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Stadtwerke magazin september 2014

Date post: 04-Apr-2016
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Telefonnummer bei Havarie 03585/8667777 Kontakt: Stadtwerke Löbau GmbH 02708 Löbau, Georgewitzer Straße 54 Tel.: 0 35 85 / 86 67-700, Fax: 0 35 85 / 86 67 50 E-Mail: [email protected], Web: www.sw-l.de Impressum: Herausgeber: Stadtwerke Löbau GmbH, 02708 Löbau, Georgewitzer Straße 54 Verantwortlich für den Inhalt: Andreas Berthold und Jana Otto, Geschäftsführer der SW-L GmbH Satz/Layout: Werbeagentur Media-Light Löbau – Anne Wellschmidt, Ernst-Thälmann-Str. 63, 02708 Großschweidnitz Auflage: 10.400 Stück, Verteilung: Einleger im Stadtjournal Löbau Öffnungszeiten: Montag 08.00 – 16.00 Uhr Dienstag 08.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 – 16.00 Uhr Freitag 08.00 – 12.00 Uhr Kassenschließzeiten 12.00 – 13.00 Uhr oder nach Vereinbarung Themen Ausgabe Nr. 25 September 2014 Auch Gasnetzbetrieb künftig durch die SW-L Die Löbauer Gaskunden sind ab 2015 komplett an das Gasnetz der Stadtwerke Löbau GmbH angeschlossen. Die dafür benötigte Konzession tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Wie allgemein üblich, wird der Betrieb des Gasnetzes einer Kommune durch einen so- genannten Konzessionsvertrag geregelt – so auch in der Großen Kreisstadt Löbau. Die Konzession ist die Bedingung, in Löbau ein Gasnetz betreiben zu dürfen. In dem Vertrag sind alle Rechte und Pflichten eines Netzbetreibers gegenüber der Stadt veran- kert. Nach eingehender Prüfung und Wertung der eingegangenen Bewerbungen durch die Große Kreisstadt Löbau wurde die Konzes- sion für den künftigen Gasnetzbetrieb an die Stadtwerke Löbau GmbH vergeben. Bis zum Beginn des Gasnetzbetriebes durch die Stadtwerke zum Jahresbeginn 2015 er- folgt der Gasnetzbetrieb noch durch die ENSO Netz GmbH. Ab Januar 2015 wird die Stadtwerke Löbau GmbH dann das Gasnetz in Löbau mit Ebersdorf und ab Februar 2015 auch das in Geor- gewitz und Kittlitz selbst betreiben. Mit der Aufnahme des Gasnetzbetrie- bes ist die Stadt- werke Löbau GmbH dann Netzbetreiber der Versorgungs- medien Strom, Wär- me, Gas, Wasser, Abwasser, die im Stadtgebiet Löbau genutzt werden. Derzeit werden in den Stadtwerken umfangreiche Vorbereitungen getroffen, um den Gasnetzbetrieb pünktlich und in hoher Qualität aufnehmen und durchfüh- ren zu können. Die Mitarbeiter werden ent- sprechend qualifiziert, sowie erforderliche Hard- und Software angeschafft und einge- richtet. Messstellen werden errichtet und die erforderlichen Daten in die Rechnersys- teme übertragen. Alle Arbeiten an den Zähleinrichtungen, die erforderlichen Prüfungen und Kontrollen, werden dann ab 2015 durch Mitarbeiter der Stadtwerke durchgeführt. Für Umbauten, Erweiterungen und Reparaturen sind dann die Stadtwerke Löbau oder durch Sie beauf- tragte Unternehmen zuständig. Die Stadtwerke Löbau GmbH ist auch An- sprechpartner für alle anderen Anliegen der Löbauer Gasnetzkunden. Die entsprechen- den Rufnummern für eine schnelle Erreich- barkeit werden rechtzeitig bekannt gegeben. Die Stadtwerke Löbau GmbH wird allen Kunden wie bisher ein zuverlässiger Part- ner sein. Hier werben Unternehmen und Vereine der Region Seite 3 EEG-Umlage auch für Sonnenstrom Seite 3 Auch Gasnetzbetrieb künftig durch die SW-L Seite 1 ® Wie wird man Erdgaskunde bei den Stadtwerken Löbau Seite 2 ® Hohe Anforderungen an Häuslebauer und Immobillienbesitzer Seite 2 ®
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Page 1: Stadtwerke magazin september 2014

