Date post: | 25-Mar-2016 |
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VANDENBERG BERLIN
MADE IN BERLIN
COSMO 20
APPARTEMENTSBERLIN MITTE
GRIEBENOWSTRASSE 20
2
VANDENBERG Immoconsult GmbH · Kurfürstendamm 104 · 10711 Berlin
Tel: +49 (0) 30 233 20 39 80 · Fax: +49 (0) 30 233 20 39 89 · Mail: [email protected]
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COSMO 20
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Cosmo 20 – Berlin Mitte
Umgebungskarte - Berlin Mitte
Factsheet - Berlin Mitte
Etagenpläne
Grundrissvarianten
Infos & Rechtliches
Kontakt
Weltenbummler gesucht!
Griebenowstraße
Sanierung
Modernisierungen in der Übersicht
FinanzierungVersicherungImmobilien als KapitalanlageImmobilien LexikonIhre VorteileChancen und RisikenRechtliche Grundlagen
Erdgeschoss
Regelgeschoss
3,5 Zimmer Familienwohnung
4,5 Zimmer Familienwohnung
4 Zimmer – Familienwohnung
2 Zimmer–Studio Maisonette
3 Zimmer – Studiowohnung an Remise
2 Zimmer – Studioloft an Remise
3,5 Zimmer – Studioloft an Remise
2 Zimmer – Townhouse Remise
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Inhalt
COSMO 20
*Unverbindliche Architekturvisualisierungen:Die Fotos, Skizzen und Visualisierungen sollen nicht die Details der Ausstattung zeigen, sondern den angestrebten Charakter. Verbindlich sind ausschließlich die Beschreibungen und Ausführungen die Grundlage des Kaufvertrages werden. Die Ausführung ist von der behördlichen Genehmigung abhängig und kann daher noch aufgrund von öffentlich-rechtlichen Auflagen geändert erfolgen oder aber teilweise oder gänzlich entfallen.
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Weltenbummler gesucht! Ihre Reise führt Sie dieses Mal nach
Berlin Mitte. International, jung, kreativ und prominent.
Mit seinem Stadtteil Mitte kann sich Berlin stolz einreihen in die Liste der großen, internationalen Städte. New York, London, Berlin.
In Mitte gibt es nichts, was es nicht gibt: Wer durch die Torbögen der Hackeschen Höfe tritt, den erwartet Löffelgeklimper in hohen Kaffee-gläsern und fröhliches Stimmengewirr von Berlinern, Italienern, Spaniern und Vielen mehr. In Deutschlands größtem geschlossenen Hof- areal treffen sich die Angestellten namhafter Werbeagenturen. Die Designer und Medien-macher und fachsimpeln über ihre Projekte und Aufträge.
Zum Shoppen laden die Torstraße und die Friedrichsstraße, Berlins jüngste Shopping-Meile ein. Über die Grenzen der Stadt bekannt sind die »Friedrichstadt-Passagen«, die »Galeries
Lafayette« und das »Quartier 206«. Die Torstraße lockt mit urigen Hinterhof-Galerien und schnu-ckeligen Ateliers, genauso wie mit hübschen Cafés und Restaurants, mit so klangvollen Namen wie »Trattoria Grotta Azzurra« oder das »Bandol sur Mer«, ein kleines französisches Lokal.Eine Sightseeing-Attraktion überragt die Stadt bereits sichtbar aus der Oranienburger Straße: Der Fernsehturm.
Zahlreiche Parks in der Umgebung laden zum Spazieren, Joggen und Verweilen ein. Beson-ders gut gelegen, der Monbijoupark, eine Grünanlage direkt an der Spree mit Blick auf die Museumsinsel. Vom Liegestuhl aus blickt man auf das Bodemuseum, das Alte und Neue Museum, sowie die Alte Nationalgalerie und das Pergamonmuseum. Gemeinsam zählen sie zum Unesco-Weltkulturerbe.
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COSM
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Die Griebenowstrasse liegt ruhig gelegen, direkt am Zionskirchplatz, weitläufig eingerahmt von Torstraße und Schönhauser Allee.
In der näheren Umgebung gibt es viele Grün-anlagen. Besonders zentral gelegen ist der Zionskirchplatz, mit Ärzten, Einkaufsmöglichkei-ten, Restaurants und Spielplatz. Hervorzuheben ist das Fußbadcafé. Hier können Sie Tee oder Kaffee trinken und nebenbei ihre müden oder High Heel geplagten Füße pflegen lassen.
Bunter könnte die Nachbarschaft in der Griebe-nowstraße nicht sein: Designorientierte Architek-ten, flippige Werbeagenturen, internationaler Flair mit dem »Soho-House« und vor allem ganz viel Geschichte: Die wohl Bekannteste ist jene vom Klugen Hans, einem Pferd, das angeblich rechnen konnte… Stattgefunden hat diese Begebenheit 1905, nur zehn Türen entfernt von
unserem neuen Projekt: »COSMO 20«. Im »COSMO 20« finden Weltenbummler ein Zuhause. Der klassische Berliner Altbau in der Griebenowstrasse 20 wird jetzt neu interpretiert mit internationalem Konzept.
Eine überdimensionierte Weltkarte, mittels LEDs beleuchtet, ziert den Eingangsbereich, Licht-leisten an der Decke leiten den Weg zu ihrem Appartement oder Ihrer Wohnung.
Die Wände tapezieren wir in einem Lackver-fahren mit Zeitungsauschnitten aus aller Welt. Den Stil der einzelnen Wohnungen dürfen Sie persönlich entscheiden.
Treten Sie ein in »COSMO 20« und entscheiden Sie selbst, ob Vorderhaus, Seitenflügel oder kuschelige Remise mit Terrasse im Hinterhof. Die Welt zuhause in Berlin.
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COSMO 20
Die Fassaden erhalten im Zuge der Erneue-rung einen Vollwärmeschutz. Es werden neue Balkone installiert, so dass künftig fast jede Wohnung über einen Balkon verfügt. Die Fens-ter werden plastisch und farblich abgesetzt.
Die Briefkastenanlage im Eingangsbereich ist in Messing geplant, sowie auch die Ver-schläge an den Stufen im Treppenhaus. Die Wohnungseingangstüren werden vollständig erneuert.
Die allgemeine Elektrik der Treppenhäuser wird überprüft und bei Bedarf überarbeitet. Die ge-samten Elektrosteigstränge werden komplett erneuert.
Der Hof wird auf ansprechende Weise erneuert. Besondere Beachtung findet dabei die Remise, die eine eigene Terrasse bekommt. Die rest-liche Hofgestaltung zielt auf das großzügige Abstellen und komfortable Anschließen von Fahrrädern ab. Pflanzen und Pflanzkübel mitintegriertem Licht frischen den Gemeinschafts-bereich auf.
Alle baulichen Veränderungen sind in der Pla-nung und befinden sich derzeit in behördlicher Abstimmung. Die Ausführung ist von dieser behördlichen Genehmigung abhängig und kann daher noch aufgrund von öffentlich-rechtlichen Auflagen geändert erfolgen oder aber teilweise oder gänzlich entfallen.
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HOF:� Neugestaltung der Hofanlage
� Boden wird entsiegelt
� neue Grünflächen
� Beleuchtung mit Zeitautomatik
� neue Fahrradständer
� versteckte Abfallbehälter
Cosmo 20 - Modernisierungen in der Übersicht
TECHNIK:� Errichtung einer Aufzugsanlage
� Trinkwasser- und Abwasserverrohrung werden erneuert
� die Elektro–Steigestränge werden vollständig erneuert
� neue Schließanlage
FASSADE:� Fassaden erhalten Vollwärmeschutz
� neue Interpretation der Fassade in fein abgesetzter Putztechnik und hellen Farben
� Gliederung in Sockel- und Regelgeschoss
� Fensterfaschen werden teils plastisch, teils farblich abgesetzt
� Fenster und Fenstertüren werden gegen neue Holzfenster ausgetauscht
� Blech-Fensterbänke werden gegen neue ausgetauscht
� Anbau von Balkonen und einer Terrasse
� neue Hauseingangstüren aus Holz und Messing
INNEN:� Treppenhaus wird malermäßig aufgearbeitet
� neue Briefkastenanlage
� neue Klingelanlage
� Wandbeleuchtung in Form einer Weltkarte
� Bewegungsmelder im Hausdurchgang
� neue Wohnungstüren
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Alle baulichen Veränderungen sind in der Planung und befinden sich derzeit in behördlicher Abstimmung.
