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Switzerland as a country of immigration and asylum
Conference „Basis of Migration Policies“
14th November 2011, Prague
Prof. Dr. iur. Alberto Achermann, Universität Bern
Basis of Migration Policies
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Gesetzliche Grundlagen der Schweizer Migrationspolitik
• Ausländergesetz von 2005 (in Kraft seit 2008) mit zahlreichen Verordnungen
• Freizügigkeitsabkommen mit EU und EFTA (progressiv; in Kraft seit 2002)
• Schengen-Assoziierung der Schweiz (seit Ende 2008 operabel)
• Bilaterale Verträge (Niederlassung, Rückführung, weitere)
• Menschenrechtsabkommen
Basis of Migration Policies
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Gesetzliche Grundlagen (II)
• Asylgesetz von 1998 (in Kraft 1999, mehrfach revidiert) und zahlreiche Verordnungen
• Dublin-Assoziierung der Schweiz mittels Assoziierungsabkommen (Inklusive EURODAC, ohne Harmonierungsrichtlinien; seit 2008)
• Genfer Flüchtlingskonvention und Menschenrechtsabkommen
• Bürgerrechtsgesetz von 1952 (mehrfach revidiert)
Basis of Migration Policies
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Rückblick
• BV von 1848: „Gegen die Auswärtigen Staaten besteht Freizügigkeit unter Vorbehalt des Gegenrechts“. Niederlassungsverträge. Niederlassungsfreiheit bis 1914.
• 1850: 70‘000 AusländerInnen in der Schweiz; Auswanderungsland Schweiz; Kontrolle der Auswanderungsagenturen)
• 1914: 690'000 Ausländer, Anteil 18%, Diskussion um Zwangseinbürgerungen
• Ab 1920 Einwanderungskontrollgesetze (USA, UK, AUS, CAN, NZL)
Basis of Migration Policies
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Rückblick (II)
• CH Ausländergesetz 1931: «Überfremdungsabwehr»
• 1950 - 1980 Phase von grossem Bedarf an Arbeitskräften
• 1964 «Italienerabkommen» (Abkommen zwischen der Schweiz und Italien „über die Auswanderung italienischer Arbeitskräfte nach der Schweiz“) = Migrationspartnerschaft
• Überfremdungsinitiativen: 5 Initiativen zw. 1965 und 1974; 1988, 2000) 1970: Schwarzenbach-Initiative Danach Kontingentierungssystem
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Rückblick (III)
> 1990-: verstärkte Zuwanderung aus dem Balkan, Balkankriege. Gleichzeitig starker Abbau von Arbeitsplätzen ab 1992
> 2002 Personenfreizügigkeit mit der EU
> Langer Gesetzgebungsprozess: Ausländergesetz von 2005
> 2009: Abstimmung über FZA-Weiterführung und Ausweitung auf Rumänien/Bulgarien
Basis of Migration Policies
2002-2020
02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
EU-17/ EFTA
EU - 8
EU - 2
BB CC
AA CC
AA
DD
AA CC DD
DD
BB
CC
DD
Arbeitsmarktkontrolle (Inländervorrang, Lohnkontrolle, Kontingente)
Weiterführung der Kontingente
Schutzklausel (einseitige Wiedereinführung der Kontingente möglich im Falle einer massiven Zunahme der Arbeitskräfteeinwanderung)
volle Personenfreizügigkeit
A§A§
Übergangsperioden FZA CH-EU/EFTA
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Basis of Migration Policies
Konzeption des Schweizer Migrationsrechts
• «Duales System» (Zwei-Kreise-Modell):
• Freizügigkeit mit den EU- und EFTA-Staaten
• Zulassung von gut Qualifizierten aus Drittstaaten gemäss Kontingentssystem (jährliche Höchstzahlen)
• Viele Ausnahmebestimmungen
• Ausländergesetz: Wesentliche Teile nur für Drittstaatsangehörige anwendbar = «Zwei Ausländerrechte»
• Integration der Ausländerinnen und Ausländer als neue staatliche Aufgabe
• Schutzgewährung als staatliche Daueraufgabe
• Aktive Migrationsaussenpolitik
Basis of Migration Policies
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«Ständige ausländische Wohnbevölkerung»
Basis of Migration Policies
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10
1983'85
'90'95
'00'05
'10
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000
1100
1200
1300
1400
1500
1600
1700
In Tausend / En milliers
Total Deutschland Italien Spanien Ehemaliges Jugoslawien
Serbien und Montenegro Serbien Kosovo Bosnien und Herzegowina Mazedonien
Frankreich Portugal Türkei Übrige
Ständige ausl. Wohnbevölkerung nach Staaten, seit Dezember 1983Population résidante permanente de nationalité étrangère, par nationalité, depuis décembre 1983
BFM 622_1283R
Bundesamt für Migration BFM, Statistikdienst Ausländer, CH-3003 Bern-WabernOffice fédéral des migrations ODM, Service de la statistique des étrangers, CH-3003 Berne-Wabern
Basis of Migration Policies
Top-Ten nach Staatsangehörigkeit 2010
Land In % Bestand
Italien 16.8
Deutschland 15.4
Portugal 12.4
Serbien 6.6
Frankreich 5.5
Türkei 4.1
Spanien 3.7
Kosovo 3.7
Mazedonien 3.5
Österreich 2.2
Übrige 26.1
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Basis of Migration Policies
