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Sexualisierte Gewalt in pädagogischen Kontexten - Anfragen an eine Disziplin

Date post: 09-Jan-2023
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1 Sexualisierte Gewalt in pädagogischen Kontexten – Anfragen an eine Disziplin Marion Baldus „I have lost everything. I have thrown it away. Not only have I betrayed myself, I feel that other people here have betrayed themselves too. I have betrayed others and also feel that I have betrayed my profession, which is perhaps even more.“ (Colton/Vanstone 1996: 1). 1 Verlust, Selbstbetrug, Betrug von Anderen und der Betrug eines ganzen Berufsstandes – mit dieser retrospektiven Beschreibung skizziert ein Pädagoge, der über Jahre hin Schutzbefohlene unentdeckt sexuell missbrauchte, seine bittere Lebensbilanz. Das Zusammenspiel und Zusammenwirken von persönlichen Motiven und individuellen Strategien mit strukturellen Kontextbedingungen in pädagogischen Institutionen wird in seiner und sechs weiteren von Colton & Vanstone 1996 publizierten Fallstudien beeindruckend aufgezeigt. Ein differenziertes Verständnis des Phänomens sexueller Übergriffe durch Professionelle auf Kinder und Jugendliche bedarf der genauen Analyse und Erforschung, um einem multifaktoriellen Geschehen gerecht zu werden, das die Profession der Pädagogik im Innersten trifft und irritiert: Ausgerechnet Orte, an denen Kinder sicher und entwicklungsfördernd leben und aufwachsen sollen, entpuppten sich durch die Veröffentlichung von vielfältigen Missbrauchserfahrungen zu Orten, die Heranwachsende traumatisierten und in ihrer Entwicklung beschnitten. Aus „Möglichkeitsräumen“ (Feuser 2010: 51), deren Aufgabe es ist, Lernen anzuregen und Entwicklung zu befördern, werden durch Pädagogen, die ihre berufliche Position zur Befriedigung eigener sexueller und psychischer Bedürfnisse ausnutzen, Beschädigungsräume. Wissenschaftliche Studien, die die Dynamik zwischen Pädagoge und Kind, Kollege und Team, Team und Leitung, Kind und Eltern aus der Subjektperspektive der an ihr Beteiligten auf einer Tiefendimension erhellen, fehlen bislang weitgehend. Die qualitative Studie von Colton & Vanstone (1996), die auf der Basis narrativer Interviews die Übergriffe aus Sicht der Täter beleuchtet, schärft hier den Blick auf ein Themenfeld, das im Folgenden aus der Perspektive der Erziehungswissenschaften aufgefächert werden soll. Dabei dienen Anfragen an die Disziplin und ihre Theoriemodelle zur kritischen Reflexion des Versagens des Schutzauftrags ihrer Institutionen. Befragt wird die Erziehungswissenschaft nach Erklärungsansätzen und einem Orientierungs- und Handlungswissen für eine pädagogische Praxis, die Defizite identifiziert, sexuelle Übergriffe durch Pädagogen enttabuisiert und Maßnahmen zur Wahrnehmung ihres Schutzauftrages implementiert. Die Befragung der Disziplin geht dabei in fünf Schritten vor: Zunächst werden Erziehungsbegriffe 1 Ich habe alles verloren. Ich habe es weggeworfen. Nicht nur ich habe mich selbst betrogen, ich habe das Gefühl, dass sich auch andere Leute selbst betrogen haben. Ich habe Andere betrogen und ich empfinde zudem, dass ich meinen Berufsstand betrogen habe, was vielleicht sogar noch schwerer wiegt (Übersetzung d.d. Verf.)
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Sexualisierte Gewalt in pädagogischen Kontexten – Anfragen an eine Disziplin

Marion Baldus

„I have lost everything. I have thrown it away. Not only have I betrayed myself, I feel that other people here have betrayed themselves too. I have betrayed others and also feel that I have betrayed my profession, which is perhaps even more.“ (Colton/Vanstone 1996: 1).1

Verlust, Selbstbetrug, Betrug von Anderen und der Betrug eines ganzen Berufsstandes – mit dieser

retrospektiven Beschreibung skizziert ein Pädagoge, der über Jahre hin Schutzbefohlene unentdeckt

sexuell missbrauchte, seine bittere Lebensbilanz. Das Zusammenspiel und Zusammenwirken von

persönlichen Motiven und individuellen Strategien mit strukturellen Kontextbedingungen in

pädagogischen Institutionen wird in seiner und sechs weiteren von Colton & Vanstone 1996

publizierten Fallstudien beeindruckend aufgezeigt.

Ein differenziertes Verständnis des Phänomens sexueller Übergriffe durch Professionelle auf Kinder

und Jugendliche bedarf der genauen Analyse und Erforschung, um einem multifaktoriellen Geschehen

gerecht zu werden, das die Profession der Pädagogik im Innersten trifft und irritiert: Ausgerechnet

Orte, an denen Kinder sicher und entwicklungsfördernd leben und aufwachsen sollen, entpuppten sich

durch die Veröffentlichung von vielfältigen Missbrauchserfahrungen zu Orten, die Heranwachsende

traumatisierten und in ihrer Entwicklung beschnitten. Aus „Möglichkeitsräumen“ (Feuser 2010: 51),

deren Aufgabe es ist, Lernen anzuregen und Entwicklung zu befördern, werden durch Pädagogen, die

ihre berufliche Position zur Befriedigung eigener sexueller und psychischer Bedürfnisse ausnutzen,

Beschädigungsräume.

Wissenschaftliche Studien, die die Dynamik zwischen Pädagoge und Kind, Kollege und Team, Team

und Leitung, Kind und Eltern aus der Subjektperspektive der an ihr Beteiligten auf einer

Tiefendimension erhellen, fehlen bislang weitgehend. Die qualitative Studie von Colton & Vanstone

(1996), die auf der Basis narrativer Interviews die Übergriffe aus Sicht der Täter beleuchtet, schärft

hier den Blick auf ein Themenfeld, das im Folgenden aus der Perspektive der

Erziehungswissenschaften aufgefächert werden soll. Dabei dienen Anfragen an die Disziplin und ihre

Theoriemodelle zur kritischen Reflexion des Versagens des Schutzauftrags ihrer Institutionen. Befragt

wird die Erziehungswissenschaft nach Erklärungsansätzen und einem Orientierungs- und

Handlungswissen für eine pädagogische Praxis, die Defizite identifiziert, sexuelle Übergriffe durch

Pädagogen enttabuisiert und Maßnahmen zur Wahrnehmung ihres Schutzauftrages implementiert. Die

Befragung der Disziplin geht dabei in fünf Schritten vor: Zunächst werden Erziehungsbegriffe

1 Ich habe alles verloren. Ich habe es weggeworfen. Nicht nur ich habe mich selbst betrogen, ich habe das Gefühl, dass sich auch andere Leute selbst betrogen haben. Ich habe Andere betrogen und ich empfinde zudem, dass ich meinen Berufsstand betrogen habe, was vielleicht sogar noch schwerer wiegt (Übersetzung d.d. Verf.)

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vorgestellt und diskutiert, daraufhin wird der Aspekt der Abhängigkeits- und Machtstrukturen in

Erziehungsverhältnissen erörtert und auf den Bereich sexualisierter Gewalt transferiert. Im nächsten

Schritt werden unter Berücksichtigung der Dimension Sexualität, Orientierungspunkte für die

Professionalisierung institutioneller Erziehungskontexte aufgezeigt. Abschließend erinnert die

Darstellung national und international verbriefter Schutzrechte für Kinder daran, dass

Heranwachsende per se vulnerable Wesen sind, deren förderliche Entwicklung nicht zuletzt unter

staatliche Protektion gestellt werden muss.

Anfragen an eine Disziplin

Der erste in den Medien nach der Aufdeckung der Missbrauchserfahrungen zu beobachtende Reflex

der Erziehungswissenschaften, vertreten zunächst durch Oelkers (Schweiz) und Herrmann

(Deutschland), demonstriert eher Disparität statt Einigkeit: In der Analyse des Vorgefallenen sind sich

die Proponenten höchst strittig. Während Oelkers die Ideen und Ideale der Gründerväter der

Reformpädagogik und hier insbesondere den „pädagogischen Eros“, auf den sich Paul Geheeb,

Herrmann Lietz und Otto Kiefer beriefen (Oelkers 2010) sowie die angeblich bewusst

Herrschaftsansprüche verschleiernde Rhetorik vom partnerschaftlichen Verhältnis zwischen Lehrern

und Kindern als mitverantwortlich für die sexuellen Übergriffe identifiziert, widerspricht Herrmann

dieser Interpretation als zu kurz gegriffen und wichtige strukturelle Hintergründe ausblendend. Er

verweist stattdessen auf Herrschaft, Macht und Abhängigkeit als grundlegende Komponenten von

Erziehungsverhältnissen, die nicht typisch für die Reformpädagogik, sondern konstitutiv für

Pädagogik generell seien:

„ Erziehung ist per se keine herrschaftsfreie Zone. […] Abhängigkeit kann ausgenutzt, Autorität und Macht missbraucht werden, der Erziehungsauftrag und die Verantwortung für die Schutzbefohlenen können verfehlt werden: unwillentlich und willentlich durch psychische, körperliche oder seelische Beschädigung oder Beschämung […]“ (Herrmann 2010).

