den Verträgen ergeben;

— am IQ. April 1979

— ein Ersuchen um Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Mittelübertragung von Kapitel zu Kapitel im Einzelplan III — Kommission — des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1979 (Dok. 66/79).

Dieses Dokument wurde an den Haushalts­ausschuß überwiesen;

Übermittlung von Abkommenstexten durch den Rat

Der Präsident teilt mit, daß er vom Rat beglaubigte Abschrift der folgenden Dokumente erhalten hat:

— Abkommen in Form eines Briefwechsels betref­fend Artikel 9 des Protokolls Nr. 1 des Abkom­mens zwischen der Europäischen Wirtschaftsge­meinschaft und dem Staat Israel über die Einfuhr haltbar gemachter Fruchtsalate mit Ursprung in Is­rael in die Gemeinschaft (1979);

— Gemeinsame Absichtserklärung zur Durchführung einer europäischen Forschungsaktion betreffend küstennahe benthonische Ökosysteme (Cost-Ak-tion 47);

— Akte über die Notifizierung der Genehmigung des Finanzprotokolls zwischen der Europäischen Wirt­schaftsgemeinschaft und der Türkei durch die Ge­meinschaft.

Befassung von Ausschüssen

Der Präsident teilt mit, daß gemäß Artikel 38 Ziffer 3 der Geschäftsordnung der Ausschuß für Wirtschaft und Währung auf dessen Antrag hin als mitberaten­der Ausschuß für die Frage der mittel- und langfristi­gen Perspektiven der Regionalpolitik im Rahmen der

21 .5 .79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/11

Wirtschafts- und Währungsunion bestimmt wurde; dem Ausschuß für Regionalpolitik, Raumordnung und Verkehr ist die Genehmigung zur Ausarbeitung eines Berichtes über diese Frage erteilt worden.

Der Präsident teilt ferner mit, daß gemäß Artikel 38 Ziffer 3 der Geschäftsordnung der Ausschuß für so­ziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bildung auf dessen Antrag hin als mitberatender Ausschuß für die Frage der Zusammenarbeit bei der Entwicklungsar­beit und der Einhaltung gewisser internationaler Nor­men auf dem Gebiet der Arbeitsbedingungen be­stimmt wurde; dem Ausschuß für Entwicklung und Zusammenarbeit ist die Genehmigung zur Ausarbei­tung eines Berichtes über diese Frage erteilt worden.

Mitteilung des Präsidenten über den Entschließungs­antrag Dok. 626/78

Der Präsident teilt mit, daß der Vorsitzende des Aus­schusses für Außenwirtschaftsbeziehungen angekün­digt hat, daß sich sein Ausschuß nicht mehr für die Ausarbeitung eines Berichtes über den Entschließungs­antrag zu den Beziehungen zwischen der Volksrepu­blik China und der Europäischen Gemeinschaft (Dok. 626/78), der an ihn in der Sitzung vom 16. Februar 1979 überwiesen wurde, verantwortlich fühlt, da eine praktisch gleichlautende Entschließung (Dok. 6/79) in der Sitzung vom 15. März 1979 angenommen wurde.

Der Ausschuß für Außenwirtschaftsbeziehungen bleibt jedoch gemäß Ziffer 9 dieser Entschließung mit der Ausarbeitung eines Jahresberichts über dieses Thema beauftragt.

Beratung im Dringlichkeitsverfahren

Der Präsident teilt mit, daß er gemäß Artikel 14 der Geschäftsordnung folgende Dokumente erhalten hat:

— von den Herren Fellermaier und Pisani im Namen der Sozialistischen Fraktion einen Entschließungs­antrag mit Antrag auf Beratung im Dringlichkeits­v e r f a h r e n z u r Überprüfung der gemeinsamen Agrarpolitik (Dok. 43/79);

— von Herrn Hughes im Namen des Landwirt­schaftsausschusses einen Entschließungsantrag mit Antrag auf Beratung im Dringlichkeitsverfahren zu der dringend notwendigen Einführung von Aus-merzungsmaßnahmen zur Bekämpfung von Ner­venkrankheiten bei Schweinen (Dok. 76/79);

— von Herrn Fellermaier im Namen der Sozialisti­schen Fraktion einen Entschließungsantrag mit An­trag auf Beratung im Dringlichkeitsverfahren zur

Stärkung der parlamentarischen Demokratie auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft (Dok. 95/79);

— von den Herren Klepsch, Bersani, Deschamps und Vergeer im Namen der Christlich-Demokrati­schen Fraktion (EVP-Fraktion) einen Entschlie­ßungsantrag mit Antrag auf Beratung im Dring­lichkeitsverfahren zu der Notwendigkeit, der ugan­dischen Bevölkerung dringend humanitäre Hilfe zu liefern (Dok. 108/79);

— von Herrn Ansquer im Namen der Fraktion der Europäischen Demokraten für den Fortschritt einen Entschließungsantrag mit Antrag auf Bera­tung im Dringlichkeitsverfahren zur Grundstoff­versorgung der Gemeinschaft (Dok. 109/79);

— von Herrn Pintat im Namen der Liberalen und Demokratischen Fraktion einen Entschließungsan­trag mit Antrag auf Beratung im Dringlichkeitsver­fahren zum Abschluß der Genfer Verhandlungen über die Tokio-Runde (Dok. 114/79);

— einen Antrag auf Beratung im Dringlichkeitsver­fahren der mündlichen Anfrage mit Aussprache des Ausschusses für Wirtschaft und Währung an die Kommission zur Versorgung der Gemein­schaft mit Rohstoffen (Dok. 112/79).

Der Präsident weist darauf hin, daß die Begründun­gen zu diesen Anträgen auf Beratung im Dringlich­keitsverfahren in den betreffenden Dokumenten ent­halten sind.

Er teilt mit, daß gemäß Artikel 14 Ziffer 1 zweiter Absatz der Geschäftsordnung die Abstimmung über diese Anträge zu Beginn der morgigen Sitzung er­folgt.

Er weist ferner darauf hin, daß sich die mündliche An­frage des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und der Entschließungsantrag der Fraktion der Euro­päischen Demokraten für den Fortschritt auf densel­ben Gegenstand beziehen.

Begrüßung

Der Präsident heißt im Namen des Parlaments die De­legation des australischen Parlaments unter Führung von Herrn Edwards, die auf der Ehrentribüne Platz genommen hat, herzlich willkommen.

Vorläufiger Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags des Parlaments

Der Präsident teilt mit, daß das Präsidium in seiner Sitzung vom 5. April 1979 auf der Grundlage eines vom Generalsekretär ausgearbeiteten Berichtes den

Nr. C 127/12 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21.5.79

vorläufigen Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags des Parlaments für das Haushaltsjahr 1980 aufgestellt hat.

Gemäß Artikel 50 Ziffer 3 der Geschäftsordnung wurde dieser Vorentwurf dem zuständigen Ausschuß, d. h. dem Haushaltsausschuß, übermittelt.

Arbeitsplan

Der Präsident weist darauf hin, daß das Erweiterte Präsidium am 4. April 1979 den Entwurf der Tages­ordnung, der verteilt worden ist, festgelegt hat.

Es spricht Lord Bruce zu einer Verfahrensfrage betref­fend den Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplan Nr. 1 für 1979.

Lord Reay bezieht sich auf ein Schreiben der Vorsit­zenden des Ausschusses für Entwicklung und Zusam­menarbeit und beantragt, daß die mündliche Anfrage zu der V. Konferenz der Vereinten Nationen über Handel und Entwicklung (UNCTAD) (Dok. 65/79), die ohne Aussprache in die Tagesordnung der Sit­zung am Donnerstag, 26. April, eingesetzt ist, in eine mündliche Anfrage mit Aussprache umgewandelt wird.

Es sprechen zu diesem gemäß Artikel 12 der Ge­schäftsordnung gestellten Antrag Herr Spenale, Lord Reay und Herr Klepsch.

Lord Reay zieht seinen Antrag zurück, der jedoch bei der nächsten Sitzung des Präsidiums vorgelegt wird.

Der Präsident teilt mit, daß die Europäische Konserva­tive Fraktion beantragt, den in die Tagesordnung der Sitzung von Donnerstag, 26. April, eingesetzten Be­richt Calewaert über die Haftung für fehlerhafte Pro­dukte (Dok. 71/79) auf die Mai-Tagung zu vertagen.

Es sprechen zu diesem gemäß Artikel 12 der Ge­schäftsordnung gestellten Antrag Lord Bessborough, Lord Ardwick, die Herren Klepsch, Bangemann, Klepsch, Lord Bessborough und Herr Bangemann, der beantragt, die Frist für die Einreichung von Ände­rungsanträgen zu diesem Bericht auf morgen, 20:00 Uhr, festzusetzen, der, falls keine Änderungsanträge vorliegen auf der Tagesordnung verbleibt, jedoch automatisch auf die nächste Tagung vertagt wird, falls Änderungsanträge eingereicht werden, sowie Herr Broeksz.

Auf Vorschlag des Präsidenten beschließt das Parla­ment, daß dieser Bericht vorläufig auf der Tagesord­nung verbleibt und daß das Präsidium, das am näch­sten Mittwoch zusammentritt, die Frage prüft und dem Parlament einen Vorschlag macht; die Frist für

die Einreichung von Änderungsanträgen wird auf Dienstag, 20.00 Uhr, festgesetzt.

Der Präsident teilt ferner mit, daß der Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucher­schutz beantragt, daß der Bericht von Herrn Brown über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung mit Lebensmit­teln in Berührung kommen (Dok. 23/79), der in die Tagesordnung der Sitzung am Donnerstag, 26. April, eingesetzt wurde, auf die Mai-Tagung vertagt wird und vorschlägt, an die Stelle dieses Berichtes einen Be­richt von Lord Kennet über die irreführende Wer­bung (Dok. 36/79) auf die Tagesordnung zu setzen.

Es sprechen zu diesem gemäß Artikel 12 der Ge­schäftsordnung gemachten Antrag und Vorschlag Herr Baas und Lord Kennet.

Das Parlament erklärt sich mit dem Antrag über die Vertagung des Berichtes von Herrn Brown einverstan­den, lehnt jedoch den Vorschlag, den Bericht von Lord Kennet in die Tagesordnung einzusetzen, ab.

Der Präsident teilt ferner mit, daß der Politische Aus­schuß die Einsetzung des Berichtes von Herrn Scelba über den Beitritt der Gemeinschaft zur Europäischen Konvention der Menschenrechte (Dok. 80/79) in die Tagesordnung dieser Tagung beantragt hat.

Es spricht Herr Klepsch zu diesem gemäß Artikel 12 der Geschäftsordnung gestellten Antrag.

Das Parlament erklärt sich mit diesem Antrag einver­standen und beschließt auf Vorschlag des Präsiden­ten, diesen Bericht in die Tagesordnung der Sitzung am Donnerstag, 26. April, nach dem Bericht von Herrn De Keersmaeker (Dok. 664/78) einzusetzen.

Der Präsident teilt mit, daß der Ausschuß für Ent­wicklung und Zusammenarbeit die Aufnahme eines Berichtes von Herrn Broeksz über Nahrungsmittel­hilfe, den der Ausschuß in seiner morgigen Sitzung annehmen soll, in die Tagesordnung dieser Tagung beantragt.

Zu diesem Antrag gemäß Artikel 12 der Geschäftsord­nung spricht Herr Klepsch.

Das Parlament stimmt diesem Antrag zu und be­schließt auf Vorschlag des Präsidenten, diesen Bericht auf die Tagesordnung der Sitzung am Donnerstag, 26. April, im Anschluß an den Bericht von Frau Krouwel-Vlam (Dok. 24/79) zu setzen.

In bezug auf die Aussprache über den Haushaltsplan teilt der Präsident ferner mit, daß die Fraktion der Europäischen Demokraten für den Fortschritt bean­tragt, die Berichte von Herrn Cointat (Dok. 37/79 und 102/79), die auf der Tagesordnung der Sitzung am Dienstag, 24. April, stehen, zu verschieben und in

21 .5 .79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/13

derselben Sitzung im Anschluß an den Bericht von Herrn Spinelli (Dok. 45/79) zu behandeln.

Das Parlament stimmt diesem Antrag zu, der sich nur auf die Reihenfolge der Prüfung bezieht.

Das Parlament beschließt, die Tagesordnung seiner nächsten Sitzungen wie folgt festzulegen.

Heute bis 20.00 Uhr:

— Verfahren ohne Bericht;

— Mitteilung der Kommission über die Weiterbe­handlung der Stellungnahmen und Vorschläge des Parlaments;

— gemeinsame Aussprache über einen Bericht von Frau Cassanmagnago Cerretti und eine mündliche Anfrage an die Kommission zur Jugendpoütik in der Gemeinschaft;

— Bericht von Herrn Wawrzik über das zweite euro­päische Sozialbudget.

Dienstag, 24. April 1979:

10.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr:

— Beschluß über die Dringlichkeit verschiedener Ent­schließungsanträge und einer mündlichen An-

. frage;

— gegebenenfalls Fortsetzung der Tagesordnung vom Vortag;

— Bericht von Herrn Bangemann über den Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 für 1979;

— Bericht von Herrn Notenboom über Zinszu­schüsse für Strukturdarlehen;

— Bericht von Herrn Spinelli über Anleihen zur Inve­stitionsförderung;

— Bericht von Herrn Cointat über das Statut der Be­amten der Gemeinschaften;

— Zwischenbericht von Herrn Cointat über die Ver­waltungsausgaben des Parlaments im Jahre 1978;

— mündliche Anfrage mit Aussprache an die Kom­mission zum Regionalfonds;

— Bericht von Herrn Ibrügger über Kohle und Koks für die Eisen- und Stahlindustrie;

— Bericht von Herrn Ripamonti über Weltraumfor­schung;

— Bericht von Herrn Mitchell über das Euratom-Kontrollsystem;

— Entschließungsantrag von Frau Walz zu dem Un­fall von Harrisburg;

15.00 Uhr:

— Abstimmungen.

Mittwoch, 25. April 1979:

10.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr (gegebenen­falls 21.00 Uhr):

— mündliche Anfragen mit Aussprache an die Kom­mission, den Rat und die Außenminister zu den Beziehungen Gemeinschaft—USA;

— mündliche Anfrage mit Aussprache an den Rat zur Gemeinschaftsaktion zugunsten der Verbrau­cher;

— gemeinsame Aussprache über einen Bericht von Herrn Spinelli, zwei mündliche Anfragen, jeweils eine an die Kommission und den Rat, sowie eine mündliche Anfrage an die Kommission zu den Maßnahmen in der Eisen- und Stahlindustrie;

— gemeinsame Aussprache über einen Bericht von Herrn Lagorce und eine mündliche Anfrage an die Außenminister zum Verhaltenskodex für Un­ternehmen der Gemeinschaft mit Tochterunterneh­men in Südafrika;

— Bericht von Herrn Blumenfeld über den Friedens­vertrag zwischen Ägypten und Israel;

15.00 Uhr:

— Fragestunde (Anfragen an den Rat und die Außen­minister),

16.30 Uhr:

— Abstimmung über den Entwurf des Berichtigungs­und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 sowie den Ent­schließungsantrag im Bericht von Herrn Bange­mann;

— Abstimmung über die Entschließungsanträge, zu denen die Aussprache abgeschlossen ist.

Donnerstag, 26. April 1979:

10.00 Uhr, 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr und ab 21.00 Uhr:

— gegebenenfalls Fortsetzung der Tagesordnung vom Dienstag;

— mündliche Anfrage ohne Aussprache an die Kom­mission zur fünften UNCTAD;

— Bericht von Herrn Calewaert über die Haftung für fehlerhafte Produkte;

— Bericht von Herrn De Keersrriaeker über pharma­zeutische Erzeugnisse;

— Bericht von Herrn Scelba über die europäische Menschenrechtskonvention;

Nr. C 127/14 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21.5.79

— Bericht von Herrn Johnston über die Ausweisung von Herrn von Hassel aus Malta;

— Bericht von Frau Cassanmagnago Cerretti über ein gemeinschaftliches System zur Information über Unfälle;

— der Bericht von Herrn Brown über Gegen­stände aus Kunststoff wurde von der Tagesord­nung abgesetzt;

— Bericht von Frau Krouwel-Vlam über Organban­ken;

— Bericht von Herrn Broeksz über Nahrungsmittel­hilfe;

15.00 Uhr:

— Fragestunde (ausnahmsweise 1 Vi Stunden für An­fragen an die Kommission);

16.30 Uhr:

— Abstimmungen.

Freitag, 27. April 1979:

9.00 Uhr:

— Verfahren ohne Bericht;

— Abstimmung über die Entschließungsanträge, zu denen die Aussprache abgeschlossen ist;

— gegebenenfalls Fortsetzung der Tagesordnung vom Vortag;

— Bericht von Herrn Baas über den Besuch der Dele­gation des Europäischen Parlaments in Japan 1978;

— Bericht von Herrn Nyborg über bestimmte Mate­rialien und über das Meßwesen;

— Bericht von Herrn Jung über den Straßengüterver­kehr;

— Bericht von Herrn Luster über die Kursverluste;

— Bericht von Herrn Luster über einfachere Gemein­schaftsverordnungen;

— Bericht von Herrn Lemp über die Fischerei zwi­schen Kanada und der EWG;

— Bericht von Herrn Albertini über die Forstpolitik in der Gemeinschaft;

— Bericht von Herrn Liogier über Obst und Ge­müse;

— Bericht von Herrn Albertini über die Schweinepest in Malta (ohne Aussprache);

— Bericht von Herrn Ney über die Schweinepest in Spanien (ohne Aussprache);

— Bericht von Herrn Ney über die Maul- und Klauenseuche in Südosteuropa (ohne Aus­sprache);

— Bericht von Herrn Ney über die klassische Schwei­nepest (ohne Aussprache);

Schluß der Sitzung:

— Abstimmungen.

Begrenzung der Redezeit

Auf Vorschlag des Präsidenten gemäß Artikel 28 der Geschäftsordnung beschließt das Parlament, die Rede­zeit für die Berichte der Herren Ibrügger, Ripamonti und Mitchell und für den Entschließungsantrag von Frau Walz sowie für die Berichte des Haushaltsaus­schusses, die alle auf der Tagesordnung der Sitzung am Dienstag, 24. April, stehen, wie folgt aufzuteilen:

Berichte der Herren Ibrügger, Ripamonti und Mitchell sowie Entschließungsantrag von Frau Walz:

Berichterstatter: 40 Minuten (4 x 10),

Kommission: 20 Minuten,

Mitglieder: 180 Minuten, die wie folgt aufgeteilt wer­den:

— Sozialistische Fraktion: 55 Minuten,

— Christlich-Demokratische Fraktion (Fraktion der EVP): 45 Minuten,

— Liberale und Demokratische Fraktion: 22 Minu­ten,

— Europäische Konservative Fraktion: 18 Minuten,

— Fraktion der Kommunisten und Nahestehenden: 18 Minuten,

— Fraktion der Europäischen Demokraten für den Fortschritt: 17 Minuten,

— Fraktionslose: 5 Minuten.

Berichte des Haushaltsausschusses:

Berichterstatter: 60 Minuten, die wie folgt aufgeteilt werden:

die Herren

Bangemann: 15 Minuten,

Notenboom: 10 Minuten,

Notenboom: 10 Minuten,

Cointat; 10 Minuten,

Cointat: 10 Minuten,

Bangemann (mündliche Anfrage): 5 Minuten,

21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften N r . C 127/15

Kommission: 50 Minuten,

Rat: 10 Minuten,

Mitglieder: 120 Minuten^die wie folgt aufgeteilt wer­den:

— Sozialistische Fraktion: 30 Minuten,

— Christlich-Demokratische Fraktion (Fraktion der EVP): 23 Minuten,

— Liberale und Demokratische Fraktion: 17 Minu­ten,

— Europäische Konservative Fraktion: 15 Minuten,

— Fraktion der Kommunisten und Nahestehenden: 15 Minuten,

— Fraktion der Europäischen Demokraten für den Fortschritt: 15 Minuten,

— Fraktionslose: 5 Minuten.

Auf Vorschlag des Präsidenten beschließt das Parla­ment, die Redezeit für alle weiteren auf der Tagesord­nung stehenden Berichte und Entschließungsanträge wie folgt zu begrenzen:

— 15 Minuten für den Berichterstatter und für je einen der im Namen der einzelnen Fraktionen sprechenden Redner;

— 10 Minuten für die übrigen Redner.

Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen zum Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushalts-plans Nr. 1 für das Haushaltsjahr 1979

Der Präsident weist darauf hin, daß er die Frist für die Einreichung von Änderungsvorschlägen und Ab­änderungsentwürfen sowie Anträgen auf globale Ab­lehnung zum Entwurf des Berichtigungs- und Nach­tragshaushaltsplans Nr. 1 der Europäischen Gemein­schaften für 1979 auf Dienstag, 24. April, 18.00 Uhr, festgesetzt hat.

Verfahren ohne Bericht

Der Präsident teilt mit, daß die nachstehend aufge­führten Vorschläge der Kommission, auf die das Ver­fahren ohne Bericht Anwendung finden soll, gemäß Artikel 27a Ziffer 5 der Geschäftsordnung auf die Ta­gesordnung dieser Sitzung gesetzt werden:

— Vorschlag der Kommission der Europäischen Ge­meinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur ' Ergänzung des Anhangs der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für

Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zu­bereitungen (Dok. 16/79).

Dieses Dokument war an den Ausschuß für Um­weltfragen, Volksgesundheit und Verbraucher­schutz überwiesen worden;

— Vorschlag der Kommission der Europäischen Ge­meinschaften an den Rat für eine Verordnung zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Ge­meinschaftszollkontingenten für bestimmte Weine mit Ursprungsbezeichnung der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Algerien (1979/80) — (Dok. 41/79).

Dieses Dokument war an den Ausschuß für Außenwirtschaftsbeziehungen als federführenden Ausschuß und den Landwirtschaftsausschuß sowie an den Ausschuß für Entwicklung und Zusammen­arbeit als mitberatende Ausschüsse überwiesen worden;

— Vorschlag der Kommission der Europäischen Ge­meinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur zweiten Änderung des Anhangs der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zu­bereitungen (Dok. 49/79).

Dieses Dokument war an den Ausschuß für Um­weltfragen, Volksgesundheit und Verbraucher­schutz als federführenden Ausschuß und an <len Ausschuß für Wirtschaft und Währung als mitbera­tenden Ausschuß überwiesen worden.

Der Präsident weist darauf hin, daß er diese Vor­schläge in der Sitzung am Freitag, 27. April 1979, ge­mäß Artikel 27a Ziffer 6 der Geschäftsordnung für vom Parlament gebilligt erklären wird, sofern nicht vor Eröffnung dieser Sitzung die Wortmeldung eines Mitglieds vorliegt oder Änderungsanträge dazu einge­reicht werden.

Weiterbehandlung der Stellungnahme und Vorschläge des Parlaments durch die Kommission

Der Präsident weist darauf hin, daß gleichzeitig mit dem vom Generalsekretariat zu demselben Thema aus­gearbeiteten Text die Mitteilung der Kommission über die Weiterbehandlung der vom Parlament in sei­nen Sitzungen vom 12. bis 16. März 1979 abgegebe­nen Stellungnahmen durch die Kommission verteilt worden ist (').

(') Siehe Anlage zum ausführlichen Sitzungsbericht der Sit­zung vom 23. April 1979.

Nr. C 127/16 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79

Jugendpolitik in der Gemeinschaft (Aussprache)

Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aus­sprache über einen Bericht und eine mündliche An­frage zur Jugendpolitik der Gemeinschaft.

Frau Cassanmagnago Cerretti erläutert ihren im Na­men des Ausschusses für soziale Angelegenheiten, Be­schäftigung und Bildung ausgearbeiteten Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Ge­meinschaften an den Rat (Dok. 21/79) für eine Ent­scheidung über die Aufstellung eines „Zweiten ge­meinsamen Programms zur Förderung des Austauschs junger Arbeitskräfte in der Gemeinschaft" (Dok. 91/79).

VORSITZ: HERR MEINTZ

Vizepräsident

Herr Schreiber erläutert die mündliche Anfrage mit Aussprache zur Jugendpolitik in der Gemeinschaft (Dok. 60/79), die er zusammen mit den Herren Kava-nagh, Albers, Hoffmann, Holst und Seefeld an die Kommission gerichtet hat; er spricht auch im Namen der Sozialistischen Fraktion.

Es sprechen Herr Caro im Namen der Christlich-De­mokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), Frau Squarcialupi im Namen der Fraktion der Kommuni­sten und Nahestehenden und Herr Vredeling, Vizeprä­sident der Kommission.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag im Bericht von Frau Cassanmagnago Cerretti in der nächsten Abstim­mungsstunde erfolgt.

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Beratung im Dringlichkeitsverfahren

Der Präsident teilt mit, daß er von Frau Squarcialupi, den Herren Granelli und Zagari, Frau Cassanmag­nago Cerretti, den Herren Lezzi, Ligios, Pisoni, Pi-stillo, Vernaschi und Vitale einen Entschließungsan­trag mit Antrag auf Beratung im Dringlichkeitsverfah­ren gemäß Artikel 14 der Geschäftsordnung zu den Arbeitsunfällen (Dok. 117/79) erhalten hat.

Er weist darauf hin, daß die Begründung für diesen Antrag auf Beratung im Dringlichkeitsverfahren in dem Dokument enthalten ist.

Er teilt mit, daß die Abstimmung zu diesem Antrag gemäß Artikel 14 Ziffer 1 zweiter Absatz der Ge­schäftsordnung zu Beginn der morgigen Sitzung er­folgt.

Zweites europäisches Sozialbudget (1976—1980) (Aussprache)

Herr Wawrzik erläutert seinen im Namen des Aus­schusses für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bildung ausgearbeiteten Bericht über das zweite europäische Sozialbudget (1976—1980) (Dok. 25/79).

Es sprechen die Herren Vredeling, Vizepräsident der Kommission, Vandewiele und Vredeling.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag in der nächsten Ab­stimmungsstunde erfolgt.

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Tagesordnung der nächsten Sitzung

Der Präsident weist darauf hin, daß für die nächste Sitzung, morgen, Dienstag, 24. April 1979, die fol­gende Tagesordnung festgelegt wurde:

10.00 Uhr und 15.00 bis 20.00 Uhr:

— Beschluß über die Dringlichkeit von sieben Ent­schließungsanträgen und einer mündlichen An­frage;

— Bericht von Herrn Bangemann über den Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 für 1979;

—> Bericht von Herrn Notenboom über Zinszu­schüsse für Strukturdarlehen;

— Bericht von Herrn Cointat über das Statut der Be­amten der Gemeinschaften;

— Zwichenbericht von Herrn Cointat über die Ver­waltungsausgaben des Parlaments im Jahr 1978;

— mündliche Anfrage mit Aussprache an die Kom­mission zum Regionalfonds;

— Bericht von Herrn Ibrügger über Kohle und Koks für die Eisen- und Stahlindustrie;

— Bericht von Herrn Spinelli über Anleihen zur Inve­stitionsförderung;

21 .5 .79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/17

— Bericht von Herrn Ripamonti über die Weltraum­forschung;

— Bericht von Herrn Mitchell über das Kontrollsy­stem der Euratom;

VORSITZ: HERR COLOMBO

Präsident

Die Sitzung wird um 10.15 Uhr eröffnet.

Genehmigung des Protokolls

Das Protokoll der vorangegangenen Sitzung wird ge­nehmigt.

Vorlage von Dokumenten

Der Präsident teilt mit, daß er von Herrn Bangemann im Namen des Haushaltsausschusses einen Bericht über den vom Rat aufgestellten Entwurf des Berichti-gungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 der Euro­päischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1979 (Dok. 67/79) — (Dok. 119/79) erhalten hat.

Beschluß über die Dringlichkeit

Nach der Tagesordnung folgt der Beschluß über die Dringlichkeit mehrerer Entschließungsanträge und einer mündlichen Anfrage, deren Begründungen in den betreffenden Dokumenten enthalten sind.

— Entschließungsantrag zur Überprüfung der gemeinsa­men Agrarpolitik (Dok. 43/79)

Herr Hoffmann zieht den Entschließungsantrag im Namen der Sozialistischen Fraktion zurück.

— Entschließungsantrag von Frau Walz zum Unfall von Harrisburg;

15.00 Uhr:

— Abstimmungen.

— Entschließungsantrag zu der dringend notwendigen Einführung von Ausmerzungsmaßnahmen zur Be­kämpfung von Nervenkrankheiten hei Schweinen (Dok. 76/79)

Herr Hoffmann zieht den Antrag auf Beratung im Dringlichkeitsverfahren im Namen des Landwirt­schaftsausschusses zurück und beantragt, daß dieser Entschließungsantrag auf die nächste Sitzungsperiode vertagt wird.

Das Parlament erklärt sich mit diesem Antrag einver­standen.

— Entschließungsantrag zur Stärkung der parlamentari-. sehen Demokratie auf der Ebene der Europäischen

n Gemeinschaft (Dok. 95/79) it

" Es sprechen die Herren Bayerl im Namen der Soziali-'" stischen Fraktion und Klepsch im Namen der Christ-9 lich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP).

Das Parlament lehnt den Antrag auf Beratung im Dringlichkeitsverfahren ab.

Der Entschließungsantrag wird gemäß Artikel 25 der e Geschäftsordnung an den zuständigen Ausschuß, d. h. d den Politischen Ausschuß, überwiesen.

— Entschließungsantrag zu der Notwendigkeit, der ugandischen Bevölkerung dringend humanitäre Hilfe zu leisten (Dok. 108/79)

Das Parlament beschließt die Dringlichkeit dieses Ent­schließungsantrags und auf Vorschlag seines Präsiden-

Die Sitzung wird um 19.20 Uhr geschlossen.

H. R. NORD Emilio COLOMBO

Generalsekretär Präsident

PROTOKOLL DER SITZUNG VOM DIENSTAG, 24. APRIL 1979

Nr. C 127/18 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5.79

ten seine Aufnahme in die Tagesordnung der Sitzung am Freitag, 27. April, im Anschluß an den Bericht von Herrn Liogier über Obst und Gemüse (Dok. 72/79).

— Mündliche Anfrage mit Aussprache zur Versorgung der Gemeinschaft mit Rohstoffen (Dok. 112/79)

Es sprechen die Herren Klepsch im Namen der Christ­lich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), Hoffmann im Namen der Sozialistischen Fraktion, Klepsch im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP); die Herren Hoffmann und Klepsch sprechen ferner zu dem Entschließungs­antrag von Herrn Ansquer (Dok. 109/79).

Das Parlament lehnt den Antrag auf Beratung im Dringlichkeitsverfahren ab.

— Entschließungsantrag zur Grundstoffversorgung der Gemeinschaft (Dok. 109/79)

Das Parlament lehnt den Antrag auf Beratung im Dringlichkeitsverfahren ab.

Dieser Entschließungsantrag wird gemäß Artikel 25 der Geschäftsordnung an den Ausschuß für Wirt­schaft und Währung als federführenden und an den Ausschuß für Energie und Forschung als mitberaten­den Ausschuß überwiesen.

— Entschließungsantrag zum Abschluß der Genfer Ver­handlungen über die Tokio-Runde (Dok. .1.14/79)

Das Parlament lehnt den Dringlichkeitsantrag ab.

Dieser Entschließungsantrag wird gemäß Artikel 25 der Geschäftsordnung an den zuständigen Ausschuß, d. h. den Ausschuß für Außenwirtschaftsbeziehungen, überwiesen.

— Entschließungsantrag zu den Arbeitsunfällen (Dok. 117/79)

Es sprechen Herr Klepsch im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP) und Frau Squarcialupi.

Da das Ergebnis der Abstimmung durch Handzeichen unklar ist, beschließt das Parlament aufgrund einer Abstimmung durch Aufstehen oder Sitzenbleiben die Dringlichkeit dieses Entschließungsantrags und auf Vorschlag des Präsidenten seine Aufnahme in die Ta­gesordnung der Sitzung am Freitag, 27. April, im An­schluß an den Bericht von Herrn Liogier über Obst und Gemüse (Dok. 72/79).

Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushalts-plans Nr. 1 für 1979 (Aussprache)

Herr Bangemann legt seinen im Namen des Haus­haltsausschusses ausgearbeiteten Bericht über den vom Rat aufgestellten Entwurf des Berichtigungs­und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1979 (Dok. 67/79) — ( D o k . 119/79) vor.

Es spricht Herr Tugendhat, Mitglied der Kommission.

VORSITZ: HERR BERKHOUWER

Vizepräsident

Es sprechen die Herren Dankert im Namen der Sozia­listischen Fraktion, Ripamonti im Namen der Christ­lich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), Bangemann im Namen der Liberalen und Demokrati­schen Fraktion, Lord Bessborough im Namen der Europäischen Konservativen Fraktion, die Herren Spi-nelli im Namen der Fraktion der Kommunisten und Nahestehenden, Notenboom, der auf zwei Fehler in Absatz 10 der Begründung hinweist, deren Korrektur Herr Bangemann verspricht, Herr Christensen, Lord Bruce und Herr Lange, Vorsitzender des Haushaltsaus­schusses.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entwurf des Berichtigungs- und Nachtrags­haushaltsplans Nr. 1 für 1979 und den Entschließungs­antrag im Bericht von Herrn Bangemann am Mitt­woch, 25. April, erfolgt.

