Date post: | 28-Jan-2023 |
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In dieser Ausgabe lesen Sie:
�� Stichwort: Vermögensakti-vierung
- Seite 3
�� 8. März als internationalePlattform für Frauen-rechte
- Seite 4
Die nächste Ausgabe desStädtischen Anzeigerserscheint am 19. März.
STÄDTISCHER ANZEIGERAmts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock
Am 6. März 2008 um 16 Uhrliest die Vorlesepatin Ingrid FaustGeschichten von Kirsten Boie fürKinder ab fünf Jahren vor. DieVeranstaltung findet in der Stadt-bibliothek, Kröpeliner Straße 82,statt und dauert ca. eine Stunde,der Eintritt ist frei.Kirsten Boie ist eine der bedeu-tendsten deutschen Autorinnender Kinder- und Jugendliteraturder Gegenwart. 2007 erhielt sieden Sonderpreis des DeutschenJugendliteraturpreises für ihrGesamtwerk. Mehr als sechzigBücher sind von ihr erschienenund in zahlreiche Sprachen über-setzt worden.
Vorlesen fürKinder
Aus Anlass des InternationenFrauentages am 8. März 2008gewährt die Deutsche MesseHannover im Rahmen der Aktion„Women@CeBIT“-Tag allenBesucherinnen an diesem Tagfreien Eintritt. Darüber infor-mierte die Gleichstellungsbeauf-tragte der Hansestadt, BrigitteThielk. Frauen können sich aufder Internetseite www.cebit.deregistrieren lassen und erhaltenam Einlass des MessegeländesFreikarten zum Besuch der welt-größten Messe.Bundesfamilienministerin Ursulavon der Leyen als Schirmherrindes „Women@CeBIT“-Tageserklärte, dass sich der Mangel anNachwuchs und Fachkräften inder deutschen Wirtschaft nurlindern lässt, wenn es gelingt,auch Frauen für Berufe mittechnischer Orientierung zubegeistern.
Frauentag aufder CeBIT
„Rostock freut sich auf das neueClubschiff „AIDAbella“, soRostocks OberbürgermeisterRoland Methling. „Gemeinsammit vielen Partnern wollen wirden Tag der Taufe des neuenKreuzfahrtschiffes der RostockerReederei AIDA Cruises am 23.April 2008 am WarnemünderPassagierkai zu einem Volksfestmachen und rufen alle Rostocke-rinnen und Rostocker auf, die„AIDAbella“ mit uns an derWarnow zu begrüßen."Derzeit laufen bei der Reedereiund in der Stadtverwaltung diePlanungen für maritime Program-me rund um die Schiffstaufe. Sowird das Flaggschiff der HanseSail, das Segelschiff „Greif“, die„AIDAbella“ schon am Abenddes 21. April vor Warnemündewillkommen heißen. Im BalticPoint wird eine Ausstellung zurGeschichte von Galionsfigurenund zur Entstehung des berühm-ten AIDA-Kussmundes gezeigt.Den Taufakt am Abend des23. April durch das thüringischeTop-Model Eva Padberg werdenSchaulustige über eine Großbild-leinwand auf der WarnemünderMittelmole verfolgen können.Danach läuft das 252 Meterlange Schiff dann, begleitet voneinem Feuerwerk, auf die Ostsee
aus. Die „AIDAbella“ ist derzweite Neubau einer auf derMeyerwerft in Papenburg aufKiel gelegten Serie im Auftragvon AIDA Cruises. Das jüngsteSchiff in der AIDA-Flotte wird indiesem Jahr insgesamt 21-malvom Warnemünder Passagierkaizu Kreuzfahrten ablegen. Das32,2 Meter breite Schiff bietetdabei seinen Gästen mit 1.025
Kabinen auf 13 Decks traumhafteUrlaubseindrücke an Bord und inzehn weiteren Ostsee-Hafen-städten. Insgesamt 116-mal stehenWarnemünde und Rostock 2008auf den Törnplänen von Kreuz-fahrtreedereien. Insgesamt150.000 Passagiere werden indiesem Jahr an der Warnowerwartet. 2006 war mit 138
Anläufen von insgesamt 143.000Passagieren das erfolgreichsteJahr für den Kreuzfahrt-HafenRostock. „Mit der Sanierung desLiegeplatzes 8, die derzeit voll-zogen wird, schaffen wir dieVoraussetzungen dafür, dass wirauch in Zukunft zu den belieb-testen Ostseehäfen im Kreuz-fahrtbereich zählen“, so der Ober-bürgermeister.
Die „AIDAbella“ beim Ausdocken am 24. Februar auf der Meyer Werft in Papenburg. Fotos (2): AIDA Cruises / Wessels
Rostock freut sich auf„AIDAbella“
Buntes Programm rund um die Schiffstaufe am 23. April
Die Kreuzfahrtsaison beginntam 21. April mit dem Einlaufendes 252 Meter langen Schiffs-neubaus „AIDAbella“ vonAIDA Cruises und endet voraus-sichtlich am 27. September mitdem Auslaufen der „Balmoral“der Reederei Fred Olsen. DasClubschiff „AIDAbella“ wird indieser Saison von Warnemündeaus zu seinen Ostseekreuzfahr-ten aufbrechen und im CruiseCenter 19 Passagierwechselvornehmen. Es wird 19 Doppel-
anläufe, sechs Dreifachanläufe(2. und 14. Juni, 2. und 12. Juli,12. und 14. August) und zweiVierfachanläufe von Kreuzfahrt-schiffen (12. Juni und 2. Sep-tember) geben. Vier dieserSchiffe, die „AIDAbella“,„Carnival Splendor“, „Ventu-ra“ und „Eurodam“, befindensich derzeit noch im Bau undwerden erst in den kommendenWochen in Dienst gestellt.Weitere Informationen:www.rostock-port.de
Neue Schiffe und mehr Passagieream Kreuzfahrtterminal
STÄDTISCHER ANZEIGERAmts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 5 | 5. März 2008 | 17. Jahrgang
Seite 2 STSTÄDTISCHER ÄDTISCHER ANZEIGERANZEIGER 5. März 2008
Herausgeberin:Hansestadt RostockPressestelle, Neuer Markt 118050 RostockTelefon 381-1417Telefax 381-9130staedtischer.anzeiger@rostock.dewww.staedtischer-anzeiger.de
Verantwortlich:Ulrich Kunze
Redaktion Kerstin Kanaa
Layout:Petra Basedow
Die Redaktion behält sich das Recht der auszugs-weisen Wiedergabe von Zuschriften vor. Veröffent-lichungen müssen nicht mit der Meinung der Redak-tion übereinstimmen. Für unaufgefordert eingesandteManuskripte, Bilder, Grafiken übernimmt der Verlagkeine Gewähr.
Druck:Ostsee-Zeitung GmbH & Co. KGRichard-Wagner-Straße 1a,18055 Rostock
Verteilung:Kostenlos an alle Haushalte derHansestadt Rostock i.d.R. als Beilagedes Hanse-Anzeigers.Auflage 112.793 ExemplareDer „Städtische Anzeiger“ erscheintin der Regel 14-täglich. Änderungenwerden vorher angekündigtRedaktionsschluss eine Woche vorher
Anzeigen und Beratung:Dagmar DankertTelefon 0381 365-852
0174 9493774Telefax 0381 365-736E-Mail: [email protected] Media GmbH & Co. KG„Städtischer Anzeiger“Lindenstraße 2, 18055 Rostock
Amts- und Mitteilungsblattder Hansestadt Rostock
Die Aufgaben der Behörde erge-ben sich unmittelbar aus demHeimgesetz. Dieses ist breitangelegt und umfasst neben derPrävention durch Informationund Beratung auch ein Spektrumder Eingriffsverwaltung.Dadurch ist die Heimaufsichts-behörde in der Lage auf diejeweilige Situation im Heim zureagieren.Pflichten und Aufgaben sindunter anderem:- die Würde sowie die Interes-
sen und Bedürfnisse derBewohner vor Beeinträchti-gungen zu schützen;
- Selbständigkeit, die Selbstbe-stimmung und -verantwortungder Bewohner zu fördern;
- Einhaltung der Mindestanfor-derungen;
- Abschluss qualifizierterHeimverträge;
- Mitwirkung der Heimbewoh-ner sicherzustellen;
- Zusammenarbeit mit denTrägern und Verbänden, denPflegekassen, dem Medizini-schen Dienst der Krankenver-sicherung sowie den Trägernder Sozialhilfe;
- die Erstellung von Tätigkeits-berichten im Rhythmus vonzwei Jahren.
