WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Überblick über das Madrider System Grundzüge und neueste Entwicklungen
Roving Seminar on WIPO Services and Initiatives
München
27 November 2019Qiangqiang Li
Coordinator, Madrid Operations Team 4
Madrid Operations Division
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Überblick
Das Madrider System: Wesentliche Vorteile
Geographische Reichweite und Beitrittsperspektiven
Nutzer des Systems
Wie das System funktioniert
Verwendung des Systems
Website und elektronische Dienstleistungen
Jüngste Entwicklungen
Schwerpunkt: Klassifikations-Richtlinien, WIPO-Konto, Zahlungen,
Contact Madrid
Bleiben Sie auf dem Laufenden über das Madrider System
2
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Es beginnt mit einer Marke und einem
Exportplan…
3
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Optionen für den Schutz
…Dann ist eine Entscheidung darüber zu treffen, wie Ihre
Marke/Marken am besten im Ausland geschützt
wird/werden:
Der nationale Weg - Einreichung einer/von Markenanmeldung/en
beim Markenamt jedes Landes, in dem Sie Schutz wünschen
Der regionale Weg - Anmeldung über ein regionales
Markeneintragungssystem mit Wirkung in allen Mitgliedstaaten
(ARIPO, Benelux-Amt für geistiges Eigentum, EUIPO und OAPI)
Der internationale Weg - Anmeldung über das Madrider System
4
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Der internationale Weg
Der internationale Weg über das Madrider System
ist möglicherweise die beste Option, wenn Sie:
Schutz auf mehreren Märkten anstreben, vor allem,
wenn diese sich in verschiedenen Regionen befinden
flexibel sein möchten, um im Zuge der Entwicklung ihrer
Exportpläne Märkte hinzuzufügen
ein beschränktes Budget und/oder wenig Zeit für die
Eintragung und Verwaltung Ihrer Marken haben
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WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Das Madrider System ist praktisch
Sie haben Zugang zu einem zentralisierten Anmeldungs-
und Verwaltungsverfahren
Reichen Sie eine Anmeldung in einer Sprache ein und
zahlen Sie einen Gebührensatz für den Schutz in
mehreren Märkten
Weiten Sie im Zuge der Entwicklung ihrer
Geschäftsstrategie den Schutz auf neue Märkte aus
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WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Das Madrider System ist kosteneffizient
Reichen Sie eine internationale Anmeldung ein, die
einem ganzen Bündel von nationalen Anmeldungen
entspricht, und sparen Sie dadurch wirksam Zeit und
Geld
Vermeiden Sie, für Übersetzungen in mehrere Sprachen
zu bezahlen oder sich durch die Anmeldeverfahren
mehrerer Markenämter arbeiten zu müssen
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WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Das Madrider System ist global
Zurzeit werden 122 Länder durch die 106 Mitglieder
abgedeckt
Auf diese Märkte entfallen mehr als 80% des Welthandels
Zu den jüngsten Beitritten gehören:
2017: Thailand, Indonesien
2018: Afghanistan, Malawi
2019: Brasilien, Kanada, Malaysia
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WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Mitglieder des Madrider Systems
106 Mitglieder* (einschl. EU und
OAPI) decken 122 Länder ab
**alle sind durch das Protokoll, den wesentlichen
Vertrag, gebunden, während 55 ebenfalls durch
das Abkommen gebunden sind
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WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Beitrittsperspektiven – 2019/20
Afrika: Südafrika
Arabische Länder: Jordanien, Vereinigte Arabische
Emirate, Katar
Asien: Bangladesch, Pakistan, Papua-Neuguinea, Sri
Lanka.