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Verordnung über Zinszuschüsse für Strukturdarlehen (Aussprache)

Herr Notenboom legt seinen im Namen des Haus­haltsausschusses ausgearbeiteten Bericht über den Vor­schlag der Kommission der Europäischen Gemein­schaften an den Rat (Dok. 633/78) für eine Verord­nung über Zinszuschüsse für Strukturdarlehen (Dok. 84/79) vor.

Die Sitzung wird um 13.00 Uhr unterbrochen und um 15.10 Uhr wiederaufgenommen.

VORSITZ: HERR COLOMBO

Präsident

Beratung im Dringlichkeitsverfahren

Der Präsident teilt mit, daß er von Herrn Adams im Namen der Sozialistischen Fraktion einen Entschlie-

21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/19

ßungsantrag mit Antrag auf Beratung im Dringlich- diesen Antrag zu Beginn der morgigen Sitzung er-keitsverfahren gemäß Artikel 14 der Geschäftsord- folgt, nung zu einer Gemeinschaftshilfe an die jugoslawi­schen Erdbebenopfer (Dok. 120/79) erhalten hat.

Er weist darauf hin, daß die Begründung zu diesem Jugendpolitik in der Gemeinschaft (Abstimmung) Antrag auf Beratung im Dringlichkeitsverfahren in dem betreffenden Dokument enthalten ist. D a s p a r l a ment nimmt die im Bericht von Frau Cassan-Er teilt mit, daß gemäß Artikel 14 Ziffer 1 zweiter. magnago Cerretti (Dok. 91/79) enthaltene Entschlie-Absatz der Geschäftsordnung die Abstimmung über ßung an:

ENTSCHLIESSÜNG

mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für eine Entscheidung über die Aufstellung eines „Zweiten ge­meinsamen Programms zur Förderung des Austauschs junger Arbeitskräfte innerhalb der Gemein­

schaft"

Das Europäische Parlament,

— in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat ('),

— vom Rat gemäß Artikel 50 des EWG-Vertrags konsultiert (Dok. 21/79),

— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bildung und der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (Dok. 91/79),

1. begrüßt den Vorschlag der Kommission für ein verbessertes und erweitertes Zweites Programm zur Förde­rung des Austauschs junger Arbeitskräfte innerhalb der Gemeinschaft;

2. schließt sich der Auffassung an, daß die „menschliche Dimension" der Gemeinschaft bisher ungenügend beachtet wurde und daß, nicht zuletzt im Hinblick auf die Direktwahl des Europäischen Parlaments, mit größtem Nachdruck auf eine Konkretisierung des Europäischen Gedankens, insbesondere bei der Jugend, hingearbeitet werden muß;

3. erinnert daran, daß das Europäische Parlament die Ausgestaltung dieser, in den Gründungsverträgen vorgese­henen Programme mehrfach gerügt hat und deren finanzielle Ausstattung im Rahmen der Haushaltsdebatten als unzureichend kritisiert hat;

4. hofft daher, daß die strukturellen Mängel des Ersten Programms von 1964 — kleine Teilnehmerzahlund unzureichende Vorbereitung der Austauschteilnehmer — behoben werden;

5. ist jedoch besorgt, daß die umfassendere Zielsetzung des Zweiten Programms mit dem auch im aktuellen Haushaltsplan gekürzten Mit telansatz— 650 000 ERE gegenüber 1 Million ERE — tatsächlich wirkungsvoll realisiert werden kann;

6. gibt zu bedenken, daß die wirtschaftlich und beruflich zum Teil beängstigende Situation der für dieses Pro­grammin Frage kommenden Jugendlichen dazu führen könnte, daß diese einen Austäüschaufenthalt als Risiko für ihre weitere Zukunft ansehen, und somit die Gefahr besteht, daß wiederum nur der Kreis der ohnehin gut infor­mierten „Berufseuropäer" gefördert wird;

7. würde es begrüßen, wenn das Programm erweitert würde, so daß auch junge Arbeiter aus den assoziierten und AKP-Staaten teilnehmen können;

8. ist der Auffassung, daß das Jugendforum bei der Realisierung des Programms mitberatend einbezogen wer­den sollte.

(') ABl. Nr. C 81 vom 28. 3. 1979, S. 16.

Nr. C 127/20 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79

Zweites europäisches Sozialbudget (1976—1980) (Abstimmung)

Das Parlament nimmt die im Bericht von Herrn Wawrzik (Dok. 25/79) enthaltene Entschließung an:

ENTSCHLIESSUNG

zu dem Zweiten Europäischen Sozialbudget (1976—1980)

Das Europäische Parlament,

— in Kenntnis des Zweiten Europäischen Sozialbudgets (1976—1980) (KOM (78) 318 endg.),

— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bildung (Dok.

1. begrüßt die Vorlage des Zweiten Europäischen Sozialbudgets und stellt mit Befriedigung fest, daß die i Bericht zum Ersten Europäischen Sozialbudget vom Ausschuß geforderten Veränderungen bei der Abfassung d Zweiten Sozialbudgets erfüllt worden sind;

im es

2. äußert seine Zufriedenheit darüber, daß über diese Forderungen hinaus sich das neue Sozialbudget nicht nur auf die Darstellung der Verhältnisse über einen vergangenen Zeitraum hinweg beschränkt, sondern eine Prognose der Entwicklung bis 1980 beinhaltet;

3. nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, daß das Erste Sozialbudget nicht nur fortgeschrieben wurde, sondern daß die Positionen im Bereich der Leistungen und der Einnahmen in detaillierter Form dargestellt worden sind;

4. hält es auch für die Zukunft für zweckmäßig, daß der Umfang der sozialen Leistungen im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage jedes einzelnen Mitgliedstaats beurteilt wird;

5. stellt fest, daß die Höhe der Ausgaben im Bereich der sozialen Sicherung keinen absoluten Faktor für die Beurteilung der sozialen Lage in den Ländern der Gemeinschaft darstellt;

6. fordert für die Zukunft die Berücksichtigung aller sozialen Leistungen im Sozialbudget. Dazu gehören u. a.

— Leistungen der Sozialhilfe,

— steuerliche Vergünstigungen,

— Vergünstigungen im Bereich Wohnen und Wohnungsbau,

— berufliche Bildung,

— Entwicklung der Leistungen für Kriegsopfer und körperlich und geistig Behinderte, unter besonderer Berück­sichtigung der Lage der behinderten Kinder,

— Maßnahmen zur Vermögensbildung,

— Leistungen im Bereich der Familienpolitik;

7. hält es für wünschenswert, daß in zukünftigen Sozialbudgets alle, auch die hier nicht im einzelnen angespro­chenen Bereiche der sozialen Sicherheit behandelt werden;

8. hält es für die Nutzung des Sozialbudgets für sinnvoll, die Anschaulichkeit durch Schaubilder, Diagramme, Statistiken — möglichst in Farbe gesetzt— zu verbessern;

9. hält die Erstellung des Sozialbudgets für einen Zeitraum von jeweils drei Jahren für angebracht und fordert für die Zwischenzeit eine jährliche Aktualisierung der Prognosen;

10. wünscht, daß den zukünftigen Sozialbudgets eine konzentrierte zusammenfassende Darstellung des Inhalts beigefügt wird;

21.5.79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/21

11. zieht aus dem vorliegenden Sozialbudget folgende politische Schlußfolgerungen, die bei der zukünftigen Arbeit zu berücksichtigen es dem Ausschuß für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bildung zur Aufgabe macht;

12. erwartet, daß Voraussetzungen für eine Politik individueller Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand ein­schließlich der Beteiligung am Produktivkapital — nicht notwendigerweise im gleichen Betrieb — geschaffen wer­den;

13. erachtet es als notwendig, im Bereich der Wohnungspolitik die Bildung von Wohneigentum zu erleichtern;

14. fordert den Abbau aller administrativen Hemmnisse beim Verkauf von Wohneigentum, um Freizügigkeit und Mobilität der Arbeitnehmer zu sichern;

15. wünscht eine Familienpolitik, die auch kinderreichen Familien ein ausreichendes Einkommen für die Ausbil­dung der Kinder sichert und eine Teilnahme am kulturellen Leben ermöglicht;

16. drängt darauf, daß das Sozialbudget Daten liefert, die die Ungleichbehandlung von Mann und Frau auf allen Gebieten der sozialen Sicherung erkennen läßt, um so die Gleichberechtigung durch Abbau der Mißstände zu erreichen;

17. vertritt nachdrücklich die Auffassung, daß die Entwicklung eines harmonisierten europäischen Rechts im Interesse der Kriegsopfer und Kriegerwitwen, der körperlich und geistig Behinderten, vor allem auch der behinder­ten Kinder, dringend geboten ist;

18. hält es für unverzichtbar, daß neben den Erkenntnissen, die das Sozialbudget, vor allem im Bereich der Alterssicherung, vermittelt, auch die Politik des Sozialfonds, des Regionalfonds und anderer Einrichtungen der Gemeinschaft durch Erreichung der Vollbeschäftigung auf das Ziel ausgerichtet wird, eine zur Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards ausreichende individuelle Alterssicherung zu schaffen;

19. hält es für dringend geboten, die Sozialhilfe so zu gestalten, daß der Weg zur Erlangung dieser Leistung von niemandem als Erniedrigung empfunden werden kann;

20. fordert darüber hinaus eine langfristige europäische Gesamtpolitik, die, u. a. durch Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze, möglichst viele Bürger in die Lage versetzt, ihren eigenen Lebensunterhalt zu verdienen;

21. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

\

reichten Änderungsantrag in der nächsten Abstint-mungsstunde erfolgt.

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Entscheidung zur Ermächtigung der Kommission, An­leihen aufzunehmen (Aussprache)

Herr Spinelli erläutert seinen im Namen des Haus­haltsausschusses ausgearbeiteten Bericht über den Vor­schlag der Kommission der Europäischen Gemein­schaften an den Rat (Dok. 20/79) für eine Entschei­dung betreffend die Durchführung des Beschlusses 78/870/EWG vom 16. Oktober 1978 zur Ermächti­gung der Kommission, Anleihen zur Investitionsförde­rung in der Gemeinschaft aufzunehmen (Dok. 45/79).

Verordnung über Zinszuschüsse für Strukturdarlehen (Fortsetzung der Aussprache)

Es spricht Herr Ripamonti im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP).

VORSITZ: HERR HOLST

Vizepräsident

Es sprechen Herr Bangemann im Namen der Libera­len und Demokratischen Fraktion und Herr Ortoli, Vizepräsident der Kommission.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag mit dem dazu einge-

Nr. C 127/22 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21.5.79

Es sprechen die Herren Müller-Hermann, Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses fiir Wirtschaß und Währung, Ripamonti im Namen der Christlich-Demo­kratischen Fraktion (Fraktion der EVP), Bangemann im Namen der Liberalen und Demokratischen Frak­tion und Ortoli, Vizepräsident der Kommission.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag in der nächsten Ab­stimmungsstunde erfolgt.

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Verordnung zur Änderung des Statuts der Beamten der Gemeinschaften (Aussprache)

Nach der Tagesordnung folgt der von Herrn Cointat im Namen des Haushaltsausschusses ausgearbeitete Bericht über den Vorschlag der Kommission der Euro­päischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 276/78) für eine Verordnung zur Änderung des Statuts der Be­amten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Be­diensteten der Gemeinschaften und zur Errichtung eines Verwaltungsgerichts der Europäischen Gemein­schaften (Dok. 37/79).

Es sprechen die Herren de Gaay Fortman im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), Nielsen im Namen der Liberalen und Demo­kratischen Fraktion, Krieg im Namen der Fraktion der Europäischen Demokraten für den Fortschritt, Tugendhat, Mitglied der Kommission, der Berichter­statter und Herr de Gaay Fortman.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag in der nächsten Ab­stimmungsstunde erfolgt.

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Verwaltungsausgaben des Europäischen Parlaments im Haushaltsjahr 1978 (Aussprache)

Herr Cointat erläutert seinen im Namen des Haus­haltsausschusses ausgearbeiteten Zwischenbericht über die Verwaltungsausgaben des Europäischen Parla­ments für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezem­ber 1978 (Haushaltsjahr 1978) (Dok. 102/79).

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag in der nächsten Ab­stimmungsstunde erfolgt.

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Nicht quotengebundene Sektion des Regionalfonds

Nach der Tagesordnung folgt die mündliche Anfrage mit Aussprache der Herren Bangemann, Cifarelli, Damseaux, Johnston und Jung an die Kommission zur Reserve für die nicht quotengebundene Sektion des Regionalfonds (Dok. 59/79).

Herr Tugendhat, Mitglied der Kommission, beantwor­tet die Anfrage.

Es sprechen die Herren Jung, Mitverfasser der An­frage, und Mascagni im Namen der Fraktion der Kom­munisten und Nahestehenden.

VORSITZ: SIR GEOFFREY DE FREITAS

Vizepräsident

Der Präsident erklärt die Aussprache für geschlossen.

Entscheidung über Kohle und Koks für die Eisen- und Stahlindustrie (Aussprache)

Herr Ibrügger erläutert seinen im Namen des Aus­schusses für Energie und Forschung ausgearbeiteten Bericht (Dok. 576/78) über den Entwurf der Kommis­sion der Europäischen Gemeinschaften für eine Ent­scheidung über Kohle und Koks für die Eisen- und Stahlindustrie der Gemeinschaft (Dok. 69/79).

Es sprechen Lord Bessborough, Verfasser der Stellung­nahme des Haushaltsausschusses, Herr Hoffmann im Namen der Sozialistischen Fraktion, Frau Walz, Vor­sitzende des Ausschusses fiir Energie und Forschung, die Herren Veronesi im Namen der Fraktion der Kommu­nisten und Nahestehenden, H. W. Müller im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), Christensen, Brunner, Mitglied der Kommis­sion.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag in der nächsten Ab­stimmungsstunde erfolgt.

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Beteiligung der Gemeinschaft an der Weltraumfor­schung (Aussprache)

Herr Ripamonti erläutert seinen im Namen des Aus­schusses für Energie und Forschung ausgearbeiteten Bericht über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Weltraumforschung (Dok. 2/79).

21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/23

Es sprechen Herr Flämig im Namen der Sozialisti­schen Fraktion, Frau Walz im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), die Herren Normanton im Namen der Europäischen Kon­servativen Fraktion, Veronesi, Fraktion der Kommuni­sten und Nahestehenden, Brunner, Mitglied der Kom­mission.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag in der nächsten Ab­stimmungsstunde erfolgt.

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Tätigkeit des Euratom-Kontrollorgans (Aussprache)

In Vertretung des Berichterstatters erläutert Herr Flä­mig den von Herrn Mitchell im Namen des Ausschus­ses für Energie und Forschung ausgearbeiteten Be­richt über die Tätigkeit des Euratom-Kontrollorgans unter besonderer Berücksichtigung der Kompetenzver­teilung zwischen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, den Regierungen der Mitgliedstaa­ten und der Internationalen Atomenergie-Organisa­tion hinsichtlich der Kontrolle spaltbaren Materials in der EAG (Dok. 3/79).

Es sprechen Frau Walz im Namen der Christlich-De­mokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), die Her­ren Normanton im Namen der Europäischen Konser­vativen Fraktion und Veronesi, Fraktion der Kommu­nisten und Nahestehenden.

VORSITZ: HERR HOLST

Vizepräsident

Es sprechen Herr Krieg im Namen der Fraktion der Europäischen Demokraten für den Fortschritt, Frau Walz, die Herren Krieg, Flämig in Vertretung des Be­richterstatters und Brunner, Mitglied der Kommission.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag mit den dazu einge­reichten Änderungsanträgen in der nächsten Abstim­mungsstunde erfolgt.

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Unfall von Three Mile Island (Aussprache)

Frau Walz erläutert den Entschließungsantrag zum Unfall im Kernkraftwerk von Three Mile Island (Dok. 81/79), den sie mit Herrn Flämig im Namen des Ausschusses für Energie und Forschung einge­reicht hat.

Es sprechen die Herren Flämig im Namen der Soziali­stischen Fraktion, Normanton im Namen der Europä­ischen Konservativen Fraktion, Veronesi, Noe, Inchauspe im Namen der Fraktion der Europäischen Demokraten für den Fortschritt und Natali, Vizepräsi­dent der Kommission.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag in der nächsten Ab­stimmungsstunde erfolgt.

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Beratung im Dringlichkeitsverfahren

Der Präsident teilt mit, daß er von Herrn Corrie im Namen des Landwirtschaftsausschusses einen Ent­schließungsantrag mit Antrag auf Beratung im Dring­lichkeitsverfahren gemäß Artikel 14 der Geschäftsord­nung zu den Fischereibeziehungen zwischen der EWG und Norwegen (Dok. 122/79) erhalten hat.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Begründung für diesen Antrag auf Beratung im Dringlichkeitsver­fahren in dem betreffenden Dokument enthalten ist.

Er teilt mit, daß gemäß Artikel 14 Ziffer 1 zweiter Absatz der Geschäftsordnung die Abstimmung über diese Anträge zu Beginn der morgigen Sitzung er­folgt.

Tagesordnung der nächsten Sitzung

Der Präsident weist darauf hin, daß für die nächste Sitzung, morgen, Mittwoch, 25. April 1979, folgende Tagesordnung festgesetzt wurde:

10.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr (gegebenenfalls bis 21.00 Uhr):

— Beschluß über die Dringlichkeit von zwei Ent­schließungsanträgen ;

— mündliche Anfragen mit Aussprache an die Kom­mission, an den Rat und an die Außenminister zu den Beziehungen Gemeinschaft—USA;

— mündliche Anfrage mit Aussprache an den Rat zur Gemeinschaftsaktion zugunsten der Verbrau­cher;

— gemeinsame Aussprache über einen Bericht von Herrn Spinelli, zwei mündliche Anfragen, jeweils eine an die Kommission und den Rat, sowie eine mündliche Anfrage an die Kommission zu den Maßnahmen in der Eisen- und Stahlindustrie;

— gemeinsame Aussprache über einen Bericht von Herrn Lagorce und eine mündliche Anfrage an

Nr. C 127/24 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79

die Außenminister zum Verhaltenskodex für Un­ternehmen der Gemeinschaft mit Tochterunterneh­men in Südafrika;

— Bericht von Herrn Blumenfeld über den Friedens­vertrag zwischen Ägypten und Israel;

15.00 Uhr:

— Fragestunde (Anfragen an den Rat und die Außen­minister) ;

16.30 Uhr:

— Abstimmung über den Entwurf des Berichtigungs­und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 sowie den Ent­schließungsantrag im Bericht von Herrn Bange­mann;

— Abstimmung über die Entschließungsanträge, zu denen die Aussprache abgeschlossen ist.

Die Sitzung wird um 20.00 Uhr geschlossen.

H. R. NORD

Generalsekretär

Cornelis BERKHOUWER

Vizepräsident

PROTOKOLL DER SITZUNG VOM MITTWOCH, 25. APRIL 1979

VORSITZ: HERR BERKHOUWER

Vizepräsident

Die Sitzung wird um 10.05 Uhr eröffnet.

Genehmigung des Protokolls

Das Protokoll der vorangegangenen Sitzung wird ge­nehmigt.

Vorlage von Dokumenten

Der Präsident teilt mit, daß er folgende Dokumente erhalten hat:

a) vom Rat Ersuchen um Stellungnahme zu

— dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 77/99/EWG zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handels­verkehr mit Fleischerzeugnissen (Dok. 118/79). .

y Dieses Dokument wurde an den Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Ver­braucherschutz überwiesen;

b) von den Ausschüssen die folgenden Berichte:

— von Herrn Jahn im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Ver­

braucherschutz einen Bericht über die Krebsent­stehung durch Umwelteinflüsse (Dok. 99/79);

• von Herrn Nyborg im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung einen Zwischenbe­richt über die Harmonisierung der Körper­schaftsteuersysteme und der Regelungen der Quellensteuern auf Dividenden (Dok. 104/79);

von Herrn Noe im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Raumordnung und Verkehr einen Bericht über die Verbesserung der Ab­wicklung und Überwachung des Flugverkehrs (Dok. 106/79);

von Lord Castle im Namen des Ausschusses für Außenwirtschaftsbeziehungen einen Bericht über die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EWG und Neuseeland (Dok. 107/79);

von Herrn Corrie im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Raumordnung und Ver­kehr einen Bericht über die peripheren Küsten­regionen der Europäischen Gemeinschaft (Dok. 113/79);

von Herrn Howell im Namen des Landwirt­schaftsausschusses einen Bericht über die zur Verbesserung der Lage auf dem Milchsektor zu treffenden Maßnahmen (Dok. 115/79);

von Herrn Corrie im Namen des Landwirt­schaftsausschusses einen Bericht über die im Rahmen der Entwicklung der Fischzucht in der Gemeinschaft zu treffenden Maßnahmen (Dok. 116/79);

21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/25

— von Herrn Broeksz im Namen des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit einen Be­richt über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den. Rat (Dok. 28/79) betreffend die Verordnung über die Nahrungsmittelhilfe für 1979 (Dok. 121/79).

Entscheidung über die Dringlichkeit

Nach der Tagesordnung folgt die Entscheidung über die Dringlichkeit von zwei Entschließungsanträgen, deren Begründungen in den betreffenden Dokumen­ten enthalten sind.

— Entschließungsantrag zu einer Gemeinschaftshilfe an die jugoslawischen Erdhebenopfer (Dok. 120/79)

Das Parlament beschließt die Dringlichkeit dieses Ent­schließungsantrags und auf Vorschlag des Präsiden­ten, seine Eintragung in die Tagesordnung der Sit­zung von Freitag, 27. April, nach dem Entschließungs­antrag über die Arbeitsunfälle.

— Entschließungsantrag zu den Fischereibeziehungen EWG—Norwegen (Dok. 122/79)

Das Parlament beschließt die Dringlichkeit dieses Ent­schließungsantrags und auf Vorschlag des Präsiden­ten, seine Eintragung in die Tagesordnung der Sit­zung von Freitag, 27. April, nach dem Bericht Liogier über Obst und Gemüse (Dok. 72/79).

Stand der Beziehungen Gemeinschaft—USA

Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aus­sprache über drei mündliche Anfragen zum Stand der Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und den USA.

Herr Jahn erläutert die mündlichen Anfragen mit Aus­sprache zum Stand der Beziehungen zwischen der Ge­meinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika, die er zusammen mit den Herren Zagari, Power, Brown, Baas, Scott-Hopkins, Leonardi, Haase, Frau Walz und Herrn Ripamonti an die Kommission (Dok. 56/79), an den Rat (Dok. 57/79 und an die Außenminister, die im Rahmen der politischen Zusam­menarbeit zusammentreten (Dok. 58/79), gerichtet hat.

Herr Bernard-Reymond, amtierender Präsident des Ra­tes und der Außenminister, beantwortet die an diese ge­richteten Anfragen, Herr Haferkamp, Vizepräsident der Kommission, beantwortet die an letztere gerichtete Anfrage.

Es sprechen Frau Walz im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), Herr Baas im Namen der Liberalen und Demokratischen Fraktion, Lord Bessborough im Namen der Europä­ischen Konservativen Fraktion, die Herren Bernard-Reymond, Jahn und Haferkamp.

Der Präsident erklärt die Aussprache für geschlossen.

Begrüßung

Der Präsident heißt im Namen des Parlaments eine Delegation der Abgeordnetenkammer Neuseelands unter der Leitung von Herrn Schultz willkommen, die auf der Ehrentribüne Platz genommen hat.

Tagesordnung

Auf Vorschlag des Erweiterten Präsidiums beschließt das Parlament, die Tagesordnung der morgigen Sit­zung, wie sie bei der Festsetzung der Tagesordnung für die Sitzungsperiode am 23. April festgelegt wurde, beizubehalten.

Gemeinschaftsaktion zugunsten der Verbraucher

Frau Krouwel-Vlam erläutert die mündliche Anfrage mit Aussprache zur Gemeinschaftsaktion zugunsten der Verbraucher (Dok. 61/79), die sie zusammen mit den Herren W. Müller, Ajello, Bregegere, Didier und Brown an den Rat gerichtet hat.

VORSITZ: HERR LÜCKER

Vizepräsident

Herr Bernard-Reymond, amtierender Präsident des Ra­tes, beantwortet die Anfrage.

Es sprechen die Herren Schyns im Namen der Christ­lich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), Baas im Namen der Liberalen und Demokratischen Fraktion, Lord Bethell im Namen der Europäischen Konservativen Fraktion, Frau Squarcialupi im Namen der Fraktion der Kommunisten und Nahestehenden, die Herren Burke, Mitglied der Kommission, und Ber­nard-Reymond.

Der Präsident erklärt die Aussprache für geschlossen.

Maßnahmen in der Eisen- und Stahlindustrie (Aus­sprache)

Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aus­sprache über einen Bericht und drei mündliche Anfra­gen zu den Maßnahmen in der Eisen- und Stahlindu­strie.

Nr. C 127/26 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5.79

Herr Spinelli legt seinen im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung ausgearbeiteten Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 456/78) für eine Verordnung über eine Beteiligung der Gemein­schaft an Maßnahmen zur Umstrukturierung und Um­stellung der Industrie (Dok. 637/78) vor.

Herr Schwörer spricht im Namen der Christlich-De­mokratischen Fraktion (Fraktion der EVP) zu diesem Bericht und erläutert auch die mündlichen Anfragen mit Aussprache zur Umstrukturierung des Industrie­sektors, die Herr Klepsch im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP) an die Kommission (Dok. 62/79) und den Rat (Dok. 63/79) gerichtet hat.

Herr Pintat erläutert die mündliche Anfrage mit Aus­sprache zur Bilanz der von der Kommission seit zwei Jahren in der Eisen- und Stahlindustrie angewandten Maßnahmen und künftigen Aussichten (Dok. 64/79), die er im Namen der Liberalen und Demokratischen Fraktion an die Kommission gerichtet hat.

Es sprechen die Herren Bernard-Reymond, amtieren­der Präsident des Rates, der unter anderem auf die An­frage an den Rat antwortet, und Davignon, Mitglied der Kommission, der unter anderem die Anfragen an die Kommission beantwortet.

Es spricht Herr Pisanj im Namen der Sozialistischen Fraktion.

Die Sitzung wird um 13.20 Uhr unterbrochen und um 15.10 Uhr wiederaufgenommen.

VORSITZ: HERR COLOMBO

Präsident

Beratung im Dringlichkeitsverfahren

Der Präsident teilt mit, daß er von Herrn Deschamps im Namen des Ausschusses für Entwicklung und Zu­sammenarbeit einen Entschließungsantrag mit Antrag auf Beratung im Dringlicheitsverfahren gemäß Artikel 14 der Geschäftsordnung zur Vorbereitung der Fünf­ten Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (Manila — Mai 1979) — (Dok. 123/79) erhalten hat.

Er weist darauf hin, daß die Begründung für diesen Dringlichkeitsantrag in dem Dokument enthalten ist.

Er teilt mit, daß die Abstimmung über diesen Antrag gemäß Artikel 14 Ziffer 1 zweiter Absatz zu Beginn der morgigen Sitzung erfolgt.

Fragestunde

Das Parlament prüft eine Reihe von Anfragen an die Kommission, den Rat bzw. die Außenminister, die im Rahmen der politischen Zusammenarbeit zusammentreten (Dok 52/79).

Anfragen an den Rat

Nr. 1 von Sir Geoffrey de Freitas: Sprachunterricht in Schulen

Herr Bernard-Reymond, amtierender Präsident des Rates, beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Sir Geoffrey de Freitas und Lord Bethell.

Nr. 2 von Herrn Stetter: Gemeinsame EG-Politik im Bereich der Linienschiffahrt

Herr Bernard-Reymond beantwortet die Anfrage sowie eine Zusatzfrage von Herrn Stetter.

Die Anfrage Nr. 3 von Herrn Ellis zu den in den neun Mitgliedstaaten an die Ab­geordneten bezahlten Bezüge wird schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend ist und keinen Stellvertreter benannt hat.

21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/27

Nr. 4 von Herrn Seefeld: Angleichung des Verkehrsstrafrechts in der Gemeinschaft

Herr Bernard-Reymond beantwortet die Anfrage sowie eine Zusatzfrage von Herrn Seefeld.

Nr. 5 von Herrn Dewulf: Durchführung der „Sonderaktion"

Herr Bernard-Reymond beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen der Her­ren Dewulf und Broeksz.

Die Anfragen Nr. 6 von Herrn Inchauspe zu den Auswirkungen des möglichen Bei­tritts Griechenlands, Spaniens und Portugals zur Gemeinschaft auf das Niveau der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise, Nr. 7 von Herrn Bordu zur De-facto-Erweite-rung der Befugnisse des Europäischen Parlaments und Nr. 8 von Herrn L'Estrange zum vierten Europäischen Entwicklungsfonds werden schriftlich beantwortet, da die Fragesteller nicht anwesend sind und keine Stellvertreter benannt haben.

Nr. 9 von Herrn Dondelinger: Sexuelle Verstümmelungen an Frauen in Schwarzafrika

Herr Bernard-Reymond beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Herrn Dondelinger, Frau Squarcialupi, den Herren Broeksz und Patijn.

— Die Anfrage Nr. 10 von Herrn Kavanagh zu den Plänen zum Schutz des Arbeitsplat­zes wird schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend ist und keinen Stellvertreter benannt hat.

Nr. 11 von Herrn Ryan: Ölknappheit

Herr Bernard-Reymond beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen der Her­ren Ryan, Nolan, McDonald, Broeksz und Noe.

Anfragen an die Außenminister, die im Rahmen der politischen Zusammenarbeit zusammentreten

— Die Anfrage Nr. 12 von Sir Derek Walker-Smith zur Schlußakte der Helsinki-Konfe­renz und Familienzusammenführung wird auf Antrag des Fragestellers schriftlich be­antwortet.

Nr. C 127/28 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79

Nr. 13 von Sir Geoffrey de Freitas: 5. Mai — Europa-Tag

Herr Bernard-Reymond, amtierender Präsident der Außenminister, beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Sir Geoffrey de Freitas und den Herren Dewulf, Spenale und Broeksz.

— Die Anfrage Nr. 14 von Herrn Spicer zur SWAPO und zu Namibia wird schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend ist und keinen Stellvertreter benannt hat.

Nr. 14a von Herrn Power: Achtung der Menschenrechte in der Europäischen Gemeinschaft

Es sprechen die Herren Bernard-Reymond, Power, Bernard-Reymond, Christensen und Bernard-Reymond.

Der Präsident erklärt den ersten Teil der Fragestunde für geschlossen.

Frau Dahlerup beantragt, daß über den Entschlie­ßungsantrag Ziffer für Ziffer abgestimmt wird.

Maßnahmen in der Eisen- und Stahlindustrie (Fortset­zung der Aussprache)

Es sprechen die Herren Veronesi, Fraktion der Kom­munisten und Nahestehenden, Ansquer im Namen der Fraktion der Europäischen Demokraten für den Fortschritt und Schreiber, Verfasser der Stellungnahme des Haushaltsausschusses.

Da die Abstimmungsstunde beginnt, unterbricht das Parlament die Aussprache über die Maßnahmen in der Eisen- und Stahlindustrie.

Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushalts­plans Nr. 1 für 1979 (Abstimmung)

— Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushalts­plans Nr. 1 der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1979 (Dok. 67/79)

Der Präsident teilt dem Parlament mit, daß der Land­wirtschaftsausschuß die Abänderungsentwürfe Nrn. 1 bis 17 zurückgezogen hat. Er weist darauf hin, daß die beiden Abänderungsentwürfe Nrn. 18 und 19 des Ausschusses für soziale Angelegenheiten, Beschäfti­gung und Bildung bestehenbleiben.

Herr van der Gun, Vorsitzender des Ausschusses für so­ziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bildung, zieht diese beiden Abänderungsentwürfe zurück.

Das Parlament nimmt den Entwurf des Berichti­gungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 für 1979 an.

Gemäß den Paragraphen 7 der Artikel 78 des EGKS-Vertrags, 203 des EWG-Vertrags und 177 des EAG-Vertrags stellt der Präsident fest, daß der Berichti­gungs- und Nachtragshaushaltsplan Nr. 1 endgültig festgestellt ist.

— Entschließungsantrag im Bericht von Herrn Bange­mann (Dok. 119/79)

Der Präsident weist darauf hin, daß dieser Entschlie­ßungsantrag Gegenstand eines Korrigendums war.

Herr Spenale spricht zu dem von Frau Dahlerup ein­gereichten Antrag auf Abstimmung nach Ziffern.

Frau Dahlerup erhält ihren Antrag aufrecht.

Das Parlament nimmt die Präambel an.

Das Parlament nimmt die Ziffer 1 an.

Das Parlament nimmt die Ziffer 2 an.

Das Parlament nimmt die Ziffer 3 an.

Das Parlament nimmt die folgende Entschließung an:

21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/29

ENTSCHLIESSUNG

zu dem vom Rat aufgestellten Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1979

Das Europäische Parlament,

— in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 der Europäischen Gemein­schaften für das Haushaltsjahr 1979 (KOM(79)16).