In die Zuständigkeit derRostocker Heimaufsicht fallenderzeit 41 Einrichtungen miteiner Kapazität von ca. 1992Plätzen.Diese gliedern sich in:- 23 Pflegeheime
mit 1649 Plätzen- davon 2 Einrichtungen mit
Mischcharaktermit 104 Plätzen(Psychiatrisches Pflegeheim,Krabbehaus sowohl Pflege-
als auch Wohnheim)- 11 Wohnheime
mit 260 Plätzen- 5 Einrichtungen der Tages-
pflegemit 76 Plätzen
- 3 Einrichtungen der Urlaubs-und Verhinderungspflegemit 29 Plätzen
- 1 Hospizmit 10 Plätzen
Im Berichtszeitraum 2006/2007wurden alle Einrichtungen, wieim Gesetz gefordert, mindestenseinmal jährlich kontrolliert.Hinzu kommen diverse Nach-schauen.Pflegeskandale aus anderenRegionen, über die hin undwieder in der Presse zu lesen ist,können derzeit für die HansestadtRostock ausgeschlossen werden.Gemäß § 22 Abs. 3 Heimgesetzist die Heimaufsichtsbehördeverpflichtet, im Abstand vonzwei Jahren einen Tätigkeits-bericht zu erstellen, der von alleninteressierten Bürgerinnen undBürgern nach entsprechenderVeröffentlichung zur Kenntnisgenommen werden kann.
Der ausführliche Bericht istwährend der Sprechzeiten desStadtamtes oder nach vorherigerTerminabsprache
vom 14. bis 25. April 2008
im Stadtamt, Abteilung Gewer-beangelegenheiten, Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock,bei Astrid Krawetzke undGabriele Funk, Zimmer 130, oderJohannes Kunze, Zimmer 134,einzusehen.
Hans-Joachim EngsterLeiter des Stadtamtes
Immobilienausschreibungen der Hansestadt Rostock imStadtgebiet und im Umland finden Sie ständig im Internetunter www.rostock.de.
Heimaufsichtsbehördeder Hansestadt Rostock
informiert
Alle politikinteressierten Senio-rinnen und Senioren der Hanse-stadt Rostock sind am 6. März2008 zu einem Diskussions-stammtisch „Politik imGespräch“ herzlich eingeladen. Dieser Treffpunkt am Vormittagfindet regelmäßig von 10 bis
12 Uhr im Europäischen Integra-tionszentrum Rostock, NeuerMarkt 17, 18055 Rostock, stattund bietet die Gelegenheit, sichmit anderen über aktuelle Politik-geschehnisse sowohl auf lokalerund regionaler Ebene als auchüber die aktuellen politischen
Themen in Europa und in derWelt auszutauschen.
Für den ersten Stammtisch wirdum vorherige Anmeldung unterTel. 4031450 gebeten. WeitereInfos finden Sie im Internetunter www.eiz-rostock.de.
„Politik im Gespräch“ für Seniorinnen und Senioren
Die nächste öffentliche Senioren-beiratssitzung findet am 13. März2008, um 15.00 Uhr, im Raum245 des Amtes für Jugend undSoziales, statt. Dazu sind alleInteressierten herzlich eingela-den.Folgende Schwerpunkte werdenbehandelt:- Ausgangssituation und Hand-
lungsbedarf im Lebensbereich
„Wohnen“ für Senior/Innen inRostock;
- Aussagen zur Wohnbefind-lichkeitsstudie älterer Men-schen;
- Anforderungen an barriere-freies (altersgerechtes) Woh-nen (gibt es eine Richtlinie?)mit Inhalten zum BetreutenWohnen, Wohnberechtigungs-schein, Wohngeld und neue
Wohnformen;- Welche Erfahrungen haben
die Mitarbeiterinnen vomBüro für Behindertenfragen zuo.g. Themen in bezug aufbehinderte und behinderteältere Menschen.
Petra KirstenSeniorenbüro
Seniorenbeiratssitzung am 13. März
Das Amt zur Regelung offenerVermögensfragen (ARoV) derHansestadt Rostock , das seit demJahre 2001 auch für die Land-kreise Bad Doberan und Güstrowzuständig ist, beendete seineTätigkeit zum 29. Februar 2008.In 17-jähriger Tätigkeit beschieddas Amt über vermögensrecht-liche Anträge mit insgesamt fast50.000 Vermögenswerten. Zur Erledigung von Restarbeitenund weiterer Erteilung von Aus-künften, vorwiegend für den
Grundstücksverkehr und anLastenausgleichsbehörden, wer-den die Aufgaben des ab 1. März2008 geschlossenen Amtes aufdas Landesamt zur Regelungoffener Vermögensfragen über-tragen. Die Schließung als erstes der imLand Mecklenburg-Vorpommernderzeitig noch tätigen sechsÄRoV mit Aufgabenübertragungregelt eine entsprechende ErsteLandesverordnung vom 28.Januar 2008.
Schließung des Amtes zurRegelung offener
Vermögensfragen zum 1. MärzAuch wenn die Einschreibungfür Kurse an der Volkshochschu-le bereits begonnen hat, lohnt essich noch, sich für einen Kursanzumelden. Dies kann dienstagsund donnerstags von 9.00 bis12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30Uhr am Alten Markt 19, Tel.497700, sowie donnerstags von9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis17.30 Uhr in Lütten Klein,Kopenhagener Str. 5, Tel.778570, oder im Internet unterwww.vhs-hro.de erfolgen.
Anmeldungen anVolkshochschule
noch möglich
Seniorentanz ist ein Angebot zurGesundheitsvorsorge und zurkreativen Betätigung. Es wird die körperliche undgeistige Beweglichkeit trainiertund aktiviert und bereitet dazuauch noch Freude. DieGemeinschaft wird gefördert und
somit der Einsamkeit entgegen-gewirkt. Wer also Lust hat, sichin Gesellschaft nach Tänzen ausaller Welt zu bewegen, der ist mitoder ohne Partner/-in herzlichwillkommen. Der Kurs beginnt am 31. März2008 und findet jeweils montagsab 15.45 Uhr in der „Pumpe“,Ziolkowskistraße 12 in derSüdstadt statt. Anmeldungen und nähereInformationen unter Telefon4977025 bzw. persönlich in derVolkshochschule der HansestadtRostock, Alter Markt 19, oder imInternet unter www.vhs-hro.de.
Seniorentanzin der
„Pumpe“
Tanzen hält jungund gesund
Beschränkte Ausschreibungnach öffentlichem
Teilnahmewettbewerbgemäß VOB/A § 17 Punkt 2
1. Vergabestelle WIRO Wohnen in RostockWohnungsgesellschaft mbHLange Str. 38, 18055 Rostock☎ (03 81) 45 67-0
2. Vergabe-Nr.: TW-014-08013. Vergabeart: Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem
Teilnahmewettbewerbgem. VOB/A § 17 Punkt 2
4. Ausführungsort: Messestraße 17, Rostock-Evershagen5. Ausführungszeit: Juli 2008 - Oktober 20086. Art und Umfang Los 1 - Errichtung von 24 Balkonanlagen
der Leistung: Los 2 - Bauhauptleistungen:BetonschneidarbeitenFenstereinbauHeizungsarbeitenMaler- und Bodenbelags-ausbesserungsarbeiten
7. Geforderte FreistellungsbescheinigungEignungsnachweise: Steuerliche Unbedenklichkeits-
bescheinigungUnbedenklichkeitsbescheinigungKrankenkasse undBerufsgenossenschaftNachweis Eintrag HandwerksrolleNachweis betrieblicheHaftpflichtversicherungReferenzobjekte
8. Die schriftlichenBewerbungsunterlagen sind bis zum 26. 3. 2008 an:
WIRO Wohnen in RostockWohnungsgesellschaft mbHLange Str. 38, 18055 RostockTW, Herr Radüchel☎ (03 81) 45 67-22 53Fax: (03 81) 45 67-23 00
zu richten.
5. März 2008 STSTÄDTISCHER ÄDTISCHER ANZEIGERANZEIGER Seite 3
Wer seinen Überziehungskreditin Anspruch nehmen muss undzugleich über Vermögen verfügt,wird sicher schnell versuchen,den teuren Kredit möglichstschnell abzulösen. In dieserSituation befindet sich auch dieHansestadt Rostock - mit demUnterschied, dass die Summenetwas höher sind als im privatenBereich. Der „Dispo“, auchKassenkredit genannt, liegtderzeit bei über 200 MillionenEuro, die durch Mehrausgabenseit dem Jahr 2001 als Minusentstanden sind. Dafür werdenjährlich allein zehn bis zwölfMillionen Zinsen fällig - Geld,mit dem zum Beispiel in nur zweiJahren der komplette Sanierungs-stau aller Rostocker Kindertages-stätten beseitigt werden könnte.
