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Historische Textsortenlinguistik. Einige Überlegungen zu ihren Zielen und Methoden

Date post: 22-Nov-2023
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1. Vorbemerkungen Eine komplexe Sprachgeschichtsforschung ist ohne die Auseinandersetzung mit den Texten nicht möglich. Unabhängig davon, ob wir die Sprachgeschichte als Kom- munikationsgeschichte, als Kulturgeschichte, als Mentalitätsgeschichte, als Diskursge- schichte oder als Textsortengeschichte (Ziegeler 2003, 2008) auffassen, kommen wir in den Analysen um den Text nicht herum. Der Text ist nach der pragmatischen Wende eine unabdingbare Kategorie in der Sprachwissenschaft geworden, die eine Schnittmenge für pragmatisch- (sprechakt-, handlungs-), kognitiv- und kulturorientier- te Ansätze darstellt und dadurch einen relevanten Mehrwert auf der Ebene der er- kenntnisleitenden Interessen für die Sprachgeschichte bildet. So stellt sich die Frage, was kann die Textlinguistik mit ihrem methodologischen Potenzial leisten, um den Text in/aus bestimmten historischen Perioden wirklich als eine erkenntnisreiche Größe zu exponieren. Auch diese Feststellung bedarf einer Klärung, denn wann ist die Analyse eines Textes erkenntnisreich genug? Welches Potenzial besitzt ein Text und wie ist er mit den linguistischen Methoden zu erklären? Ein kurzer Blick auf die Vielfalt der Textbegriffe zeigt sein komplexes Wesen; er wird definiert als ein übersprachlicher Zeichenkomplex, als Mittel der Kommuni- kation, als eine sprachliche und kommunikative Handlung, als Ausschnitt eines gesell- schaftlichen Diskurses, als Produkt sozialen Handelns, als kognitives Konstrukt oder als Mittel der Wissenskonstitution (Klemm 2002). Vor dem Hintergrund dieser Man- nigfaltigkeit von Textauffassungen ist die Frage nach dem Analyseinstrument sowie dessen erkenntnisleitenden Konsequenzen relevant. Nimmt man sodann an, dass die Aufgabe der historischen Textsortenlinguistik das sprachliche, kulturspezifische, sozial und gesellschaftlich determinierte Potenzial eines Textes aufzudecken ist 1 , so sollten dann folgende Thesen zugrunde gelegt werden, 1 Dazu mehr ausführlich Aschenberg (2002), Ziegler (2003a und b), Meier (2003), Czachur (2007). Małgorzata Bralska / Waldemar Czachur Warszawa Historische Textsortenlinguistik. Einige Überlegungen zu ihren Zielen und Methoden
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1. Vorbemerkungen

Eine komplexe Sprachgeschichtsforschung ist ohne die Auseinandersetzung mit den Texten nicht möglich. Unabhängig davon, ob wir die Sprachgeschichte als Kom-munikationsgeschichte, als Kulturgeschichte, als Mentalitätsgeschichte, als Diskursge-schichte oder als Textsortengeschichte (Ziegeler 2003, 2008) auffassen, kommen wir in den Analysen um den Text nicht herum. Der Text ist nach der pragmatischen Wende eine unabdingbare Kategorie in der Sprachwissenschaft geworden, die eine Schnittmenge für pragmatisch- (sprechakt-, handlungs-), kognitiv- und kulturorientier-te Ansätze darstellt und dadurch einen relevanten Mehrwert auf der Ebene der er-kenntnisleitenden Interessen für die Sprachgeschichte bildet.

So stellt sich die Frage, was kann die Textlinguistik mit ihrem methodologischen Potenzial leisten, um den Text in/aus bestimmten historischen Perioden wirklich als eine erkenntnisreiche Größe zu exponieren. Auch diese Feststellung bedarf einer Klärung, denn wann ist die Analyse eines Textes erkenntnisreich genug? Welches Potenzial besitzt ein Text und wie ist er mit den linguistischen Methoden zu erklären?

Ein kurzer Blick auf die Vielfalt der Textbegriffe zeigt sein komplexes Wesen; er wird definiert als ein übersprachlicher Zeichenkomplex, als Mittel der Kommuni-kation, als eine sprachliche und kommunikative Handlung, als Ausschnitt eines gesell-schaftlichen Diskurses, als Produkt sozialen Handelns, als kognitives Konstrukt oder als Mittel der Wissenskonstitution (Klemm 2002). Vor dem Hintergrund dieser Man-nigfaltigkeit von Textauffassungen ist die Frage nach dem Analyseinstrument sowie dessen erkenntnisleitenden Konsequenzen relevant.