Oelkers Analyse, pädophile Strebungen und pädosexuelle Handlungen seien systembedingter

„Bestandteil reformpädagogischer Erziehungspraxis“ (Herrmann 2010) an der Odenwaldschule und

vergleichbarer Landerziehungsheime gewesen, hält Herrmann entgegen, dass nicht nur der Blick in die

Geschichte der Pädagogik, sondern auch der nüchterne Blick auf „Struktureigentümlichkeiten“ (Wolff

2007: 105) menschlicher Beziehungen, die konstitutive Machtasymmetrie und den potentiellen

Machtmissbrauch zwischen Erziehendem und zu Erziehendem offenbaren:

„[…] die Erziehungswissenschaft erinnert daran, dass Macht und Missbrauch, Führung und Verführung, Zuwendung und Ausbeutung, die prekäre Gratwanderung zwischen Nähe und Distanz die Charakteristika des pädagogischen Verhältnisses als solchem sind, […]“ (Herrmann 2010).

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Nicht die Spezifika reformpädagogischen Gedankenguts, sondern Grundkomponenten intergenerativer

Beziehungen sind laut Herrmann demnach die Basis für Grenzverletzungen, Übergriffe, Ausbeutung

und Missbrauch. Im Gegenteil sei die Reformpädagogik ja geradezu angetreten, „der erzieherischen

Machtausübung das Recht auf Selbstentwicklung“ (Oelkers 2010) und Selbstentfaltung entgegen zu

setzen.

Die Ausnutzung des Machtüberhangs des Erwachsenen gegenüber Schutzbefohlenen kann sich dabei

in vielfältiger Weise manifestieren. Sexueller Missbrauch bzw. sexualisierte Gewalt sind so betrachtet

Spezialformen des Machtmissbrauchs durch Professionelle. Sie bedienen sich - meist besonders subtil

und über einen langen Zeitraum hinweg, sorgfältig vorbereitet (s. Colton & Vanstone 1996) - des

Mediums der Sexualität. Die Grenzziehung zwischen erwachsenen und kindlichen Bedürfnissen,

zwischen erwachsener und kindlicher Erotik, zwischen erwachsenem und kindlichem Lustempfinden

wird dabei aufgehoben und zielgerichtet zugunsten der sexuellen Bedürfnisbefriedigung des

Erwachsenen perforiert.

Im Gegensatz zur körperlichen Misshandlung durch Schläge, Tritte und anderer gewalttätiger

Grenzüberschreitungen (vgl. Müller 2010) hinterlässt sexualisierte Gewalt nicht notwendigerweise

nachweisbare Spuren. In jedem Falle beschädigt sie jedoch die körperlich-seelische Integrität der

Opfer oft dauerhaft und tiefgreifend. Wie weitgehend und lebensbegleitend die Traumatisierungen

sein können, davon zeugen in beschämender Aktualität die Anrufe bei der telefonischen Anlaufstelle

der Bundesregierung. Sie wurde als Maßnahme zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs von

Kindern und Jugendlichen an Internaten in katholischer Trägerschaft und der Odenwaldschule

eingerichtet und wird seither wissenschaftlich begleitet. Im ersten Zwischenbericht vom September

2010 heißt es im Wortlaut: „73% der Anrufenden wurden von den [telefonischen, Anm. d. Verf.]

Fachkräften als hoch belastet eingeschätzt“ (Fegert et al. 2010: 12). Bei 88% der ca. 500 Betroffenen,

die sich bei der Anlaufstelle bis September 2010 meldeten, lag der Missbrauch in der Vergangenheit

(ebd.: 11). Bei den meisten waren seitdem mindestens 20 und in vielen Fällen 40 bis 50 Jahre

vergangen (ebd.: 16). Für 60% der Männer und Frauen, die Angaben über ihr „Anvertrauen“ machten,

war das Gespräch mit den telefonischen Fachkräften das erste überhaupt, das sie über die

Missbrauchserfahrungen jemals führten (ebd.: 12). Diese aktuellen Daten weisen deutlich darauf hin,

dass nicht nur im familiären, sondern auch im außerfamiliären Kontext erfahrene sexualisierte Gewalt

in mehrfacher Hinsicht mit starken Redetabus belegt ist. Darüber zu sprechen und sich Unterstützung

bei der Bewältigung des Erlebten zu suchen, fällt den Betroffenen extrem schwer (s. a. Harnach in

diesem Buch). Fast immer wurde auch von „mehrfachen bzw. regelmäßig wiederkehrendem

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Missbrauch berichtet“ (ebd.: 11; s.a. Zinsmeister 2010). Nicht nur der einmalige Missbrauch, sondern

gerade das gezielte Gefügig-Machen von Kindern und Jugendlichen zur wiederholten bis langfristigen

Befriedigung eigener sexueller Bedürfnisse, muss deshalb kritisch auf strukturelle Hintergründe in den

Institutionen unterschiedlicher Provenienz - ob konfessionell, staatlich oder privat - untersucht

werden. Dabei soll im Folgenden der Argumentationsfigur von Herrmann, Herrschafts-,

Abhängigkeits- und Machtverhältnisse seien konstitutives Element der Pädagogik und bildeten das

Bedingungsmilieu für (sexuelle) Übergriffe und Grenzverletzungen, Ausbeutung und

Gewaltanwendung, weiter nachgegangen und mit Rekurs auf den Erziehungsbegriff von Brezinka

(1978) exemplarisch vertieft werden.

Erziehungsbegriff der Gegenwart

Erziehung stellt einen zentralen Grundbegriff der Pädagogik dar. Er versucht einen grundlegenden

„Sachverhalt in der Erziehungswirklichkeit zu erfassen“ (Koller 2006: 18). Während im öffentlichen

Diskurs eine Unschärfe in der Begrifflichkeit und der Unterscheidung von Erziehung zu anderen

Formen sozialen Handelns zu beobachten ist, bemühen sich Erziehungswissenschaftler seit Gründung

der Pädagogik als wissenschaftliche Disziplin darum, Erziehung als Spezialform menschlichen

Handelns zu beschreiben. Grundlegend für Theorien und Konzepte über Erziehung ist dabei bis heute

der anthropologische Ausgangspunkt, formuliert von Immanuel Kant im Zeitalter der Aufklärung:

„Der Mensch ist das einzige Geschöpf, das erzogen werden muss“ (Kant 1803/1893: 697).

Erziehungsbegriffe der Gegenwart leiten sich von diesem Ausgangspunkt ab. Sie thematisieren zudem

die Frage der Machtverteilung zwischen Erziehendem und zu Erziehendem. Macht wird begrifflich

„schnell mit Gewalt oder Autorität assoziiert und als Instrument der Herrschaft betrachtet“ (Wolf

2007: 114). Wo Kinder gewaltfrei, demokratisch oder antiautoritär erzogen werden, könnte daraus der

Fehlschluss abgeleitet werden, dass diese Erziehung frei sei von Machtstrukturen. Macht muss jedoch

wesentlich differenzierter verstanden werden: auch als Einflussnahme und das subtile Ausnutzen

emotionaler Interdependenzen zwischen Menschen (vgl. Wolf 2007: 107).

Eine potentielle Machtquelle stellt eben auch das Wissen um die psychische Beeinflussbarkeit meines

Gegenübers dar: Wie durch das Erwecken, Wahrnehmen und Befriedigen von Bedürfnissen,

Wünschen oder Sehnsüchten – z. B. der Sehnsucht nach Anerkennung, Zuneigung, Nähe und Wärme

– das pädagogische Einwirken so geltend gemacht werden kann, dass sich ein Kind über lange

Zeiträume hinweg sexuellem Missbrauch weder erfolgreich widersetzen noch ihn zu seinem eigenen

Schutz aufdecken und damit den Kreislauf der sexualisierten Gewalt durchbrechen kann.

Dass der in Erziehungsverhältnissen konstitutiv angelegte Machtüberhang nicht eindeutig autoritär

oder brachial eingelöst werden muss, sondern gerade auch als subtile Beeinflussung der psychischen

Disposition des Educanden erfolgen kann, geht aus dem Erziehungsbegriff von Brezinka (1978)

hervor, der daher hier in Ausschnitten zitiert und diskutiert werden soll.

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Nachdem Brezinka Erziehen zunächst als ein intentionales Handeln definiert und von anderen sozialen

Handlungen des Menschen wie bspw. Beratung oder Aufklärung abgrenzt, geht er in seinem

Bestimmungsversuch auf die Zielsetzung und beabsichtigte Wirkung von Erziehung ein:

„Die Wirkung, die der Erzieher im Educanden hervorbringen will, ist eine bestimmte Verfassung der Persönlichkeit. Er will dazu beitragen, dass der Educand bestimmte Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse, Einstellungen, Haltungen, Gesinnungen oder Überzeugungen erwirbt und beibehält. [...] Sie lassen sich unter dem Begriff der psychischen Disposition zusammenfassen. Damit ist eine relativ dauerhafte Bereitschaft zum Vollzug bestimmter Erlebnisse oder Verhaltensweisen gemeint, die dem flüchtigen Erleben und Verhalten zugrundeliegend gedacht wird. […] Wer erzieht, will das Gefüge der psychischen Disposition des Educanden beeinflussen“ (Brezinka 1978: 43f., zit. n. Koller 2006: 49-50).