„Abstottern ist kaum möglich“,ist sich OberbürgermeisterRoland Methling sicher. „Wirmüssen unser Vermögen nutzen,um einen ausgeglichenen Haus-halt zu erreichen und damit wie-der handlungsfähig zu werden,also Schulden abbauen, umZinsen zu sparen.“ Denn ohnediese Zinslast würde dieRostocker Haushaltsrechnungwieder nahezu stimmen und nursoviel Geld ausgegeben, wie aucheingenommen wird. „Wir habenin den vergangenen Jahren enor-me Erfolge beim Sparen erreicht.Das strukturelle Defizit, dieSchere zwischen Ausgaben undEinnahmen, konnte von fast 100Millionen Euro im Haushaltsplanfür das Jahr 2005 auf etwa elf
Millionen Euro im Ergebnis desHaushaltsjahres 2007 gesenktwerden“, so der Oberbürgermeis-ter. „Doch wir können erst wiederselbst über zusätzliche, nichtgesetzlich vorgeschriebeneProjekte in Rostock entscheiden,wenn die Haushaltsrechnungwieder im Lot ist und die Alt-lasten verschwunden sind.“ „Vermögensaktivierung“ ist dasStichwort dafür. Die Stadtverwal-tung ist von der Bürgerschaftbeauftragt worden, dazu Vor-schläge zu erarbeiten. Nach einerumfassenden Erhebung vonDaten werden u.a. die Veräuße-rungen des Klinikums Südstadt,von Wohnungen der WIROWohnen in Rostock Wohnungs-gesellschaft mbH, von Aktien derStadtwerke Rostock AG und von
Gesellschafteranteilen der Stadt-entsorgung Rostock GmbHgeprüft. Dabei stehen die lang-fristigen wirtschaftlichen, ökolo-gischen und sozialen Folgen imFokus. Überzeugende Antwortenauf Fragen zur Sicherheit dermedizinischen Betreuung inRostock, zur Sicherheit derMietverträge bei Eigentümer-wechsel, zur Finanzierung inner-halb der kommunalen Betriebeund zum Vergaberecht sind dabeiVoraussetzung. Was Manche als Verscherbelnvon Tafelsilber ansehen, ist fürdie Stadtverwaltung der einzigeWeg, um drastische Sparmaßnah-men bei freiwilligen Leistungen,also im Kultur- und Sportbereich,bei Vereinen, Verbänden undneuen Investitionen, zu vermei-
den. „Wenn Teile der Bürger-schaft sich heute nicht mehrdaran erinnern, dass sie noch vorwenigen Jahren durch ihreBeschlüsse die steigende Neuver-schuldung unterstützt haben, istdas bedauerlich. Es zeugt nichtvon Verantwortungsbewusstsein,nun gegen die vorzugehen, diedie Suppe auslöffeln“, so Ober-bürgermeister Roland Methling. Das unterstreicht auch Mecklen-burg-Vorpommerns Innenminis-ter Lorenz Caffier: „Die Haus-haltslage der Hansestadt isthöchst angespannt. Bei einemderzeitigen Gesamthaushalts-defizit von rund 250 Mio. Euromuss die Hansestadt alles tun, umden Haushalt konsequent undtragfähig zu konsolidieren.“ Nurso kann es der Stadt gelingen,auch in Zukunft handlungsfähigzu bleiben und attraktive Ange-bote für die Bürger der Stadt, derUmgebung und Touristen beizu-behalten und auszubauen. DerInnenminister betont, dass dieHansestadt die richtige Richtungeingeschlagen hat. „Die von derBürgerschaft beschlossenenhaushaltskonsolidierenden Maß-nahmen schließen Vermögens-veräußerungen ausdrücklich ein“,hebt Lorenz Caffier hervor. „Esist verantwortungslos“, so LorenzCaffier, „diese Fragen auf dieBürger abzuwälzen und sich dereigenen Verantwortung nicht zustellen! Es geht um keinenAusverkauf städtischen Vermö-gens, sondern um die Wiederher-stellung der Zukunftsfähigkeitder größten Stadt des Landes.“
Stichwort: VermögensaktivierungWarum 200 Mio. Euro Alt-Defizite nicht „abgestottert“ werden können
Ab sofort ändert sich dasAussehen der von den Verkehrs-überwachern der HansestadtRostock erteilten Verwarngeld-angebote, der so genannten„Knöllchen“.Die Belege enthalten wie bisheralle relevanten Angaben zumVerkehrsverstoß, ein Überwei-sungsträger ist aber nicht mehrbeigefügt. Hintergrund ist dieEinführung neuer Handdaten-erfassungsgeräte sowie derständig steigende Anteil vonelektronischen Überweisungenper Internet-Banking.
„Knöllchen“jetzt ohne
Überweisungs-träger
Beim Warnow-Wasser- undAbwasserverband ist ein Dienst-ausweis in Verlust geraten. DerAusweis ist ausgestellt auf HerrnRainer Horn und hat die Nr. 005Mit Wirkung zum 29.01.2008wird der in Verlust gerateneDienstausweis für ungültigerklärt.
Katja GödkeGeschäftsführerin
Warnow-Wasser- undAbwasserverbandes
Die Haushaltslage der Hansestadt ist höchst angesprannt.Foto: pixelio.de
Öffentliche Bekannntmachung
Verlust einesDienstausweises
Durch die Rölfs WP Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wurde nach ab-schließendem Ergebnis der Prüfung mit Datum vom 30. Oktober 2007 der folgendeuneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt:„Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die Internationale Gartenbauausstellung Rostock 2003 – IGA Rostock 2003 GmbH,Rostock:Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrech-nung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht fürdie Internationale Gartenbauausstellung Rostock 2003 – IGA Rostock 2003 GmbH,Rostock, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. Durch§ 15 Abs. 1 KPG wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sichdaher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft. Die Buchführungund die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschenhandelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriftenund den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag liegen in der Verantwor-tung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlageder von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unterEinbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie die wirtschaftlichenVerhältnisse abzugeben.Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 15 KPG unterBeachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. festgestelltendeutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danachist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung derGrundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermitteltenBildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinrei-chender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteiltwerden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Bean-standungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnis-se über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld derGesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogeneninternen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahres-abschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. DiePrüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
Auf der Grundlage des § 16, Abs. 5 des Kommunalprüfungsgesetzeserfolgt nachstehende Bekanntmachung:
wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung der Gesellschaft sowie dieWürdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. DiePrüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend dervom IDW festgestellten Grundsätze zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Ge-schäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenom-men. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichereGrundlage für unsere Beurteilung bildet.Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisseentspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unterBeachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichenVerhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage derGesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermitteltinsgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancenund Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir darauf hin, dass die InternationaleGartenbauausstellung Rostock 2003 – IGA Rostock 2003 GmbH nicht über eineangemessene Eigenkapitalausstattung verfügt. Wir weisen auch auf die Ausführun-gen der Geschäftsführung im Lagebericht hin, wonach die Gesellschaft weiterhin aufdie finanzielle Unterstützung durch die Hauptgesellschafterin - Hansestadt Rostock -angewiesen sein wird. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft gebendarüber hinaus keinen Anlass zu Beanstandungen.“Am 12.12.2007 wurde der Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung inder von der Rölfs WP Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Fassungfestgestellt.Der Bilanzverlust beträgt 2.509,84 EUR.Der Landesrechnungshof schließt sich den Feststellungen und Ausführungen desAbschlussprüfers an und gibt den Prüfbericht mit Datum vom 22.01.2008 frei (§ 16Abs. 3 KPG).Der Jahresabschluss und der Lagebericht werden in der Zeit vom 05.03.2008 bis19.03.2008 in den Geschäftsräumen der IGA Rostock 2003 GmbH, BaucampSchmarl-Dorf 40 in Rostock, Sekretariat der Geschäftsführung, innerhalb derGeschäftszeiten öffentlich ausgelegt.
