Studieren im Ausland –
Informationsveranstaltung für „Outgoings“
Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF
Almut Bareiß, Dr. Christian Dölle & Dorothea Will
21. Mai 2019 │18:00 Uhr c.t. │(WiWi) HS 5
Agenda
I. Anmeldung an der Partneruniversität
II. Learning Agreements
a) Kurswahl und „Before the Mobility“
b) Kursänderungen und „During the Mobility“
c) „After the Mobility“ und Anerkennungen
III. Beurlaubung
IV. Aufenthaltsbestätigung
V. Erasmus-Förderung
VI. Checklisten und weitere Links
VII. Kontaktdaten
22.05.2019 2Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF
I. Anmeldung an der Partneruniversität
Was muss ich beachten?
Nominierung durch das Akademische Auslandsamt
Informationen zur Anmeldung von der Partneruniversität per E-Mail
Genauer Zeitpunkt variiert je nach Partneruniversität (für Sommersemester
entsprechend später)
Bitte beachten Sie die Anmeldefristen (zu finden auf der Homepage der
Partneruniversität)!
22.05.2019 3Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF
II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“
Was sollte ich bei der Kurswahl beachten?
Möchten Sie Ihre Qualifikationen vertiefen oder erweitern?
Welche Fächer wollen Sie wo und warum an der Partneruni studieren?
Wie sieht Ihr Studienplan für die kommenden Semester aus, d. h. wo in
Ihrem Curriculum ist noch Platz für Auslandsleistungen?
Lassen Sie sich deswegen rechtzeitig bewusst „Lücken“, insbesondere in
sehr weit definierten Modulen!
Wo bekomme ich mehr Informationen?
Informationsraum des Akademischen Auslandsamtes im NK
Fachstudienberatung
Informationsangebot der Studiengangskoordination
22.05.2019 4Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF
II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“
Kann ich mir auch Hauptseminare anerkennen lassen?
Hauptseminare sind zentrale, profilbildende Qualifikationselemente Ihres
Studiums.
Überlegen Sie sich also sorgfältig, ob Sie sich diese anerkennen lassen
wollen, da diese Veranstaltungen eine essentielle Vorbereitung auf Ihre
Abschlussarbeit in Passau darstellen!
Problematisch insbesondere für den B.A. ICBS, da nur ein Hauptseminar
vorgesehen.
Wo bekomme ich mehr Informationen?
www.phil.uni-passau.de/studium/pruefungen/stupos-modulkataloge
Beratung durch die zuständigen Modulverantwortlichen
Fachstudienberatung
22.05.2019 5Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF
II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“
Woher weiß ich überhaupt, was ich mir anerkennen lassen kann?
Starten Sie möglichst früh mit der inhaltlichen Planung!
Grundsätzlich können alle Prüfungsleistungen anerkannt werden.
Ausnahme: „[…] es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der er-
worbenen Kompetenzen (Lernergebnisse)“ im Vergleich zu den Qualifika-
tionszielen im Modulkatalog Ihres Passauer Studiengangs.
(§ 63 Abs. 1 S. 1 BayHSchG)
Wichtig ist also die Äquivalenz der jeweiligen Qualifikationsziele, nicht
zwangsläufig eine absolut identische ECTS-/SWS-Zahl bzw. Prüfungsform!
Schließen Sie sowohl Rahmen- als auch Einzel-Learning Agreements ab,
damit die spätere Anerkennung reibungslos läuft.
Die Umrechnung der im Ausland erzielten Noten erfolgt später durch die
Studiengangskoordination der Philosophischen Fakultät anhand der Modi-
fizierten Bayerischen Formel.
22.05.2019 6Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF
II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“
Welche Learning Agreements muss ich ausfüllen?
Rahmen-Learning Agreement
(bei allen Partneruniversitäten)
22.05.2019 7Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF
Einzel-Learning Agreement
(bei allen Gastuniversitäten)
An der jeweiligen Partneruniversität sind (ungeachtet späterer Anerkennungen)
Kurse im Gegenwert von mind. 20 bis 30 ECTS-Credits zu absolvieren!
II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“
Warum brauche ich zwei Arten von Learning Agreements?