Europa: Malta
Lateinamerika und Karibik: Chile, Trinidad und Tobago
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WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Rechtsrahmen des Madrider Systems
Madrider Abkommen (1891)
Madrider Protokoll (1989)
Gemeinsame Regelungen
Verwaltungsanweisungen
Rechtsvorschriften und Regelungen jeder Vertragspartei
Siehe: http://www.wipo.int/madrid/en/legal_texts/
http://www.wipo.int/madrid/en/Mitglieder/ipoffices_info.html
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WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Die fünf größten Klassen (2018)
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COMPUTER UND ELEKTRONIK
UNTERNEHMENS-DIENSTLEISTUNGEN
TECHNOLOGISCHE DIENSTLEISTUNGEN
FREIZEIT-, BILDUNGS-UND SCHULUNGS-DIENSTLEISTUNGEN
PHARMAZEUTIKA
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Nutzer des Madrider Systems:
UnternehmensgrößeFür Einzelfirmen sowie kleine und große Unternehmen ist das
Madrider System ein praktisches und kostengünstiges Mittel zum
Schutz von Marken in Schlüsselmärkten auf der ganzen Welt
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Einzelfirmen Kleine und mittlere
Unternehmen
Große
Unternehmen
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Größte Anmelder (2018)
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Über 1,5 Millionen internationale
Eintragungen
Diese LONGINES-Marke ist die älteste,
immer noch gültige Handelsmarke
1889 in der Schweiz, im Jahr 1893
international eingetragen
15
Coltejer ist internationale
Markeneintragung 1,5 Mio.
Eingetragen in Kolumbien im Jahr
2009, international im Jahr 2019
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Wie das Madrider System funktioniert
Das Verfahren zur internationalen Anmeldung einer Marke
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WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Phase 1 (geringe Änderungen für
Schritte 1-3)
Anmeldung durch Ihr UrsprungsamtUm Anspruch auf Nutzung des Madrider Systems zu haben, müssen Sie:
eine tatsächliche und nicht nur zum Schein bestehende gewerbliche
oder Handelsniederlassung in oder
Sitz in einem Mitgliedstaat haben oder
Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats des Madrider Systems sein
Vor der Einreichung einer internationalen Anmeldung müssen Sie bei Ihrer
Ursprungsbehörde eine Eintragung oder eine Anmeldung machen
(Basismarke)
Eine internationale Anmeldung bei ebendiesem Amt für geistiges
Eigentum einreichen, das diese bestätigt und an die WIPO weiterleitet
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WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Phase 2
Formelle Prüfung durch die WIPO
Durchführung einer Formalprüfung durch die WIPO
Werden die Erfordernisse erfüllt, wird die Marke im internationalen
Verzeichnis eingetragen
WIPO schickt eine internationale Eintragungsurkunde an den
Inhaber und benachrichtigt die Markenämter der benannten
Vertragsparteien, in denen Schutz gesucht wird
Der Anwendungsbereich des Schutzes ist in dieser Phase nicht
bekannt. Er steht erst nach materieller Prüfung und Entscheidung
der Markenämter, wie in Phase 3 aufgezeigt, fest
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WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Phase 3Materielle Prüfung durch Markenämter (Amt der benannten
Vertragspartei)Markenämter treffen innerhalb von 12 oder 18 Monaten eine
Entscheidung gemäß ihren Rechtsvorschriften. Die WIPO registriert die
Entscheidungen und unterrichtet Sie darüber
Verweigert ein Markenamt den Schutz Ihrer Marke, so hat dies keinen
Einfluss auf die Entscheidungen anderer Ämter. Sie können einen
ablehnenden Bescheid beim betreffenden Markenamt anfechten
Akzeptiert ein Markenamt den Schutz ihrer Marke, wird es eine Erklärung
über Gewährung von Schutz ausstellen.