Jörg Vogt, Geschäftsführer IGA Rostock 2003 GmbH
Seite 4 STSTÄDTISCHER ÄDTISCHER ANZEIGERANZEIGER 5. März 2008
Der Internationale Frauentagblickt auf eine lange Traditionzurück, 1911 durch Clara Zetkininitiiert, um für die Gleichberech-tigung und das Wahlrecht fürFrauen zu kämpfen.Inzwischen ist der 8. März welt-weit eine wichtige Plattform fürFrauenrechte, auf der Frauen allerAltergruppen jedes Jahr ihreForderungen nach sozialer, recht-licher, wirtschaftlicher und politi-scher Gleichstellung deutlichmachen. Auch wenn sich viel getan hatund die Gleichstellung undChancengleichheit von Frau undMann in den Leitbildern unsererGesellschaft festgeschriebenwurde, ist diese aber in derRealität nicht verwirklicht.So machen die Gewerkschaftenbundesweit unter dem Motto „Ichbin mehr wert“ auf die Ungleich-behandlung bei der Entlohnungvon gleichwertiger Arbeit zwi-schen Frauen und Männern auf-merksam, aber auch auf dieProblematik der nicht angemes-senen Entlohnung von den sogenannten „Frauenberufen“, wiez.B. in der Kinderbetreuung oderim Pflegebereich von alten und
kranken Menschen.Rund um den 8. März findenstadtweit wieder viele thema-tische Veranstaltungen statt,hierüber wurde bereits infor-miert.Die Fraueninteressenvertretun-gen befassen sich in diesem Jahrauch mit der Thematik „Frauen-bilder in Werbung und denMedien“. Hierzu wurde bereits inRostock mit einer Wanderaus-stellung aus Dresden „DerFrauenzoo der Werbung“ imFrauenzentrum im Beginenhofund einer Podiumsdiskussion mitVertreterinnen aus Wirtschaft,Wissenschaft und Politik beimSender rok-tv im Februar begon-nen.Das Thema soll auch in Zukunftweiter kritisch betrachtet und dieÖffentlichkeit sensibilisiertwerden, um sich mit frauen- undjugendgefährdender Werbungsowie dem dargestellten Rollen-bild der Frau in den Medienauseinander zu setzen und sichdagegen auszusprechen.
Brigitte ThielkGleichstellungsbeauftragte
8. März als internationale Plattform
für Frauenrechte
Gemäß § 5 des Gesetzes zurSicherung des Unterhaltes vonKindern alleinstehender Mütterund Väter durch Unterhaltsvor-schüsse oder -ausfallleistungen(Unterhaltsvorschussgesetz) vom23. Juli 1979 in Verbindung mitdem § 108 des Verwaltungsver-fahrens-, Zustellungs- und Voll-streckungsgesetzes des LandesMeck lenburg -Vorpommern(Landesverwaltungsverfahrens-gesetz - VwVfG Mecklenburg-Vorpommern) vom 10.08.1998
wird bekanntgegeben, dass eineMitteilung für
Frau Daniela Hofstaedt
im Amt für Jugend und Soziales,Neuer Markt 3, 18055 Rostock,Zimmer 241, zur Abholung bereitliegt.Die Abholung kann nur durchFrau Daniela Hofstaedt persön-lich oder durch eine von ihmbevollmächtigte Person erfol-gen. Bei der Abholung durch eine
bevollmächtigte Person ist eineVollmacht vorzulegen.Die öffentliche Bekanntmachungist befristet. Sie beginnt am Tagedieser Bekanntmachung undendet 14 Tage nach der Bekannt-gabe. Danach gilt die Mitteilungauf dem Wege der öffentlichenZustellung als bekanntgegeben.
Im Auftrag
HauschildAmt für Jugend und Soziales
Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Jugendund Soziales über das Ausliegen einer Mitteilung für
Frau Daniela Hofstaedt, geb. am 25.01.1980
Gemäß § 7 des Gesetzes zurSicherung des Unterhaltes vonKindern alleinstehender Mütterund Väter durch Unterhaltsvor-schüsse oder -ausfallleistungen(Unterhaltsvorschussgesetz) vom23. Juli 1979 in Verbindung mitdem § 108 des Verwaltungsver-fahrens-, Zustellungs- und Voll-streckungsgesetzes des LandesMeck lenburg -Vorpommern(Landesverwaltungsverfahrens-gesetz - VwVfG Mecklenburg-Vorpommern) vom 10.08.1998
wird bekanntgegeben, dass eineMitteilung für
Herrn Michael Seydel
im Amt für Jugend und Soziales,Neuer Markt 3, 18055 Rostock,Zimmer 260, zur Abholung bereitliegt.Die Abholung kann nur durchHerrn Michael Seydel persön-lich oder durch eine von ihmbevollmächtigte Person erfol-gen. Bei der Abholung durch eine
bevollmächtigte Person ist eineVollmacht vorzulegen.Die öffentliche Bekanntmachungist befristet. Sie beginnt am Tagedieser Bekanntmachung undendet 14 Tage nach der Bekannt-gabe. Danach gilt die Mitteilungauf dem Wege der öffentlichenZustellung als bekanntgegeben.
Im Auftrag
SiegmeyerAmt für Jugend und Soziales
Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Jugendund Soziales über das Ausliegen einer Mitteilung für
Herrn Michael Seydel, geb. am 18.04.1982
Gemäß § 7 des Gesetzes zurSicherung des Unterhaltes vonKindern alleinstehender Mütterund Väter durch Unterhaltsvor-schüsse oder -ausfallleistungen(Unterhaltsvorschussgesetz) vom23. Juli 1979 in Verbindung mitdem § 108 des Verwaltungsver-fahrens-, Zustellungs- und Voll-streckungsgesetzes des LandesMeck lenburg -Vorpommern(Landesverwaltungsverfahrens-gesetz - VwVfG Mecklenburg-Vorpommern) vom 10.08.1998
wird bekanntgegeben, dass eineMitteilung für
Herrn Manfred Krüger
im Amt für Jugend und Soziales,Neuer Markt 3, 18055 Rostock,Zimmer 329, zur Abholung bereitliegt.Die Abholung kann nur durchHerrn Manfred Krüger persön-lich oder durch eine von ihmbevollmächtigte Person erfol-gen. Bei der Abholung durch eine
bevollmächtigte Person ist eineVollmacht vorzulegen.Die öffentliche Bekanntmachungist befristet. Sie beginnt am Tagedieser Bekanntmachung undendet 14 Tage nach der Bekannt-gabe. Danach gilt die Mitteilungauf dem Wege der öffentlichenZustellung als bekanntgegeben.
Im Auftrag
SiegmeyerAmt für Jugend und Soziales
Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Jugendund Soziales über das Ausliegen einer Mitteilung für
Herrn Manfred Krüger, geb. am 20.01.1959
Ab 17. März 2008 erfolgt imRegionalbüro Nordost des Amtesfür Jugend und Soziales, J.-Nehru-Straße 33, 18147 Rostock,keine Ausgabe der Berechti-gungsausweise „Sozialtarif derHansestadt Rostock“ mehr anEmpfänger von ArbeitslosengeldII und Sozialgeld, dies teilt dieHansestadt Rostock mit.Berechtigte Leistungsempfängernach SGB II wenden sich bitte andas Regionalbüro Mitte, NeuerMarkt 3, 18055 Rostock, Raum144.
Für alle anderen berechtigtenRostocker Bürger - Empfänger von Sozialhilfe
nach SGB XII,- Empfänger von Arbeitslosen-
geld II und Sozialgeld derSozialräume Nordwest undMitte sowie
- Empfänger von Leistungennach Asylbewerberleistungs-gesetz
kommt es zu keinen Änderungen.
Gegen Vorlage des gültigenPersonalausweises sowie desBewilligungsbescheides desHanse-Jobcenters über Arbeits-losengeld II und/oder Sozialgeldbzw. des Sozialhilfebescheideskönnen Sie zu den Öffnungs-zeiten
montags 9.00 bis 15.00 Uhrdienstags 9.00 bis 18.00 Uhrdonnerstags 9.00 bis 16.00 Uhr
in den jeweils zuständigenRegionalbüros des Amtes fürJugend und Soziales einenAusweis erhalten, der Sie zurermäßigten Nutzung von Einzel-fahrscheinen und Tageskarten fürden öffentlichen Personennah-verkehrs innerhalb Rostocksberechtigt.
Angelika Coors Leiterin des Amtes
für Jugend und Soziales
Änderung bei derAusgabe der
Berechtigungsausweise„Sozialtarif der
Hansestadt Rostock“
183 Tonnen illegal abgelagerteAbfälle wurden im Jahr 2007 vonder Umweltaufsicht erfasst undvon Zivildienstleistenden mitdem „Klar Schiff“-Mobil kurz-fristig entsorgt. Hauptschwer-punkt der Beräumungen warenStandorte der Wertstoffcontainerfür Glas und Papier: 2.263 Reini-gungen wurden hier durch Zivil-dienstleistende vorgenommen.Einige Einwohner stelltenSperrmüll und Elektronikschrottohne Abfuhranmeldung aufStraßen oder Gehwegen ab.Dabei kann jeder Rostocker dieseDinge so oft wie nötig kostenlosentsorgen lassen. Diese Kostensind bereits in den Abfallgebüh-ren enthalten.
Eine Terminvereinbarung zurSperrmüllentsorgung erfolgt überdas Kundendienstbüro der Stadt-entsorgung Rostock GmbH, Tel.4593-100 sowie zur Elektro- undElektronikschrottentsorgung überdie Veolia-Umweltservice Nord-Ost GmbH unter Tel. 405140. Dievier Recyclinghöfe der Stadt inLütten Klein, Reutershagen, inder Südstadt und in Dierkownehmen diese Abfälle ohnezusätzliche Gebühren an.