Nimmt man sodann an, dass die Aufgabe der historischen Textsortenlinguistik das sprachliche, kulturspezifische, sozial und gesellschaftlich determinierte Potenzial eines Textes aufzudecken ist1, so sollten dann folgende Thesen zugrunde gelegt werden,

1 Dazu mehr ausführlich Aschenberg (2002), Ziegler (2003a und b), Meier (2003), Czachur (2007).

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die Wiktorowicz (2003, 2004, 2007a, 2007b) in seinen textlinguistischen Arbeiten entwickelt hat.

1) Die Analyse der historischen Texte, die als Vertreter bestimmter Textsorten bzw. Textmuster konstruiert werden, erfolgt in einem konkreten Handlungs-bereich.

2) Konstitutives Merkmal einer historischen Textsortenanalyse ist die Berück-sichtigung der Art der sozialen Handlung.

3) Die (historisch bedingten) textexternen Merkmale determinieren die Organi-sation eines konkreten Textes und somit einer Textsorte.

In den weiteren Teilen dieser Arbeit wird der Versuch unternommen, diese Thesen zu erläutern und mit Beispielen zu belegen.

2. Die Kategorie des Handlungsbereichs

Analysiert Wiktorowicz die Textsorten der Krakauer Kanzlei, so ist diese Kanzlei im Sinne von Ziegler (2003) als ein „kanzleisprachlicher Diskurs“ zu verstehen, der wiederum in einem breiteren historisch-gesellschaftlichen Diskurs verankert ist. Die Kanzlei als ein institutioneller Rahmen verfolgt einen konkreten gesellschaftlichen Zweck (Ehlich 1990), stellt eine bestimmte Art der sozialen Handlung dar (Wiktoro-wicz 2003) und determiniert somit auch den Schreibusus (Ziegler 2003). Anstatt des überstrapazierten Diskursbegriffs sprechen wir vom Handlungsbereich2, den wir als einen kommunikativen Rahmen, als eine „geistige Ordnungsgröße“ (Adamzik 2004: 254) verstehen, in dem die einzelnen Texte als Ergebnisse der sozialen Handlungen in der intertextuellen Vernetztheit stehen3. Die einzelnen Handlungen beziehen sich aufeinander und ergänzen sich gegenseitig, um dem kommunikativen Zweck in einem institutionell geregelten Rahmen gerecht zu werden. Offensichtlich ist hier die Tatsa-che, dass kein Text unabhängig von den anderen Texten entsteht, deswegen kann von einer Kausalität zwischen dem Handlungsbereich und seinen Textsorten gesprochen werden, die sich auch in der Struktur der jeweiligen Textsorten manifestieren sollte. Da die einzelnen Textsorten in einem intertextuellen Verhältnis stehen, sind Rück-schlüsse wiederum über die Textsorten auf den Handlungsbereich „nur über eine Berücksichtigung kultureller, sozialer und kognitiver Einflüsse möglich“ (Meier 2003: 12). Deswegen kann der Handlungsbereich mit einem Wissenssystem verglichen werden.

Vor dem Hintergrund der obigen theoretischen Erörterungen lassen sich fol-gende methodologische Arbeitsschritte ableiten, die diesen Anforderungen gerecht werden können:

2 In der Fachliteratur sind zahlreiche unterschiedliche Bezeichnungen für dieses Phänomen zu finden, so Kommunikationsbereich (Heinemann / Viehweger 1991), Diskurs (Ziegler 2003, Adamzik 2004), Textmuster (Czachur 2007).

3 Dazu mehr z.B. Bralska (2008).

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– die Abgrenzung des Handlungsbereichs; die Gesellschaft besteht aus unter-schiedlichen Handlungsbereichen, die miteinander in einer engen Verflechtung stehen, so dass eine klare Abgrenzung nicht immer möglich ist. Dabei ist es wichtig, den gesellschaftlichen und auch kulturellen Stellenwert des Hand-lungsbereichs in größeren sozialen und politischen Rahmen zu bedenken.

– das Aufdecken des Zwecks eines Handlungsbereichs; jeder Handlungsbereich ist durch einen gesellschaftlichen Zweck determiniert, der ebenfalls die Struktur des Handlungsbereichs prägt.

Im Falle des Handlungsbereichs „Kanzlei“ handelt es sich, ganz allgemein ausgedrückt, um die rechtliche Regelung des gesellschaftlichen Lebens der Stadt. Diese Regelungen sind in der Form der Eintragungen in den Stadtbüchern festgehalten. In Abhängigkeit davon, mit welchen Stadtbüchern man zu tun hat, kann die allgemeine Basisfunktion weiter spezifiziert und eingeschränkt werden. Es gab Stadtbücher für die Rechtsetzung (es handelte sich hauptsächlich um das der Stadt eigene Recht z.B. Statutenbücher), für die Verwaltung im weiteren Sinne, d.h. für Justiz/Rechtpflege