Brezinka hat bei der Definition und dem Wortlaut seiner Erziehungstheorie vermutlich nicht an

sexuellen Missbrauch von Kindern durch Professionelle gedacht. Vielmehr ging es ihm bei seinen

Bestimmungsversuchen um Fragen der Herausbildung nicht nur von kurzfristigen oder flüchtigen

Verhaltensweisen, sondern um die nachhaltige Formung innerer Einstellungen, Überzeugungen und

Handlungsmaximen bei Kindern - und dies hinsichtlich eines Erziehungsziels, das, ähnlich wie bei

Kant, von der Idee der Verbesserung und Vervollkommnung des Menschen durch den Prozess der

Erziehung ausging. Für ein positives Ziel also, das zum Nutzen, nicht zum Schaden von Kindern und

Jugendlichen gedacht ist. Dass Erziehung in vielen Fällen eine solche oder vergleichbare Zielsetzung

nicht erfüllt, sondern vielmehr das Gegenteil bewirkt, ist nicht nur historisch hinlänglich belegt (s. de

Mause 1980; Müller, C.P. 2010), sondern Motiv vieler einschlägiger Veröffentlichungen (vgl. Miller

1980, Arnold 2007).

Übertragen auf die Thematik des sexuellen Missbrauchs, lassen sich aus Brezinkas Bestimmungen

folgende Überlegungen ableiten:

1. Erziehungsverhältnisse sind Beeinflussungsverhältnisse.

2. Beeinflussung der kindlichen Seele kommt prinzipiell ohne physische Gewalt aus.

3. Die Bereitschaft zum „Vollzug“ bestimmter, hier der sexuellen Befriedigung des Täters

dienenden, Verhaltensweisen kann gezielt eingeleitet und gefördert werden.

4. Erziehungsmacht ist Seelenmacht.

5. Seelenmacht wird beim sexuellen Missbrauch bewusst und strategisch eingesetzt, um die

psychische Disposition des Opfers „Täter-freundlich“ zu gestalten.

Dass nicht nur individuelle, geschickt lancierte Beeinflussungsstrategien des Täters, sondern durchaus

auch übergeordnete Aspekte wie z.B. kulturelle, religiöse oder institutionelle Werte, Haltungen,

Überzeugungen und Rahmenbedingungen eine Rolle spielen und das Milieu für sexuelle Übergriffe

bilden, geht aus einer weiteren Bestimmungsgröße von Brezinkas Erziehungsbegriff hervor:

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.„Wer erzieht, will den Educanden in irgendeiner Hinsicht besser, vollkommener, tüchtiger oder fähiger machen, als er ist. […] Als Maßstab dient dabei die Wertordnung der jeweiligen Erzieher und ihrer Auftraggeber“ (Brezinka 1978: 43f., zit. n. Koller 2006: 51).

Erziehung will, so Brezinka, die zu Erziehenden einer bestimmten Idealvorstellung näher bringen.

Dabei gelten die eigenen Werte und Normorientierungen des Erziehenden oder seines Auftraggebers.

Eine Aussage darüber, welche Wertordnung oder welches Ideal dem erzieherischen Handeln zu

Grunde liegen soll, trifft der Erziehungsbegriff jedoch nicht. Da sich das Erziehungsverhältnis im

Verständnis von Brezinka als eine „Subjekt-Objekt-Relation“ (Koller 2006: 55) beschreiben lässt, „in

der die beiden Beteiligten einander in unaufhebbar asymmetrisch-hierarchischer Weise

gegenüberstehen“ (ebd.), ist davon auszugehen, dass die Werte und Normen einseitig vom Pädagogen

und/oder seinem Umfeld diktiert werden. Wertvorstellungen, Normen, Bedürfnisse und Intentionen

des zu Erziehenden kommen in diesem Modell schlichtweg nicht vor. Der Educand ist bloßes Objekt

des Erziehers. Seine Wertvorstellungen und Normen stülpt er dem Kind über. Die Werte können dabei

hochgradig einseitig bestimmt und zu Recht geschnitten sein – ob subjektiv durch Sinnkonstruktionen

des Einzelnen oder intersubjektiv durch Ideologien, Glaubenssysteme oder Denktraditionen.

Übertragen auf Missbrauchsbeziehungen zwischen Pädagogen und Kindern sollen im Folgenden

Beispiele für individuell zurecht gelegte „Wertordnungen“ und Sinnkonstruktionen vorgestellt werden,

die als Begründungs- und Legitimationsfiguren für das Zulassen, Tolerieren oder Initiieren von

sexuellen Grenzverletzungen bemüht werden. Sie stammen überwiegend aus den Fallstudien von

Colton & Vanstone (1996), die mittels narrativer Interviews und gegenstandsbezogener

Theoriebildung rekonstruiert wurden. Wiederholt auftauchende Denkmuster und

Argumentationsfiguren sowie verzerrte Wirklichkeitskonstruktionen lassen sich an ihnen vorstellen

und erläutern.

Ideologische Überhöhung

Eine der zentralen beobachtbaren Strategien, in der sich eine Verschiebung der Werte und Normen

zugunsten sexueller Grenzverletzungen manifestiert, ist die ideologische Überhöhung der zum Kind

empfundenen erotischen Anziehung, Zuneigung und der in Folge an ihm ausgelebten Sexualität.

Motto Ideologische Überhöhung:

Erotische Liebe zum Kind ist wertvoll und moralisch-ethisch vertretbar. Sie kommt den

Bedürfnissen des Kindes entgegen.

Textbeispiel:

„I had no guilt at all about them. I knew what I was doing was illegal, but I couldn’t see that it was immoral, because what I was doing was giving love and affection, in every sense of the word. It

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wasn‘t just a physical thing, it was a feeling, a total relationship, with a huge commitment on my side, to them, to their needs. (Colton & Vanstone 1996: 135).2

Durch die Einbettung des sexuellen Missbrauchs in den Kontext von Liebe, Zuneigung und eine

„totale Beziehung“ werden die dem Täter durchaus als illegal bewussten sexuellen Handlungen

ideologisch überhöht und moralisch-ethisch gerechtfertigt. Der rein physische Akt des Missbrauchs

erhält somit eine höhere Sinnkonstruktion und wird durch die Behauptung, sich den Bedürfnissen des

Kindes „committed“ zu haben, kontextualisiert. Der Täter entbindet sich dadurch der Schuldgefühle

und Verantwortung für sein kriminelles Tun.

Das Motiv der ideologischen Überhöhung ist auch im Theorem des „pädagogischen Eros“ zu finden.

Das Ideal der bereits in der Antike praktizierten und für legitim geglaubten „Knabenliebe“ wurde,

Oelkers (2010, s.o.) und Fried (2010) zufolge, auch von Gründern und Lehrern der Odenwaldschule

bemüht. Die Bindung und Beziehung zwischen dem Erwachsenem und dem Knaben wird als wertvoll

und lehrreich erachtet. Der heranwachsende Junge wird durch einen reifen, erwachsenen und

„verehrten“ (Fried 2010) Mann sexuell initiiert. In der Odenwaldschule, so Amelie Fried (2010),

wurde es den Betroffenen als Privileg und Auszeichnung dargestellt, von als charismatisch

bezeichneten Personen wie dem Rektor oder dem Musiklehrer diese Form der körperlichen Zuneigung

empfangen zu dürfen. Das eigene Empfinden, hier sei etwas nicht in Ordnung, unmoralisch, illegal

und kriminell, wurde den Kindern durch die ideologische Überhöhung und Verbrämung zu nehmen

versucht.

Eine ideologische Überhöhung kann auch auf libertär-aufklärerischen Motiven begründet sein: als

Tribut an den Zeitgeist einer politischen Bewegung, die in Gegenreaktion zu der damals üblichen,

rigiden Sexualmoral die sexuelle Liberalisierung proklamierte und zum Mittel der Befreiung des

Menschen aus politischen Herrschaftsverhältnissen und Unterdrückung insgesamt (Reich 1966) hoch

stilisierte:

„Mich bewegt, dass eine libertäre Sexualmoral, die auf Emanzipation angelegt ist, für sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung benutzt wurde. Ich bin immer für diese libertäre Sexualmoral eingetreten und werde es auch weiter tun, denn die repressive Vor-68er-Sexualmoral hat großen Schaden angerichtet. Aber wir haben im Überschwang auch Fehler gemacht, die man korrigieren muss. Wir haben keine klaren Grenzen gezogen. Den Kindern und Jugendlichen eine eigene Sexualität, einen eigenen Weg zur Entwicklung der Sexualität zuzugestehen war und ist richtig. Dass Erwachsene Kindern ihre Art von Sexualität, auch wenn sie einen libertären Anstrich hat, überstülpen, das verkehrt Emanzipation in ihr Gegenteil“ (Cohn-Bendit 2010).

2 Ich hatte keinerlei Schuldgefühle ihnen gegenüber. Ich wusste zwar, dass das, was ich tat, illegal war, aber Ich sah nichts Unmoralisches darin, denn das, was ich tat, war, ihnen Liebe und Zuwendung zu geben, in jederlei Hinsicht dieses Wortes. Es war nicht nur eine körperliche Angelegenheit, es war ein Gefühl, eine totale Beziehung, mit einem enormen Bekenntnis meinerseits ihnen und ihren Bedürfnissen gegenüber (Übersetzung d. d. Verf.).

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Der libertär-emanzipatorische Impetus schoss hier - in kritischer Selbstreflexion von Cohn-Bendit

selbst benannt - über sein Ziel hinaus. Indem Erwachsene sich der Ideologie der sexuellen Befreiung

verpflichtet fühlten und diese auch für Kinder als Maßstab anlegten, übersahen sie dabei, wie wichtig

es ist, zwischen kindlicher und erwachsener Sexualität und kindlichen und sexuellen Bedürfnissen zu

unterscheiden. Die Grenze, die hier überschritten wurde, war der Diffusion zwischen dem

notwendigen Eintreten für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und der

Definitionsmacht von Erwachsenen, wie eine selbstbestimmte Sexualität auszusehen habe, geschuldet.

