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Der Berner Prozess gegen die „Protokolle der Weisen von Zion“ (1933-1937) im Spiegel der...

Date post: 26-Jan-2023
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Michael Nagel, Moshe Zimmermann (Hg.) Judenfeindschaft und Antisemitismus in der deutschen Presse über fünf Jahrhunderte: Erscheinungsformen, Rezeption, Debatte und Gegenwehr. Five hundred years of Jew-Hatred and Anti-Semitism in the German Press: Manifestations and Reactions Band / Vol 2 edition lumière
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Michael Nagel, Moshe Zimmermann (Hg.)

Judenfeindschaft und Antisemitismus in der deutschen Presse über fünf Jahrhunderte:

Erscheinungsformen, Rezeption, Debatte und Gegenwehr.

Five hundred years of Jew-Hatred and Anti-Semitism in the German Press:

Manifestations and Reactions

Band / Vol 2

edition lumière

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Stefanie Mahrer

Der Berner Prozess gegen die „Protokolle der Weisen von Zion“ (1933-1937) im Spiegel der zeitgenössischen schweizerischen Presse.

1. Einleitung Es ist immer sehr schwer, die Meinung der Oeffentlichkeit zu erforschen, denn selbst bei Zusicherung der Anonymität ist es nicht sicher, dass der Befragte den Mut hat seine wahre Absicht kundzutun. Es gibt Rücksichten zu nehmen auf den Arbeitgeber, auf die Kundschaft, auf Familienangehörige, auf Freunde, auch politische Freunde. Nun in den dreissiger Jahren hatte ich und dabei wurde ich von meinen Freunden bekräftigt den Eindruck, dass der Protokollprozess und die damit zusammenhängende Publizität vielen Juden in der Schweiz eher peinlich war. […]1

Diese Worte notierte Georges Brunschvig Ende der 1960er Jahre in seinen unveröffentlichten Memoiren. Brunschvig war im Berner Prozess, um dessen Rezeption es in der Folge gehen wird, Anwalt der Israelitischen Kultusge-meinde Bern, einer der zwei klagenden Parteien. In diesen wenigen Sätzen macht er zwei wichtige Beobachtungen: Erstens, dass es in der Tat nicht ein-fach ist, die Meinung der Öffentlichkeit2 zu erforschen und zweitens, dass die jüdische Bevölkerung der Schweiz zur Zeit der nationalsozialistischen Herr-schaft versuchte, so wenig wie möglich als Kollektiv in Erscheinung zu treten.3

1 Memoiren, Archiv für Zeitgeschichte (AfZ), NL G. Brunschvig: Anwaltschaftliche Tätigkeit Berner Prozess. 2 Der Begriff ‚Öffentlichkeit‘ wird hier im Sinne von ‚öffentlicher Meinung‘ verstanden, soll an dieser Stelle aber nicht weiter ausgeführt werden. Eine gute Einführung über Strukturen und Funktionen von ‚Öffentlichkeit’ geben Jürgen Gerhards und Friedhelm Neidhard. Sie verstehen Öffentlichkeit als „[e]in ausdifferenziertes Kommunikationssystem […], dessen Funktion darin besteht, zwischen den Meinun-gen und Interessen der Bürger und der kollektiven Akteure einer Gesellschaft einerseits und dem politi-schen System andererseits zu vermitteln.“ Jürgen Gerhards/Friedhelm Neidhardt: Strukturen und Funk-tionen moderner Öffentlichkeit. Fragestellungen und Ansätze, in: Stefan Müller-Dohm/Klaus Neumann-Braun (Hg.): Öffentlichkeit, Kultur, Massenkommunikation. Beiträge zur Medien- und Kommunikati-onssoziologie (Studien zur Soziologie und Politikwissenschaft), Oldenburg 1991, S. 31-90, hier: S. 31. 3 Die Bekämpfung von Antisemitismus, die sogenannte ‚Abwehr‘, war wohl eine dezidierte Aufgabe des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes (SIG), erfolgte aber, wie Jacques Picard nachwei-sen konnte, ab dem Jahr 1933 leise und diskret, da es das Bild des loyalen Schweizerbürgers zu vertei-digen galt. Siehe dazu: Jacques Picard: Die Schweiz und die Juden, 1933-1945. Schweizerischer Antisemitismus, jüdische Abwehr und internationale Migrations- und Flüchtlingspolitik, Zürich 1994, S. 93-98; Jacques Picard: Die Schweiz. Hilfe, Selbtshilfe und Solidarität entlang der Grenze, in: Wolfgang Benz/Juliane Wetzel (Hg.): Solidarität und Hilfe für Juden während der NS-Zeit, Berlin 1996, S. 233-270. Saly Mayer, der Präsident des SIG von 1936-1943, wurde nach dem Krieg für seine

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Im Falle der Klage gegen Vertreter der Nationalen Front und des Bundes der eidgenössischen Nationalsozialisten4 wegen Verbreitung der „Protokolle der Weisen von Zion“5 und zweier weiterer antisemitischer und verleumderi-scher Schriften6 entschlossen sich die Israelitische Kultusgemeinde Bern und der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) nach längerem Abwä-gen dennoch, den Schritt vor Gericht und damit in die Öffentlichkeit zu wagen. Die Beklagten7 hatten die „Protokolle“ und die zwei antisemitischen und ver-schwörungstheoretischen Schriften anlässlich einer Kundgebung in Bern am 13. Juni 1933 verkauft und verteilt. Das bernische Kantonalgesetz über das ‚Lichtspielwesen und die Maßnahmen gegen die Schundliteratur‘ vom 10. September 19168 bot die juristische Grundlage für eine Klage. Angestrebt wurde die Klassifizierung der „Protokolle“ als Schundliteratur und somit deren Verteilung oder der Verkauf als gesetzeswidrig. Wie von Kritikern außerhalb der jüdischen Gemeinschaft schnell geäußert, ging es dem SIG tatsächlich nur am Rande um die Verantwortlichen der Kundgebung, sondern vielmehr um eine gerichtliche Bestätigung, dass es sich bei dieser infamen antisemitischen Verschwörungstheorie um eine Fälschung handle. In einem langwierigen Pro-