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(Ratsbücher, Schöffenbücher sowohl für die Ausübung der Strafgerichtsbarkeit, der streitigen Zivilgerichtsbarkeit, als auch der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit) und Verwaltung im engeren Sinne (z.B. die Stadtbücher für die Ausübung der Finanzver-waltung, z.B. Streuerlisten, Verzeichnisse der städtischen Einkünfte aus Grundbesitz und Zinsgut).4 Im Rahmen der Ausübung der freiwilligen Gerichtsbarkeit wurden u.a. die Schuldbücher, Grundbücher und Testamentbücher geführt, in denen die Eintra-gungen über rechtliche Vorgänge zwischen den Bürgern zu finden sind: über den Erwerb des Eigentums, Belastung mit Renten, Dienstbarkeiten, Pfandrechte, Verträge zwischen den Nachbarn, familienrechtliche Akte z.B. Eheverträge, Vormundsbestel-lungen oder erbliche Akte: Vergabungen, Testamente, Schenkungen. Die Stadtbücher für die Ausübung der freiwilligen Gerichtsbarkeit5 werden oft als Stadtbücher im engeren Sinne bezeichnet. Von der Bezeichnung des Stadtbuchs – könnte man mit Recht vermuten – sei auf die Funktion der dort niedergeschriebenen Text zu schlie-ßen. Eine solche Zuordnung ist weitgehend berechtigt, es ist jedoch Vorsicht geboten: in den einzelnen Büchern sind oft verschiedenartige Eintragungen zu finden, in einem Testamentbuch können auch Eintragungen über Zinsen oder Streuern ihren Platz finden; das Testament selbst konnte entweder in einem Testamentbuch (liber testa-mentorum) oder einem Schöffenbuch eingetragen werden (Wiktorowicz 2007b).

Aufgrund dieser kurzen Beschreibung sieht man, dass der große Handlungsbe-reich „Kanzlei“ genau strukturiert war, wobei die innere Struktur/Hierarchie aufgrund des Kriteriums des kommunikativen Zwecks der sozialen Handlung aufgebaut ist. Je nach der spezifischen Funktion der Texte bzw. der Textsorten wurden sie einem entsprechenden Teil des gesamten Handlungsbereichs zugeordnet. Die Funktionen der einzelnen Textsorten liegen in der Hierarchie tiefer im Vergleich mit der Basis-funktion des ganzen Handlungsbereichs. Man kann sie als subsidiäre Funktionen oder die Funktionen, die im Inklusionsverhältnis stehen, betrachten, (sich also gegenseitig ergänzen). Diese Abhängigkeit muss auf zwei Ebenen gesehen werden: auf der einen Seite dienen die Funktionen der einzelnen Textsorten zur Ausübung der Basisfunkti-on des gesamten Handlungsbereichs (der rechtlichen Regelung des gesellschaftlichen Lebens der städtischen Gemeinschaft), auf der anderen Seite stehen die konkreten Texte (Testament, Schenkungsbrief, Darlehen usw.) in der intertextuellen Vernetztheit mit den anderen Texten dieses Handlungsbereichs d.h. ihre Funktion dürfen / sollen nicht den Funktionen der anderen Texte widersprechen, z.B. ein Erwerbsvertrag muss mit Gesetzregelungen/Gesetzgebung diesbezüglich im Einklang stehen.

4 Vgl. Rehme, Paul: Über Stadtbücher als Geschichtsquelle; www.uni-koeln.de; (17.09.2008)5 Gegenwärtig wird der Begriff der freiwilligen Gerichtsbarkeit folgendermaßen definiert: Mit dem Ausdruck freiwillige Gerichtsbarkeit bezeichnet man in Deutschland die von Gerichten

der ordentlichen Gerichtsbarkeit, aber auch von Notaren und in geringem Umfang von anderen Behör-den ausgeübte Tätigkeit in bestimmten Angelegenheiten der Rechtspflege. Die Vielzahl und Vielfalt verschiedenster Tätigkeitsbereiche, die zur freiwilligen Gerichtsbarkeit zählen, führt dazu, dass eine präzise Begriffsbestimmung nicht möglich ist. Maßgebend ist daher letztlich die ausdrückliche gesetzli-che Zuweisung zur freiwilligen Gerichtsbarkeit, die bei den Gerichten verfahrensrechtlich von der stre-itigen Zivilgerichtsbarkeit abgegrenzt ist. www.wikipedia.de (15.09.2008).