Die Ausführung ist von dieser behördlichen Genehmigung abhängig und kann daher noch aufgrund von
öffentlich-rechtlichen Auflagen geändert erfolgen oder aber teilweise oder gänzlich entfallen.
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Invalidenstraße
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Wohnungen zur Miete:
ø 10,70 €/m²Eigentumswohnungen:
ø 3.800 €/m²
Gesamtfläche: 3.947 ha
Verkehrsfläche: 22,8 %
Wasserfläche: 3,5 %
Grünfläche: 17,4 %
Bebaute Fläche: 56,3 %
342.117 40 JahreH AU S H A LT E
kinderlose Paare Singles Familien WG's, usw.
4% 52% 19% 25%
Bezirk Mitte:
Preise:
Factsheet Berlin Mitte
Bevölkerung:Einwohnerzahl insgesamt: Durchschnittsalter:
19
Quellen:
www.stadtentwicklung-berlin.de
www.immowelt.de
www.wikipedia.de
www.immobilienscout24.de
T I E R G A R T E N · · S C H I L L E R P A R K
V O L K S P A R K · H U B O L D T H A I N · I N VA L I D E N P A R K · M O N B I J O U P A R K · V O L K S P A R K A M W E I N B E R G
L US T GA R T EN · PA R K A M NOR DBA HNHOF · R EHBERGE · SPR EEBOGENPA R K · SCHL OSSPA R K BE L L E V UE
PARKS UND
ERHOLUNGSANLAGEN
584 ha
KLEINGÄRTEN
65 ha
SPORTANLAGEN
UND FREIBÄDER
39 ha
GRÜNFLÄCHEN INSGESAMT 828 HA
U-Bahn
850 mS-Bahn
1400 mTram:
260 m
Café:
100 mArzt:
190 m
Supermarkt:
700 m
Bäcker:
350 m
Kindergarten:
300 mSchule:
550 mFlughafen TXL:
9,5 km
Flughafen SXF:
25,9 km
Hauptbahnhof:
3,8 km
GRÜNFLÄCHEN
AUF STRASSEN
58 ha
FRIEDHÖFE
82 ha
Mitte:
81.927Moabit:
71.389
Tiergarten:
12.510
Hansaviertel:
5.419
Wedding:
78.765Gesundbrunnen:
85.555
Grünflächen:
Einwohner: Infrastruktur:
7,6 Einwohner / m²
9,2 Einwohner / m²
10,2 Einwohner / m²
2,4 Einwohner / m²
8,5 Einwohner / m²
13,9 Einwohner / m²
ETAGENPLÄNE
ETAGENPLÄNE
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*Die Ausführung der Balkone und der
Terrasse an der Remise ist von der
behördlichen Genehmigung abhän-
gig und kann daher noch aufgrund
von öffentlich-rechtlichen Auflagen
geändert erfolgen oder aber teilweise
oder gänzlich entfallen.22
WHG 02 - EG - 46,95m² - 2 Zimmer
WHG 01 - EG -
Vorderhaus + Seitenflügel links
123,64m² - 3 Zimmer
WHG 03 - EG + 1.OG 56,00m² - 2 Zimmer
Erdgeschoss
SEITENFLÜGEL RECHTS
REMISE
VH LINKS + SFL LINKS
Bad
Wohn– und
Schlafzimmer
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Wohnzimmer
Wohnzimmer
Bad KücheDiele
Bad
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Abstell-
raum
Diele
Schlafzimmer Schlafzimmer
Dur
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Terrasse*
Aufzug
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SEITENFLÜGEL RECHTS
WHG 07 - 1.OG - 47,45m² - 2 Zimmer
WHG 11 - 2.OG - 48,79m² - 2 Zimmer
WHG 15 - 3.OG - 48,79m² - 2 Zimmer
WHG 19 - 4.OG - 48,59m² - 2 Zimmer
SEITENFLÜGEL LINKS
WHG 06 - 1.OG - 46,34m² - 2 Zimmer
WHG 10 - 2.OG - 46,34m² - 2 Zimmer
WHG 14 - 3.OG - 46,34m² - 2 Zimmer
WHG 18 - 4.OG - 46,17m² - 2 Zimmer
VORDERHAUS LINKS
WHG 04 - 1.OG - 71,89m² - 2 Zimmer
WHG 08 - 2.OG - 71,89m² - 2 Zimmer
WHG 12 - 3.OG - 71,89m² - 2 Zimmer
WHG 16 - 4.OG - 70,24m² - 2 Zimmer
VORDERHAUS RECHTS
WHG 05 - 1.OG - 54,18m² - 1 Zimmer
WHG 09 - 2.OG - 54,18m² - 1 Zimmer
WHG 13 - 3.OG - 54,18 - 1 Zimmer
WHG 17 - 4.OG - 51,93m² - 1 Zimmer
RegelgeschossSchlafzimmer
Wohnzimmer
Bad KücheDiele
Wohnzimmer
Bad KücheDiele
Schlafzimmer
Wohnzimmer
Bad
Schlafzimmer Wohnzimmer
KücheKüche
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Balkon*
Balkon*
Balk
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Aufzug
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– 4.
OG
Balkon* geplant vom 1. – 3. OG
GRUNDRISSVARIANTEN
Die Grundrissvarianten zeigen mögliche Zusammenlegungen von Wohneinheiten, die vom Erwerber in Eigenleistung durchgeführt werden können. Etwaige dazu notwendige Abstimmungen mit Statikern, Planern, Ämtern, zur Realisierung der individuellen Grundrisse, müssen vom Erwerber eigenständig vollzogen werden.
GRUNDRISSVARIANTEN
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Grundrissvarianten
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Klassischer Schnitt
3,5 Zimmer Familienwohnung
Größe: 124 m²
Wohnzimmer | Esszimmer | Küche
Schlafzimmer mit angrenzendem Ankleidezimmer und Bad en Suite
Garderobe | Gäste WC | 2 Balkone*
Esszimmer
25,9 m²
Bad 17,8 m²
Schlafzimmer
19,5 m²
Balkon* 2,8 m²
Balkon* 1,1 m²
Wohnzimmer
22 m²
Ankleide
11,1 m²
Küche
15,9 m²
Garderobe
8,6 m²
WC 2m²
*Die Ausführung ist von der behördlichen Genehmigung abhängig und kann daher noch aufgrund von öffentlich-
rechtlichen Auflagen geändert erfolgen oder aber teilweise oder gänzlich entfallen.
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Küche
19,5 m²
Klassischer Schnitt
4,5 Zimmer Familienwohnung
Größe: 128 m²
Wohnzimmer | Esszimmer | Küche | Kinderzimmer | Arbeitszimmer
Schlafzimmer mit angrenzendem Ankleidezimmer und Bad en Suite
Diele | Gäste WC | zweites Badezimmer | 2 Balkone*
Balkon* 2,8 m²
Balkon* 1,1 m²
Wohnzimmer
23,7 m²
Schlafzimmer
14,0 m²
Diele
8,4 m²
Bad 6,0 m²
WC 1,7 m²
Bad 6,1 m²
Schlafzimmer
19,1 m²
Ankleide
8,5 m²
Arbeitszimmer
16,1 m²
Grundrissvarianten
28Balkon* 2,8 m²
Küche
15,9 m²
Bad 10,5 m²
Kinderzimmer
14,8 m²
Balk
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2,1 m
²
Esszimmer
19,1 m²
Bad
7,4 m²
Garderobe
8,5 m²
Schlafzimmer
19 ,5 m²
Wohnzimmer
19 ,5 m²
Klassischer Schnitt
4 Zimmer – Familienwohnung
Größe: 108,2 m²
Wohnzimmer | Esszimmer | Schlafzimmer
Kinderzimmer mit Bad en Suite | Küche
Garderobe | Badezimmer | 2 Balkone*
*Die Ausführung ist von der behördlichen Genehmigung abhängig und kann daher noch aufgrund von öffentlich-
rechtlichen Auflagen geändert erfolgen oder aber teilweise oder gänzlich entfallen.
