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Studieren im Ausland - uni-passau.de · Auslandsaufenthalt, aber erst nach dem Einreichen des...

Date post: 10-Jul-2020
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Studieren im Ausland Informationsveranstaltung für „ OutgoingsAkademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF Almut Bareiß, Dr. Christian Dölle & Dorothea Will 21. Mai 2019 │18:00 Uhr c.t. │(WiWi) HS 5
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Studieren im Ausland –

Informationsveranstaltung für „Outgoings“

Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF

Almut Bareiß, Dr. Christian Dölle & Dorothea Will

21. Mai 2019 │18:00 Uhr c.t. │(WiWi) HS 5

Agenda

I. Anmeldung an der Partneruniversität

II. Learning Agreements

a) Kurswahl und „Before the Mobility“

b) Kursänderungen und „During the Mobility“

c) „After the Mobility“ und Anerkennungen

III. Beurlaubung

IV. Aufenthaltsbestätigung

V. Erasmus-Förderung

VI. Checklisten und weitere Links

VII. Kontaktdaten

22.05.2019 2Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF

I. Anmeldung an der Partneruniversität

Was muss ich beachten?

Nominierung durch das Akademische Auslandsamt

Informationen zur Anmeldung von der Partneruniversität per E-Mail

Genauer Zeitpunkt variiert je nach Partneruniversität (für Sommersemester

entsprechend später)

Bitte beachten Sie die Anmeldefristen (zu finden auf der Homepage der

Partneruniversität)!

22.05.2019 3Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF

II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“

Was sollte ich bei der Kurswahl beachten?

Möchten Sie Ihre Qualifikationen vertiefen oder erweitern?

Welche Fächer wollen Sie wo und warum an der Partneruni studieren?

Wie sieht Ihr Studienplan für die kommenden Semester aus, d. h. wo in

Ihrem Curriculum ist noch Platz für Auslandsleistungen?

Lassen Sie sich deswegen rechtzeitig bewusst „Lücken“, insbesondere in

sehr weit definierten Modulen!

Wo bekomme ich mehr Informationen?

Informationsraum des Akademischen Auslandsamtes im NK

Fachstudienberatung

Informationsangebot der Studiengangskoordination

22.05.2019 4Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF

II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“

Kann ich mir auch Hauptseminare anerkennen lassen?

Hauptseminare sind zentrale, profilbildende Qualifikationselemente Ihres

Studiums.

Überlegen Sie sich also sorgfältig, ob Sie sich diese anerkennen lassen

wollen, da diese Veranstaltungen eine essentielle Vorbereitung auf Ihre

Abschlussarbeit in Passau darstellen!

Problematisch insbesondere für den B.A. ICBS, da nur ein Hauptseminar

vorgesehen.

Wo bekomme ich mehr Informationen?

www.phil.uni-passau.de/studium/pruefungen/stupos-modulkataloge

Beratung durch die zuständigen Modulverantwortlichen

Fachstudienberatung

22.05.2019 5Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF

II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“

Woher weiß ich überhaupt, was ich mir anerkennen lassen kann?

Starten Sie möglichst früh mit der inhaltlichen Planung!

Grundsätzlich können alle Prüfungsleistungen anerkannt werden.

Ausnahme: „[…] es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der er-

worbenen Kompetenzen (Lernergebnisse)“ im Vergleich zu den Qualifika-

tionszielen im Modulkatalog Ihres Passauer Studiengangs.

(§ 63 Abs. 1 S. 1 BayHSchG)

Wichtig ist also die Äquivalenz der jeweiligen Qualifikationsziele, nicht

zwangsläufig eine absolut identische ECTS-/SWS-Zahl bzw. Prüfungsform!

Schließen Sie sowohl Rahmen- als auch Einzel-Learning Agreements ab,

damit die spätere Anerkennung reibungslos läuft.

Die Umrechnung der im Ausland erzielten Noten erfolgt später durch die

Studiengangskoordination der Philosophischen Fakultät anhand der Modi-

fizierten Bayerischen Formel.

22.05.2019 6Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF

II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“

Welche Learning Agreements muss ich ausfüllen?

Rahmen-Learning Agreement

(bei allen Partneruniversitäten)

22.05.2019 7Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF

Einzel-Learning Agreement

(bei allen Gastuniversitäten)

An der jeweiligen Partneruniversität sind (ungeachtet späterer Anerkennungen)

Kurse im Gegenwert von mind. 20 bis 30 ECTS-Credits zu absolvieren!