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3. Die Kategorie der Art sozialer Handlung

Texte – so Wiktorowicz (2003: 70) – werden nicht primär produziert, um je-manden über etwas zu informieren, sondern dazu, um eine soziale Handlung zu vollziehen, die für andere soziale Partner von großer Relevanz ist. Somit sind Texte und Textsorten das Produkt des sozialen Handelns und dieses Handeln ist durch die sozialen, kulturellen und kommunikativen Bedürfnisse in einer Sprachgemeinschaft bedingt. Dabei stellt sich die Frage, was eine soziale Handlung ist. Weber definiert sie als „menschliches Verhalten […], wenn und insofern als der oder die Handelnden mit ihm einen subjektiven Sinn verbinden“ (Weber 1972: 1). Nach Rehbein (1977) kann wird eine Handlung in folgenden Stufen realisiert: aufgrund der Situationseinschätzung entsteht bei den Handelnden die Motivation, die wiederum in einer Zielsetzung mündet. Daraus wird ein Plan entwickelt und realisiert, der immer ein Produkt ist und Folgen hat. Holly (1990) wiederum schreibt der Handlung bestimmte Merkmale zu wie Sinnhaftigkeit, Gerichtetheit, Kontrollierbarkeit, Regelhaftigkeit, Verantwortbarkeit, Komplexität und Interpretierbarkeit. Diese Eigenschaften resultieren nicht nur aus den sprachinternen Aspekten6, vielmehr sind sie Ausdruck der gesellschaftlichen und kulturellen Determinierung der Handlung, sie gelten als Ausdruck der sozialen Regeln und Bedürfnisse. So manifestiert sich „ein Vollzug bestimmter Typen sozialer Hand-lungen“ (Wiktorowicz 2004: 167) in Form einer Textsorte. Die Textsorte wird jedoch als keine konstante Größe definiert, sie entwickelt sich, differenziert sich aus und wandelt sich. Diese Variabilität kann u.a. als Resultat der Differenz zwischen dem Zweck (im Sinne der Funktionalen Pragmatik als institutionell determiniert: Kanzlei7) und dem Ziel der sozialen Handlung definiert werden. Das Ziel ist somit im hohen Ausmaß individuell geprägt.

Versucht man jedoch die historischen Textsorten zu identifizieren und zu be-schreiben, so benötigt man ein beschreibungspraktisches Modell, das den Bestandteil einer Textsorte in einem Handlungsbereich zu einer gewählten Zeit erfasst und den Wandel (ihr Entwicklungspotenzial) im Sinne der intertextuellen Vernetztheit deutlich macht. So schlagen wir vor, nach Heinemann/Heinemann (2002) zwischen Textsorte und Textmuster zu unterscheiden. Während Textmuster als gesellschaftlich (instituti-onell) geprägte und daher veränderbare Schemata fungieren, auf kommunikativen Erfahrungen basieren und als Orientierungsrahmen zur Auslösung kommunikativer Aufgaben aktiviert werden (Heinemann / Heinemann 2002: 138), sind Textsorten ihre sprachliche Realisierung, die einen bestimmten Raum für atypische Merkmale zulassen. Textmuster sind nach Heinemann / Heinemann (2002: 134) prozessual beeinflusst, prozedural operierend, individuell ausgestattet, vage, flexibel und mehrdimensional. Nun ist die Frage zu stellen, in welchem Verhältnis die Kategorie der sozialen Hand-lung, die bei Wiktorowicz (2003, 2004, 2007a und b) als ein konstitutives Differen-

6 Wir gehen davon aus, dass es einen kausalen Bezug auf der Ebene dieser Eigenschaften zwi-schen den textexternen und textinternen Merkmalen gibt.

7 Der Zweck der Stadtbücher der Kanzlei ist es, „wichtige Entscheidungen des Stadtrates und des Schöffengerichts in schriftlicher Form zu fixieren“ (Wiktorowicz 2007: 286).

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zierungs- und Beschreibungsmerkmal gilt, zu den beiden Begriffen steht und wie sie in einem beschreibungspraktischen Modell zu vereinbaren sind.

Wiktorowicz verwendet in seinen Arbeiten nur den Begriff der Textsorte (er verwendet auch den Begriff Handlungsmuster im Sinne von Sandig 1978), das er – wie oben auch erwähnt – als sprachliche Manifestation sozialer Handlung sieht. Soziale Handlung wird nach einem Handlungsmuster vollzogen; bei Vollzug verschiedener sozialer Handlungen werden verschiedene Handlungsmuster eingesetzt, d.h. Muster, nach dem die bestimmten lexikalischen Mittel, Formulierungen und Konstruktionen eingesetzt werden. Die beiden Kategorien beinhalten das Sinnhafte und Zweckmäßi-ge im Sinne von Weber, das Planmäßige und das Soziale. Man könnte daher behaup-ten, dass eine konkrete soziale Handlung vollzogen wird, indem auf ein konkretes Textmuster mit einem bestimmten kommunikativen Zweck zurückgegriffen wird, dessen sprachliche Realisierung die Form einer Textsorte annimmt. Die Hierarchisierung dieser Kategorien erlaubt dem Forscher nicht nur eine Textsorte als Produkt einer sozialen Handlung zu erfassen, sondern zu erklären, wie/und warum die Textsorten entstehen, wie sie einem Wandelprozess unterliegen und wie sie im repetitiven Verhältnis zuei-nander stehen. Damit bestätigt Wiktorowicz die These von Heinemann / Heinemann (2000), dass Texte Instrumente kommunikativen Handelns sind, weil