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Maisonette
2 Zimmer–Studio Wohnung
Größe: 83 m²
Untere Etage:
Wohnzimmer mit offener Küche
Garderobe | Gäste WC | Balkon*
Obere Etage:
Schlafzimmer mit Bad en Suite
Balkon*
Schlafzimmer
24,8 m²Flur
3,9 m²
Bad 10,5 m²
Wohnzimmer
31,9 m²
Küche
Garderobe
7,9 m² WC 2,2 m²
Balk
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2,1 m
²
Balk
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2,1 m
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Eta
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Wohnzimmer28,9 qm
Wohnzimmer
30,1 m²
Bibliothek
Küche
29 m²
HWR 8 m²
Garderobe 8 m²
Terrasse*
13,1 m²
WC 2 m²
Wohnzimmer28,9 qm
Bad 12,8 m²
Schlafzimmer
25,9 m²
Flur
4,7 m²
Kammer
2 m²
Luftraum
Grundrissvarianten
Maisonette / Galerie
3 Zimmer – Studiowohnung an Remise
Größe: 127 m²
untere Etage:
Wohnzimmer | Bibliothek | offene Küche
Garderobe | HWR | Gäste WC | Terrasse*
obere Etage:
Schlafzimmer mit Bad en Suite | Kammer
un
tere
Eta
ge
ob
ere
Eta
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Loft
2 Zimmer – Studioloft an Remise
Größe: 81,1 m²
Wohnzimmer | offene Küche mit Voratskammer
Schlafzimmer mit angrenzender Ankleide
Bad | Garderobe | HWR
Ankleide
Wohnzimmer
26,7 m²
Küche 10 m²
Lager
10 m²HWR 0,7 m²
Garderobe 4,1 m²
Schlafzimmer
34 m²
*Die Ausführung ist von der behördlichen Genehmigung abhängig und kann daher noch aufgrund von öffentlich-
rechtlichen Auflagen geändert erfolgen oder aber teilweise oder gänzlich entfallen.
Bad 5,0 m²
Grundrissvarianten
32
+0,90
+0,00
+0,90
+0,00
Loft / Maisonette
3,5 Zimmer – Studioloft an Remise
Größe: 129,7 m²
Erdgeschoss:
Wohnzimmer | Esszimmer | offene Küche
HWR | Terrasse*
Obergeschoss:
Galerie | Schlafzimmer mit Bad en Suite | Kammer
Wohnzimmer 26,7 m²
Terrasse*
8,3 m²
Bad 12,7 m²
Esszimmer
27,7 m²
Küche 26,7 m²
HWR 7,9 m²
Schlafzimmer
27,5 m²
Galerie
9,1 m²
Flur
4,7 m²
Kammer
2 m²
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ob
ere
Eta
ge
Luftraum
*Die Ausführung ist von der behördlichen Genehmigung abhängig und kann daher noch aufgrund von öffentlich-
rechtlichen Auflagen geändert erfolgen oder aber teilweise oder gänzlich entfallen.
33
WC 2,4 m²
Küche
23,8 m²
Wohnzimmer 26,8 m²
Gar
dero
be
Terrasse*
8,3 m²
Schlafzimmer 21,1 m²
Bad
5,4
m²
Sou
terr
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Erd
ges
cho
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ber
ges
cho
ss
Townhouse
2 Zimmer – Studiowohnung Remise
Größe: 86 m²
Erdgeschoss:
Wohnzimmer | Garderobe | Terrasse*
Obergeschoss:
Küche | Gäste WC | Kammer
Souterrain:
Schlafzimmer mit Bad en Suite
Kammer
2,4 m²
INFOS & RECHTLICHES
INFOS & RECHTLICHES
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Sie haben Ihre Traumimmobilie gefunden und
möchten diese nun finanzieren? Dies kann ein
aufwendiger Prozess sein, wenn Sie selbst nach
einem geeigneten Finanzierungspartner Aus-
schau halten müssen, der Ihnen kompetent bei
dieser wichtigen Entscheidung zur Seite steht.
Wir helfen Ihnen hierbei gern und empfehlen Ihnen
einen geeigneten Bankkontakt und begleiten Sie auf
Wunsch auch in der Finanzierungsphase.
Unsere langjährige Erfahrung in der Immobilien-
branche ermöglicht es uns, aus einem kompetenten
Kreis von Partnern den richtigen für Sie zu finden.
Wir finden den richtigenFinanzierungspartner für Sie!
Finanzierung & Versicherung
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WIR SORGEN VOR!
WIR DENKEN MIT!
Mit unserem kompetenten Partner und einem
der größten deutschen Versicherer, der R&V
Versicherung, schützen wir Sie vor dem Schadensfall.
Wir übernehmen für ganze drei Jahre nach dem
Erwerb Ihrer vermieteten Immobilie die Kosten der
Mietausfallversicherung bei der R&V Versicherung
(Versicherungsbedingungen finden Sie unter www.ruv.de).
Zahlen Mieter ihre Miete nicht, kann Sie dies als
neuen Eigentümer in eine missliche Lage bringen.
Finanzierung & Versicherung
VANDENBERG
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»Das Jahr 2012 war für die Wohn- und Immobilienmärkte ein Jahr der Extreme. In vielen Metropolen stiegen die Mietpreise in ungekannte Höhen.«
Stand Januar 2013, Quelle: www.focus.de
Den Grund hierfür kennt jeder, der seine Rechnungen über einen längeren Zeitraum
aufbewahrt – insbesondere bei Lebensmitteln, Benzin und Energie ist der Preisanstieg teils
dramatisch. Doch ganz gleich, wie sehr die Preise auch steigen: Zum Auszahlungsstichtag
erhalten Sie die 20 Jahre zuvor vereinbarte fixe Summe. Das Beispiel macht deutlich: Ein
Bausparvertrag oder eine Lebensversicherung leistet nicht das, was Sie sich bei Vertrags-
abschluss davon versprechen – einen realen Kaufkraftverlust werden Sie wahrscheinlich
nicht anstreben.
Die Immobilie als Kapitalanlage –
klare Vorteile, die es zu nutzen gilt
Dass wir in bewegten Zeiten leben, belegen nicht zuletzt Schlagzeilen wie diese: ›Wertverfall des euro k an n
n icht länger ausgesch lossen Werden‹, ›di e noten ban ken drucken frisch es geld‹, ›gri ech en lan d droht aussch luss aus
der euro-Zon e‹. Doch die Geldwertstabilität ist nicht allein durch die hoch verschuldeten Länder der Euro-Zone
akut gefährdet: Auch die ›normale‹, alltägliche Inflation vermindert den Wert Ihres Geldes.
Sie kennen diese Beispielrechnung wahrscheinlich: Wenn Sie heute einen Bausparvertrag oder eine Lebensver-
sicherung über 100.000 Euro mit einer Laufzeit von 20 Jahren abschließen, beträgt die wirkliche Kaufkraft Ihrer
Einlage bei angenommener Fortführung der heutigen Inflation in 20 Jahren nur noch 80.000 Euro oder weniger.
Die Kapitalanlageform Immobilie hingegen bietet Ihnen erfahrungsgemäß einen
sehr guten Inflationsschutz. Denn wenn das allgemeine Preisniveau steigt, steigt der
Preis Ihrer Immobilie ebenfalls. Für dieselbe Wohnung, für die Sie heute 100.000 Euro
bezahlen, werden Sie in einigen Jahren voraussichtlich weit mehr bekommen. Und nicht
allein der Preis Ihrer Immobilie steigt: Auch Ihre Erlöse aus den Mieteinnahmen nehmen
zu. Sie können also gelassen in die Zukunft blicken, denn die Erfahrung zeigt uns, dass
Immobilien im Laufe der Jahre an Wert gewinnen werden.