Übersehen wurde im Reformeifer, wie bei Cohn-Bendit (1975) nachzulesen ist, wie notwendig eine

abstinente und reflektierende Haltung des Erwachsenen hinsichtlich kindlicher Erotik und Sexualität

ist. Diese Haltung hat sich auch im Wahrnehmen und Einhalten von Körpergrenzen, Schamgrenzen

und Intimitätsräumen zu realisieren.

Bagatellisierung und ‚Zustimmungslüge‘

Ein häufig in der Fachliteratur beschriebenes Legitimationsmuster ist das der Bagatellisierung. Die

Vorfälle der sexuellen Übergriffe und sexualisierten Gewalt werden in ihrer Bedeutung und den

Folgen für das Kind minimiert bis verleugnet oder ins Gegenteil verkehrt.

Motto Bagatellisierung:

Dem Kind schadet es nicht, sexuelle „Gefälligkeiten“ (Sigusch 2010) zu erbringen oder zu

empfangen, es will diese selbst, stimmt ihnen zu und genießt sie sogar!

Textbeispiel:

„But I chose to disabuse the concept of victim and replace it with the concept of consensual – consensual acts, whatever you want to call it. And the fact that there was never any physical force, or violence, I did have a consensual lie. But now you identify the fact that there is no need for violence, because you ‚groom‘ people, you prepare people. You normalise things. And people then accept normalisations you have created within the relationship between two people.“ (Colton & Vanstone 1996: 122).3

Dieses Bagatellisierungs- und Legitimierungsmotiv, das sich der ‚Zustimmungslüge‘ bedient, taucht in

mehreren Fallstudien von Colton & Vanstone auf. Das Gefügig-Machen der Kinder wird nicht mit

Macht und Gewalt gleichgesetzt, sondern als Ausdruck gegenseitigen Einvernehmens innerhalb einer

Beziehung interpretiert. Schaden kann in diesem mentalen Konstrukt nicht entstehen, da weder

3 Aber ich habe mich entschlossen, das Opferkonzept zu diskreditieren und durch ein Zustimmungskonzept zu ersetzen – Zustimmungshandlungen oder wie immer man es nennen mag. Und aufgrund der Tatsache, dass ich niemals physische Kraft oder Gewalt anwandte, konnte ich diese Zustimmungslüge aufrechterhalten. Aber jetzt ist mir die Tatsache klar, dass es keine Notwendigkeit für Gewalt gibt, weil man die Leute ‚pflegt‘, sie vorbereitet, die Dinge als normal darstellt. Und die Leute akzeptieren diese Normalisierungen, die man innerhalb der Beziehung zwischen zwei Menschen geschaffen hat (Übersetzung d. d. Verfasserin).

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physische Kraft noch Gewalt eingesetzt werden und das Kind oder der Jugendliche dem Handeln

vermeintlich zustimmt.

Dieses „Zustimmungskonzept“ verharmlost nicht nur die Missachtung der intergenerativen Grenzen

und der Unterscheidung zwischen erwachsener und kindlicher Sexualität, sondern auch die

Beschädigung der psychisch-emotionalen und körperlichen Integrität der Opfer.

Dass es sich um eine Selbstlüge handelt, sich der Täter also etwas ‚vormacht‘, sich selbst täuscht, ist

dem Zitat deutlich zu entnehmen. Diese Selbsttäuschung umfasst das Konzept, die sexuelle

Selbstbestimmung des Kindes ja ernst zu nehmen und nicht zu hintergehen. Ignoriert wird dabei die

Tatsache, dass ein Kind gar nicht über die Fähigkeit verfügt, „informed choices“4 (Colton & Vanstone

1996: 5) über sexuelle Einlassungen mit Erwachsenen zu treffen.

Der Pädosexuelle baut seine Begründung auf einer Fehlkonstruktion auf. Das Kind kann

entwicklungsbedingt gar nicht über eine reflektierte sexuelle Selbstbestimmung verfügen (vgl. Sigusch

2010). Es muss diese erst noch entwickeln und Grenzen zwischen erwachsener und kindlicher

Sexualität verstehen lernen. Dafür ist es auf die kompetente Begleitung des Erwachsenen (Eltern,

Lehrer/innen, Pädagog/innen) angewiesen, der ihm diese Grenzen adäquat aufzeigt und in einer

„Kultur der Grenzachtung“ (Zartbitter 2010) vorlebt. In Verantwortung ist allein der Erwachsene:

„Er hat seine sexuelle Entwicklung hinter sich weiß in der Regel, was er transpubertär, das heißt, jenseits der Pubertät, begehrt. Das Kind dagegen ist noch zispubertär, diesseits der Pubertät, weiß es in der Regel nicht. Es herrscht eine Disparität der Entwicklung und Fantasien, die der Erwachsene durch große Verführungen und das Kind durch kleine Gefälligkeiten zu überwinden sucht […]“ (Sigusch 2010).

Nutzenhypothese

Eine dritte, wiederholt auffindbare Verzerrung von Realität, Wahrnehmung und Deutung der

Wirkungen und Folgen von sexuellem Missbrauch kann als ‚Nutzenhypothese‘ bezeichnet werden.

Gemeint ist damit die Strategie, negative Folgen für das Kind zu verleugnen oder zu minimieren,

positive Folgen und Effekte hingegen zu behaupten und zu betonen und als kompensatorisch und

legitimierend für das eigene Handeln zu deklarieren.

Motto Nutzenhypothese:

Das Kind profitiert von den sexuellen Handlungen. Es erfährt eine Zuwendung und Anerkennung,

die es sonst nicht bekäme. Das nutzt seiner Entwicklung.

Textbeispiel:

„There was none of that sort of thing around in their homes. There was no love, or compassion, or treats. Some of them lived in complete squalor. And I suppose there are two sides of looking at

4 informed choices = informierte Entscheidungen

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that. You know, because they were living like that, they were easy victims; and the other way that I was looking at it, because they were living like that, I was giving them something that they wouldn‘t otherwise have had“ (Colton & Vanstone 1996: 135).5

Der Nutzen, den der pädosexuell tätige Pädagoge in diesem Zitat identifizieren zu meinen glaubt,

rechtfertigt in seinem Selbstverständnis das Handeln, das er zuvor als zwar illegal, aber nicht

unmoralisch interpretiert hatte (s.o.). Er legitimiert seine Übergriffe und sein gezieltes Ausnutzen der

emotionalen Unterversorgung der Kinder in ihren Familien, indem er vorgibt, ihnen in anderer

Hinsicht zu nutzen. Diese Argumentationsweise mutet ein utilitaristisches Aufrechnen von

zugefügtem Schaden mit scheinbar erworbenem Glück an. Das Ausblenden der Tatsache, dass die

Motivation, nicht der vermeintliche Nutzen der Kinder, sondern die Befriedigung der ureigenen

egoistischen Bedürfnisse war, scheint integraler Bestandteil der Selbsttäuschungstheorien zur

Rechtfertigung des sexuellen Missbrauchs zu sein.

Die bis hierhin aufgezeigten exemplarischen Einblicke in die Subjektlogiken der zitierten Pädagogen,

die ihre berufliche Position ausnutzten, um die psychische Disposition der ihnen anvertrauten Kinder

und Jugendlichen für Missbrauchsintentionen zu instrumentalisieren, weist auf einen ersten

dringenden Handlungsbedarf für pädagogische Institutionen hin: die unhintergehbare Einführung und

das kontinuierliche Monitoring von Reflexions- und Kontrollinstanzen und -prozessen, die den

programmatischen Durchgriff auf die Seele der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen

verhindern helfen.

Abhängigkeits- und Machtverhältnisse

Wie die vorangegangenen Reflektionen über den Erziehungsbegriff der Gegenwart zeigten, kommt ein

kritisches und selbstreflexives Erziehungsverständnis nicht um die Bestimmung und Regelung des in

ihm konstitutionell angelegten Machtüberhangs herum. Abgeleitet aus der anthropologischen

Grundkonstante, dass Kinder nicht nur zum Überleben, sondern auch für ihre Entwicklung und das

Hineinwachsen in gesellschaftliche Bezüge auf Erwachsene angewiesen sind, gilt es, dieses

Angewiesensein entwicklungsfördernd zu gestalten. Das zwangsläufig durch den Vorsprung an

Erfahrungen, an „Orientierungsmitteln“ (Wolf 2007: 108) und an materiellen Ressourcen entstehende

Machtdifferential ist dann umso größer, je jünger die Kinder sind oder je stärker sie – aufgrund von

5 Da gab es nichts dergleichen in ihren Familien. Da gab es keine Liebe, kein Mitgefühl, keine Leckereien. Einige von ihnen lebten in komplettem Elend. Und ich nehme an, es gibt zwei Betrachtungsweisen. Wissen Sie, weil diese Kinder so lebten, waren sie leichte Opfer; auf der anderen Seite sah ich es so, dass ich ihnen, weil sie so lebten, etwas gab, was sie ansonsten nichts bekommen hätten (Übersetzung d.d. Verf.).

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physischen, emotionalen oder intellektuellen Beeinträchtigungen – auf die Hilfe und Unterstützung

von Anderen angewiesen sind.

