LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg

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LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg. 2. Bürgerversammlung „Dorferneuerung Essen“ am Donnerstag, 15.03.2012, im Hotel „Zum Rathaus“ Referent: Bernhard Ellberg, Leiter des Amtes für Landentwicklung. LGLN, Regionaldirektion Oldenburg - PowerPoint PPT Presentation

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Niedersachsen

LGLN, Regionaldirektion Oldenburg

Amt für Landentwicklung Oldenburg

2. Bürgerversammlung

„Dorferneuerung Essen“

am Donnerstag, 15.03.2012, im Hotel „Zum Rathaus“

Referent: Bernhard Ellberg, Leiter des Amtes für Landentwicklung

Niedersachsen

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Amt für Landentwicklung Oldenburg

Warum gibt das Land Geld für die Dorferneuerung?

Was wird gefördert?

Zuwendungshöhe

Antragsweg

Fördermöglichkeiten in der Dorferneuerung

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Warum gibt das Land Geld für Dorferneuerung?

Ziele:

• Nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes sichern

• Impulse für eine zukunftsorientierte Entwicklung des Dorfes geben

• Bewahrung der Dörfer als Wohn-, Sozial- und Kulturraum

• Bewahrung und Entwicklung des typischen Landschafts- und Ortsbildes/Kulturerbes

• Sicherung der Grundversorgung

• Förderung des Fremdenverkehrs

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Was wird gefördert?

• Verbesserung der Aufenthaltsqualität von Straßen und Plätzen

• Gestaltung• Rückbau• Verkehrsberuhigung• Wiederherstellung von Klinkerstraßen usw.

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Was wird gefördert?

• Rückbau, Wiederherstellung, Umgestaltung und Sanierung von:

• Gewässern• Wasserflächen und deren

Randbereiche

• Anlage, Gestaltung, Sanierung, Vernetzung und Sicherung von Anlagen zum Abbau ökologischer Defizite:

• Obstwiesen• Bauerngärten• Teiche• Mauern usw.

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Was wird gefördert ?

• Kleine Bau- und Erschließungsmaßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters

• z. B. Maßnahmen an ortsbildprägender, alter Bausubstanz und deren Außenanlagen

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Was wird gefördert?

• Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung land- und forstwirtschaftlicher oder ehemals land- und forstwirtschaftlicher Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter

vorher

nachher

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Was wird gefördert?

Maßnahmen, die geeignet sind, land- und forstwirtschaftliche Bausubstanz, einschließlich Hofräume und Nebengebäude

• an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens anzupassen, z. B. Stallentlüftungsmodernisierungen• vor Einwirkungen von außen zu schützen, z. B. Eingrünungen• in das Ortsbild oder die Landschaft

einzubinden, z. B. durch Hecken, Zäune, etc.

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Was wird gefördert?Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten

Zuwendungsempfänger:

• Land- und forstwirtschaftliche Betriebe!!!

Umnutzung landwirtschaftlicherBausubstanz zu:• Wohn-,• Gewerbe-,• Kulturelle,• öffentliche oder• gemeinschaftliche Zwecke

Arbeitsplätze sichernArbeitsplätze schaffenZusatzeinkommen erschließen

Umbau einer Scheune zu Bürozwecken

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Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten

Zuwendungsempfänger:

• Natürliche Personen und Personengesellschaften• Juristische Personen des privaten Rechts

Kooperation von Land- und Forstwirten mit anderen Partnern im ländlichen Raum

Arbeitsplätze schaffenZusatzeinkommen erschließen

Investive MaßnahmenMarkt- und Standortanalysen

Was wird gefördert?

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Was wird gefördert?

Umnutzung von ganz oder teilweise leerstehender orts- oder landschaftsbildprägender Gebäude zu:

• Wohn-,• Arbeits-,• Fremdenverkehrs-,• Freizeit-,• öffentliche oder gemeinschaftliche Zwecke

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Was wird gefördert?• Neu-, Aus-, Umbau sowie

Gestaltung ländlicher Dienstleistungsein-richtungen und Gemeinschaftsanlagen, die geeignet sind, das dörfliche Gemeinwesen, die Kultur, die Kunst oder die Wirtschaftsstruktur zu stärken

• Ersatz nicht sanierungsfähiger Bausubstanz durch sich maßstäblich in das Umfeld einfügende Neubauten

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Weitere Fördermöglichkeiten(auch innerhalb der Dorferneuerung möglich)

• Schaffung von Informations- und Vermittlungseinrichtungen

• Entwicklung von Rad-, Reit- und Wanderroutenmit ergänzenden Einrichtungen, wie z. B. Parkplätze oder Aussichtsstellen

• Infrastrukturmaßnahmen zur Attraktivitätssteigerung

– Museen, Bootsanleger, Spielscheunen, Freilichtbühnen...

Ländlicher Tourismus

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• Maßnahmen zur Schaffung, Erweiterung und Modernisierung

von Dienstleistungseinrichtungen

– Errichtung von Dorf- oder Nachbarschafts-läden

– Einrichtungen für Informations- und Kommunikationstechnik

– Prozesswärmeverwertung von Bioenergie-anlagen

– Versorgung der örtlichen oder regionalen Märkte mit Dienstleistungen usw.

Dienstleistungseinrichtungen

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• Erhaltung, Gestaltung und Verbesserung von denkmalgeschützter, denkmalwürdiger oder landschaftstypischer Anlagen:

– Mühlen– Schleusen– Besondere landwirtschaftliche Gebäude, z. B.

Gulfhäuser

• Umnutzung von denkmalgeschützter, denkmalwürdiger oder landschaftstypischer Bausubstanz

Kulturerbe

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Fördersätze

Planung: bis zu 50 %

Betreuung: bis zu 50 %

öffentliche Maßnahmen: bis zu 50 %Mindestzuschuss: 5.000 EuroAnteilsfinanzierung

private Maßnahmen: bis zu 30%Mindestzuschuss: 2.500 Eurohöchstens: 25.000 Euro je

ObjektAnteilsfinanzierung

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Der Weg eines privaten Antrages

Wer macht Was

Bürger Maßnahme überlegen

Planer/Betreuer Gestaltungsvorschläge vor Ort

Bürger Kostenvoranschlag einholen

Gemeinde/Bürger Antrag ausfüllen

Amt für Landentwicklung Förderfähigkeit prüfenOldenburg evtl. Zuwendungsbescheid

Bürger Maßnahme durchführen

Amt für Landentwicklung Auszahlung nach PrüfungOldenburg der Abrechnung

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Beachte!

Mit der Durchführung einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn Sie denZuwendungsbescheid des Amtes fürLandentwicklung Oldenburg in Händen haben!

Ausnahme:

Die Genehmigung zum vorzeitigen Investitionsbeginn.

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Die Teilnahme amFörderprogrammund der Durchführung von Maßnahmen sind freiwillig!

Grundsatz der Dorferneuerung!

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!