Telefonnummerbei Havarie

03585/8667777

Kontakt:Stadtwerke Löbau GmbH02708 Löbau, Georgewitzer Straße 54Tel.: 0 35 85 / 86 67-700, Fax: 0 35 85 / 86 67 50E-Mail: [email protected], Web: www.sw-l.de

Impressum:Herausgeber: Stadtwerke Löbau GmbH, 02708 Löbau, Georgewitzer Straße 54Verantwortlich für den Inhalt: Andreas Berthold und Jana Otto, Geschäftsführer der SW-L GmbHSatz/Layout: Werbeagentur Media-Light Löbau – Anne Wellschmidt, Ernst-Thälmann-Str. 63, 02708 GroßschweidnitzAuflage: 10.400 Stück, Verteilung: Einleger im Stadtjournal Löbau

Öffnungszeiten:Montag 08.00 – 16.00 Uhr

Dienstag 08.00 – 18.00 UhrDonnerstag 08.00 – 16.00 Uhr

Freitag 08.00 – 12.00 UhrKassenschließzeiten 12.00 – 13.00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Themen

Ausgabe Nr. 25 September 2014

Auch Gasnetzbetrieb künftig durch die SW-L Die Löbauer Gaskunden sind ab 2015 komplett an das Gasnetz der Stadtwerke Löbau GmbH angeschlossen. Die dafür benötigte Konzession tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

Wie allgemein üblich, wird der Betrieb des Gasnetzes einer Kommune durch einen so-genannten Konzessionsvertrag geregelt – so auch in der Großen Kreisstadt Löbau.

Die Konzession ist die Bedingung, in Löbau ein Gasnetz betreiben zu dürfen. In dem Vertrag sind alle Rechte und Pflichten eines Netzbetreibers gegenüber der Stadt veran-kert.

Nach eingehender Prüfung und Wertung der eingegangenen Bewerbungen durch die Große Kreisstadt Löbau wurde die Konzes-sion für den künftigen Gasnetzbetrieb an die Stadtwerke Löbau GmbH vergeben.

Bis zum Beginn des Gasnetzbetriebes durch die Stadtwerke zum Jahresbeginn 2015 er-folgt der Gasnetzbetrieb noch durch die ENSO Netz GmbH. Ab Januar 2015 wird die Stadtwerke Löbau GmbH dann das Gasnetz in Löbau mit Ebersdorf und ab Februar 2015 auch das in Geor-gewitz und Kittlitz selbst betreiben.

Mit der Aufnahme des Gasnetzbetrie-bes ist die Stadt-werke Löbau GmbH dann Netzbetreiber der Versorgungs-medien Strom, Wär-me, Gas, Wasser, Abwasser, die im Stadtgebiet Löbau genutzt werden.

Derzeit werden in den Stadtwerken

umfangreiche Vorbereitungen getroffen, um den Gasnetzbetrieb pünktlich und in hoher Qualität aufnehmen und durchfüh-ren zu können. Die Mitarbeiter werden ent-sprechend qualifiziert, sowie erforderliche Hard- und Software angeschafft und einge-richtet. Messstellen werden errichtet und die erforderlichen Daten in die Rechnersys-teme übertragen.

Alle Arbeiten an den Zähleinrichtungen, die erforderlichen Prüfungen und Kontrollen, werden dann ab 2015 durch Mitarbeiter der Stadtwerke durchgeführt. Für Umbauten, Erweiterungen und Reparaturen sind dann die Stadtwerke Löbau oder durch Sie beauf-tragte Unternehmen zuständig.

Die Stadtwerke Löbau GmbH ist auch An-sprechpartner für alle anderen Anliegen der Löbauer Gasnetzkunden. Die entsprechen-den Rufnummern für eine schnelle Erreich-barkeit werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Die Stadtwerke Löbau GmbH wird allen Kunden wie bisher ein zuverlässiger Part-ner sein.

Hier werben Unternehmen und Vereine der Region

Seite 3

EEG-Umlage auch für SonnenstromSeite 3

Auch Gasnetzbetrieb künftig durch die SW-L

Seite 1

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Wie wird man Erdgaskunde bei den Stadtwerken Löbau

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Hohe Anforderungen an Häuslebauer und Immobillienbesitzer

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Ausgabe 25 September 2014

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Wie wird man Erdgaskunde bei den Stadtwerken LöbauViele Gaskunden stellen sich jetzt die Frage: „Was ändert sich für mich, wenn die Stadtwerke ab 2015 den Gasnetz-betrieb in Löbau übernehmen?