Nennenswert sind ebenfalls die möglichen steuerlichen Vorteile gegenüber anderen
Anlageformen – Gesetze machen’s möglich. Der Staat gibt Ihnen also Ihr Geld zurück.
Ihre exakte jährliche Steuerersparnis kann von Ihrem Steuerberater berechnet werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche eines geeigneten Steuerberaters – sprechen Sie
uns einfach an.
Ein weiterer Vorteil einer Immobilien-Kapitalanlage ist deren Rentabilität. Denn im Unter-
schied zu anderen Anlageformen generiert eine vermietete Wohnung Geld in Form von
monatlichen Mieteinkünften. Hinzu kommt der langfristig zu erwartende Wertzuwachs
einer Immobilie. Die Anlageklassen Gold, andere Edelmetalle, Antiquitäten und Kunst
setzen hingegen allein auf den zu erwartenden Wertzuwachs. Doch selbst wenn dieser
eintritt: einen kurzfristigen, periodisch wiederkehrenden Ertrag erzielen Sie hierbei nicht.
Im Fall einer Kapitalanlage Immobilie heißt ›Rentabilität‹ also nicht zuletzt: Ihr Mieter
bezahlt Ihre Wohnung ab und baut für Sie Vermögenswerte auf.
39
Die Immobilie als Kapitalanlage –
klare Vorteile, die es zu nutzen gilt
Addiert man die hier dargelegten Vorteile der Kapitalanlage Immobilie, dann lässt sich
gleichsam als Summe ein einfacher Satz formulieren: Die Immobilie bietet als Kapitalan-
lage eine sehr verlässliche Altersvorsorge. Nicht zuletzt auch deshalb, da die Erträge aus
der gesetzlichen Rentenversicherung – vormals das ›klassische Instrument‹ der Altersvor-
sorge – wegen der zunehmenden Alterung der Gesellschaft drastisch sinken werden.
»Immobilien-Boom: Volksbanken bündeln Kräfte - Immobilien gelten als Betongold, vor allem in Krisenzeiten. Aktuell ist die Nachfrage auch
aufgrund der fast historisch niedrigen Kreditzinsen enorm.«Stand Januar 2013, Quelle: www.derwesten.de
Die 4 Vorteile der Immobilie als Kapitalanlage:INFLATIONSSCHUTZ • STEUERERSPARNIS • RENDITE • VORSORGE
Grundsätzlich gilt: Wer Kapital anlegt, geht ein Risiko ein. Keine Kapitalanlageform
macht hiervon eine prinzipielle Ausnahme. Die Unterscheidung lautet nicht ›Risiko‹
versus ›Sicherheit‹, sondern ›Risiko‹ versus ›Gefahr‹. Die Risiken der Kapitalanlageform
Immobilie lassen sich jedoch durch ein wohlüberlegtes Handeln auch auf der Grund-
lage externer, unabhängiger Beratung minimieren. Wichtige Aspekte, die Sie bei Ihrer
Anlageentscheidung für eine Immobilie berücksichtigen müssen, sind beispielsweise die
Höhe des Einstandspreises sowie die Attraktivität der Lage. Aber auch eine Versicherung
gegen Mietausfälle und Vandalismus trägt dazu bei, Ihr Risiko zu minimieren. Bei allen
von VANDENBERG verkauften Immobilien beispielsweise, ist eine solche stets für eine
Laufzeit von drei Jahren inbegriffen.
Unser erfahrener Mitarbeiter analysiert zusammen mit Ihnen gerne Ihre persönlichen
Voraussetzungen, erklärt Ihnen die Finanzierungsformen und geht mit Ihnen kom-
petent und partnerschaftlich alle Schritte bis zum Ziel: eine Kapitalanlage, die Ihren Vor-
stellungen, Möglichkeiten und Erwartungen entspricht. Bereits seit mehr als 20 Jahren
profitieren unsere Kunden von dieser umfassenden Expertise.
Und auch die kapitalgedeckte Altersvorsorge wird bei dem anhaltend niedrigen Zinsniveau
und den großen Turbulenzen an den Kapitalmärkten Ihr Geld eher ›alt aussehen‹ lassen.
Die Immobilie bildet vor diesem Hintergrund ein Fundament, auf das Sie Ihre persönliche
Zukunft getrost stellen können. Denn vergessen Sie nicht: Beim Erwerb einer Immobilie
wird Ihr Kapital nicht ›abstrakt‹ oder ›virtuell‹ – eine Immobilie ist Kapital in Stein gebaut.
»Der Boom geht weiter: Die Landesbausparkassen (LBS)rechnen weiterhin mit einem Nachfragewachstum.«
Stand Januar 2013, Quelle: www.focus.de
40
ABGESCHLOSSENHEITSBESCHEINIGUNG
Nach deutschem Recht ist die Abgeschlossenheits-
bescheinigung eine Bescheinigung darüber, dass
Eigentumswohnungen oder auch ein Teileigentum
aufgrund des Wohnungseigentumsgesetzes baulich
hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen
abgeschlossen ist. Die Trennung erfolgt z.B. durch
Wände und Decken. Des Weiteren muss ein abschließ-
barer Zugang zu dem Objekt gewährleistet sein.
Ausgestellt wird die Abgeschlossenheitsbescheini-
gung von der Bauaufsichtsbehörde. Diese ist auch für
die Baugenehmigung und die bauaufsichtlichen Ab-
nahmen zuständig.
EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT (WEG)
Alle Wohnungseigentümer einer Wohnanlage zu-
sammen ergeben eine Eigentümergemeinschaft. Sie
ist nicht ablösbar, da sie gesetzlich bestimmt ist. Alle
Parteien müssen Entscheidungen gemeinsam treffen
und werden nach außen durch einen Verwalter (WEG-
Verwalter) vertreten.
EIGENKAPITAL
Eigenkapital umfasst die Mittel, die ein Käufer selber
aufbringen muss, um eine Immobilie zu erwerben.
Unter anderem zählen dazu Bargeld oder Spargut-
haben.
ENERGIEAUSWEIS
Der Energieausweis bzw. Energiepass ist als Gütesie-
gel für Immobilien zu verstehen. Er gibt ähnlich wie bei
Kühlschränken die Energieeffizienzklasse einer Immo-
bilie an.
FREMDKAPITAL
Fremdkapital umfasst jegliche Finanzierungsmittel, die
als Darlehen von Banken, Bausparkassen, Versiche-
rungen oder privaten Dritten für die Finanzierung einer
Immobilie zur Verfügung gestellt werden.
FINANZIERUNGSPLAN
Mithilfe des Finanzierungsplanes wird der Bedarf des
Kredites berechnet. Dadurch kann der Käufer sehen,
welche Belastung er zu erwarten hat.
GEMEINSCHAFTSEIGENTUM
Zum Gemeinschaftseigentum zählen alle Teile, die nicht
zum Sondereigentum zählen, wie z.B. Gebäude und Trep-
penhäuser, oder Wäscheräume und Heizungskeller. Das
Recht der Nutzung dieses Gemeinschaftseigentums er-
hält der Käufer automatisch bei Erwerb.
BAUBESCHREIBUNG
Die Baubeschreibung ist die detaillierte Beschreibung
eines zu bauenden Gebäudes. Darin wird neben den
benötigten Materialien auch die Art der Ausführung
festgehalten.
Handelt es sich um private Immobilienfinanzierun-
gen, so gehört die Baubeschreibung zu den Grundun-
terlagen, die ein Bauherr oder Immobilienkäufer seiner
Bank zur Kreditbewilligung vorlegen muss. Dadurch
ist sie ein wichtiger Bestandteil eines Bauvertrages.
Außerdem ist sie dringend erforderlich, wenn mit dem
Bau ein Grundstückserwerb oder der Kauf von Bauträ-
gern in Zusammenhang steht.