— in Kenntnis des vom Rat aufgestellten Entwurfs des Berichtigungs- und Nachtragshaushältsplans Nr. 1 der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1979 (Dokä 67/79),

— in Kenntnis des Berichtes des Haushaltsausschusses (Dok. 119/79) sowie der Stellungnahmen des Landwirt­schaftsausschusses und des Ausschusses für Regionalpolitik, Raumordnung und Verkehr,

— unter erneutem Hinweis auf seinen Standpunkt, daß ein Nachtragshaushaltsplan nur bei Vorliegen außerge­wöhnlicher, unvermeidbarer und unvorhergesehener Umstände aufgestellt werden darf,

1. ist der Ansicht, daß ein Nachtrags- und Berichtigungshaushaltsplan zur Finanzierung der Zinsvergütungen für die Darlehensoperationen im Zusammenhang mit dem EWS sowie zur Finanzierung der Ausgleichszahlungen an das Vereinigte Königreich erforderlich ist;

2. betrachtet die Mittel zur Finanzierung dieser beiden Maßnahmen als nichtobligatorische Ausgaben;

3. ist der Ansicht, daß mit der Nennung eines Betrages oder eines prozentualen Anteils in den Rechtsakten weder einer Entscheidung der Haushaltsbehörde über diese Mittel noch der Einstufung dieser Ausgaben vorgegrif­fen wird.

Verordnung über Zinszuschüsse für Strukturdarlehen (Abstimmung)

Vor der Abstimmung über den Entschließungsantrag im Bericht von Herrn Notenboom (Dok. 84/79) prüft das Parlament den Änderungsantrag Nr. 1 von Herrn Ripamonti, dem zufolge der Artikel 3 des Verordnungsvorschlags geändert werden soll.

Es spricht der Berichterstatter, der erklärt, er könne diesen Änderungsantrag annehmen., wenn dessen Verfasser bereit sei, den Passus: „. . . und von für die Entwicklung notwen­digen Dienstleistungen . . . " zurückzuziehen.

Herr Ripamonti erklärt sich bereit, diesen Passus zurückzuziehen.

Es spricht Herr Yeats im Namen der Fraktion der Europäischen Demokraten für den Fortschritt.

Der Änderungsantrag Nr. 1 wird in der geänderten Fassung angenommen.

Das Parlament nimmt die folgende Entschließung an:

N r . C 127/30 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79

ENTSCHLIESSUNG

mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung über Zinszuschüsse für Strukturdarlehen

Das Europäische Parlament,

— in Kenntnis des Vorschlags der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat ('),

— vom Rat konsultiert (Dok. 633/78),

— in Kenntnis des Berichtes des Haushaltsausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (Dok. 84/79),

1. begrüßt den Grundsatz der Schaffung eines Systems bezuschußter Darlehen für die „weniger wohlhaben­den" Mitgliedstaaten, die sich tatsächlich am Europäischen Währungssystem beteiligen;

2. erinnert daran, daß der gemeinschaftliche EntScheidungsprozeß voll auf den Europäischen Rat anwendbar ist und daß dessen „Entschließung" vom 4. und 5. Dezember demgemäß als eine Orientierung angesehen werden muß, auf deren Grundlage es Aufgabe der Institutionen ist, gemäß den von den Verträgen vorgesehenen Modalitä­ten frei zu beschließen;

3. äußert jedoch die folgenden Vorbehalte zu dem vorgeschlagenen Mechanismus:

a) die für die Vergütungen vorgesehenen Mittel müssen einen nichtobligatorischen Charakter haben und jährlich im Haushaltsplan festgelegt werden;

b) der auf dem Wege des Haushaltsplans vorgesehene Finanzausgleich der Mitgliedstaaten, die an dem Europä­ischen Währungssystem nicht teilnehmen, kann nur einen Ausnahmecharakter haben, muß vorübergehender Art sein und jedes Jahr im Rahmen des Haushaltsverfahrens erneut geprüft werden;

c) das Parlament muß bezüglich der Benennung der begünstigten Mitgliedstaaten angehört werden und eine offi­zielle Mitteilung betreffend das Übereinkommen zwischen der Kommission und der Europäischen Investitions­bank erhalten;

4. ersucht die Kommission die nachstehenden Änderungen gemäß Artikel 149 Absatz 2 des EWG-Vertrags in ihren Vorschlag zu übernehmen;

5. fordert erneut die Kommission auf, sich von der Kohärenz und der Koordinierung der allgemeinen Finanzpo­litik der Gemeinschaften zu überzeugen und ihm einen Gesamtbericht über dieses Thema zu unterbreiten;

6. beauftragt den Haushaltsausschuß, die Ausführung der im Rahmen dieses neuen Mechanismus vorgenomme­nen Finanzoperationen zu verfolgen;

7. behält sich vor, das Konzertierungsverfahren einzuleiten, falls der Rat von dieser Stellungnahme abweichen sollte.

O ABl. Nr. C 65 vom 9. 3. 1979, S. 3.

21.5.79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/31

VON DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VORGESCHLAGENER TEXT (»; VOM EUROPÄISCHEN PARLAMENT GEÄNDERTER TEXT

Verordnung des Rates über Zinszuschüsse für Strukturdarlehen

Einleitung und erste Erwägung unverändert

in der Erwägung, daß der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 4. und 5. Dezember 1978 Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stärkung der weniger wohlhaben­den Teilnehmerstaaten beschlossen hatte;

in der Erwägung, daß der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 4. und 5. Dezember 1978 bestimmte Leit­linien für Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stärkung der weniger wohlhabenden Teilnehmerstaaten festge­legt hat;

Erwägungen 3 bis 5 unverändert

in der Erwägung, daß der Europäische Rat die Organe der Gemeinschaft und die Europäische Investitions­bank aufgefordert hat, diesen Staaten auf fünf Jahre jährlich 1 Milliarde ERE als Darlehen zu besonderen Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Diese Darle­hen sollen im Fall der Gemeinschaftsorgane im Rah­men des Ratsbeschlusses 78/870/EWG gewährt wer­den;

in der Erwägung, daß die Gemeinschaft sich für den gleichen Zeitraum von fünf Jahren an dieser Aktion mit 1 Milliarde ERE in Jahresraten von 200 Millionen ERE in Form von Zinszuschüssen für <liese Darlehen zum Jahressatz von 3 % beteiligen soll;

in der Erwägung, daß die Organe der Gemeinschaft und die Europäische Investitionsbank diesen Staaten auf fünf Jahre jährlich einen Richtbetrag von 1 Mil­liarde ERE als Darlehen zu besonderen Bedingungen zur Verfügung stellen sollten. Diese Darlehen sollen im Fall der Gemeinschaftsorgane im Rahmen des Rats­beschlusses 78/870/EWG gewährt werden;

in der Erwägung, daß die Gemeinschaft sich für den gleichen Zeitraum von fünf Jahren an dieser Aktion mit einem Richtbetrag von 1 Milliarde ERE in Jahres­raten, die auf je 200 Millionen ERE veranschlagt wer­den, in Form von Zinszuschüssen für diese Darlehen zum Jahressatz von 3 % beteiligen soll;

Erwägungen 8 und 9 und Artikel 1 unverändert

Artikel 2 Artikel 2

Der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission, welche Mitgliedstaaten die in Artikel 1 vorgesehenen Maßnahmen in An­spruch nehmen können.

Artikels

Der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission und nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments, welche der am wenig­sten wohlhabenden Mitgliedstaaten der Gemeinschaft die in Artikel 1 vorgesehenen Maßnahmen in An­spruch nehmen können.

Artikel 3

Zinszuschüsse im Sinne dieser Verordnung können ge­währt werden für Darlehen, die im wesentlichen der Finanzierung von Infrastrukturvorhaben oder -Pro­grammen dienen, soweit sie mit den vorrangigen Zie­len der Gemeinschaft insbesondere den Zielen der Re­gionalpolitik, in Einklang stehen, hierdurch keine ver­tragswidrige Verfälschung der Wettbewerbsbedingun­gen eintritt und die Investitionen zur Erhöhung der Bruttoanlageinvestitionen des Mitgliedstaats beitra­gen.

Zinszuschüsse im Sinne dieser Verordnung können ge­währt werden für Darlehen, die im wesentlichen der Finanzierung von technischen, wirtschaftlichen und so­zialen Infrastrukturvorhaben oder -programmen die­nen, soweit sie mit den vorrangigen Zielen der Ge­meinschaft, insbesondere den Zielen der Regionalpoli­tik, in Einklang stehen, hierdurch keine vertrags­widrige Verfälschung der Wettbewerbsbedingungen eintritt und die Investitionen zur Erhöhung der Brut­toanlageinvestitionen sowie zur Schaffung produktiver Arbeitsplätze in dem Mitgliedstaat beitragen.

Artikel 4 bis 7 unverändert

(') Vollständiger Text siehe ABl. Nr. C 65 vom 9. 3. 1979, S. 3.

Nr. C 127/32 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21 .5 .79

VON DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VORGESCHLAGENER TEXT VOM EUROPAISCHEN PARLAMENT GEÄNDERTER TEXT

Artikel 8

Zinsvergünstigte Darlehen im Sinne dieser Verord­nung werden gewährt bis zu 5 Milliarden ERE über einen Zeitraum von fünf Jahren in Jahresraten von 1 Milliarde ERE. Für den gleichen Zeitraum werden 1 Milliarde ERE in Jahresraten von 200 Millionen ERE als Zinszuschuß in den Haushalt eingetragen.

Artikel 8

Zinsvergünstigte Darlehen im Sinne dieser Verord­nung werden auf bis zu 5 Milliarden ERE über einen Zeitraum von fünf Jahren in Jahresraten von 1 Mil­liarde ERE veranschlagt. Für den gleichen Zeitraum wird die Höhe der Zinszuschüsse, die in den Haushalt eingetragen werden, auf 1 Milliarde ERE in Jahresra­ten von 200 Millionen ERE veranschlagt.

A r t i k e l 9 und 10 u n v e r ä n d e r t

Artikeln

Die Kommission berichtet dem Rat und dem Europä­ischen Parlament über die Anwendung dieser Verord­nung innerhalb von zwei Jahren nach deren Inkrafttre­ten; gegebenenfalls mit Änderungsvorschlägen.

Artikel 11

Die Kommission berichtet dem Rat und dem Europä­ischen Parlament über die Anwendung dieser Verord­nung innerhalb von einem Jahr nach deren Inkrafttre­ten; gegebenenfalls mit Änderungsvorschlägen.

A r t i k e l 12 u n v e r ä n d e r t

Beschluß zur Ermächtigung der Kommission, Anleihen aufzunehmen (Abstimmung)

Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Spinelli (Dok. 45/79) an:

ENTSCHLIESSUNG

mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für eine Entscheidung betreffend die Durchführung des Beschlus­ses 78/870/EWG vom 16. Oktober 1978 zur Ermächtigung der Kommission, Anleihen zur Investi­

tionsförderung in der Gemeinschaft aufzunehmen

Das Europäische Parlament,

— in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(79) 129 endg.),

— vom Rat konsultiert (Dok. 20/79),

— in Anbetracht seiner eigenen Entschließung vom 12. April 1978 zu dem Beschluß zur Ermächtigung der Kom­mission, Anleihen zur Investitionsförderung in der Gemeinschaft aufzunehmen ('),

— unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 1979 betreffend die Änderung der Haushaltsordnung und vor allem das im Hinblick auf die Einbeziehung der Anleihen in den Haushaltsplan vorgesehene Konzer­tierungsverfahren^2),

— in Kenntnis des Berichtes des Haushaltsausschusses und <ler Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und des Ausschusses für Regionalpolitik, Raumordnung und Verkehr (Dok. 45/79).

O ABl. Nr. C 108 vom 8. 5. 1978, S. 32. O ABl. Nr. C 93 vom 9. 4. 1979, S. 30.

21. 5.79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. G 127/33

1. billigt den Vorschlag der Kommission, eine erste Anleihetranche von 500 Millionen ERE aufzulegen, mit denen Vorhaben gemäß den vom Rat festgelegten Leitlinien finanziert werden sollen;

2. erinnert daran, daß die Tragweite der haushaltsmäßigen Bewilligung der Anleihen und Darlehen bei der Konzertierung über die geänderte Haushaltsordnung, die am kommenden 30. April stattfinden soll, festgelegt werden muß;

3. beauftragt den Haushaltsausschuß, die Realisierung der im Rahmen dieser ersten Tranche durchgeführten finanziellen Maßnahmen mitzuverfolgen;

4. behält sich vor, gegebenenfalls das Konzertierungsverfahren einzuleiten, wenn der Rat von dieser Stellung­nahme abweichen sollte.

Verordnung zur Änderung des Statuts der Beamten der Gemeinschaften (Abstimmung)

Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Cointat (Dok. 37/79) an:

ENTSCHLIESSUNG

mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften und zur Errichtung eines Verwaltungsgerichts der Europäischen Gemein­

schaften

Das Europäische Parlament,

— in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat ('),

— vom Rat konsultieft (Dok. 276/78),

— in Kenntnis des Berichtes des Haushaltsausschusses und der Stellungnahme des Rechtsausschusses (Dok. 37/79),

— in dem Bewußtsein, daß der Gerichtshof durch den zunehmenden Umfang an Rechtssachen immer stärker belastet wird,

— in dem Bewußtsein, daß Verwaltungsklagen und Beschwerdeverfahren vereinfacht werden müssen,

— unter Kenntnisnahme weiterer von der Kommission seinem Haushaltsausschuß erteilter Informationen hinsicht­lich der finanziellen Auswirkungen,

— in dem Bewußtsein, daß Garantien hinsichtlich des Klagerechts gegeben sein müssen,

— in dem Bewußtsein, daß die volle Unabhängigkeit des Gerichts von entscheidender Bedeutung ist,

1. billigt vorbehaltlich nachstehender Änderungen den Vorschlag der Kommission zur Errichtung eines Verwal­tungsgerichts der Europäischen Gemeinschaften als geeignetes Mittel zur Verringerung der dem Gerichtshof vor­zulegenden reinen Verwaltungsrechtssachen;

2. ist der Auffassung, daß, soll die Unabhängigkeit des Gerichts gewährleistet sein, auf dessen Mitglieder die gleichen Ernennungsbedingungen wie für die Mitglieder des Gerichtshofes Anwendung finden sollten;

O ABl. Nr. C 225 vom 22. 9. 1978, S. 6.

Nr. C 127/34 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79

3. kann die Beschränkung des Klagerechts auf Rechtsfragen nicht akzeptieren und drängt darauf, daß in die­sem Fall die allen Bürgern gemäß Artikel 173 des Vertrages zustehenden Rechte analog Anwendung finden;

4. besteht darauf, daß das Parlament zur Verfahrensordnung für das Gericht angehört wird, bevor der Rat einen Beschluß faßt;

5 beauftragt die Kommission, die nachstehenden Änderungen zu übernehmen, und wird das Konzertierungsver­fahren einleiten, falls der Rat beabsichtigt, in wesentlichen Punkten von der Stellungnahme des Parlaments abzu­weichen.

VON DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VORGESCHLAGENER TEXT {») VOM EUROPÄISCHEN PARLAMENT GEÄNDERTER TEXT

Verordnung des Rates zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemein­schaften sowie der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Gemein­schaften und zur Errichtung eines Verwaltungsgerichts der Europäischen Gemeinschaften

P r ä a m b e l u n d E r w ä g u n g e n u n v e r ä n d e r t

Artikel 1

Das Statut der Beamten der Europäischen Gemein­schaften wird wie folgt geändert:

Artikel 1

Das Statut der Beamten der Europäischen Gemein­schaften wird wie folgt geändert:

A b s ä t z e 1, 2 und 3 u n v e r ä n d e r t

A b s a t z 4 u n v e r ä n d e r t bis A r t i k e l 91

,Artikel 91a

(1) Für Klagen auf Aufhebung eines Urteils des Verwaltungsgerichts ist der Gerichtshof der Europä­ischen Gemeinschaften zuständig, sofern eine Verlet­zung wesentlicher Formvorschriften, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften, des der­zeitigen Statuts oder der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten oder auch eine Verlet­zung eines sonstigen rechtserheblichen Rechtssatzes oder Rechtsgrundsatzes vorliegt.

(2) Um zulässig zu sein, muß die Klage nach Ab­satz 1 innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach der Zustellung des Urteils an den Kläger erhoben werden.

(3) Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Der Gerichtshof kann jedoch auf Antrag des Klä­gers die Aussetzung der Vollstreckung des ange­fochtenen Urteils oder der vorläufigen Maßnahmen anordnen, wenn diese Vollstreckung Folgen haben kann, die schwer wiedergutzumachen sind.

, Artikel 91a

(1) Für Klagen auf Aufhebung eines Urteils des Verwaltungsgerichts ist der Gerichtshof der Europä­ischen Gemeinschaften in Ausweitung der in Artikel 173 des EWG-Vertrags verankerten Grundsätze, von denen die Bestimmungen über die Errichtung des Gerichts keine Ausnahme bilden können, zustän­dig.

(2) u n v e r ä n d e r t

(3) u n v e r ä n d e r t

O Vollständiger Wortlaut siehe ABl. Nr. C 225 vom 22. 9. 1978, S. 6.

21. 5.79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/35

VON DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VORGESCHLAGENER TEXT

(4) Wird das Urteil vom Gerichtshof ganz oder teilweise aufgehoben, so kann dieser

— entweder die Rechtssache an das Verwaltungs­gericht zurückverweisen, das dann sofort das Urteil des Gerichtshofes übernehmen muß;

— oder endgültig zur Sache entscheiden, wenn es sich um eine entscheidungsreife Rechtssache handelt; in diesem Fall hat der Gerichtshof in Streitsachen vermögensrechtlicher Art die Befug­nis zu unbeschränkter Ermessensnachprüfung.

(5) Bei Klagen im Sinne dieses Artikels wird nach der Verfahrensordnung des Gerichtshofes un­tersucht und entschieden.

(5) Im Statut der Beamten der Europäischen Ge­meinschaften wird ein Anhang X mit folgendem Wort­laut angefügt:

VOM EUROPÄISCHEN PARLAMENT GEÄNDERTER TEXT

(4) unverändert

(5) unverändert

(5) Im Statut der Beamten der Europäischen Ge­meinschaften wird ein Anhang X mit folgendem Wort­laut angefügt:

„ANHANG X

ORGANISATION DES VERWALTUNGSGERICHTS DER EUROPÄISCHEN GEMEIN­SCHAFTEN UND STATUT SEINER MITGLIEDER

KAPITEL I

Organisation des Verwaltungsgerichts

Abschnitt 1

Zusammensetzung des Verwaltungsgerichts

Artikel 1

(1) Das Verwaltungsgericht besteht aus:

— einem Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden, die vom Gerichtshof aus einem von den — wie nachstehend vorgesehen — ernannten Richtern vorgelegten, mindestens vier Namen um­fassenden Namensverzeichnis ausgewählt werden; wird dieses Namensverzeichnis nicht binnen zwei Monaten nach Ernennung der Richter vorgelegt, werden der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende unmittelbar vom Gerichtshof ausge­wählt und ernannt; dies gilt auch, wenn dieses Verzeichnis nicht innerhalb zweier Monate erstellt wird, nach dem der Vorsitzende oder der stellver­tretende Vorsitzende aus ihrem Amt ausgeschie­den sind;

Artikel 1

(1) Das Verwaltungsgericht besteht aus:

— unverändert

• C 127/36 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79

VON DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VORGESCHLAGENER TEXT VOM EUROPÄISCHEN PARLAMENT GEÄNDERTER TEXT

einem Richter und einem stellvertretenden Rich­ter, die vom Gerichtshof aus einem Verzeichnis mit mindestens vier Namen ausgewählt und er­nannt werden, das von den Organen und gleichge­stellten Institutionen im Sinne des Artikels 1 Ab­satz 2 des Statuts mit Ausnahme des Gerichtshofes vorgelegt wurde;

einem Richter und einem stellvertretenden Rich­ter, die vom Gerichtshof aus einem Verzeichnis mit mindestens sechs Namen im gegenseitigen Ein­vernehmen ausgewählt werden, das von den Perso­nalvertretungen aller Organe und gleichgestellten Institutionen vorgelegt wurde.

(An dieser Stelle fehlt in der deutschen Fassung des Vorschlags der Kommission ein Absatz.)

einem Richter und einem stellvertretenden Rich­ter, die vom Gerichtshof aus einem Verzeichnis mit mindestens vier Namen ausgewählt und er­nannt werden, das von den Organen und gleichge­stellten Institutionen im Sinne des Artikels 1 Ab­satz 2 des Statuts mit Ausnahme des Gerichtshofes vorgelegt wurde; diese Personen dürfen nicht Be­amte oder sonstige Bedienstete der Organe der Europäischen Gemeinschaften sein oder gewesen sein;

einem Richter und einem stellvertretenden Rich­ter, die vom Gerichtshof aus einem Verzeichnis mit mindestens sechs Namen im gegenseitigen Ein­vernehmen ausgewählt werden, das von den Perso­nalvertretungen aller Organe und gleichgestellten Institutionen vorgelegt wurde. Diese Personen dür­fen nicht Beamte oder sonstige Bedienstete der Or­gane der Europäischen Gemeinschaften sein oder gewesen sein.

unverändert

Wird ein Richter oder ein stellvertretender Richter nicht nach dem vorstehend beschriebenen Verfah­ren ernannt, so nimmt der Gerichtshof die Ernen­nung vor. Der auf diese Weise ernannte Richter übt sein Amt so lange aus, bis ein Richter nach dem vorstehend beschriebenen Verfahren ernannt wird.

unverändert

(2) Der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Vorsitzenden, jeder stellvertretende Richter vertritt den aus dem gleichen Namensverzeichnis hervorge­gangenen Richter, falls dieser vorübergehend oder endgültig verhindert ist, insbesondere wegen Entlas­sung auf Antrag, Entlassung von Amts wegen, Verset­zung in den Ruhestand oder Tod. Bei endgültiger Verhinderung des Vorsitzenden oder eines Richters übt der stellvertretende Vorsitzende bzw. der stellver­tretende Richter das Amt des Vollmitglieds so lange aus, bis nach den in Absatz 1 festgelegten Bestimmun­gen ein neuer Vorsitzender oder Richter ernannt wird.

(2) unverändert

Artikel 2

(1) Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsit­zende sind außerhalb der Beamten und Bediensteten der Gemeinschaften unter Persönlichkeiten auszuwäh­len, die jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten und Juristen von anerkannt hervorragender Befähigung sind, insbesondere im Bereich der Rechte und Pflich­ten des öffentlichen Dienstes.

Artikel 2

(1) Die Mitglieder sind außerhalb der Beamten und Bediensteten der Gemeinschaft unter Persönlich­keiten auszuwählen, die jede Gewähr für Unabhängig­keit bieten und in ihrem Staat die für wichtige richter­liche Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und Juristen von anerkannt hervorragender Befähi­gung sind, insbesondere im Bereich der Rechte und Pflichten des öffentlichen Dienstes.

21. 5. 79 Amtsbiatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/37

VON DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VORGESCHLAGENER TEXT VOM EUROPÄISCHEN PARLAMENT GEÄNDERTER TEXT

(2) Der nach Artikel 1 Absatz 1 Unterabsatz 2 zu ernennende Richter und der stellvertretende Richter wer­den unter den diensttuenden Beamten ausgewählt, die eine juristische Ausbildung und eine besondere Befähi­gung im Bereich der im Statut festgelegten Rechte und Pflichten haben.

(2) entfällt

A r t i k e l 3 , 4 , 5 u n d 6 u n v e r ä n d e r t

Artikel 7

Die Mitglieder des Verwaltungsgerichts üben ihre Tä­tigkeit in völliger Unabhängigkeit aus. Sie dürfen kei-

bindenden Auftrag annehmen. Sie unterstehen nen während der Dauer ihrer Tätigkeit nicht dem Dienstvor­gesetzten, dem sie bei ihrem Stammorgan unterstellt wa­ren. Es dürfen wegen der in Ausübung ihrer Tätigkeit geäußerten Meinungen und Stellungnahmen keine diszi­plinarrechtlichen Maßnahmen gegen sie ergriffen wer­den.

Das gleiche gilt für den stellvertretenden Vorsitzenden und die stellvertretenden Richter, wenn sie den Vorsit­zenden oder einen der Richter tatsächlich vertreten.

Artikel 7

Die Mitglieder des Verwaltungsgerichts üben ihre Tä­tigkeit in völliger Unabhängigkeit aus. Sie dürfen kei­nen bindenden Auftrag annehmen.

Der Rest dieses Artikels entfällt

A r t i k e l 8, 9, 10 und 11 u n v e r ä n d e r t

Artikel 12 Artikel 12

(1) Die Richter werden für die Dauer ihrer Amtstätig­keit von ihrem Stammorgan gemäß Artikel 38 des Sta­tuts im dienstlichen Interesse zum Gerichtshof abgeord­net.

(2) Die stellvertretenden Richter, die ein Vollmit­glied, das verhindert ist, voraussichtlich mindestens drei Monate lang vertreten sollen, werden für die Dauer die­ser Vertretung unter den in Absatz 1 vorgesehenen Be­dingungen im dienstlichen Interesse abgeordnet.

Beträgt die Dauer der Vertretung weniger als drei Mo­nate, so gewährt das Organ dem stellvertretenden Rich­ter für die zur tatsächlichen Ausübung seiner Tätigkeit beim Verwaltungsgericht erforderliche Zeit Dienstbefrei­ung. In diesem Fall hat der stellvertretende Richter unter den in den Artikeln 11 bis 14 des Anhangs VII zum Statut festgelegten Bedingungen Anspruch auf Erstattung etwaiger Reise- und Aufenthaltskosten.

(1) entfällt

(2) entfällt

A r t i k e l 13 u n v e r ä n d e r t "

A r t i k e l 2 , 3 und 4 u n v e r ä n d e r t

Nr. G 127/38 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79

Verwaltungsausgaben des Parlaments im Haushaltsjahr 1978 (Abstimmung)

Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Cointat (Dok. 102/79) an:

ENTSCHLIESSUNG

zu den Verwaltungsausgaben des Europäischen Parlaments für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1978 (Haushaltsjahr 1978)

Das Europäische Parlament

— in Kenntnis des Zwischenberichts des Haushaltsausschusses (Dok. 102/79),

1. weist darauf hin,

a) daß sich die verfügbaren Mittel im Jahreshaushaltsplan auf 100 424 612 ERE beliefen,

b) daß sich die automatischen Mittelübertragungen von 1977 auf 1978 auf 6 382 946,76 ERE beliefen,

c) daß sich die vom Parlament genehmigten nichtautomatischen Mittelübertragungen von 1977 auf 1978 auf 1 267 250 ERE beliefen;

2. stellt fest, daß diese verfügbaren Mittel wie folgt verwendet wurden bzw. verfallen sind:

A — VERWENDUNG DER MITTEL

Mittelansätze speziell ßr 1978 (Jahreshaushalt)

a) Mittelbindungen: 93 001 844,08 ERE,

b) Zahlungen: 7-8 468 862,14 ERE,

c) noch zu leistende Zahlungen: 14 532 981,94 ERE;

Mittelübertragungen von 1977 auf 1978:

a) die aufgrund der automatischen Übertragungen erfolgten Zahlungen beliefen sich auf 5 575 300,42 RE;

b) die Zahlungen, die aufgrund der vom Parlament genehmigten nichtautomatischen Übertragungen von 1977 auf 1978 geleistet wurden, beliefen sich auf 45 356,56 ERE.

B — VERFALLENE MITTEL

3. stellt fest, daß gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung verfallen:

a) 7 422 767,92 ERE (7,39%) der Mittelansätze für 1978;

b) 807 646,34 ERE (12,65 %) der automatischen Mittelübertragungen von 1977 auf 1978;

c) 1 221 893,44 ERE (96,42 %) der vom Parlament genehmigten nichtautomatischen Übertragungen von 1977 auf 1978;

C — MITTELÜBERTRAGUNGEN

4. stellt fest, daß 14 532 981,94 ERE automatisch von 1978 auf 1979 zu übertragen und noch zu zahlen sind und daß nichtautomatische Übertragungen nicht vorgenommen zu werden brauchen;

21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/39

5. stellt seinen Beschluß über die Entlastung für das Haushaltsjahr 1978, die gemäß Artikel 50a Ziffern 2 und 3 der Geschäftsordnung zu erteilen ist, solange zurück, bis die Verwaltungsausgaben gemäß den Bestimmungen der Verträge vom Europäischen Rechnungshof geprüft worden sind;

6. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung, das beigefügte Belegdokument sowie den Bericht seines Haushaltsausschusses der Kommission zu übermitteln, so daß sie die Haushaltsrechnung und die Jahresübersicht über das Vermögen und die Schulden der Gemeinschaftsorgane erstellen kann.

Entscheidung über Kohle und Koks für die Eisen- und Stahlindustrie (Abstimmung)

Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Ibrügger (Dok. 69/79) an:

ENTSCHLIESSUNG

mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zum Entwurf der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften für eine Entscheidung über Kohle und Koks für die Eisen- und Stahlindu­

strie der Gemeinschaft

Das Europäische Parlament

— in Kenntnis des Entwurfs für eine Entscheidung der Kommission (KOM(78)516 endg.),

— von der Kommission konsultiert (Dok. 576/78),

— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für Energie und Forschung und der Stellungnahme des Haushalts­ausschusses (Dok. 69/79),

— unter Berufung auf seine früheren, den energiepolitischen Sektor betreffenden Entschließungen, insbesondere

— zur Erneuerung des Beihilfesystems für Kokskohle und Koks für die Eisen- und Stahlindustrie der Gemein­

schaft ('),

— zur Abänderung der Entscheidung 73/287/EGKS über Kokskohle und Koks für die Eisen- und Stahlindu­strie der Gemeinschaft (2),

zu den zukünftigen Orientierungen der Kohlepolitik der Gemeinschaft im Rahmen des Gesamtkonzepts einer gemeinschaftlichen Energiepolitik (3),

— zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung über finanzielle Maßnahmen der Gemeinschaft zur Förderung des Kohleeinsatzes für die Stromerzeu­gung (4),

— zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung über finanzielle Maßnahmen der Gemeinschaft zur Finanzierung konjunktureller Haldenbestände an Stein­kohle, Koks und Briketts (5),

— zu dem Zweiten Bericht der Kommission an den Rat über die Verwirklichung der Ziele der gemeinschaftli­chen Energiepolitik für 1985 zusammen mit einem Entwurf einer Entschließung des Rates (4),

l) ABl. Nr. G 138 vom 31. 12. 1972, S. 7. ;2) ABl. Nr. C 6 vom 10. 1. 1977, S. 166. i3) ABl. Nr. C 159 vom 12. 7. 1976, S. 33. ;4) ABl. Nr. G 133 vom 6.-6. 1977, S. 18. ;5) ABl, Nr. C 241 vom 10. 10. 1977, S. 14. ;6) ABl. Nr. C 6 vom 9. 1. 1978, S. 12.

Nr. G 127/40 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21.5. 79

— zu der Mitteilung der Kommission über die Einführung eines gemeinschaftlichen Beihilfesystems zugunsten des innergemeinschaftlichen Austauschs von Kraftwerkskohle (»),

— zu dem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über finanzielle Maßnahmen der Gemeinschaft zugunsten des innergemeinschaftlichen Austauschs von Kraftwerkskohle(2),

— in Kenntnis der Entschließung des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl über die Kohlepolitik (3),

1. stellt erneut fest, daß für eine sichere Energieversorgung der Gemeinschaft eine bessere Ausnutzung der innergemeinschaftlichen Energiequellen erforderlich ist;

2. begrüßt die Initiative der Kommission, das Beihilfesystem (4) für Kohle und Koks für die Eisen- und Stahlin­dustrie der Gemeinschaft zu erneuern;

3. anerkennt, daß die schwierige Lage der Eisen- und Stahlindustrie berücksichtigt worden ist;

4. begrüßt die Flexibilität bei der Festsetzung der Förder- und Absatzbeihilfen;

5. befürwortet im Grundsatz das von der Kommission angestrebte Ziel, sowohl für Produzenten als auch Ver­braucher langfristige Verträge zur Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe zu machen; regt jedoch zum wiederholten Male an, zu prüfen, ob nicht in Ausnahmefällen nach besonderer Genehmigung auch kurz- oder mittelfristige Lieferungen beihilfefähig sein sollten;

6. begrüßt die Erweiterung der Beihilfemöglichkeit auf die Lieferungen von Kohle und Koks zur Sinterung von Erzen;

7. kritisiert die Finanzierung verschiedener Maßnahmen auf dem Kohlesektor aus verschiedenen Quellen, insbe­sondere beim vorliegenden Entwurf, bei dem die Finanzierung fast völlig außerhalb des EGKS-Haushalts oder des Gesamthaushalts der Gemeinschaft erfolgt;

8. fordert daher nachdrücklich, diese Mittel zur parlamentarischen Kontrolle in die Haushalte der EG ein­zustellen;

9. ist sich der Problematik einer Finanzierung über den EGKS-Funktionshaushalt aufgrund der begrenzten Einnahmen bewußt und fordert daher nochmals die volle Zuteilung der von den Mitgliedstaaten vereinnahmten Zölle auf Kohle- und Stahlprodukte in den EGKS-Haushalt;

10. ist der Auffassung, daß die vorgesehene Maßnahme in den Bereich der Energiepolitik gehört und es sich auch aus praktischen Erwägungen (begrenzter EGKS-Haushalt) anbietet, die Maßnahme aus dem EWG-Haushalt zu finanzieren;

11. hält es in diesem Zusammenhang für einen Vorteil, daß dadurch diese Maßnahme im Rahmen des Haus­haltsverfahrens jährlich revidiert werden könnte;

12. billigt aufgrund der andernfalls zu erwartenden Verzögerungen den Kommissionsvorschlag ausnahmsweise für eine Laufzeit von zwei Jahren, d.h. bis zum 31. Dezember 1980;

13. fordert die Kommission auf, rechtzeitig vor Ablauf der neuen Entscheidung und rechtzeitig für das Haus­haltsverfahren zum Haushalt 1981 einen revidierten Vorschlag mit einer homogenen Finanzierung aus dem Ge­samthaushalt der Europäischen Gemeinschaften vorzulegen;

14.. fordert die Kommission auf, gemäß den von ihr eingegangenen Selbstverpflichtungen gegenüber dem Parla­ment folgende Änderungen zu übernehmen:

(') ABl. Nr. C 182 vom 31. 7. 1978, S. 38. O ABl. Nr. C 67 vom 12. 3. 1979, S. 42. (') ABl. Nr. C 304 vom 20. 12. 1978, S. 7. (4) ABl. Nr. L 259 vom 15. 9. 1973, S. 36.