angeblich unterwürfige Haltung gegenüber den Schweizer Behörden scharf kritisiert. Hanna Zweig konnte in ihrer Dissertation aber nachweisen, dass die vordergründig passive Handlungsweise Mayers als Schutzschild für teilweise erfolgreiche Rettungsmaßnahmen für jüdische Flüchtlinge diente. Hanna Zweig-Strauss: Saly Mayer (1882-1950), ein Retter jüdischen Lebens während des Holocaust, Köln 2007. 4 In den 1930er Jahren führten mehrere politische Gruppierungen in ihrem Parteinamen die Bezeich-nung ‚Front‘, daher bürgerten sich die Sammelbegriffe ‚Frontenbewegung‘ und ‚Frontismus‘ für diese Organisationen ein. Die verschiedenen Gruppen, die als Reaktion auf die politische und wirtschaftliche Krise und inspiriert von Faschismus und Nationalsozialismus entstanden, waren äußerst heterogen, vertraten aber, in unterschiedlicher Intensität, eine gemeinsame Haltung, die sich mit den Stichworten nationalistisch, antikommunistisch, antiliberal und antisemitisch charakterisieren lässt. Die Nationale Front (1930-1943) war die stärkste Bewegung und vertrat eine extreme nationalsozialistische Ideologie. In der Folge werden die unterschiedlichen Protagonisten oder Anhänger der Bewegung als ‚Frontisten‘ bezeichnet. Weiterführende Literatur: Catherine Arber: Frontismus und Nationalsozialismus in der Stadt Bern. Viel Lärm, aber wenig Erfolg, Bern 2003; Peter Gilg/Erich Gruner: Nationale Erneuerungsbewe-gungen in der Schweiz, Stuttgart 1966; Beat Glaus: Die Nationale Front. Eine Schweizer-faschistische Bewegung 1930-1940, Basel 1969. 5 Zu den „Protokollen der Weisen von Zion“ gibt es eine Reihe von Literatur. Ein kurze und gut lesbare Einführung bietet: Wolfgang Benz: Die Protokolle der Weisen von Zion. Die Legende von der jüdischen Weltverschwörung, München 2007. 6 Es handelt sich dabei um die Artikel „Schweizermädchen hüte dich vor schändenden Juden“, erschie-nen im Eidgenossen vom 15.6.1933, und den zwei Wochen später am 1. August 1933 ebenfalls im Eidgenossen erschienenen „Aufruf an alle heimattreuen und blutbewussten Eidgenossen“ 7 Theodor Fischer (Herausgeber des Eidgenossen), Silvio Schnell, Johann Konrad Meyer, Georg Bern-hard Haller und Ernst Walter Ebersold 8 Der maßgebende Artikel 14 lautete: „Verboten sind: Die Drucklegung, der Verlag, die Feilhaltung, der Verkauf, die entgeltliche Ausleihe, die öffentliche Ausstellung und Anpreisung, sowie jedes andere In-verkehrbringen, deren Form und Inhalt geeignet sind, zur Begehung von Verbrechen anzureizen oder Anleitung zu geben, die Sittlichkeit zu gefährden, das Schamgefühl gröblich zu verletzen, eine verro-hende Wirkung auszuüben oder sonstwie groben Anstoss zu erregen. Das Verbot trifft Bücher, Schrif-ten, Drucksachen, Lieder, Abbildungen, Plakate, Inserate und andere gedruckte oder bildliche Darstel-lungen.“ AfZ: SIG, Berner Prozess, 44.33 V.

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zess, dem sogenannten Berner Prozess9 unter der Leitung des Berner Richters Walter Meyer, wurde von Gutachtern und Zeugen glaubhaft belegt, dass es sich bei den angeblichen „Protokollen“ der jüdischen Weltverschwörung um eine Fälschung und um ein Plagiat handelte. Die Schweizer Frontisten konnten trotz personeller und finanzieller Unterstützung aus Deutschland das Gericht nicht vom Wahrheitsgehalt der Schrift überzeugen. Die Angeklagten wurden zu bescheidenen Geldstrafen und zur Übernahme der Prozesskosten verurteilt, im zweitinstanzlichen Verfahren 1937 dann aber freigesprochen. Der Richter des Obergerichts wies ausdrücklich darauf hin, dass der Freispruch nicht be-deute, dass die „Protokolle“ echt seien, sondern vielmehr, dass die Angeklag-ten nicht nach dem Schundliteraturgesetzartikel verurteilt werden könnten, da es sich bei den „Protokollen“ wohl um üble Verleumdung handle, aber eben nicht um Schundliteratur. Das Vermächtnis des erstinstanzlichen Gerichtsver-fahrens blieb trotz Revision des Urteils bestehen: Es konnte vor Gericht bewie-sen werden, dass es sich bei den „Protokollen der Weisen von Zion“ um eine Fälschung und um ein Plagiat handelte und nicht, wie von den Nationalsozia-listen in Deutschland und Antisemiten in aller Welt behauptet, um einen an-geblichen Masterplan der jüdischen Weltherrschaft.

In diesem Beitrag soll es nun darum gehen, aufzuzeigen, wie dieser Prozess in der Öffentlichkeit rezipiert wurde. Denn die Resonanz in der Presse war groß, dies ganz im Gegensatz zur sonst üblichen Zurückhaltung in den Medien der dreißiger Jahre. Die im nördlichen Nachbarland heftig diskutierte soge-nannte Judenfrage war kaum Thema in Schweizer Zeitungen und Zeitschriften; Jacques Picard spricht gar von einer „Tabuisierung“.10 Das Prozessgeschehen machte aber nur einen Teil der medialen Aufmerksamkeit aus. Insbesondere unmittelbar vor und nach den Prozesstagen11 füllten sich die Seiten mit Berich-ten zu den Prozessparteien. Dabei wurde die jüdische Klägerschaft meist gene-ralisierend, aber nicht unbedingt abwertend, als „das Judentum“ dargestellt. Es fanden sich Artikel über jüdische Geschichte und Religion neben Artikeln über 9 Der Berner Prozess wurde in der Forschung trotz seiner großen Relevanz noch kaum rezipiert. Die ausführlichste Darstellung bleibt bis heute die veröffentlichte Lizentiatsarbeit von Urs Lüthi: Der Mythos von der Weltverschwörung: die Hetze der Schweizer Frontisten gegen Juden und Freimaurer - am Beispiel des Berner Prozesses um die „Protokolle der Weisen von Zion“, Basel 1992. Norman Cohn widmet sich in seinem Werk zu den „Protokollen“ in einem Kapitel dem Prozess: Norman Cohn: Warrant for Genocide. The Myth of the Jewish World Conspiracy and the Protocols of the Elders of Zion, London 1996, S. 238-255. Michael Hagemeister, der zu den besten Kennern der Geschichte der „Protokolle“ zählt, arbeitet zur Zeit an einer Publikation zum Prozess. 10 Picard, Die Schweiz und die Juden (wie Anm. 3), S. 46. 11 Der Prozess fand in mehreren Phasen statt: Die Anklageschrift wurde am 26. Juni 1933 eingereicht und das Verfahren mit der ersten Hauptversammlung am 16. November desselben Jahres eröffnet. Vom 29.-31. Oktober 1934 wurden die Kläger, Beklagten und Zeugen vernommen. Da die Beklagten Mühe bei der Berufung eines Sachverständigen bekundeten, wurde der Prozess wiederum unterbrochen und erst im April 1935 wieder aufgenommen. Die Verlesungen der Gutachten dauerten vom 29. April bis zum 13. Mai, das Urteil wurde am 14. Mai gesprochen. Die Verhandlungen vor dem Berufungsgericht beanspruchten demgegenüber viel weniger Zeit. Hier wurde der Prozess am 27. Oktober 1937 eröffnet; das Urteil wurde fünf Tage später am 1. November gesprochen, vgl. Lüthi, Mythos von der Weltver-schwörung (wie Anm. 9).