BETRIEBSKOSTEN
Unter Betriebskosten versteht man die Kosten, die
durch den laufenden Betrieb und die Unterhaltung
einer Immobilie entstehen. Dazu zählen unter ande-
rem Heizkosten, Haftpflichtbeträge, Reparaturen und
Grundsteuern.
COURTAGE
Als Courtage, auch Maklerprovision genannt, bezeich-
net man die zu zahlende Gebühr an den Makler nach
dem Abschluss eines Vertrages oder der Vermittlung
eines Vertrages.
DARLEHENSGEBÜHR
Die Darlehensgebühr stellt eine Gebühr dar, die fäl-
lig wird, wenn ein Darlehen bereitgestellt wird. Dabei
wird die Darlehensgebühr von vornherein zwischen
Darlehensgeber und Darlehensnehmer in einer be-
stimmten Höhe vereinbart. Sie errechnet sich in den
meisten Fällen aus dem Darlehensbetrag und wird
hier in prozentualer Höhe angegeben. Die Darlehens-
gebühr wird meist direkt dem Darlehenskonto belas-
tet. Die Zahlung der Darlehensgebühr erfolgt dann
mit der Zahlung der monatlichen Raten, in denen ein
Zins- und ein Tilgungsanteil enthalten sind.
Zum Zinsanteil zählt in diesem Falle auch die Darle-
hensgebühr, da hier der effektive Zins mit eingerech-
net wird, der alle Kosten eines Darlehens beinhaltet.
Immobilien Lexikon
41
GEMEINSCHAFTSORDNUNG
Die Gemeinschaftsordnung enthält die Bestimmun-
gen, die das Verhältnis der Wohnungseigentümer un-
tereinander regeln.
GRUNDBUCH
Im Grundbuch werden in schriftlicher oder elektroni-
scher Form die Eigentumsverhältnisse und Rechte bzw.
Lasten eines Grundstücks festgehalten. Es ist ein öffent-
liches Verzeichnis von Grundstücken und enthält u.a.
auch Angaben zum Eigentümer des jeweiligen Grund-
stückes. Außerdem ermöglicht es berechtigten Dritten
Einblick in die Eigentumsverhältnisse.
HYPOTHEKENDARLEHEN
Ein Hypothekendarlehen ist ein langfristiges Darlehen,
dass mit einer Hypothek/ Grundschuld besichert wurde.
Die Hypothek/ die Grundschuld bedeuten ein geringe-
res Risiko für den Darlehensgeber und damit bleiben
die Zinsen im Vergleich zu anderen Darlehen niedriger.
Diese Absicherung erfolgt über die Eintragung der Hy-
pothek/ der Grundschuld im Grundbuch.
INSTANDHALTUNGSRÜCKLAGE
Die Instandhaltungsrücklage bezeichnet eine finanzielle
Vorsorge für die Beseitigung künftig auftretender Män-
gel oder Schäden sowie Modernisierungen. Bei Eigen-
tumswohnungen sammelt der Verwalter die Beträge,
auf die sich die Eigentümerversammlung (auch per Ge-
setz) geeinigt hat. Die Ansparung einer angemessenen
Instandhaltungsrücklage gehört zu den Aufgaben einer
ordnungsmäßigen Verwaltung und ist bereits in dem
periodisch zu zahlenden Wohngeld enthalten.
IMMOBILIE
Eine Immobilie (lat. im-mobilis für eine nicht bewegliche
Sache), in der Rechts- und Wirtschaftssprache „unbe-
wegliches Sachgut“ genannt, ist ein Grundstück oder
ein Bauwerk (Gebäude, Wohnung). Wenn ein Grund-
stück gemeint ist, wird eine Immobilie auch Liegen-
schaft genannt.
JAHRESABRECHNUNG
Die Jahresabrechnung ist die Auf- und Gegenüberstel-
lung der Einnahmen und Ausgaben des Hausverwal-
ters der Wohnungseigentümerschaft nach einem Jahr.
KAPITALANLAGEIMMOBILIE
Bei der Kapitalanlageimmobilie handelt es sich um
eine Immobilie zu Anlage- und Investmentzwecken im
Gegensatz zum Eigenbedarf.
KATASTERAMT
Das Katasteramt vermisst einzelne Grundstücke und
führt diese in einem örtlichen Kataster. Die größte kata-
steramtliche Einheit ist die Gemarkung. Die vermessenen
Flächen werden als Flure und Flurstücke (Katasterparzel-
le) bezeichnet. Vor einem Grundstückskauf kann im Ka-
tasteramt in die Flurkarte eingesehen und sich über die
Lage, Flurnummer und Nutzungsart informiert werden.
MITEIGENTUMSANTEIL
Der Miteigentumsanteil ist der Anteil eines Eigentümers
am gemeinschaftlichen Eigentum (z.B. Grundstück,
Treppenhaus etc.). Er wird in der Teilungserklärung
festgelegt.
LÖSCHUNGSBEWILLIGUNG
Mit der Löschungsbewilligung erklärt der Gläubiger
nach der Rückzahlung des Darlehens, dass die Lö-
schung der Grundschuld im Grundbuch bewilligt ist.
Diese Bewilligung ist eine grundbuchrechtliche Voraus-
setzung zur Löschung der Grundschuld im Grundbuch
und muss in einer öffentlichen Urkunde enthalten sein.
LAGEPLAN
Ein Lageplan ist eine Darstellung eines Objekts in Zusam-
menhang mit seiner Lage und Umgebung. Um einen
Bauantrag zu stellen ist ein Lageplan des Grundstückes
notwendig, da er die Grenzen und Abgrenzungen des
Grundstückes bzw. geplanten Gebäudes zeigt.
Sie muss eine Gesamtabrechnung und die Einzelab-
rechnungen für die einzelnen Wohnungen enthalten.
Dazu zählen unter anderem die Wasserkosten, die
Stromkosten gemeinschaftlicher Beleuchtungen oder
die Müllbeseitigung.
MIETSPIEGEL
Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Ver-
gleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau. Er verschafft
einen Überblick darüber, wo die Mieten wie hoch sind.
42
NUTZFLÄCHE
Als Nutzfläche werden alle flächenmäßigen Anteile ei-
nes Hauses bezeichnet, die der Nutzung des Gebäudes
im Sinne seiner Zweckbestimmung dienen. Sie werden
nicht zur eigentlichen Wohnfläche gerechnet. Dazu ge-
hören zum Beispiel: Dachböden und Kellerräume.
OBJEKTRENDITE
Die Objektrendite ist eine Kennziffer, die aus der Immo-
bilienwirtschaft stammt. Sie stellt das Verhältnis von
Reinertrag zu den Anschaffungskosten einer Immobi-
lie dar. Sie gibt somit einen groben Überblick darüber,
ob sich eine Immobilieninvestition wirtschaftlich lohnt.
Je höher die Objektrendite ist, desto attraktiver ist die
Immobilieninvestition.
Es ist zu beachten, dass eine anfänglich hohe Ob-
jektrendite durch künftig notwendige werterhaltende
Investitionen aufgezehrt werden kann.
PLANUNGSKOSTEN
Planungskosten umfassen die Honorare (Gebühren) für
Architekt, Statiker und sonstige Planungsbeteiligten. Sie
werden als Bestandteil der Gesamtbaukosten betrachtet.
RENOVIERUNG
Als Renovierung versteht man Maßnahmen zur In-
standsetzung von Bauwerken. Durch eine Renovierung
werden Schäden aufgrund von Abnutzung entfernt
und wieder Instand gesetzt. Außerdem kann sie die
Schönheitsreparatur bedeuten, die im Mietvertrag ge-
regelt ist.
SONDERNUTZUNGSRECHT
Das Sondernutzungsrecht räumt das Recht auf die Al-
leinnutzung von bestimmen Flächen und Räumen ein,
welche eigentlich zum Gemeinschaftseigentum zählen.