Die Stadtwerke Löbau GmbH ist ab 2015 neuer Eigentümer des Gasnetzes in Löbau. Als neuer Ansprechpartner vor Ort stehen Ihnen bei technischen Fragen, Änderungsmitteilungen zum Gasanschluss und Gaszähler künftig die Mitarbeiter der Stadtwerke Löbau GmbH gern zur Verfügung. In den vergan-genen 22 Jahren hat das Team der Stadtwerke Löbau hohe Kompetenz bei der Erfüllung der Versorgungsaufgaben be-wiesen. Mit gleicher Tatkraft werden wir die Gasversorgung für Sie durchführen und Ihnen stets als verlässlicher Partner zur Seite stehen.

Die Mitarbeiter der Stadtwerke Löbau GmbH unterbreiten Ih-nen gern ein Angebot zur günstigen Gasversorgung. Wie Sie sich schnell und zeitsparend ein Angebot einholen und zu uns wechseln können, wollen wir Ihnen im Folgenden erläutern:

Kompetent und schnell am Infomobil

Natürlich können Sie sich auch an unserem Informationsmobil detailliert zum Thema Erdgasnetz in Löbau und Gasangebote beraten lassen und bei Interesse auch gleich vor Ort einen ent-sprechenden Vertrag abschließen.

Unser Informati-onsmobil wird am Dienstag, den 9. Sep-tember 2014, und dann jeweils don-nerstags am 18. und 25. September sowie am 2., 9. und 16. Okto-ber auf dem Altmarkt in Löbau, für Sie prä-sent sein.

Unsere Mitarbeiter freuen sich – neben dem Thema Erdgas – Sie sowohl zu allgemeinen Energie- und Wasserthemen zu informieren als auch Ihre ganz individuellen Fragen zu Ihren Abrechnungen beantworten zu können.

Natürlich haben Sie beim Besuch unseres Informationsmobils auch wieder die Chance an einem Energiequiz teilzunehmen und tolle Preise zu gewinnen.

Die Mitarbeiter der Stadtwerke Löbau sind gerne für Sie da – wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Energiewende – Hohe Anforderungen an Häuslebauer und ImmobilienbesitzerBis zum Jahr 2050 will die Bundesregierung einen nahezu kli-maneutralen Gebäudebestand in Deutschland umsetzen. Dazu soll in Gebäuden, umfassender als bisher, Energie eingespart werden, sei es beim Heizen, Kühlen, Wassererwärmen, Lüften und Beleuchten.

Bis zum Jahr 2050 scheint es zwar noch weit hin, doch mit der neuen Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) soll be-reits ein erster Schritt für die Erreichung dieses anspruchsvol-len und für das Klima bedeutsamen Vorhabens getan werden.

Immobilienbesitzer, die die Forderungen der EnEV 2014 nicht fristgemäß umsetzen, riskieren dabei empfindliche Bußgelder.

In der EnEV 2014 sind beispielsweise die Vorgaben für den zum Objekt gehörenden Energieausweis präzisiert bzw. erneuert worden:

So muss in neu erstellten Energieausweisen die Energieeffizi-enzklasse, unterschieden von A+ bis H- und die Registriernum-mer angegeben werden.

Bei Verkauf oder Neuvermietung von Gebäuden müssen schon in Immobilienanzeigen die energetischen Kennwerte veröffent-licht werden. Der Verkäufer oder Vermieter muss den Energie-

ausweis bei der Besichtigung vor-zeigen und dem Käufer oder neuen Mieter aushändigen. Für bestimmte Gebäude besteht zudem die Pflicht, den Energieausweis auszuhängen.In der neuen Energieeinsparverordnung sind auch erweiterte Vorgaben für das Bauen und Sanieren enthalten.So müssen u.a. Hausbesitzer bis 2015 Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, gegen moder-ne Heizsysteme austauschen. Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Ausnahmen sind möglich.Die obersten Geschossdecken eines Hauses, die nicht die An-forderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllen, müssen gedämmt werden, bei Neubauten gelten höhere energetische Anforderungen und es wurden Vorgaben an die energetische Mindestqualität von Neubauten festgelegt.Interessenten, die mehr über die Energieeinsparverordnung erfahren möchten, erhalten dazu im Internet zahlreiche Infor-mationen. Außerdem erteilen Fachplaner und Energieberater weitere und konkrete Auskünfte zur EnEV 2014.* *alle Angaben ohne Gewähr