Insbesondere emotionale und seelische Vernachlässigung oder Mangelversorgung machen Kinder für

Anerkennungsgesten, Würdigung und Zuneigung besonders empfänglich. Sie sind in spezifischer

Weise sensibilisiert für Zuwendungen materieller wie emotionaler Art, die ihnen das zu geben

versprechen, was sie zuvor bitter entbehrten. In stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

sind solche Mangelerfahrungen häufig charakteristisch für ihre Klientel. Abhängigkeiten von den

Anerkennungsbekundungen und Zuwendungen der Pädagoginnen und Pädagogen sind insofern an

diesen Orten tendenziell vorprogrammiert:

„Insbesondere als bitter empfundene Mangelerfahrungen können sehr für Abhängigkeiten sensibilisieren und zu einer andauernden Ohnmachtsquelle werden.“ (Wolf 2007: 118).

Umso professioneller und reflektierter muss mit Sensibilitäten und Sensibilisierungen umgegangen

werden. Die anthropologisch gegebene Tatsache des Machtüberhangs ist zwar die konstitutive

Voraussetzung für die Erziehung und Entwicklung von Kindern, zugleich aber ein prekäres

Ungleichgewicht, das Kinder ausliefert an die Kontextsituationen, in denen sie aufwachsen;

unabhängig davon, ob diese entwicklungsfördernd oder entwicklungsblockierend sind : „Viele Kinder

leben nicht in Paradiesen, sondern in Höllen“ (Sigusch 2010).

Eine der zentralen Aufgaben von Erziehung, unterstützende Kontexte zur Verfügung zu stellen (vgl.

Arnold 2007), in denen Kinder Weltbegegnung erfahren und strukturieren lernen, ist in diesen Fällen

gescheitert. Kommen Kinder und Jugendliche mit Erfahrungen solchen Scheiterns in Einrichtungen

der Sozialen Arbeit - wie Heime oder Tages-Intensivgruppen - oder auch in Internate in privater oder

konfessioneller Trägerschaft - sind sie prädisponiert für weitere Verletzungen. Sie brauchen Nähe, sie

benötigen Zuwendung und sind doch zugleich auf Distanz angewiesen; Distanz der Erziehenden zum

Kind, zum eigenen Handeln, zur eigenen Verführbarkeit - Verführbarkeit zur Macht sowie zum

Machtmissbrauch. Distanz und Nähe - ein prekäres Verhältnis, das der bewussten Gestaltung bedarf:

„Die Gestaltung dieses besonders profilierten – gleichsam in Extreme von Nähe und Distanz getriebenen – Umgangs ist prekär. Die Heranwachsenden sind zugleich auf den Pädagogen angewiesen und durch ihn gefährdet. Er ist strukturell durch seine Position in der Vorhand; das verführt zu Macht und Bemächtigung, die den Heranwachsenden in seiner unterlegenen Position und der Ungesichertheit seiner Suchbewegungen einengt und unterdrückt, aber auch zu realitätsabgewandten Formen der Gegenmacht treibt.“ (Thiersch 2007: 35).

Angewiesenheit und Gefährdetsein – darin spiegelt sich eine Ambiguität, die nur mit dem Zugewinn

an Autonomie der Heranwachsenden und dem umsichtigen und professionellen Umgang der

Erziehenden sukzessive überwunden werden kann. Ziel jedes pädagogischen Verhältnisses muss die

perspektivische Auflösung der Machtasymmetrie zugunsten eines nicht nur gleichwürdigen, sondern

gleichwertigen Beziehungsmodus´ sein. Dass dieser Beziehungsmodus erst im Laufe der Adoleszenz

12

erreicht werden kann, verlangt dem Prozess und den Prozessbeteiligten viel Können oder mit Kant

gesprochen „Erziehungskunst“ (Kant 1803) ab.

Brezinka blendet, wie dargelegt (s.o.), in seinem Erziehungsbegriff die tendenzielle Auflösung der

Machtasymmetrie aus. Die Monopolstellung des Erwachsenen bleibt unhinterfragt. Weder die

zunehmenden Autonomiebestrebungen des Kindes, noch seine Bedürfnisse, Motive und Intentionen

sind in seinem Erziehungsbegriff mitgedacht. Er reduziert Erziehung auf einen Ursache-

Wirkungszusammenhang, auf ein lineares Geschehen – vom Erzieher zum Educanden.

Wechselwirkungsprozesse, Interdependenzen und die Erfahrung der Gegenseite bleiben

unberücksichtigt.

An diesem Vakuum setzt der Erziehungsbegriff von Kron (1996) an, der darauf aufmerksam macht,

das Erziehung ein „aufeinander bezogenes gegenseitiges soziales Handeln“ (Kron 1996: 57) sei, in

dem es „um die gegenseitige Aufhellung und Aufklärung von Rollen, Positionen und

Wertorientierungen, Normen, Intentionen und Legitimationen des sozialen Handelns und des dieses

mitbedingenden sozialen und gesellschaftlichen Feldes geht“ (Kron 1996: 57 f.).

Kron erweitert also den Erziehungsbegriff um die Erfahrbarkeit der Gegenseite und die

Notwendigkeit, das erzieherische soziale Handeln transparent zu gestalten und die dahinter liegenden

Intentionen zu reflektieren. Auch die Intentionen des Kindes sowie seine Bedürfnisse und seine

Eigenlogik geraten in den Blick. Das Kind wird aus dem Objektstatus entlassen und erscheint als

Subjekt in einem wechselseitigen Prozess der Interaktion und Interpretation. Gegenseitige

Rollenerwartungen und Rollenhandeln werden zum Gegenstand der Reflexion. Erziehung trägt damit

auch zu einem aufklärerischen und reflexiven Effekt bei - indem Rollen hinterfragt, pädagogische

Interventionen begründet, Intentionen offengelegt werden.

Pädagogische Maßnahmen oder Interventionen müssen sich an Kriterien ihrer ethischen

Legitimierbarkeit, der Umsetzung und Förderung des Entwicklungsgedankens und ihrem

Zukunftsbezug messen lassen: Zur „pädagogischen Ressource“ (Wolf 2007: 138) wird die

Machtdifferenz nämlich erst durch die „Bindung des Machtüberlegenen an die Förderung der

Entwicklungspotentiale“ (ebd.). Auch in Momenten, in denen Entwicklung aus Sicht der beteiligten

Akteure stagniert oder nicht stattzufinden scheint, ist es dennoch wichtig, den Entwicklungs- und

Zukunftsbezug sicherzustellen und an ihm programmatisch festzuhalten:

„Es müsste eigentlich ein ureigenes pädagogisches Anliegen sein, sich auf das zu orientieren, was aus einem Menschen seiner Möglichkeit nach werden kann und nicht auf das, wie er uns gerade erscheint, dass er sei.“ (Feuser 1996: 5).

13

Machtmissbrauch im Kontext von Sexualität

Wolf zeigt in seiner Analyse über „Machtprozesse in der Heimerziehung“ (Wolf 1999) und seinen

Reflektionen „Zur Notwendigkeit des Machtüberhangs in der Erziehung“ (Wolf 2007) auf, dass Macht

nicht nur ein Merkmal von pädagogischen, sondern ein „Merkmal aller menschlichen Beziehungen

und somit ein ubiquitäres Phänomen ist“ (Wolf 2007: 104). Nicht nur durch einen strukturellen

Machtvorsprung, auch durch Liebe subtil entstehende Abhängigkeiten oder durch das Bedürfnis nach

Anerkennung und Würde entstehende Verstrickungen sind Elias (1986, zit. n. Wolf 2007: 105) zufolge

konstitutiv für menschliche Beziehungen. Die Befriedigung von Bedürfnissen, das Vermeiden von

Unlust, das Verdrängen von Gefühlen oder Unbehagen können Auslöser von Abhängigkeitsstrukturen

sein, die sich auf den Bereich der Sexualität ausdehnen oder sich sogar besonders in ihr manifestieren.

Da Sexualität nicht nur eine Energiequelle und Lebenskraft darstellt, sondern auch ein wesentliches

Medium menschlicher Kommunikation ist, liegt es nahe, dass sich Macht und Abhängigkeit gerade in

und mittels menschlicher Sexualität manifestieren:

„Aber es ist offensichtlich, dass sexuelle Bedürfnisse asymmetrische Abhängigkeiten hervorbringen können. Sexualität neben emotionaler Zuwendung (und der Machtquelle körperliche Überlegenheit) als eigenständige Machtquelle zu betrachten, erscheint […] sehr naheliegend“ (Wolf 2007: 125).

Diese eigenständige Machtquelle kann prinzipiell ohne die Anwendung physischer Gewalt

auskommen. Das in der sexuellen Ausbeutung von Kindern durch Erwachsene strukturell vorgegebene

Machtdifferential entfaltet sich unter Umständen allein durch eine Dynamik innerpsychischer

Strukturen, die nach außen hin unauffällig und subtil, eine ihr eigene, fatale Wirkweise entwickelt.