Diese werden z.B. an Erdgeschosswohnungen für den
Garten oder eine Terrasse, oder für Kfz-Stellplätze verge-
ben. Die Sondernutzungsrechte sind in der Teilungserklä-
rung geregelt.
SACHWERT
Der Sachwert ist der Wert des Grundstückes, welcher
sich aus dem Bodenwert, dem Bauwert des Gebäudes
und dem Wert der Außenanlagen zusammensetzt. Er
dient außerdem der Ermittlung des Beleihungswertes
einer selbstgenutzten Immobilie.
SONDERUMLAGE
Unter Sonderumlagen versteht man nicht vorherseh-
bare Zahlungen für z.B. Reparaturen, die vorher nicht
einkalkuliert waren und mit den Wohngeldern daher
nicht finanziert werden können.
Immobilien Lexikon
NOTARANDERKONTO
Ein Notar kann ein Notaranderkonto anlegen, worauf
der Kaufpreis überwiesen wird. Dies verhindert die Ver-
mischung mit anderen Beträgen, führt zu einer über-
sichtlichen und rechtssicheren Abwicklung des Kaufes
und sichert die Übertragung des Eigentums an den
Käufer zusätzlich ab.
MIETKAUTION
Die Mietkaution ist eine Kaution die in der Regel drei
Monatsmieten beträgt und dem Vermieter eine Sicher-
heit gibt, da der Vermieter mit ihr Mietrückstände oder
Reparaturen sowie Beschädigungen begleichen kann.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss die Kau-
tion inklusive Zinsen an den ehemaligen Mieter über-
geben werden.
NOTAR
Ein Notar beurkundet u.a. Immobilienkaufverträge
und muss verschwiegen sowie unparteiisch sein. Er ist
ein ausgebildeter Jurist, so dass sichergestellt ist, dass
er die Parteien über rechtliche Folgen des Kaufvertra-
ges aufzuklären vermag.
Er ist verpflichtet, beide Parteien gleichermaßen
über die Folgen Ihres Handelns aufzuklären. Neben der
reinen Aufklärung hat er auch dafür Sorge zu tragen,
dass beide Seiten den Kaufvertrag in vollem Umfange
verstehen.
TEILUNGSERKLÄRUNG
Die Teilungserklärung ist die Erklärung des Grund-
stückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt,
TILGUNG
Die Tilgung beschreibt die regelmäßige Rückzahlung
eines Darlehens des Darlehensnehmers. Dazu kommen
noch die Zinszahlungen. Bei höherer Tilgungsrate ver-
kürzt sich die Laufzeit des Darlehens. Bei langfristigen Til-
gungen spricht man von der Hypothek.
43
UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Dokument,
das dem Eigentümer versichert, dass der Käufer die jewei-
lige Grunderwerbssteuer bereits gezahlt oder davon frei-
gesprochen wurde. Sie zeigt, dass gegen die Eintragung
ins Grundbuch somit nun keine steuerlichen Bedenken
mehr vorliegen.
VORKAUFSRECHT
Durch das Vorkaufsrecht bekommt ein interessierter
Käufer das Recht, die Immobilie zu erwerben, selbst
wenn der Kaufvertrag mit einem Dritten geschlossen
werden soll. Dieses Recht wird vorher vertraglich oder
im Grundbuch festgehalten. Neben diesem privaten
Vorkaufsrecht haben auch Gemeinden manchmal
das öffentliche Vorkaufsrecht, sich ein Grundstück an-
zueignen.
VERKEHRSWERT
Der Verkehrswert kann mit Hilfe des Vergleichswertver-
fahrens oder anderen Methoden der Immobilienbewer-
tung ermittelt werden. Es ist der Preis für ein Grundstück,
der zum Zeitpunkt der Ermittlung und im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr erzielt werden könnte. In die Ermittlung
des Verkehrswertes werden auch die tatsächlichen Eigen-
schaften, die sonstige Beschaffenheit und die Lage des
Grundstückes, ohne Rücksicht auf persönliche oder unge-
wöhnliche Verhältnisse einbezogen.
WOHNGELD
Die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft haben
in regelmäßigen Zeitabständen festgelegte Vorschüs-
se zu entrichten. In der Kalkulation des Wohngeldes
(auch Hausgeld) sind alle Kosten entsprechend dem
WIRTSCHAFTSPLAN
Der Wirtschaftsplan ist eine Übereinkunft einer Mehr-
parteienimmobilie, die für jedes Jahr getroffen werden
muss. Dafür ist der Hausverwalter zuständig und be-
stimmt diesen Plan normalerweise im Voraus. Darin
werden die Einnahmen und geplanten Ausgaben auf-
gelistet. Nachdem dieser Plan beschlossen wurde, ha-
ben alle Eigentümer diesen Vorschuss zu zahlen. Nach-
dem Ende des Jahres muss der Verwalter auch eine
Abrechnung vorlegen und gegebenenfalls eine Rück-
erstattung leisten bzw. eine Nachzahlung einfordern.
WERTERMITTLUNG
Bei der Wertermittlung wird der Verkehrs- oder Markt-
wert einer Immobilie bestimmt. Dieser wird oft aus
dem Kauf- und Beleihungswert ermittelt und dient der
Einschätzung eines möglichen Verkaufspreises einer
Immobilie.
ZWISCHENFINANZIERUNG
Unter der Zwischenfinanzierung versteht man die kurz-
bzw. mittelfristige Beschaffung von Geldmitteln, die zu
einem späteren Zeitpunkt durch so genannte Endfi-
nanzierungen abgelöst wird.
QUELLEN:
www.immobilien-ratgeber.net
www.4-is.de/immobilienbegriffe
www.aktuelle-hypothekenzinsen.de
www.wikipedia.de
dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigen-
tumsanteile aufgeteilt ist, die mit Sondereigentum
verbunden sind. Mit der Teilungserklärung wird recht-
lich das Wohnungs- und Teileigentum begründet. Der
Teilungserklärung ist zu entnehmen, welche Gebäude-
teile in Sondereigentum stehen und welche Gemein-
schaftseigentum darstellen.
Ferner sind besondere Nutzungsrechte (z.B. Stell-
plätze) gekennzeichnet. Die Teilungserklärung ist
Voraussetzung für die Anlage der Wohnungsgrund-
bücher. Danach erst ist eine Belastung der Miteigen-
tumsanteile möglich.
Wirtschaftsplan enthalten. Der einzelne Eigentü-
mer kann das Wohngeld im Falle der Vermietung
an den Mieter in gewissem Umfang weiterbelas-
ten. Dies sind dann die "umlagefähigen Mietne-
benkosten".
In einem anderen Zusammenhang steht der Be-
griff Wohngeld für eine Unterstützung zur Mietzah-
lung bei Geringverdienern, berechnet, genehmigt
und ausgezahlt durch die Wohnungsämter. Berech-
tigte Personen müssen dort einen Antrag stellen.
45
Durch den Erwerb einer Wohnung in unserer Liegenschaft
erwachsen dem Käufer Vorteile, die andere Kapitalanla-
gen nicht oder nur in eingeschränkter Form bieten. Der
Käufer erwirbt Eigentum in Form eines soliden Sachwer-
tes in exponierter Lage Berlins, der dauerhaften Schutz
vor Inflation und vor starken Wertschwankungen bietet.
Dies ist bei Wertpapieren, Lebensversicherungen oder
anderen Sparanlagen im gleichen Maße nicht der Fall.
Als Folge der angemessenen Kaufpreise und der attrak-
tiven Mieten, im Vergleich zu anderen Großstädten noch
niedrig sind, eignet sich der Erwerb von Wohnungen in Berlin
als Instrument zur Sicherung hoher Renditen und zur Al-
tersvorsorge. Unsere Käufer erwerben auf längere Sicht
eine Rente und hinterlassen ihren Erben einen bleibenden
Wert. Das Haus wird umfänglich modernisiert.
Steuerliche Vorteile können sich für Käufer ergeben, die
Ihre Wohnung vermieten und die zur Schonung ihres Eigen-
kapitals für den Erwerb Hypothekendarlehen aufnehmen.