21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/41

VON DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VORGESCHLAGENER TEXT (») VOM EUROPÄISCHEN PARLAMENT GEÄNDERTER TEXT

Entscheidung der Kommission über Kohle und Koks für die Eisen- und Stahlindustrie der Gemeinschaft

A b s c h n i t t I bis A b s c h n i t t IV u n v e r ä n d e r t

A b s c h n i t t V A r t i k e l 10 u n v e r ä n d e r t

Artikel 11

(1) In dringenden Fällen kann die Kommission nach Anhörung des Beratenden Ausschusses und nach einstimmiger Zustimmung des Rates durch entspre­chende Entscheidungen

— den Satz der Absatzbeihilfe,

— die Höchstgrenze für die Austauschmengen,

— die Regeln für die Finanzierung des Sonderfonds

und

— den in Artikel 8 Absatz 2 c) genannten Schlüssel

abändern.

Diese Abänderungen müssen der Entwicklung der langfristigen Versorgungsbedingungen und der Ver­sorgungsströme in der Gemeinschaft Rechnung tra­gen.

Artikeln

(1) In dringenden Fällen kann die Kommission nach Anhörung des Beratenden Ausschusses und des Europäischen Parlaments und nach einstimmiger Zu­stimmung des Rates durch entsprechende Entscheidun­gen

— den Satz der Absatzbeihilfe,

— die Höchstgrenze für die Austauschmengen,

— die Regeln für die Finanzierung des Sonderfonds

und

— den in Artikel 8 Absatz 2 c) genannten Schlüssel

abändern.

Diese Abänderungen müssen der Entwicklung der langfristigen Versorgungsbedingungen und der Ver­sorgungsströme in der Gemeinschaft Rechnung tra­gen.

A b s ä t z e 2 bis 4 u n v e r ä n d e r t

A r t i k e l 12 und 13 u n v e r ä n d e r t

Artikel 14

Diese Entscheidung tritt an die Stelle der Entschei­dung 73/287/EGKS vom 25. Juli 1973, zuletzt geän­dert durch Entscheidung Nr. 1613/77/EGKS vom 15. Juli 1977 und setzt sie außer Kraft. Die Entschei­dung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft und wird ab dem 1. Januar 1979 wirksam; sie tritt am 31. Dezem­ber 1981 außer Kraft.

Diese Entscheidung ist in allen ihren Teilen verbind­lich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Artikel 14

Diese Entscheidung tritt an die Stelle der Entschei­dung 73/287/EGKS vom 25. Juli 1973, zuletzt geän­dert durch Entscheidung Nr. 1613/77/EGKS vom 15. Juli 1977 und setzt sie außer Kraft. Die Entschei­dung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft und wird ab dem 1. Januar 1979 wirksam; sie tritt am 31. Dezem­ber 1980 außer Kraft.

Diese Entscheidung ist in allen ihren Teilen verbind­lich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

(') Vollständiger Text siehe Dök. 576/78.

Nr. C 127/42 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21 .5 .79

Beteiligung der Gemeinschaft an der Weltraumforschung (Abstimmung)

Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Ripamonti (Dok. 2/79) an:

ENTSCHLIESSUNG

zu der Beteiligung der Gemeinschaft an der Weltraumforschung

Das Europäische Parlament,

— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für Energie und Forschung (Dok. 2/79),

— unter Hinweis auf die Entschließung vom 14. Januar 1974 ('), in der der Rat die schrittweise Entwicklung einer Politik im Bereich der Wissenschaft und Technologie beschloß,

1. unterstreicht die Bedeutung der Vorteile, die die Gemeinschaft kurzfristig aus den Weltraumtätigkeiten insbe­sondere für die folgenden Sektoren ziehen kann:

— Fernmeldeverbindungen (Fernsprech- und Fernschreibverbindungen mit festen oder beweglichen Stationen, In­formatiknetze, Fernsehübertragungen, Bildung); Kontrolle des Luft- und Seeverkehrs;

— Beobachtung der Erde (Meteorologie und Klimatologie, Erforschung der Erdressourcen insbesondere für die Landwirtschaft, Prospektion von Mineralien und Erdölvorkommen, Nutzung des Bodens, Fischbestände, Kon­trolle der Umweltqualität;

— wissenschaftliche Forschung (astronomische Beobachtung des Universums, Weltraumphysik, Erforschung der Planeten);

sowie die Bedeutung der technologischen Ergebnisse der Weltraumprogramme für die Industrie;

2. betont schließlich die wachsende wirtschaftliche und politische Bedeutung des Weltraums sowie die Vorteile, die die Gemeinschaft — langfristig gesehen — aus den neuen weltraumtechnischen Anwendungen, die sich derzeit noch im Stadium der Erforschung befinden, insbesondere für folgende Sektoren ziehen könnte:

— Werkstoffkunde (Herstellung neuer Substanzen oder Verbesserung bekannter Substanzen in Metallurgie, Elek­tronik, Optik) und

— Biologie und medizinische Forschung;

3. ist der Meinung, daß Europa nicht von Drittländern abhängen darf, um seinen eigenen Bedarf zu decken, sondern daß die Gemeinschaft -— soweit wie möglich durch eine wirksame politische Initiative zur internationalen Zusammenarbeit — eine entscheidende Rolle in den wichtigsten Bereichen der Weltraumtätigkeit spielen und sich zu diesem Zweck mit den erforderlichen Mitteln ausstatten muß;

4. ist der Meinung, daß die Gemeinschaft über die notwendigen intellektuellen und technologischen (wie z. B. die Tätigkeiten der GFS in Ispra) sowie industriellen und finanziellen Mittel verfügt, um eine wichtige Rolle in der Weltraumforschung übernehmen zu können, und daß die Programme der Europäischen Weltraumorganisa­tion (ESA) einen der Sektoren darstellen, auf denen sich die europäische Zusammenarbeit als sehr wirksam erwie­sen hat;

5. ist der Meinung, daß die Gemeinschaft nur dann hoffen kann, eine nützliche Rolle in der Weltraumfor­schung zu spielen, wenn sie eine Weltraumpolitik mit langfristigen Zielen umreißt, wenn sie die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stellt und die wirksame Beteiligung aller ihrer Mitgliedstaaten im Rahmen einer allgemeinen europäischen Politik gewährleistet, die den wissenschaftlichen, technologischen, industriellen und wirt­schaftlichen Bereich mit einschließt;

6. fordert die Kommission auf, die Raumforschungstätigkeiten im Rahmen der Entwicklung einer globalen Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technologie zu prüfen und Beziehungen zur ESA herzustellen, die eine Koordinierung der Weltraumprogramme mit den Initiativen der Gemeinschaft ermöglichen;

O ABl. Nr. C 7 vom 29. 1. 1974, S. 6.

21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/43

7. empfiehlt deshalb der Kommission, zur Ausarbeitung eines organischen Programms der ESA beizutragen, das darauf ausgerichtet ist, den von den Mitgliedsländern der Gemeinschaft für das nächste Jahrzehnt vorgesehe­nen Erfordernissen gerecht zu werden, sowie ihre volle Unterstützung zu gewährleisten, damit dieses Programm unter dem Gesichtspunkt der größtmöglichen Effizienz durchgeführt wird;

8. ist der Meinung, daß die Gemeinschaft sowohl im Stadium der Ausarbeitung der Vorschläge für Forschungs­programme als auch im Stadium der Verwirklichung der Dienstleistungen (Bildung, Meteorologie, Ressourcen, Fernmeldeverbindungen) die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern fördern muß, und zwa.r auch im Hin­blick auf die Erschließung ihrer natürlichen Ressourcen;

9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und den Ausschußbericht dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Tätigkeit des Euratom-Kontrollorgans (Abstimmung)

Bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag im Bericht von Herrn Mitchell (Dok. 3/79) nimmt das Parlament zunächst die Präambel und die Ziffern 1 bis 3 an.

Zu Ziffer 4 hat Herr Ripamonti den Änderungsantrag Nr. 1 eingereicht, dem zufolge der Wortlaut dieser Ziffer durch einen neuen Text ersetzt werden soll.

Es spricht Herr Flämig, stellvertretender Berichterstat­ter.

Der Änderungsantrag Nr. 1 wird angenommen.

Zu Ziffer 5 haben die Herren Ansquer, Liogier, Power und Krieg im Namen der Fraktion der Europä­ischen Demokraten für den Fortschritt den Ände­rungsantrag Nr. 2 eingereicht, dem zufolge der Wort­laut dieser Ziffer durch einen neuen Text ersetzt wer­den soll.

Es spricht der stellvertretende Berichterstatter.

Der Änderungsantrag Nr. 2 wird abgelehnt.

Das Parlament nimmt die Ziffer 5 an.

Zu Ziffer 6 haben die Herren Ansquer, Liogier, Power und Krieg im Namen der Fraktion der Europä­ischen Demokraten für den Fortschritt den Ände­rungsantrag Nr. 3 eingereicht, demzufolge der Wort­laut dieser Ziffer durch einen neuen Text ersetzt wer­den soll.

Es spricht der stellvertretende Berichterstatter.

Das Parlament nimmt die Ziffer 6 an.

Zu Ziffer 7 haben die Herren Ansquer, Liogier, Power und Krieg im Namen der Fraktion der Europä­ischen Demokraten für den Fortschritt den Ände­rungsantrag Nr. 4 eingereicht, dem zufolge diese Zif­fer gestrichen werden soll.

Es spricht der stellvertretende Berichterstatter.

Der Änderungsantrag Nr. 4 wird abgelehnt.

Das Parlament nimmt die Ziffer 7 an.

Zu Ziffer 8 haben die Herren Ansquer, Liogier, Power und Krieg im Namen der Fraktion der Europä­ischen Demokraten für den Fortschritt den Ände­rungsantrag Nr. 5 eingereicht, dem zufolge diese Zif­fer gestrichen werden soll.

Es spricht der stellvertretende Berichterstatter.

Der Änderungsantrag Nr. 5 wird abgelehnt.

Das Parlament nimmt die Ziffer 8 und anschließend die Ziffern 9 bis 11 an.

Zu Ziffer 12 haben die Herren Ansquer, Liogier, Power und Krieg im Namen der Fraktion der Europä­ischen Demokraten für den Fortschritt den Ände­rungsantrag Nr. 6 eingereicht, dem zufolge diese Zif­fer gestrichen werden soll.

Es spricht der stellvertretende Berichterstatter.

Der Änderungsantrag Nr. 6 wird abgelehnt.

Der Änderungsantrag Nr. 3 wird abgelehnt. Das Parlament nimmt die Ziffer 12 an.

Nr. C 127/44 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79

Gemäß dem Änderungsantrag Nr. 7, den die Herren Der Änderungsantrag Nr. 7 wird abgelehnt. Ansquer und Liogier im Namen der Fraktion der Europäischen Demokraten für den Fortschritt einge­reicht haben, soll nach der Ziffer 12 eine neue Ziffer Das Parlament nimmt die Ziffer 13 an. eingefügt werden.

Es spricht der stellvertretende Berichterstatter. Das Parlament nimmt die folgende Entschließung an:

ENTSCHLIESSUNG

zu der Tätigkeit des Euratom-Kontrollorgans unter besonderer Berücksichtigung der Kompetenz­verteilungauf die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die Regierungen der Mitgliedstaa­ten und die Internationale Atomenergie-Organisation bei der Kontrolle spaltbaren Materials in der

EAG

Das Europäische Parlament,

— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für Energie und Forschung (Dok. 3/79),

1. ist strikt gegen die Verbreitung von Kernwaffen;

2. ist der Auffassung, daß die Verbreitung von Kernwaffen wohl eher aufgrund von Maßnahmen von Regierun­gen als durch terroristische Gruppen oder sonstige nichtstaatliche Organisationen erfolgen dürfte;

3. glaubt, daß es durch Vereinbarung entsprechender Garantien möglich ist, Kerntechnologie und -material an kernwaffenlose Staaten zu liefern, und daß die Weigerung, Kerntechnologie und -material zu liefern, die Verbrei­tung von Kernwaffen nicht verhindern wird;

4. meint, daß die Verbreitung von Kernwaffen durch intensive politische Maßnahmen verhindert werden kann, die darauf ausgerichtet sind, den Beitritt zum Atomsperrvertrag zu erweitern und dessen strenge Anwendung zu garantieren;

5. weist darauf hin, daß — wie die gegenwärtige Nuklearpolitik der Regierung der Vereinigten Staaten beweist — die Weigerung eines im Besitz von Kernwaffen befindlichen Staates, Ausrüstung, Material sowie wissenschaft­liche und technische Information für die friedliche Nutzung der Kernenergie an kernwaffenlose Staaten zu liefern, die Partner des Atomsperrvertrags sind, ein Verstoß gegen Artikel 4 dieses Vertrages wäre;

6. bestätigt die Rolle, die das Euratom-Überwachungssystem und die Internationale Atomenergieorganisation bei der Aufdeckung etwaiger Abzweigungen von Kernmaterial spielen;

7. betont den supranationalen Charakter des Euratom-Überwachungssystems und erkennt die Fachkenntnisse an, die die Euratom bei der Nuklearinspektion und Materialbuchführung erworben hat;

8. hält es für wichtig, daß die Euratom-Überwachungsmaßnahmen einheitlich in sämtlichen Mitgliedstaaten auf alle für die friedliche Verwendung vorgesehenen Kernstoffe angewandt werden und daß Euratom weiterhin das volle Überwachungsrecht für alle zivilen Kernanlagen in der Gemeinschaft behält;

9. fordert die Kommission und den Rat auf, sicherzustellen, daß die etablierte politische Stellung der Euratom gegenüber der Internationalen Atomenergie-Organisation im Einklang mit dem Nichtverbreitungsvertrag erhalten bleibt;

10. ist der Auffassung, daß der Haushaltsplan der Euratom ausreichend dotiert sein muß, damit sie ihre techni­sche Leistungsfähigkeit auf hohem Niveau beibehalten und das Personal bereitstellen kann, das sie benötigt, um ihre Verpflichtungen aus dem Euratom-Vertrag und dem Übereinkommen mit der Internationalen Atomenergie-Organisation erfüllen zu können;

11. erkennt das Erfordernis einer engen Zusammenarbeit zwischen der Euratom und der Internationalen Atom­energie-Organisation an und begrüßt die Ernennung eines ständigen Vertreters der Euratom in Wien;

21 .5 .79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/45

12. meint, daß die Gemeinschaft als solche Vertragspartei des internationalen Übereinkommens über den Ob­jektschutz von Kernmaterial werden sollte;

13. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und den Ausschußbericht dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Unfall von Three Mile Island (Abstimmung)

Das Parlament nimmt die von Frau Walz und Herrn Flämig eingereichte Entschließung (Dok. 81/79) an:

ENTSCHLIESSUNG

zu dem Unfall im Kernkraftwerk Three Mile Island

Das Europäische Parlament,

— angesichts des wachsenden Anteils der Kernenergie an der Energieversorgung der Gemeinschaft,

— zutiefst beunruhigt über den Unfall, der sich kürzlich in dem Kernkraftwerk bei Harrisburg in Pennsylvania ereignet hat,

1. fordert die Kommission auf, unverzüglich einen Bericht über die Ursachen und Folgen des Unfalls im Kern­kraftwerk Three Mile Island auszuarbeiten;

2. ersucht die Kommission, diesen Bericht zwecks Prüfung der etwaigen Konsequenzen, die sich aus diesem Unfall für das Kernenergieprogramm der Gemeinschaft ergeben, auf der nächsten Tagung des Europäischen Parla­ments vorzulegen;

3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Maßnahmen in der Eisen- und Stahlindustrie (Fortset­zung der Aussprache)

Es sprechen Herr van der Gun, Vorsitzender des Aus­schusses fiir soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bildung, der zugleich im Namen der Christlich-Demo­kratischen Fraktion (Fraktion der EVP) spricht, und Lord Bruce. ,

VORSITZ: HERR SPENALE

Vizepräsident

Es sprechen die Herren Hoffmann, Christensen und Cheysson, Mitglied der Kommission.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag im Bericht von Herrn Spinelli mit den dazu eingereichten Änderungsanträ­gen in der nächsten Abstimmungsstunde erfolgt.

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Verhaltenskodex für Unternehmen der Gemeinschaft mit Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen oder Vertretungen in Südafrika (Aussprache)

Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aus­sprache über einen Bericht und eine mündliche An­frage betreffend einen Verhaltenskodex für Unterneh­men der Gemeinschaft mit Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen oder Vertretungen in Süd­afrika.

Nr. G 127/46 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79

Herr Lagorce erläutert seinen im Namen des Aus­schusses für Entwicklung und Zusammenarbeit ausge­arbeiteten Bericht über Form, Status, Zusammenhang und Anwendung des Verhaltenskodex für Unterneh­men der Gemeinschaft, die Tochtergesellschaften, Fi­lialen oder Vertretungen in Südafrika unterhalten . (Dok. 70/79).

VORSITZ: HERR HOLST

Vizepräsident

Es spricht zu diesem Bericht Herr Patijn im Namen der Sozialistischen Fraktion, der auch die mündliche Anfrage mit Aussprache zur Einhaltung des Verhal­tenskodex der Europäischen Gemeinschaft für Unter­nehmen mit Tochtergesellschaften, Zweigniederlassun­gen oder Vertretungen in Südafrika (Dok. 653/78) er­läutert, die Herr Fellermaier im Namen der Sozialisti­schen Fraktion an die Außenminister, die im Rahmen der politischen Zusammenarbeit zusammentreten, ge­richtet hat.

Es sprechen die Herren Bernard-Reymond, amtieren­der Präsident der Außenminister, die im Rahmen der po­litischen Zusammenarbeit zusammentreten, der die An­frage beantwortet, und Cheysson, Mitglied der Kom­mission.

Es sprechen die Herren Vergeer im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), Jung im Namen der Liberalen und Demokrati­schen Fraktion und Lord Reay im Namen der Europä­ischen Konservativen Fraktion.

VORSITZ: HERR MEINTZ

Vizepräsident

Es sprechen die Herren Sandri im Namen der Frak­tion der Kommunisten und Nahestehenden, De-schamps und Bernard-Reymond.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag im Bericht von Herrn Lagorce in der nächsten Abstimmungsstunde erfolgt.

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Friedensvertrag zwischen Ägypten und Israel (Aus­sprache)

Herr Blumenfeld erläutert seinen im Namen des Poli­tischen Ausschusses ausgearbeiteten Bericht über die Unterzeichnung des Friedensvertrags zwischen Ägyp­

ten und Israel und einen Gemeinschaftsbeitrag zu einer umfassenden Friedensregelung (Dok. 82/79).

Es sprechen die Herren Patijn im Namen der Soziali­stischen Fraktion, Vergeer, im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), Berk-houwer im Namen der Liberalen und Demokrati­schen Fraktion, Lord Bethell im Namen der Europä­ischen Konservativen Fraktion und Herr Cheysson, Mitglied der Kommission.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag in der nächsten Ab­stimmungsstunde erfolgt.

Er erklärt die Ausssprache für geschlossen.

Tagesordnung der nächsten Sitzung

Der Präsident weist darauf hin, daß für die nächste Sitzung, morgen, Donnerstag, 26. April 1979, fol­gende Tagesordnung festgelegt wurde.

10.00 Uhr, 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr und ab 21.00 Uhr:

— Beschluß über die Dringlichkeit eines Entschlie­ßungsantrags;

— mündliche Anfrage ohne Aussprache an die Kom­mission zur fünften UNCTAD;

— Bericht von Herrn Calewaert über die Haftung für fehlerhafte Erzeugnisse;

— Bericht von Herrn De Keersmaeker über pharma­zeutische Erzeugnisse;

— Bericht von Herrn Scelba über die Europäische Menschenrechtskonvention;

— Bericht von Herrn Johnston über die Ausweisung von Herrn von Hassel aus Malta;

— Bericht von Frau Cassanmagnago Cerretti über ein gemeinschaftliches System zur Information über Unfälle;

— Bericht von Frau Krouwel-Vlam über Organban­ken;

— Bericht von Herrn Broeksz über Nahrungsmittel­hilfe;

21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/47

15.00 Uhr:

— Fragestunde (ausnahmsweise 1 Vi Stunden für An­fragen an die Kommission);

16.30 Uhr:

— Abstimmungen.

Die Sitzung wird um 20.35 Uhr geschlossen.

H. R. NORD

Generalsekretär

Emilio COLOMBO

Präsident

PROTOKOLL DER SITZUNG VOM DONNERSTAG, 26. APRIL 1979

VORSITZ: HERR COLOMBO

Präsident

Die Sitzung wird um 10.05 Uhr eröffnet.

Genehmigung des Protokolls

Das Protokoll der vorangegangenen Sitzung wird ge­nehmigt.

Beschluß über die Dringlichkeit

Nach der Tagesordnung folgt der Beschluß über die Dringlichkeit des Entschließungsantrags zur Vorberei­tung der Fünften Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (Manila — Mai 1979) (Dok. 123/79).

Der Präsident weist darauf hin, daß die Begründung für diesen Antrag auf Beratung im Dringlichkeitsver­fahren in dem Dokument enthalten ist.

Das Parlament beschließt die Dringlichkeit dieses Ent­schließungsantrags und auf Vorschlag des Präsiden­ten seine Aufnahme in die Tagesordnung dieser Sit­zung nach der mündlichen Anfrage zu demselben Thema (Dok. 65/79).

Herr Deschamps erläutert

— die mündliche Anfrage ohne Aussprache des Aus­schusses für Entwicklung und Zusammenarbeit an die Kommission zur Fünften UNCTAD (Manila — Mai 1979) (Dok. 65/79) und

— den Entschließungsantrag zur Vorbereitung der Fünften Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (Manila — Mai 1979) (Dok. 123/79), den er im Namen des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit eingereicht hat.

Es spricht Herr Davignon, Mitglied der Kommission, der unter anderem die Anfrage beantwortet.

VORSITZ: SIR GEOFFREY DE FREITAS

Vizepräsident

Es spricht Herr Broeksz im Namen der Sozialisti­schen Fraktion.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag in der nächsten Ab­stimmungsstunde erfolgt.

Er erklärt die Aussprache über diesen Entschließungs­antrag für geschlossen.

Fünfte UNCTAD

Auf Antrag von Herrn Deschamps werden die An­frage und der Entschließungsantrag zur Fünften UNCTAD gemeinsam behandelt.

Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Aussprache)

Herr Calewaert erläutert seinen im Namen des Rechtsausschusses ausgearbeiteten Bericht über den

Nr. C 127/48 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79

Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemein­schaften an den Rat (Dok. 351/76) für eine Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvor­schriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Dok. 71/79).

Es sprechen die Herren Broeksz im Namen der Sozia­listischen Fraktion, Riz im Namen der Christlich-De­mokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), Granet im Namen der Liberalen und Demokratischen Frak­tion, Scott-Hopkins im Namen der Europäischen Konservativen Fraktion, Masullo im Namen der Frak­tion der Kommunisten und Nahestehenden, Rivierez im Namen der Fraktion der Europäischen Demokra­ten für den Fortschritt und Luster.

VORSITZ- HERR DESCHAMPS

Vizepräsident

Es sprechen die Herren Sieglerschmidt, de Gaay Fort-man, Davignon, Mitglied der Kommission, und der Be­richterstatter.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag mit den dazu vorlie-

VORSITZ: HERR ADAMS

Vizepräsident

Fragestunde

Nach der Tagesordnung folgen die Fortsetzung und der Schluß der Fragestunde (Dok. 52/79).

Anfragen an die Kommission

— Die Anfrage Nr. 15 von Herrn Fitch zu den Kohlevorräten in der Gemeinschaft wird auf Antrag des Fragestellers auf die nächste Tagung vertagt. '

Nr. 16 von Herrn Seefeld: Angleichung des Verkehrsstrafrechts in der Gemeinschaft

Herr Burke, Mitglied der Kommission, beantwortet die Anfrage sowie eine Zusatz­frage von Herrn Seefeld.

genden Änderungsanträgen in der nächsten Abstim­mungsstunde erfolgt.

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Herstellung, Verteilung und Verwendung von Arznei­mitteln (Aussprache)

Herr De Keersmaeker erläutert seinen im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung ausgearbei­teten Bericht über die Herstellung, Verteilung und Verwendung von Arzneimitteln (Dok. 664/78).

Es sprechen Lord Ardwick im Namen der Sozialisti­schen Fraktion, die Herren von Bismarck im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), Davignon, Mitglied der Kommission, und der Berichterstatter.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag mit dem dazu vorlie­genden Änderungsantrag in der nächsten Abstim­mungsstunde erfolgt.

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Die Sitzung wird um 13.55 Uhr unterbrochen und um 15.10 Uhr wiederaufgenommen.

21.5.79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/49

— Die Anfragen Nr. 17 von Herrn Fellermaier zur Studiengruppe zur Untersuchung der Arbeit der Kommission und Nr. 18 von Herrn W. Müller zur Gesundheitsgefähr­dung durch Asbest werden schriftlich beantwortet, da die Fragesteller nicht anwesend sind und keine Stellvertreter benannt haben.

— Die Anfrage Nr. 19 von Frau Krouwel-Vlam zum Schutz der Gesundheit wird nicht behandelt, da dieses Thema bereits auf der Tagesordnung steht. Die Fragestellerin hatte jedoch das Recht, in der Aussprache über dieses Thema, die heute morgen stattfand, mit Vorrang zu sprechen.

— Die Anfragen Nr. 20 von Herrn Radoux zu den Beziehungen EWG—Türkei, Nr. 21 von Herrn De Glercq zur zollfreien Industriezone in Carso, Nr. 22 von Herrn De-wulf zur familiären Situation der Stipendiaten und Praktikanten der EWG aus den AKP-Staaten, Nr. 23 von Herrn Nolan zur Förderung der Arbeitsplatzbeschaffung, Nr. 24 von Herrn Power zum internationalen Jahr des Kindes, Nr. 25 von Lord Bethell zu den Flugpreisen in der Europäischen Gemeinschaft und Nr. 26 von Herrn Brown zu den krebsfördernden Substanzen im deutschen Bier werden schriftlich be­antwortet, da die Fragesteller nicht anwesend sind und keine Stellvertreter benannt haben.

Nr. 27 von Herrn Pisoni: Gewährung von Beiträgen aus dem Europäischen Sozialfonds für 1978

Herr Vredeling, Vizepräsident der Kommission, beantwortet die Anfrage.

Es spricht Herr Fioret in Vertretung des Fragestellers.

Herr Vredeling beantwortet eine weitere Zusatzfrage von Herrn Patijn.

Nr. 28 von Herrn Noe: Anwendung der Richtlinie über Handelsvertreter auf Handelsvermittler, die ihre Tätigkeit im Bereich der Luftfahrtindustrie ausüben

Herr Burke, Mitglied der Kommission, beantwortet die Anfrage.

— Die Anfrage Nr. 29 von Herrn Dalyell zu den Pottwalen wird schriftlich beantwor­tet^ da der Fragesteller nicht anwesend ist und keinen Stellvertreter benannt hat.

— Die Anfrage Nr. 30 von Sir Geoffrey de Freitas zu der Bedeutung von Beziehungen der Gemeinschaft zu Indien wird auf Antrag des Fragestellers auf die nächste Ta­gung vertagt.

— Die Anfragen Nr. 31 von Herrn Yeats zur Eindämmung der durch neue Hafentech­nologie verursachten Arbeitslosigkeit und Nr. 32 von Herrn van Aerssen zum Ankauf von subventionierter Butter durch die DDR werden schriftlich beantwortet, da die Fragesteller nicht anwesend sind und keine Stellvertreter benannt haben.

Nr. C 127/50 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79

Nr. 33 von Lord St. Oswald: Neues Mehrfaserabkommen

Herr Haferkamp, Vizepräsident der Kommission, beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Lord St. Oswald, Herrn Dewulf und Lord Bruce.

— Die Anfrage Nr. 34 von Herrn Lagorce zu den Nahrungsmittellieferungen an die Sahel-Länder wird schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend ist und keinen Stellvertreter benannt hat.

Nr. 35 von Herrn Dondelinger: Sexuelle Verstümmelungen an Frauen in Schwarzafrika

Herr Davignon, Mitglied der Kommission, beantwortet die Anfrage sowie die Zusatz­fragen der Herren Scott-Hopkins, Dewulf, Patijn, von Frau Squarcialupi und von Herrn Seefeld.

Nr. 36 von Herrn McDonald: Einstellung von irischem Personal

Herr Tugendhat, Mitglied der Kommission, beantwortet die Anfrage sowie die Zu­satzfragen der Herren L'Estrange, der den Fragesteller vertritt, und Jahn.

Nr. 37 von Herrn Bettiza: Sondermaßnahmen der Gemeinschaft zugunsten Neapels

Herr Vredeling, Vizepräsident der Kommission, beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Herrn Patijn, Lord Bruce und Herrn Jahn.

Die Anfragen Nr. 38 von Herrn Osborn zur Besteck- und Handwerkzeugindustrie und Nr. 39 von Herrn Kavanagh zur Gemeinschaftsbeihilfe zur Bekämpfung der Kü­stenerosion werden schriftlich beantwortet, da die Fragesteller nicht anwesend sind und keine Stellvertreter benannt haben.

Nr. 40 von Herrn Nyborg: Fischerei in grönländischen Gewässern

Herr Gundelach, Vizepräsident der Kommission, beantwortet die Anfrage sowie eine Zusatzfrage von Herrn Nyborg.

21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/51

Nr. 41 von Herrn Christensen: Topographische Darstellung von Natur- und Landschaftsverhältnis­sen durch die Kommission

Herr Burke, Mitglied der Kommisision, beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfra­gen der Herren Christensen und Nielsen.

— Die Anfrage Nr. 42 von Herrn Ryan zur Ölknappheit wird schriftlich beantwortet, da der Verfasser nicht anwesend ist und keinen Stellvertreter benannt hat.

Nr. 43 von Frau Dunwoody: Rückwirkende Änderung der Versorgungsbezüge von EWG-Beamten

Herr Tugendhat, Mitglied der Kommission, beantwortet die Anfrage sowie eine Zu­satzfrage von Herrn Dewulf.

Der Präsident erklärt die Fragestunde für geschlossen.

Beitritt der Gemeinschaft zur Europäischen Menschen­rechtskonvention (Aussprache)

In Vertretung des Berichterstatters legt Herr Klepsch den von Herrn Scelba im Namen des Politischen Aus­schusses ausgearbeiteten Bericht über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Men­schenrechtskonvention (Dok. 509/78) (Dok. 80/79) vor.

Die Sitzung wird um 16.25 Uhr wegen einer techni­schen Störung unterbrochen. Sie wird um 17.05 Uhr mit der Abstimmung wiederaufgenommen.

VORSITZ: HERR MEINTZ

Vizepräsident

Maßnahmen in der Eisen- und Stahlindustrie (Abstim­mung)

Nach der Tagesordnung folgt die Abstimmung über den Entschließungsantrag im Bericht von Herrn Spi-nelli (Dok. 537/78).

Herr Schreiber zieht im Namen des Haushaltsaus­schusses die Änderungsanträge, die er in dessen Na­men eingereicht hatte, zurück.

Es spricht Herr Aigner, der im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP) eine Er­klärung zur Abstimmung abgibt.

Das Parlament nimmt die Präambel und die Ziffern 1 bis 9 an.

Zu Ziffer 10 haben die Herren Pisani und Spinelli den Änderungsantrag Nr. 6 eingereicht, dem zufolge diese Ziffer geändert werden soll.

Der Änderungsantrag Nr. 6 wird angenommen.