Basis of Migration Policies
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Migrationsrecht I
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Statistisches
• Ende 2010: Ständige Ausländische Wohnbevölkerung von 1’720’393 Personen (22.4%)
• Über 170 Nationalitäten • Ca. 13% Staatsangehörige eines nichteuropäischen
Landes • Ca. 64% aus EU 27 oder EFTA – Staaten
• Wanderungssaldo 2008: 98’200 Personen2010: 74’600 Personen
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Basis of Migration Policies
Statistisches (II)
• Ca. 27% der AusländerInnen in der Schweiz geboren, weitere ca. 36% seit mind. 15 Jahren in der Schweiz
• 27% der Erwerbstätigen sind AusländerInnen (Bauarbeiter: 69%)
• 32% der Bevölkerung „mit Migrationshintergrund“ (= Personen, deren Eltern im Ausland geboren sind)
• «Foreign-Born Rate» von 25.8% (Australien 26, Kanada 20, USA 10)
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Basis of Migration Policies
Statistisches (III)
• Ca. 1/3 der Zuwanderung über Familiennachzug oder Heirat
• Mehr als jede dritte Eheschliessung (37.5%) ist bi-national (CH-AusländerIn); nur ca. 50% Heiraten in der Schweiz zwischen zwei SchweizerInnen
• 40-50‘000 Einbürgerungen jährlich seit 2006 (2010: 40’400), in den letzten 20 Jahren ca. 540‘000
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Basis of Migration Policies
Demographie
• Steigende Lebenserwartung, sinkende Geburtenraten (2003 in der EU 1.48)
• In einem Drittel der EU-Regionen und in fast allen neuen Mitgliedstaaten nimmt die Bevölkerung seit Ende der 90er Jahre ab
• Basisszenario mit Zuwanderung: 458 Millionen 2005, 469 im Jahr 2025, 468 Millionen im Jahre 2030, aber viel mehr ältere Menschen.
• Rückgang der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zwischen 2005 und 2030 um 20 Millionen.
• Deutschland braucht ca. 500‘000 Arbeitskräfte jährlich, um aktive Bevölkerung stabil zu halten.
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Basis of Migration Policies
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August 20, 2010: Migration Could Triple Populations in Some Wealthy Nations Some poor nations could see adult populations reduced by half
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Zulassungspolitik
Art. 3 Ausländergesetz— Zulassung «im Interesse der Gesamtwirtschaft»— Ausserdem: Familiennachzug, völkerrechtliche Gründe und humanitäre
Verpflichtungen— Berücksichtigung der «demographischen, sozialen und
gesellschaftlichen Entwicklung»
• Zulassung von Erwerbstätigen aus Drittstaaten, wenn dies einem gesamtwirtschaftlichen Interesse entspricht (Art. 18) und es sich um «Führungskräfte, Spezialisten und andere qualifizierte Arbeitskräfte» (Art. 23) handelt. Ausnahmen: Investoren, Unternehmer, die Arbeitsplätze schaffen; anerkannte Wissenschaftler, Sportler, Künstler, Kader-transfer, «Personen mit besonderen beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten, sofern für deren Zulassung ein Bedarf ausgewiesen ist» (Art. 23)
Basis of Migration Policies
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Zulassung (II)
• Quotensystem mit jährlich festgelegten Höchstzahlen für Jahresaufenthalt oder Kurzaufenthalt
• Vorrang der Inländer• Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen
• Zulassung von Studierenden, Rentnerinnen und Rentnern oder Zulassung zu medizinischer Behandlung
• Weitere Ausnahmen (Opferschutz, internationaler Austausch, Au Pairs, Stagiaires
• Fazit: Arbeitsmarkt bestimmt Zulassungspolitik
Basis of Migration Policies
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Integrationspolitik
Art. 4 und 53ff AusländergesetzArt. 4 Abs. 2 und 3: «Die Integration soll es langfristig und rechtmässig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern ermöglichen, am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilzuhaben»«Integration setzt sowohl den entsprechenden Willen der Ausländerinnen und Ausländer als auch die Offenheit der schweizerischen Bevölkerung voraus»
— Förderung der Integration— Über die Regelstrukturen, möglichst keine
Sonderstrukturen schaffen
Basis of Migration Policies
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Ziel: Chancengleichheit und Partizipation
• „Integration ist erreicht, wenn Ausländerinnen und Ausländern unter Berücksichtigung ihrer sozioökonomischen Lage und familiären Situation hinsichtlich
– Schul- und Berufsbildungserfolge– Arbeitsmarktintegration – Gesundheit – Soziale Sicherheit – Straffälligkeit
ähnliche Werte erreichen wie SchweizerInnen“
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Integration als Verpflichtung?