Rahmen-Learning Agreement
(bei allen Partneruniversitäten)
22.05.2019 8Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF
Einzel-Learning Agreement
(bei allen Gastuniversitäten)
Dokumentiert Ihre im Ausland
belegten (oder angestrebten)
Kurse und deren Änderungen.
Ist von beiden am Austausch
beteiligten Hochschulen zu
unterzeichnen.
Ist beim Akademischen
Auslandsamt einzureichen.
Notwendig für Ihre Auslands-
förderung!
Garantiert Ihnen die problemlose
Anerkennung der im Ausland er-
brachten Leistungen.
Ist von dem/der zuständigen
Modulverantwortlichen zu prüfen
und zu unterzeichnen.
Verbleibt im Original bis zur
Vorlage bei Ihnen.
Notwendig für die spätere An-
erkennung von Leistungen!
II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“
Rahmen-Learning Agreement:
Alle Infos finden Sie zum Nachlesen im Leitfaden im Download Center!
Bitte verwenden Sie die neue Vorlage (2018/19).
Es sind Kurse im Umfang von 20 bis 30 ECTS-Credits zu belegen und zu
bestehen.
Falls Kurse nicht angerechnet werden sollen, nennen Sie die Gründe im
entsprechenden Anhang.
Der Versand ist auch per E-Mail möglich in der Form einer (!) ordentlich
erstellten PDF-Datei.
Wenn alle Unterschriften vorliegen, reichen Sie das Rahmen-Learning
Agreement (ohne Einzel-Learning Agreements) beim Akademischen
Auslandsamt ein!
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II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“
Rahmen-Learning Agreement:
Muss stets von allen Parteien unterschrieben werden.
Die „Responsible Person“ ist nicht das Akademische Auslandsamt.
Philosophische Fakultät & ZLF → zuständige Studiengangskoordination
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II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“
Rahmen-Learning Agreement:
22.05.2019 12Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF
II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“
Rahmen-Learning Agreement:
Im Anhang nicht anrechenbare
Kurse aufführen.
Zutreffende Ziffer benutzen und
keinen eigenen Text einfügen!
Achtung: European Studies
Major-Studierende und DAP-
Studierende: Bei Ihnen werden
alle Kurse im Ausland über die
entsprechenden Regelungen
anerkannt. Bitte vermerken Sie
in der rechten Tabelle nur: „All
modules will be recognised as
part of…“
22.05.2019 13Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF
II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“
Einzel-Learning Agreement:
Wird zwischen Ihnen und dem/der Modulverantwortlichen geschlossen.
Ausnahme: Politikwissenschaft → Studiengangskoordination PHILF
Pro Kurs muss ein gesondertes Einzel-Learning Agreement abgeschlossen
werden.
Schließen Sie dies, sofern möglich, vor Ihrem Auslandsaufenthalt bzw.
solange Sie noch in Passau sind ab!
22.05.2019 14Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF
II. a) Kurswahl und „Before the Mobility“
Einzel-Learning Agreement:
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II. b) Kursänderungen und „During the Mobility“
Was passiert, wenn sich die Kurswahl ändert?
Führen Sie bei „During the Mobility“ bitte alle Kurse auf:
gelöschte Kurse
neu hinzugekommene Kurse
Kurse ohne Änderung
Nichtanerkennungen wieder im entsprechenden Anhang eintragen.
Unterschriften wie bei „Before the Mobility“.
Wird nur benötigt, wenn sich wirklich etwas geändert hat!
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II. b) Kursänderungen und „During the Mobility“
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II. c) „After the Mobility“ und Anerkennungen
Was geschieht nach meiner Rückkehr aus dem Ausland?
Der Vordruck „After the Mobility“ entspricht dem Transcript of Records der
Partneruniversität und muss nicht extra ausgefüllt werden.
Die Ausstellung des Transcripts of Records kann einige Wochen/Monate in Anspruch
nehmen.
Falls kein Original per Post zugeschickt wird, Transcript of Records zur Unterschrift
dem Akademischen Auslandsamt vorlegen.
Die Anerkennung Ihrer Leistungen für alle an der PHILF bzw. am ZLF beheimateten
Module übernimmt die zuständige Studiengangskoordination.