Dadurch kann es möglich sein, auch ohne den Einsatz grö-
ßerer Eigenmittel, Vermögen aufzubauen. Das Angebot
wurde mit Sorgfalt erstellt und vorbereitet, jedoch kann
keine Garantie für den Eintritt der wirtschaftlichen, steuer-
lichen und sonstigen Ziele gegeben werden, die mit einem
Erwerb angestrebt werden.
Vermietbarkeit, Wohngeld, Instandsetzungen und derglei-
chen, Preis- und Mietsteigerungen für Immobilien können
nicht aus der Vergangenheit abgeleitet oder garantiert
werden. Bei gebrauchten Immobilien besteht stets das Ri-
siko verdeckter Mängel, die auch für Experten nicht sofort
erkennbar sind. Die Wirtschaftlichkeit wird durch eine Fi-
nanzierung des Kaufpreises mit geringem beziehungswei-
se fehlendem Eigenkapital, durch Zinssteigerungen, Wohn-
gelderhöhungen und möglichen Leerstand der Wohnung
und dergleichen unter Umständen negativ beeinträchtigt.
Ein gewisses Risiko liegt in der möglichen Zahlungsun-
fähigkeit des Mieters. Der Eigentümer wird zudem noch
mit dem Wohngeld belastet.
Das Mietsteigerungspotenzial kann auch durch den über-
proportionalen Anstieg der umlagefähigen Nebenkosten
(Müllabfuhr, Be- und Entwässerung, Grundsteuer und Ähn-
lichem) begrenzt werden. Durch die in den letzten Jahren in
Deutschland allgemein stark gestiegenen Mietnebenkos-
ten kann eine Erhöhung der Nettomiete unter Umständen
schwer durchsetzbar sein.
Chancen und Risiken
Reparaturen, die innerhalb der Wohnung am Sonderei-
gentum anfallen, muss der Eigentümer auf seine Kosten
durchführen lassen. Hat der Mieter die Schäden verur-
sacht, so kann er hierfür vom Eigentümer in Anspruch
genommen werden. Sollte der Mieter allerdings zahlungs-
unfähig oder eine Kaution nicht vorhanden bzw. zu gering
sein, so belasten diese Kosten den Eigentümer (siehe hier
»Mietausfallversicherung« Sichern Sie sich ab!)
Reichen für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum die
im Wohngeld enthaltenen Vorauszahlungen für laufende
Instandsetzungen und die Rücklagen nicht aus, so kann
die Gemeinschaft unter Umständen auch gegen den Wil-
len einzelner Eigentümer eine Sonderumlage beschließen.
Wohnungseigentümer haften gesamtschuldnerisch.
Wegen einer Forderung gegenüber der Wohnungsei-
gentümergemeinschaft kann im Wege der Vollstreckung
auch der einzelne Eigentümer überproportional belastet
werden.
LANGFRISTIGKEIT
Der Kauf einer Immobilie sollte aus wirtschaftlichen wie
auch steuerlichen Gründen grundsätzlich als langfristige
Vermögensanlage gesehen werden.
WERTHALTIGKEIT
Auch wenn in der Vergangenheit Eigentumswohnungen in
Deutschland regelmäßig Wertzuwächse erfahren haben,
die teilweise erheblich über der allgemeinen Preissteige-
rungsrate lagen, unterliegt der Immobilienmarkt doch
ständigen, teilweise überraschenden Schwankungen, die
unter anderem auch stark von den Konjunkturzyklen be-
einflusst werden. Es ist daher möglich, dass der Eigentümer
bei Verkauf zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Verlust
erleiden kann.
WIRTSCHAFTLICHKEIT/ STEUERVORTEIL
Der Verkäufer gibt betreffend der Wirtschaftlichkeit der
Investition des Käufers (Rentabilität, Steuereffekte und
dergleichen) keine Zusicherungen ab und übernimmt
diesbezüglich keine Verantwortung. Der Verkäufer weist
ausdrücklich darauf hin, dass seine Vertriebsbeauftrag-
ten nicht ermächtigt sind, hierzu verbindliche Aussagen zu
treffen. Die steuerlichen Rahmenbedingungen, insbeson-
dere die Rechtsprechung, die Beurteilung durch die Finanz-
verwaltung, die Steuergesetze und die Steuersätze können
sich in Zukunft ändern.
SCHLUSSBEMERKUNG
Für den Verkauf ist ausschließlich die notarielle Kaufurkun-
de und Teilungserklärung maßgeblich. Nachstehend sol-
len zum besseren Verständnis wichtige Einzelheiten eines
Kaufvertrages sowie weitere wichtige rechtliche Grundla-
gen in Zusammenhang mit einem Wohnungserwerb kurz
erläutert werden.
Ihre Vorteile
46
KAUFVERTRAG
Grundstücksgeschäfte sind nur rechtswirksam, wenn der
Kaufvertrag aus Sicherheitsgründen von einem Notar be-
urkundet wird. Die Liegenschaft wird in Form von Eigen-
tumswohnungen oder Teileigentum verkauft, die in sich
abgeschlossen und frei veräußerbar sind. Im Kaufvertrag
werden der Kaufgegenstand, die Zahlungsmodalitäten,
die Gewährleistung und dergleichen geregelt.
Die im Rahmen des Immobilienerwerbs entstehenden
Erwerbsnebenkosten sind vom Erwerber zusätzlich zum
Kaufpreis zu tragen, sie setzen sich – ohne Anspruch auf
Vollständigkeit – meist insbesondere zusammen aus der
Grunderwerbsteuer, den Notar- und Grundbuchkosten,
der Maklercourtage und anderen Kosten. Im Kaufpreis
enthalten sind des Weiteren die Kosten der Projektierung,
des Marketings und des Vertriebes. Hierzu zählt insbeson-
dere auch die Innenprovision, die der Veräußerer an den
Vertrieb bezahlt.
VORKAUFSRECHT DES MIETERS
Dem Mieter steht u.U. ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach
§577 BGB zu. Dieses Vorkaufsrecht eröffnet dem Mieter die
Möglichkeit, innerhalb von zwei Monaten in den abge-
schlossenen Vertrag zu gleichen Bedingungen einzutreten.
TEILUNGSERKLÄRUNG
Haus und Grundstück werden durch die sogenannte Tei-
lungserklärung aufgeteilt. Die notarielle Teilungserklärung
regelt das Verhältnis der Wohnungseigentümer unterein-
ander sowie die Pflichten des Verwalters für das Gemein-
schafts undSondereigentum. Maßgeblich ist das Woh-
nungseigentumsgesetz.
VERWALTERVERTRAG
Der Käufer tritt in den bestehenden Verwaltervertrag ein
und erklärt sich mit der Bestellung des Verwalters einver-
standen. Er erteilt diesem Vollmacht.
GEWÄHRLEISTUNG
Der Kaufvertrag regelt die Gewährleistung im Einzelnen;
im Wesentlichen wird das Kaufobjekt im jetzigen Zustand
(bewohnte und gebrauchte Bausubstanz zzgl. der ge-
mäß Baubeschreibung geschuldeten Leistungen) ohne
Gewährleistung des Verkäufers für versteckte Mängel am
Sonder- und Gemeinschaftseigentum verkauft.
STEUERLICHE GRUNDLAGEN
Nach der derzeitigen Gesetzeslage und Verwaltungs-
praxis kann ein Erwerber beim Kauf von Immobilien un-
ter Umständen erhebliche steuerliche Vorteile erlangen.
Grundsätzlich sollte die Entscheidung zu einer Investiti-
on im Rahmen dieses Exposés jedoch ungeachtet einer
eventuellen Steuerersparnis erfolgen, da diese im Zuge
einer langfristigen Immobilienanlage eine eher unterge-
ordnete Bedeutung hat.
EINKOMMENSSTEUER BEI VERMIETUNG
a) Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung/Liebhaberei
Wenn der Käufer die Wohnung nicht selbst nutzt, son-
dern an Dritte vermietet, erzielt er in der Regel Einkünfte
aus Vermietung und Verpachtung. Voraussetzung für
die Anerkennung von Einkünften aus Vermietung und
Verpachtung ist die nachhaltige Absicht des Käufers,
während der Vermietungsphase insgesamt Überschüsse
zu erzielen.