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die frontistische Bewegung in der Schweiz. Der Berner Prozess wurde aber auch zum Anlass genommen, öffentlich über eine mögliche „Judenfrage“ nachzudenken. An dieser Stelle machte sich die Schere zwischen dezidiert antisemitisch argumentierenden und der angeblichen „Judenfrage“ kritisch entgegenstehenden Blättern auf. Dieser Antagonismus soll aber nicht Thema des Beitrags sein. Vielmehr soll erstens interessieren, welche zeitgenössischen Debatten in den Artikeln aufgegriffen wurden, und zweitens, warum gerade der Berner Prozess die Grenzen des Sagbaren ausdehnte. In diesem Sinne soll das von Georges Brunschvig zu Recht als schwierig bezeichnete Unterfangen ge-wagt werden, „die Meinung der Öffentlichkeit zu erforschen.“12

2. Die Rezeption in Zahlen

Zu diesem Zweck wurden etwas über 150 Artikel aus 53 Tages- und Wochen-zeitungen der deutschsprachigen13 Schweiz ausgewertet.14 Die Auswahl wurde so getroffen, dass neben den großen, überregionalen Tageszeitungen aus den Städten auch Lokalblätter der ruralen Gebiete mit sowohl protestantischem wie auch katholischem Hintergrund berücksichtigt wurden, ferner ist von linken bis zu rechten Blättern das gesamte politische Spektrum vertreten. Die Auswer-tung nach geographischen Kriterien ergab folgende Aufteilung: 21 Blätter sind dem ländlichen und 18 dem urbanen Raum zuzuordnen, die übrigen 14 wiesen keine distinktiven Merkmale auf. Eine weitere Einteilung nach Zeitungen mit einer klar antisemitischen Grundhaltung15 zeigte, dass von den 54 Blättern sechs dieser Kategorie zugeordnet werden müssen, davon wurden fünf für eine ländliche Leserschaft und nur eines (Berner Tagblatt) für die städtische publi-ziert.

12 Memoiren (wie Anm. 1). 13 Die Presse der französischen und italienischen Schweiz wurde hier nicht berücksichtigt, da die frontistische Bewegung stark von Nazideutschland beeinflusst war und die nationalistischen Bewegun-gen der nicht deutschsprachigen Landesteile demnach gesondert betrachtet werden müssten. So war z.B. in der italienischen Schweiz die äußerste Rechte vom Faschismus Mussolinis beinflusst. 14 Bis anhin gibt es nur wenige Forschungsarbeiten zur schweizerischen Presselandschaft in den 1930er Jahren, bekannt sind lediglich ein paar wenige Eckdaten ab dem Jahr 1939: In diesem Jahr betrug die Zahl an Tages- und Wochenzeitungen 406 mit einer täglichen Gesamtauflage von 1,45 Millionen (die Gesamtbevölkerung betrug in diesem Jahr ca. 4,2 Mio.). Bis Mitte des 20. Jahrhunderts waren die einzelnen Zeitungen parteipolitisch und konfessionell geprägt. Bundesamt für Statistik: Kaufzeitungen: Entwicklung der Titelzahl und der Auflage http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/ de/index/ themen/ 16/03/key /ind16.indicator.16010201.160201.html?open=160001#160001 (letzer Zugriff: 12.5.2010), 15 Als Kriterien habe ich dabei folgende Punkte festgelegt: willkürliche Beschuldigungen von Juden; Unterstützung der Judenpolitik des nationalsozialistischen Deutschland; diskriminierende Äußerungen bezüglich Rasse, Religion, Äußerlichkeiten, Charakter etc.; Juden können keine gleichberechtigten Schweizerbürger sein; Glaube an eine jüdische Weltverschwörung. Diese Kriterien wiederum sind das Resultat einer genauen Quellenstudie.

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3. „Weltjudentum“ und „fremdländische Pflanzen“ – diskursive Konstruk-tionen des Fremden

Die Berichterstattung in den antisemitischen Zeitungen argumentierte mit be-kannten Motiven. So schrieb zum Beispiel das Berner Tagblatt, dessen Chef-redakteur Heinrich Eugen Wechlin selber Frontist war, es gelte, die Schweiz vor einer „jüdischen Invasion“ zu bewahren.16 Der Berner Prozess bot Gelegenheit, die Aufmerksamkeit der Leserschaft ganz allgemein auf die „Judenfrage“ zu lenken. Es flossen rassistische Argumente wie die angebliche rassische und moralische Minderwertigkeit der Juden gegenüber den „Ariern“, aber auch verschwörungstheoretische Motive in die Artikel mit ein. Das ei-gentliche Prozessgeschehen schien nur an wenigen Stellen durch, und wenn, dann war die Berichterstattung dazu mit antisemitischen und verschwörungs-theoretischen Motiven durchwoben. Die Juden im Allgemeinen, aber auch die seit Jahrzehnten oder Jahrhunderten ansässigen jüdischen Mitbürger in der Schweiz wurden zu Fremden stilisiert. Wenn das jüdische Volk als „ein Volk von Lügnern“17 dargestellt wurde, wenn dem Judentum die Kontrolle der Zei-tungslandschaft der Schweiz und der Welt untergeschoben wurde18, dann wird offensichtlich, dass der Antisemitismus ein Teil des öffentlichen Diskurses war, der sich zwar nur selten einer derart expliziten Sprache bediente, aber auf bekannte Bilder und Stereotype zurückgreifen konnte.

Der Antisemitismus in der Schweiz hat eine lange Tradition und Ge-schichte.19 Nach dem Ersten Weltkrieg erhielt die judenfeindliche Stimmung einen Auftrieb, der sich u.a. in der Presse niederschlug. Insbesondere in bür-gerlichen Kreisen und unter konservativen Intellektuellen20 fand er große Verbreitung.21 Diese Form von Antisemitismus kam leiser und diskreter daher als der sogenannte Radauantisemitismus nationalsozialistischer Spielart, und man distanzierte sich von der Frontenbewegung, aber nicht aus humanitären oder humanistischen Beweggründen, sondern aufgrund von patriotischen Ge-

16 „Die Schweiz und die Israeliten“, in: Berner Tagblatt vom 22. Juli 1933. 17 „Der Prozess der Israeliten“, in: Bischofzeller Nachrichten vom 6. November 1934. 18 „Die Judenfrage“, in: Steiner Grenzbote vom 21. Oktober 1933. 19 Bei der Bundesstaatsgründung von 1848 wurden der jüdischen Bevölkerung die erhofften bürgerli-chen Rechte verwehrt. Erst auf Druck aus dem Ausland wurden 1866 die Niederlassungs- und 1874 schließlich die Religionsfreiheit gewährt. Das sich hinter Tierschutzargumenten tarnende, aber in Wahrheit antisemitische Schächtverbot von 1893 gehört zum antijüdischen Dispositiv der Schweiz, wie auch die verschärften Anforderungen für jüdische Einbürgerungskandidaten in Zürich kurz vor und nach dem Ersten Weltkrieg. Picard, Die Schweiz und die Juden (wie Anm. 3), S. 238. Zur Emanzipati-onszeit siehe u.a.: Augusta Weldler-Steinberg/Florence Guggenheim-Grünberg et al.: Geschichte der Juden in der Schweiz vom 16. Jahrhundert bis nach der Emanzipation, Zürich 1966. Und zur nach-emanzipatorischen Zeit bis zu Jahrhundertwende: Friedrich Traugott Külling: Antisemitismus in der Schweiz zwischen 1866 und 1900, Zürich 1977. 20 Zum bisher kaum untersuchten Phänomen rechter Intellektueller in der Zwischenkriegszeit siehe: Aram Mattioli (Hg.): Intellektuelle von rechts. Ideologie und Politik in der Schweiz 1918-1939, Zürich 1995. 21 Aaron Kamis-Müller: Antisemitismus in der Schweiz, 1900-1930, Zürich 1990, hier: S. 289-292.