Trotz dieser Angebote registriertedie Rostocker Umweltaufsichtbei Kontrollen rund 10.000 Ver-stöße gegen die Abfallsatzung.Wenn der Abfall bereits tage-lang vor dem Entsorgungs-
termin am Straßenrand liegt,zählt dies als Ordnungswidrig-keit und kann mit einer Geld-buße geahndet werden.Untersagt ist ebenfalls, die Abfäl-le außerhalb der Öffnungszeitender Recyclinghöfe vor den Ein-gangstoren abzulegen. Auch hierdroht Müllsündern ein Bußgeld.Das Umwelt-Telefon desUmweltamtes ist jederzeit unterTel. 381-7303 zu erreichen. Hierkönnen Hinweise und Anzeigenzu Müllecken, Autowracks,Schrottfahrrädern und zu anderenUmweltvergehen mitgeteiltwerden.
Dr. Brigitte PreußAmtsleiterin
Amt für Umweltschutz kontrolliert Ordnung undSauberkeit in der Hansestadt Rostock
5. März 2008 STSTÄDTISCHER ÄDTISCHER ANZEIGERANZEIGER Seite 5
Vom 11. März bis 3. April 2008führt der Wasser- und Bodenver-band „Untere Warnow Küste“ diediesjährige Gewässerschaudurch. Die Schauen sind öffent-lich.Es werden die Anlagen und der
Zustand der Gewässer besichtigtsowie kurz- und langfristigeU n t e r h a l t u n g s m a ß n a h m e nbesprochen.Nähere Informationen entnehmenSie bitte der Anlage.Weitere Auskünfte erhalten Sie
unter der Telefon 490976668 inder Geschäftsstelle Alt Bartels-dorfer Str. 18 a, 18146 Rostock.
Conny GlauseWasser- und Bodenverband
„Untere Warnow Küste“
Gewässer und Schöpfwerksschauvom 11. März bis 3. April 2008
Ablaufplan der Gewässer- und Schöpfwerksschau 2008
Die Arbeit von Sport- und Kultur-vereinen wäre ohne ehrenamt-liches Engagement undenkbar.Alte, behinderte und krankeMenschen werden liebevollumsorgt. Bei Kummer hilft dieTelefonseelsorge. Während Groß-veranstaltungen stehen Sanitäterbereit, die die Sicherheit gewähr-leisten. Und auch in vielen ande-ren Bereichen des öffentlichenLebens lasten Verantwortung undEntscheidungen auf den Schul-tern ehrenamtlich aktiver Men-schen. Erst durch ihr Engagementwerden viele Leistungen mög-lich, die aus öffentlichen Kassenoder privaten Geldbeuteln nichtbezahlt werden können.
Wer nicht nur meint „Man müsstevielleicht mal …“, sondern sichkonkret für eine ehrenamtliche
Tätigkeit interessiert, dem bietetdie EhrenamtMesse am 9. Märzim Rostocker Rathaus Gelegen-heit zur Orientierung. Von 11 bis17 Uhr stellen sich unter demMotto „Aktiv in Mecklenburg-Vorpommern“ 47 Verbände,Initiativen und Vereine aus denBereichen Soziales, Kultur,Sport, Technik u.v.m. ausRostock und Umgebung vor. Die EhrenamtMesse soll auchzeigen, welche Hürden durch dieTräger von ehrenamtlichen Pro-jekten zu überwinden sind. Sowerden Fachvorträge zumVereinsrecht und zu Versiche-rungsfragen rund ums Ehrenamtgeboten. Mit den Rahmenbedin-gungen für ehrenamtlich geleis-tete Arbeit in Rostock und Umge-bung befasst sich ein Forum, dasehrenamtlich Tätige mit Ent-
scheidungsträgern zusammen-bringen möchte. Auch auf demNeuen Markt wird ein buntesRahmenprogramm mit vielKultur sowie Technik zumAnfassen von DRK, Feuerwehrund THW geboten.
„EhrenamtMessen“ finden imFebruar und März 2008 auch inSchwerin, Stralsund, Greifswaldund Neustrelitz statt, aber auch inSchleswig-Holstein, Bremen undHamburg. Motto der Veranstal-tungsreihe in unserem Land ist„Aktiv in Mecklenburg-Vorpom-mern“. Die Schirmherrschaft fürdie Messen in Mecklenburg-Vorpommern hat SozialministerErwin Sellering übernommen.Schirmherr der Rostocker Veran-staltung ist auch Oberbürger-meister Roland Methling.
Kostenlos oder unbezahlbar?EhrenamtMesse am 9. März im Rostocker Rathaus
Gartenstadt6. März 2008, 18 UhrChristophorus-Gymnasium, GroßSchwaßer Weg 11Tagesordnung:- Vorstellung des neuen Leiters
des 1. Polizeireviers Reuters-hagen, Polizeirat Ebert
Lütten Klein6. März 2008, 18.30 UhrBeratungsraum des Ortsamtes,Warnowallee 30Tagesordnung:- Bericht zur Situation der
Migranten in Lütten Klein- Bau- und Sondernutzungs-
anträge
Toitenwinkel6. März 2008, 18.30 UhrBeratungsraum des Ortsamtes,J.-Nehru-Straße 33Tagesordnung:- Bauvoranfrage Az 00218-08:
Neubau eines Gebäudes mitAltenwohnungen in derPablo-Picasso-Straße 42(ehem. EDEKA-Markt)
- Berichte des Kulturausschus-ses und des Bauausschusses
- Informationen des Quartier-managers
Gehlsdorf10. März 2008, 19 UhrWerkstatt für behinderteMenschen, Fährstraße 25Tagesordnung:- Pespektiven der Nahverkehrs-
verbindung im Nordosten- Enwurf des Regionalen
R a u m e n t w i c k l u n g s p r o -gramms Mittleres Mecklen-burg/Rostock (1. Beteili-gungsverfahren)
- Berichte des Bauausschussesund des Kulturausschusses
Evershagen11. März 2008, 18 UhrBeratungsraum des Ortsamtes,Henrik-Ibsen-Straße 30Tagesordnung:- Überblick zur sozialen Situa-
tion im Stadtteil Evershagen- Berichte der Ausschüsse- Anträge und Beschlussvor-
lagen
Reutershagen11. März 2008, 18 UhrBeratungsraum des Ortsamtes,Goerdelerstr. 53Tagesordnung:- Umbau und Umnutzung einer
Teilfläche der ehemaligenFischverarbeitung zur Soja-produktion, An der Jägerbäk
Dierkow Neu11. März 2008, 19 UhrBeratungsraum des Stadtteil- undBegegnungszentrums, Lorenz-straße 66Tagesordnung:- Vorstellung und Diskussion
des IntegrationsprojektesMühlenhof
- Berichte des Bauausschusses,des Kulturausschusses, derVereine und der Quartier-managerin
Kröpeliner-Tor-Vorstadt12. März 2008, 19 UhrBeratungsraum II, Bürgerhaus,Budapester Straße 16Tagesordnung:- Vorstellung und Informatio-
nen des Leiters des 1. Polizei-reviers, Polizeirat Ebert
- Verkehrsführung DoberanerPlatz/Feldstraße/Friedhofs-weg
- Prioritätenliste der Förderungder Kinder- und Jugendarbeit
- Jugendarbeit in der KTV
- Bauanträge, Sondernutzungen- Berichte aus den Ausschüssen
Biestow12. März 2008, 19 UhrBeratungsraum im Stadtamt,Charles-Darwin-Ring 6Tagesordnung:- Berichte der Ausschüsse- Bauanträge
Südstadt13. März 2008, 18.30 UhrStadtteil- und Begegnungszen-trum „Heizhaus“, Tychsenstr. 9bTagesordnung:- Information zur Rekonstruk-
tion des KinderspielplatzesJoachim-Jungius-Straße
- Empfehlung an den Bau- undPlanungsausschuss
- BeschlussvorlageNr. 0099/08-BVEinvernehmen der Gemeindenach § 36 BauGB für dasBauvorhaben (Stellungnahmezu einem Genehmigungsver-fahren nach dem BlmSchG)„Neubau Strahl- und Konser-vierungshalle RMT“, Erich-Schlesinger-Straße 50, Az00087-08
- Bauanträge- Berichte aus den Ausschüssen
Hansaviertel18. März 2008, 18 UhrClub der Volkssolidarität, BremerStraße 24Tagesordnung:- Informationen aus dem Senio-
renbeirat der HansestadtRostock
Groß Klein18. März 2008, 18.30 UhrBeratungsraum Stadtteil- undBegegnungszentrum Börgerhus,Gerüstbauerring 28Tagesordnung:- Anträge, Beschlussvorlagen
und Informationen
Stadtmitte19. März 2008, 19 UhrBeratungsraum 1b, Rathaus-AnbauTagesordnung:- Bauanträge- Beschluss der Stellungnahme
zur Umgestaltung VorflächeKröpeliner Tor
- Antrag an die Bürgerschaftzum KunsthistorischenMuseum/Kloster zum Heili-gen Kreuz
- Sondernutzungen- Berichte der Ausschüsse und
des Vorsitzenden
Ortsbeiratssitzungen auf einen Blick
Seite 6 STSTÄDTISCHER ÄDTISCHER ANZEIGERANZEIGER 5. März 2008
Als Eigentümer beabsichtigt die Hansestadt Rostock gegen Gebot dasnachstehende, unbebaute Grundstück zu verkaufen.