II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“

Warum brauche ich zwei Arten von Learning Agreements?

Rahmen-Learning Agreement

(bei allen Partneruniversitäten)

22.05.2019 8Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF

Einzel-Learning Agreement

(bei allen Gastuniversitäten)

Dokumentiert Ihre im Ausland

belegten (oder angestrebten)

Kurse und deren Änderungen.

Ist von beiden am Austausch

beteiligten Hochschulen zu

unterzeichnen.

Ist beim Akademischen

Auslandsamt einzureichen.

Notwendig für Ihre Auslands-

förderung!

Garantiert Ihnen die problemlose

Anerkennung der im Ausland er-

brachten Leistungen.

Ist von dem/der zuständigen

Modulverantwortlichen zu prüfen

und zu unterzeichnen.

Verbleibt im Original bis zur

Vorlage bei Ihnen.

Notwendig für die spätere An-

erkennung von Leistungen!

II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“

Rahmen-Learning Agreement:

Alle Infos finden Sie zum Nachlesen im Leitfaden im Download Center!

Bitte verwenden Sie die neue Vorlage (2018/19).

Es sind Kurse im Umfang von 20 bis 30 ECTS-Credits zu belegen und zu

bestehen.

Falls Kurse nicht angerechnet werden sollen, nennen Sie die Gründe im

entsprechenden Anhang.

Der Versand ist auch per E-Mail möglich in der Form einer (!) ordentlich

erstellten PDF-Datei.

Wenn alle Unterschriften vorliegen, reichen Sie das Rahmen-Learning

Agreement (ohne Einzel-Learning Agreements) beim Akademischen

Auslandsamt ein!

22.05.2019 9Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF

II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“

Rahmen-Learning Agreement:

Muss stets von allen Parteien unterschrieben werden.

Die „Responsible Person“ ist nicht das Akademische Auslandsamt.

Philosophische Fakultät & ZLF → zuständige Studiengangskoordination

22.05.2019 10Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF

II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“

Rahmen-Learning Agreement:

22.05.2019 12Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF

II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“

Rahmen-Learning Agreement:

Im Anhang nicht anrechenbare

Kurse aufführen.

Zutreffende Ziffer benutzen und

keinen eigenen Text einfügen!

Achtung: European Studies

Major-Studierende und DAP-

Studierende: Bei Ihnen werden

alle Kurse im Ausland über die

entsprechenden Regelungen

anerkannt. Bitte vermerken Sie

in der rechten Tabelle nur: „All

modules will be recognised as

part of…“

22.05.2019 13Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF

II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“

Einzel-Learning Agreement:

Wird zwischen Ihnen und dem/der Modulverantwortlichen geschlossen.

Ausnahme: Politikwissenschaft → Studiengangskoordination PHILF

Pro Kurs muss ein gesondertes Einzel-Learning Agreement abgeschlossen

werden.

Schließen Sie dies, sofern möglich, vor Ihrem Auslandsaufenthalt bzw.

solange Sie noch in Passau sind ab!

22.05.2019 14Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF

II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“

Einzel-Learning Agreement:

22.05.2019 15Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF

II. b) Kursänderungen und „During the Mobility“

Was passiert, wenn sich die Kurswahl ändert?

Führen Sie bei „During the Mobility“ bitte alle Kurse auf:

gelöschte Kurse

neu hinzugekommene Kurse

Kurse ohne Änderung

Nichtanerkennungen wieder im entsprechenden Anhang eintragen.

Unterschriften wie bei „Before the Mobility“.

Wird nur benötigt, wenn sich wirklich etwas geändert hat!

22.05.2019 16Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF

II. b) Kursänderungen und „During the Mobility“

22.05.2019 17Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF

II. c) „After the Mobility“ und Anerkennungen

Was geschieht nach meiner Rückkehr aus dem Ausland?

Der Vordruck „After the Mobility“ entspricht dem Transcript of Records der

Partneruniversität und muss nicht extra ausgefüllt werden.

Die Ausstellung des Transcripts of Records kann einige Wochen/Monate in Anspruch

nehmen.

Falls kein Original per Post zugeschickt wird, Transcript of Records zur Unterschrift

dem Akademischen Auslandsamt vorlegen.