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fühlen: Eine Einflussnahme Deutschlands auf die unabhängige Schweiz mit ihrer föderalistischen Struktur und ihrem demokratischen Erbe musste abge-wehrt werden. Aber auch eine angebliche jüdische Unterwanderung der schweizerischen Kultur und Eigenart wurde als Bedrohung empfunden.

Den Angeklagten im Berner Prozess wurde in der antisemitischen und zu einem geringeren Teil auch in der nicht-antisemitischen Presse zwar kein un-eingeschränktes Verständnis, aber doch Sympathie entgegengebracht. Die Unbeholfenheit, mit sie während der Vorbereitungen zum Prozess auftraten und die schließlich in mehreren Bittschreiben an das „Braune Haus“ in Mün-chen mündete, wurde in der antisemitisch gefärbten Presse aufgegriffen und gedreht: Die Angeklagten wurden in den rechten Blättern zu Opfern einer „jü-dischen Übermacht“ stilisiert.22 Die spätere Einmischung des nationalsozialisti-schen Deutschland in eine schweizerische Affäre wurde zu Beginn herunterge-spielt und als nötiges Übel gegen die Übermacht des „internationalen Juden-tums“ dargestellt. Wobei dann aber gerade das Eintreten Ulrich Fleischhauers, eines Erfurter Nationalsozialisten erster Stunde, Oberstleutnants a.D. und Gründers des antisemitischen „Welt-Dienst“23 in das Prozessgeschehen als Experte der Beklagten in der breiteren Schweizer Öffentlichkeit Unbehagen auslöste. Der selbsternannte „Freimaurer- und Judenexperte“ missbrauchte den Prozess als Propagandabühne. Selbst den Angeklagten ging das Vorgehen ihrer deutschen Helfer zu weit – Ubald von Roll, der Leiter des Gaues Bern der Nationalen Front, schrieb am 18. Dezember an den „Weltdienst“, dass die Schweizer Frontisten im Kampf gegen „das Judentum und das ganze dazuge-hörige Gewürm“ mit den Erfurtern mitziehen würden, sobald es aber politisch werde, habe die Zusammenarbeit Grenzen.24

Für einen Teil der Frontenbewegung war der Anschluss an Deutschland er-klärtes Ziel, vielen aber ging dieses Ansinnen zu weit. Die Loyalität mit dem Vaterland Schweiz, das Mythologisieren von Demokratie und Neutralität und die Überhöhung einer ‚schweizerischen Eigenart‘ dienten als identitätsstiftende Momente. Mittels Exklusionserklärungen wurden Fremde und Fremdes ausge-grenzt, und so ist es auch bezeichnend, dass der schweizerische Antisemitis-mus in erster Linie xenophobe und nur am Rande auch rassistische Züge auf-wies.25 Gerade in der Berichterstattung zum Berner Prozess wurden allerdings diese Grenzen verwischt; antisemitische Stereotype, rassistische Gesinnung 22 „Bemerkungen zu einem Prozess“, in: Berner Tagblatt vom 2. November 1934. 23 Ulrich Fleischhauer (1876-1960) war ein überzeugter Antisemit und selbsternannter Experte für die Judenfrage, der bereits nach dem Ersten Weltkrieg der Deutschnationalen Volkspartei beitrat. 1919 gründete er den A. Bodung-Verlag, in dem er antisemitische Publikationen herausgab. 1933 gründete er den international antisemitisch agitierenden „Welt-Dienst“ mit eigener Zeitschrift (Welt-Dienst), die in mehreren Sprachen, am Ende angeblich in 21 Sprachen, vertrieben wurde. Zum „Welt-Dienst“ und seinem Gründer und Leiter Ulrich Fleischhauer vgl. auch den Beitrag von Hanno Plass in diesem Band. 24 Brief Ubald von Roll an de Pottere, 18.12.1934. Hier zitiert nach Lüthi, Mythos von der Weltverschwörung (wie Anm. 9), S. 59. 25 Siehe dazu: Patrick Kury: Über Fremde reden. Überfremdungsdiskurs und Ausgrenzung in der Schweiz 1900-1945, Zürich 2003.

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und xenophobe Horrorszenarien wurden öffentlich geäußert. Der sonst so dis-krete und stille schweizerische Antisemitismus26 machte für ein paar Monate dem lauten, öffentlichen und gehässigen Platz. Der Umstand, dass sich eine Handvoll junger Schweizermänner vor Gericht wiederfand und sich gegen eine Anklage zu verteidigen hatte, die von jüdischen Gruppierungen eingereicht wurde, genügte, um die dünne Schicht, hinter der sich der latente Antisemitis-mus verbarg, bersten zu lassen.

Der weitaus größere Teil der Schweizer Presselandschaft sprach jedoch in erheblich besonneneren Tönen, in denen kaum antisemitische Laute auszuma-chen waren. Wie eingangs angeführt, zählte ich unter den 53 untersuchten Zeitungen nur sechs radikal antisemitische. Aber auch die gemäßigten Zeitun-gen der politischen Mitte und die der urbanen Linken konnten sich nur selten zu einer Verteidigung der jüdischen Mitbevölkerung gegen antisemitische Beschuldigungen und Verunglimpfungen durchringen – es wurde nicht gegen den Antisemitismus als solchen, sondern gegen den sogenannten deutschen Radauantisemitismus angeschrieben. Es wurde nicht die Verunglimpfung an sich verurteilt, auch wenn einige Blätter Verständnis für den Prozess äußerten, sondern der Einfluss Deutschlands und das Eindringen „fremdländischen Ge-dankenguts“ bekämpft.