Das Parlament nimmt die so geänderte Ziffer 10 und anschließend die Ziffer 11 an.

Das Parlament nimmt die Ziffern 12 bis 16 an.

Nach der Ziffer 16 sollen entsprechend dem Ände­rungsantrag Nr. 1/rev. von Herrn Meintz sieben neue Ziffern eingefügt werden.

Es spricht der Berichterstatter.

Der Änderungsantrag Nr. 1/rev. wird angenommen.

Das Parlament nimmt die Ziffer 17 an..

Das Parlament nimmt die folgende Entschließung an:

Nr. C 127/52 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79

ENTSCHLIESSUNG

mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung über eine Beteiligung der Gemeinschaft an

Maßnahmen zur Umstrukturierung und Umstellung der Industrie

Das Europäische Parlament,

— in Anbetracht von Artikel 375 der Gesamthaushaltspläne der Gemeinschaften für die Haushaltsjahre 1978 und 1979, Einzelpläne III — „Kommission", die diese zur Beteiligung an Strukturmaßnahmen in bestimmten Sekto­ren ermächtigen,

— in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat ('),

— vom Rat gemäß Artikel 235 des EWG-Vertrags konsultiert (Dok. 456/78),

— in Kenntnis der beiden Vorschläge für Beschlüsse, die die Kommission dem Rat unterbreitet hat (KOM(78) 769 endg.),

— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahmen des Aus­schusses für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Bildung und des Haushaltsausschusses (Dok. 637/78),

1. weist darauf hin, daß die gegenwärtigen Umwandlungen in der internationalen Arbeitsteilung, die Änderun­gen des Preisniveaus von einigen Basisrohstoffen und der Nachfragestruktur in einigen Industriezweigen zur Erhö­hung und zuweilen auch zur Bildung überschüssiger Produktionskapazitäten geführt haben, die nicht konjunktur­bedingt sondern struktureller Art sind;

2. ist der Auffassung, daß diese Sektoren dringend einer Umstrukturierung bedürfen, die mit erhöhter Produkti­vität, aber in vielen Fällen auch mit einem Rückgang der Produktion und damit einem Verlust an Arbeitsplätzen einhergeht, um wieder ein Maß an Wettbewerbsfähigkeit zu erlangen, die sie erneut dem internationalen Konkur­renzkampf gewachsen sein läßt;

3. erinnert daran, daß Umstrukturierungen in Zeiten der wirtschaftlichen Expansion immer leichter durchzufüh­ren sind, jedoch soziale Härten für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmer sowie wirtschaftliche Bela­stungen für jene Unternehmen bringen, deren Finanzlage um so schwieriger und deren Investitionskapazität um so geringer ist, je mehr sie unter überschüssiger Produktionskapazität zu leiden haben;

4. ist der Ansicht, daß zur Sicherung alternativer Arbeitsplätze für jene, die ihre derzeitige Beschäftigung aus den obengenannten Gründen verlieren, parallel zur Umstrukturic-tung Anstrengungen zur Umstellung auf andere Produktionen gemacht werden müssen;

5. weist darauf hin, daß auch die Investitionen für Umstellungen in Zeiten der wirtschaftlichen Expansion leich­ter durchführbar sind, wohingegen sie erschwert werden, wenn die Gefahr der Arbeitslosigkeit größer ist und die Aussichten auf eine neue, starke Nachfrage, die zu bedeutenden neuen Investitionen anspornt, ungewisser sind;

6. ist der Ansicht, daß die öffentlichen Hände jeder Industriegesellschaft, die von diesen Übeln heimgesucht wird, unter diesen Umständen eingreifen müssen, indem sie einerseits eine Wachstumspolitik betreiben und an­dererseits durch geeignete Maßnahmen die erforderlichen Umstrukturierungen und Umstellungen in den am schwersten betroffenen Industriezweigen erleichtern;

7. ist der Meinung, daß die Gemeinschaft eine aktive und globale Politik zur Förderung eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums betreiben muß — was die Voraussetzung für jedes wirtschaftspolitische Vorhaben auf Ge­meinschaftsebene oder nationaler Ebene ist —, und daß man sich auf die Prüfung von Maßnahmen beschränken sollte, die geeignet sind, Umstrukturierungen und Umstellungen in der Industrie zu fördern;

O ABl. Nr. C 272 vom 16. 11. 1978, S. 3.

21. 5. 7.9. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/53

8. weist darauf hin, daß aufgrund

— des Ausmaßes der zwischen den Mitgliedsländern bestehenden wirtschaftlichen Verflechtungen,

— des bereits erzielten Grades an Übereinstimmung in ihrer Haltung gegenüber der übrigen Welt und

— der Verpflichtung der Gemeinschaft, weiterhin verstärkt auf die Integration und eine gemeinsame Außenwirt­schaftspolitik hinzuarbeiten, die Umstrukturierungsbeihilfen der einzelnen Mitgliedstaaten miteinander verein­bar sein, konvergieren und darauf abzielen müssen, zunehmende Solidarität zwischen den einzelnen Ländern, den einzelnen Gebieten und sozialen Klassen zu schaffen; sollte jedoch die gewünschte Konvergenz, Kompati­bilität und Solidarität nicht erreicht werden, so würden nach und nach Unvereinbarkeit und Unterschiede zunehmen, während die bereits bestehenden Ansätze von Solidarität allmählich wieder verschwinden würden;

9. ist der Auffassung,

— daß die Ausführung aller im EWG-Vertrag zur vollständigen Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes ent­haltenen Vorschriften — Abschaffung der technischen Handelshemmnisse, Zugang zu öffentlichen Aufträgen, Harmonisierung der Rechts- und Steuervorschriften, Einhältung der Wettbewerbsregeln — eine zwar notwen­dige, jedoch zur Herstellung der Konvergenz und schrittweisen Integration der Volkswirtschaften nicht ausrei­chende Voraussetzung ist;

— daß sich die Kommission daher nicht darauf beschränken darf, die Hüterin dieser Vorschriften zu sein, son­dern über die geeigneten Finanzmittel verfügen muß, um die einzelstaatlichen Umstrukturierungen und Umstel­lungen im Sinne einer stärkeren Konvergenz der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten ausrichten und beein­flussen zu können;

10. hält es für nützlich, obschon die Kommission gemäß Artikel 205 des EWG-Vertrags und in eigener Verant­wortung befugt ist, von den im Haushaltsplan zugewiesenen Mitteln Gebrauch zu machen, der Gemeinschaft eine Verordnung an die Hand zu geben, die eine ständige Rechtsgrundlage für die Gewährung von Beihilfen bietet, bei denen man sich nicht darauf beschränken darf, Jahr für Jahr eine bestimmte Summe im Haushaltsplan zu veran­schlagen;

11. betrachtet die Zinsvergütungen und die Investitionsprämien als ein angemessenes Mittel, vorausgesetzt, daß es so gehandhabt wird, daß es sich entscheidend auf die Vorhaben auswirkt, die gefördert werden sollen;

12. begrüßt in diesem Zusammenhang die in Artikel 3 Absatz 2 für den Satz des Zuschusses vorgesehene Flexi­bilität, ist jedoch der Ansicht, daß dieser Gedanke im Vorschlag der Verordnung nicht genügend ausgeführt wird; ist in der Tat der Auffassung, daß es, um den weitaus vorteilhafteren Bedingungen, die den Umstrukturierungs­und Umstellungsmaßnahmen in Ländern mit niedrigem Zinssatz im Vergleich zu den Ländern mit hohem Zinssatz zugute kommen, Rechnung zu tragen, angebracht wäre, die Zinsvergütungen nicht in Punkten, sondern in Pro­zentsätzen der Zinssätze, zu denen das Darlehen gewährt wird, zu berechnen;

13. ist der Auffassung, daß der Beschlußfassung des Rates über die Industriezweige, für die finanzielle Beihilfen gewährt werden können (Artikel 1 Absatz 2), eine Stellungnahme des Europäischen Parlaments unter Berücksichti­gung der Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses vorauszugehen hat; bedauert in diesem Zusam­menhang, daß das Europäische Parlament zu den beiden letzten von der Kommission dem Rat unterbreiteten Vorschlägen für Beschlüsse über die Festlegung der Sektoren Schiffbau, Textilindustrie und insbesondere Kunst­faserindustrie nicht um Stellungnahme ersucht worden ist;

14. ist der Auffassung, daß zwar die beratende Funktion des Ausschusses (Artikel 7) für die Gewährung von Zinsvergütungen und Prämien ausreichend klar definiert ist, sich dasselbe jedoch in bezug auf die Stellungnahme zu den Durchführungsmaßnahmen und Leitlinien nicht sagen läßt; tatsächlich räumt Artikel 8 Absatz 4 dem Beratenden Ausschuß das Recht ein, der Kommission ihre Kompetenzen zu nehmen und sie dem Rat zu übertra­gen, was jedoch nicht zulässig ist;

15. begrüßt es, daß die Kommission dem Rat und dem Parlament jedes Jahr einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung im vorangegangenen Jahr vorlegen muß; ist jedoch der Ansicht, daß dieser Bericht, wenn er den gewünschten Nutzen haben soll, auch eine Beschreibung und Vorausschau über Umfang und Art der von den Mitgliedstaaten durchgeführten Strukturmaßnahmen sowie eine Bewertung der nationalen Beihilfen enthalten muß, die aufgrund ihres Umfangs in den Genuß einer finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft kommen sollten; nur so wird das Europäische Parlament in der Lage sein, die Höhe der in Artikel 375 des Haushaltsplans zu veranschlagenden Mittel zu beurteilen;

Nr. C 127/54 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79

16. ist der Ansicht, daß es nach dem Beispiel amerikanischer und japanischer Erfahrungen notwendig erscheint, einem Institut für technologische Prognosen die Aufgabe zu übertragen, die Umstrukturierungsprobleme langfri­stig zu analysieren und zu erforschen; dies könnte z.B. das Institut der Europäischen Gemeinschaften für Wirt­schaftsanalyse und Wirtschaftsforschung sein, das aufgrund der zögernden Haltung des Rates noch nicht gegrün­det wurde;

17. zweifelt nicht daran, daß es aus industriepolitischer Sicht von vorrangiger Bedeutung ist, der weitreichen­den und langfristigen Strukturkrise entgegenzutreten, hält es jedoch angesichts des Ausmaßes der Krise für wich­tig, die Bedeutung einer Sozialpolitik als Instrument bei der Bekämpfung der Krise hervorzuheben;

18. weist mit besonderem Nachdruck auf die Notwendigkeit hin, die sozialen und regionalen Auswirkungen der beabsichtigten industriellen Umstrukturierungsprojekte zu beachten und diese gleichrangig mit wirtschaft­lichen Effizienzzielen in den Kriterienrahmen zur Mittelvergabe einzubeziehen;

19. gibt zu bedenken, daß eine regionale Entwicklungspolitik, die durch einseitige Investitionen in besonders gefährdeten Sektoren neue wirtschaftliche Aktivitäten fördert, das Risiko eines Transfers von Arbeitslosigkeit erhö­hen, und somit das Ziel der Projekte weitgehend gefährden könnte;

20. drängt darauf, gleich zu Beginn schwieriger sektoraler Situationen die bestehenden rechtlichen und finan­ziellen Instrumente wirksam einzusetzen, um zu verhindern, daß die Situation sich weiterhin verschlechtert und sich damit Möglichkeiten bieten, einerseits stärkeren Unternehmen die Oligopolbildung zu erleichtern, anderer­seits wirtschaftliche und finanzielle Ungleichgewichte zwischen den Mitgliedstaaten zu vertiefen: beides Entwick­lungen, die eine bisher zwar im Ansatz vorhandene, in der konkreten Umsetzung jedoch bisher kaum spürbare gemeinschaftliche Sozialpolitik zusätzlich erschweren werden;

21. hält es in diesem Zusammenhang für sinnvoll, einen wirksamen Koordinationsmechanismus über nationale und gemeinschaftliche Beihilfepolitiken zu schaffen, um zu verhindern, daß die geplanten Beihilfen wie bisher als willkommene Budgetergänzung für ohnehin geplante nationale Projekte dienen und somit nicht im Rahmen einer gemeinschaftlichen Strukturpolitik wirksam werden, die nicht nur den Unternehmen, sondern in erster Linie dem Arbeitnehmer in der Gemeinschaft von Nutzen sein muß;

22. ersucht die Kommission nachdrücklich, für die Gewerkschaften bei der Vergabe der vorgesehenen Beihilfen eine wirksame Rolle vorzusehen und bei den Maßnahmen zur Humanisierung der Arbeit auch andere Faktoren wie die Anpassung der Arbeitszeit und die Herabsetzung des Pensionsalters zu berücksichtigen;

23. fordert die Kommission der Europäischen Gemeinschaften auf, einen ersten Überblick darüber zu geben, ob und inwieweit ihre bereits vorgelegten Vorschläge für die Sektoren Schiffbau, Kunstfaser und Stahl erste Wir­kungen gezeigt haben und welche zusätzlichen Sektoren ihrer Meinung nach im Rahmen des vorliegenden Vor­schlags begünstigt werden müssen.

24. ersucht die Kommission, die nachstehenden Änderungen gemäß Artikel 149 Absatz 2 des EWG-Vertrags in ihren Vorschlag zu übernehmen und in der geänderten Form dem Rat vorzulegen.

VON DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VORGESCHLAGENER TEXT (*) VOM EUROPÄISCHEN PARLAMENT GEÄNDERTER TEXT

Verordnung über eine Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen zur Umstrukturie­rung und Umstellung der Industrie (')

P r ä a m b e l und E r w ä g u n g e n u n v e r ä n d e r t

Artikel 1 Artikel 1

A b s a t z 1 u n v e r ä n d e r t

(') Vollständiger Wortlaut siehe ABl. Nr. C 272 vom 16. 11 1978, S. 3.

21. 5.79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ^ r . C 127/55

VON DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VORGESCHLAGENER TEXT VOM EUROPÄISCHEN PARLAMENT GEÄNDERTER TEXT

(2) Der Rat beschließt auf Vorschlag der Kommis­sion mit qualifizierter Mehrheit üBer die Industrie­zweige, für die Beihilfen gewährt werden können.

(2) Der Rat beschließt auf Vorschlag der Kommis­sion und nach Anhörung des Europäischen Parlaments mit qualifizierter Mehrheit über die Industriezweige, für die Beihilfen gewährt werden können.

A b s a t z 3 u n d 4 u n v e r ä n d e r t

A r t i k e l 2 u n v e r ä n d e r t

Artikel 3 Artikel 3

A b s a t z 1 u n v e r ä n d e r t

(2) Die Zinszuschüsse betreffen einen Teil der Dar­lehen, der 50 % des Betrages der beihilfefähigen Inve­stitionen nicht übersteigen darf, und sofern es sich um Umstellungsmaßnahmen handelt, ist dieser Anteil auf 25 000 ERE je neu geschaffenen Arbeitsplatz be­grenzt. Der Satz des Zuschusses beträgt 3 Punkte wäh­rend einer Dauer von fünf Jahren, ohne daß dieser 40 % des Zinssatzes des Darlehens, auf das sich der Zuschuß bezieht, überschreitet. Dieser Satz kann je­doch auf 5 Punkte während derselben Dauer von fünf Jahren erhöht werden, und zwar insbesondere im Fall von Umstellungsinvestitionen:

a) in den am meisten benachteiligten Gebieten sowie in Gebieten oder Zonen, die besonders von Um­strukturierungsmaßnahmen betroffen sind,

b) von Klein- und Mittelbetrieben.

Bei einem Zuschuß-Satz von 5 Punkten darf der Be­trag desselben lh des Zinssatzes der Darlehen, auf die sich der Zuschuß bezieht, nicht überschreiten.

(2) Die Zinszuschüsse betreffen einen Teil der Dar­lehen, der 50 % des Betrages der beihilfefähigen Inve­stitionen nicht übersteigen darf, und sofern es sich um Umstellungsmaßnahmen handelt, ist dieser Anteil auf 25 000 ERE je neu geschaffenen Arbeitsplatz be­grenzt. Der Satz des Zuschusses beträgt während einer Dauer von fünf Jahren 40 % des Zinssatzes des Darlehens, für das ein Zinszuschuß gewährt wird. Die­ser Satz kann jedoch auf 2/i des Zinssatzes des Darle­hens während desselben Zeitraums von fünf Jahren er­höht werden, und zwar insbesondere im Fall von Um­stellungsinvestitionen:

a) u n v e r ä n d e r t

b) u n v e r ä n d e r t

u n v e r ä n d e r t

A b s ä t z e 3 u n d 4 u n v e r ä n d e r t

Artikel 8

A r t i k e l 4 bis 7 u n v e r ä n d e r t

A b s a t z 1 bis 3 u n v e r ä n d e r t

Artikel 8

(4) Handelt es sich um Durchführungsmaßnahmen zu dieser Verordnung oder zu den in Artikel 3 Absatz 4 genannten Leitlinien, so hört die Kommission den Ausschuß an. Ihre Beschlüsse sind sofort anwendbar. Entsprechen diese Beschlüsse nicht der Stellungnahme des Ausschusses, so teilt die Kommission sie unverzüg­lich dem Rat mit. In diesem Fall verschiebt die Kommis­sion die Anwendung der von ihr gefaßten Beschlüsse zum Zeitpunkt dieser Mitteilung an um höchstens zwei Monate. Der Rat, der mit qualifizierter Mehrheit be­schließt, kann innerhalb dieser Frist eine andere Ent­scheidung treffen.

(4) Handelt es sich um Durchführungsmaßnahmen zu dieser Verordnung oder zu den in Artikel 3 Absatz 4 genannten Leitlinien, so hört die Kommission den Ausschuß an. Ihre Beschlüsse sind sofort anwendbar. Entsprechen diese Beschlüsse nicht der Stellungnahne des Ausschusses, überprüft sie die Kommission unter Berücksichtigung der Argumente, von denen sich der Ausschuß leiten ließ. Die Kommission kann den Ent­wurf zurückziehen oder ändern oder daran festhalten; sie entscheidet entsprechend.

A r t i k e l 2 bis 12 u n v e r ä n d e r t

Nr. C 127/56 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21 .5 .79

Verhaltenskodex für Unternehmen der Gemeimschaft mit Tochterunternehmen in Süd­afrika (Abstimmung)

Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Lagorce (Dok. 70/79) an:

ENTSCHLIESSUNG

über Form, Status, Zusammenhang und Anwendung des Verhaltenskodex für Unternehmen der Ge meinschaft, die Tochtergesellschaften, Filialen oder Vertretungen in Südafrika unterhalten

Das Europäische Parlament,

— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit und der Stellungnahme des Politischen Ausschusses (Dok. 70/79),

— zutiefst besorgt über die Rassenpolitik und Mißachtung der fundamentalen Bürger- und Menschenrechte durch die südafrikanische Regierung,

— angesichts der durch diese Politik verursachten bedrohlichen und labilen Lage im südlichen Afrika und der damit verbundenen Gefahr für den Weltfrieden,

1. verurteilt aus politischen, humanitären und moralischen Gründen aufs schärfste die Apartheidspolitik in der Republik Südafrika, eine besondere Form der Verletzung der Menschenrechte, da sie in der Verfassung des Lan­des ausdrücklich verankert ist und allein die Hautfarbe das Schicksal des Menschen bestimmt, und zwar jetzt wie auch in Zukunft;

2. begrüßt, daß sowohl die Gemeinschaft als auch die Mitgliedstaaten wiederholt und eindeutig die Rassenpoli­tik der Republik Südafrika verurteilt und zusammen mit allen zivilisierten Ländern die Einrichtung der „Home-lands" abgelehnt haben, da die Errichtung der Bantustans lediglich der Zementierung der Apartheidspolitik dient, stellt jedoch fest, daß die scharfe Verurteilung durch die zuständigen internationalen Gremien nicht immer zu den entsprechenden Konsequenzen in den Beziehungen zu diesem Land geführt hat;

3. ist der Ansicht, daß der am 20. September 1977 im Rahmen der politischen Zusammenarbeit angenommene Verhaltenskodex zwar rechtlich nicht verbindlich ist und seine Anwendung auf freiwilliger Basis beruht, jedoch einen Glaubwürdigkeitstest für den politischen Willen der Neun darstellt und ein wesentliches Element bei der Aufstellung eines Gesamtkonzepts für die Bekämpfung der Apartheid sein muß, die auf dem lebenswichtigen Arbeitssektor zu beginnen hat; ,

4. bedauert allerdings, daß einige Passagen des Verhaltenskodex ungenau, oberflächlich und vor allem in psy­chologischer Hinsicht unglücklich formuliert sind, da der gegen die Apartheidspolitik gerichtete Text selbst in mancher Beziehung unvollständig ist, da er nur von schwarzafrikanischen Arbeitnehmern spricht, aber völlig unbe­rücksichtigt läßt, daß der afrikanischen Gesellschaft auch Asiaten und Mischlinge angehören, die ebenfalls von der Apartheidspolitik betroffen sind;

5. fordert daher die verantwortlichen Stellen auf, die in Abschnitt III, 2 der Begründung (Inhalt des Kodex) erwähnten Mängel so rasch wie möglich zu beseitigen und den Text entsprechend zu vervollständigen oder ab­zuändern, und zwar vor allem in Kapitel 1 c), e), 2 b), 3, 4 b) und 5 b);

6. ist der Ansicht, daß mehrere Bestimmungen des derzeitigen Verhaltenskodex— vor allem in bezug auf die Festsetzung von Mindestlöhnen und die systematische Überwachung der Anwendung des Kodex — geändert wer­den müssen und daß die Regierungen der Neun in diesem Zusammenhang gemeinsam Druck ausüben und sogar rechtliche und finanzielle Sanktionen gegen jene EWG-Unternehmen verhängen sollten, deren Tochtergesellschaf­ten, Filialen oder Vertretungen sich weigern, an der Verwirklichung des Kodex mitzuarbeiten;

7. bedauert, daß der Kodex nicht in enger Kooperation mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, die für die Durchführung und Anwendung des Kodex zuständig sind, ausgearbeitet wurde und beklagt überdies, daß diese Organisationen erst relativ spät über die Ziele dieser Politik unterrichtet wurden;

21. 5.79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/57

8. ersucht die im Rahmen der politischen Zusammenarbeit tagenden Außenminister der Neun, umgehend zu prüfen, welche Verbesserungen an dem Kodex vorzunehmen sind, und die Kommission und den Wirtschafts- und Sozialausschuß sowie die Vertreter der Sozialpartner eng an dieser Prüfung und der künftigen Anwendung des Kodex zu beteiligen;

9. fordert den Rat im übrigen auf, eine allgemeine Aufklärungsaktion und Werbekampagne zu starten, um der Bevölkerung der Europäischen Gemeinschaft Sinn und Zweck des Kodex verständlich zu machen; hält es ferner für notwendig, daß die Regierungen der Mitgliedstaaten die Massenmedien genau über Anwendung und Auswir­kung des Verhaltenskodex informieren;

10 findet es unlogisch, daß die Verabschiedung des Kodex zwar durch einen gemeinschaftlichen Beschluß erfolgt, seine Beachtung und Kontrolle aber den Mitgliedstaaten überlassen bleibt, fordert daher die neun Regie­rungen der Mitgliedstaaten auf, sich so schnell wie möglich auf eine gemeinsame Formel zur Anwendung des Kodex zu einigen, um von vornherein etwaige Benachteiligungen oder Wettbewerbsverzerrungen für bestimmte Unternehmen auszuschließen;

11. fordert daher die im Rahmen der politischen Zusammenarbeit tagenden Außenminister, den Rat oder die Kommission auf, dem Parlament umgehend mitzuteilen, welche Maßnahmen von den Regierungen bereits geplant oder eingeleitet wurden, die die gleichmäßige Anwendung des Kodex auf Gemeinschaftsebene sicherstellen;

12. bittet seine Mitglieder, in ihren nationalen Parlamenten genau zu verfolgen, welche Schritte von ihren jewei­ligen Regierungen zur Anwendung des Verhaltenskodex bereits beschlossen wurden und gegebenenfalls entspre­chende Initiativen zu ergreifen;

13. bedauert, daß die EG-Außenminister bei der Verabschiedung des Kodex nicht gleichzeitig ein gemeinsames Modell für die Erstellung der Unternehmensberichte angenommen haben, unabdingbare Voraussetzung für die gleichmäßige Anwendung des Kodex, und fordert sie daher auf, dieses Versäumnis umgehend nachzuholen;

14. unterstreicht die Bedeutung von Artikel 7 des Verhaltenskodex als Kontrollinstrument und fordert die im Rahmen der politischen Zusammenarbeit tagenden Außenminister auf:

— dem Parlament jährlich über die Anwendung des Verhaltenskodex durch die EG-Firmen, die ihren rechtlichen oder tatsächlichen Sitz in der Gemeinschaft haben und Niederlassungen in Südafrika unterhalten, Bericht zu erstatten und

— auch die von den EG-Unternehmen verfaßten Berichte dem Parlament vorzulegen;

15. erinnert in diesem Zusammenhang an die in der Vergangenheit von verschiedenen amtierenden Ratspräsi­denten sowohl dem Parlament als auch dem Paritätischen Ausschuß im Rahmen der AKP/EWG-Konvention gegebenen Versprechen, das Parlament über die Einhaltung des Kodex zu unterrichten;

16. vertritt die Auffassung, daß die systematische Auswertung der Berichte zentral organisiert werden muß, und wünscht, daß der Kommission diese Aufgabe übertragen wird; hält im übrigen die Schaffung eines Ad-hoc-Gremi-ums des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit für erforderlich, um die einzelnen Berichte der betrof­fenen Firmen einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen;

17. spricht sich dafür aus, die gesamte Problematik des Verhaltenskodex von der Ebene der politischen Zusam­menarbeit auf den Rat zu übertragen, da nur durch ein Zusammenspiel zwischen Kommission, Rat und dem Parlament eine transparente Politik zustande kommen kann und Aussicht besteht, daß der Kodex gerecht ange­wandt und von den EG-Unternehmen respektiert wird;

18. ist der Ansicht, daß zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein allgemeiner Wirtschaftsboykott der EWG gegen Südafrika nicht realistisch wäre und wahrscheinlich den gegenteiligen Effekt erzielen würde; wünscht jedoch sehr, daß die Gemeinschaft ein Programm für konkrete politische Initiativen und Maßnahmen prüft, das in erster Linie der UNO vorgelegt und von allen Ländern der internationalen Gemeinschaft schrittweise übernommen werden sollte, um das Regime in Pretoria zu veranlassen, de facto und de jure auf Rassendiskriminierung ständig zu verzichten;

19. fordert allerdings intensive Beratungen darüber, welche Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene ergriffen wer­den können, um die EG-Firmen zur Einhaltung der Regeln des Verhaltenskodex zu zwingen; für den Fall, daß

Nr. C 127/58 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21 .5 .79

die Anwendung des Kodex in seiner jetzigen Form wirkungslos bleibt, sollte auch geprüft werden, wie die EG ihre wirtschaftliche Macht einsetzen kann, um Südafrika zu einer Änderung seiner Apartheidspolitik zu zwingen;

20. glaubt, daß durch die Annahme des Verhaltenskodex auch andere Schlußfolgerungen gezogen werden müs­sen, insbesondere die Aufkündigung noch bestehender Kulturabkommen zwischen EG-Ländern und Südafrika, da sich die Begriffe Kultur und Apartheid widersprechen;

21. hält es für sehr wichtig, daß die dem Verhaltenskodex zugrunde liegenden Prinzipien auch von den ande­ren Wirtschaftsnationen außerhalb der Europäischen Gemeinschaft angewandt werden, und begrüßt daher, daß die Gemeinschaft innerhalb der OECD bereits entsprechende Schritte eingeleitet hat;

22. unterstützt die von den verschiedenen Institutionen im Rahmen des Lome-Abkommens, insbesondere vom Paritätischen Ausschuß, geforderten Maßnahmen zur Beseitigung der Apartheidspolitik und begrüßt in diesem Zusammenhang die besondere finanzielle Hilfe der Gemeinschaft an diejenigen AKP-Staaten, die von der südafri­kanischen Rassenpolitik besonders hart betroffen sind, weil diese Initiative durchaus einen deutlichen politischen Akzent erhielt;

23. wünscht im Geiste der Partnerschaft des Abkommens von Lome, daß auf europäischer Seite die Entschlie­ßungen und Erklärungen in die Tat umgesetzt werden, die auf den jüngsten Tagungen der Beratenden Versamm­lung und ihres Paritätischen Ausschusses gemeinsam mit unsern AKP-Partnerländern angenommen worden sind;

24. wünscht, daß im Rahmen der Neuaushandlung der AKP/EWG-Konvention die Sonderhilfsmaßnahmen für diese Länder beträchtlich erhöht werden, insbesondere durch Erweiterung der Möglichkeiten, die Artikel 59 des Lome-Abkommens bereits vorsieht, oder durch Schaffung eines weiteren Sonderaktionsprogramms;

25. betont erneut, daß die Einhaltung des Waffenembargos, die Überwachung der friedlichen Nutzung der Kernenergie sowie die Einstellung der Finanzierung der südafrikanischen Industrie durch europäische Banken und die Verweigerung von Kreditgarantien und Ausfuhrlizenzen wirksame Maßnahmen im Kampf gegen die Apart­heid bilden;

26. fordert die Gemeinschaft auf, endlich eine durchdachte und kohärente Afrikapolitik zu entwickeln und dabei dem südafrikanischen Problem einen besonderen Stellenwert einzuräumen, da eine dramatische Zuspitzung in diesem Teil der Welt nicht nur ernste Konsequenzen für den afrikanischen Kontinent selbst, sondern auch für alle politischen, wirtschaftlichen und strategischen Beziehungen Europas mit Afrika und der übrigen Welt hätte;

27. begrüßt die eindeutigen Aussagen der Gemeinschaft gegen das Apartheidssystem, unterstreicht aber gleich­zeitig, daß diese Aussagen allein kein Ersatz für eine Afrikapolitik sein können; es geht nicht an, daß die Gemein­schaft durch die Verabschiedung des Verhaltenskodex ihre Verantwortung für die Abschaffung der Apartheid einfach der Wirtschaft zuschiebt und damit ihre Unfähigkeit zugibt, selbst eine globale Lösung für diese heikle Frage zu entwickeln;

28. fordert daher die Gemeinschaft auf, endlich eine „Realpolitik" zu betreiben, d. h. parallel zur Verurteilung der Apartheidspolitik ein Konzept zu entwickeln, das eindeutig das Existenzrecht aller Volksgruppen regelt und garantiert, weil dies die unabdingbare Voraussetzung für eine friedliche Beilegung des Rassenkonflikts ist;

29. ist davon überzeugt, daß die EWG institutionell nicht darauf eingerichtet ist, zur Lösung akuter Krisen in Afrika oder anderswo in der Welt wirksame Beiträge zu leisten, und fordert daher alle Verantwortlichen in der Gemeinschaft auf, sich endlich auf die Verantwortung Europas für die Sicherung des Friedens in der Welt zu besinnen und eine substantielle und handlungsfähige Politik einzuleiten, die zu einem weltweiten Gleichgewicht beiträgt, das nicht ausschließlich auf dem Verhältnis zwischen den Supermächten beruht, und den Ländern der Dritten Welt mehr als bisher das Recht einräumt, ihre Entwicklung und ihre Souveränität nach eigenem Gutdün­ken zu gestalten und die Form ihrer Zusammenarbeit im internationalen Bereich, frei von jeder vorherigen Ver­pflichtung zur Bindung an diesen oder jenen Block, selbst zu wählen;

30. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den im Rahmen der politischen Zusammenarbeit tagenden Außenministern zu übermitteln.