Lage: Rostock - Torfbrücke,
unbebautes Grundstück an der Rostocker Straße(gegenüber den Häusern 2 bis 3b)
Katasterangaben:Gemarkung Rostocker Heide, Flur 2, Teilfläche aus Flurstück 68/3, Grundstücksgröße: ca. 2.760 m2
Grundstücks- und Gebäudeangaben:Das Grundstück befindet sich - aus Rostock kommend - im Eingangs-bereich des Heideortes Torfbrücke, welcher direkt an das OstseebadGraal-Müritz angrenzt. Es liegt ca. 1.500 m von der Ostsee entfernt.Das an das Wohngrundstück Rostocker Str. 10 angrenzende, unbebau-te Grundstück soll als Bauplatz zum Zweck der Wohnbebauungverkauft werden. Ver- und Entsorgungsleitungen (Trinkwasser, Schmutzwasser, Gas undStrom) liegen in der Rostocker Straße. Die Grundstücksanschlüsse sinddurch den Erwerber herzustellen. Das Grundstück grenzt im Osten an im Betrieb befindliche Gleisan-lagen der Deutschen Bahn (Strecke Rövershagen - Graal-Müritz), sodass mit Immissionen zu rechnen ist. Dieser Umstand ist bei derBebauung zu berücksichtigen, da hier eventuell passive Schallschutz-maßnahmen erforderlich sind.
künftige Nutzung:Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die planungs-rechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB (Innenbereich).
Nutzungsvorgaben:- keine Festlegung von GRZ und GFZ- offene Bauweise- Einhaltung der aus der Umgebungsbebauung Rostocker Str. 7-10
ableitbaren vorderen Baulinie- zur rückwärtigen Baugrenze ist ein Abstand von mind. 14,35 m zur
Schienenachse einzuhalten- Höhe der möglichen Bebauung: eingeschossig mit ausgebautem
Dachgeschoss
Möglich ist eine Bebauung mit einem oder zwei Einfamilienhäusern,einem Doppelhaus oder einem Reihenhaus unter Beachtung der gefor-derten Abstandsfläche zur Gleistrasse.
Interessenten werden gebeten, schriftlich Gebote bis zum 15. April2008, es gilt das Datum des Eingangsstempels, bei der
Hansestadt RostockKataster,- Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Neuer Markt 1, 18050 Rostock
mit der Aufschrift: „Grundstücksangebot! Nicht öffnen! Reg.-Nr.:HRO/GVK/03/2008 Rostocker Staße. - Torfbrücke“ abzugeben.
Für Inhalt oder Richtigkeit der obigen Angaben wird jegliche Haftungder Hansestadt Rostock ausgeschlossen.Gebote, die nach vorgenanntem Termin eingehen oder aus denen derKaufpreis nicht eindeutig hervorgeht, werden nicht berücksichtigt.Mit dem Angebot ist von der finanzierenden Bank eine Bonitäts-bescheinigung mit folgenden Aussagen zu Dauer der Geschäftsver-bindung, Allgemeine Beurteilung und Kreditbeurteilung einzureichen.Die Hansestadt Rostock kann innerhalb von fünf Tagen vor Abschlussdes Kaufvertrages die Vorlage einer selbstschuldnerischen, unwider-ruflichen, unbedingten und unbefristeten Kaufpreiszahlungsbürgschaft(oder eine verbindliche Finanzierungsbestätigung) eines deutschenKreditinstitutes verlangen. Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten trägtder Käufer.Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an derAusschreibung nicht ab. Die Hansestadt Rostock ist nicht verpflichtet,irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Bei der Immobilienaus-schreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Verdin-gungsordnung VOB und VOL.
Weitere Auskünfte erteilt das Kataster-, Vermessungs- und Liegen-schaftsamt der Hansestadt Rostock, Tel. 381-6426.Weitere Angaben sind in der im Internet unter www.rostock.deveröffentlichten Ausschreibung enthalten.
Immobilienausschreibung
Verkauf eines unbe-bauten Grundstücks
in Torfbrückefür den städtebaulichen OrtsteilDalwitzhof im Süden der Hanse-stadt Rostock
(siehe Übersichtsplan)
Die von der Bürgerschaft derHansestadt Rostock in ihrerSitzung am 04.06.2003 beschlos-sene Satzung über die Entwick-lung und Ergänzung des OrtsteilsDalwitzhof wurde mit Verfügungdes Ministeriums für Arbeit undMecklenburg- Vorpommern vom15.09.2003 , Aktenzeichen: VIII230- 1- Satzung- 03, genehmigt.Die Erteilung der Genehmigungwird hiermit bekannt gemacht.Die Satzung über die Entwick-lung und Ergänzung des OrtsteilsDalwitzhof tritt mit dieserBekanntmachung in Kraft.Jedermann kann die genehmigteSatzung und die Begründungdazu ab sofort im Amt für Stadt-planung und im Bauamt, Abtei-lung Bauordnung, im Haus desBauwesens, Holbeinplatz 14,dienstags von 9.00 bis 12.00Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhreinsehen und über den InhaltAuskunft verlangen.Eine Einsichtnahme zu anderenZeiten ist nur nach vorherigerAbsprache möglich.
Eine beachtliche Verletzung derin § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3des Baugesetzbuchs (BauGB) inder Fassung der Bekanntma-chung vom 23. September 2004(BGBl. I S. 2414), zuletztgeändert durch das Gesetz vom21. Dezember 2006 (BGBl. I S.3316), bezeichneten Verfahrens-und Formvorschriften, eine unterBerücksichtigung des § 214Abs. 2 beachtliche Verletzung derVorschriften über das Verhältnisdes Bebauungsplans und desFlächennutzungsplans sowienach § 214 Abs. 3 Satz 2 beacht-liche Mängel des Abwägungs-vorgangs werden unbeachtlich,wenn sie nicht innerhalb voneinem Jahr seit dieser Bekannt-machung schriftlich gegenüberder Hansestadt Rostock geltendgemacht worden sind. Dabei istder Sachverhalt, der die Verlet-zung oder den Mangel begründensoll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4BauGB über die fristgemäßeGeltendmachung etwaigerEntschädigungsansprüche fürEingriffe in eine bisher zulässigeNutzung durch diesen Bebau-ungsplan und über das Erlöschen
von Entschädigungsansprüchenwird hingewiesen.
Verstöße gegen Verfahrens- undFormvorschriften, die in derKommunalverfassung für dasLand Mecklenburg-Vorpommern(KV M-V) in der Fassung derBekanntmachung vom 8. Juni2004 (GVOBl. M-V S. 205),zuletzt geändert durch Artikel 4des Gesetzes vom 10. Juli 2006(GVOBl. M-V S. 539), enthaltenoder aufgrund der KV M-V erlas-sen worden sind, können nachAblauf eines Jahres seit dieserBekanntmachung nicht mehrgeltend gemacht werden. DieseFolge tritt nicht ein, wenn derVerstoß innerhalb der Jahresfristschriftlich unter Bezeichnung derverletzten Vorschrift und derTatsache, aus der sich der Verstoßergibt, gegenüber der HansestadtRostock geltend gemacht wird.Eine Verletzung von Anzeige-,Genehmigungs- oder Bekannt-machungsvorschriften kannabweichend davon stets geltendgemacht werden.
Rostock, 14 . Februar 2008
Roland MethlingOberbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung desBeschlusses über die Satzung überdie Entwicklung und Ergänzung
des Ortsteils Dalwitzhof
Übersichtsplan zur öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung der Satzung über die Entwicklung und Ergän-zung des Ortsteils Dalwitzhof.Darstellung auf der Grundlage DTK 10 mit Erlaubnis des Landesamtes für innere Verwaltung LAiV M-V
5. März 2008 STSTÄDTISCHER ÄDTISCHER ANZEIGERANZEIGER Seite 7
Als Eigentümer beabsichtigt die Hansestadt Rostockgegen Angebot die nachstehenden Gewerbegrundstückezu verkaufen.