So schrieb das Aargauer Volksblatt z.B. am 16. September 1933: Fremdländische Pflanzen gedeihen bekanntlich in unserem wetterharten, rauen Klima nicht oder vegetieren nur kümmerlich. Das muss auch ‚Der Eidgenosse‘ erfahren, das Kampfblatt der nationalsozialistischen Eidgenossen.27

Das Bild des „wetterharten und rauen Klimas“ fügt sich ein in die Inszenie-rung des Schweizer Alpenmythos. Die Alpen als Sinnbild für Stärke und Un-bezwingbarkeit sind fester Bestandteil der Geistigen Landesverteidigung.28

Zu diesem Begriff: In wenigen Schlagworten zusammengefasst, lässt sich die sogenannte Geistige Landesverteidigung als eine patriotische Geisteshal-tung definieren, in welcher das betonte Eintreten für die kulturelle und wirt-schaftliche Autonomie des Staates im Mittelpunkt stand. Die Anhänger dieser Gesinnung lehnten faschistische, nationalsozialistische und kommunistische Totalitarismen ab. Die Verteidigung des Vaterlandes hatte nicht nur auf militä-rischer, sondern eben auch auf kultureller und gesellschaftlicher Ebene zu er-folgen. Die Geistige Landesverteidigung umfasste große Teile der Gesellschaft und keineswegs nur, wie ab den 1970er Jahren oft beschönigend eingeschränkt wurde, eine ländlich konservative Schicht.29 Eine „schweizerische Eigenart“ 26 Siehe dazu u.a. Wolfgang Benz: Antisemitismus in der Schweiz, in: Judaica 56 (2000), S. 4-18. 27 „Die Presse der ‚Nationalen Erneuerung‘“, in: Aargauer Volksblatt vom 16. September 1933. 28 Siehe dazu: Dominik Schnetzer: Bergbild und Geistige Landesverteidigung. Die visuelle Inszenie-rung der Alpen im massenmedialen Ensemble der modernen Schweiz, Zürich 2009. Zur Geistigen Lan-desverteidigung siehe auch den Beitrag von Marlen Oehler Brunnschweiler in diesem Band. 29 Hans Ulrich Jost stellt die Geistige Landesverteidigung in eine Reihe mit den Totalitarismen des 20. Jahrhunderts, indem er vom „helvetischen Totalitarismus“ spricht. Hans Ulrich Jost: Bedrohung und Enge (1914-1945), in: Beatrix Mesmer (Hg.): Geschichte der Schweiz und der Schweizer, Basel und

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wurde diskursiv konstruiert, Geschichte und Landschaft wurden mythologi-siert, um so eine dezidiert schweizerische Identität zu formulieren. Fremdes und Fremde wurden in diesem Zusammenhang als Bedrohung für das Eigene stilisiert und abgelehnt.30

Die Dichotomie zwischen ‚eigen‘ und ‚fremd‘ zieht sich denn auch leitmo-tivisch durch die Berichterstattung, und zwar sowohl in den antisemitischen wie auch in den gemäßigten Zeitungen. In einem Artikel mit dem Titel

Nicht nur die Kinder bloß speist man mit Märchen ab. Der märchenhafte Erfolg einer plumpen Fälschung31

des liberal-demokratischen Bund vom 26. April 1933, also kurz vor Einrei-chung der Klageschrift, wird die frontistische Bewegung und ihre Presse als „übernational“ bezeichnet. Die Bezeichnung weist in diesem Artikel aber nicht auf eine übermäßig patriotische Ideologie der Frontisten hin, sondern bezeich-net deren Einstellung als einer internationalen Bewegung oder Geisteshaltung zugehörig. In den Augen der Verfasser würden sie mit der Orientierung an der rassistisch-antisemitischen Judenpolitik einer anderen Regierung den eigenen Staat hintergehen. Die Anschuldigung der Internationalität und Illoyalität, der Unterwanderung des Staates und der Manipulation der staatlichen Politik, wie sie genau in den „Protokollen der Weisen von Zion“ dem Judentum angedich-tet wird, wird hier umgedreht: Den radikalen Antisemiten wird Illoyalität und Internationalität unterstellt; die selbsternannten Beschützer des „Schweizer-tums“ werden zu Fremden und ihre Ideologie zum Fremden erklärt.

Derselbe Topos findet sich, mit anderer Stoßrichtung, in der frontistischen Presse: Der Eiserne Besen, das Kampfblatt der Nationalen Front, schreibt am 30. Juni 1933:

Das sog. ‚schweizerische‘ Judentum droht mit einem Druck aus dem Ausland, d.h. nichts anderes als dass das internationale Judentum gegen unser Vaterland aufgeboten würde. Durch ‚Druck aus dem Ausland‘ wurde das Schweizervolk 1866 gezwungen, die volle Gleichberechtigung der Juden anzuerkennen. Auch heute soll also wieder ‚international‘ gearbeitet werden. Ist das nicht der beste

Frankfurt a. M. 1986, S. 731-819. Dieser These wurde u.a. von Josef Mooser und Kurt Imhof heftig widersprochen: Kurt Imhof/Hans Ulrich Jost: Geistige Landesverteidigung. Helvetischer Totalitarismus oder antitotalitärer Basiskompromiss?, in: Schweizerisches Landesmuseum Zürich (Hg.): Die Erfindung der Schweiz 1848-1998, Zürich 1998, S. 365-379; Josef Mooser: Die 'Geistige Landesverteidigung' in den 1930er Jahren. Profile und Kontexte eines vielschichtigen Phänomens der schweizerischen politi-schen Kultur in der Zwischenkriegszeit, in: Schweizerische Zeitschrift für Geschichte 47 (1997), S. 685-708. 30 Erinnerungen von Zeitzeugen an die Landesaustellung von 1939, die sogenannte Landi, welche 1989 aufgezeichnet wurden, illustrieren die klare Ablehnung alles Fremden. So äußerte sich z.B. Liselotte Meyer-Fröhlich: „Einmal, als ich in Zürich Tram fuhr, redete da ein Deutscher seine Sprache, und es entstand eine richtig hasserfüllte Stimmung um ihn herum. Das spürte man direkt.“ Alfred Catta-ni/Kenneth Angst: Die Landi vor 50 Jahren in Zürich. Erinnerungen - Dokumente - Betrachtungen, Stä-fa 1989, S. 79. 31 Der erste Teil des Titels ist als direktes Zitat aus Gotthold Ephraim Lessings „Nathan der Weise“ ent-nommen.

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Beweis, dass das Judentum international verbunden ist und eine internationale Politik besitzt?

Den Schweizerjuden wird explizit die Zugehörigkeit zur schweizerischen Bürgergesellschaft abgesprochen.32 Hier wird die jüdische Bevölkerung zum Fremden erklärt und das Schreckgespenst des allmächtigen und international zusammenarbeitenden Weltjudentums an die Wand gemalt.

Das Eigene und das Fremde, Inklusion und Exklusion waren sich wieder-holende Topoi in der Berichterstattung über den Berner Prozess, bedeuteten aber für die Parteien Unterschiedliches. Dass sich auch konservative Blätter zu einer klaren Stellungnahme für die jüdischen Mitbürger durchringen konnten, ist der Ambiguität der Idee des ‚Eigenen‘ geschuldet. Die bisherige Forschung hat aufgezeigt, dass das schweizerische Judentum keinen Platz im nationalen Identitätsdispositiv fand.33 Während des Berner Prozesses wurde der Exklusionsdiskurs brüchig, da der nationalsozialistische Antisemitismus für die eigene schweizerische Identität bedrohlicher wirken musste als die jüdischen Mitbürger. Die nationalsozialistische Ideologie, vertreten durch die Fronten und im Gerichtssaal von Ulrich Fleischhauer, wurde in den gemäßigten Zei-tungen und mit Einschränkung auch in antisemitischen Blättern als Angriff auf die Unabhängigkeit der Schweiz und somit als Bedrohung aufgenommen. Der größte Teil der Zeitungen reagierte denn auch mit einer klar antideutschen Haltung und lehnte den Versuch Nazideutschlands, den Prozess zu beeinflus-sen, dezidiert ab.