Die internationale Eintragung ist 10 Jahre lang gültig. Erneuern Sie den
Schutz direkt bei der WIPO mit Wirkung in den benannten Vertragsparteien
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KostenDie Gebühren sind in Schweizer Franken an die WIPO zu entrichten
Grundgebühr*
653 Schweizer Franken - keine Wiedergabe der Marke in Farbe
903 Schweizer Franken - Wiedergabe der Marke in Farbe
Gebühren für Benennung von Vertragsparteien
Standardgebühr - weitere 100 Schweizer Franken pro Benennung einer Vertragspartei und zusätzliche 100 Schweizer Franken pro Klasse im Falle von mehr als 3 Klassen
ODER
individuelle Gebühren, falls angegeben
* Anmelder aus den am wenigsten entwickelten Ländern
erhalten eine Ermäßigung der Grundgebühr um 90 %
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WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Zeitrahmen
Basis-
anmeldung
oder
Eintragung
Datum der
internationalen
Eintragung
Materielle
Prüfung
Internationale
Eintragungs-
urkunde
Eingetragen bei
der WIPO und
mitgeteilt
Ursprungs-
amt
WIPOBenanntes
Amt
Entscheidung des
benannten
Amtes: Erteilung
oder
Verweigerung
Zeitlimit für
vorläufige
Schutzver-
weigerung
12 oder 18 Monate2 Monate 2 – 3 Monate
10 Jahre
Das Verfahren zur internationalen Anmeldung
einer Marke
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Aufrecht-
erhaltung:
Erneuerung
alle 10 Jahre
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Website und E-Services
Auf der Madrid-Website stehen Informationen über folgende
Bereiche zur Verfügung: Recherche vor der Anmeldung,
Einreichung einer Anmeldung, Verfolgung und Verwaltung Ihrer
Eintragungen und Zahlung Ihrer Gebühren.
Die Madrid E-Services stehen den Nutzern für jeden
Lebenszyklus ihrer Marke zur Verfügung.
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Global Brand Database
suchen Sie Marken nach aus nationalen/inter-nationalen Quellen
Handelsmarken,Ursprungsbe-zeichnungen und offizielle Embleme
Madrid Monitor
Echtzeit-Status der Eintragungenverfolgen
Marken derKonkurrentenbeobachten
WIPO Gazette konsultie
Madrid Portfolio Manager
Zugang zu Dokumenten
Änderungen beantragen
Änderungen, Benennungen & Erneuerungen
Zahlungen Auszüge
verlangen
Madrid Goods & Services Manager
Offizielle Terminologie für Waren und Dienstleistungen in 18 Sprachen
Mitgliederprofildatenbank
Fee Calculator
Elektronische Dienstleistungen
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Internationale Anmeldungen
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Abbildung A.1.1 Trend bei den internationalen Anmeldungen (2004-2018)
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Allgemeines Profil 2017
56 267 Internationale Eintragungen
Durchschnittliche Anzahl Benennungen 6.5
Durchschnittliche Anzahl Klassen 2-3
Durchschnittliche Gebühr CHF 3 166
Alle Gebühren 70% < CHF 3 166
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WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Top Ten: Einreichungen nach Herkunft
(2018)
26
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Internationale Anmeldungen und
Registrierungen: DeutschlandInternationale Anmeldungen und Registrierungen nach der Ursprungsbeörde:
Deutschland
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
7000
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
5.7
62
6.0
92
6.1
15
4.7
92
4.9
44
4.9
80
4.4
86
4.4
49
4.2
87
4.4
30
4.8
43
4.6
20
4.6
00
6.0
49
5.9
73
6.1
20
5.3
91
4.5
48
4.9
43
4.5
53
4.3
57
3.8
83 4
.603
4.1
99 4.8
10
4.8
81
Applications Registrations
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Top 20: Benannte Vertragsparteien (2018)28
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Top 10 Benannte Vertragsparteien der
deutschen Inhaber
Benennungen in
internationalen
Registrierungen und
nachträgliche Benennungen
durch benannte
Vertragsparteien, Land des
Inhabers: Deutschland (2018)
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Benennungen Deutschlands durch
Madrid Mitglieder
Benennungen Deutschlands
in internationalen
Registrierungen und
nachträgliche Benennungen
nach Land des Inhabers
(2018)
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Top 10 Madrid Inhaber: Deutschland
(2018)Inhaber Int'l Registrierung
DAIMLER AG 125
BRILLUX GMBH & CO. KG 57
BAYERISCHE MOTOREN WERKE AKTIENGESELLSCHAFT 52
HENKEL AG & CO. KGAA 43
SWISS KRONO TEC AG 36
"STEVENS" VERTRIEBS GMBH 26
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT 26
TUI AG 24
MERCK KGAA 23
BASF SE 22
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Jüngste Entwicklungen