B-Plan Nr. 15.GE.08 „Gehlsdorf“, Am Hechtgraben
Grundstücke:15. BA: Am HechtgrabenGemarkung Gehlsdorf, Flur 1, Flurstück 23/18,
Größe 3.372 m2, vermessensowie 1/3 Miteigentumsanteil am Flurstück
23/15, Gemarkung Gehlsdorf, Flur 1, Größe 1/3 x 469 m2, vermessen
18. BA: Am HechtgrabenGemarkung Gehlsdorf, Flur 1, Flurstück 23/22,
Größe 3.203 m2, vermessen
Nutzungs- und BebauungsmöglichkeitenGrundlage ist der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.15.GE.08 „Gehlsdorf“.Das Flurstück 23/15 ist nicht öffentliche Straße und der-zeit bis auf den vorderen Teil nur behelfsmäßig hergestellt.
Erschließung:18. BA: erschlossen. 15. BA: erschlossen durch Kauf eines
Miteigentumsanteils von 1/3 des als nicht öffentliche Straße vorgesehenenFlurstückes 23/15.
Die so genannte „innere“ Erschließung veranlasst derKäufer auf eigene Kosten.
Belastungen/Rechte:Flurstück 23/15: Zu Gunsten der Eigentümer der Flurstücke 23/16 und
23/20 sind Baulasten eingetragen zur Nutzung einesZufahrtsstraßenabschnittes, die der Käufer zu übernehmenhat.Der Käufer hat neben dem anteiligen Grunderwerb für 1/3Miteigentumsanteil des als nicht öffentliche Straße vorge-sehen Flurstückes 23/15 auch die Kosten für die Herstel-lung der restlichen, nicht öffentliche Straße und zusammenmit den Anliegern die Kosten für die Instandhaltungderselben zu tragen.
Flurstück 23/22: Die am östlichen Rande, im nicht bebaubaren Teil desFlurstückes 23/22 verlaufenden öffentlichen Versorgungs-leitungen sind zu dulden und grundbuchlich zu sichernbzw. Leitungsrechte öffentlicher Versorgungsunternehmensind zu übernehmen. Erforderliche Schutzabstände sindeinzuhalten und ggf. mit den Versorgungsunternehmenabzustimmen.Der Käufer gewährt für den Eigentümer/Nutzer des aufdem Nachbargrundstück befindlichen Regenrückhalte-beckens ein Geh- und Fahrtrecht.
Angebotsbedingungen zum Preis sind - ein Mindestangebot in Höhe von 20,-- EUR/m2 für den
15. und 18. BA- ein Mindestangebot in Höhe von 2000,-- EUR für
1/3 Miteigentumsanteil Privatstraße
Interessenten werden gebeten, schriftliche Angebote biszum 5. Mai 2008 bei der
Hansestadt RostockKataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Neuer Markt 1, 18050 Rostock
mit der Aufschrift: „Grundstücksangebot, Nicht öffnen!,Reg.-Nr.: HRO/GVK/06/2008“ abzugeben.
Gebote, die nach dem vorgenannten Termin eingehen oderaus denen das Gebot nicht eindeutig hervorgeht, werdennicht berücksichtigt.
Für den Inhalt oder Richtigkeit der Angaben wird jeglicheHaftung der Hansestadt Rostock ausgeschlossen.Weitere Auskünfte erteilt das Kataster-, Vermessungs- undLiegenschaftsamt Rostock, Tel. 381-6446.
Mit dem Angebot ist von der finanzierenden Bank eineBonitätsbescheinigung mit folgenden Aussagen zu Dauerder Geschäftsverbindung, allgemeine Beurteilung undKreditbeurteilung einzureichen.
Die Hansestadt Rostock kann innerhalb von fünf Tagenvor Abschluss des Kaufvertrages die Vorlage einer selbst-schuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten undunbefristeten Kaufpreiszahlungsbürgschaft eines deut-schen Kreditinstitutes verlangen.
Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung stehendenKosten trägt der Bieter.
Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus derTeilnahme an der Ausschreibung nicht ab.
Die Hansestadt Rostock ist nicht verpflichtet, irgendeinemAngebot den Zuschlag zu erteilen.
Bei der Immobilienausschreibung handelt es sich nicht umein Verfahren nach der Verdingungsordnung VOB undVOL.
Weitere Angaben sind in der im Internet unterwww.rostock.de veröffentlichten Ausschreibung enthal-ten.
Immobilienausschreibung zur Abgabe eines Angebotes
Als Eigentümer beabsichtigt die Hansestadt Rostockgegen Angebot das nachstehende Grundstück zuverkaufen
Rostock-ToitenwinkelMartin-Luther-King-Allee und Pablo-Neruda-Straße
ehemalige Schulstandorte
Grundstück:Flurbezirk VI, Flur 1, Flurstück: 9/21, Teilfläche aus 6/10,5/24, 4/10, 35/36 und 9/22Größe insgesamt: ca. 13.600 m≈
Eigentumsverhältnisse: Hansestadt Rostock
Erschließung:Die öffentliche Erschließung ist gesichertÖffentliche Leitungsrechte und grundbuchliche Eintra-gungen sind zu übernehmen
derzeitige Nutzung: ungenutztAbriss der Schulgebäude erfolgt
Nutzungs- und Bebauungsmöglichkeiten:planungsrechtliche Beurteilung:§ 34 BauGB i.V.m. § 4 BauNVO (Allgem. Wohngebiet)
zulässige Nutzungen:1. Wohngebäude2. die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden,
Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störendeHandwerksbetriebe (jeweils gemäß der Eigenart dernäheren Umgebung nur im Erdgeschoss)
3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheit-liche und sportliche Zwecke
Angebotsbedingungen zum Preis sind ein freiesAngebot
Interessenten werden gebeten, schriftliche Angebote biszum 28. Mai 2008 bei der
Hansestadt RostockKataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Neuer Markt 1, 18050 Rostock
mit der Aufschrift: „Grundstücksangebot, Nicht öffnen!,Reg.-Nr.: HRO/GVK/05/2008“ abzugeben.Gebote, die nach dem vorgenannten Termin eingehen oderaus denen das Gebot nicht eindeutig hervorgeht, werdennicht berücksichtigt.
Für den Inhalt oder Richtigkeit der Angaben wird jeglicheHaftung der Hansestadt Rostock ausgeschlossen.Weitere Auskünfte erteilt das Kataster-, Vermessungs- undLiegenschaftsamt Rostock, Tel. 381-6447.
Mit dem Angebot ist von der finanzierenden Bank eineBonitätsbescheinigung mit folgenden Aussagen zu Dauerder Geschäftsverbindung, allgemeine Beurteilung sowieKreditbeurteilung einzureichen.
Die Hansestadt Rostock kann innerhalb von fünf Tagenvor Abschluss des Kaufvertrages die Vorlage einer selbst-schuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten undunbefristeten Kaufpreiszahlungsbürgschaft eines deut-schen Kreditinstitutes verlangen.
Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung stehendenKosten trägt der Bieter.
Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus derTeilnahme an der Ausschreibung nicht ab.
Die Hansestadt Rostock ist nicht verpflichtet, irgendeinemAngebot den Zuschlag zu erteilen.
Bei der Immobilienausschreibung handelt es sich nicht umein Verfahren nach der Verdingungsordnung VOB undVOL.
Weitere Angaben zur Ausschreibung sind dem Internetunter www.rostock.de zu entnehmen.
Immobilienausschreibung zurAbgabe eines Angebotes
nichtöffentlicher Teil
Beschluss-Nr.Gegenstand des Beschlusses
Nr. 0051/08-BVVerkauf eines unbebauten Grundstückes in Bentwisch,Landkreis Bad Doberan
Nr. 0053/08-BVVerkauf eines Grundstückes in Rostock-Stadtweide,Reihenhäuser, Baufeld 3
Nr. 0056/08-BV1. Verkauf des Grundstückes Altkarlshof 62. Aufhebung des Erbbaurechtes an einer Teilflächedes Grundstückes Altkarlshof 6
Nr. 0062/08-BVVerkauf des unbebauten Grundstückes WolgasterStraße 17 in Rostock-Lichtenhagen
Nr. 0002/08-BVWaldstrukturdatenerhebung als Vorleistung für dieForsteinrichtung 2008
Beschlüsse aus derSitzung des
Hauptausschusses vom 19. Februar
Wer schnell und effektiv Englischkenntnisse erwerbenbzw. die vorhandenen Kenntnisse auffrischen möchte,für den bietet die Volkshochschule wieder Intensiv-kurse in Englisch unterschiedlicher Niveaustufen an.Alle Kurse finden von Montag bis Samstag jeweilsvon 8.00 bis 13.00 Uhr statt und sind als Bildungs-urlaub anerkannt. Vom 10. bis zum 15. März findet ein Anfängerkursstatt. Anmeldungen und Infos unter Tel. 4977024 oderim Internet unter www.vhs-hro.de.