4. „Landesverräter und Heil-Hitler-Eidgenossen“ – antideutsche Haltung in der Presse

Am schärfsten trat hierbei die Presse der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz hervor: Auf die Gesuche um Unterstützung, welche die Beklagten an Deutschland richteten, titelte der wahrscheinlich der Frontenspiegel:

Wo sind die Landesverräter? ‚Heil-Hitler-Eidgenossen‘ betteln bei Goebbels.34

Der Frontenspiegel und das Volksrecht-Sozialdemokratische Tagblatt pub-lizierten eine Reihe von Briefen der Beklagten an das Propagandaministerium in Berlin und Korrespondenzen mit dem „Weltdienst“ in Erfurt.35 Das erklärte 32 Zur juristischen und gesellschaftspolitischen Dimension der Staatsbürgerschaft siehe Regula Argast: Staatsbürgerschaft und Nation. Ausschließung und Integration in der Schweiz 1848 - 1933, Göttingen 2007; Brigitte Studer/Anina Gidkov et al.: Das Schweizer Bürgerrecht. Erwerb, Verlust, Entzug von 1848 bis zur Gegenwart, Zürich 2008. Zur Konstruktion von Identitätsentwürfen: Guy Paul Marchal/Aram Mattioli: Erfundene Schweiz. Konstruktionen nationaler Identität. La Suisse imaginée. Bricolages d'une identité nationale, Zürich 1992. 33 Siehe dazu auch den Beitrag von Marlene Oehler Brunnschweiler in diesem Band. 34 Im Archiv für Zeitgeschichte der ETH Zürich ist nur eine Kopie des Artikels vorhanden, wobei weder das Datum noch der Name der Zeitung angegeben ist. Als Autor wird lediglich die Sozialdemokratische Partei der Stadt Zürich genannt. Man kann aber davon ausgehen (Satz, Layout), dass es sich beim Publikationsorgan um den Frontenspiegel handelte, als Erscheinungsjahr kann 1937 angenommen werden. 35 So zum Beispiel am 10. Juni 1937 oder am 25. September 1937

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Ziel der sozialdemokratischen Presse war es, die Fronten und die Angeklagten als von Deutschland abhängig und ideologisch beeinflusst darzustellen. Aber auch die liberale Presse, z.B. die Neue Zürcher Zeitung (NZZ), Der Freisinnige oder die Schweizerische Republikanische Presse, verbaten sich eine Einmi-schung in den Prozess und die Beeinflussung des Gerichts durch Deutschland. Der Prozess erlangte so in der Presse und der öffentlichen Wahrnehmung eine Dimension, die über die eigentliche Verhandlung herausging. Die Prozessfüh-rung und insbesondere die Verurteilung der Angeklagten durch Richter Walter Meyer wurden als Triumph der Unabhängigkeit der Schweiz gefeiert. So schrieb die NZZ am 19. Mai 1935:

Schweizerischer Widerstand gegen diese geistige und seelische Verpestung [gemeint ist der radikale Antisemitismus, wie er in Julius Streichers Stürmer vertreten wurde, S.M.], gegen Verrückung des gesunden Menschenverstandes wird wohl nicht weiterhin sich auf Gerichtsurteile stützen wollen.

In den Schweizerischen Republikanischen Blättern rief der Chefredakteur Johan Babtist Rusch36 die Schweizer Christen auf, ihren Glauben gegen die na-tionalsozialistische Propaganda zu verteidigen. Der Aufruf steht im Zusam-menhang mit Fleischhauers Diffamierung der Fünf Bücher Mose. Fleischhauer betitelte in seinem während viereinhalb Prozesstagen vorgetragenen Gutachten die jüdische Bibel, die als A.T. bekanntlich auch Teil des christlichen Kanons ist, als „Schundliteratur“, weil sie von Juden verfasst worden sei.37 So schreibt also Rusch:

Ich bin der Auffassung, zu dieser Herübertragung des Rosenbergischen Hei-dentums auf unseren Boden über das Amtsgericht von Bern sollten weder un-sere Hochwürdigsten Herren Bischöfe, noch die dreizehn reformierten Synodal-räte unseres Landes […] schweigen.38

Es galt, die Schweizer Heimat vor einer geistigen Infiltration durch die na-tionalsozialistische Propaganda zu schützen.

Es gab viele weitere Artikel, die eine antideutsche Linie vertraten. Ihre An-zahl schnellte beim Eintreten Fleischhauers in den Gerichtsprozess in die Höhe. Die Anwesenheit eines deutschen Nationalsozialisten im öffentlichen

36 Der katholisch-konservative Rusch war bis in die frühen 1930er Jahre hinein ein ausgesprochener Antisemit. So verfasste er u.a. ein 38-seitiges und im Titel verwirrendes Pamphlet „Ueber die Judenge-fahr. Eine nicht antisemitische sachliche Betrachtung der Frage“, o.O 1924, dem er die „Protokolle der Weisen von Zion“ anhängte.Unter dem Einfluss von C. A. Loosli (unabhängiger Experte des Gerichtes für den ‚Berner Prozess‘, streitbarer Kämpfer gegen den Antisemitismus und Autor zahlreicher Bücher) und durch die Lektüre von Segels und Herzls Schriften soll er sich von seinem primär religiös moti-vierten Antisemitismus gelöst haben. Rusch schrieb die Einleitung in der SIG Broschüre über die „Pro-tokolle“. Johann Baptist Rusch: Protokolle der Weisen von Zion. Die grösste Fälschung des Jahrhunderts!, Glarus 1933; Annetta Bundi: Die Schweizerischen Republikanischen Blätter des konser-vativen Publizisten J.B. Rusch. Eine aufmüpfige Stimme im Schweizer Blätterwald (1918-1945), Freiburg (Schweiz) 1999. 37 Das Gutachten wurde nach dem Prozess in Buchform publiziert: Ulrich Fleischhauer: Die echten Pro-tokolle der Weisen von Zion. Sachverständigengutachten, Erfurt 1935. 38 „Kulturpolitik. Sollen wir uns die Rosenbergpropaganda auch in der Schweiz gefallen lassen?“, in: Schweizerische Republikanische Blätter vom 11. Mai 1935.