21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/59

Friedensvertrag zwischen Ägypten und Israel (Abstimmung)

Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Blumenfeld (Dok. 82/79) an:

ENTSCHLIESSUNG

zu der Unterzeichnung des Friedensvertrags zwischen Ägypten und Israel und einem Gemeinschafts-beitrag zu einer umfassenden Friedensregelung

Das Europäische Parlament,

— in Kenntnis seiner Entschließung zu dem historischen Treffen zwischen Anwar-el-Sadat und Menahem Begin (l),

— in Kenntnis seiner Entschließung zu den Ergebnissen der Konferenz von Gamp David (2),

— in Kenntnis der Erklärung, die die neun Außenminister, die im Rahmen der politischen Zusammenarbeit zu­sammentreten, zur Unterzeichnung des Friedensvertrags am 26. März 1979 abgegeben haben,

— in Kenntnis des Berichtes des Politischen Ausschusses (Dok. 82/79),

1. begrüßt wärmstens die Unterzeichnung eines Friedensvertrags zwischen Ägypten und Israel nach dreißigjähri­ger Feindschaft und wünscht ebenso wie die Unterzeichner, daß dieses Ereignis als erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden friedlichen Lösung des Nahostkonflikts angesehen werden sollte;

2. beglückwünscht Präsident Carter zu seiner Beharrlichkeit und seinem Einsatz sowie Präsident Sadat und Premierminister Begin zu ihrem mutigen Bemühen um die Schaffung der Grundlagen für einen gerechten und dauerhaften Frieden in diesem Gebiet;

3. schließt sich der von den Außenministern der Mitgliedstaaten, die im Rahmen der politischen Zusammen­arbeit zusammentreten, am 26. März 1979 in Paris abgegebenen Erklärung an;

4. empfiehlt dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten dringend, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um im Rahmen der Gemeinschaft und der europäischen politischen Zusammenarbeit die bestehenden Verbindungen zwischen der Gemeinschaft und Ägypten und Israel zu intensivieren und jenen Staaten dieses Gebiets engere Zusammenarbeit anzubieten, die bereit sind, sich gemeinsam für eine umfassende Friedensre­gelung einzusetzen;

5. ersucht die Kommission als Beitrag zur Entwicklung dieses Gebiets konkrete Vorschläge zur Intensivierung der Zusammenarbeit im industriellen Bereich zwischen der Gemeinschaft und Israel und der Gemeinschaft und Ägypten vorzulegen, die Anregungen für bestimmte Vorhaben enthalten, die Leistungsfähigkeit der Industrie bei­der Länder erhöhen und zur Diversifizierung ihrer Wirtschaft beitragen sollen;

6. unterstreicht den Wunsch des Europäischen Parlaments, einen wirksamen Beitrag zu den Bemühungen der Gemeinschaft um eine umfassende Friedensregelung zu leisten;

7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Außenministern der Mitgliedstaaten, die im Rahmen der politischen Zusammenarbeit zusammentreten, den Regierungen der Vereinig­ten Staaten von Amerika, Israels, Ägyptens und allen Mitgliedstaaten, der Knesset und der Volksversammlung von Ägypten zu übermitteln.

(') ABl. Nr. C 6 vom 9. 1. 1978, S. 47. O ABl. Nr. C 261 vom 6. 4. 1978, S. 32.

Nr. C 127/60 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21.5 . 79

Fünfte UNCTAD (Abstimmung)

Das Parlament nimmt die von Herrn Deschamps eingereichte Entschließung (Dok. 123/79) an:

ENTSCHLIESSUNG

zur Vorbereitung der Fünften Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (Manila —Mai 1979)

Das Europäische Parlament,

. 1. betont die Notwendigkeit einer gerechteren und humaneren Weltwirtschaftsordnung und weist mit Nach­druck auf die Rolle hin, die die Industrienationen, insbesondere die Staaten der Europäischen Gemeinschaft, dabei spielen;

2. hält ein gemeinsames Vorgehen im Rahmen der internationalen Wirtschaftsorganisationen für unerläßlich und fordert, daß die Gemeinschaft auf dieser Grundläge an sämtlichen noch stattfindenden Verhandlungen über die einzelnen Grundstoffe und den Gemeinsamen Fonds teilnimmt;

3. stellt in diesem Zusammenhang fest, daß die Gemeinschaft jedesmal, wenn sie klar und unmißverständlich mit einer Stimme spricht, in den Verhandlungen eine bedeutende vermittelnde und impulsgebende Kraft darstellt; betont daher die Notwendigkeit, die Rolle der Gemeinschaft in diesem Sinne zu stärken und das Verhandlungs­mandat der Kommission weit genug zu fassen;

4. begrüßt die Fortschritte, die im März 1979 in Genf von der UNCTAD hinsichtlich der Errichtung eines Gemeinsamen Fonds im Rahmen des integrierten Grundstoffprogramms erzielt worden sind;

5. fordert, daß die Mitgliedstaaten einen positiven Beitrag zur Finanzierung beider „Flügel" des Gemeinsamen Fonds liefern und daß insbesondere der Beitrag der Mitgliedstaaten zur Finanzierung dieses Fonds aus Haushalts­mitteln bestritten wird;

6. appelliert an alle Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, den ärmsten Entwicklungsländern einen Großteil ihrer öffentlichen Schulden zu erlassen, und ersucht sie, einen etwaigen Beitrag der Gemeinschaft in diesem Bereich ins Auge zu fassen, indem sie die Schulden der ärmsten Entwicklungsländer gegenüber der Gemeinschaft für be­stimmte Darlehen zurückzahlen, und einen diesbezüglichen Posten im Haushaltsplan zu schaffen;

7. appelliert an alle Mitgliedstaaten, kurzfristig den Nettobetrag für die Entwicklungshilfe auf 0,7 % ihres Bruttosozialprodukts zu erhöhen;

8. dringt darauf, daß die Gemeinschaft in bezug auf die auf der Konferenz zur Sprache kommenden Probleme der Verarbeitung und Vermarktung eine positive Haltung einnimmt;

9. ist der Ansicht, daß die Gemeinschaft sich zu einer offenen Haltung in der Frage des Protektionismus beken­nen muß und daß bei schwerwiegenden Marktstörungen die Schutzbestimmungen nur vorübergehend und ohne Diskriminierung angewendet werden können und Gegenstand von Beratungen sein müssen;

10. bedauert, daß keine Einigung über den Kodex für den Technologietransfer zustande gekommen ist, und hofft, daß die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten vor allem hinsichtlich der Rechtsnatur des Kodex bald eine flexiblere Haltung einnehmen werden können;

11. empfiehlt eine intensivere Zusammenarbeit mit den ärmsten Entwicklungsländern und ersucht die Euro­päische Gemeinschaft dringend, ihre Kooperationspolitik stärker dem Entwicklungsstand der Länder der „Gruppe der 77" anzupassen;

12. wünscht, daß die konzipierende Funktion der UNCTAD gestärkt wird, ohne ihre Verdienste als Verhand­lungsorgan verkennen zu wollen;

21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/61

13. stellt erneut die Notwendigkeit einer besseren internationalen Arbeitsteilung fest und betont in diesem Zu­sammenhang, daß die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten beträchtliche Anstrengungen zur Information der Wählerschaft unternehmen müßten;

14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission der Europäischen Gemein­schaften sowie zur Information dem Generalsekretär der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung zu übermitteln.

Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Abstimmung)

Bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag im Bericht von Herrn Calewaert (Dok. 71/79) nimmt das Parlament zunächst die beiden ersten Gedankenstriche der Präambel an.

Zum dritten Gedankenstrich der Präambel hat Herr Scott-Hopkins im Namen der Euro­päischen Konservativen Fraktion den Änderungsantrag Nr. 1 eingereicht, dem zufolge dieser Gedankenstrich gestrichen werden soll.

Der Änderungsantrag Nr. 1 wird abgelehnt.

Das Parlament nimmt den dritten und anschließend den vierten Gedankenstrich der Präambel an.

Zu Ziffer 1 hat Herr Scott-Hopkins im Namen der Europäischen Konservativen Frak­tion den Änderungsantrag Nr. 2 eingereicht, dem zufolge diese Ziffer durch einen neuen Wortlaut ersetzt werden soll.

Der Änderungsantrag Nr. 2 wird abgelehnt.

Das Parlament nimmt die Ziffer 1 und anschließend die Ziffern 2 und 3 an.

Das Parlament nimmt die folgende Entschließung an:

ENTSCHLIESSUNG

mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungs­

vorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte

Das Europäische Parlament

— in Kenntnis des Vorschlags der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (*),

— vom Rat gemäß Artikel 100 des EWG-Vertrags konsultiert (Dok. 351/76),

— unter Hinweis darauf, daß Artikel 100 des EWG-Vertrags die geeignete Rechtsgrundlage für den Richtlinien­vorschlag ist,

— in Kenntnis des Berichtes des Rechtsausschusses und der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz (Dok. 71/79),

O ABl. Nr==C 241 vom 14. 10. 1976, S. 9.

Nr. C 127/62 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21.5.79

1. begrüßt diesen Richtlinienvorschlag als unerläßliche Voraussetzung für die Verwirklichung des ungehinder­ten Wettbewerbs und des freien Warenverkehrs sowie als wesentlichen Bestandteil einer gemeinschaftlichen Ver­braucherschutzpolitik ;

2. fordert die Kommission, auf, nach Ablauf von fünf Jahren nach Inkrafttreten der entsprechenden einzelstaat­lichen Vorschriften gemäß Artikel 13 dieser Richtlinie dem Parlament und dem Rat darüber Bericht zu erstatten, ob es zweckmäßig erscheint, die Haftung des Herstellers ganz oder teilweise, allgemein oder nur für bestimmte Schäden auf einen Garantiefonds zu übertragen, um insbesondere die Verbraucher und die Hersteller vor Entwick­lungsschäden zu schützen;

3. ersucht die Kommission, die nachstehenden Änderungen gemäß Artikel 149 Absatz 2 des EWG-Vertrags in ihren Vorschlag zu übernehmen.

VON DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VORGESCHLAGENER TEXT (») VOM EUROPÄISCHEN PARLAMENT GEÄNDERTER TEXT

Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschrifteti der Mit­gliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte

P r ä a m b e l und E r w ä g u n g e n 1 bis 5 u n v e r ä n d e r t

Die Haftung kann für diejenigen Produkte nicht ausge- Zu streichen schlossen werden, die zu dem Zeitpunkt, in dem sie der Hersteller in Verkehr brachte, nach dem Stand von Wis­senschaft und Technik nicht als fehlerhaft angesehen wer­den konnten (sogenannte Entwicklungsschäden). Der Verbraucher wäre dem Risiko, daß die Fehlerhaftigkeit eines Produkts erst während des Gebrauchs erkannt wird, schutzlos ausgeliefert.

Erwägung 7 und folgende unverändert

Artikel 1 Artikel 1

Der Hersteller einer beweglichen Sache haftet für den Der Hersteller einer beweglichen Sache haftet auch Schaden, der durch einen Fehler dieser Sache verur- wenn diese in ein Bauwerk eingebaut ist, für den Scha-sacht worden ist, ungeachtet dessen, ob er den Fehler den, der durch einen Fehler dieser Sache verursacht kannte oder hätte kennen können. worden ist, ungeachtet dessen, ob er den Fehler

kannte oder hätte kennen können.

Der Hersteller haftet auch dann, wenn die Sache nach Der Hersteller haftet nicht, wenn er den Beweis er-dem Stand von Wissenschaft und Technik in dem Zeit- bringt, daß die Sache nach dem Stand von Wissen-punkt, in dem er sie in Verkehr brachte, nicht als fehler- .schaft und Technik in dem Zeitpunkt in dem sie in haft angesehen werden konnte. Verkehr gebracht wurde, nicht als fehlerhaft angese­

hen werden kann.

Artikel la

In dem in Artikel 1 vorgesehenen Fall haftet der Her­steller nicht, wenn er, sobald er von dem Fehler Kennt-

(') Vollständiger Text siehe ABl. Nr. C 241 vom 14. 10. 1976, S. 9.

21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/63

VON DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VORGESCHLAGENER TEXT VOM EUROPAISCHEN PARLAMENT GEÄNDERTER TEXT

nis erhalten hat oder hätte erhalten müssen, rechtzei­tig und angemessen für die Unterrichtung der Öffent­lichkeit gesorgt und ferner alle Maßnahmen getroffen hat, die angesichts der Umstände des Falles zur Beseiti­gung der schädlichen Folgen des Fehlers in vernünfti­ger Weise beitragen können.

Der Hersteller hat den Nachweis zu führen, daß er den im vorstehenden Absatz genannten Verpflichtun­gen nachgekommen ist.

Artikel 2 Artikel 2

„Hersteller" ist der Hersteller des Endprodukts, der Hersteller von Grundstoffen oder eines Teilprodukts sowie jede Person, die sich als Hersteller ausgibt, in­dem sie ihren Namen, ihr Warenzeichen oder ein an­deres Erkennungszeichen auf der Sache anbringt.

u n v e r ä n d e r t

Absatz 2

Kann der Hersteller der Sache nicht festgestellt wer­den, so wird jeder Lieferant als deren Hersteller be­handelt, es sei denn, daß er dem Geschädigten alsbald die Identität des Herstellers oder derjenigen Person bekanntgibt, die ihm die Sache geliefert hat.

Der Hersteller eines landwirtschaftlichen, handwerk­lichen oder künstlerischen Produkts ist von der Haf­tung im Sinne dieser Richtlinie für Schäden, die durch dessen Fehler verursacht worden sind, befreit, wenn dieses Produkt offensichtlich nicht die Merkmale einer industriellen Fertigung aufweist.

u n v e r ä n d e r t

Wer eine Sache zum Wiederverkauf oder zu einem ähnlichen Zweck in die Europäische Gemeinschaft ein­führt, wird als deren Hersteller behandelt.

u n v e r ä n d e r t

Artikel 3 Artikel 3

Haften mehrere für denselben Schaden, so haften sie gesamtschuldnerisch.

Haften mehrere für denselben Schaden, so haften sie gesamtschuldnerisch, unbeschadet des Rechts jedes ein­zelnen, sich gegenüber Dritten schadlos zu halten.

Artikel 4 Artikel 4

Eine Sache ist fehlerhaft, wenn sie für Personen oder Sachen nicht die Sicherheit bietet, die man zu erwar­ten berechtigt ist.

Eine Sache ist fehlerhaft, wenn sie bei bestimmungsge­mäßem Gebrauch für Personen oder Sachen nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich ihrer Darbietung und des Zeit­punkts, in welchem sie in Verkehr gebracht worden ist, zu erwarten berechtigt ist.

Nr. C 127/64 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79

VON DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VORGESCHLAGENER TEXT

Artikel 5

Der Hersteller haftet nicht, wenn er beweist, daß er die Sache nicht in Verkehr gebracht hat oder daß sie nicht fehlerhaft war, als er sie in Verkehr brachte.

Artikel 6

Der Begriff „Schaden" im Sinne des Artikels 1 um­faßt

a) den Tod und Körperschäden;

b) die Beschädigung oder Zerstörung einer anderen als der fehlerhaften Sache selbst, wenn diese Sache

i) von der Art ist, wie sie gewöhnlich für privaten Gebrauch oder Verbrauch erworben wird, und

ii) von dem Geschädigten nicht für. die Zwecke seines Handels, Gewerbes oder Berufs erwor­ben oder verwendet worden ist.

Artikel 7

Die aufgrund dieser Richtlinie vorgesehene Haftung des Herstellers für die Gesamtheit der Körperschä­den, die durch denselben Fehler gleicher Produkte ver­ursacht worden ist, ist auf 25 Millionen Europäische Rechnungseinheiten (ERE) begrenzt.

Die aufgrund dieser Richtlinie vorgesehene Haftung des Herstellers, für Sachschäden ist auf

— 15 000 ERE für die Beschädigung von bewegli­chen Sachen und

— 50 000 ERE für die Beschädigung von unbeweg­lichen Sachen

VOM EUROPÄISCHEN PARLAMENT GEÄNDERTER TEXT

Artikel 5

Der Hersteller haftet nicht, wenn er beweist, daß er unter Berücksichtigung aller Umstände die Sache nicht in Verkehr gebracht hat oder daß sie nicht feh­lerhaft war, als er sie in Verkehr brachte.

Absatz 2

Nach den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten kann der Hersteller gegenüber dem Geschädigten des­sen mitwirkendes Verschulden sowie das mitwirkende Verschulden derjenigen Personen geltend machen, für die der Geschädigte kraft nationalen Rechts haftet.

Artikel 6

Der Begriff „Schaden" im Sinne des Artikels 1 um­faßt

a) u n v e r ä n d e r t

b) die Beschädigung oder Zerstörung einer anderen als der fehlerhaften Sache selbst, wenn diese Sache

i) von der Art ist, wie sie gewöhnlich für privaten Gebrauch oder Verbrauch erworben wird, und

ii) von dem Geschädigten nicht ausschließlich für die Zwecke seines Handels, Gewerbes oder Be­rufs erworben oder verwendet worden ist.

Absatz 2

Die Gewährung von Schmerzensgeld und der Ersatz immateriellen Schadens richtet sich nach den Rechts­vorschriften der Mitgliedstaaten.

Artikel 7

Die aufgrund dieser Richtlinie vorgesehene Haftung des Herstellers für die Gesamtheit der Körperschä­den, die durch denselben Fehler gleicher Produkte ver­ursacht worden ist, kann auf einen Höchstbetrag be­grenzt werden, den der Rat auf Vorschlag der Kom­mission mit qualifizierter Mehrheit bestimmt. Für das erste Mal wird dieser Höchstbetrag auf 25 Millionen Europäische Rechnungseinheiten (ERE) festgesetzt.

u n v e r ä n d e r t

je Person begrenzt.

21.5.79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr.C 127/65

VON DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VORGESCHLAGENER TEXT

Unter Europäischer Rechnungseinheit (ERE) ist dieje­nige zu verstehen, die durch die Entscheidung der Kommission Nr. 3289/75/EGKS vom 18. Dezember 1975 festgelegt ist.

Der Gegenwert in nationaler Währung wird bestimmt durch Anwendung des Umwechselungskurses desjeni­gen Tages, der dem Tag vorausgeht, an welchem die Höhe der Schadensersatzleistung endgültig festgelegt wird.

VOM EUROPÄISCHEN PARLAMENT GEÄNDERTER TEXT

Unter Europäischer Rechnungseinheit (ERE) ist dieje­nige zu verstehen, die durch Artikel 10 der Haushalts­ordnung vom 21. Dezember 1977 festgelegt ist.

unverändert

Auf Vorschlag der Kommission überprüft der Rat alle drei Jahre die in diesem Artikel in Europäischen Rech­nungseinheiten bestimmten Beträge und paßt sie gege­benenfalls der wirtschaftlichen und finanziellen Ent­wicklung in der Gemeinschaft an.

Nach Vorlage eines Berichtes der Kommission über­prüft der Rat alle drei Jahre die in diesem Artikel be­stimmten Beträge. Gegebenenfalls revidiert oder streicht er auf Vorschlag der Kommission mit qualifi­zierter Mehrheit den in Absatz 1 vorgesehenen Höchstbetrag oder revidiert die in Absatz 2 vorgesehe­nen Höchstbeträge entsprechend der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung in der Gemeinschaft.

Artikel 8 unverändert

Artikel 9

Die Haftung des Herstellers erlischt mit dem Ablauf von 10 Jahren nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem die fehlerhafte Sache durch den Hersteller in Verkehr gebracht worden ist, es sei denn, der Geschä­digte hat in der Zwischenzeit ein gerichtliches Verfah­ren gegen den Hersteller eingeleitet.

Artikel 9

Die Haftung des Herstellers erlischt mit dem Ablauf von 10 Jahren nach dem Tag, an dem die fehlerhafte Sache durch den Hersteller in Verkehr gebracht wor­den ist, es sei denn, der Geschädigte hat in der Zwi­schenzeit ein gerichtliches Verfahren gegen den Her­steller eingeleitet.

Artikel 10 bis 15 unverändert

Herstellung, Verteilung und Verwendung von Arzneimitteln (Abstimmung)

Bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag im Bericht von Herrn De Keersmae-ker (Dok. 664/78) nimmt das Parlament zunächst die Präambel an.

Zu Ziffer 1 hat Lord Ardwick im Namen der Sozialistischen Fraktion den Änderungsan­trag Nr. 1 eingereicht, dem zufolge diese Ziffer ergänzt werden soll.

Es spricht der Berichterstatter.

Da das Ergebnis der Abstimmung durch Handzeichen unklar war, wird durch Aufstehen oder Sitzenbleiben abgestimmt; der Änderungsantrag Nr. 1 wird abgelehnt.

Das Parlament nimmt die Ziffer 1 und anschließend die Ziffern 2 bis 15 an.

Das Parlament nimmt die folgende Entschließung an:

Nr. C 127/66 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79

ENTSCHLIESSUNG

zur Herstellung, Verteilung und Verwendung von Arzneimitteln

Das Europäische Parlament,

— in Kenntnis des Entschließungsantrags der Sozialistischen Fraktion (Dok.' 18/78),

— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (Dok. 664/78),

1. stellt fest, daß eine erhebliche Konzentration des Angebots in bestimmten Arzneimittelbereichen für die Struktur der therapeutischen Gruppen charakteristisch ist und daß bei einer solchen Struktur Verstöße gegen die Wettbewerbsregeln, u. a. durch die Preisgestaltung, nicht auszuschließen sind;

2. betont, daß diese Struktur eine große Wachsamkeit der Kommission in bezug auf die Beachtung der Wett­bewerbsbestimmungen des Vertrages verlangt;

3. begrüßt in diesem Zusammenhang die erfolgreichen Bemühungen der Kommission, für die Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften des Vertrages zu sorgen; weist jedoch darauf hin, daß die Kommission ständig erwägen muß, wie sie beim Ausfindigmachen etwaiger Wettbewerbsverzerrungen, die u. a. durch die Art der Festsetzung der Verrechnungspreise bedingt sind, noch wirksamer und schneller vorgehen kann;

4. ist sich der Grenzen der Artikel 85 und 86 des EWG-Vertrags und der Auslegung dieser Artikel bei der Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrungen bewußt;

5. legt dem Rat nahe', den Vorschlag der Kommission über die Kontrolle von Unternehmenszusammen­schlüssen möglichst rasch zu verabschieden, worauf das Parlament schon wiederholt gedrungen hat;

6. ist der Ansicht, daß angesichts der geringen Preiselastizität, die Mißbräuche bei der Preisbildung durchaus möglich erscheinen läßt, und angesichts der schweren Belastung der Systeme der sozialen Sicherheit eine Überwa­chung der Arzneimittelpreise auf nationaler wie auch auf gemeinschaftlicher Ebene positiv sein kann;

7. hebt jedoch hervor, daß die von den Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen zur Preisüberwachung mit dem Vertrag vereinbar sein müssen und daß der innergemeinschaftliche Handel dadurch nicht beeinträchtigt wer­den darf;

8. fordert die Kommission auf, eine eingehende Untersuchung über die Vereinbarkeit der einzelnen nationalen Systeme für die Preisüberwachung bei pharmazeutischen Erzeugnissen mit dem Vertrag durchzuführen und dem Parlament darüber zu berichten; erinnert die Kommission an ihre Aufgabe, auf die Anwendung der Bestimmungen des Vertrages zu achten und dementsprechend im Fall der Unvereinbarkeit bestimmter nationaler Preisüberwa­chungssysteme mit dem Vertrag sofort einzugreifen;

9. ist der Meinung, daß die Kommission bei den Arzneimittelbereichen mit einem starken Konzentrationsgrad die Preisunterschiede genau im Auge behalten sollte und daß sie bei den erheblichen Preisunterschieden — gemäß dem Ziel, das sie sich im Vierten Bericht über die Wettbewerbspolitik gesetzt hat — prüfen und untersuchen sollte, ob diese nicht teilweise auf Verstöße gegen die Wettbewerbsbestimmungen zurückzuführen sind;

10. ist der Auffassung, daß zur Einsichtnahme in die Preissituation in der Gemeinschaft die Mitwirkung der nationalen Behörden unbedingt notwendig ist; bedauert, daß diese Mitarbeit häufig zu wünschen übrig läßt;

11. ersucht die Kommission, zu prüfen, wie mit den nationalen Preisinstanzen ein Dialog zustande gebracht werden kann, und diesbezüglich einen Vorschlag auszuarbeiten;

12. weist darauf hin, daß die jetzt verabschiedeten Richtlinien zur Beseitigung der innergemeinschaftlichen Han­delshemmnisse bei pharmazeutischen Erzeugnissen, in denen Genehmigungen für das Inverkehrbringen auf natio­naler Ebene gebilligt werden, zwar einen wichtigen Schritt in Richtung auf die Verwirklichung des freien 1 landels-verkehrs mit pharmazeutischen Erzeugnissen bedeuten, jedoch nicht alle Hemmnisse bei diesem Verkehr abbauen;

21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/67

13. ersucht daher die Kommision, so rasch wie möglich einen neuen Vorschlag vorzulegen, der die gegenseitige Anerkennung der nationalen Genehmigungen durch die Mitgliedstaaten oder die Einführung einer gemeinschaftli­chen Genehmigung für das Inverkehrbringen von pharmazeutischen Produkten zum Gegenstand hat, so daß der freie Handelsverkehr mit pharmazeutischen Erzeugnissen vollständig verwirklicht werden kann;

14. ersucht die Kommission, so rasch wie möglich einen geänderten Vorschlag über die Werbung und Informa­tion in der Arzneimittelindustrie vorzulegen, um insbesondere dem Arzneimittelmißbrauch entgegenzutreten;

15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und den Ausschußbericht dem Rat und der Kommission der Europäischen Gemeinschaft sowie zur Information den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

Beitritt der Gemeinschaft zur Europäischen Menschen­rechtskonvention (Fortsetzung der Aussprache)

Änderungsanträgen morgen zu Beginn der Sitzung er­folgt.

In Vertretung des Berichterstatters setzt Herr Blumen­feld die Erläuterung des Berichtes von Herrn Scelba (Dok. 80/79) fort.

Es sprechen die Herren Sieglerschmidt im Namen der Sozialistischen Fraktion sowie als Stellvertreter des Verfassers der Stellungnahme des Rechtsausschusses, Luster im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), Scott-Hopkins im Na­men der Europäischen Konservativen Fraktion, Ma-sullo im Namen der Fraktion der Kommunisten und Nahestehenden, Christensen und Davignon, Mitglied der Kommission.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung zu dem Entschließungsantrag mit dem vorliegenden Änderungsantrag morgen zu Beginn der Sitzung er­folgt.

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Einführung eines gemeinschaftlichen Systems zur In­formation über Unfälle (Aussprache)

In Vertretung des Berichterstatters erläutert Herr Schyns den von Frau Cassanmagnago Cerretti im Na­men des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesund­heit und Verbraucherschutz ausgearbeiteten Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 381/78) für eine Entscheidung zur Einführung eines gemeinschaft­lichen Systems zur Information über Unfälle infolge der Verwendung bestimmter Erzeugnisse, ausgenom­men berufliche Tätigkeiten und Straßenverkehr (Dok. 40/79).

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Ausweisung von Herrn von Hassel aus Malta (Aus­sprache)

Nach der Tagesordnung folgt der von Herrn John­ston im Namen des Politischen Ausschusses ausgear­beitete Bericht über die Ausweisung von Herrn von Hassel aus Malta (Dok. 584/78).

Es sprechen Lord Ardwick im Namen der Sozialisti­schen Fraktion, die Herren Aigner im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP), Scott-Hopkins im Namen der Europäischen Konservativen Fraktion, Pistillo im Namen der Frak­tion der Kommunisten und Nahestehenden und Broeksz.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag mit den vorliegenden

VORSITZ: HERR SCOTT-HOPKINS

Vizepräsident

Es sprechen die Herren Nielsen im Namen der Libera­len und Demokratischen Fraktion und Davignon, Mit­glied der Kommission.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag morgen zu Beginn der Sitzung stattfindet.

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Organbanken (Aussprache)

In Vertretung der Berichterstatterin legt Herr Jahn den von Frau Krouwel-Vlam im Namen des Ausschus­ses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Ver-

Nr. C 127/68 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79

braucherschutz ausgearbeiteten Bericht über die Or­ganbanken (Dok. 24/79) vor.

Es spricht Herr Davignon, Mitglied der Kommission.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag morgen zu Beginn der Sitzung erfolgt.

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Verordnungen über Nahrungsmittelhilfe (Aussprache)

Herr Broeksz legt seinen im Namen des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit ausgearbeiteten Bericht über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 28/79) betreffend die Verordnungen über die Nah­rungsmittelhilfe für 1979 (Dok. 121/79) vor.

Es spricht Herr Davignon, Mitglied der Kommission.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag und den dazu einge­reichten Änderungsantrag morgen zu Beginn der Sit­zung erfolgt.

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Tagesordnung der nächsten Sitzung

Der Präsident weist darauf hin, daß für die nächste Sitzung, morgen, Freitag, 27. April 1979, folgende Ta­gesordnung festgelegt wurde:

9.00 Uhr:

— Verfahren ohne Bericht;

— Abstimmung über die Entschließungsanträge, zu denen die Aussprache abgeschlossen ist;

Die Sitzung wird um

H. R. NORD

Generalsekretär

— Bericht von Herrn Baas über den Besuch der Dele­gation des Europäischen Parlaments in Japan 1978;

— Bericht von Herrn Nyborg über bestimmte Mate­rialien und über das Meßwesen;

— Bericht von Herrn Jung über den Straßengüterver­kehr;

— Bericht von Herrn Luster über die Kursverluste;

— Bericht von Herrn Luster über einfachere Gemein­schaftsverordnungen ;

— Bericht von Herrn Lemp über die Fischerei zwi­schen Kanada und der EWG;

— Bericht von Herrn Albertini über die Forstpolitik in der Gemeinschaft;

— Bericht von Herrn Liogier über Obst und Ge­müse;

— Entschließungsantrag zur Fischerei;

— Entschließungsantrag zur humanitären Hilfe für die ugandische Bevölkerung;

— Entschließungsantrag zu den Arbeitsunfällen;

— Entschließungsantrag zum Erdbeben in Jugosla­wien;

— Bericht von Herrn Albertini über die Schweinepest in Malta (ohne Aussprache);

— Bericht von Herrn Ney über die Schweinepest in Spanien (ohne Aussprache);

— Bericht von Herrn Ney über die Maul- und Klauenseuche in Südosteuropa (ohne Aus­sprache);

— Bericht von Herrn Ney über die klassische Schwei­nepest (ohne Aussprache);

Schluß der Sitzung:

— Abstimmung.

19.55 Uhr geschlossen.

Carlo MEINTZ

Vizepräsident

21..5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. G 127/69

PROTOKOLL DER SITZUNG VOM FREITAG, 27. APRIL 1979

VORSITZ: HERR MEINTZ

Vizepräsident

Die Sitzung wird um 9.00 Uhr eröffnet.

Genehmigung des Protokolls

Das Protokoll der vorangegangenen Sitzung wird ge­nehmigt.

meinschaftszollkontingenten für bestimmte Weine mit Ursprungsbezeichnung der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Algerien (1979/1980) (Dok. 41/79);

Vorschlag der Kommission der Europäischen Ge­meinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur zweiten Änderung des Anhangs der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zu­bereitungen (Dok. 49/79).

Verfahren ohne Bericht

Da keine Wortmeldung und kein Änderungsantrag zu den in der Sitzung von Montag, 23. April 1979, ange­kündigten Vorschlägen vorliegt, erklärt der Präsident gemäß dem in Artikel 27a der Geschäftsordnung vor­gesehenen Verfahren ohne Bericht diese für gebilligt, und zwar:

— Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur Ergänzung des Anhangs der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zu­bereitungen (Dok. 16/79);

— Vorschlag der Kommission der Europäischen Ge­meinschaften an den Rat für eine Verordnung zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Ge­

Beitritt der Gemeinschaft zur Europäischen Menschen­rechtskonvention (Abstimmung)

Bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag im Bericht von Herrn Scelba (Dok. 80/79) nimmt das Parlament zunächst die Präambel und die Ziffer 1 an.

Zu Ziffer 2 hat Herr Scott-Hopkins den Änderungs­antrag Nr. 1 eingereicht, dem zufolge diese Ziffer durch einen neuen Wortlaut ersetzt werden soll.

Es spricht Herr Santer in Vertretung des Berichterstat­ters.

Der Änderungsantrag Nr. 1 wird angenommen.

Das Parlament nimmt die Ziffern 3 bis 5 an.

Das Parlament nimmt die folgende Entschließung an:

ENTSCHLIESSUNG

zum Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Das Europäische Parlament,

— aufgrund seiner Entschließung vom 13. April 1978 über den Stand der Rechtspolitik der Europäischen Gemein­schaft (*),

— aufgrund der Fortschritte, die bei der von ihm einberufenen „Table ronde" vom 26. bis 28. Oktober 1978 in Florenz erzielt wurden,

— angesichts der Notwendigkeit, im Vorfeld der allgemeinen und unmittelbaren Wahlen zum Europäischen Parla­ment dem Gemeinschaftsbürger zu verdeutlichen, daß und in welcher Weise seine Rechte in der Gemeinschaft gestärkt werden sollen,

0) ABl. Nr. C 108 vom 8. 5. 1978, S. 42.

Nr. C 127/70 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21.5.79

— in Kenntnis seiner am 16. November 1977 angenommenen Entschließung, in der es sich dafür aussprach, die genannte Konvention zum Gemeinschaftsrecht zu erklären ('),

— in Kenntnis des Entschließungsantrags zum Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Men­schenrechtskonvention, eingereicht von den Herren Bayerl, Calewaert, Pisani, Dondelinger, Albertini, Siegler­schmidt, Holst und Lord Ardwick im Namen der Sozialistischen Fraktion und von Herrn Bangemann im Namen der Liberalen und Demokratischen Fraktion (509/78),

— in Kenntnis des Berichtes des Politischen Ausschusses (Dok. 80/79) und der Stellungnahme des Rechtsaus­schusses,

1. spricht sich für den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft als solcher zur Europäischen Menschenrechtskon­vention aus;

2. plant die Errichtung eines Sachverständigenausschusses zur Ausarbeitung einer Europäischen Charta der Bür­gerrechte;

3. fordert Rat und Kommission auf, in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament

a) unverzüglich den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Menschenrechtskonvention vorzu­bereiten,

b) das Petitionsrecht der Bürger in den Gemeinschaftsverträgen zu verankern,

c) die Individualbeschwerde beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vertraglich zu sichern;

4. beauftragt seine zuständigen Ausschüsse, so rasch wie möglich einen Bericht über diese Aufgaben vorzule­gen;

5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln;

(') ABl. Nr. C 299 vom 12. 12. 1979, S. 26.