• Aufenthaltsbewilligung kann mit Auflage erteilt werden, dass ein Sprach- und Integrationskurs besucht wird
• Art. 4 Integrationsverordnung: Der Beitrag der Ausländerinnen und Ausländer zu ihrer Integration zeigt sich namentlich:
a. in der Respektierung der rechtsstaatlichen Ordnung und der Werte der Bundesverfassung
b. im Erlernen der am Wohnort gesprochenen Landessprache;c. in der Auseinandersetzung mit den Lebensbedingungen in der
Schweiz;d. im Willen zur Teilnahme am Wirtschaftsleben und zum Erwerb von
Bildung.
Basis of Migration Policies
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Integration und Sprache in einem offiziell viersprachigen Land
• Sprachtests vor Einreise?
• Sprachtests bei Nachzug durch Ehepartner durch SchweizerInnen ? (Inländerdiskriminierung)
• Integrationsbegriff selbst brauchbar? Ist eine Person nur integriert, weil sie die Sprache beherrscht, eine Arbeit hat und nicht straffällig wird?
• Wo hat der Staat ein öffentliches Interesse?
Basis of Migration Policies
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Familiennachzug
• Zunehmende Inländerdiskriminierungen aufgrund der Ausweitung des Familiennachzuges EU- und EFTA
• Förderung des Familiennachzugs zwecks Integration oder Einschränkung des Nachzugs aufgrund von «Integrationsanforderungen»?
Basis of Migration Policies
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Ausweisungspolitik
• Widerruf von Bewilligungen bei Straffälligkeit und Sozialhilfeabhängigkeit
• Widerruf bei Verurteilung zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe (ab 1 Jahr) mit Prüfung der Verhältnismässigkeit
• Annahme der «Ausschaffungsinitiative» mit Ausweisungsautomatismus bei gewissen Delikten wie Diebstahl und Körperverletzung
• «Konsequente Ausschaffungspolitik» mittels Zwangsmassnahmen
Basis of Migration Policies
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Asylpolitik
• Schweiz als Asylland: Wechselvolle Geschichte mit Phasen grosser Offenheit (19 JH) und Abschliessung (2. Weltkrieg)
• Aufnahmeaktionen nach dem 2. Weltkrieg
• «Resettlement-Politik»
• Balkankriege
• Dublin-Assoziierung und aktuelle Situation
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Basis of Migration Policies
Basis of Migration Policies
Asylgesuche 1994 bis 2008
19'418
25'507
42'979
47'513
19'75021'854
26'987
21'759
15'061
10'795 11'173 10'844
16'606
0
5'000
10'000
15'000
20'000
25'000
30'000
35'000
40'000
45'000
50'000
1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
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Asylgesuche nach Herkunftsland 2010
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Basis of Migration Policies
Statistiken: Internationaler Vergleich
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Basis of Migration Policies
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Aktuelle Fragen der Asylpolitik
• Zugang zum Asylsystem (Schweiz als Dublin-Staat)• Verfahren in Schweizer Botschaften
• Verfahrensbeschleunigung um welchen Preis?
• Umgang mit Flüchtlingen aus Eritrea (Dienstverweigerung als Asylgrund)
• Protection in the Region?• Resettlement?
Basis of Migration Policies
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Migration und Politik
• Starke Politisierung – geringer Konsens(Runder Tisch Migrationspolitik 2030)
• Gründe— Politische Instrumentalisierung der
Migrationsphänomene— Steuerbarkeit? Freizügigkeit?— Xenophobie (Asylbereich) — «Massenzuwanderung»— Neue Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt
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Basis of Migration Policies
Einige Streit- und Diskussionspunkte in der Schweiz
• Steuerbarkeit? Freizügigkeit? • Zulassung von Personen ausserhalb der EU? • Weiterführung der Freizügigkeit? Um welchen
Preis?• Bedürfnisse der Wirtschaft und Demographie> Zunehmende Ungleichheiten zwischen
verschiedenen Migrantengruppen und mit Inländern. Zwei Regime: Freizügigkeit und Begrenzung
• Neue Formen «zirkulärer Migration?»
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Streit- und Diskussionspunkte (II)
• Integration oder Assimilation?
• Europäischer Freizügigkeitsraum• Wie weit Angleichung der Migrationspolitik?• Wie weit Angleichung der Bürgerrechtspolitik?
• Umgang mit sog. „Sans-Papiers“?
Basis of Migration Policies
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Streit- und Diskussionspunkte (III)
Basis of Migration Policies
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Flüchtlingspolitik: Welche Flüchtlinge?
«Protracted Refugee Situations»
Resettlement
Lager? Individualrechte oder Arrangements?
Zugang nach Europa?