Die Anerkennung Ihrer Leistungen für alle an der PHILF bzw. am ZLF beheimateten

Module übernimmt die zuständige Studiengangskoordination.

Für wirtschaftswissenschaftliche Module wenden Sie sich bitte zur Anerkennung an

das Dekanat der WIWIF (→ Diana Bürgermeister).

Die Anerkennung von Sprachmodulen findet direkt am Sprachenzentrum statt.

Nicht vergessen: Erfassungsbogen für Auslandsaufenthalte (gemäß

Hochschulstatistikgesetz) beim Prüfungssekretariat mit dem Antrag auf Anerkennung

einreichen

22.05.2019 18Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF

II. c) „After the Mobility“ und Anerkennungen

Wie sieht mein Anerkennungsformular aus?

22.05.2019 19Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF

II. c) „After the Mobility“ und Anerkennungen

Wie sieht mein Anerkennungsformular aus?

22.05.2019 20Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF

II. c) „After the Mobility“ und Anerkennungen

Notenumrechnung:

22.05.2019 21Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF

III. Beurlaubung

Wie kann ich mich beurlauben lassen?

Antragstellung beim Studierendensekretariat:

Sommersemester: bis zum 30. April des betreffenden Semesters

Wintersemester: bis zum 31. Oktober des betreffenden Semesters

Dennoch ist die Rückmeldung und Überweisung des Semesterbeitrags

erforderlich.

Es dürfen während der Beurlaubung an der Universität Passau keine

Leistungen erstmalig abgelegt werden!

Konsequenz: Zählung der Fachsemester wird für die Dauer der Beurlaubung

angehalten

Werden später aber 25 oder mehr ECTS-Credits anerkannt, erfolgt im

Nachhinein eine Hochstufung um ein Fachsemester.

22.05.2019 22Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF

IV. Aufenthaltsbestätigung

Was muss ich bei meiner Aufenthaltsbestätigung beachten?

FALSCH:

Das Datum der Unterschrift

darf nicht vor Aufenthaltsende liegen!

Grundlage für die Berechnung des

Förderzeitraums bei Erasmus+.

Umfasst nur die Aufenthaltsdauer, die

direkt im Zusammenhang mit dem

Auslandsstudium anfällt.

22.05.2019 23Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF

IV. Aufenthaltsbestätigung

Was muss ich bei meiner Aufenthaltsbestätigung beachten?

RICHTIG:

Idealfall: am Tag der Ankunft

unterschreiben lassen

Verlängerungen des Aufenthalts-

zeitraums mind. sechs Wochen

vor Ende beantragen (per E-Mail

an [email protected]).

22.05.2019 24Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF

V. Erasmus-Förderung

Berechnung:

Wird jedes Jahr neu berechnet.

Auszahlung der ersten Rate (80% der Gesamtförderung) erfolgt vor dem

Auslandsaufenthalt, aber erst nach dem Einreichen des Rahmen-Learning

Agreements.

Auszahlung der zweiten Rate (20% der Gesamtförderung) erfolgt nach dem

Auslandsaufenthalt und zwar nach Einreichen aller notwendigen Erasmus-

Dokumente.

22.05.2019 25Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF

V. Erasmus-Förderung

Fördersätze:

Ländergruppe 1 (450 Euro/Monat*):

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen,

Schweden, Vereinigtes Königreich**

Ländergruppe 2 (390 Euro/Monat*):

Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande,

Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

Ländergruppe 3 (330 Euro/Monat*):

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (FYROM),

Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei,

Ungarn

* ggf. wird nicht die gesamte Aufenthaltsdauer gefördert

** in wieweit Aufenthalte nach dem Brexit gefördert werden können, steht noch nicht fest

26Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF22.05.2019

V. Erasmus-Förderung

Förderung von kostenpflichtigen Sprachkursen:

Müssen im direkten Zusammenhang mit einem Erasmus-Aufenthalt stehen.

Mind. 50 Unterrichtsstunden.

Erstattung der Sprachkurskosten bis max. 500 EUR.