– sie andauernd in komplexeren Handlungsbereichen auftreten,– der Zweck des Handlungsbereichs das Ziel der Handlung determiniert,– ihre Struktur von den sozialen Konstellationen abhängig ist (z.B. von sozialen

Partnern, sozialen Situation usw.).Versucht man, ein handlungsorientiertes, beschreibungspraktisches Modell für

historische Textsorten zu etablieren, so kann man die sog. indem-Methode sehr sinnvoll einsetzen, um somit auch die Handlungsstruktur der jeweiligen Texte deutlich zu machen. So kann man die Textsorte Schuldbrief folgendermaßen definieren: die soziale Handlung wird realisiert, indem sich der Schuldner verpflichtet, nach einer finanziellen Transaktion innerhalb einer angegebenen Frist dem Gläubiger eine be-stimmte Geldsumme zurückzuzahlen (Wiktorowicz 2007: 53). Für die Textsorte Tes-tament gilt folgendes Muster: die soziale Handlung wird vollzogen, indem ein Stadtbürger vor einem Tod über die Aufteilung seines Vermögen eine Entscheidung trifft. Ähnlich ist es auch im Falle von Schenkungsurkunde: die soziale Handlung wird realisiert, indem einem Nutznießer ein Teil eines Vermögens übereignet wird.

Damit wurde das kommunikative Ziel, die kommunikative Funktion der sozialen Handlung identifiziert und die Handlungsstruktur wurde deutlich, die sich folgender-maßen darstellen lässt8:

8 Dieses Beschreibungsmodell wurde Schröder (2003) entnommen. Dazu siehe auch mehr Cza-chur (2007a).

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So kann man mit Hilfe dieses Modells für die Textsorte Testament die Makro-struktur – wie oben erwähnt – identifizieren:die soziale Handlung wird vollzogen, indem ein Stadtbürger vor einem Tod über die Aufteilung seines Vermögens eine Entscheidung trifft.

Die Mikrostruktur würde dann folgendermaßen aussehen:Die Entscheidung eines Stadtbürgers wird wirksam, indem – die Informationen über seine Identität niedergeschrieben werden, – die Auskunft über seinen (gesunden) psychischen Zustand fixiert wird, – die Namen der Erbenden genannt werden, – die einzelnen Teile des Erbes den Erbenden zugeschrieben werden.Daraus ist ersichtlich, dass vor dem Vollzug einer sozialen Handlung einige

Bedingungen erfüllt werden müssen, damit diese Handlung wirksam sein kann.Dieses Modell lässt darüber hinaus konstante und variable Elemente zu, die der

Vorstellung vom Textmuster entsprechen, das neben dem festen Kern flexible, un-scharfe Ränder hat (Fix 2008: 195). So kann man auf der Ebene der Textsorte von Textsortenübergang / Textsortenmischung sprechen, durch die die kommunikative Funktion der sozialen Handlung determiniert ist, auch wenn die lokutiven und pro-positionalen Elemente konstant bleiben.

So ist z.B. der Unterschied zwischen der Textsorte Testament und Schenkungsur-kunde nur auf der Ebene der Illokution, also der Art der sozialen Handlung erkenn-

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bar, denn die sprachlichen Formulierungen und der Inhalt bleiben konstant (Wiktorowicz 2004, 2007b). Deswegen ist in diesem Fall der Bezug auf das Textmus-ter hilfreich, denn es bietet einen konzeptionellen und auch sprachlichen Vorrat an Schemata, die für die Bewältigung der konkreten sozialen Aufgaben, für die Realisie-rung einer konkreten sozialen Handlung genutzt werden. Somit „verschiebt sich möglicherweise der Bestandteil einer Textsorte, weil sich Texte nicht mehr eindeutig zuordnen lassen oder weil sie eine andere Zuordnung verlangen“ (Fix 2008: 195). Mit solchen Fällen haben wir in den Stadtbüchern zu tun, denn sie haben zwar alle protokollierend-registrativen Charakter (Ziegler 2003: 307), aber durch die unterschied-lichen, sich bereits ausdifferenzierenden sozialen Bedürfnisse gewinnen sie an eigenen textuellen Konturen.

Die Kategorie der externen Merkmale

Schon seit der pragmatischen Wende sind sich die Textlinguisten darüber einig, dass Form und Inhalt „nicht aus sich selbst, sondern erst aus den kommunikativen d.h. pragmatischen Bedingungen und sozialen Bedingungen der Produktion und Re-zeption“ (Cherubim 1980: 16) erklärt werden können. Ähnlich Heinemann/Viehweger (1991: 144): „Struktur und Umfang dieses zur Lösung von Kommunikationsaufgaben bestimmten Potentials an Textsorten bzw. Textklassen werden ganz entscheidend durch die Kommunikationsbedürfnisse determiniert, die in einer menschlichen Gemeinschaft bestehen. Dies impliziert, dass das Potenzial, wie auch jede Textsorte historisch ver-änderbar sind.“