Dabei – so der Hinweis von Wolf – ist in Abhängigkeitsbeziehungen nicht generell von einer rein

einseitigen Abhängigkeit des Machtunterlegenen vom Machtüberlegenen auszugehen (Wolf 2007:

107). Selbst in „extrem asymmetrischen Machtbalancen“ (ebd.) ist die Vorstellung, dass nur der

Machtunterlegene abhängig sei, „unterkomplex“ (ebd.). Diese Betrachtungsweise, die Wolf in Rekurs

auf Elias darlegt, lenkt den Blick auf die zunächst ungewohnte Perspektive, dass potentiell nicht nur

Opfer von ihren Tätern abhängig sind, sondern Täter umgekehrt selbst ebenso verstrickt sein können,

dass sie eine emotionale Abhängigkeit von ihren Opfern erleben - die Abhängigkeit von deren

Anerkennung und Bedürfniserfüllung beispielsweise sowie vom eigenen Streben nach

Überlegenheitsgefühlen und Bewundert-Werden. Dieser vorgestellte Machtüberlegene ist zwar

weniger abhängig als der Machtunterlegene, „ihm ist aber auch nicht völlig gleichgültig, was der

andere denkt, fühlt oder tut“ (Wolf 2007: 106). So ist der Machtüberlegene beispielsweise angewiesen

auf „ein Minimum an Kooperationsbereitschaft“ (Wolf 2007: 107).

14

Mit dieser Betrachtungsweise soll nicht der Entlastung der Täter von Verantwortung und/oder Schuld

Vorschub geleistet werden, dann wäre sie falsch verstanden und falsch interpretiert. Vielmehr weist sie

darauf hin, wie komplex und verwoben sich die Dynamik zwischen sexuell übergriffigem

Erwachsenen und betroffenem Kind gestalten kann. Unter Umständen erlebt sich der Täter in seinen

Handlungen und Übergriffen unter Umständen gar nicht als klar selbstbestimmt und bewusst

entscheidender Akteur, sondern als von Bedürfnissen und inneren Dynamiken Getriebener (vgl.

Sigusch 2010), der wiederum abhängig ist von der ‚compliance‘6 seiner Opfer.

Für die von sexuellen Übergriffen und sexueller Ausbeutung betroffenen Kinder und Jugendliche ist

die komplexe Verstrickung kaum durchdringbar:

„Andere bedürften wegen des süchtigen Verlaufs ihres Begehrens einer Behandlung; sie wenden Tricks und Verführungen an, denen so gut wie kein Kind widerstehen kann. So liest ein beruflich sehr erfolgreicher und in seiner Umwelt außerordentlich angesehener, verheirateter Pädosexueller den Kindern der Nachbarschaft ihre Wünsche von den Augen ab; die Eltern sind froh, die Kinder reißen sich um seine Nähe, alle sind glücklich. Nur der Mann war nicht so gut, wie es die Eltern hofften. Er stürzte die Kinder in eine Abhängigkeit, die insofern inakzeptabel war, als sie sich ihr nicht entziehen konnten. Doch auch das vermochte sein Begehren nicht zu stillen; er betäubte die Kinder, um über sie in diesem Zustand „frei“ verfügen zu können, um sie auch sexuell penetrierend zu „gebrauchen“ (Sigusch 2010).

Besonders dann, wenn die Betroffenen nicht nur Entsetzen, Scham und Ohnmacht verspüren, sondern

Gefallen finden an der besonderen Aufmerksamkeit, die ihnen zu Teil wird, sie unter Umständen nicht

nur Abscheu, sondern auch Lust empfinden während der sexuellen Handlungen oder ihre eigene

‚Machtposition‘7 wahrnehmen, ist die emotionale Verstrickung und das eigene Verfangensein in der

Dynamik unaufhaltbar.

Übertragen auf den sexuellen Missbrauch lassen sich die Analysen von Wolf über Machtprozesse in

der Heimerziehung folgendermaßen fassen: Die betroffenen Kinder bemerken, wie sehr der

missbrauchende Täter auf seine Bedürfnisbefriedigung durch sie angewiesen ist und in welche

Abhängigkeit er sich dadurch auch von ihnen begibt. Der Täter wiederum versucht seine Abhängigkeit

von der Kooperationsbereitschaft des Kindes, seine ‚compliance‘ und Verschwiegenheit durch

Versprechen, Drohungsszenarien oder Entzug von Vorteilen und Zuwendungen zu minimieren. Er

setzt also gezielt Strategien ein, um das Kind davon abzuhalten, sich mit einer Offenbarung einem

anderen Menschen gegenüber wohl und gut und im Recht zu fühlen.

Hinweise auf diese gegenseitige Verstrickung und die für die Opfer daraus resultierende

Schwierigkeit, sich der Abhängigkeit zu entziehen und über das Vorgefallene zu sprechen, gehen auch

aus folgendem Zitat aus Colton & Vanstone hervor:

6 compliance (engl.) = Befolgung, Fügsamkeit, Mitwirkung 7 Macht ist hier in der von Wolf (2007) skizzierten Bedeutung der gegenseitigen emotionalen Abhängigkeit und Verstrickung gemeint.

15

„Many abusers report ‚grooming‘ their victims and may be very adept at obtaining compliance and ensuring that the child stays silent later on.“ (ebd.).8

Das Einhalten des Schweigegebots über den Missbrauch wird von Seiten der Täter geschickt lanciert,

und dies, wie sowohl der Zwischenberichte von Fegert (2010) über die telefonische Anlaufstelle als

auch der Zwischenbericht von Zinsmeister (2010) über die Grenzverletzungen im Aloisiuskolleg

dokumentieren, in vielen Fällen über Zeiträume von 20 bis 50 Jahre hinweg. Erwachsene Menschen,

die in ihrer Kindheit und/oder Jugend sexuell missbraucht und/oder körperlich misshandelt9 wurden,

eröffnen sich erstmalig nach Jahrzehnten. Ein Grund, warum sie diesen Schritt nicht zuvor wagten

oder er ihnen nicht möglich war, wird in dem Zwischenbericht über das Aloisiuskolleg von den

Betroffenen mit Angst und Scham begründet: „Als Kinder und Jugendliche hätten sie aus Angst und

Scham nicht gewagt, offen über ihre Erlebnisse zu sprechen. Ihre damalige Sorge war es, als

„Nestbeschmutzer stigmatisiert und ausgegrenzt zu werden […]“ (Zinsmeister 2010: 21).

Die Übergänge zwischen einer latenten psychischen Gewalt (Formen der Schikane, Bloßstellung,

Beschämung, soziale Isolation) und der Vorbereitung und Anwendung sexualisierter Gewalt sind

oftmals fließend. Dies dokumentiert ebenfalls der Zwischenbericht über die sexuellen

Grenzverletzungen, die in den 1950er Jahren begannen und sich bis ins Jahre 2008 erstreckten

(Zinsmeister 2010: 10): Der „Zwang zur Nacktheit“ (ebd.: 11) bei Gemeinschaftsaktionen (Duschen,

FKK Baden, Sauna) oder der Zwang zu Nacktaufnahmen leitete genauso wie die Aufforderung „sich

zum rektalen Fiebermessen vollständig entkleidet vor dem Präfekten auf den Boden zu legen“ (ebd.)

oder der „Missbrauch der Beichte“ (ebd.) für die Befriedigung der sexuellen Bedürfnisse der Patres ein

Beklemmungs- und Ausbeutungsszenario ein, das im Extrem in den Zwang zu Oral- und Analverkehr

gipfelte (ebd.: 10).

Die Untersuchung der Vorfälle am Aloisiuskolleg wurde mittlerweilen von ehemals fünf

tatverdächtigen Patres und einem Mitarbeiter auf insgesamt 18 Personen ausgeweitet (ebd.). Die

Mehrheit der Tatverdächtigen rekrutiert sich aus dem Kreis der Ordensmitglieder. Der Missbrauch von

Macht zur Befriedigung emotionaler und sexueller Interessen und Bedürfnisse ist demnach kein

Phänomen, das auf einige, wenige ‚pathologische‘ Tätergruppen beschränkt werden kann. Täter sind

nicht gleich Täter. Vielmehr sind Täter eine höchst heterogene Gruppe:

„Auf der Suche nach Erklärungen, wie es zu sexuellen Übergriffen kommen kann, hat es sich seit einiger Zeit als nicht mehr haltbar erwiesen, davon auszugehen, dass Mißbrauchende sich erheblich von anderen unterscheiden würden. Sie sind so normal und unauffällig wie der Durchschnitt der Bevölkerung. Sie stammen aus allen gesellschaftlichen Schichten und auch aus allen

8 Viele Missbrauchende berichten davon, ihre Opfer vorzubereiten und verhalten sich sehr versiert, um die Fügsamkeit/Mitwirkung aufrecht zu erhalten und sicherzustellen, dass das Kind über das Vorgefallene im Nachhinein schweigt (Übersetzung d.d. Verf.). 9 „Körperliche Misshandlungen von Schülern, beginnend von schweren Ohrfeigen bis hin zum Schlagen mit Gegenständen“ (Zinsmeister et al. (2010: 10)

16

Berufsgruppen; Berufe, in denen die Täter leichten Zugang zu Kindern und Jugendlichen finden können (Pfarrer, Ärzte, Lehrer, Sozialpädagogen, Erzieher u.a.m.) sind in nicht geringem Maße dabei vertreten.“ (Conen 2006: 54).