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Wechseln leicht gemacht!In drei Schritten zum Löbauer Erdgas

1. Einfach die Rufnummer 03585 / 8667-700 wählen oder über [email protected] Kontakt mit uns aufnehmen.

2. Ein günstiges Gasangebot von der Stadtwerke Löbau GmbH anfordern.

3. Den Vertrag ausfüllen und per Post, Fax oder E-Mail gleich zurück an die Stadtwerke Löbau senden.

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September 2014 Ausgabe 25

Seite 3

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Seit einigen Wochen zieht an der Bundesstraße 6, nahe der Raststätte Klose, eine neue moderne LED-Werbetafel die Auf-merksamkeit auf sich.

Die Stadtwerke Löbau GmbH bietet hier interessierten Un-ternehmen großflächig die Möglichkeit schnell und unkom-pliziert auf ihre Produkte und Leistungen hinzuweisen. Für Vereine und Veranstalter bietet sich die neue Werbetafel an, schnell und umfassend auf kulturelle und sportliche Angebote in der Region aufmerksam zu machen.

Interessenten können sich gern bei der Umsetzung ihrer Werbemaßnahmen beraten lassen und dazu unter 03585/8667-745 einen Termin vereinbaren.

Hier werben Unternehmen und Vereine der Region

Eine Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) hat im Frühjahr 2014 den Bundesrat passiert. Diese enthält auch einige Änderungen für Solarstrom-Erzeuger, die ab dem 1. August 2014 in Kraft getreten sind. Betroffen sind von den Änderungen vor allem Neuanlagen zur Solarstromerzeugung, aber nicht alle. Worum geht es im Einzelnen?

40 Prozent EEG-UmlageWer selbst erzeugten Solarstrom aus einer neuen Solarstrom-anlage auch selbst verbrauchen möchte, muss im Grundsatz da-rauf künftig 40 Prozent der EEG-Umlage entrichten. Der Übergang soll gleitend erfolgen: Bis Ende 2015 sind 30 Prozent bis Ende 2016 dann 35 Prozent der jeweils gültigen Ökostrom-Umlage auf die Eigenversorgung mit Solarstrom zu entrichten. Für 2014 sind das rund 1,9 Cent je Kilowattstunde

(kWh). Ab 2017 gelten die vollen 40 Prozent – auch für Photovoltaikanla-gen, die zwischen August 2014 und Dezember 2016 errichtet wurden, erklärt der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). Gleichzeitig erhöhte sich seit dem 1. August 2014 die Einspei-severgütung für den Solarstrom neuer Solarstromanlagen mit einer installierten Leistung von 10 bis 1.000 Kilowatt um 0,3 Cent je kWh – unabhängig davon, ob diese einen Teil ihres So-larstroms selbst verbrauchen oder nicht.

Ausnahmen für private EigenversorgerPhotovoltaikanlagen mit einer Leistung von maximal zehn Kilo-watt – also typische Solarstromanlagen auf Eigenheimen – sind von der Abgabe ausgenommen. In der Regel bleibt damit Solarstrom vom Dach eines Einfami-lienhauses, der vor Ort verbraucht wird, nach dem EEG 2014 weiterhin von der Ökostrom-Umlage befreit.

Bestandsschutz für alle bereits in Betrieb befindlichen An-lagenDie insgesamt rund 1,4 Millionen Photovoltaikanlagen in Deutschland, die bereits vor dem 1. August 2014 in Betrieb ge-nommen wurden, fallen nach der Novellierung unter den Be-standsschutz. Auf ihre Betreiber kommen keine Änderungen zu. Haben die Betreiber vor diesem Stichtag bereits Teile ihres Solarstroms selbst verwendet, bleibt der Eigenverbrauch auch künftig von der EEG-Umlage befreit. Das gilt auch bei Moderni-sierungen und Ersatzinvestitionen. Wichtig: Die Anlagenleistung darf dadurch um höchstens 30 Prozent gesteigert werden. Solaranlagen die nur zur Wärmeer-zeugung genutzt werden, fallen nicht unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und müssen demnach auch keine Öko-strom-Umlage entrichten. Auch sogenannte Sonnenheizungen bleiben weiter abgabenfrei.* *alle Angaben ohne Gewähr

EEG-Umlage auch für Sonnenstrom

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