Dabei wird nicht auf das Ergebnis weniger Jahre ab-
gestellt, sondern auf das positive Gesamtergebnis der
voraussichtlichen Vermögensnutzung (Totalgewinn).
Veräußerungsgewinne sind dabei nicht einzubeziehen.
Die Überschusserzielungsabsicht muss anhand objekti-
ver Umstände festgestellt werden können.
Gegen eine solche Überschusserzielungsabsicht
spricht zum Beispiel der Abschluss eines Zeitmietvertra-
ges, eine nur kurzfristige Fremdfinanzierung oder auch
die Suche nach einem Käufer kurz nach dem Erwerb
der Wohnung. Wird die Wohnung zum Beispiel kurzfris-
tig wieder veräußert, obwohl bisher nur Verluste erzielt
wurden, kann die Überschusserzielungsabsicht unter
Umständen verneint werden. Verneint die Finanzver-
waltung insoweit die Gewinnerzielungsabsicht, liegen
keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor.
Solche Sachverhalte werden als sogenannte Liebhabe-
rei behandelt und es können keine steuerlichen Verluste
geltend gemacht werden.
b) Veräusserungsgewinn / Gewerblichkeit
Nach dem gegenwärtigen Stand der Steuergesetzge-
bung sind Veräußerungsgewinne weitgehend steuer-
frei, wenn eine Haltefrist von zehn Jahren überschritten
wird.
Diese Steuerfreiheit gilt allerdings nicht, wenn der Ei-
gentümer durch wiederholte An- und Verkäufe von Im-
mobilien oder Anteilen an Grundstücksgesellschaften
steuerlich als gewerblicher Grundstückshändler ange-
sehen wird. In diesem Fall erzielt der Käufer gewerbliche
Einkünfte, die sowohl die laufenden Einnahmen als auch
etwaige Veräußerungsgewinne umfassen.
Sie unterliegen neben der Einkommenssteuer auch
der Gewerbesteuer. Der Käufer sollte in Abstimmung mit
seinem Steuerberater darauf achten, dass er die von der
Rechtsprechung und der Finanzverwaltung gezogenen
Grenzen nicht überschreitet.
Rechtliche Grundlagen
47
c) Werbungskosten / Abschreibungen
Der finanzielle Gesamtaufwand für die Wohnung teilt sich
wie folgt auf und wird steuerlich differenziert behandelt:
� Anschaffungskosten für das Grundstück
Der auf den Grund und Boden entfallende Anteil des Kauf-
preises kann steuerlich nicht abgeschrieben werden. Der
jeweils in Ansatz gebrachte Anteil steht unter dem Vorbe-
halt der Prüfung durch die zuständige Finanzbehörde. Ab-
weichungen können nicht ausgeschlossen werden.
� Anschaffungskosten des Altgebäudes
Der um den Grund- und Bodenanteil reduzierteKaufpreis
ergibt die Haussubstanz. Sie kann linearjährlich mit 2,5
Prozent (bis Baujahr 1924) oder mit 2,0 Prozent (ab Baujahr
1925) abgeschrieben werden. Die Aufteilung von Grund-
und Bodenanteil zu Haussubstanzanteil erfolgt durch das
Finanzamt.
� Erhaltungs-/ Herstellungsaufwand
Werden nach der Anschaffung des Gebäudes bzw. der
Wohnung Renovierungs- beziehungsweise Modernisie-
rungsmaßnahmen durch den neuen Eigentümer oder
die Eigentümergemeinschaft beziehungsweise den Bau-
herrn durchgeführt, so stellen die daraus resultierenden
Aufwendungen in der Regel Erhaltungsaufwand und
damit steuerlich sofort abziehbare Werbungskosten dar,
soweit diese Maßnahmen innerhalb von drei Jahren nach
Anschaffung nicht 15 Prozent der Anschaffungskosten des
Gebäudes beziehungsweise der Wohnung überschreiten.
Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhande-
nen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind in der Regel
Erhaltungsaufwand.
� Weitere Werbungskosten
Der Erwerber kann weitere, steuerlich sofort absetzbare
Werbungskosten geltend machen. Hierzu können zum
Beispiel die im Zusammenhang mit dem Wohnungser-
werb anfallenden Steuerberatungs- und Finanzierungs-
kosten zählen (Disagio, Kosten der Finanzierung, Bankbe-
arbeitungsgebühren und ähnliches).
Die Grunderwerbssteuer (derzeit 5 Prozent des Gesamt-
kaufpreises) wie auch die Notarkosten des Kaufvertrages
und die Kosten der Grundbucheintragung sind nicht so-
fort absetzbar, sondern erhöhen die Anschaffungskos-
ten und werden – soweit sie auf das Gebäude entfallen
– durch die Abschreibungen steuerwirksam. Der Grund-
erwerbsteuersatz wird auf Bundeslandebene festgelegt
und variiert von Bundesland zu Bundesland.
d) Steuerfreibeträge
Unter bestimmten Voraussetzungen können negative
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Fest-
setzung der Einkommenssteuervorauszahlung oder auch
durch Eintrag in die Lohnsteuerkarte sofort steuermin-
dernd berücksichtigt werden. Der Steuerpflichtige muss bei
seinem Wohnsitzfinanzamt einen entsprechenden Antrag
stellen. Die Angaben müssen nachgewiesen oder zumin-
dest glaubhaft gemacht werden.
EIGENNUTZUNG
Wird die Wohnung zum Zwecke der Eigennutzung erwor-
ben, sollte der Käufer seine individuelle Steuersituation vor
Abschluss des Kaufvertrages mit seinem Steuerberater be-
sprechen.
VERMÖGENSSTEUER
Die Vermögenssteuer wird seit dem 1.1.1997 nicht mehr er-
hoben. Pläne zur Wiedereinführung der Vermögenssteuer
werden jedoch immer wieder diskutiert.
ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER
Geht die Wohnung im Wege der Schenkung oder Erbfol-
ge auf einen Dritten über, unterliegt dieser Vorgang den
Regelungen des Schenk- und Steuergesetzes.
GRUNDSTEUER
Die Gemeinde erhebt von den Grundstückseigentümern
eine jährliche Grundsteuer. Die Höhe der Grundsteuer ist
abhängig von dem für die Wohnung festgestellten Ein-
heitswert und den jeweiligen Hebesätzen der Gemeinden.
GRUNDERWERBSTEUER
Die Grunderwerbsteuer in Berlin beträgt zurzeit 5 Prozent
(neu ab 1.4.2012, davor 4,5 Prozent). Die Bemessungsgrund-
lage für die Grunderwerbsteuer umfasst den gesamten
Wert der Gegenleistung, also die Aufwendungen für den
Kauf des Sondereigentums (inklusive Aufwand für Grund
und Boden). Unter Umständen werden auch Baukosten
und Nebenkosten der Grunderwerbsteuer unterworfen.
FINANZIERUNG MIT LEBENSVERSICHERUNGSVERTRÄGEN
Falls der Käufer im Zusammenhang mit der Finanzierung
der Immobilie seine Rechte und Ansprüche aus einer Le-
bensversicherung an die finanzierende Bank abtritt, sind
die Bestimmungen des § 10 Abs. 2 EStG zu beachten.
Wegen der komplizierten steuerlichen Problemstellung
in dieser Konstellation sollte der Käufer seine individuelle
Finanzierungssituation mit seinem Steuerberater und/oder
Rechtsanwalt besprechen.
STEUERBERATUNG
Wegen der Abhängigkeit der Steuerbelastung beziehungs-
weise -entlastung von den persönlichen Verhältnissen
des Erwerbers und wegen der komplizierten steuerlichen
Vorschriften wird die Beratung durch einen Steuerberater
empfohlen.
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tel: 030 233 203 980 · fax: 030 233 203 989mail: [email protected]
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