Die Tendenz, pädosexuell aktive Menschen als abnormal und pathologisch einstufen zu wollen, hilft

deshalb weder bei der Aufklärung über sexuellen Missbrauch noch bei der Prävention desselben:

„The concept of ‚abnormality‘ obscures rather than illuminates, and thus decreases the chances of prevention“ (Colton & Vanstone 1996: 184).10

Die Grenze zwischen Normalität und ‚Abnormalität‘ ist fließend und nicht statisch. Sie wird kulturell

geprägt und unterliegt dem Wandel von Zeitgeist und Moralvorstellungen. Zudem muss die

prinzipielle sexuelle Erregbarkeit von Erwachsenen durch kindliche Körper als gegeben hingenommen

werden. Auch Männer, die keine pädosexuellen Absichten oder Neigungen haben, reagieren auf

„Bilder vorpubertärer nackter Mädchen“ (Sigusch 2010) mit einer messbaren sexuellen Erregung. Die

Aufgabe und Erwartung an sie lautet eindeutig, sich dieser Reaktionen bewusst zu werden und

verantwortlich und ‚erwachsen‘ mit ihnen umzugehen. Dazu bedarf es eines offenen Diskurses, der

Enttabuisierung und der Entwicklung einer reflektierten Selbstbeobachtung.

Professionalisierung institutioneller Erziehungskontexte

Als „unausweichliche Aufgabe“ (Dörr; Müller 2007: 8) professionellen Handelns in Feldern der

sozialen und pädagogischen Arbeit bezeichnen Dörr und Müller die Vermittlung von Nähe und

Distanz. Soziale Arbeit und Pädagogik bewegen sich oftmals genau in diesem Spannungsverhältnis.

Bei jeder Kontakt- und Beziehungsaufnahme zwischen Professionellem und Klienten geht es um

Klärung dieses Spannungsverhältnisses: Wie viel Nähe ist zulässig, wie viel Distanz nötig, um

Entwicklung zu ermöglichen und Grenzen zu wahren? Dass die Regulierung des Nähe-Distanz-

Verhältnisses zwischen Professionellen und ihrer Klientel maßgeblich auf ‚Leiberfahrungen‘ und

‚Leibwissen‘ angewiesen ist, macht diese Professionalisierungsaufgabe nicht einfacher. Der Leib kann

bei Reflexionen über Nähe-Distanz-Verhältnisse und deren Regulierung nicht ausgeklammert werden.

Vielmehr stellt er die Verbindung zwischen „Innen und Außen, Nahem und Fernem“ (ebd.) dar und

vermittelt zwischen diesen.

Die Professionalisierungsaufgabe der Vermittlung zwischen Nähe und Distanz und der Bewältigung

von Ungewissheit“ (ebd.) besteht - bezogen auf die Prävention von sexuellem Missbrauch in

pädagogischen Institutionen - demnach auch darin, nicht nur Einstellungen, Haltungen, Konzepte oder

Interventionen, sondern gerade auch die eigene Leiblichkeit, Körperlichkeit, Erotik und Sexualität zu 10 Das Konzept der ‚Abnormalität‘ verschleiert statt erhellt und vermindert deshalb die Chancen von Prävention (Übersetzung d.d. Verf.).

17

reflektieren. Fragen der Beziehungsaufnahme, der Berührung, der Erotisierung, des Lustempfindens

spielen hierbei ebenso eine Rolle wie Fragen nach den Leiberfahrungen und dem ‚Leibwissen‘ der

Kinder und Jugendliche, das sie in die Institutionen aus ihren Vorgeschichten mitbringen und den

Pädagoginnen und Pädagogen Anknüpfungspunkte ‚anbieten‘.

Vorangetrieben werden kann diese Professionalisierungsaufgabe durch die Einrichtung von Foren für

regelmäßigen Austausch, Reflexion und Supervision. Erforderlich ist die Bereitschaft der

Mitarbeiter/innen, sich dafür zu öffnen und auch vor Tabuthemen nicht halt zu machen. Die in

pädagogischen Einrichtungen häufig erforderliche und fachlich gewollte „Alltagsnähe“ (Müller 2007)

kann durch solche Foren reflektiert, kritisch hinterfragt und damit perspektivisch besser bewältigbar

werden. Grundkonzepte der psychoanalytischen Pädagogik, wie Übertragungs- und

Gegenübertragungsreaktionen oder das szenische Verstehen, können dabei einen orientierenden

theoretischen Rahmen bilden.

Neben dieser Ebene der Reflexion und Supervision ist ein zweites Feld in den Blick zu nehmen: die

Frage nach strukturellen Bedingungen von Erziehungsarrangements wie z.B. Heimen und

Lebensgemeinschaften. Wolf hat dazu in seiner Untersuchung „Machtprozesse in der Heimerziehung“

(Wolf 1999) interessante Kriterien analysieren können. So hat er bspw. den Zusammenhang zwischen

Organisationsstrukturen und Abhängigkeitsgraden ermittelt und Heimerziehungsarrangements danach

typisiert:

„Wenn wir unterschiedliche Heimerziehungsarrangements miteinander vergleichen, können wir feststellen, dass das Niveau der Abhängigkeit zum Beispiel in Betreuungsformen, in denen die Erziehenden eine Lebensgemeinschaft mit den Kindern eingehen, fast immer deutlich größer ist als ein einer Schichtdienstgrupe, in der die Kinder es mit sich ständig abwechselnden Erziehenden zu tun haben und die Mitarbeiterinnen nach dem Dienst in ihren vom Heim getrennten privaten Lebensbereich wechseln“ (Wolf 20007: 114).

Je größer das Niveau der Abhängigkeit, umso größer ist die Gefahr, dass sich das Nähe-Distanz-

Verhältnis zu Ungunsten von zu viel Nähe, Privatheit und Intimität verschiebt. Am Beispiel der

Odenwaldschule wurde diese Gefahr deutlich: Gerold Becker leitete die Schule nicht nur, sondern

lehrte und lebte auch in ihr, in einer Lebensgemeinschaft mit Kindern, und verbrachte nicht nur seine

Freizeit, sondern teilweise auch seinen Urlaub mit einzelnen Schülern. Hier waren die Grenzen

zwischen verschiedenen Lebensbereichen und zwischen formaler Berufsrolle und persönlichen

Einlassungen aufgehoben (s.a. Beitrag von Utz). Für die von sexuellen Übergriffen betroffenen

Schüler eine fatale Rollendiffusion, der sich zu entziehen kaum möglich war. Diese Rollendiffusion

kommt auch in dem – von Becker besonders revolutionär gemeinten – Zitat zum Ausdruck:

„Die Lehrer sind Kameraden und Freunde ihrer Zöglinge. Das ist eine unerhörte Veränderung gegenüber der Vorstellung des vor allem Disziplin haltenden, strengen und gerechten Lehrers der normalen Schule“ (Becker 1996).

18

Organisationsstrukturen beeinflussen demnach in „sehr filigraner Weise die Machtbalancen in

einzelnen dyadischen Beziehungen und den größeren Geflechten“ (Wolf 2007: 117-118). Auch

‚Aufopferung‘ und übermäßiges Engagement sowie die Vermischung von privaten und beruflichen

Ebenen kann das fachlich erforderliche Nähe-Distanz-Verhältnis ins Wanken bringen. Wenn

Sinnkonstruktionen vorrangig aus menschlichen Beziehungen, die dem Kontext Beruf entstammen,

gewonnen werden müssen, erhalten sie einen erhöhten Stellenwert für das eigene Selbstbild und die

eigene Bedürfnisbefriedigung. Dies macht anfällig für Grenzüberschreitungen.

Die Bedeutung von Schutzrechten

Schutzrechte für Kinder sind in jeglicher Hinsicht unerbittlich einzufordern und über ihre Einhaltung

ist Kontrolle zu halten. Die Befassung mit der Thematik des sexuellen Missbrauchs und der

sexualisierten Gewalt an Kindern kann ohne den Hinweis auf diese Notwendigkeit nicht auskommen.

Kindern müssen ihre Rechte aber auch zugänglich gemacht werden. Das Wissen darüber allein ist kein

Schutz vor dem Rechtsbruch, unterstützt aber Heranwachsende darin, sich ihres Status zu

vergewissern. Noch sind Aufklärung, Information und Transparenz über Schutzbestimmungen und

Schutzabkommen keine Routine in pädagogischen Institutionen. Speziell sexuelle Schutzrechte von

Kindern sind bislang nicht ausreichend bekannt und werden nur selten kommuniziert.

Sowohl die UN-Kinderrechtskonvention als auch die International Planned Parenthood Federation

(IPPF)11 treffen klare Aussagen zu dem Anspruch und Recht von Kindern, von allen Formen des

sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung geschützt zu werden.

Sie seien deshalb an den Schluss dieses Beitrags über die Zusammenhänge zwischen

Machtverhältnissen, Machtstrukturen und Machtmissbrauch in pädagogischen Kontexten gestellt.

Zielleitend ist dabei die Absicht, sexuelle Schutzrechte einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu

machen und damit noch einmal zu verdeutlichen, dass Kinder vulnerable Wesen sind, deren

förderliche Entwicklung nicht zuletzt unter staatliche Protektion gestellt werden muss.

11 Die IPPF ist eine internationale Dachorganisation für Verbände und Organisationen aus dem Arbeitsfeld Familienplanung.