Vor dem Hintergrund der obigen Erwägungen kann behauptet werden, dass die Berücksichtigung der textexternen Merkmale als eine feste Regel anerkannt werden muss, die nicht nur in Bezug auf die gegenwärtigen, sondern auch (oder sogar desto mehr) auf die historischen Textsorten anzuwenden ist. Das Wissen über die textex-ternen Merkmale bietet dem Forscher das Material zur Rekonstruktion des Textmus-ters an, das dem historischen Text zugrunde liegt und leider dem gegenwärtigen Rezipienten weitgehend verschlossen beleibt. Die Erforschung der Bedingungen der kommunikativen Situation, in der ein Text entstanden ist, seine Zuordnung zu einem konkreten Handlungsbereich, die Aufdeckung der gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen den Textsorten dieses Handlungsbereichs sind unabdingbare Voraussetzun-gen für eine vollständige Beschreibung der historischen Textsorten.

Aus diesen Gründen scheint die Analyse der historischen Textsorten eigentlich nur mithilfe der pragmatisch orientierten Beschreibungsraster möglich zu sein. Die Erforschung soll auf dem induktiven Wege stattfinden, d.h. zuerst sollen die Einzel-texte beschrieben werden; aufgrund solcher Analysen können die Schlüsse in Bezug auf die ganze Textsorte gezogen werden; die Ergebnisse der Einzelanalysen können dann generalisiert werden. Erst nach der synchronen Beschreibung einer Textsorte kann man im nächsten Schritt die Vertreter dieser Textsorte, die in der zeitlicher Entfernung zueinander stehen, vergleichen (diachrone Textsortenbeschreibung).

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Ein unumstrittener Vorteil der pragmatisch orientierten Beschreibung ist die Tatsache, dass sie wichtige Analyseparameter berücksichtigt, also die textexternen Merkmale.

Wie soll eigentlich der Begriff „textexterne Merkmale“ definiert werden? Es handelt sich hier um den weit aufgefassten situativen Kontext: die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Handlungsbereich, die Bedingungen des sozial-gesellschaftlichen Lebens in einer Kommunikationsgemeinschaft, Kommunikationssituation, in der ein konkreter Text entsteht. In einem Zusammenspiel mit dem kommunikativen Sinn einer Textsorte (seiner Funktion) determinieren sie die textinterne Struktur: Form und Inhalt. Die textexternen und -internen Merkmale sollen in einem mehrdimensionalen Beschreibungsraster erfasst werden (vgl. auch Gabarell 2000: 162).

Die kommunikative Situation, in der ein historischer Text entstanden ist, kann nur aufgrund der historischen Fakten und ihrer Interpretation/Auslegung rekonstru-iert werden. Ihnen haftet oft der Charakter der subjektiven Hypothesen an (oder anders formuliert: es wird ihnen dieser subjektive Charakter vorgeworfen). Trotzdem sind sie eine wichtige (und eigentlich eine einzige) Quelle der vielen Informationen, ohne die die Rezeption der historischen Texte wesentlich erschwert, wenn überhaupt möglich ist. Die grundlegende Schwierigkeit bei der Erforschung der historischen Texte besteht darin, dass dem Forscher als einem gegenwärtigen Rezipienten die notwendige Textmuster-Komptenz fehlt, über die die beiden Kommunikationspartner zur Zeit der Textentstehung verfügt haben „Was man den Geist der Zeiten heißt, bliebe uns damit, so wäre zu befürchten, für immer ein Buch mit mehreren Sieglen“ (Sitta 1980: 130)

Am Beispiel des Handlungsbereichs „Krakauer Kanzlei“ wird im Folgenden versucht, mit Hilfe der oben vorgeschlagenen Methode (mehrdimensionales pragma-tisch orientiertes Beschreibungsraster) die grundlegenden Fragen bei der Erforschung der historischen Textsorten zu beantworten.

1. Welche Unterschiede sind zwischen den Textsorten dieses Handlungsbereichs zu verzeichnen? Durch welche Merkmale unterscheiden sie sich? Auf welchen Ebenen sind diese Merkmale verankert?

2. Wie haben die textexternen Merkmale die Textstrukturierung/Gestaltung beeinflusst?

3. Welche textinterne Konstante gibt es bei der Mustermischung (z.B. Testament/Schenkung)?, d.h. welche Textteile in den verschiedenen Textsorten eines Handlungsbereichs waren gemeinsam und warum?