Madrid Portfolio Manager
Zertifikate
Neue e-Renewal
Neue look & features
Madrid e-Filing ist in 7 IP-Büros verfügbar
Madrid Webinare
Neue Madrid "How-to"-Videoserie
Brexit
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WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Rechtliche Entwicklungen
Division und Merger laut Regel 27bis und ter
Namensänderung von Common Regulations […] nach the
Regulations under the Protocol ab Februar 1, 2020
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Rechtliche Entwicklungen: Madrid WG
22 bis 26 Juli, 2019
Tagesordnung:
Replacement
Neue Arten von Marken und neue Darstellungsformen
Sprachen
Mögliche Verkürzung des Abhängigkeitszeitraums
Fristen für die Antwort der Inhaber auf vorläufige
Verweigerungen
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Klassifizierung Richtlinien Die aktuelle Ausgabe verfügbar seit July 2018
Beschreibt die Klassifizierungspraktiken bei der WIPO
In drei Abschnitte unterteilt -
Allgemeine Informationen
Nizza Klassifizierung und Madrid Klassifizierung Grundsätze
angewendet von WIPO
Praktische Informationen über das annehmbare Format, um
Anzeigen von Waren und Dienstleistungen aufzulisten
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Klassifizierung RichtlinienBeispiele:
Angaben, die in mehr als einer Klasse klassifiziert werden
können
Verwendung bestimmter Begriffe im W&D Verzeichnis, z.B.
„and the like“ oder „etc.“
In Klasse 9: „computer software for services in Class 36”
„Kits“
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Zahlungsmethoden
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Option 1 Girokonto bei der WIPO
Option 2 Bank-/Postüberweisung
Option 3 Kreditkartenzahlung
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Girokonto bei der WIPOLeitfaden zur Girokonto bei der WIPO (aktualisierte
Bedingungen)
Keine Mindestanzahl von Transaktionen
Erstmalige Zahlung von CHF 2 000
Mindestguthaben – Meldung an den Nutzer, falls das
Guthaben weniger als CHF 200 beträgt
Nur ein WIPO-Konto (E-Mail-Adresse) benötigt
Versand des Kontoauszugs nur per E-Mail
38
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Contact Madrid
http://www.wipo.int/madrid/en/#contact
39
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Halten Sie sich über das Madrider
System auf dem LaufendenBesuchen Sie die Website des
Madrider Systems:
www.wipo.int/madrid/en
Greifen Sie auf Aufzeichnungen der
Madrid Webinare zu und bleiben Sie
auf dem Laufenden
Abonnieren Sie Madrid Notices und
Madrid Highlights
40
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Überblick über das Haager SystemGrundzüge und neueste Entwicklungen
Roving Seminar on WIPO Services and Initiatives
Qiangqiang Li
Coordinator, Madrid Operations Team 4
Madrid Operations Division
München
27 November 2019
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Design
DM/099829
Nomos, wrist watch, watch dial
DM/100562
E. Gutfreund, building
DM/101844
Lento Objekt, chairs
Definition: Ein eingetragenes Design schützt die Gestaltung oder dekorative
bzw. ästhetische Aspekte eines Gegenstands.
DM/103472
Birkenstock, sandals
DM/094460
Deutsche Post AG, 5-in-1 jacket
DM/093895
Festool, Sanding and polishing machines
DM/102696
K. Derndinger, parking disc
DM/100526
Resuscitec, Resuscitator
DM/099816
Stylex Schreibwaren, Comb. of pencil sharpeners and erasing rubbers
DM/089990
Britax, child safety seats
DM/087659
Deutsche Bahn, toy
DM/097448
Posh Global, electroniccigarette
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Allgemeiner Überblick über die Haager System
Grundzüge und Vorteile
Geographische Abdeckung
Online Ressourcen
Statistiken
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Grundzüge und Vorteile des Haager
Systems
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Haager System:
Ein einfaches aber zeitloses Konzept
Der zentrale Erwerb und Erhaltung der Designrechte durchdie Einreichung einer internationalen Anmeldung für eineRegistrierung mit rechtlicher Wirkung in einer oder mehrerenVertragsparteien
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Einzelne Einreichungen v. Haager Route
Direkte Einreichung/Paris Route
Das Haager System
Industrial design applications National/Regional IP Office(s) Registrations
Industrial designs
Industrial design application International registration National/Regional IP Office(s)
Industrial designs
International Designs Bulletin
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Wer kann das System nutzen?