Intensivkurse in Englisch
Seite 8 STSTÄDTISCHER ÄDTISCHER ANZEIGERANZEIGER 5. März 2008
1. Vergabestelle:Hansestadt Rostock, Bauamt, 18069 Rostock, Holbein-platz 14, Tel. 381-6011, Fax 381-6900
2. Vergabe-Nr.: 071/88/08
3. Vergabeart:Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
4. Ausführungsort:St. Georg-Straße 109, 18055 Rostock
5. Ausführungszeit: Juni bis November 2008
6. Art und Umfang:Der Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftungund -entwicklung der Hansestadt Rostock“ schreibtfolgende Baumaßnahme aus:Komplexe Sanierung Verwaltungsgebäude Haus 2,Hinterhaus mit 6.600 qm BGFTraditioneller Mauerwerksbau, erbaut 1930, denkmal-geschütztLos 7: Tischlerarbeiten Fenster25 St. Demontage, Fertigung und Montage von Holzfens-tern
7. Die Verdingungsunterlagen sind vom 7. bis 12. März2008 von 9.00 bis 11.30 Uhr im Bauamt, Holbeinplatz 14,18069 Rostock, Zimmer 763, in Empfang zu nehmen.Unkosten: 13,- EUR (Eine Erstattung erfolgt nicht.)Einzahlung in der Zentralkasse im Erdgeschoss, Zi. E 63.(bei schriftlicher Anforderung zuzügl. 1,45 EUR Versand-kosten). Die Quittung über die Einzahlung ist bei schrift-licher Anforderung beizufügen. Einzahlungen sind beischriftlicher Anforderung auf das Konto: Empfänger Han-sestadt Rostock, Konto-Nr.: 100 321, BLZ: 12030000,Deutsche Kreditbank AG Rostock/DKB, zu leisten.Zahlungsgrund: 60100718808A
8. Submission: 26. März 2008, 9.45 Uhrim Bauamt, Holbeinplatz 14, Beratungsraum 761
9. Zuschlagsfristende: 31. Mai 2008
10. Zur Submission sind nur Bieter und deren bevoll-mächtigte Vertreter zugelassen. Sicherheitsleistung: Bürg-schaft in Höhe von 3 % der Auftragssumme. Eignungs-nachweise gem. VOB/A § 8.3 (1) entsprechend denVerdingungsunterlagen (Formblatt EVM (B) A). DieNachprüfstelle gem. VOB/A § 31 ist das Innenministeriumdes Landes Mecklenburg-Vorpommern, Vergabeprüfstelle,Referat II 340, Arsenal am Pfaffenteich, Karl-Marx-Str. 1,19048 Schwerin.
1. Vergabestelle:Hansestadt Rostock, Bauamt, 18069 Rostock, Holbein-platz 14, Tel. 381-6011, Fax 381-6900
2. Vergabe-Nr.: 069/88/08
3. Vergabeart:Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
4. Ausführungsort: Pressentinstraße 82, 18146 Rostock
5. Ausführungszeit: April bis Mai 2008
6. Art und Umfang:Der Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftungund -entwicklung der Hansestadt Rostock“ schreibtfolgende Baumaßnahme aus:Ersatzneubau KITALos 11: AußenanlagenWege, befestigte Flächen177 cbm Oberboden abtragen170 qm Vegetationsfläche profilgerecht formen120 qm Vegetationsfläche entlang vom Zaun bearbeiten
83 qm Bodenlager mit Rindenmulch abdecken106 cbm Unterbau, frostsicher für Gehwege100 qm Beton-Rasengittersteine verlegen und verfüllen234 qm Pflasterdecke mit Verbundpflastersteinen aus Beton
44 qm Beton-Gehwegplatten
84 m Bordsteine aus Beton setzen286 m Einfassungen aus Beton
64 m EntwässerungsrinnePflanzarbeiten
13 St. Gehölzpflanzungen (Sträucher)19 cbm Mutterbodenlieferung
1.078 qm Feinplanum für Rasensaat1.078 qm Rasensaat
14 St. Lieferung und pflanzen von Bäumen14 St. Pflanzverankerungen mit Pfahl-Dreibock65 qm Stauden blühend, bodendeckend
Zaunanlage124 m Doppelstabmatten aus verschweißten Drähten4 St. Toranlagen (2 x 1,30 m, 1 x 1,0 + 1 x 3,0 m Breite)
120 m Zaun Stahl Erneuerungsbeschichtung
7. Die Verdingungsunterlagen sind vom 7. bis 12. März2008 von 9.00 bis 11.30 Uhr im Bauamt, Holbeinplatz 14,18069 Rostock, Zimmer 763, in Empfang zu nehmen.Unkosten: 5,- EUR (Eine Erstattung erfolgt nicht.)Einzahlung in der Zentralkasse im Erdgeschoss, Zi. E 63.(bei schriftlicher Anforderung zuzügl. 1,45 EUR Versand-kosten). Die Quittung über die Einzahlung ist bei schrift-licher Anforderung beizufügen. Einzahlungen sind beischriftlicher Anforderung auf das Konto: EmpfängerHansestadt Rostock, Konto-Nr.: 100 321, BLZ: 12030000,Deutsche Kreditbank AG Rostock/DKB, zu leisten.Zahlungsgrund: 60100698808A
8. Submission: 26. März 2008, 9.00 Uhrim Bauamt, Holbeinplatz 14, Beratungsraum 761
9. Zuschlagsfristende: 18. April 2008
10. Zur Submission sind nur Bieter und deren bevoll-mächtigte Vertreter zugelassen. Sicherheitsleistung: Bürg-schaft in Höhe von 3 % der Auftragssumme. Eignungs-nachweise gem. VOB/A § 8.3 (1) entsprechend denVerdingungsunterlagen (Formblatt EVM (B) A). DieNachprüfstelle gem. VOB/A § 31 ist das Innenministeriumdes Landes Mecklenburg-Vorpommern, Vergabeprüfstelle,Referat II 340, Arsenal am Pfaffenteich, Karl-Marx-Str. 1,19048 Schwerin.
ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNGEN
Der Bebauungsplan Nr. 12.W.60Wohnpark „Brinckmanshöhe“,begrenzt:
im Norden:durch die Ortslage Riekdahl,im Osten:durch die Bahntrasse Laage -Überseehafen,im Süden:durch den Kunkeldanweg, denBrinckmansdorfer Weg und denZorenappelweg,im Westen:durch die landwirtschaftlichenFlächen zwischen WohngebietBrinckmanshöhe und Eisenbahn,
(siehe Übersichtsplan)
soll im vereinfachten Verfahrennach § 13 BauGB geändertwerden.
Der Entwurf der 1. Änderung desBebauungsplans und der Entwurfder Begründung dazu liegen
vom 13. März bis zum 14. April 2008
im Haus des Bauwesens, Hol-beinplatz 14 , Foyer der 6. Etage,
zu folgenden Zeiten öffentlichaus:
Montag, Mittwoch,8.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 15.00 UhrDienstag
9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 UhrDonnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 UhrFreitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Hinweis:Für das genannte Gebiet liegender Entwurf der 1. Änderung desBebauungsplans und der Entwurfder Begründung dazu ferner imOrtsamt 6 - Neuer Markt 3
während des oben genanntenZeitraumes zu den öffentlichenSprechzeiten aus.
Während dieser Auslegungszeitkönnen von jedermann Anregun-gen schriftlich abgegeben oderzur Niederschrift vorgebrachtwerden.Nicht fristgerecht vorgebrachteStellungnahmen können bei derBeschlussfassung über denBebauungsplan unberücksichtigtbleiben. Ein Antrag nach § 47 derVerwaltungsgerichtsordnung istunzulässig, soweit mit ihmEinwendungen geltend gemachtwerden, die vom Antragsteller imRahmen der Auslegung nichtoder verspätet geltend gemachtwurden, aber hätten geltendgemacht werden können.Von einer Umweltprüfung wirdabgesehen.
Peter GrüttnerSenator für Bau- und
Wohnungswesen
Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichenAuslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 12.W.60 Wohnpark „Brinckmanshöhe“
Übersichtsplan zur öffentlichen Bekanntmachung der öffentlichen Ausle-gung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.W.60 Wohn-park „Brinckmanshöhe“
Darstellung auf der Grundlage DTK 10 mit Erlaubnis des Landesamtes für innereVerwaltung LAiV M-V
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