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UN-Kinderrechtskonvention „Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen der sexuellen Ausbeutung

und sexuellen Missbrauchs zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten inner-staatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Kinder a) zu Beteiligungen an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden; b) für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden.“ (UN-Kinderrechtskonvention 1989, zit. n. pro familia Bundesverband 2010)

International Planned Parenthood Federation

„Die Sicherstellung sexueller Rechte für alle Menschen bedeutet auch ein Bekenntnis zur Freiheit und zum Schutz vor Schaden. […] Alle Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf besonderen Schutz vor allen Formen der Ausbeutung. Dazu gehört der Schutz vor sexueller Ausbeutung, Kinderprostitution und allen Formen von sexuellem Missbrauch, Gewalt und Belästigung einschließlich der Nötigung von Kindern zu sexuellen Aktivitäten oder Praktiken und des Einsatzes von Kindern in pornografischen Darbietungen und Materialien.“ (IPPF 2008, zit. n. pro familia Bundesverband 2010)

Diese spezifisch auf den Bereich Sexualität bezogenen Schutzrechte für Kinder sind hartnäckig

einzufordern. Den Kindern sind sie in einer ihnen verständlichen Form zugänglich zu machen, so, dass

sie diese auf ihre Lebenssituation und ihre Lebenswelt beziehen können. Kinder brauchen zur

Wahrnehmung ihrer sexuellen Schutzrechte eine kompetente und qualifizierte Begleitung durch

Pädagoginnen und Pädagogen, die ihre eigene Beziehung zu Körperlichkeit, Leib, Sexualität und

Erotik reflektiert haben und in der Lage sind, Kinder und Jugendliche in ihrer psychosexuellen

Entwicklung förderlich und unterstützend zu begleiten.

Diese Kompetenz ist nicht naturgegeben, sondern wird in der Befassung mit Sexualpädagogik und

Sexueller Bildung erworben. Die Eignung und Kompetenz der pädagogischen Fachkräfte ist jedoch

nicht allein durch eine entsprechende Ausbildung und Weiterqualifizierung sicherzustellen, sondern

benötigt flankierend eine Personalpolitik, die das Thema der Prävention von sexuellen

Grenzverletzungen und sexuellem Missbrauch auf die eigene Agenda setzt und zum Bestandteil des

Leitbildes und der pädagogischen Konzeption von Einrichtungen macht. Gebraucht wird eine „Kultur

der Grenzachtung“ (Zartbitter 2010), die unter Partizipation der Kinder und Jugendlichen klare

institutionelle Regeln aufstellt und für den Fall der Nicht-Beachtung eine niederschwellige Form des

Beschwerdemanagements sicherstellt.

Pädagogik als professionelle Disziplin hat dabei die Aufgabe, Entwicklungs- und Möglichkeitsräume

für Kinder bereitzustellen und zu garantieren, die sie nicht nur schützen und Schaden von ihnen

fernhalten, sondern sie in der Entfaltung des individuellen Potenzials befördern. Der unverzichtbare

Anspruch an Pädagogik als Fachdisziplin ist es deshalb, die Entwicklungs- und Wachstumsprozesse

„auf der Basis humanwissenschaftlicher Erkenntnisse reflexiv zu planen, sie zu begleiten und zu

analysieren, sie zu evaluieren und gegebenenfalls zu revidieren, […]“ (Feuser 2010: 50). Mit weniger

kommt die Pädagogik nicht aus.

20

Marion Baldus

Die Autorin ist Professorin für Allgemeine Pädagogik und Heilpädagogik an der Hochschule

Mannheim.

Zusatzausbildung in Integrativer Gestalttherapie

Langjährige Berufstätigkeit in der Sexualpädagogik und Familienplanung

21

Literaturverzeichnis

Andresen, S. (2010): Kindheit heute. In: Andresen, Sabine; Brumlik, Micha; Koch, Claus (Hrsg.): Das ElternBuch. Wie unsere Kinder geborgen aufwachsen und stark werden. Weinheim: Beltz, S. 198-208 Arnold, R. (2007): Ich lerne, also bin ich. Heidelberg: Carl Auer Baldus, M. (2010): Machtstrukturen und Machtmissbrauch in Erziehungskontexten und die Bedeutung von Schutzrechten. Vortrag auf der Fachtagung „Parteilich für Kinder“ zum 20-jährigen Jubiläum des Kinderschutzdienstes Ludwigshafen, 18.11.2010 Becker, G. (1996): Vortrag, zit. n. Heinrichs, H.-J. (2010): Der pädagogische Eros – Reformpädagogik auf dem Irrweg? Manuskript Deutschlandradio Kultur, Forschung und Gesellschaft, Sendung vom 18.04.2010 Brezinka, W. (1978): Der Begriff der Erziehung. In: ders.: Metatheorie der Erziehung. München & Basel: Reinhardt: 42-46, 4. Aufl. Cohn-Bendit, D. (2010): Sexueller Missbrauch »Wir haben Fehler gemacht«. Der Europa-Abgeordnete Daniel Cohn-Bendit über seine Zeit an der hessischen Odenwaldschule und den Überschwang der Reformpädagogen. In: DIE ZEIT, 11.03.2010 Nr. 11

Cohn-Bendit, D. (1975): Der Grosse Basar. Gespräche mit Michel Lévy, Jean-Marc Salmon, Maren Sell. München: Trikont Colton, M.; Vanstone, M. (1996): Betrayal of Trust. London and New York: Free Association Books

Conen, M.-L. (2006): Arbeitshilfen für die Personalauswahl zur Vermeidung der Einstellung pädophiler Mitarbeiter. In: Fegert, J. et al. (Hrsg.): Sexueller Missbrauch durch Professionelle in Institutionen. Prävention und Intervention. Ein Werkbuch. 2. Aufl. Weinheim und München: Juventa, S. 53-64

Dannecker, M. (2001): Sexueller Missbrauch und Pädosexualität. In: Sigusch, V. (Hrsg.): Sexuelle Störungen und ihre Behandlung, Stuttgart, New York, 3. Aufl.: 295-299 Deegener, Günther (2010): Kindesmissbrauch und woran ich ihn erkenne. In: Andresen, Sabine; Brumlik, Micha; Koch, Claus (Hrsg.): Das ElternBuch. Wie unsere Kinder geborgen aufwachsen und stark werden. Weinheim: Beltz, S. 243-253 de Mause, Lloyd (1980): Hört Ihr die Kinder weinen - Eine psychogenetische Geschichte der Kindheit. Frankfurt: Suhrkamp Dörr, M.; Müller (Hrsg.) (2007): Einleitung: Nähe und Distanz als Strukturen der Professionalität pädagogischer Arbeitsfelder. In: dies.: Nähe und Distanz. Ein Spannungsfeld pädagogischer Professionalität. Weinheim und München: Juventa: 7-28 Feuser, G. (2010): Menschliche Entwicklung bedarf des anderen Menschen. Ein Interview. In: Maschke, T. (Hrsg.): ..auf dem Weg zu einer Schule für alle. Integrative Praxis an Waldorfschulen. Stuttgart: Verlag Freies Geistesleben: 44-59

22

Feuser, G. (1996): "Geistigbehinderte gibt es nicht!" Zum Verhältnis von Menschenbild und Integration. In: http://bidok.uibk.ac.at/library/feuser-geistigbehinderte.html Fried, A. (2010): Die rettende Hölle. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.03.2010 Herrmann, U. (2010): Nähe und Distanz. In: Frankfurter Rundschau, http://www.fr-online.de/wissenschaft/naehe-und-distanz/-/1472788/4509966/-/index.html Kant, I. (1803/1983): Über Pädagogik. In: ders.: Werke in 10 Bänden, hrsg. von Wilhelm Weischedel. Bd. 10. 5. Aufl. Darmstadt: 693-761. Koller, H.-C. (2006): Grundbegriffe, Theorien und Methoden der Erziehungswissenschaft. Stuttgart: Kohlhammer, 2. Aufl.

Miller, A. (1980): Am Anfang war Erziehung. Suhrkamp Müller, C.P. (2010): Im Jugendamt der Peiniger von einst. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 271: 9 pro familia Bundesverband (2010): Eckpunkte der Arbeit. Sexualisierte Gewalt – Sexueller Missbrauch im Kontext sexueller Menschenrechte. Reich, W. (1966): Die Sexuelle Revolution. Zur charakterlichen Selbststeuerung des Menschen. Frankfurt/M: Europäische Verlagsanstalt Sigusch, V. (2010): Das Kind begehrt, aber nicht den Erwachsenen. In: Der Freitag, 7.4.2010 http://www.freitag.de/datenbank/freitag/2010/14/sigusch-thesen-zur-missbrauchsdebatte Thiersch, H. (2007): Nähe und Distanz in der Sozialen Arbeit. In: Dörr, M.; Müller, B. (Hrsg.): Nähe und Distanz. Ein Spannungsfeld pädagogischer Professionalität. Weinheim und München: Juventa: 29-46 Wolf, K. (2007): Zur Notwendigkeit des Machtüberhangs in der Erziehung. In: Kraus, B. / Krieger, W. (Hrsg.): Macht in der Sozialen Arbeit. Interaktionsverhältnisse zwischen Kontrolle, Partizipation und Freisetzung. Düsseldorf: Jacobs Verlag: 103-141 Wolf, K. (1999): Machtprozesse in der Heimerziehung. Münster Wolff, M. (2010): Missbrauch durch Professionelle – Zugänge und Instrumente zum Kinderschutz in Institutionen. Pro Familia Magazin 03/2010: 10-11, Hrsg.: pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V., Bundesverband, Frankfurt

Zartbitter e.V. (2010): „Kultur der Grenzachtung - oder – Wie Institutionen sich vor Missbrauch in den eigenen Reihen schützen können. http://www.zartbitter.de, 26.05.2010

Zinsmeister, J. et al. (2010): Grenzverletzungen zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen im Aloisiuskolleg Bonn – Bad Godesberg. Zwischenbericht zur Untersuchung im Auftrag der Deutschen Provinz der Jesuiten. www.untersuchung-aloisiuskolleg.de, 30.11.2010


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