Für wirtschaftswissenschaftliche Module wenden Sie sich bitte zur Anerkennung an
das Dekanat der WIWIF (→ Diana Bürgermeister).
Die Anerkennung von Sprachmodulen findet direkt am Sprachenzentrum statt.
Nicht vergessen: Erfassungsbogen für Auslandsaufenthalte (gemäß
Hochschulstatistikgesetz) beim Prüfungssekretariat mit dem Antrag auf Anerkennung
einreichen
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II. c) „After the Mobility“ und Anerkennungen
Wie sieht mein Anerkennungsformular aus?
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II. c) „After the Mobility“ und Anerkennungen
Wie sieht mein Anerkennungsformular aus?
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II. c) „After the Mobility“ und Anerkennungen
Notenumrechnung:
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III. Beurlaubung
Wie kann ich mich beurlauben lassen?
Antragstellung beim Studierendensekretariat:
Sommersemester: bis zum 30. April des betreffenden Semesters
Wintersemester: bis zum 31. Oktober des betreffenden Semesters
Dennoch ist die Rückmeldung und Überweisung des Semesterbeitrags
erforderlich.
Es dürfen während der Beurlaubung an der Universität Passau keine
Leistungen erstmalig abgelegt werden!
Konsequenz: Zählung der Fachsemester wird für die Dauer der Beurlaubung
angehalten
Werden später aber 25 oder mehr ECTS-Credits anerkannt, erfolgt im
Nachhinein eine Hochstufung um ein Fachsemester.
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IV. Aufenthaltsbestätigung
Was muss ich bei meiner Aufenthaltsbestätigung beachten?
FALSCH:
Das Datum der Unterschrift
darf nicht vor Aufenthaltsende liegen!
Grundlage für die Berechnung des
Förderzeitraums bei Erasmus+.
Umfasst nur die Aufenthaltsdauer, die
direkt im Zusammenhang mit dem
Auslandsstudium anfällt.
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IV. Aufenthaltsbestätigung
Was muss ich bei meiner Aufenthaltsbestätigung beachten?
RICHTIG:
Idealfall: am Tag der Ankunft
unterschreiben lassen
Verlängerungen des Aufenthalts-
zeitraums mind. sechs Wochen
vor Ende beantragen (per E-Mail
an [email protected]).
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V. Erasmus-Förderung
Berechnung:
Wird jedes Jahr neu berechnet.
Auszahlung der ersten Rate (80% der Gesamtförderung) erfolgt vor dem
Auslandsaufenthalt, aber erst nach dem Einreichen des Rahmen-Learning
Agreements.
Auszahlung der zweiten Rate (20% der Gesamtförderung) erfolgt nach dem
Auslandsaufenthalt und zwar nach Einreichen aller notwendigen Erasmus-
Dokumente.
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V. Erasmus-Förderung
Fördersätze:
Ländergruppe 1 (450 Euro/Monat*):
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen,
Schweden, Vereinigtes Königreich**
Ländergruppe 2 (390 Euro/Monat*):
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande,
Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Ländergruppe 3 (330 Euro/Monat*):
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (FYROM),
Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei,
Ungarn
* ggf. wird nicht die gesamte Aufenthaltsdauer gefördert
** in wieweit Aufenthalte nach dem Brexit gefördert werden können, steht noch nicht fest
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V. Erasmus-Förderung
Förderung von kostenpflichtigen Sprachkursen:
Müssen im direkten Zusammenhang mit einem Erasmus-Aufenthalt stehen.
Mind. 50 Unterrichtsstunden.
Erstattung der Sprachkurskosten bis max. 500 EUR.
Antrag bis sechs Wochen vor Beginn des Sprachkurses im Akademischen
Auslandsamt (Formulare unter http://www.uni-passau.de/internationales/ins-
ausland-gehen/europaeische-partnerhochschulen-erasmus/das-programm-
erasmus/sprachkursfoerderung/)
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V. Erasmus-Förderung
OLS-Sprachtest und -kurs:
a) Verpflichtender Online-Sprachtest vor Antritt und nach Abschluss des
Auslandssemesters
– Zugang in den kommenden Wochen per E-Mail.