Antrag bis sechs Wochen vor Beginn des Sprachkurses im Akademischen

Auslandsamt (Formulare unter http://www.uni-passau.de/internationales/ins-

ausland-gehen/europaeische-partnerhochschulen-erasmus/das-programm-

erasmus/sprachkursfoerderung/)

22.05.2019 27Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF

V. Erasmus-Förderung

OLS-Sprachtest und -kurs:

a) Verpflichtender Online-Sprachtest vor Antritt und nach Abschluss des

Auslandssemesters

– Zugang in den kommenden Wochen per E-Mail.

– In der Hauptunterrichtssprache.

– Kein Auswahlkriterium – soll Entwicklung der Sprachkenntnisse dokumentieren.

– Voraussetzung für Erasmus+ Förderung (Ausnahme: Muttersprachler).

– C2-Niveau: kein zweiter Sprachtest

b) Freiwilliger tutorierter Online-Sprachkurs

– In der Hauptunterrichtssprache; ab B2-Niveau ggf. Landessprache.

22.05.2019 28Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF

VI. Checklisten und weitere Links

22.05.2019 29Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF

VI. Checklisten und weitere Links

Wo bekomme ich mehr Informationen?

www.uni-passau.de/fileadmin/dokumente/studierende/auslandsamt/

outgoings/ERASMUS/Learning_Agreement/LeitfadenUP_Ausfuellen-

LA_PHIL.pdf

www.uni-passau.de/internationales/ins-ausland-gehen/download-center/

www.uni-passau.de/studium/waehrend-des-studiums/rueckmeldung-

co/beurlaubung

passau.moveon4.de/publisher/1/deu

www.phil.uni-passau.de/studium/pruefungen/stupos-modulkataloge

www.phil.uni-passau.de/studium/pruefungen/anerkennungen

www.phil.uni-passau.de/studium/pruefungen/notenumrechnung

anabin.kmk.org/anabin-datenbank.html

22.05.2019 30Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF

VII. Kontaktdaten des Akademischen Auslandsamts

Almut Bareiß, Tel.: +49 (0) 851 509 1167, Mail: [email protected]

Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 8:30 - 12 Uhr und n.V. im (VW) R 109 (Offene Sprechstunde ohne vorherige

Terminvergabe)

Stefanie Dallmeier, Tel.: +49 (0) 851 509 1165, Mail: [email protected]

Sprechzeiten: Mo-Fr 8:30 - 12 Uhr und n.V. im (VW) R 108 (Offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvergabe)

Heidi Würdig, Tel.: +49 (0) 851 509 1163, Mail: [email protected]

Sprechzeiten: Mo-Fr 8:30 - 12 Uhr und n.V. im (VW) R 107 (Offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvergabe)

Allgemeine Anfragen und einzureichenden Dokumente bitte an:

Simon Kalmbach, Judith Neckermann, Sarah Sohn

Mail: [email protected] / [email protected]

(VW) R 109

31Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF22.05.2019

VII. Kontaktdaten der Studiengangskoordination PHILF

Für Studierende der Philosophischen Fakultät:

Dr. Christian DölleDipl.-Kulturwirt Univ.

Telefon: +49 (0) 851 509 2623

Mail: [email protected]

Web: www.phil.uni-passau.de/studium/studiengangskoordination

Sprechzeiten: Di 10 - 12 Uhr │Do 14 - 16 Uhr im (NK) R 217

Offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvergabe

Dorothea WillB.A., MSt

Telefon: +49 (0) 851 509 2624

Mail: [email protected]

Web: www.phil.uni-passau.de/studium/studiengangskoordination

Sprechzeiten: Di 11 - 13 Uhr │Do 13 - 15 Uhr im (NK) R 218

Terminvergabe über Aushang an der Bürotür

22.05.2019 32Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF

VII. Kontaktdaten der Studiengangskoordination ZLF

Für Lehramtsstudierende und Studierende im B.Ed. und M.Ed.:

Matthias FuchsM.A.

Telefon: +49 (0) 851 509 2929

Mail: [email protected]

Web: www.zlf.uni-passau.de/studiengangskoordination-lehramt

Sprechzeiten: n.V. im (IG) R 401/404

Terminvergabe nach persönlicher Absprache

Isabella Karasek

Telefon: +49 (0) 851 509 2963

Mail: [email protected]

Web: www.zlf.uni-passau.de/studiengangskoordination-lehramt

Sprechzeiten: Di & Do 8 - 10 Uhr sowie n.V. im (IG) R 401/404

Terminvergabe über Stud.IP

22.05.2019 33Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF

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