Ausweisung von Herrn von Hassel aus Malta (Abstim­mung)

Bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag im Bericht von Herrn Johnston (Dok. 584/78) nimmt das Parlament zunächst den ersten Gedankenstrich der Präambel an.

Zum zweiten Gedankenstrich der Präambel haben die Herren Radoux, Seefeld und Cunningham im Namen der Sozialistischen Fraktion den Änderungsantrag Nr. 1 eingereicht, dem zufolge dieser Gedankenstrich geändert werden soll.

Der Änderungsantrag Nr. 1 wird angenommen.

Das Parlament nimmt den so geänderten zweiten Ge­dankenstrich und anschließend den dritten Gedanken­strich der Präambel an.

Zu Ziffer 1 haben die Herren Radoux, Seefeld und Cunningham im Namen der Sozialistischen Fraktion den Änderungsantrag Nr. 2 eingereicht, dem zufolge diese Ziffer durch vier neue Ziffern ersetzt werden soll.

Der Änderungsantrag Nr. 2 wird angenommen.

Zu Ziffer 2 haben die Herren Radoux, Seefeld und Cunningham im Namen der Sozialistischen Fraktion den Änderungsantrag Nr. 3 eingereicht, dem zufolge diese Ziffer geändert werden soll.

Der Änderungsantrag Nr. 3 wird angenommen.

Das Parlament nimmt die so geänderte Ziffer 2 und anschließend die Ziffer 3 an.

Da das Ergebnis der Abstimmung durch Handzeichen unklar war, wird durch Aufstehen oder Sitzenbleiben abgestimmt; das Parlament lehnt den Entschließungs­antrag ab.

Entscheidung zur Einführung eines gemeinschaftlichen Systems zur Information über Unfälle (Abstimmung)

Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Frau Cassanmagnago Cerretti (Dok. 40/79) an:

21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/71

ENTSCHLIESSUNG

mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für eine Entscheidung zur Einführung eines gemeinschaftlichen Systems zur Information über Unfälle infolge der Verwendung bestimmter Erzeugnisse, ausgenom­

men berufliche Tätigkeiten und Straßenverkehr

Das Europäische Parlament,

— in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (*),

— vom Rat gemäß Artikel 235 des EWG-Vertrags konsultiert (Dok. 391/78),

— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz und der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (Dok. 40/79),

1. billigt den Vorschlag der Kommission;

2. fordert die Kommission auf, mit den Vorbereitungen für Richtlinien zur Reduzierung der Zahl von Unfällen infolge der Verwendung bestimmter Erzeugnisse zu beginnen;

3. fordert die Kommission auf, die bei ihr eingegangenen Informationen über Unfälle an die Verbraucherorgani­sationen in der Gemeinschaft weiterzugeben.

(') ABl. Nr. C 252 vom 24. 10. 1978, S. 2.

Organbanken (Abstimmung)

Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Frau Krouwel-Vlam (Dok. 24/79) an:

ENTSCHLIESSUNGEN

zu den Organbanken

Das Europäische Parlament,

— in der Erwägung, daß die Europäische Gemeinschaft auch im Sektor Gesundheitsfürsorge und Medizin und insbesondere im Bereich der Informationsverbreitung und des Informationsaustauschs einen wesentlichen Bei­trag zur Rettung einer größeren Zahl von Menschenleben leisten muß,

— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz (Dok. 24/79),

1. stellt fest, daß in der Europäischen Gemeinschaft infolge eines Mangels an Spendern und Organbanken und infolge fehlender Koordinierung zwischen den bereits bestehenden Organbanken die Nachfrage nach Organtrans­plantationen noch zu langsam gedeckt werden kann;

2. begrüßt den Umstand, daß die Kommission im Rahmen ihrer Aktionen für eine gemeinschaftliche Politik auf dem Gebiet der Datenverarbeitung^1) bereits eine detaillierte Untersuchung über die Schaffung einer Datenbank zur Organ- und Blutangleichung hat durchführen lassen;

O KOM(78) 761 endg.

Nr. C 127/72 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21.5.79

3. erinnert jedoch daran, daß das zweckmäßige Funktionieren von Organbanken weitgehend von ihrer Kapazi­tät und Infrastruktur, ihrer zeitlichen und räumlichen Zugänglichkeit und natürlich auch von einem rechtzeitigen Erkennen der Bereitschaft von Spendern zur eventuellen Organabtretung abhängig ist;

4. stellt fest, daß in der Gemeinschaft eventuelle Organabtretungen verschieden geregelt sind oder geregelt werden bzw. noch nicht geregelt sind;

5. weist darauf hin, daß nur die Widerspruchslösung den Nöten der Empfänger optimal gerecht wird;

6. befürwortet entschieden die Widerspruchslösung, sofern sie nach Inkrafttreten in einem bestimmten Mitglied­staat jederzeit eine optimale persönliche Willensäußerung garantiert;

7. ist sich jedoch darüber im klaren, daß die Hindernisse aufgrund moralischer Einwände, die sich hei der Vorstellung einer Widerspruchslösung insbesondere in solchen Mitgliedstaaten ergeben, in denen die gesetzliche Regelung der Transplantationsprobleme zum ersten Mal zur Diskussion steht, nur allmählich und damit nur auf längere Sicht beseitig werden können;

8. vertritt deshalb die Auffassung, daß die Einführung von gesetzlichen Transplantationsbestimmungen, auch wenn sie nur die Form von Optionen annehmen, von sorgfältig vorbereiteten und auf Gemeinschaftsebene koordi­nierten Informationskampagnen begleitet werden muß;

9. befürwortet in diesem Zusammenhang die allgemeine Einführung eines Gesundheitspasses zur Eintragung von Willenserklärungen;

10. empfiehlt, daß die Mitgliedstaaten den Universitätskliniken und Großstadtkrankenhäusern unbedingt die Möglichkeit bieten, ihrer Verantwortung in dieser Frage nachzukommen;

11. fordert deshalb die Kommission auf, gleichzeitig mit der Ausarbeitung der Empfehlung im Rahmen der genannten Untersuchung im Sinne eines Verbundes und einer verbesserten Zugänglichkeit der vorhandenen und geplanten Organbanken auch einen optionellen Richtlinienvorschlag für Transplantationsregelungen und die sie flankierenden Durchführungsbestimmungen vorzulegen;

12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und den Ausschußbericht dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

Verordnungen über die Nahrungsmittelhilfe (Abstimmung)

Bei der Abstimmung über den- Entschließungsantrag im Bericht von Herrn Broeksz (Dok. 121/79) nimmt das Parlament zunächst die Präambel und die Ziffern 1 bis 19 an.

Nach Ziffer 19 hat Herr Croze im Namen des Haushaltsausschusses den Änderungsan­trag Nr. 1 eingereicht, dem zufolge vier neue Ziffern hinzugefügt werden sollen.

Es spricht der Berichterstatter.

Der Änderungsantrag Nr. 1 wird angenommen.

Das Parlament nimmt die folgende Entschließung an:

21. 5.79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/73

ENTSCHLIESSUNG

mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments über die Vorschläge der Kommission der Euro­päischen Gemeinschaften an den Rat betreffend die Verordnungen über die Nahrungsmittelhilfe für

1979

Das Europäische Parlament,

— in Kenntnis der Vorschläge der Kommission an den Rat (KOM(79) 107 endg.),

— vom Rat konsultiert (Dok. 28/79),

— unter Beachtung seiner Entschließung vom 20. Januar 1978 zu den von der Kommission vorgelegten Nahrungs­mittelprogrammen für 1978 ('),

— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Landwirtschaftsausschusses (Dok. 121/79),

1. begrüßt, daß die Kommission wie schon 1978 die drei Programme der gemeinschaftlichen Nahrungsmittel­hilfe (Getreide, Magermilchpulver, Butteroil) in einer einzigen Mitteilung zusammenfaßt;

2. erachtet die vom Rat im Haushalt 1979 eingesetzten Mittel für die Lieferung von 720 500 Tonnen Getreide angesichts des weltweit angestiegenen Bedarfs für völlig unzureichend;

3. unterstützt daher den Vorschlag der Kommission, wegen des Scheiterns des Internationalen Getreideabkom­mens das Nahrungsmittelhilfeprogramm in Form von Getreide auf 1 135 000 Tonnen zu erhöhen, und fordert den Rat dementsprechend auf, die hierfür notwendigen Finanzmittel in einem Nachtragshaushalt für 1979 zu bewilligen;

4. bedauert den Abbruch der Verhandlungen über ein neues Nahrungsmittelhilfeübereinkommen in Genf; wünscht nähere Auskünfte über die Schwierigkeiten und Gegensätze, die zum Scheitern führten, und fordert die Kommission auf, alle notwendigen Schritte einzuleiten, damit die Genfer Verhandlungen so bald wie möglich wiederaufgenommen und zu einem positiven Abschluß geführt werden können;

5. ist erstaunt, daß die Kommissionsvorschläge lediglich die Lieferung von 150 000 Tonnen Milchpulver vorse­hen; erinnert an seine wiederholten Aufrufe, das Magermilchpulverprogramm auf 200 000 Tonnen zu erhöhen, wie auch an die entsprechenden Aussagen von Rat und Kommission;

6. fordert daher die Kommission auf, in ihren Vorschlägen die Lieferung von 200 000 Tonnen einzuplanen, und wünscht, daß der Rat die entsprechenden finanziellen Mittel für 1979 zur Verfügung stellt;

7. hält eine Erhöhung der Magermilchpulverlieferungen für wichtig, weil Milchpulver einen sehr hohen Nähr­wert hat, in den Entwicklungsländern dringend benötigt wird und die Gemeinschaft praktisch der einzige Liefe­rant für dieses Produkt in der Welt ist;

8. richtet die Aufmerksamkeit auf mögliche Gesundheitsschäden, die durch unsachgemäße Verwendung von Milchpulver in den Entwicklungsländern auftreten können, und bittet die Kommission daher, mit den zuständigen Stellen die entsprechenden Kontakte aufzunehmen und gegebenenfalls die erforderliche technische Apparatur zur Verfügung zu stellen; ist der Meinung, daß Magermilchpulver nicht geliefert werden soll, wenn seine sachgemäße Verwendung in den Entwicklungsländern nicht sichergestellt ist;

9. unterstützt den Vorschlag der Kommission, das Butteroilprogramm von 45 000 Tonnen auf 55 000 Tonnen zu erhöhen, vor allem, um die Durchführung verschiedener Milchindustrieprojekte, z. B. Flood II in Indien, nicht zu gefährden, und fordert den Rat daher auf, die entsprechenden Finanzmittel in einem Nachtragshaushalt bereit­zustellen;

0) ABl. Nr. C 36 vom 13. 2. 1978, S. 54.

Nr. C 127/74 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79

10! erklärt sich mit den Verteilungskriterien der Kommission einverstanden, weil die Hilfe zu rund 90 % auf die ärmsten Länder konzentriert wird, wünscht aber, daß diese Kriterien so flexibel wie möglich angewandt wer­den, weil der Bedarf bei weitem die zur Verfügung stehenden Mengen übersteigt;

11. hält eine Finanzierung der Transporte bis zu den Empfängerländem für wichtig, fordert darüber hinaus aber an Ort und Stelle die Errichtung von Vermarktungs- und Verteilungsrichtlinien, die sicherstellen, daß die gelieferten Nahrungsmittel auch tatsächlich die bedürftigsten Bevölkerungsschichten erreichen; ist der Ansicht, daß keine Lieferungen erfolgen sollen, wenn nicht vorher sichergestellt ist, daß die ärmsten Bevölkerungsschichten in den Genuß der Nahrungsmittelhilfe kommen;

12. erachtet die bisherige Kontrolle über die Verwendung der finanziellen Mittel für die Nahrungsmittelhilfe, insbesondere die Transportkosten, als unzureichend, und fordert daher die Kommission auf, die Transparenz und das Kontrollverfahren zu verbessern; hofft im übrigen, daß mit Annahme der neuen Verfahren zur Verwaltung der Nahrungsmittelhilfe eine Verbesserung eintreten wird;

13. weist im übrigen auf die Stellungnahme des Rechnungshofes zu den Vorschlägen über die Verwaltung der Nahrungsmittelhilfe hin, wonach die bislang mit internationalen Organisationen getroffenen Abkommen eine zu­friedenstellende Kontrolle der Verwendung der Gemeinschaftshilfen nicht zulassen; fordert daher in Übereinstim­mung mit dem Rechnungshof, die Kommission aufgrund einer Gemeinschaftsregelung zu verpflichten, in künfti­gen Abkommen mit internationalen Organisationen eine Klausel aufzunehmen, der zufolge die Dienststellen der Gemeinschaft zu einer umfassenden Kontrolle der Durchführung der Hilfsabkommen gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung der EG befugt sind;

14. wiederholt mit Nachdruck, daß Nahrungsmittelhilfe nur dann wirksam sein kann, wenn ihre Grundprinzi­pien und Kontrolle im Rahmen einer langfristigen Entwicklungsstrategie und -politik erstellt werden;

15. fordert den Rat erneut auf, im Rahmen der gemeinschaftlichen Nahrungsmittelhilfe endlich zu mehrjähri­gen Zusagen überzugehen, um mit Hilfe von Nahrungshilfe Entwicklungsprogramme zu ermöglichen; weist darauf hin, daß die haushaltstechnische Lösung darin besteht, Verpflichtungsermächtigungen in die entsprechende Haushaltslinie einzusetzen und die Zahlungsermächtigungen auf mehrere Haushaltsjahre zu verteilen;

16. unterstützt, daß die Nahrungsmittelhilfe völlig unabhängig von der Agrarpolitik, insbesondere den landwirt­schaftlichen Überschüssen, konzipiert werden muß;

17. weist darauf hin, daß Nahrungsmittelhilfe nur eine Übergangslösung darstellt, nur akzessorischen Charak­ter haben und zur landwirtschaftlichen Entwicklung der Empfängerländer beitragen sollte;

18. fordert daher die Gemeinschaft auf, das gesamte ihr zur Verfügung stehende Instrumentarium gezielt zur Förderung des Agrarsektors einzusetzen, wobei den Bedürfnissen der Kleinbauern besondere Aufmerksamkeit zu­teil werden sollte;

19. richtet die Aufmerksamkeit von Rat und Kommission auf die für Juli 1979 von der FAO einberufene Welt­konferenz über Agrarreformen und ländliche Gebiete und bittet beide Organe, rechtzeitig entsprechende Gemein­schaftsvorschläge auszuarbeiten;

20. fordert den Rat auf, sich bald zum Vorschlag der Kommission über die Vereinfachung der Verwaltungs­mechanismen der Nahrungsmittelhilfe zu äußern, damit das Konzertierungsverfahren zwischen dem Parlament und dem Rat hierüber vor dem 30. April 1979 eingeleitet werden kann;

21. nimmt zur Kenntnis, daß die Mengen und die Mittel der Nahrungsmittelhilfe für 1979 durch die Haushalts­behörde bereits bei der Feststellung des Jahreshaushaltsplans festgelegt wurden;

22. bekräftigt erneut den nichtobligatorischen Charakter der Ausgaben für die Nahrungsmittelhilfe und ersucht die Kommission, ihren Standpunkt zu dieser Gliederung zu überdenken;

23. ist über den steigenden prozentualen Anteil (mehr als 70 %) der mit den Kosten der Erzeugnisse selbst zusammenhängenden Belastungen (Kosten der Erstattung, des Transports und des doppelten Wechselkurses) ver­wundert und ersucht die Kommission, diese Entwicklung zu überwachen.

21. 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/75

Besuch der Delegation des Europäischen Parlaments in Japan im Oktober 1978 (Aussprache)

Herr Baas erläutert seinen im Namen des Ausschusses für Außenwirtschaftsbeziehungen ausgearbeiteten Be­richt über die Ergebnisse des Besuchs der Delegation des Europäischen Parlaments in Japan im Oktober 1978 (Dok. 666/78).

Es sprechen die Herren Pistillo im Namen der Frak­tion der Kommunisten und Nahestehenden, Tugend­hat, Mitglied der Kommission und der Berichterstatter.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag am Schluß der Sit­zung erfolgt.

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Richtlinien über bestimmte Materialien und über das Meßwesen (Aussprache)

Herr Nyborg erläutert seinen im Namen des Aus­schusses für Wirtschaft und Währung ausgearbeiteten Bericht über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für

I. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvor­schriften der Mitgliedstaaten über Sicherheitsvor­schriften für Baustellenturmdrehkrane (Dok. 548/78)

II. eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 74/150/EWG zur Angleichung der Rechtsvor­schriften der Mitgliedstaaten über die Betriebser­laubnis von land- und forstwirtschaftlichen Zug­maschinen auf Rädern (Dok. 550/78)

III. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvor­schriften der Mitgliedstaaten über Betätigungs­raum, Zugänge zum Fahrersitz (Ein- und Aus­stieg) sowie Türen und Fenster von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (Dok. 549/78)

IV. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvor­schriften der Mitgliedstaaten über die Geräusch­emission von Rasenmähern (Dok. 562/78)

V. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvor­schriften der Mitgliedstaaten über gewisse Arten einfacher Druckbehälter (Dok. 563/78)

VI. eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 71/316/EWG zur Angleichung der Rechtsvor­schriften der Mitgliedstaaten betreffend gemein­same Vorschriften über Meßgeräte sowie Meß-

' und Prüfverfahren (Dok. 617/78)

VII. eine neue Richtlinie zur Angleichung der Rechts­vorschriften der Mitgliedstaaten über die Einhei­ten im Meßwesen und zur Aufhebung der Richt­linie 71/354/EWG (Dok. 15/79)

(Dok. 53/79).

Es sprechen Lord Ardwick und Herr Tugendhat, Mit­glied der Kommission.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag am Schluß der Sit­zung erfolgt.

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Richtlinie über den Straßengüter-Werkverkehr (Aus­sprache)

Nach der Tagesordnung folgt der von Herrn Jung im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Raum­ordnung und Verkehr ausgearbeitete Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemein­schaften an den Rat (Dok. 628/78) für eine Richtlinie über den Straßengüter-Werkverkehr zwischen Mit­gliedstaaten (Dok. 50/79).

Der Präsident teilt mit, daß der Berichterstatter auf die mündliche Erläuterung seines Berichtes verzichtet.

Es sprechen die Herren Nyborg im Namen der Frak­tion der Europäischen Demokraten für den Fort­schritt und Tugendhat, Mitglied der Kommission.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag zum Schluß der Sit­zung erfolgt.

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Petition zu den Kursverlusten (Aussprache)

Nach der Tagesordnung folgt der von Herrn Luster im Namen des Ausschusses für Geschäftsordnung und Petitionen ausgearbeitete Berieht über die Petition Nr. 24/77 zu den Kursverlusten zu Lasten von be­stimmten Renten- und Pensionsempfängern (Dok. 674/78), die von Herrn Rene Thoma und 11 weiteren Unterzeichnern eingereicht wurde.

Der Präsident teilt mit, daß der Berichterstatter auf eine mündliche Erläuterung seines Berichtes verzich­tet.

Es spricht Herr Tugendhat, Mitglied der Kommission.

Nr. C 127/76 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21.5.79

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag am Schluß der Sit­zung erfolgt.

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Petition betreffend einfachere Gemeinschaftsverord­nungen (Aussprache)

Nach der Tagesordnung folgt der von Herrn Luster im Namen des Ausschusses für Geschäftsordnung und Petitionen ausgearbeitete Bericht über die Petition Nr. 4/78 betreffend einfachere Gemeinschaftsverord­nungen, die bei jeder Änderung in vollem Wortlaut neu zu schreiben sind (Dok. 673/78), die von Herrn Antonio Grassani eingereicht wurde.

Der Präsident teilt mit, daß der Berichterstatter auf eine mündliche Erläuterung seines Berichtes verzich­tet.

Es sprechen Herr Tugendhat, Mitglied der Kommis­sion, Lord Bruce und Herr Tugendhat.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag am Schluß der Sit­zung erfolgt.

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Verordnung über die Fischerei zwischen Kanada und der EWG (Aussprache)

Nach der Tagesordnung folgt der von Herrn Lemp im Namen des Landwirtschaftsausschusses ausgearbei­tete Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 680/78) für eine Verordnung über den Abschluß eines Fischereiabkommens zwischen der Regierung Kanadas und der Europäischen Wirtschaftsgemein­schaft (Dok. 35/79).

Der Präsident teilt mit, daß der Berichterstatter auf eine Erläuterung seines Berichts verzichtet.

Es sprechen die Herren Nyborg im Namen der Frak­tion der Europäischen Demokraten für den Fort­schritt und Tugendhat, Mitglied der Kommission,

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag am Schluß der Sit­zung erfolgt.

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Forstpolitik in der Gemeinschaft (Aussprache)

Nach der Tagesordnung folgt der von Herrn Alber-tini im Namen des Landwirtschaftsausschusses ausge­arbeitete Bericht über die Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 542/78) über die Forstpolitik in der Gemeinschaft (Dok. 92/79).

Es sprechen der Berichterstatter und Frau Squarcia-lupi, Verfasserin der Stellungnahme des Ausschusses fiir Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz.

Es spricht Herr Scott-Hopkins, der die Rücküberwei­sung des Berichtes an den Ausschuß beantragt.

Es sprechen zu diesem Antrag Lord Bruce und Herr Nielsen.

Das Parlament stimmt dem Antrag von Herrn Scott-Hopkins zu.

Der Bericht wird an den Ausschuß zurücküberwiesen.

Verordnung über den Obst- und Gemüsesektor (Aus­sprache)

Nach der Tagesordnung folgt der Bericht von Herrn Liogier im Namen des Landwirtschaftsausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 635/78) für eine Verordnung zur Ergänzung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 1035/72 über eine gemein­same Marktorganisation für Obst und Gemüse (Dok. 72/79).

Der Präsident teilt mit, daß der Berichterstatter auf die mündliche Erläuterung seines Berichtes verzichtet.

Es spricht Herr Tugendhat, Mitglied der Kommission.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag am Schluß der Sit­zung erfolgt.

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Fischereibeziehungen zwischen der EWG und Nor­wegen (Aussprache)

Herr Nielsen erläutert den von Herrn Corrie im Na­men des Landwirtschaftsausschusses ausgearbeiteten Entschließungsantrag zu den Fischereibeziehungen zwischen der EWG und Norwegen (Dok. 122/79).

21- 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/77

Es sprechen die Herren Caro im Namen der Christ­lich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP) und Tugendhat, Mitglied der Kommission.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag mit dem dazu vorlie­genden Änderungsantrag am Schluß der Sitzung er­folgt.

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Humanitäre Hilfe für die ugandische Bevölkerung (Aussprache)

Herr Caro erläutert den Entschließungsantrag zu der Notwendigkeit, der ugandischen Bevölkerung drin­gend humanitäre Hilfe zu leisten (Dok. 108/79 rev.) den die Herren Klepsch, Bersani, Deschamps und Vergeer im Namen der Christlich-Demokratischen Fraktion (Fraktion der EVP) eingereicht haben.

Es spricht Herr Tugendhat, Mitglied der Kommission.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag am Schluß der Sit­zung erfolgt.

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Arbeitsunfälle (Aussprache)

Frau Squarciälupi erläutert den Entschließungsantrag zu den Arbeitsunfällen (Dok. 117/79), den sie gemein­sam mit den Herren Granelli, Zagari, Frau Cassan-magnago Cerretti, den Herren Lezzi, Ligios, Pisoni, Pistillo, Vernaschi und Vitale eingereicht hat.

Es spricht Herr Tugendhat, Mitglied der Kommission.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag am Schluß der Sit­zung erfolgt. ^

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Erdbeben in Jugoslawien (Aussprache)

Nach der Tagesordnung folgt der von Herrn Adams im Namen der Sozialistischen Fraktion eingereichte Entschließungsantrag zu einer Gemeinschaftshilfe an die jugoslawischen Erdbebenopfer (Dok. 120/79).

Der Präsident teilt mit, daß Herr Adams auf eine mündliche Erläuterung seines Entschließungsantrags verzichtet.

Es spricht Herr Tugendhat, Mitglied der Kommission.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag am Schluß der Sit­zung erfolgt.

Er erklärt die Aussprache für geschlossen.

Beschluß über die Tilgung der afrikanischen Schweine­pest in Malta (ohne Aussprache)

Nach der Tagesordnung folgt der von Herrn Alber-tini im Namen des Landwirtschaftsausschusses ausge­arbeitete Bericht ohne Aussprache über den Vor­schlag der Kommission der Europäischen Gemein­schaften an den Rat (Dok. 645/78) für einen Be­schluß über einen finanziellen Beitrag der Gemein­schaft zur Tilgung der afrikanischen Schweinepest in Malta (Dok. 73/79).

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag am Schluß der Sit­zung erfolgt.

Beschluß über die Ausmerzung der afrikanischen Schweinepest in Spanien (ohne Aussprache)

Nach der Tagesordnung folgt der von Herrn Ney im Namen des Landwirtschaftsausschusses ausgearbeitete Bericht ohne Aussprache über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 623/78) für einen Beschluß über einen finanziellen Beitrag der Gemeinschaft an Spanien zur Ausmerzung der afrikanischen Schweinepest (Dok. 34/79).

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag am Schluß der Sit­zung erfolgt.

Beschluß über die Bekämpfung der Maul- und Klauen­seuche in Südosteuropa (ohne Aussprache)

Nach der Tagesordnung folgt der von Herrn Ney im Namen des Landwirtschaftsausschusses ausgearbeitete Bericht ohne Aussprache über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (Dok. 632/78) für einen Beschluß über einen finanziellen Beitrag zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche in Südosteuropa (Dok. 32/79).

Nr. C 127/78 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag am Schluß der Sit­zung erfolgt.

Verordnung über die Bekämpfung der klassischen Schweinepest (ohne Aussprache)

Nach der Tagesordnung folgt der von Herrn Ney im Namen des Landwirtschaftsausschusses ausgearbeitete und ohne Aussprache vorgesehene Bericht über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemein­schaften (Dok. 577/78) für eine Verordnung über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest (Dok. 33/79).

ENTSCHLIESSUNG

zu den Ergebnissen des Besuchs der Delegation des Europäischen Parlaments in Japan im Oktober 1978

Das Europäische Parlament,

— unter Hinweis auf seine Entschließungen zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europä­ischen Gemeinschaft und Japan ('), zum Handel der Gemeinschaft mit Japan (2), zu den multilateralen Ver­handlungen im Rahmen des GATT (3), über die Dumping-Praktiken und die Bedrohung Europas durch den unkontrollierten Wettbewerb (4) und zum Ausmaß der Wirtschaftstätigkeit in den neun Mitgliedstaaten (5),

— in Kenntnis der Ergebnisse des Besuchs von Präsident Golombo in Tokio im Juli 1978 und der Gespräche zwischen Delegationen des Europäischen Parlaments und des japanischen Parlaments, die im Juli und Oktober 1978 in Luxemburg bzw. Tokio stattfanden,

— unter erneuter Bestätigung der Annahme aller in den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaf­ten enthaltenen Grundsätze durch das Parlament,

— im Bewußtsein der internen und internationalen Verantwortung und Verpflichtungen der Gemeinschaft,

— unter Anerkennung des einzigartigen Status der Gemeinschaft als größtes Import- und Exportgebiet der Welt und der sich daraus ergebenden Auswirkungen jeder Änderung der Handelspolitik der Gemeinschaft auf dem Welthandel,

— unter Beachtung von Artikel 110 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, in dem die Mitgliedstaaten es als ihr Ziel bezeichnen, im gemeinsamen Interesse zur harmonischen Entwicklung des Welthandels, zur schrittweisen Beseitigung der Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr und zum Abbau der Zollschranken beizutragen,

— unter Hinweis darauf, daß die EG gegenüber Japan ein großes, seit 1970 ständig wachsendes Handelsdefizit zu verzeichnen hat,

O ABl. Nr. C 83 vom 4.4. 1977, S. 24. O ABl. Nr. C 6 vom 10. 1. 1977, S. 69. (3) ABl. Nr. C 163 vom 10. 7. 1978, S. 28. (4) ABl. Nr. C 108 vom 8. 5. 1978, S. 21. O ABl. Nr. C 239 vom 9. 10. 1978, S. 55.

Der Präsident teilt mit, daß er von den Herren Ryan und L'Estrange den Änderungsantrag Nr. 1 erhalten hat, dem zufolge eine neue Ziffer zu dem Entschlie­ßungsantrag hinzugefügt werden soll.

Herr Nielsen begründet den Änderungsantrag.

Der Präsident weist darauf hin, daß die Abstimmung über den Entschließungsantrag mit dem dazu einge­reichten Änderungsantrag am Schluß der Sitzung er­folgt.

Besuch der Delegation des Europäischen Parlaments in Japan im Oktober 1978 (Abstimmung)

Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Baas (Dok. 666/78) an:

21.5.79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/79

— in Anbetracht der durch dieses Defizit verursachten Spannungen in den Handelsbeziehungen zwischen der EG und Japan,

— in der Befürchtung, daß die Hauptgründe für dieses Defizit im kommenden Jahr weiterbestehen werden,

— unter Hinweis darauf, daß sich die Schwierigkeiten auf bestimmte Wirtschaftsbereiche der EG konzentrieren,

— in der Erkenntnis, daß die Möglichkeiten der Gemeinschaft zur Anwendung korrigierender Maßnahmen durch ihre internationalen Verpflichtungen und insbesondere diejenigen, die aus dem Allgemeinen Zoll- und Handels­abkommen (GATT) erwachsen, begrenzt sind,

— in dem Bewußtsein, daß jede unbedachte Verteidigungsmaßnahme eines so großen Wirtschaftsblocks wie der Gemeinschaft nur allzu leicht eine weltweite Eskalation protektionistischer Maßnahmen in Gang setzen könnte, die sich für die Interessen der Gemeinschaft als außerordentlich schädlich erweisen könnte,

— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für Außenwirtschaftsbeziehungen (Dok. 666/78);

Zu den bilateralen Beziehungen zwischen der EG und Japan

1. begrüßt die Wirtschaftsmaßnahmen, die Japan bisher ergriffen hat, um seinen Überschuß in der gesamten Handelsbilanz zu reduzieren, stellt jedoch fest, daß diese die Exportchancen der EG in Japan nicht wesentlich verbessert haben;

2. begrüßt erfreut die Aufforderung der Regierung Fukuda zu einer Festigung der Beziehungen Japans zu Europa und hofft, daß Ministerpräsident Ohira den Beziehungen seines Landes zu Europa ebensoviel Bedeutung beimißt und sie intensivieren wird;

3. erwartet eine größere Kooperations- und Kompromißbereitschaft in den bevorstehenden Gesprächen zwi­schen der EG und Japan über das Handelsdefizit sowie mehr Entgegenkommen in bezug auf die Öffnung des japanischen Marktes;

4. ist der Ansicht, daß den Exporteuren von den zuständigen japanischen Behörden weitere Informationen über das japanische Wirtschaftssystem einschließlich der Beschäftigungspraktiken, des Sozialversicherungssystems, der Struktur der japanischen Groß- und Einzelhandelsmärkte, der Handelsbedingungen sowie der Investitionsmöglich­keiten zugeleitet werden sollten;

5. hofft, daß die bisher angeknüpften Kontakte zu einem besseren gegenseitigen Verständnis beitragen und damit höhere japanische Investitionen in Europa, zum Beispiel in Joint ventures oder Industrieunternehmen, för­dern werden;

6. vertritt die Meinung, daß die Abhängigkeit Japans von Energielieferungen aus dem Ausland Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit zwischen der EG und Japan in diesem Bereich und insbesondere bei der Kernenergie bietet;

7. stellt fest, daß sich durch die Änderung der japanischen Eßgewohnheiten und die dadurch verursachte wach­sende Abhängigkeit von Nahrungsmitteln aus dem Ausland spezifische Möglichkeiten für die Exporteure von Agrarerzeugnissen der Gemeinschaft ergeben könnten;

8. ist der Ansicht, daß die Hilfsmaßnahmen beider Seiten für die Dritte Welt koordiniert werden müßten;

9. fordert eine sorgfältige Untersuchung der Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit zwischen EG und Japan bei Hilfsmaßnahmen für die Dritte Welt, beispielsweise bei der Stabilisierung der Rohstoffpreise für die Entwick­lungsländer;

10. erwartet nach der Einsetzung einer gemeinsamen Saehverständigengruppe EG/Japan für Agrarhandelsfra-gen baldige Ergebnisse;

11. hofft, daß sich die zunehmende technologische und technische Zusammenarbeit zwischen Japan und China auf internationaler Ebene und insbesondere auf die Beziehungen zwischen der EG und Japan positiv auswirken wird;

Nr. C 127/80 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21.5.79

Zu den multilateralen Verhandlungen im Rahmen des GA TT

12. ist sich der entscheidenden Bedeutung eines erfolgreichen Abschlusses der multilateralen Verhandlungen im Rahmen des GATT für die Weltwirtschaft bewußt;

13. hofft, daß das japanische Angebot bezüglich der Zollsenkungen und des Abbaus nichttarifärer Handels­hemmnisse ausreichen wird, um einen solchen erfolgreichen Abschluß zu ermöglichen;

14. unterstreicht die Notwendigkeit einer Änderung der in Artikel XIX des GATT verankerten Schutzklausel, um die Anwendung selektiver Schutzmaßnahmen zu ermöglichen;

15. erwartet, daß im Fall einer Einigung über eine selektive Schutzklausel die Bedingungen, unter denen diese Klausel anwendbar ist, eindeutig festgelegt werden;

Zu den interparlamentarischen Beziehungen

16. nimmt die Gründung der Parlamentarischen Freundschaftsliga Japan/Europäische Gemeinschaft im japani­schen Parlament erfreut zur Kenntnis;

17. fühlt sich durch die bisherigen positiven Ergebnisse der interparlamentarischen Treffen von Delegationen des Europäischen Parlaments und des japanischen Parlaments ermutigt und sieht einem regelmäßigen informellen Meinungsaustausch über einzelne Themen von beiderseitigem Interesse in geeigneter Form erwartungsvoll entgegen;

18. empfiehlt nachdrücklich die Durchführung eines auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit beruhenden Be­suchsprogramms für Japaner und Europäer in ähnlicher Form wie das Besucherprogramm der EG für Nord- und Südamerikaner;

19. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und den Ausschußbericht dem Rat und der Kommission sowie dem japanischen Parlament zu übermitteln.