Im Folgenden wird näher auf zwei Paaren von Textsorten eingegangen: das Testament / die Schenkungsurkunde und das Schlichtungsentschied / das Gerichtsurteil9. Allen diesen Textsorten wird die indirekte deklarative Funktion zugeschrieben (Wiktorowi-cz 2007b), sie dienen also der Veränderung der Welt entsprechend dem Gesagten, durch die Texte werden neue (im Falle des Handlungsbereichs „Kanzlei“: institutio-

9 Im Folgenden wird auf den Textanalysen von Wiktorowicz 2003, 2004, 2007a und 2007b basiert.

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nelle) Tatsachen geschaffen. Die perlokutionäre Wirkung dieser Texte ist die Unter-stellung der Rezipienten einer institutionellen Wirklichkeit. Die Textsorte Testament entstand infolge der sozialen Handlung mit dem kommunikativen Zweck: das Ver-mögen nach dem Tode des Besitzers zwischen die Erbenden zu verteilen. Die Textsorte Schenkungsurkunde entspringt einer sozialen Handlung mit einem sehr ähnli-chen kommunikativen Zweck: eine Person will aus ihrem Vermögen einen Teil an eine andere Person vergeben und beide Parteien sind sich darüber einig, dass diese Zuwendung unentgeltlich erfolgt.

Die Struktur der Textsorte Testament: – der feste einleitende Teil, in dem der Testamentsautor, sein Berufsstand, das Datum,

wann das Testament niedergeschrieben wurde, genannt werden;– der variable Hauptteil, in dem die einzelnen Testamentbestimmungen angeführt

werden;– der feste abschließende Teil, in dem der Testamentautor sich das Recht vorbehält,

das Testament zu ändern und die Auflistung der Vormünder, die für die Einhaltung des Testaments sorgen sollen.

Die einleitenden und abschließenden Teile waren obligatorisch und in ihrer Form fest, weil sie alle vom rechtlichen Gesichtspunkt aus notwendigen Informationen enthielten: Identifikation des Testamentsautors (Berufsstand wurde als zusätzlicher Identifikationsfaktor angeführt; er diente auch der Zuordnung des Autors der Hier-archie der feudalen Gesellschaft, was in der mittelalterlichen Wirklichkeit von grund-legender Bedeutung war); Platzierung der Testamentsentscheidungen in der Zeit; explizite Sicherung der Rechte des Testamentsautors (Änderung des Testamentsinhalts), Sicherstellung der Einhaltung des Testaments durch die explizite Benennung der dafür Verantwortlichen. Der Hauptteil konnte variabel sein, weil er von der familiären Si-tuation des Testamentsautors abhängig war: der Größe des Vermögens, Anzahl der Familienmitglieder/Erbenden. Die Schenkungsurkunde (meist in Form eines Briefes des Stadtrats an die Öffentlichkeit) beinhaltete auch Informationen zur Identifizierung des Besitzers (Familienname, Berufsstand), Angaben über sein Vermögen bzw. seinen Vermögensteil, der an eine andere Person/Institution vergeben werden sollte. Das Objekt der Schenkung und der Empfänger wurden auch genannt. Daher aber, dass die Schenkung eine einmalige und im Moment der Eintragung in das Stadtbuch vollzogene Handlung war, bestand keine Notwendigkeit der Informationen über die Änderungsmöglichkeiten und Bestimmung der Vormünder. Diese Diskrepanz der äußeren Umstände schlug sich in der textinternen Struktur nieder.

Der Schlichtungsentscheid entstand infolge des Eingreifens der städtischen Verwaltung (des Stadtrats) in Konfliktsituationen zwischen den Bürgern – so stand sie der Textsorte Gerichtsurteil nahe, in der auch die Entscheidungen in Konfliktsitua-tionen bekannt gegeben wurden. In einem Schlichtungsurteil wurde direkt im einlei-tenden Teil beiden Konfliktparteien die getroffene Entscheidung genannt und auch eine formelhafte Feststellung, dass die beiden Parteien mit dieser Entscheidung ein-verstanden sind, angeführt. In einem Gerichtsurteil fehlte diese Formel, weil die be-schuldigte Person der Justizgewalt einfach unterzogen wurde; es hing nicht von ihrem

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Willen ab – so konnte das Gerichtsurteil „verhängt“ werden. Im Hauptteil des Schlich-tungsentscheids wurde der Platz für die Beschreibung der Ursachen des Konflikts und des Verhörs eingeräumt. Da die Ursachen sehr unterschiedlich sein konnten, zeich-nete sich dieser Teil durch große Variabilität aus. Ähnlich wie der Schlichtungsentscheid enthielt das Gerichtsurteil Informationen zur Identifizierung des Beschuldigten und zur Entscheidung des Gerichts über die Strafe. Die Informationen über die Ursachen der Konfliktsituation und über den Verlauf des Verhörs wurden dagegen in den meisten Fällen ausgespart.

Aufgrund der obigen Erörterungen lässt sich bestimmte Wiederholbarkeit im Rahmen der konkreten Textmuster festzustellen, die sich bei ihrer Realisierung, d.h. in der Gestaltung der konkreten Textsorten in der Form von konstanten Strukturie-rungselementen, niederschlägt.