Staatsangehörigkeit
Wohnsitz
Niederlassung, Geschäftsbetrieboder Firmensitz
GewöhnlicherAufenthalt
Genfer Akte (1999)
Berechtigung durchAnknüpfung an
eine Vertragspartei
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Hauptmerkmale des Haager Systems
Einfachheit
Das Haager System ermöglicht es Inhabern, Schutz für ihreDesigns mit einem Minimum an Formalität zu erhalten
Kosteneffizienz
Einmalige Zahlung von Gebühren in einer Währung
Effizienz
Erhebliche Erleichterung der Verwaltung der Registrierung
FlexibilitätRechtsinhaber haben mehr Möglichkeiten, gezielt bestimmtenationale, regionale oder internationale Märkte zu erreichen
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Das Haager System ist ein
verfahrensrechtliches Übereinkommen
Fragen wie:
unterliegen dem Recht der jeweiligen Vertragspartei
die Bedingungen für den Schutz
die Prozedur zur Zurückweisung
die aus dem Schutz resultierenden Rechte
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Die internationale Anmeldung
Form der Einreichung beim IB:
elektronisch via eHague oder auf
Papier (DM/1) (nicht per Fax)
Sprache:
Englisch, Französisch oder Spanisch
Enthaltene Designs:
bis zu 100 Designs (der gleichen
Locarno-Klasse)
Gebühren
einmalige Zahlung an das IB in
Schweizer Franken
Keine weiteren Beschränkungen:
Vorherige nationale Basis-Anmeldung
oder Registrierung nicht nötig
Ursprungsland kann benannt werden
(„Selbstbenennung“)
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Eintragungsverfahren
Formalprüfung durch die WIPO
Eintragung in das internationale Register
Übersendung der Urkunde an den Anmelder
Veröffentlichung im “International Designs Bulletin”
Benachrichtigung der benannten Staaten im Bulletin
Stellt das Internationale Büro fest, dass die internationale Anmeldung die rechtlichen Erfordernisse nicht
erfüllt, so erhält der Anmelder eine entsprechende Benachrichtigung mit der Aufforderung, den Mangel
innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu beseitigen.
Kommt der Anmelder der Aufforderung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist nach, so gilt die
internationale Anmeldung als zurückgenommen.
Eine internationale Registrierung hat den gleichen rechtlichen Effekt wie eine
nationale/regionale Anmeldung.
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Zeitpunkt der Veröffentlichung
Grundsätzlich, 6 Monate nach dem Datum der internationalen Registrierung
Unmittelbare Veröffentlichung, wenn bei Einreichung vom Anmelder beantragt
Aufschiebung der Veröffentlichung, wenn bei der Einreichung vom Anmelder beantragt (bis
zu 30 Monaten)
Zum Beispiel, wenn ein Anmelder sein
Produkt vor Veröffentlichung auf den
Markt bringen möchte
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Verfahren vor den Ämtern
Nach der Veröffentlichung im Bulletin erfolgt seitens der nationalen
Ämter der benannten Vertragsstaaten die Prüfung des Designs
Der hinterlegte Gegenstand muss den materiellen
Schutzrechtsvoraussetzungen des jeweiligen nationalen
Designrechts genügen (die nicht von der WIPO geprüft werden)
Die mit der Eintragung gewährten Rechte richten sich nach den
Bestimmungen des jeweiligen nationalen Gesetzes
Entspricht das Design nicht den materiellen Schutzvoraussetzungen,
kommt es zur teilweisen oder vollständigen Zurückweisung des
Designs – mit Gültigkeit für das betreffende Territorium
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Zurückweisung
Standardfrist von 6 Monaten ab Veröffentlichung für Ämter,