Richtlinie über bestimmte Materialien und über das Meßwesen (Abstimmung)

Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Nyborg (Dok. 53/79) an:

ENTSCHLIESSUNG

mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu den Vorschlägen der Kommission der Euro­päischen Gemeinschaften an den Rat für

I. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sicherheitsvor­schriften für Baus teilen turmdrehkrane

II. eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 74/150/EWG zur Angleichung der Rechtsvor­schriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern

III. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Betätigungs­raum, Zugänge zum Fahrersitz (Ein- und Ausstieg) sowie Türen und Fenster von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern

IV. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Geräusch­emission von Rasenmähern

21. 5.79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr.-C 127/81

V. eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über gewisse Arten einfacher Druckbehälter

VI. eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 71/316/EWG zur Angleichung der Rechtsvor­schriften der Mitgliedstaaten betreffend gemeinsame Vorschriften über Meßgeräte sowie Meß-und Prüfverfahren

VII. eine neue Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ein­heiten im Meßwesen und zur Aufhebung der Richtlinie 71/354/EWG

Das Europäische Parlament,

— in Kenntnis der Vorschläge der Kommission an den Rat f ) ,

— vom Rat gemäß Artikel 100 des EWG-Vertrags konsultiert (Dok. 548/78, 550/78, 549/78, 562/78 563/78 617/78 und 15/79), '

— unter Hinweis auf seine Aussprachen vom 12. Dezember 1974 (2) und 13. Mai 1976 (J) über ein zügigeres Verfahren zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse,

— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und der Stellungnahmen des Ausschus­ses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz sowie des Ausschusses für Regionalpolitik, Raumordnung und Verkehr (Dok. 53/79),

1. weist nochmals auf die Langsamkeit und die Unzweckmäßigkeit des derzeit üblichen Verfahrens zur Beseiti­gung technischer Handelshemmnisse hin, das sich auf Artikel 100 des EWG-Vertrags stützt;

2. betont die wesentliche Bedeutung der Beseitigung technischer Handelshemmnisse für die Verwirklichung eines gemeinschaftlichen Marktes und hält es daher für dringend notwendig, das Beschlußfassungsverfahren zu vereinfachen; verweist in diesem Zusammenhang auf seinen mehrfach vorgebrachten Vorschlag zur Verfahrensver­einfachung (4);

3. weist darauf hin, daß die Kommission zugesagt hat, einen Vorschlag zur generellen Vereinfachung des Ver­fahrens zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse vorzulegen, und zwar gleichzeitig mit einem Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie für einen einzelnen Sektor;

4. stellt fest, daß zwar der Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie für Baubedarfsartikel vorliegt, doch kein Vor­schlag für eine generelle Vereinfachung des Beschlußfassungsverfahrens zur Beseitigung technischer Handels­hemmnisse;

5. ersucht die Kommission, so rasch wie möglich

a) dem direkt gewählten Parlament ein Dokument über die allgemeinen Grundsätze und die Ziele der Beseitigung der technischen' Handelshemmnisse im allgemeinen Rahmen der Verwirklichung des Binnenmarktes vorzulegen,

b) den in Aussicht gestellten Vorschlag zur Vereinfachung des Beschlußfassungsverfahrens zur Beseitigung techni­scher Handelshemmnisse vorzulegen;

6. ist der Auffassung, daß bei den Vorschlägen in Dok. 548/78 und Dok. 563/78 wegen der damit verbunde­nen Sicherheitsfragen einer vollständigen Harmonisierung der Vorzug vor einer wahlfreien Harmonisierung gege­ben werden sollte;

(') ABl. Nr. C 25 vom 29. 1. 1979, S. 9; ABl. Nr. C 306 vom 22. 12. 1978, S. 7; ABl. Nr. C 25 vom 29. 1. 1979, S. 30; ABl. Nr. C 86 vom 2. 4. 1979, S. 9; ABl. Nr. C 37 vom 10. 2. 1979, S. 2; ABl. Nr. C 42 vom 15. 2. 1979, S. 9; ABl. Nr. C 81 vom 28. 3. 1979, S. 6.

O ABl. Nr. C 5 vom 8. 1. 1975, S. 41. O ABl. Nr. C 125 vom 8. 6. 1976, S. 43. (4) ABl. Nr. C 5 vom 8. 1. 1975, S. 41.

Nr. G l 27/82 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21 .5 .79

7. ersucht die Kommission, in den Richtlinienvorschlag über gewisse Arten einfacher Druckbehälter (Dok. 563/78) die Möglichkeiten des Verfahrens auf der Grundlage der „Herstellererklärung" aufzunehmen;

8. fordert die Kommission auf, kraft ihrer Befugnisse bezüglich dieser Richtlinie den Richtlinienvorschlag betref­fend Meßgeräte (Dok. 617/78) in eigener Verantwortung anzunehmen;

9 fordert die Kommission ferner auf, einmal jährlich ein Programm vorzulegen, aus dem hervorgeht, welche Richtlinienvorschläge zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse sie in den nächsten zwölf Monaten vorzule­gen gedenkt;

10 fordert den Rat auf, die Annahme der zahlreichen Richtlinienvorschläge zur Beseitigung technischer Han­delshemmnisse zu beschleunigen, die ihm in einigen Fällen schon seit Jahren vorliegen und die in einigen Fällen die Voraussetzung für die Annahme des in dieser Entschließung behandelten Richthnienvorschlags (Dok. 548/78) sind;

11. billigt vorbehaltlich dieser Bemerkungen die Vorschläge der Kommission.

Richtlinie über den Straßengüter-Werkverkehr (Abstimmung)

Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Jung (Dok. 50/79) an:

ENTSCHLIESSUNG

mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie über den Straßengüter-Werkverkehr zwischen

Mitgliedstaaten

Das Europäische Parlament,

— in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat ('),

— vom Rat gemäß Artikel 75 des EWG-Vertrags konsultiert (Dok. 628/78),

— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für Regionalpolitik, Raumordnung und Verkehr (Dok. 50/79),

1. äußert seine Befriedigung darüber, daß die Kommission jetzt vorschlägt, den grenzüberschreitenden Straßen­güter-Werkverkehr innerhalb der Gemeinschaft völlig zu liberalisieren;

2. hält es für entschieden notwendig, Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, daß gewerbliche

Beförderungsleistungen als Werkverkehr verschleiert werden;

3. stimmt den vorgeschlagenen Kontrollmöglichkeiten und der Ahndung etwaiger Zuwiderhandlungen zu;

4 hält jedoch ein möglichst einheitliches Vorgehen bei der Ahndung von Verstößen für wünschenswert und spornt daher die Kommission an, demnächst eine diesbezügliche Empfehlung auszuarbeiten;

5. billigt den Vorschlag der Kommission.

(') ABl. Nr. C 41 vom 14.-2. 1979, S. 10.

21- 5. 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/83

Petition zu den Kursverlusten (Abstimmung)

Das Parlament nimmt die im Bericht von Herrn Luster (Dok. 674/78) enthaltene Ent­schließung an:

ENTSCHLIESSUNG

zur Petition Nr. 24/77 von Herrn Rene Thoma und 11 anderen Unterzeichnern zu den Kursverlu­sten zu Lasten von bestimmten Renten- und Pensionsempfängern

Das Europäische Parlament,

— in Kenntnis der Petition Nr. 24/77,

— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für Geschäftsordnung und Petitionen und der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (Dok. 674/78).

1. verweist auf seine Entschließung vom 9. Oktober 1969 über die sozialen Auswirkungen der Abwertungen und Aufwertungen für die Arbeitnehmer, insbesondere die Grenzgänger, Wanderarbeitnehmer und Empfänger von Sozialleistungen (');

2. hofft, daß eine befriedigende Lösung dieses Problems zügiger vorangetrieben wird, nachdem auf den Tagun­gen des Europäischen Rates vom 7. und 8. April 1978 in Kopenhagen und vom 6. und 7. Juli 1978 in Bremen eine größere Währungsstabilität befürwortet worden ist;

3. fordert inzwischen die Kommission auf, der Regierung des Großherzogtums Luxemburg die Annahme von Maßnahmen zu empfehlen, die denen des belgischen königlichen Erlasses vom 9. Mai 1972 vergleichbar sind, dem zufolge französischen Rentenempfängern mit Wohnsitz in Belgien ein Ausgleichsbetrag zu zahlen ist.

4. regt an, in Erwägung zu ziehen, auch die Mittel des Sozialfonds zur Lösung des Problems mit einzubezie-hen;

5. fordert seinen Präsidenten auf, die Petition Nr. 24/77 mit der vorliegenden Entschließung und dem diesbe­züglichen Bericht dem Rat und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu übermitteln.

(») ABl. Nr. C 139 vom 28. 10. 1969, S. 35.

Petition betreffend einfachere Gemeinschaftsverordnungen '(Abstimmung)

Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Luster (Dok. 673/78) an:

ENTSCHLIESSUNG

zur Petition Nr. 4/78 von Herrn Antonio Grassani betreffend einfachere Gemeinschaftsverordnun­gen, die bei jeder Änderung in vollem Wortlaut neu zu schreiben sind

Das Europäische Parlament,

— in Kenntnis der Petition Nr. 4/78,

Nr. C 127/84 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21 .5 .79

— in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für Geschäftsordnung und Petitionen und der Stellungnahme des Rechtsausschusses (Dok. 673/78).

1. ist der Ansicht, daß in der Petition Nr. 4/78 ein grundlegendes Erfordernis der gesetzgeberischen Tätigkeit

hervorgehoben wird;

2. empfiehlt der Kommission als dem für die Vorschläge für die gemeinschaftliche Gesetzgebung zuständigen Organ, diesem Erfordernis Rechnung zu tragen;

3. beauftragt seinen Präsidenten, die Petition Nr. 4/78 zusammen mit dieser Entschließung und dem Ausschuß­bericht der Kommission zu übermitteln:

Verordnung über die Fischerei zwischen Kanada und der EWG (Abstimmung)

Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Lemp (Dok. 35/79) an:

ENTSCHLIESSUNG

mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung über den Abschluß eines Fischereiabkom­

mens zwischen der Regierung Kanadas und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

Das Europäische Parlament,

— in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat ('),

— vom Rat gemäß Artikel 43 des EWG-Vertrags konsultiert (Dok. 680/78),

— in Kenntnis des Berichtes des Landwirtschaftsausschusses (Dok. 35/79),

1. billigt den Vorschlag über den Abschluß eines Fischereiabkommens mit Kanada;

2. dringt darauf, daß der Rat rasch zu einer Einigung kommt, damit die Basis für Verhandlungen über den Abschluß von Fischeiabkommen mit anderen Drittländern zustande kommt.

O ABl. Nr. C 274 vom 18. 11. 1978, S. 5.

Verordnung über den Obst- und Gemüsesektor (Abstimmung)

Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Liogier (Dok. 72/79) an:

21.5 . 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

ENTSCHLIESSUNG

mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung zur Ergänzung von Anhang I der Verord­

nung (EWG) Nr. 1035/72 über eine gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse

Das Europäische Parlament,

— in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat ('),

— vom Rat gemäß Artikel 43 des EWG-Vertrags konsultiert (Dok. 635/78),

— in Kenntnis des Berichtes des Landwirtschaftsausschusses (Dok; 72/79),

billigt den Vorschlag der Kommission.

O ABl. Nr. C 52 vom 27. 2. 1979, S. 6.

Fischereibeziehungen EWG—Norwegen (Abstimmung)

Bei der Abstimmung über den von Herrn Corrie eingereichten Entschließungsantrag (Dok. 122/79) nimmt das Parlament zunächst die Präambel und die Ziffer 1 an.

Zu Ziffer 2 hat Herr Nielsen den Änderungsantrag Nr. 1 eingereicht, dem zufolge diese Ziffer geändert werden soll.

Es spricht Herr Nielsen.

Der Änderungsantrag Nr. 1 wird angenommen.

Das Parlament nimmt die folgende Entschließung an:

ENTSCHLIESSUNG

zu den Fischereibeziehungen EWG-—Norwegen

Das Europäische Parlament,

— in der Erwägung, daß sich die Gemeinschaft und Norwegen über die den Fischern aus der Gemeinschaft in norwegischen Gewässern zuzuteilenden Fangquoten geeinigt haben,

— in der Erwägung, daß das wirtschaftliche Überleben einiger Fischereihäfen in der Gemeinschaft in großem Umfang vom Tiefseefischfäng abhängig ist,

— in der Erwägung, daß sich die Einführung der 200-Meilen-Fischereizonen durch Drittländer auf diese Häfen besonders stark ausgewirkt hat, so daß die Fischereihäfen und angeschlossene Industrien eventuell und mit verheerenden Folgen für die Wirtschaft der betroffenen Gebiete geschlossen werden müssen,

Nr. C 127/85

Nr. C 127/86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79

1. ist besorgt und verwundert darüber, daß die norwegische Regierung kurz nach Inkrafttreten eines Abkom­mens, in dem Fangquoten für Fischer aus der Gemeinschaft in norwegischen Gewässern nördlich des 62. Breiten­grades vorgesehen sind, drei Viertel dieser Gewässer schließen ließ, als Schiffe aus der Gemeinschaft unter erhebli­chem Kostenaufwand dort eingetroffen waren, und somit die Ausschöpfung der gemeinsam festgesetzten Fangquo­ten verhinderte;

2. ersucht die Kommission und den Rat, die Fischereiverhandlungen aufzunehmen, damit die geschlossenen Ab­kommen von allen uneingeschränkt angewendet werden.

3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Humanitäre Hilfe für die ugandische Bevölkerung (Abstimmung)

Das Parlament nimmt die von Herrn Klepsch und anderen eingereichte Entschließung (Dok. 108/79/rev.) an:

ENTSCHLIESSUNG

zu der Notwendigkeit, der ugandischen Bevölkerung dringend humanitäre Hilfe zu leisten

Das Europäische Parlament,

— zutiefst besorgt über die Leiden, die im wesentlichen der Zivilbevölkerung im Rahmen der gewaltsamen Ausein­andersetzungen in Uganda zugefügt werden;

eingedenk der Bindungen, die zwischen Uganda und der Europäischen Gemeinschaft durch das Lome-Abkom­men bestehen, sowie aufgrund der von Solidarität gekennzeichneten Beziehungen zwischen den Völkern Euro­pas und dem ugandischen Volk, dessen lange Tradition seiner sozialen und kulturellen Entwicklung es wür­digt;

1. ersucht die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten, alles in ihrer Kraft Stehende zu tun, um der ugandi­schen Bevölkerung so rasch wie möglich dringende humanitäre Hilfe zu leisten;

2. fordert diese europäischen verantwortlichen Stellen ferner auf, ihre Maßnahmen mit denjenigen des Internatio­nalen Roten Kreuzes, des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für Flüchtlingsfragen und der betroffenen Nachbarländer zu koordinieren, damit das Schicksal der zahlreichen Opfer der jüngsten Kämpfe wirksam gelin­dert wird;

3. wünscht, sobald ein echter Frieden garantiert ist, daß die Gemeinschaft im Rahmen ihrer Politik für Zusam­menarbeit denjenigen Vorhaben den Vorrang gibt, die dem Wiederaufbau Ugandas und dem Wiederaufschwung seiner Wirtschaft dienen;

4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mit­

gliedstaaten zu übermitteln.

Arbeitsunfälle (Abstimmung)

Das Parlament nimmt die von Frau Squarcialupi und anderen eingereichte Entschließung (Dok. 117/79) an:

21. 5.79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/87

ENTSCHLIESSUNG

zu den Arbeitsunfällen

Das Europäische Parlament,

in ehrendem Gedenken an die acht Arbeiter, darunter sieben italienische Emigranten, die durch eine Explosion in einem Walzwerk in Velbert (Bundesrepublik Deutschland) getötet wurden und die zu den Tausenden von Arbei­tern hinzukommen, die ihr Leben durch Arbeitsunfälle verlieren,

1. hebt hervor, daß wieder einmal die Emigranten mehr als alle andern die Risiken und die Nachlässigkeiten, die den Arbeitgebern maximale Gewinne garantieren, mit ihrem Leben und mit Verletzungen und Krankheit bezahlen müssen;

2. fordert, daß der Anwendung des vom Ministerrat bereits gebilligten Aktionsprogramms für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, in dem ein besserer Schutz der Wanderarbeitnehmer vor allem in der Anfangs­phase ihrer Eingliederung in den Arbeitsprozeß als vorrangig bezeichnet wird, höchste Dringlichkeit eingeräumt wird, da die Wanderarbeitnehmer am häufigsten von Unfällen betroffen werden, wie dies die von der zuständigen Behörde in der Bundesrepublik Deutschland gelieferten Angaben beweisen;

3. beauftragt seinen Präsidenten diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Erdbeben in Jugoslawien (Abstimmung)

Das Parlament nimmt die von Herrn Adams eingereichte Entschließung (Dok. 120/79) an:

ENTSCHLIESSUNG

zur Gemeinschaftshilfe an die jugoslawischen Erdbebenopfer

Das Europäische Parlament,

— im Hinblick auf das jüngste Erdbeben in Jugoslawien, das bedauerlicherweise zahlreiche Menschenleben ko­stete und schwere Schäden verursachte,

— im Hinblick auf den Ansatz im Haushaltsplan 1979 der Europäischen Gemeinschaften über Gemeinschaftshilfe für die Bevölkerung der Entwicklungsländer und Drittländer, die von Katastrophen betroffen sind (Artikel 950),

— im Hinblick auf die engen Beziehungen zwischen Jugoslawien und der Europäischen Gemeinschaft,

1. fordert die Kommission auf, ernsthaft zu erwägen, die Mittel des Artikels 950 als Hilfe für xiie Opfer dieses Erdbebens zur Verfügung zu stellen;

2. ersucht die Kommission, die laufenden Gespräche mit Jugoslawien über Handelsvereinbarungen zu beschleuni­gen;

3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Nr. C 127/88 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79

Beschluß über die Tilgung der afrikanischen Schweinepest in Malta (Abstimmung)

Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Albertini (Dok. 73/79) an:

ENTSCHLIESSUNG

mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für einen Beschluß über einen finanziellen Beitrag der Gemein­

schaft zur Tilgung der afrikanischen Schweinepest in Malta

Das Europäische Parlament,

— in Kenntnis des Vorschlags der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (KOM(79) 35 endg.),

— vom Rat gemäß Artikel 43 des EWG-Vertrags konsultiert (Dok. 645/78),

— in Kenntnis des Berichtes des Landwirtschaftsausschusses und der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (Dok. 73/79),

1. billigt den Vorschlag der Kommission, dem zufolge die Gemeinschaft 50 % der Kosten für die Tilgung der afrikanischen Schweinepest in Malta finanzieren soll;

2. betont, daß die Gewährung dieser Hilfe von der Vorlage und der Genehmigung eines einschlägigen Planes der maltesischen Behörden abhängig zu machen ist, und daß ein Verfahren zur Information und Kontrolle über die tiergesundheitliche Lage eingeführt werden sollte, um sicherzustellen, daß das Programm zur Ausmerzung der afrikanischen Schweinepest erfolgreich durchgeführt wird.

Beschluß über die Ausmerzung der afrikanischen Schweinepest in Spanien (Abstimmung)

Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Ney (Dok. 34/79) an:

ENTSCHLIESSUNG

mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für einen Beschluß über einen finanziellen Beitrag der Gemein­

schaft an Spanien zur Ausmerzung der afrikanischen Schweinepest

Das Europäische Parlament,

— in Kenntnis des Vorschlags der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (!)>

— vom Rat gemäß Artikel 43 des EG-Vertrags konsultiert (Dok. 623/78),

— in Kenntnis des Berichtes des Landwirtschaftsausschusses und der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (Dok. 34/79),

1. billigt den Vorschlag;

0) ABl. Nr. C 44 vom 17. 2. 1979, S. 6.

21. 5.79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften N r C 127/89

2. weist darauf hin, daß in Anbetracht des künftigen Beitritts Spaniens und Portugals zur Gemeinschaft jetzt schon die Bedingungen für einen möglichst freien Handelsverkehr, im vorliegenden Fall für Schweinefleisch, ge­schaffen werden müssen;

3. hält es für wichtig, daß die finanzielle Beihilfe der Gemeinschaft mit einem ständigen Informationsaustausch mit den spanischen Behörden Hand in Hand geht und daß, wenn nötig, von Seiten der Gemeinschaft regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden, damit Spanien in die Lage versetzt wird, die afrikanische Schweinepest innerhalb der gesetzten Frist auszumerzen;

4. weist darauf hin, daß in Erwartung einer Ausdehnung der Tilgungsaktion auf Portugal Maßnahmen getrof­fen werden müssen, um zu verhüten, daß die Seuche über die spanisch-portugiesische Grenze importiert wird.

Beschluß über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche in Südosteuropa (Abstim­mung)

Das Parlament nimmt die Entschließung im Bericht von Herrn Ney (Dok. 32/79) an:

ENTSCHLIESSUNG

mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für einen Beschluß über einen finanziellen Beitrag zur Bekämp­

fung der Maul- und Klauenseuche in Südosteuropa

Das Europäische Parlament,

— in Kenntnis des Vorschlags der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat (KOM(79) 27 endg.),

— vom Rat gemäß Artikel 43 des EWG-Vertrags konsultiert (Dok. 632/78),

— in Kenntnis des Berichtes des Landwirtschaftsausschusses und der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (Dok. 32/79),

1. erinnert daran, daß die Gemeinschaft schon wiederholt durch ihre finanzielle Beteiligung an den Maßnah­men der FAO zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche in den Ländern Südosteuropas, die über keine ausreichenden Mittel zur Eindämmung der dort grassierenden Viehseuchen verfügen, beigetragen hat;

2. erinnert ferner daran, daß es für die Erhaltung von Pufferzonen an den südöstlichen Grenzen der Gemein­schaft eintritt, um die Gesundheit der gegen exotische Maul- und Klauenseucheviren nicht immunisierten Tierbe­stände der Gemeinschaft nicht zu gefährden;

3. hält es jedoch für unabdingbar, daß die Verwendung der Mittel, die der FAO zur Verfügung gestellt wer­den, sorgfältiger überwacht wird, damit diese Mittel tatsächlich zur Finanzierung von Maßnahmen verwendet werden, deren Ziel der Schutz der Tierbestände der Gemeinschaft ist;

4. billigt den vorliegenden Vorschlag, jedoch nur unter der Voraussetzung, daß sich die Kommission verpflich­tet, die Verwendung der für den Kauf der Impfstoffe bestimmten Mittel sorgfältig zu überwachen, und daß sie darüber effektiv vor Rat und Parlament Rechnung ablegt.

Nr. C 127/90 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5. 79

Verordnung über die Bekämpfung der klassischen Schweinepest (Abstimmung)

Bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag im Bericht von Herrn Ney (Dok. 33/79) nimmt das Parlament zunächst die Präambel und die Ziffer 1 an.

Nach der Ziffer 1 soll entsprechend dem Änderungsantrag Nr. 1 von den Herrn Ryan und L'Estrange eine neue Ziffer eingefügt werden.

Der Änderungsantrag Nr. 1 wird angenommen.

Das Parlament nimmt die folgende Entschließung an:

ENTSCHLIESSUNG

mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europä­ischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung über Maßnahmen der Gemeinschaft zur

Bekämpfung der klassischen Schweinepest

Das Europäische Parlament,

— in Kenntnis des Vorschlags der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat ('),

— vom Rat gemäß Artikel 43 des EWG-Vertrags konsultiert (Dok. 577/78),

— in Kenntnis des Berichtes des Landwirtschaftsausschusses (Dok. 33/79),

1. billigt den Vorschlag der Kommission;

2. unterstreicht die Bedeutung einer Verlängerung der gegenwärtig und zuletzt durch die Richtlinie 79/111 /EWG dem Vereinigten Königreich, Dänemark und Irland gewährten Ausnahmeregelungen, bis sich die Maßnahmen der Gemeinschaft in der Praxis bewährt haben.

O ABl. Nr. C 23 vom 26. 1. 1979,5. 2.

Zeitplan und Tagesordnung der nächsten Sitzung

Auf Vorschlag des Erweiterten Präsidiums beschließt das Parlament, seine nächste Tagung in der Woche vom 7. bis 11. Mai 1979 in Luxemburg abzuhalten.

Auf Vorschlag des Erweiterten Präsidiums beschließt das Parlament ferner, die Tagesordnung für seine Sit­zungen wie folgt festzulegen:

Montag, 7. Mai 1979:

17.00 Uhr: (')

— Verfahren ohne Bericht;

(') Die angegebenen Uhrzeiten .entsprechen der luxemburgi­schen Sommerzeit.

— Mitteilung der Kommission über die Weiterbe­handlung der Stellungnahmen und Vorschläge des Europäischen Parlaments;

— Zwischenbericht von Herrn Nyborg über Körper­schaftssteuer;

— Bericht von Herrn Noe über die Flugüberwa­chung;

— Bericht von Lord Kennet über irreführende Wer­bung.

Dienstag, 8. Mai 1979:

10.00 Uhr und 15.00 Uhr:

— Bericht von Herrn Bayerl über die Rechte des Ein­zelnen gegenüber der Datenverarbeitung;

21 .5 .79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 127/91

— Bericht von Herrn Nyborg über die Baubedarfsar­tikel;

— Bericht von Heren Nyborg über das gemeinschaft­liche Versandverfahren;

— mündliche Anfrage mit Aussprache an die Kom­mission zur Versorgung der Gemeinschaft mit Rohstoffen;

— Bericht von Frau Dunwoody über gleiches Entgelt für Männer und Frauen;

— Bericht von Herrn Albers über die Dreierkonfe­renz vom November 1978;

— Bericht von Herrn Bertrand über das Europäische Zentrum in Berlin;

— mündliche Anfrage ohne Aussprache an die Kom­mission zur Diskriminierung eingewanderter Frauen in Frankreich;

— gegebenenfalls Bericht von Herrn Ripamonti über den Entwurf des Nachtragshaushaltsplans Nr. 2 für 1979;

— Bericht von Herrn Ripamonti über den Entwurf des Haushaltsvoranschlags des Parlaments für 1980;

— Bericht von Herrn Shaw über die Haushaltsord­nung;

15.00 Uhr:

— Fragestunde (Anfragen an die Kommission);

15.45 Uhr:

— Abstimmung.

Mittwoch, 9. Mai 1979:

10.00 Uhr und 15.00 Uhr:

— Mündliche Anfragen mit Aussprache an den Rat und die Kommission zur Beschäftigungspolitik;

— mündliche Anfrage mit Ausspräche an den Rat zum Rheinwasserabkommen;

— Bericht von Herrn Pintat über die Erweiterung der Gemeinschaft;

— Bericht von Herrn Zagari über die Menschen­rechte in Äthiopien;

— Bericht von Herrn Flämig über die Zusammen­arbeit mit den Entwicklungsländern im Energie­bereich;

— Bericht von Herrn Flämig über das Mehrjahrespro­gramm der GFS 1980-1983;

— Bericht von Herrn Brown über die Stromerzeu­gung;

— Bericht von Herrn Flämig über die Energielage in der Gemeinschaft;

15.00 Uhr:

— Fragestunde (Anfragen an den Rat und die Außen­minister);

16.30 Uhr:

— Abstimmung.

Donnerstag, 10. Mai 1979:

10.00 Uhr und 15.00 Uhr (gegebenenfalls ab 21.00 Uhr):

— Bericht von Herrn Caillavet über das Seminar des Landwirtschaftsausschusses in Echternach;

— Bericht von Herrn Pisoni über den Weinmarkt;

— Bericht von Herrn Hansen über die Berechnung der WAB für Wein;

— Bericht von Herrn Tolman über Isoglukose;

— gemeinsame Aussprache über einen Bericht von Herrn Howell und einen Bericht von Herrn Niel­sen über den Milchsektor;

— gemeinsame Aussprache über einen Bericht von Herrn Lemp zur Fischerei und einen Bericht von

.Herrn Corrie zur Aquakultur;

— gemeinsame Aussprache über einen Bericht von Herrn Hughes zur Rinderleukose und einen Ent­schließungsantrag von Herrn Hughes zu Nerven­krankheiten bei Schweinen;

— Bericht von Herrn Bregegere über die Tabaksor­ten Perustitza und Erzegovina;

— Bericht von Herrn Brugger über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport;

— Bericht von Herrn Ligios über Südfrüchte in der Gemeinschaft;

— Bericht von Herrn Hansen über die Finanzierung auf dem Ölsektor;

— Bericht von Herrn Früh über Hopfen;

— gegebenenfalls Bericht von Herrn Albertini über die Forstpolitik in der Gemeinschaft;

Bericht von Herrn Kavanagh über die Fischerei;

— Bericht von Herrn Sandri über die Einrichtung einer europäischen Agentur für Zusammenarbeit;

— Bericht von Herrn Nyborg über die Arbeitsbedin­gungen;

— Bericht über den Beitritt von Santa Lucia zum Ab­kommen von Lome (ohne Aussprache);

Nr. C 127/92 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 21. 5.79

15.00 Uhr:

— Fragestunde (Anfragen an die Kommission);

15.45 Uhr:

— gegebenenfalls Abstimmung über den Nachtrags­haushaltsplan Nr. 2 und den Entschließungsantrag im Bericht von Herrn Ripamonti;

— Abstimmung über den Entwurf des Haushaltsvor­anschlags des Parlaments für 1980 und den Ent-schließungsantrag im Bericht von Herrn Ripa­monti;

— Abstimmung über die Entschließungsanträge, zu denen die Aussprache abgeschlossen ist.

Freitag, 11. Mai 1979:

9.00 Uhr:

— Verfahren ohne Bericht;

— Abstimmung über die Entschließungsanträge, zu denen die Aussprache abgeschlossen ist;

— Bericht von Herrn Walker-Smith über die Einset­zung eines Ombudsman für die Gemeinschaft;

— gegebenenfalls Bericht von Herrn Schmidt über den Schutz Assoziierter und Dritter in Aktienge­sellschaften;

— gegebenenfalls Bericht von Herrn Shaw über die Kontrolle der Buchungsunterlagen von Kapitalge­sellschaften;

— Bericht von Lord Castle über die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen EWG/Neuseeland;

— Bericht von Herrn Sandri über die Verlängerung des Handelsabkommens mit Uruguay;

— Bericht von Herrn Baas über die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen EWG/ASEAN;

— Bericht von Herrn Kaspereit über Tafeltrauben aus Zypern;

Die Sitzung wird

H. R. NORD

Generalsekretär

— Bericht von Herrn Corrie über die Küstenregio­nen der Gemeinschaft;

— Bericht von Herrn Schyns über den Straßentrans­port von Reisenden und Waren;

— Bericht von Herrn "Fuchs über die Binnenschiff­fahrt;

— Bericht von Herrn Jung über die Beziehungen EWG—COMEGON in der Seeschiffahrt;

— Bericht von Herrn Brown über Gegenstände aus Kunststoff;

— Bericht von Herrn Lamberts über Nährkaseine und Nährkaseinate;

— Bericht von Lord Bethell über ionisierende Strah­lungen;

— Bericht von Herrn Jahn über krebserregende Stoffe in der Umwelt;

— Bericht von Herrn Noe über Qualität und Nähr­wert von Lebensmitteln (ohne Aussprache);

— Bericht von Herrn Lamberts über den Handelsver­kehr mit Geflügelfleisch (ohne Aussprache).

Schluß der Sitzung:

— Abstimmung.

Genehmigung des Protokolls

Gemäß Artikel 17 Ziffer 2 der Geschäftsordnung ge­nehmigt das Parlament das Protokoll der heutigen Sitzung.

Unterbrechung der Sitzungsperiode

Der Präsident erklärt die Sitzungsperiode des Europä­ischen Parlaments für unterbrochen.

11.20 Uhr geschlossen.

Carlo MEINTZ

Vizepräsident


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