Diese Festigkeit der Form der Textsorten des Handlungsbereichs „Kanzlei“ führte zu der im Laufe der Zeit fortschreitenden Formalisierung – unanhängig davon, ob die Stadtbücher von einem oder mehreren Stadtschreibern geführt wurden, haben dieselben Textsorten dieselbe bzw. weitgehend ähnliche Form. Obwohl es seitens der städtischen Obrigkeit keine Vorgaben zur Anlegung der Stadtbücher gab, folgte eine allmähliche Standarisierung der einzelnen Textsorten. Sie ist als ein Ergebnis der alltäglichen Praxis zu sehen: feste Struktur und fertige Formulierungen beschleunigten und erleichterten die Arbeit der Stadtschreiber. So sind der Ausbau des Stadtbuch wesens und die Verbesserung der Buchführung dem Amt des Stadtschreibers zu verdanken.

Ausblick

Äußerst interessant bei der Erforschung der historischen Textorten sind auch die Fragen nach dem Wandel einer Textsorte in einem bestimmten Zeitraum. Dabei sind folgende Fragen von großer Bedeutung:

1. Warum ändern sich die Textsorten im Laufe der Zeit? Ist der Wandel situa-tionell (d.h. passt sich die Textsorte den veränderten Kommunikationsbedin-gungen an und behält ihre bisherige Funktion?) oder intentionell (d.h. ändert sich die Funktion der Textsorte und kommt es deshalb zu den Veränderun-gen in der Textsortennorm?) bedingt? Oder ist der Textsortenwandel vielleicht eine Schnittmenge von diesen beiden Prozessen?

2. Welche situativen Bezüge sind zu einem bestimmten Zeitpunkt obligatorisch, wirken zu einem anderen Zeitpunkt obsolet?

In diesem Beitrag können diese Fragen aus Platzgründen nicht erörtert werden. Sie sind aber als Ansporn zur weiteren Forschung auf dem Gebiet der historischen Textsortenlinguistik zu betrachten.

Resümierend soll noch einmal darauf hingewiesen werden, dass die Probleme der historischen Textsortenlinguistik nicht von der allgemeinen, synchronen Textsor-ten-Diskussion künstlich abgetrennt werden sollen. Sie stehen auch unter dem Zeichen

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der Entwicklung der breit angelegten (pragma-, kognitiv-, kulturwissenschaftlich ori-entierten) textlinguistischen Forschung. Die bis jetzt im Rahmen der allgemeinen Textsortenlinguistik entwickelten theoretischen Ansätze und praktischen Methoden zur Beschreibung der Textsorten können auch in Bezug auf die historischen Text sorten angewandt werden und zu aufschlussreichen Ergebnissen führen. Wie bereits gezeigt, sind die Kategorien des Handlungsbereiches, der sozialen Handlung und der textexter-nen Merkmale die grundlegenden Beschreibungskriterien, um nicht nur einen Bestand der in einem Handlungsbereich bestehenden Textsorten zu erfassen oder sie im Sinne des Vollzuges der sozialen Handlung zu beschreiben. Vielmehr machen sie es möglich, den Prozess des Textsortenübergangs oder der Textsortenmischung in einem konkre-ten Handlungsbereichs linguistisch zu identifizieren und zu beschreiben.

Literatur

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Małgorzata Bralska / Waldemar Czachur

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Ranft, Andreas „Index Librorum Ciitatum – Verzeichnis der Stadtbücher des Mittelalters und der Frühen Neuzeit“, www.geschichte.uni-halle.de

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Wiktorowicz, Józef (2007a): Die Textsorte „Schuldbrief ” in den Krakauer Stadtbüchern. In: Wiesinger, Peter (Hrsg.): Textsorten und Textallianzen vom 16. bis 18. Jahrhundert. Beiträge zum Internationalen Sprachwissenschaftlichen Symposium in Wien 22. bis 24. September 2005, unter Mitarbeit von Claudia Wich-Reif. Berlin, S. 51-58.

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Wiktorowicz, Józef (2008): Kanzleistil als Eigenschaft sprachlicher Handlungsmuster anhand der kanzleisprachlichen Texte aus Krakau. In: Ernst, Peter (Hrsg.): Kanzleistil: Entwick-lung, Form, Funktion. Beiträge der 4. Tagung des Arbeitskreises Historische Kanzlei-sprachenforschung, Wien 24. und 25. November 2006. Wien 2008 (im Druck).

Ziegler, Arne (2003a): Historische Textlinguistik und Kanzleisprachenforschung. In: Meier, Jörg / Ziegler, Arne (Hrsg.): Aufgaben einer künftigen Kanzleiforschung. Wien, S. 23-36.

Zielger, Arne (2003b): Städtische Kommunikationspraxis im Spätmittelalter. Berlin.Ziegler, Arne (2008): Sprachgeschichte als Textgeschichte. Überlegungen zu einer diachronen

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Historische Textsortenlinguistik


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