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Raum und dessen medien- und öffentlichkeitswirksamen Auftritte lösten Ängste aus. Denn die kulturelle und geographische Nähe zu Deutschland machte es unmöglich, sich vor dessen Beeinflussung gänzlich abzuschirmen. Die Distanz wurde nun zumindest verbal konstruiert. Und das von vielen Sei-ten begrüßte Urteil wurde denn auch als Sieg der Unabhängigkeit und des Freiheitsdenkens gefeiert: Die kleine Schweiz behauptet sich gegen den ‚gro-ßen Bruder‘, die wehrhafte Alpenmentalität hat sich durchgesetzt:

Aber wir messen diesem Prozess dennoch eine grössere Bedeutung zu, denn auf der Anklagebank des Berner Gerichts sitzen nicht nur Fischer und seine Kom-plizen. Auf der Anklagebank sitzt das Dritte Reich, das Reich des Nationalsozi-alismus.39

Der Freie Aargauer war eine Stimme unter vielen, die dem Prozess und dem Urteil eine (außen)politische Dimension zumaßen. Diese Einschätzung wurde allerdings vom Richter und von Bundesbehörden und -regierung vehe-ment abgelehnt. Der Bundesrat fand sich in der ungemütlichen Lage, an zwei Fronten unter Druck zu geraten.40 Auf der einen Seite war die Bundesregierung dem wachsenden Missmut der Bevölkerung ausgesetzt, die nach stärkerem Eingreifen gegen das nationalsozialistische Treiben in der Schweiz verlangte.41

Auf der anderen Seite legte die deutsche Gesandtschaft beim Bundesrat „Verwahrung gegen die Beleidigung des Deutschen Reiches“ ein, nachdem C.A. Loosli sich vor Gericht zu Ausfälligkeiten gegen Deutschland hatte hin-reißen und der Gerichtspräsident ihn hatte gewähren lassen.42 Auf die Be-schwerde reagierte das Eidgenössische Politische Departement (EPD) mit ei-nem Schreiben an den Regierungsrat des Kantons Bern:

Durch die Duldung solcher Ausfälle, welche schon mit Rücksicht auf unsere Beziehungen zu unserem Nachbarstaat nicht hingenommen werden dürfen, hat der Gerichtspräsident, der bereits selbst durch völlig nutzlose Ausfälle gegen-über den deutschen Behörden es an der gebotenen Sachlichkeit fehlen liess, neuerdings den Anschein erweckt, dass die Unparteilichkeit der Prozessleitung nicht gewahrt sei und dadurch das Ansehen nicht nur des Bernischen Gerichts, sondern der schweizerischen Justiz überhaupt gefährdet.43

39 „Die Weisen von Zion“, in: Freier Aargauer vom 2. November 1933. 40 Siehe weiter unten und Lüthi: Der Mythos von der Weltverschwörung (wie Anm. 9), S. 86-89. 41 Zur Rolle der Schweiz während der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland siehe die ausführliche Bibliographie unter: http://www.nb.admin.ch/ dokumentation/ publikationen/ 00753/ 01128/ index.html?lang=de (letzter Zugriff: 3.9.2010). 42 „Die Nationalsozialisten stehen auf einer sittlichen Stufe, die wir von allen Völkern, mit Ausnahme einiger unerforschter Stämme, als überwunden glaubten.“ C.A. Loosli vor Gericht. Bundesarchiv Bern, E 2002 (C) 4, Bd. 3. Der Publizist Carl Albert Loosli hatte sich seit den zwanziger Jahren mit der Stellung der Juden, insbesondere in der Schweiz, und mit dem Problem des Antisemitismus befasst; er war vom Richter Meyer als Experte hinzugezogen worden. 43 Brief des EPD an den Regierungsrat des Kantons Bern vom 9. Mai 1935, in: Bundesarchiv Bern, E 2001 (C) 4m Bd. 3. Es geht aus den Quellen nicht hervor, ob der Regierungsrat rechtliche Schritte gegen Richter Walter Meyer einleitete.

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Die Revision des Urteils durch das Obergericht des Kantons Bern kam den Vertretern der Bundesregierung im Umgang mit Deutschland wohl nicht un-gelegen. In der ausführlichen Urteilsbegründung vom 1. November 1937 führ-ten der Leiter des Prozesses, Oberrichter Peter, und seine zwei Beisitzer, Ober-richter Imer und Oberrichter Ludwig, an, dass das erstinstanzliche Prozessver-fahren nicht den üblichen Anforderungen entsprochen hätte. Der hier vorsit-zende Richter Meyer hätte in erster Linie die Echtheitsfrage der „Protokolle der Weisen von Zion“ abklären lassen. Der Schuldspruch wegen Verbreitung von „Schundliteratur“ sei in diesem Fall nicht haltbar, da es sich bei den „Proto-kollen“ und den zwei Artikeln „An alle heimattreuen und blutbewussten Eid-genossen“ und „Schweizermädchen, hüte Dich vor schändenden Juden“ nach Einschätzung des Obergerichts um „politische Kampfmittel“, aber nicht um Schundliteratur handle. Das bernische Schundliteraturgesetz sei in erster Linie zum Schutz der Jugend in sittlicher und moralischer Hinsicht implementiert worden. Oberrichter Peter fügte der Urteilsbegründung eine deutliche Verur-teilung des Rassenhasses gegen Juden an, äußerte aber auch die Einschätzung, dass

das Schweizervolk als Gesamtes (abgesehen von einzelnen Hitzköpfen und Leichtgläubigen) […] sein oft bewährtes kühles Urteil […] auch in dieser Sache [bewahre].44

In der Urteilsbegründung wurde abermals darauf hingewiesen, dass es sich bei den „Protokollen der Weisen von Zion“ um eine Fälschung und ein Plagiat handelte; sie bestätigte in diesem wichtigen Punkt das erstinstanzliche Urteil. Dennoch war beim SIG und der jüdischen Bevölkerung der Schweiz die Ent-täuschung groß.

In der zeitgenössischen Presse wurde das Urteil unterschiedlich bewertet. Die antisemitische Presse feierte den Freispruch der Beklagten als großartigen Sieg in der „Schlacht gegen das Weltjudentum“.45 Ein Teil der bürgerlichen Presse würdigte den Ausgang des Prozesses als Zeichen der Unabhängigkeit und Rechtsstaatlichkeit der Schweiz, in der die Beweislage über die Rechtspre-chung entscheide und keine politischen oder ethischen Bedenken berücksich-tigt werden müssten. In vielen Artikeln wurde aber auch Unverständnis für das Urteil geäußert. So schrieb z.B. der Freie Innerschweizer in einem emotionalen Artikel:

Dieses Urteil ist nur aus einer Erwägung heraus verständlich: das Gericht sagte sich, die Beklagten seien zwei vom antis. Komplex behaftete Einfaltspinsel, de-nen man ihre Dummheit und Borniertheit doch nicht so ankreiden dürfe, dass

44 Schriftliche Urteilsbegründung der I. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 1. November 1937, in: AfZ: SIG, Berner Prozess. Eine wissenschaftliche historische Auswertung des zweiten Berner Prozesses steht noch aus. Aber auch ohne genauere Auseinandersetzung mit dem Pro-zess und der Urteilsbegründung kann festgestellt werden, dass das Revisionsurteil nicht in allen Belan-gen überzeugt. Insbesondere im Artikel „Schweizermädchen, hüte Dich vor schändenden Juden“ sind pornographische Elemente vorhanden, was eine Klassifizierung als ‚Schundliteratur‘ nach Artikel 14 des bernischen Gesetzes über das Lichtspielwesen zuließe. 45 „Das Weltjudentum verliert eine Schlacht“, in: Die Front vom 2. November 1937.

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sie darunter materiell zugrunde gehen. Wir haben allen Sinn für Barmherzigkeit gegenüber den Armen im Geiste. […] [Aber] das Steuerzahlende Bernervolk kann doch nicht für die Judenfresserei eines Theodor Fischer und Silvio Schnell haftbar erklärt werden.