die nicht prüfen (e.g. EU, Schweiz)
12 Monate für Prüfungsämter (JPO, KIPO, Rospatent und
USPTO) oder Ämter, deren nationales Recht die Möglichkeit
eines Widerspruchs zulässt (z.B., TURKPATENT)
Wenn keine fristgerechte Zurückweisung erklärt wurde, ist
das Design in dem Land automatisch geschützt
Vertragsparteien können eine Erklärung über die
Gewährung des Schutzes ausstellen
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Verfahren vor den Ämtern - Zusammenfassung
Zurückweisung von benannten Ländern
Gleiche Gründe wie fürnationale/regionale
Anmeldungen
Muss innerhalb der Frist dem IB mitgeteilt
werden
Wirkung begrenzt auf das Gebiet der
jeweiligenVertragspartei, die
zurückgewiesen hat
Internationale Registrierung (keineZurückweisung)
Keine Zurückweisung = gleiche Rechte wie
eine nationaleDesignregistrierung
ein Bündel von unabhängigen
nationalen/regionalenRechten
Vorteile eineszentralen
Management-Systems
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Prüfung:
die Nummer der internationalen Registrierung
Gründe der Zurückweisung
Fristgerechte Übersendung an das IB
Fristgerechte Zurückweisung:
Registrierung und Weiterleitung an den Inhaber durch das
IB
Verspätete Zurückweisung:
das Amt wird davon informiert, dass die Zurückweisung
nicht registriert wird
Kopie wird an den Inhaber geschickt
Prüfung der Zurückweisung durch das IB
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Erklärung zur Schutzgewährung
Erklärung
optional für Vertragsparteien
wenn keine Zurückweisung innerhalb der Frist eingegangen ist, ist das
Design automatisch geschützt
Schutz nach einer Zurückweisung
wenn die Zurückweisung zurückgenommen wird
Benachrichtigung der Zurücknahme der Zurückweisung
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Schutzdauer
WeitereErneuerungenmöglich, wenn das nationale Recht der Vertragspartei dies vorsieht
Erneuerbar mind. ein Mal (1960 Akt) oder zwei Mal (1999 Akt)
Mind. 5 Jahre
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Geographische Abdeckung
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Haager Musterabkommen
63 Genfer Akte (1999) (mit EU und OAPI)
10 Haager Akte (1960)
73 Vertragsparteien (möglicher Schutz in 90 Ländern)
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Haager System - Wachstum
(Stand 3. Januar 2020)
2020 73Vertragsparteien
63 10
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Haager Union - Mitglieder
• Ägypten, Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum, Albanien, Armenien,Aserbaidschan, Belgien, Belize, Bosnien und Herzegowina, Botswana, Brunei Darussalam,Bulgarien, Kambodscha, Kanada, Kroatien, D.V.R. Korea, Dänemark, Estland,Europäische Union, Finnland, Frankreich, Georgien, Deutschland, Ghana, Ungarn, Island,Israel*, Japan, Kirgisistan, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Monaco, Mongolei,Montenegro, Namibia, Niederlande, Nordmakedonien, Norwegen, Oman, Polen, RepublikKorea, Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation, Ruanda, Samoa*, San Marino,Sao Tome und Principe, Serbien, Singapur, Slowenien, Spanien, Syrische ArabischeRepublik, Schweiz, Tadschikistan, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, VereinigtesKönigreich, Vereinigte Staaten von Amerika und Vietnam* (63)
Genfer Akte(1999)
63 Mitglieder
• Benin, Elfenbeinküste, Gabun, Griechenland, Italien, Mali, Marokko, Niger, Senegal undSurinam (10)
Haager Akte(1960)
10 Mitglieder
*Inkrafttreten der Genfer Akte (1999) bzgl.