– In der Hauptunterrichtssprache.
– Kein Auswahlkriterium – soll Entwicklung der Sprachkenntnisse dokumentieren.
– Voraussetzung für Erasmus+ Förderung (Ausnahme: Muttersprachler).
– C2-Niveau: kein zweiter Sprachtest
b) Freiwilliger tutorierter Online-Sprachkurs
– In der Hauptunterrichtssprache; ab B2-Niveau ggf. Landessprache.
22.05.2019 28Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF
VI. Checklisten und weitere Links
22.05.2019 29Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF
VI. Checklisten und weitere Links
Wo bekomme ich mehr Informationen?
www.uni-passau.de/fileadmin/dokumente/studierende/auslandsamt/
outgoings/ERASMUS/Learning_Agreement/LeitfadenUP_Ausfuellen-
LA_PHIL.pdf
www.uni-passau.de/internationales/ins-ausland-gehen/download-center/
www.uni-passau.de/studium/waehrend-des-studiums/rueckmeldung-
co/beurlaubung
passau.moveon4.de/publisher/1/deu
www.phil.uni-passau.de/studium/pruefungen/stupos-modulkataloge
www.phil.uni-passau.de/studium/pruefungen/anerkennungen
www.phil.uni-passau.de/studium/pruefungen/notenumrechnung
anabin.kmk.org/anabin-datenbank.html
22.05.2019 30Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF
VII. Kontaktdaten des Akademischen Auslandsamts
Almut Bareiß, Tel.: +49 (0) 851 509 1167, Mail: [email protected]
Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 8:30 - 12 Uhr und n.V. im (VW) R 109 (Offene Sprechstunde ohne vorherige
Terminvergabe)
Stefanie Dallmeier, Tel.: +49 (0) 851 509 1165, Mail: [email protected]
Sprechzeiten: Mo-Fr 8:30 - 12 Uhr und n.V. im (VW) R 108 (Offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvergabe)
Heidi Würdig, Tel.: +49 (0) 851 509 1163, Mail: [email protected]
Sprechzeiten: Mo-Fr 8:30 - 12 Uhr und n.V. im (VW) R 107 (Offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvergabe)
Allgemeine Anfragen und einzureichenden Dokumente bitte an:
Simon Kalmbach, Judith Neckermann, Sarah Sohn
Mail: [email protected] / [email protected]
(VW) R 109
31Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF22.05.2019
VII. Kontaktdaten der Studiengangskoordination PHILF
Für Studierende der Philosophischen Fakultät:
Dr. Christian DölleDipl.-Kulturwirt Univ.
Telefon: +49 (0) 851 509 2623
Mail: [email protected]
Web: www.phil.uni-passau.de/studium/studiengangskoordination
Sprechzeiten: Di 10 - 12 Uhr │Do 14 - 16 Uhr im (NK) R 217
Offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvergabe
Dorothea WillB.A., MSt
Telefon: +49 (0) 851 509 2624
Mail: [email protected]
Web: www.phil.uni-passau.de/studium/studiengangskoordination
Sprechzeiten: Di 11 - 13 Uhr │Do 13 - 15 Uhr im (NK) R 218
Terminvergabe über Aushang an der Bürotür
22.05.2019 32Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF
VII. Kontaktdaten der Studiengangskoordination ZLF
Für Lehramtsstudierende und Studierende im B.Ed. und M.Ed.:
Matthias FuchsM.A.
Telefon: +49 (0) 851 509 2929
Mail: [email protected]
Web: www.zlf.uni-passau.de/studiengangskoordination-lehramt
Sprechzeiten: n.V. im (IG) R 401/404
Terminvergabe nach persönlicher Absprache
Isabella Karasek
Telefon: +49 (0) 851 509 2963
Mail: [email protected]
Web: www.zlf.uni-passau.de/studiengangskoordination-lehramt
Sprechzeiten: Di & Do 8 - 10 Uhr sowie n.V. im (IG) R 401/404
Terminvergabe über Stud.IP
22.05.2019 33Akademisches Auslandsamt │Studiengangskoordination PHILF