Der Freie Innerschweizer beließ es aber nicht dabei, die Angeklagten als dumm und naiv darzustellen und sie damit von ihrer Verantwortung zu entlas-ten, sondern wies ausdrücklich auf die Gefährlichkeit der „Protokolle“ und der dahinterstehenden Ideologie hin:

Wenn die ‚Protokolle der Weisen von Zion‘ eine Fälschung sind – und das ist einwandfrei seit 1924 nachgewiesen – dann sind sie kein zulässiges politisches Kampfmittel. Es ist die Pflicht und Aufgabe der Justiz, über ein politisches Kampfmittel auf eine moralische Zulässigkeit zu urteilen. […] Die Wirkung der Lektüre der ‚Protokolle der Weisen von Zion‘ ist eine verbrecherische. Sie rechtfertigt Hass und Verachtung gegenüber den Juden, diese Schundschrift, dieses Lügengebilde ist der Katechismus des Antisemitismus. […] In Deutsch-land sind seit der Machtergreifung des Hitlertums über 3000 Juden ermordet oder sonstwie ausser Gesellschaft und Leben gesetzt worden. Alles unter Beru-fung auf die ‚Protokolle der Weisen von Zion.‘46

In deutlicher Sprache wird in diesem Artikel darauf hingewiesen, dass es zur Aufgabe eines unabhängigen Gerichts gehöre, Juden vor Verleumdung und Antisemitismus zu schützen, gerade auch, weil die Wirkungsmächtigkeit der „Protokolle der Weisen von Zion“ sich nicht mit semantischen Spitzfindigkei-ten aufhalte. Der Artikel zeigt aber auch, dass das Schweigen über Antisemi-tismus und die Judenpolitik Deutschlands gebrochen werden konnte: Die Ber-ner Prozesse in den Jahren 1933-35 und im Jahr 1937 ließen die „Tabuisie-rung“47 der angeblichen Judenfrage bröckeln. Selten wurde aber derart deutlich auf die Zustände in Deutschland hingewiesen, eben so selten wurde eine derart klare Stellungnahme verlangt, und noch seltener stellte man die moralische Verpflichtung zum Schutz seiner Mitbürger, auch wenn diese, wie die Juden, einer lange stigmatisierten Minderheit angehörten, vor die eigene Befindlich-keit.

6. Fazit

Die Berichterstattung über und um die Berner Prozesse ging, wie ersichtlich wurde, weit über das eigentliche Prozessgeschehen hinaus. In sämtlichen Zei-tungen, in linken Parteiblättern, in bürgerlichen Tageszeitungen ebenso wie in reaktionären und rechten Veröffentlichungen wurden Bilder vom Eigenen und vom Fremden konstruiert. Ohne die Befürworter und Gegner des Prozesses auf die gleiche Ebene zu stellen, kann doch die etwas unorthodoxe Beobachtung gewagt werden, dass beide Seiten sehr ähnlich argumentierten, jedoch in unter-schiedliche Richtungen. In der Berichterstattung über den Berner Prozess kol- 46 „Der Zionisten-Protokoll-Prozess vor bernischem Obergericht. Von Rechts wegen!!?“, in: Freier Innerschweizer vom 9. November 1937. 47 Vgl. Anm. 10.

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lidierten zwei Diskurse: Erstens ein zunehmend radikalisierter Antisemitismus deutscher Spielart und zweitens die Idee der Geistigen Landesverteidigung. Gemeinsam war ihnen, dass der Feind im Fremden zu suchen sei und dass man sich dagegen zur Wehr setzen müsse, um das Eigene zu bewahren. (Dass der Antisemitismus der Nationalsozialisten eine der perversesten Formen von Fremdenangst darstellt, muss hier nicht weiter ausgeführt werden.) Beide Be-wegungen oder Diskurse trafen sich im Überfremdungsdiskurs wieder, in jener diffusen Angst, dass Zuwanderung die Schweiz und ihre Kultur bedrohe. Der Überfremdungsdiskurs war keinesfalls ein rein intellektuelles Konstrukt, son-dern hatte weitreichende Auswirkungen auf die schweizerische Flüchtlingspo-litik, die sich letztlich explizit gegen Juden richtete. Das Argument, dass eine verstärkte Zuwanderung von jüdischen Flüchtlingen nicht wünschenswert sei, weil dies die schweizerische Eigenart verfremden würde und weil eine größere Anzahl von Juden antisemitische Agitation hervorriefe, bestimmte die Flücht-lingspraxis in den dreißiger und vierziger Jahren.48 Die Presse reflektierte diese in der Bevölkerung vorhandenen bzw. in sie hineingetragenen Ängste und unterstützte die Konstruktion von ausgeprägten Vorstellungen des Eigenen. Diese waren nicht nur positiv besetzt, sondern wiesen oft isolatorische und xenophobe Züge auf.

Die Berner Prozesse zeigen im Spiegel der zeitgenössischen schweizeri-schen Presse ein facettenreiches Bild. Nur oberflächlich spiegeln sich darin die Prozesse selber, tieferliegend kommen Ideologien, Abwehrhaltungen, das Be-kämpfen von Fremdem und die Konstruktion von Eigenem zum Vorschein. Die Prozesse schufen einen Raum, in welchem radikaler Antisemitismus und Geistige Landesverteidigung aufeinander trafen. Beiden Weltanschauungen war zu eigen, dass sie Fremdes ablehnten und ein konstruiertes „Eigenes“ zu verteidigen versuchten, eine Schnittmenge ist dabei nicht zu verneinen. Vor diesem Hintergrund muss man auch die eingangs erwähnte Aussage Brunsch-vigs verstehen, nämlich

[…], dass der Protokollprozess und die damit zusammenhängende Publizität vielen Juden in der Schweiz eher peinlich war. […]

Nach Analyse der Pressestimmen zu diesem Ereignis würde ich jedoch vermuten, dass es ihnen nicht so sehr peinlich war, als dass sie sich vor zu viel Publizität fürchteten, weil sie nicht als Juden in der Schweiz, sondern als Schweizerbürger jüdischer Konfession verstanden werden wollten. Sie wollten nicht in die gefährliche Situation geraten, als Andere, Fremde wahrgenommen zu werden.

48 Zur schweizerischen Flüchtlingspolitik während der nationalsozialistischen Herrschaft und des Zweiten Weltkrieges ist eine Reihe von Forschungsarbeiten erschienen. Exemplarisch sollen an dieser Stelle nur auf ein Werk hingewiesen werden: Michèle Fleury/Valérie Boillat et al.: Die Schweiz und die Flüchtlinge zur Zeit des Nationalsozialismus, Zürich 2001.

Die jüdische Presse – Kommunikationsgeschichte im euro-päischen Raum – The European Jewish Press – Studies

in History an Language Herausgegeben von Susanne Marten-Finnis und Michael

Nagel

Bd 1: Die jüdische Presse im europäischen Kontext 1686-1990. Hg. von Susanne Marten-Finnis u. Markus Winkler. ISBN 978-3–934686–36–6 – 284 S., zahlreiche Abb. – Hardcover – 2006 – Euro 34,00

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