- Viet Nam: 30. Dezember 2019
- Samoa: 2. Januar 2020
- Israel: 3. Januar 2020
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Genfer Akte (1999)
Kürzliche Beitritte Wahrscheinliche Beitritte 2019/2020Israel*
(3. Januar 2020)
Samoa*
(2. Januar 2020)
Vietnam*
(30. Dezember 2019)
Belize(9. Februar 2019)
Benelux Union(18. Dezember 2018)
Kanada(5. November 2018)
Vereinigtes Königreich(13. Juni 2018)
China
Marokko
Mexiko
Madagaskar
Jordanien
Indonesien
SurinamEurasische
PatentorganisationLaos
Trinidad und Tobago
Kasachstan
Belarus
*Noch nicht in Kraft getreten
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Haager Verband
63 Genfer Akte (1999) (mit EU und OAPI)
10 Haager Akte (1960)
=73 Vertragsparteien
Potentielle Vertragsmitglieder der Genfer Akte(1999)
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Online Ressourcen
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Neueste Entwicklungen
Global Design Database (seit Januar2015)
Verbesserung der Benutzeroberflächeund der Funktionen von eHague
Contact HaguePortal zur Kommunikation mit dem IB
Hague Member Profiles Database• Sammlung von Daten + Suchilfe
ePayNeues Online-Zahlungssystem und neue Arten der Zahlung seit dem01.01.2019
Einstellung von Hague Express (vsl. Ende 2019)
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Verbesserung von eHague
Empfang und Herunterladen von Benachrichtigungen des IB zu internationalen AnmeldungenÜbersenden von Korrekturen, Unregelmässigkeiten oder MängelAbrufen des aktuellen Status einer internationalen Anmeldung in EchtzeitVerbesserung der E-Filing-Benutzeroberfläche
Angabe des Zugangscodes für die Nutzungvon WIPO Digital Access Service (DAS)
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EHague
Login: https://www3.wipo.int/HagueEFilingWeb/
WIPO-Benutzerkonto erforderlich
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Moderne Benutzeroberfläche und neue
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Webseite zur einfachen
Navigierung und Nutzung
Kreditkarte, Debitkarte, Paypal,
Girokonto oder Banküberweisung
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Statistiken
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Internationale Anmeldungen - 2018
5,429 internationale Anmeldungen, mit 19,344 enthaltenen Designs
+3.3 % Zuwachs der Anmeldungen im Vergleich zu2017
-2% Rückgang der enthaltenen Designs imVergleich zu 2017
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Top-Nutzer 2018
Seit 33 Jahren in Folge ist Deutschland Nummer 1-Nutzer des Haager Systems,
basierend auf die Anzahl der in Anmeldungen enthaltenenen Designs.
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Top 20 Anmelder
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Meistbenannte Klassen - 2018
Klasse 14
Kommunikationsapparate
1,688 Designs (8.7% Anteil)
Klasse 12
Transport
1,686 Designs (8.7%
Anteil)
Klasse 6
Möbel
2,339 Designs (12.1% Anteil)
Klasse 10
Uhren & Messinstrumente
1,285 Designs (6.6% Anteil)
Klasse 26
Beleuchtungsapparate
1,167 Designs (6% Anteil)
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Top 20 – meist benannte Vertragsstaaten
2017
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Auf dem Laufenden bleiben
Besuchen Sie die Website des Haager
Systems:
o https://www.wipo.int/hague/en/
Profitieren Sie von den neuen E-Services:
o eHague (neue E-Filing-Möglichkeiten);
o e-Renewal (durchdachte Funktionen für
Erneuerungen);
o ePay (erweiterte Möglichkeiten zur
Online-Zahlung von Gebühren);
o Contact Hague (Portal zur
Kommunikation mit dem IB);
o Hague Member Profiles Database
(breite Palette von Informationen über
die Praktiken und Verfahren der
Mitglieder des Haager Systems)
Abonnieren Sie die Haager
Bekanntmachungen („Hague Notices“), um
stets über aktuelle Entwicklungen im Haager
System informiert zu sein
WIPO FOR OFFICIAL USE ONLY
Weitere Informationen und Fragen
Webseite
www.wipo.int/hague/en
Haager System “Contact Us”
http://www.wipo.int/hague/en/contact
Haager System - Kundendienst
Tel: +41 22 338 7575